Nr. U3 Zweiter Blatt
Giehener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberhessen)
Dienstag, 16. Mai 1933
Leder Bauer muß mithelfen!
Zur Aufklärung
für die hessische Landwirtschaft.
D a r m st a d t, 14. Mai. (WSN.) Der Vorsitzende der Landessührergemeinschast deutscher Bauern in Hessen, Reichstagsabgeordneter Dr. Wagner, erläßt folgenden Aufruf:
Da über die Frage der landwirtschaftlichen Organisationen in Hessen auf dem Lande noch vielfach Unklarheiten bestehen, stelle ich folgendes ausdrücklich fest: Der Agrar - politische Apparat der NSDAP, und die Organisationen des Hessischen Landbundes sind durch Beschluß und Anordnung der Führer gleichgeschaltet. Deih Landbund sind große Aufgaben bei der Arbeit des Wiederaufbaus Vorbehalten und zugewiesen. Er ist nach dem Willen des obersten Führers und Reichskanzlers Adolf Hitler innerhalb des Neuaufbaues des Berufsstandes die eine, Landwirtschaftskammern und Genossenschaften die andere tragende Säule. Hieraus folgt, daß jeder Landwirt, der es ernst mit seiner Mitarbeit am Wiederaufbau von Vaterland und Wirtschaft meint, ohne weiteres Mitglied des La ndbundes sein sollte. Die Reichsregierung braucht für ihre Arbeit die ausbau- willigen Stände und als Träger dieser Stände die berufsständischen Organisationen. Nachdem Landbund und NSDAP, in Hessen gleichgeschaltet sind, darf in Zukunft für hessische Bauern kein Zweifel mehr bestehen, daß der Hessische Landbund und der
Junglandbund hn hessischen Bauernstand sein Aufgabengebiet zu erfüllen hat.
Schwerer Autounfall
des SA.-Oberführers Hauer.
TBSX Worms, 15. Mai. Auf der Straße Bürstadt—Lorsch ereignete sich Sonntagvormittag ein schwerer Autounfall. Ein mit sechs Personen besetzter offener Personenwagen, mit dem der Oberführer Hauer auf einer Besichtigungsfahrt begriffen war, rannte, anscheinend infolge eines Schwächeanfalls des Wagenführers, gegen einen Baum. Oberführer Hauer und Standartenführer Eichel erlitten neben andern Verletzungen eine schwere Gehirnerschütterung, Oberführer Hauer außerdem noch mehrere Rippenbrüche. Innere Verletzungen konnten bisher nicht festgestellt werden. Die übrigen Insassen des Wagens kamen, abgesehen von leichteren Hautabschürfungen, mit dem Schrecken davon. Der Wagen wurde vollständig demoliert.
Hessischer Oberförster Verband.
'Romrod, 13. Mai. Der erweiterte Vorstand des Hessischen Oberförster-Derban- des hat vorgestern in Frankfurt folgende Entschließungen gefaßt:
1. Zur Durchführung der Gleichschaltung wird der seitherige Vorsitzende und engere Vorstand in seinen Acmtern bestätigt.
2. Der erste Vorsitzende erhält die Ermächtigung, selbständig ohne Befragung des Vorstandes alle ihm nötig erscheinenden Entschlüsse unter eigener Verantwortung zu fassen.
3. Der Hessische Oberförster-Verband stellt sich dem Herrn Reichskommissar für -ie Beamten»
organisationen zur Eingliederung in die entsprechende Fachgruppe des Deamtenbundes zur Verfügung.
Strafkammer Gießen.
' Gießen, 16. Mai. In der Sache gegen Frau Schmitz und Genossen wegen Betrugs wurde heute mittag das Urteil verkündet:
Der Angeklagte Kaufmann Otto R. wurde mangels ausreichenden Beweises freigesprochen. Wegen fortgesetzten Betrugs wurde Frau Berta Schm, und Kaufmann Bruno R. zu je 2 Iahren 6 Monaten Gefängnis und der Opernsänger Wilh. H. zu 9 Monaten Gefängnis verurteilt, wegen Beihilfe zum Betrug der Kaufmann Karl H. zu 6 Monaten Gefängnis und Frau Klara D. zu 4 Monaten Gefängnis.
In seiner ausführlichen Begründung betonte der Vorsitzende, daß den Verurteilten bekannt gewesen sei, daß sichere Feststellungen über die angebliche Erbschaft nicht bestanden hätten, ja auch heute noch nicht bestünden. Man habe nicht gewußt und wisse nicht, wann und wo die Borge Salomon gestorben sei, ob und mit wem sie verheiratet gewesen und ob sie überhaupt etwas hinterlassen habe. Trotzdem hätten die Verurteilten den Geldgebern vorgespiegelt, daß die Erbschaft sicher bestünde und schon in Kürze ausgezahlt werde, auch angegeben, aus was im einzelnen sie sich zusammensetze. Das alles hätten sie nur in betrügerischer Absicht getan.
Dann wurde Haftbefehl gegen Frau Berta Schm, und Bruno R. verkündet und vollstreckt.
Gießen, 12. Mai.
Durch das Amtsgericht Bad Nauheim war ein Landwirt wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte nach eingctretencr Dunkelheit feine Sämaschine unbeleuchtet auf öffentlichem Wege stehen laßen. Ein Motorradfahrer, der infolgedessen nicht sah, daß der Lenker der Sämaschine in Die Fahrbahn hineinragte, fuhr wider diesen, wodurch er von feinem Motorrad stürzte. Infolge der erlittenen Verletzungen war er drei Wochen arbeitsunfähig. Der Angeklagte, der jegliches Verschulden an dem Unfall beflritt, verfolgte zum Zwecke seiner Freisprechung Berufung. Das Ge- richt erblickte auch jetzt wiederum darin, daß der Angeklagte entgegen der gesetzlichen Vorschrift cs unterlassen hatte, an der der Fahrbahn zugekehrten Seite der Maschine eine hellbrennende Laterne anzubringen, ein Verschulden des Angeklagten und machte ihn wegen des pflichtwidrigen Verhaltens für den hierdurch bewirkten Unfall ftraftrechtlich verantwortlich. Seine Berufung wurde koftenfällig verworfen.
Einen Arbeiter hatte das Amtsgericht Herbstein wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrase von 100 RM evtl. 20 Tagen Gefängnis verurteilt. Aus reinem Uebermut hatte er im vergangenen Jahre in einem Steinbruch eine dort stehende Stcinklopf- maschine erheblich^ beschädigt, so daß der Besitzer die Arbeit mehrere Tage aussetzcn mußte. Der Angeklagte, der behauptete, betrunken gewesen und zu der Tat von anderen angestistet worden zu sein, wollte mit der von ihm eingelegten Berufung seine Freisprechung erreichen. Die von ihm vorgebrachten Gründe erwiesen sich aber als nicht stichhaltig. Seine Berufung wurde kostenpflichtig verworfen.
Ebenfalls kostenpflichtig verworfen wurde die Berufung eines Arbeiters, der von dem Amtsgericht Butzbach wegen Betrugs zu 3 Wochen Gefängnis
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ändern.— Ein Räucher em = pfiehIJ- sie dem ändern- isl die Zigäre-H-e, die Sie unbedingt versuchen sollten. Tun Sie es noch heute!
Fränkisch-Crumbach. den 14 Mai 1933.
3285 D
Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:
Dr. med. Robert Dauernheim
Die Beerdigung findet am Mittwoch, dem 17. Mal, nachmittags 3 Uhr, auf dem Alten Friedhof statt
Von Blumenspenden bittet man abzusehen.
Heute morgen entschlief sanft im 84. Lebensjahre unsere liebe treusorgende Mutter und Großmutter
Frau Wilhelmine Seien heb. Heller
Witwe des Realgymnasiallehrers Ludwig Seipp
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Statt Karten.
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei dem Hinscheiden unseres lieben Entschlafenen sagen wir allen, besonders dem Herrn Pfarrer für die trostreichen Worte sowie dem Bauer’schen Gesangverein und allen denen, die ihm die letzte Ehre erwiesen haben, unseren innigsten Dank.
Frau Christiane Köhlinger Wwe. nebst allen Angehörigen
Gießen, den 15. Mai 1933.
03008
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Schute undlfttyte
Hat die Schulbank stundenlang Die Kleidung malträtiert, So wird sie auf dem Heimweg doch Noch stärker strapaziert. Drum, Hebe Eltern, denkt daran: Zieht euren Kindern Bleyle anl
Beachten Sie bitte in derzeit vom 16. bis 25. Mai die lustige bewegliche Bley ie- Dekoration und die flotten Formen der Bleyle - Schul - Kleidung in meinem Fenster
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Außerordentlichen Generalversammlung am Donnerstag, dem 18. Mai. abends 8 Uhr, in unserer Turnhalle (Kegelbahn). 3287 D
Tagesordnung: Wahl des Führers.
Zahlreiche Beteiligung erwartet der Vorstand.
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