Geschichten aus aller Welt.
Nachdruck, auch mit Quellenangabe, verboten.
Japan betet um den Thronfolger.
(s) Tokio.
Der 124. Mikado, Kaiser Hirohito, hat mit der Kaiserin Nagako bereits vier Kinder, aber nur Mädchen, die von der Thronfolge ausgeschlossen sind. Viermal sind die Gebete des japanischen Volkes um einen männlichen Thronfolger, ban 125 Mikado, nicht erfüllt worden. Nach altem Brauch geht das Siebzig-Millionenoolk der Japaner schon Monate vorher in die Tempel, um die Götter anzuflehen, das von ihnen stammende Geschlecht des Mikado zu erhalten, aber jedesmal sind die Hoffnungen enttäuscht worden. Wenn der Tag der Niederkunft herannahte, wartete die ganze Nation, ob ein zweifaches Sirenengeheul die Geburt des Thronfolgers verkündete, aber stets ertönte die Sirene nur einmal, und jedermann wußte, daß die Kaiserin ein Mädchen, nur ein Mädchen, zur Welt gebracht habe. Diesmal aber ist ganz Japan überzeugt, daß Ende Dezember der 125. Mikado geboren wird. Man glaubt aus allerlei Anzeichen dafür eine Bestätigung zu haben, seltsame Geschichten werden darüber erzählt und die Stadt Tokio hat bereits große Festlichkeiten für das glückliche Ereignis vorgesehen.
Moms Ende.
(k) Neuyork.
Es läßt sich nicht bestreiten, daß Amerikas ältester Elefant an der großen NRA gestorben ist, an der amerikanischen Aufbaubeweaung, die mit ihren Reden und Paraden versucht, Amerika mit sich fortzureißen.
92 Jahre hatte Mom auf dieser Erde recht und schlecht in Zirkussen und Zoologischen Gärten zugebracht. Bis man ihn, um die alles umfassende Wucht der NRA zu demonstrieren, zu einer Parade abholte.
Gerade hatte man ihn in die Parade eingereiht, als er plötzlich zusammenbrach. Die Tierärzte eilten herbei und stellten einen Blutsturz fest, der den Riesen gefällt habe. Eine kleine Dosis von 30 Liter Medizin sollte ihn wieder Halbwegs auf die Beine bringen. Mit Kranen und Hebewerkzeugen schaffte
man Mom auf seine vier Beine und versuchte, ihm die Medizin einzuflößen. Aber Mom bekam noch eine Herzaffektion hinzu — und Amerikas ältester Elefant starb mit 92 Jahren bei der ersten Parade seines langen Lebens.
Gefängnisdirettor hinter eigenen (wittern.
(hk) Stockholm.
An sich sind die Schweden ein überaus ehrliches Volk. Die großen Banditen kommen von auswärts. Und einen Kreuger kann es überall einmal geben. Viel mehr als eine derartige große Sensation erregt jetzt der Fall von Wad die Gemüter. Man denke: dort hatte man einem Direktor die Verwaltung des Gefängnisses anvertraut. Und eines Tages stellte sich heraus, daß der Direktor sich schwere Ün- terschladungen hatte zuschulden kommen lassen. Man mußte ihn also oors Gericht bringen. Und hier diktierte man ihm neun Monate Gefängnis zu. Aber jetzt beginnt erst das Dilemma. Da er von dem Gericht in Wad verurteilt worden war, hätte er seine Strafe unverzüglich in Mad in seinem eigenen Ge- fängnis antreten müssen. Eine Ueberführung in ein anderes Gefängnis sieht die schwedische Strafordnung nicht vor. Was sollte man da schon machen? Man hat dem Direktor einen Strafaufschub gegeben und versucht nun, eine Sonderregelung zu erwirken, damit der Gefängnisdirektor nicht gerade bei sich zuhause ins Gefängnis kommt...
Der „FlicgendeSchotte" — starkramponiert.
(h) Aberdeen.
Als der „Fliegende Schotte" nach achtmonatiger Abwesenheit wieder in seiner Heimatstation Tilburl) landete, standen den schottischen Lokomotiv- und Zugführern die Tränen in den Augen. Einesteils vor Freude, weil Englands schnellster und elegantester Zug wieder daheim war, dann aber auch aus Trauer über das Aussehen ihres Freundes.
Als Werbemittel für England, als kleinen Beitrag zur Chikagoer Weltausstellung hatte man den Fliegenden Schotten über das große Wasser geschickt. 12 000 Meilen fuhr er in Amerika und Kanada umher: drei Millionen Menschen besichtigen ihn.
Acht Wagen muß man jetzt ganz und gar wieder
in Stand sehen und neun innen und außen herrich- 1 ten. Denn unter den drei Millionen Besuchern waren anscheinend 2 999 999 Andenkensammler, von denen jeder sich ein Stück Leder, einen Splitter, eine Scherbe aus den zerschlagenen Scheiben als Andenken mitnahm. Man schraubte die Lampen heraus, man schnitt die Fensterhölzer und die Leder entzwei. Alles war „Souvenir“ an den „Fliegenden Schotten".
„Wie Könige hat man uns empfangen, stundenweit kamen die Menschen über die Prärie geritten, um den „Fliegenden Schotten" zu sehen. Sie schossen ,vor Freude' mit ihren Pistolen näch dem Zug, wenn wir nicht hiellen. Eine tolle Bande, die Leute aus den amerikanischen Steppen!"
Den Amerikanern hat alles an dem Zug gefallen, so gut, daß sie es Mitnahmen. Nur die Signalpfeife nicht. Das wäre ja eine Kinderflöte, ulkten sie. Die englische Eisenbahngesellschaft hat beschlossen, nie mehr einen Zug zum Anschauen nach Amerika zu schicken. Es sei praktisch so, daß man sich beinahe den Rücktransport sparen könne. Das war der zweite Grund, weswegen man in Tilburl) weinte, als der „Fliegende Schotte" heimkehrte — stark ramponiert.
Der Tanz auf dem Heuboden.
(z) Amsterda m.
In Holland darf nur mit behördlicher Erlaubnis geschlachtet werden. Die Polizei und vor allem die Landgendarmen, hierzulande „Veldwachter" genannt, sind stets auf scharfem Auslug nach Schwarzschlächtern, und es ist schon zu manchem blutigen Strauße zwischen ihnen und den erbosten Bauern gekommen. Ein tragikomischer Vorfall hat sich jüngst in dem Dorfe H. in der Provinz Ober-Mel ereignet. Dort fand sich der Bauer van L. abends heimlich mit drei Kollegen in seiner Scheune zusammen, um mit ihnen eine Kuh zu schlachten. Der Bürgermeister des Dorfes, der zufällig des Weges kam, roch den „Braten" und verlangte Einlaß in die verschlossene Scheune. Sofort war es drinnen muckmäuschenstill. Daraufhin holte der Bürgermeister seinen „Veldwachter", und als sie zur Scheune zurückkamen, war das Tor auf, die geschlachtete Kuh hing an einer Wand, von den Missetätern jedoch war keine Spur zu entdecken.
Was lag näher, als sie im Heu des Heubodens versteckt zu vermuten? Bürgermeister und Gendarm kletterten hinauf und begannen zu suchen: im Kriege, wo jedes Mittel erlaubt ist, pflegen die Soldaten mit
dem Bajonett ins Heu zu pieken, — das darf man aber in Friedenszeiten nicht, da man doch jemanden dabei erstechen könnte. Was machten Bürgermeister und „Veldwachter"? Sie begannen auf dem Heu einen richtigen Kriegstanz mit dem Erfolg, daß es schon nach wenigen Minuten unter ihnen zu wimmern begann und zwei Leute aus dem Heu hervorkrochen, der Bauer von L. und einer seiner Freunde. Beiden waren durch den Jndianertanz der Behörde einige Rippen gebrochen worden, und dasselbe Gericht, das demnächst einen Prozeß wegen Schwarzschlachtens gegen van L. und seine Helfer zu verhandeln haben wird, ist auch vor die Aufgabe gestellt, Bürgermeister und „Veldwachter" wegen schwerer Körperverletzung zu belangen.
Die letzte Leibeigene.
(1) Charbin.
Als der Zar Alexander II. vor nun siebzig Jahren die russischen Bauern aus der Leibeigenschaft befreite, war Awdotja Akimowa 65 Jahre alt. Sie gehörte zu jenen, die selbst nicht gern auf ihre Leibeigenschaft verzichteten. Die Befreiung war mit allerlei Selbständigkeit im weiteren Leben verbunden, und so manches Bauerndorf zog es vor, in patriarchalischen Diensten weiter zu leben. Und nun ist die letzte Leibeigene gestorben. 13 Jahre (!) ist sie alt geworden, in einem Vorort Charbins wurde sie zur letzten Ruhe gebettet, und wer ihr Alter nicht glaubte, dem wurde gern ihre Geburtsurkunde aus dem Jahre 1798 gezeigt. Aber mit Awdotja Akimowa hatte es noch eine besondere Bewandtnis. Sie ist auch die älteste Kinderfrau. Aber eine allrussische Kinderfrau, und das ist so: Eine gute russische Kinderfrau bleibt ihr Leben lang bei ihrer Herrschaft. Sie geht von Generation zu Generation mit. Oft kam es im alten Rußland vor, daß eine Kinderfrau die Enkel ihres Herrn betreute, den sie selbst noch aus den Windeln gehoben hatte. Eine beispiellose Treue und Anhänglichkeit war gang und gäbe. Awdotja Akimowa war die „Njanja" der Edlen von Golowin. Zuletzt zwar schon schwach von Erinnerung, erzählte sie in guten Stunden doch gern und ausführlich von der Flucht ihrer Herrschaft aus dem brennenden Moskau 1812. Mehrere Kaiser hat sie überlebt, und was ihrem Aller den besonderen Reiz gab, war, daß sie sich noch bis zum Schluß als die leibeigene „Njanjcr' derer von Golowin betrachtete und nichts daran ändern ließ.
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bei Sodbrennen
25o gr. o,5o. Tabletten 0,20
2 Uhr, aut dem Neuen Friedhof statt.
07025
Giefcen (Neuen-Bäue 11), den 16. Dezember 1933.
06988
Für die zahlreichen Beweise herzlicher Teilnahme, die reichen Kranz- und Blumenspenden, sowie für die trostreichen Worte des Herrn Pfarrers bei dem Heimgang unseres lieben Entschlafenen, sagen wir Allen auf diesem Wege herzlichsten Dank.
Gießen (Marktplatz 8). den 16. Dezember 1933.
Die Beerdigung findet Montag, den 18. Dezember, nachmittags
In tiefem Schmerz:
Geschwister Drescher
geb. Schmidt
im fast vollendeten 71. Lebensjahr.
Die trauernden Hinterbliebenen:
Martin Balser
Bekanntmachung.
Betr.: Beschaffung freier Lernmittel für die Volks- und Berufsschulen.
Gv.SiadtmiMon
• Sonnta,17.12.5'/Uhr: Sonntagsschal-
Weihn.-Feler. Vurtrag 8l Jäht desh.ans.
Am 14. Dezember entschlief sanft nach kurzer Krankheit unsere liebe, treusorgende, herzensgute Mutter
Frau Julie Drescher Wwe.
Der Bedarf an freien Lernmitteln (Tafeln, Federn, Schulbüchern ufro.) soll für 1934 auf dem Wege des öffentlichen Wettbewerbs vergeben werden.
Angebots-Formulare können auf dem Stadthaus, Bergstraße 20, Zimmer 14, abgeholt werden.
An dem Wettbewerb nehmen nur Angebote teil, die schriftlich und auf dem von der Bürgermeisterei vorgeschrtc- beneu Formular eingereicht und versiegelt find. .
Schlußtermin für bte Einsendung der Angebote: [7551C
24. Januar 1934.
Gießen, den 15. Dezember 1933. Bürgermeisterei Gießen.
_______F. B.: Bartholomäus._______
Bekanntmachung.
Nach eurem Beschluß des Vorstandes der Land- und forstwirtschaftlichen Be° rufsgenofsenschaft für Hessen in Darmstadt sollen die restlichen 20% des Beitrages für 1932 nicht mehr erhoben werden. Gleichzeiti fordert die Berufsgenossenschaft auf, etwaige Beitragsrückstände aus früheren Jahren baldigst an die Stadtkasse abaufübrea, weil keinerlei Erlaß voir Rückständen stattfinden kann. I7564C
Gießen, den 9. Dezember 1933. Bürgermeisterei Gießen. I. B.: Dr. Seib. Betrifft: Weihnachtsferien an den Berufsschulen.
Bekanntmachung.
Düs Hessische Staatsministerium, Mi- nisterialabteilung für Bildungswefen, Kultus, Kunst und Volkstum, bat angeordnet, daß die diesjährigen Weihnachts- ferien für die Berufsschulen — ohne Kürzung der Osterferien — bereits am Samstag, dem 16. Dezember, beginnen. Wiederbeginn des Unterrichts am 8. Iw nuar 1934. (7o62C
Gießen, den 14. Dezember 1933.
Stadtschulamt. I. V.: Dr. Henß.
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