Ausgabe 
14.12.1933 Erstes Blatt
 
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«elf es mehr Arbeitshungrlge als Besitzende In der Welt gibt, und weil es heule schon überall als un­sinnig und unmoralisch anerkannt wird, den Ar- beitenden durch zu hohe Zinslasten die Arbeits­möglichkeiten zu nehmen. Das deutsche Volk hat ein Recht auf Arbeit, und dieses internatio­nale Recht steht weit höher als dos Geschrei der Gegner nach Sicherung ihrer überhöhten Zins- Äderungen.

Sie Zukunst des Aerztestandes Reichsführer Tr. Wagner auf einer Kund­gebung angeftellter Aerzte.

Berlin, 13. Dez. (ERB) Im Marmorsaal des Zoologischen Gartens fand eine Kundgebung des Verbandes angestellter Aerzte und Apotheker in der Deutschen Arbeitsfront statt, an der mehrere tau­send Personen teilnohmen. Zunächst sprach Staats­rat A. F o r st e r - Danzig über die Ziele der Deut­schen Arbeitsfront Dann sprach der Reichsfuhrer der deutschen Aerzteschaft Dr. Wagner- Mün­chen über die Heilpraktikerfrage. die Reichsärzteord­nung und das Kassenarztrecht Die Naturheilkunde habe eine größere Anhängerschaft als man glaube. Es sei eine unbestreitbare Tatsache, daß sich die Medizin zu wenig um diese Naturheilkundigen ge­kümmert habe. Selbst die Universitäten hatten sich zu wenig damit beschäftigt. Und wenn wir so viele Kurpfuscher hätten, so seien die Aerzte selbst und ihre Lehrer an den Universitäten damit belastet.

Dos Ideal ö8re ber Elnhekksstantz ber Heilbehandlung. Aber heute seien wir noch nicht so weit. Wenn außerdem den Naturheilprak- tifern Beschränkungen auserlegt würden, dann wür­ben in Zukunft höchstens 5000 zugelassen werden, was doch schon ein Fortschritt gegen früher wäre. Außerdem werde man ihnen verbieten, Bortrage zu halten und ihre Prari» im Uniherziehen aus- luüben. Die Angelegenheit werde zunächst noch fünf Jahre ruhen gelassen. In dieser Zeit werde kein neuer Naturhellkundiger mehr zugelassen Diese Zwischenzeit soll dazu benutzt werden, das medi­zinische Studium grundlegend umzuändern. Man wolle die Ausbildungszeit verkürzen, so daß ein Arzt mit 25 Lebensjahren sich eine Familie gründen könne.

Die Aerztekammer werde ein Seldstverwal- tungskörper mit eigener Berufsgerichtsbarkeit fein, dem sämtliche Aerzte angehören müßten. Dann mür­ben natürlich alle anderen Kammern, auch der Hart- mannbund und der Reichsärztebund, hinfällig. An- gestrebt werde auch eine Differenzierung der Hono­rare. Ledige Aerzte sollten eine geringere Vergü­tung erhalten als Familienväter. Ein weiteres Ziel sei die Abdrosselung des medizinischen Frauen­studiums. Bei der Einstellung der Aerzte sollen zu­nächst die Familienväter und diejenigen bevorzugt werden, die sich um die nationalsozialistische Sache besonders verdient gemacht haben. Auch solle jeder junge Arzt z u n ä ch st bei einemLandorzte gearbeitet haben, um zu wissen, was ein prak­tischer Arzt auf dem Lande zu leisten habe, und

mn hi etne enge Verbundenheit mit dem gesamten volkskorper zu kommen. Mehr denn je müsse der Arzt sich mit B e o ö l k e r u n g s p o l< t i k und Rassenhyaiene beschäftigen. Die Aerzte hätten nicht nur Pflichten gegen ihren Stand, sondern gegen das deutsche Volk; denn Arzt sein, heiße Die­ner am deutschen Volke sein.

Ein Kirchengeseh über den Zusammen­schluß kleiner Landeskirchen.

Berlin, 13. Dez (Hl.) Das geistliche Ministe­rium ber deutschen evangelischen Kirche Hot ein Kirchengesetz beschlossen, dessen wesentliche Bestim­mungen lauten: Kleine Landeskirchen gleichen Bekenntnisses hoben sich zu einer Kirche zusammenzuschlicßen ober einer oroßeren Landeskirche gleichen Bekcnntnisies anzuschliehen. Das geislliche Ministerium der deutschen evange­lischen Kirche bestimmt, welche Kirchen kleine Lan­deskirchen sind. Landeskirchliche Gesetze, die die Vereinigung von Landeskirchen regeln, bedürfen der Zustimmung der deutschen evangelischen Kirche. Das geistliche Ministerium hat das Recht, den Landeskirchen zur Durchführung des § 1 dieses Gesetzes eine angemessene Frist zu setzen. Kommt in dieser gesetzten Frist eine Bereinigung nicht zustande, so hat dos geislliche Ministerium das Recht, olle hierfür erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

Ser kommunistische Anschlag auf Volk und Reich.

Das Plädoyer der Anklageverireier im Reichsiagsbrandstisterprozeß.

Leipzig, 13. Dez. (WTB) Der Reichstags- orandftifterprozeß trat am DUttwoch in den letzten Verhandlungsabschnitt ein. Die Plädoyers sollen nach Möglichkeit in dieser Woche abgeschlossen wer­den, damit dasUrteilnoch vorWeihnach- ten gesprochen werden kann. Vor den Plädoyers der Reichsanwaltschoft ist noch ein geringer Rest der Beweisaufnahme zu erledigen.

Der Gcrichtschemiker Dr. Schatz erklärt zu Be­ginn der Verhandlung, eine genaue Prüfung der Schrift des Zeugen Werner Hirsch alias Peter und Popoffs Bekannten gleichen Namens habe zweifelsfrei ergeben, daß eine Identität zwischen den Quittungen und der Schrift des Werner Hirsch n i ch t b e st e h t.

OberreichsanwaliSr. Werner nimmt nun das Wort zu seinem Plädoyer. Er führte u. a. aus: Der Deutsche Reichstag ist das Opfer eines verbrecherischen Anschlages geworden, das Reichstagsgebäude, das an seiner Stirnseite die WidmungDem deutschen Volke" trägt. Der Anschlag galt also nicht nur dem Gebäude, sondern er galt symbolisch dem deutschen Volke. Die Anklage steht auf dem Standpunkt, daß dieser ver­brecherische Anschlag das Fanal, dos Signal sein sollte für die Feinde des Staats, die nunmehr ihren Generalangriff gegen das Deutsche Reich eröffnen wollten, um das Deutsche Reich zu zertrümmern und an dessen Stelle die Diktatur des Proletariats, einen Sowjet­staat von Gnaden der Dritten Internationale zu setzen. Bei van der Lübbe handele es sich um einen Kommunisten, obwohl er selbst dies bestritt und auch die übrigen Angeklagten diese Tatsache be­streiten werden. Ein Austritt aus der Partei be­deute nicht notwendig eine Trennung von einer Partei, sondern sehr oft sogar eine engere Bin­dung an die Ziele der Partei. Zudem habe sich van der Lubde nach feinem Austritt weiter im Sinne der Partei betätigt und auch bis in die letzte Zeit hinein mit führenden Angehörigen der KPD. Verkehr unterhalten. Van der Lübbe war mit der Kommunistischen Partei nur deshalb nicht einverstanden, weil nach seiner Auffassung die Führer nicht energisch genug waren. Den Anstoß, dazu wollte er geben. Was er dabei im Auge hatte, konnte nichts anderes sein, als eine kommunistische Reoolution. Selbst wenn vielleicht die kommunistische Revolution in ihrem Endziel nicht ganz dem entsprach, was Lubbc als Ideal vorschwebte, so hat er mindestens diese Revo­lution als einen Ucbcrgang betrachtet, über den man zur Erreichung dieses Zieles kommen konnte.

Ls kann nicht dem mindesten Zwcisel begegnen, daß van der Lubbc durch seine lat eine kom­munistische Revolution zum Ausbruch bringen wollte. Unter diesen Umständen wird niemand die ttpv. von der moralischen Verantwortung für diese Tat entbinden können.

Die Kommunistische Partei habe seit ihrem Be­stehen trotz zahlreicher Aenderungen der Methoden unentwegt das Ziel versolgt, das Deutsche Reich zu stürzen^ und die Diktatur des Proletariats, einen Sowjet ft aat nach russischem Mustek, zu errichten. Der Oberreichsanwalt er­innert an die zusammengebrochenen Ausstände der Jahre 1919, 1920 und 1921 und wies daraus hin, daß die KPD. 1923 ihre Taktik habe ändern müssen, weil sie die Notwendigkeit eingesehen habe, zuerst einmal die Massen der Arbeiterschaft hinter sich zu bringen. Nach 1923 habe dann eine außerordentlich intensive Bearbeitung der ganzen Bevölkerung durch unzählige Presseerzeugnisle eingesetzt, in denen immer wieder betont wurde, daß die Zustände in Deutschland für die Arbeiterschaft unerträglich seien und daß nur die KPD dem durch Revolution als einzigen Ausweg abhelfen könne. Der R o t s r o n t- kämpferbund war diejenige Organisation, die die Terrorakte oorzunehmen hatte, die die Partei sich scheute von Partei wegen zu unternehmen. Die Partei hat immer betont, daß sie solche Terrorakte ablehnt: aber sie ist n i e m a l s gegen Parteimitglieder oorgegangen, die als Mitglieder des Rotfrontkämpferbundes an solchen Aktionen beteiligt waren. Zahlreiche Polizei- liche und gerichtliche Feststellungen über die vor­bereitenden Burgerkriegshandlungen in den ver- schiedensten Landesteilen durch die KPD bewiesen, daß die KPD. im Februar 1933 mit einem Auf- stand rechnete. Bei den Vorbereitungen sei nach einer zentralen Anweisung gehan­delt worden. Als die erwarteten Befehle zum be- roaffneten Losschlagen nicht kamen, sei in der An- Hängerschaft eine starke Erregung entstanden.

Der Einwand, daß im Februar ober Mär; die Voraussetzungen der ..revolutionären Situation* noch nicht völlig rrsüllt waren, sei nach Lage ber Verhältnisse kein Beweis dafür, daß die Kpv. nicht zur Zeit des Reichstagsbrände» den bewaffneten Ausstand zum Auslodern bringen wollte. Die Lage war doch so. daß die Be­

trauung Adolf Hitlers mit ber Regierungs­bildung am 30. Januar auch für die ftpD. un­erwartet kam. Die KPD. war sich vollkom­men im klaren darüber, daß ihre Rolle in Deutschland wahrscheinlich für immer aus- gespielt war, wenn die nationalsozialistische Regierung sich konsolidierte. Deshalb war für die kpv. die Situation gegeben, daß sie entweder den Kamps aufgeben mußte oder daß sie, ohne daß die Vorbereitungen bereit» restlos durch­geführt waren, den Kampf ausnahm. Das war die einzige Chance, die sie noch haben konnte.

Wenn der Kampf schief auslief, war die Situation für die Partei nicht schlechter als beim Aufgeben Des Kampfes. Dabei hat sich die KPD. durchaus auf der Linie gehalten, die auch das 12. Ekki- Plenum oorschrieb, daß nämlich jähe Wendungen eintreten konnten, die jede Partei verpflichten, be­reit zu fein, um bei raschem Eintreten revolutio­närer Ereignisse die Formen und Methoden des Kampfes zu wechseln.

Ser zweite Anklagevertreter, Landgerichtsdirektor P a r i s i u s , gab dann eine ausführliche Schilderung des Lebensweges des An­geklagten van der Lubde. Man müsse an­nehmen, daß seine zahlreiche Fahrten dem Zwecke dienten, die politischen Verhältnisse in den anderen Ländern zu studieren. Im Februar 1933 habe er sich nach Deutschland begeben, um an den politi­schen Ereignissen teilzunehmen. Am 18. Februar sei van der Lübbe in Berlin eingetroffen. Man könne annehmen, daß er durch die Straßen wan­derte, um die Stimmung der Bevölkerung kennen­zulernen. Die politische Unterhaltung Lübbes vor dem Neuköllner Wohlfahrtsamt atmete revolutio­näre Stimmung. In diesen Reden wetterleuchtete gewissermaßen Der heraufziehende Bürgerkrieg.

van ber Lubbc habe sicherlich sofort gemerkt, bah ihm in Neukölln glühender haß gegen die Na- lionalsozialislcn cnlgcgenschlug. Er habe gewußt, baß er hier an bie ridjtige Stelle ge- kommen war, um feine revolutionären Jbeen

zu entwickeln, van ber Lobbe habe sich felbst als fiommunift bezeichnet, hier war fchon von An st ecken öffentlicher Gebäude die Rebe, um bie Arbeiter zo entfachen nnb bie Revolution vorwärts zu treiben. Dan ber Cubbe habe sich hier nach ber Zentrale ber kom­munistischen Partei erkundigt und ausdrücklich erklärt, bah er zu dieser Zentrale ge­hen wolle. Jn Neukölln fei wahrscheinlich die Brücke zu suchen zwischen dem Angeklagten van ber Cubbe unb ber Zentralinstanz ber kom­munistischen Partei.

Alles spreche dafür, daß van der Lubbc den Plan für die Brandstiftungen erheblich früher gefaßt habe, als er zugab. Ganz besonders auffallend sei, daß van der Lubde sich vor diesen Bränden unb auch vor dem Reichstagsbrand in ausgespro- neu Hochburg en des Kommunismus aufgehalten habe. Daß van der Cubbe einen stich­haltigen Grund für seine Wanderung nach Span­dau und Henningsdorf nicht habe ange­ben könne, lasse den Verdacht auftommen, daß es mit seinem Aufenthalt dort eine ganze besondere Bedeutung habe. Der Anklagevertreter schilderte dann die Vranbftiftuna, wie sie sich nach den Bekundungen van der ßuboes zugetragen haben soll, und erklärte, daß die Anklage im Gegensatz zu den Bekundungen van der Cubbes davon aus- gehe, daß van der Cubbe die Tat nicht allein begangen haben könne. Zunächst fällt auf, daß die Brandstiftung zu einer Zeit ausgeführt wurde, die außerordentlich günstig war unb eine genaue Kenntnis ber Kontrollgänge im Reichstag vermuten läßt. Diese Kenntnis kann er nur durch Personen erlangt haben, die genau in den inneren Dienstbetrieb des Reichstages e i n* geweiht gewesen sind. Die Brandstellen im Re­staurant und Erdgeschoß sind grundverschie­den von den Brandherden im Plenarsaal. Schon die Tatsache, daß der Plenarsaal'in wenigen Mi­nuten ein einziges Trümmerfeld gewesen ist, führt zu der Erwägung, daß die Bedingungen für die Ausbreitung und Entwicklung des Feuers im Ple­narsaal ganz andere gewesen fein müssen, als an den übrigen Stellen.

Dan der Lubbe ist nicht allein der Wer.

Alle drei Sachverständigen sind auf ganz ver­schiedenen wegen zu dem Ergebnis gelaugt, bah der Brand im Plenarsaal unmöglich von van ber Lubbe allein angelegt worden fein kann, sondern bah diese Brandherde vor­her von anderen Personen vorbe­reitet worden sein müssen, unb zwar können die Vorbereitungen erst kurze Zeit vor 21 Uhr erfolgt sein. INan wird annehmen müssen, dah diese Täter mit den Ocrtlichkeiten ganz genau vertraut gewesen sind.

Wenn man die Teilnahme von Mittätern für er­wiesen hält, so erscheint es zunächst verwunderlich, warum van der Cubbe durch bas Fenster einge­stiegen ist und dabei einen Feuerbrand draußen und im Restaurant gezeigt hat, so daß er s i ch der Gefahr einer schnellen Entdeckung a u s s e tz t e. Das ist verwunderlich, aber nicht un­erklärlich. Entweder hat Cubbe gewußt, daß noch ajibere Personen den Brand im Plenarsaal an­legten, oder er hat es nicht gewußt. Juristisch ge­sprochen käme im ersten Falle Mittäterschaft, im Zweiten Falle Nebentäterschaft in Frage. Dann muß er einen bestimmten Auftrag zur Brandlegung im Restaurant und im Erdgeschoß bekommen haben. Die Mittäter hatten sich auch kein Gewissen daraus gemacht, Cubbe für die Aktion dort anzusetzen, wo seine Fe st nähme so gut wie sicher war. Er sollte den Prü­gelknaben für die anderen abgeben, die auf diese Weise hofften, im Hintergründe bleiben au können. Cubbe war ein Mensch, der für eine solche Tat ausgezeichnet zu gebrauchen war, denn alle Anzeichen beuten darauf hin, bah er in der Wahnidee lebte, einst in der Geschichte der Revolu­tion als unsterblicher Held gefeiert zu werden Er hat offenbar von vornherein felbft damit gerechnet, festgenommen zu werden, dafür spricht nicht allein die Tatsache, daß er bie Feuer- bränbe an sichtbaren Stellen gelegt hat, sondern nor allem auch der Umstand, daß er seine Kleidungs­stücke geopfert bat unb schließlich nur mit einer Hose bekleidet feftgenommen worden ist.

Jn einem solchen Aufzuge konnte van bet Cubbe unmöglich mehr hosten, die Freiheit zu gewin­nen. Er hat ja auch keinen Versuch gemacht, zu entkommen. Da» zeigt fiat nnb beutstch, bah oan der Cubbe s i ch sestoehmeu lassen wollte, aber auch, boß er ftflgenommen wer­den sollte Dah van bet Cubbe bie ganze Schuld

allein auf sich nimmt unb seine hintermännner nicht verrät, ist nicht weiter verwunderlich. Er verhält sich bamit so. wie es die kommunistische Partei ihren Mitgliedern ständig zur Psllcht macht.

Van ber Cubbe wird nach der Anklage nicht nur beschuldigt, die Brandstiftungen ausgeführt zu haben, sondern ihm wird weiter vorgeworsen, sich des Hochverrats schuldig gemacht zu haben im «inne des § 81 Ziffer 2 StrGB. Nach dem Vorsatz van der Lübbes sollte durch die Brand­legung unmittelbar bie Revolution oonstatten gehen. In Tateinheit mit dem Verbrechen des Hoch­verrates stehen die verschiedenen Brandstiftungen, wobei bei den Brandstiftungen im Rathaus, im Schloß und im Reichstag noch hinzukommt, daß unter Begünstigung derselben ein Aufruhr b e - wirkt werden sollte Damit liegen bie Voraus­setzungen des § 307 Abs. 2 de» Str.KB. vor. Der Angeklagte van der Lubbe sei auch für seine Tat in vollem Umfange verantwortlich.

Wenn damals im Februar bie pläne van brr Cubbe» gelungen wären unb bas beabsichtigte Fanal für blc Erhebung ber revolutionären Ar­beiterschaft sich au»gewirkt hätte unb ber von ber kommunistischen Partei feit langem vorbe­reitete gewaltsame Ausstanb gefolgt wäre, bann wäre das Chao » über Deutschland hereingebrochen. Dah es nicht dazu ge­kommen ist, ist einzig und allein dem kraftvollen nnb energischen Eingreifen ber natio­nalsozialistischen Regierung zu ver­bauten. Dank biesem festen Zugriff be» Staate» liegt jetzt der kommunlsmu» in Deutsch- lanb zerschmettert am B oben. Wir wollen hoffen, dah er sich von dieser Niederlage nie wieder erheben wird. Nun hat aber die Stunde ber Abrechnung geschlagen und, meine Hohen Herren Richter, Jhnen wirb e» nicht schwer sollen, den Angeklagten van ber Cubbe in vollem Umfange Im Sinne der Anklage für schuldig zu befin­de n und diejenige Strafe gegen ihn festzusetzen, bie allein nach dem Gesetz zulässig ist, die aber andererseits auch allein bet ungeheuren Schwere seines verbrechens Gerecht wird.

Hessischer Empfang in Berlin

Darmstadt, 13. Dez. (WSN.) Der Herr Seichs- statthafter in Hessen Gauleiter Sprenger mit Gattin, der hessische Staatsminifter Jung unb Gattin, ber Präsident Dr. C ü e r , Treuhänder der Arbeit für da- Wirtschaftsgebiet Heften, und der Vertreter Heftens beim Reich Ministerialrat o o a Jengen mit Gattin, veranstalteten am Dienstag­abend in der früheren hessischen Gesandtschaft in Berlin ein gesellige» Beisammensein, zu dem zahl­reiche Persönlichkeiten de» öffentlichen Lebens ge­laden waren. Unter den Anwesenden sah man u. o. den Staatssekretär im Reichsfinanzministerium Reinhart, den Staatssekretär im Reichsarbeus- minifterium Krohn, den Reichs führet der Tech­nischen Nothilfe Direktor Lummitzsch, den Lei­ter des Nationalsozialistischen Beamtenbunde» Ncef, den hessischen Landesbauernführer Dr. Wagner, den sächsischen Vertreter Graso. Holtzendorfs, den braunschweigischen Vertreter Cx^ D r. Boden, den thüringischen Vertreter Dr. Munzel, den bayrischen ftellverttetenden Bevollmächtigten zum Reichsrat Ministerialrat Dr. Dürr, Den Oder- finanzrat Schäfer von der hessischen Vertretung beim Reich. Ferner waren von der Reichswehr Oberst o. Bietinghoff, Chef der politischen Abteilung des Reichswehrministeriums, und der Kompaniechef der 2. Kompanie des Inf.-Rats. 15 Hauptmann Schiel erschienen, ferner der Polizei- fommanbeur von Berlin Oberft Dillenburger Die Gäste blieben mehrere Stunden in den freund­lichen Räumen der hessischen Vertretung bei einem ©las Bier beisammen. Die Gastgeber hatten außer- dem einige Mitglieder des Vereins ber in Berlin lebenden Hessen eingeladen, die in ihren Trachten erschienen waren und mit einigen Darbietungen das gesellige Beisammensein ver­schonten.

Oer Prozeß gegen Professor Dessauer.

München-Gladbach, 13. Dez. (WSN) Zu Beginn ber heutigen Verhandlung legte zunächst der Sonderstaatsanwalt die Ausgabe des Frank* furter Generalanzeigers vom 8. Mai 1918 vor. die bei erneuten Durchsuchungen in der Wohnung Prof. Dessauers gesunden wurde und in der ein Artikel mit der lleberfdjriftDr. Mühlon in der Schweiz" rot an geh ri­ehen ist. Der Staatsanwalt folgerte aus dieser Tatsache, daß Professor Dessauer die Tätigkeit Müh- lons nicht unbekannt gewesen sei unb baß dieser bisher die Unwahrheit gesagt habe Darauf erwiderte Prof. Dessauer, daß er sich an diesen Auf­satz nicht erinnern könne unb betont, daß er es nie abgeftritten habe, von den Verirrungen Mühlons gewußt zu haben. Der Angeklagte Knecht stellt auf Befragen fest, daß der in Hol­land verbreitete Hetzartikel eine» holländischen ka­tholischen Korrenspondenzbüro» über den Verlauf des Prozesses weder aus feine Veranlag fung noch mit seinem Wissen versaht wor- Den fei. Im übrigen entspreche er, was er aus­drücklich feftfteUen wolle, nicht den Tatsachen. In dem bisherigen Verfahren fei gegen ihn keine Drohung und auch keine Lockung ange­wandt worden. Der Sachverständige Wagner äußerte sich über den Wert der Carolus-Anteile. Nach feinen Feststellungen hatten diese Anteile einen Wert von 150 Prozent, wahrend der Volks­verein sie an die Carolus-Druckerei für unter 100 Prozent verkaufte. Der Sachverständige sieht eine Untreue von Dr. Hohn vor allem darin, daß er die Anteile zu einem Preis abgegeben hat, der erheblich niedriger ist, als die vorher ge­troffenen Vereinbarungen.

Ein Etaatsessen zu Ehren des italienischen Gastes.

Berlin, 13. Dey (WTB.) Reichspräsi­dent von Hindenburg empfing heute Unter» ftaatsfefreiär Suoich, der vorn hiesigen königlich italienischen Botschafter begleitet war

Das Staatsessen, das der Führer und der preußische Ministerpräsident abend» in der Dienstwohnung des letzteren zu Ehren des italienischen Gastes gaben, vereinigte zahlreiche Per­sönlichkeiten aus Politik, Kunst und Gesellschaft mit ihren Damen. Die Begrüßungsansprache be» Mi- nifterpräfibenlen Göring klang au» in ein Hoch auf ben italienischen König, bcn Duce unb bas große italienische Volk. Exzellenz S u v i ch' dankte in herz­lichen Worten und gedachte abschließend des Reichs­präsidenten, des Führers und des Gastgebers. Der Abend bot hinreichend Gelegenheit zu bedeutungs­vollen politischen Unterhaltungen. Zu dem Emp­fang waren ber Botschafter Cerruti und die gesamte italienische Botschaft erschienen, ferner die Mitglieder der Reichsregierung und der preußischen Staatsregierung sowie Die Herren der preußischen Staatsministerien. Unter den Gasten befanden sich weiter Prinz August Wilhelm, die Prinzen von Hessen, die Staatssekretäre Korner. Milch und Grouert. Reichsführer der SS. Himmler, Staatsrat Furtwängler, Staatsrat Thys­sen. Adjutant des Führer», Brückner, der Chef des Protokolls Gras von Balsewitz, Reichs­pressechef Dr. Dietrich, Hauptschriftleiter Rosenberg und andere.

Am Donnerstag wird Erzellenz Suvich zunächst ein Besichtigungsfahrt durch Potsdam unternehmen, um dort besonders die Garnifonkirche mit den Gräbern ber großen Preuhenkonige unb bas Schloß Sanssouci zu besichtigen Anschließend wirb er mit bem preußischen Ministerpräsidenten einen Ausflug In bie Schorfheibe unter­nehmen.

Ungarn beharrt auf Revision,

ttöntbös antwortet venefch.

B u d a p e ft , 13. De;. |WTB ) In einer positi- Ichen Versammlung setzte sich Ministerpräsibent G ä m b ö» mit ben jüngsten Erklärungen bes tschechischen Außenministers Dr. Benesch über die ungarisch« Frage auseinander. Wenn Europa ge­nesen will, sagte der Ministerpräsident, würde cs viel bester tun, einen europäischen Völker, b un b zu grünben unb nicht einen Donau- Vfllferbunb unter Leitung von Benesch Die Vorschläge von Benesch nehme ich nicht att. Große Pläne sind undurchführbar. Vorerst müssen mir auf Grund kleinerer Pläne zu lieber- einkommen gelangen; doch kann vom ungarischen Gesichtspunkt jedweder Plan nur die Anerkennung dessen sein, daß Ungarn eine Ungerechtig­keit widerfahren ist und dieser Ungerechtig­keit abgeholfen werden muß Wenn Ungar» den Krieg wollte, so würde e» nicht bie Revi­sion verkünben. Die Revision ist bas fried­lichste Mittel, um der ungarischen Ration bie