Ausgabe 
13.9.1933 Erstes Blatt
 
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Der Tag des Jungvolks in Gießen.

Oer große oberhessische Zungvolkaufmarsch am vorigen Sonntag.

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Das Barmer des Jungvolks.

Vorbeimarsch des Jungvolks vor dem Gebietsführer Jung (an der Spitze der grüßenden Führergruppe).

Die Trommler, und Fanfarenbläsergruppe.

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Auf dem Trieb bei den sportlichen Wettkämpfen am Sonntagvormittag.

Beim Zeitbau-Wettbewerb.

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Zum Winkel wurde am 29. August mit der nebenamtlichen Versetzung der Stelle des Direktors des Landesmuseums mit Wirkung vom gleichen Tage beauftragt. In den Ruhestand versetzt wurde: am 31. August der Lehrer an der Volks­schule zu Offenbach a. M. August S t a u b a ch aus sein Nachsuchen vom 1. September 1933 an. Ent­lassen wurde: am 28. August 1933 die technische Lehrerin Martha Henrich an der Volksschule zu Offenbach a. M. auf ihr Nachsuchen vom 1. Sep­tember 1933 ab.

** Straßensperrungsnachricht, mit- geteilt vom Oberhessischen Automobil-Club E. V. (A. v. D.), Gießen: Wegen Ausführung von Stra- ßenbauarbeiten wird die Prooinzialstraße Lich L a u b a ch, Abteilung Kreuz/Münster bis Laubach, vom 13. September für jeglichen Verkehr gesperrt. Umleitung erfolgt über Lauter oder Villingen Ruppertsburg.

** D i e Straßensammlung für das Jugendherbergswerk am vorigen Sonntag hatte einen schönen Erfolg. In den 60 Sammel- büchsen, in denen durch das Jungvolk und den Bund deutscher Mädchen gesammelt wurde, be­fanden sich 446,92 Mark. Die gleiche Sammlung im Jahre 1931 hatte 424,05 Mark ergeben. Der Betrag setzte sich aus folgenden Geldstücken zu­sammen: 685 zu 1 Pf., 325 zu 2 Pf., 33 zu 4 Pf., 1567 zu 5 Pf., 3234 zu 10 Pf., 45 zu 50 Pf., 4 zu 1 Mark, 2 zu 2 Mark. Der höchste Betrag in einer Büchse war 21,89 Mark.

* Motorrad in Brand geraten. Heute gegen 7.45 Uhr geriet auf dem Landgraf-Philipp- Platz ein Motorrad in Brand. Die sofort tzerbei- gerufene Feuerwache brauchte nicht in Tätigkeit zu treten, da Passanten das Feller bereits gelöscht hatten.

Amtsgericht Gießen.

Eine hiesige Milchfrau war beschuldigt, Milch verwässert und dann verkauft zu haben. Da die erforderlichen Beweise nicht erbracht werden konnten, erfolgte Freisprechung.

Große Strafkammer Gießen.

Angetlagt war der ehemalige Rechner der Feld­bereinigungsgesellschaft O. E. aus M. Ihm wurde zur Last gelegt, seit 1928 einen Betrag von ins­gesamt 24 000 RM., den er im Besitz hatte, sich rechtswidrig angeeignet und zum Nachteil der Kasse darüber verfugt zu haben. Der Staatsanwalt be­antragte gemäß den §§ 246, 266 RStGB. eine Gefängnisstrafe von vier Monaten unter Berück­sichtigung von Umständen, in denen sich der An­geklagte durch einen sich im Herbst 1928 ereigne­ten Unglücksfall befand. Das Gericht kam jedoch Zur Freisprechung, da das Ergebnis der heutigen Hauptverhcwdlung nicht klar erkennen ließ, ob der Angeklagte tatsächlich über das Geld ver­fügt hat.

In einem weiteren Falle hatte sich das Gericht mit einem in Gießen wohnhaften Vollziehungs­beamten zu beschäftigen, der im Mai 1929 rechts- erhebliche Tatsachen falsch beurkundete, indem er bei einer in Villingen vorgenommenen Pfändung wegen des kurz bevorstehenden Konkurses des Schuldners die Pfandzeichen mit einem unrichtigen Datum versah. Der Staatsanwalt erblickte in der Handlung ein Vergehen im Sinne -des § 348 RStGB. und beantragte eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten. Das Gericht kam zu der Ueber- aeugung, daß sowohl in objektiver, als auch in subjektiver Beziehung der Tatbestand der Falsch­

beurkundung vorliegt und erkannte auf sech's Wochen Gefängnis mit drei Jahre B e - währungsfrist und Tragen der Kosten des Verfahrens. Bei der Strafzumessung ließ sich das Gericht davon leiten, daß der Angeklagte nicht vor­bestraft ist und durch die damalige Arbeitsüber­lastung zu der strafbaren Handluna getrieben wurde.

Die jetzt in Andernach wohnhafte Lina Michel hatte als Postgehilfin bei einer Agentur Gelder, die sie in amtlicher Eigenschaft verwahrte, unter­schlagen, Bücher unrichtig geführt und Postanwei­sungen bzw. Zahlkarten unterdrückt. Außerdem

machte ihr die Anklage zum Vorwurf, Urkunden verfälscht zu haben. In der heutigen Hauptver­handlung gab die Angeklagte die einzelnen Delikte zu. Der Staatsanwalt beantragte eine Gesamt­gefängnisstrafe von sechs Monaten. Unter Zubilli­gung mildernder Umstände die Angeklagte ist nicht vorbestraft, außerdem wurde der Schaden er­setzt kam das Gericht zu einer Gefängnis- (träfe von a ch t Monaten und zur Tragung der Verfahrenskosten: Der Antrag der Angeklagten auf Bewährungsfrist wurde verworfen, da sie nicht die geringste Reue empfand.

Vorirag über Bausragen im KOAI.

Der Bezirk Gießen und Oberhessen des Kampf­bundes der deutschen Architekten und Ingenieure (KDAJ) im Kampfbund für deutsche Kultur hielt gestern abend im Cafä Ebel eine Mitgliederver­sammlung ab, zu der auch Gäste und Freunde des Bundes geladen waren. Eine Anzahl auswärtiger Herren nahm an dem Abend teil.

Nach den Begrüßungsworten des Führers des Bezirks, Pg. Öberingcnieur Kurz (Gießen), stand der Vortrag von

Bürgermeister Or. Hamm-Gießen über das ThemaBauordnung, Hypo- thekenfragen, Beleihungswesen und seine Auswirkungen auf den Städte- b a u" im Mittelpunkt des Abends. Bürgermeister Dr. Hamm besprach zunächst die verschiedensten Ursachen der preissteigernden Tendenz beim Grund und Boden, wobei er u. a. auf die Besteuerung des noch lange Zeit der Bebauung harrenden Bo­dens hinwies, die mancherorts in der Vorkriegs­zeit schon begann, wenn das Gelände überhaupt nur auf dem Papier in den Bebauungsplan aus­genommen wurde, und somit eine starke steuerliche Vorbelastung des Besitzers zur Folge hatte. Weiter­hin machte er für die bodenoerteuernde Tendenz verfehlte Bestimmungen der Bauordnungen ver­antwortlich, durch die eine preistreibende Wechsel­wirkung zwischen den Außen- und den Jnnenbe- zirken der Stadt hervorgerufen wurde. Erheblichen Anteil an der Preistreiberei beim Grund und Boden hatte auch die Bodenspekulation, die in den Mittelstädten bisher nicht so sehr, in den großen Städten dagegen stark in Erscheinung getreten fei, sich auch Einfluß in den früheren Stadtverordneten­versammlungen zu verschaffen wußte und diese Machtstellung vielfach zum eigenen Vorteil aus­genutzt habe. Auch auf dem Gebiete des Städte­baues der Vorkriegszeit fei mancherlei geschehen (Straßenbaulurus, ungeheure Kapitalinvestierun- aen, verfehlte Baublockgestaltung usw.), das in der Auswirkung erhebliche Belastungen des Hausbe- sitzes durch sehr starke Anliegerleistung und infolge­dessen Steigerung des Mietpreises zur Folge hatte. Von übler Auswirkung auf den Bodenpreis und die Gestaltung der Wohnungsmieten war ferner die Gestaltung des Hypothekenrechts. Während im alten deutschen Recht der Gesichtspunkt des Gemein­wohls immer an maßgebender Stelle gestanden habe, fei das Hypothekenrecht im Verlaufe der beiden letzten Jahrhunderte mehrmals umgeftaltet worden, und es habe namentlich in der feit 1872 geltenden Fassung eine Auswirkung gezeigt, von der man sagen könne, daß es sich hier nicht mehr um ein Hypothekenrecht, sondern um ein Hypo­theken unrecht handelte. Mit Hilfe dieser Rechts­

grundlage und einem außerordentlich anfechtbaren Schätzungsverfahren habe das Großkapital es ver­standen, feine Machtpositionen zur Sicherung großer eigener Gewinne auszunutzen und dadurch die Preise des Grund und Bodens in einem für die Allgemeinheit nachteiligen Sinne beeinflußt. Auf dieses Verfahren fei auch das großstädtische Elend der Mietskasernen zurückzuführen, ebenso die Tat­sache, daß sogar von Hypothekenbanken systematisch die Gewährung von Tilgungshypotheken hinter­trieben wurde, wodurch natürlich eine Daueroer- schuldung von großem Ausmaß Platz griff. Der Wirtschaftsliberalismus habe sich auch auf diesem Gebiete zum Nachteil des produktiven Kapitals (Arbeit und Leistung von Architekten, Handwerkern usw.) vor dem rein spekulativen Kapital gebeugt. Man dürfe heute hoffen, daß mit all diesen üblen Erscheinungen nunmehr Schluß gemacht werde und jene Epoche endgültig überwunden fei. Vor allem bezeichnete der Redner es als erforderlich, die Bau­ordnungen unter dem Gesichtswinkel des Gemein­wohls zu revidieren und richtig aufzuziehen, ebenso die städtebaulichen Grundsätze zu gestalten und eine Reform des Hypothekenrechts in gründlichster Weife durchzuführen, damit dieses Gesetz zu einem wirk­lichen Recht im Interesse der Allgemeinheit werde. Durch diese Reformen könne ein wertvoller Beitrag geleistet werden zu der großen Aufgabe, ein neues und gesundes deutsches Geschlecht zu schaffen.

An den Vortrag schloß sich eine längere Aus- Ipradje an, an der sich der Bezirksführer Kurz, Architekt Nicolaus, Stadtbaurat G r a o e r t und Bürgermeister Dr. Hamm beteiligten. Dabei wurde übereinstimmend dem Wunsche und der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß die von dem Vor­tragenden empfohlenen Reformen möglichst bald und gründlich zur Tat werden möchten. Weiterhin wurde an der Höhe der Tilgungssätze bei Tilgungs­hypotheken Kritik geübt und als annehmbar und wirtschaftlich tragbar ein Satz von 1 v. H. Tilgung bezeichnet. Ferner beschäftigte man sich in diesem Zusammenhang mit Fragen der Hegemag-Sanie- rung, des Verhältnisses von Einkommen und Miete usw., sowie mit Fragen der Zinsgestaltung. Der Vortrag und die Aussprache fanden allseitig starkes Interesse. Dem Hauptredner des Abends wurde für feinen aufschlußreichen Vortrag mit herzlichem Bei­fall gedankt. Ebenso stimmte man den Darlegun­gen der Diskussionsredner zu.

Im weiteren Verlaufe des Abends berichtete Be­zirksführer Pg. Oberingenieur Kurz in großen Zügen über den Reichsparteitag in Nürn­berg, soweit er sich mit Fragen des Aufgaben­gebietes des Kampfbundes beschäftigt hatte. U. a. wachte der Redner dabei die interessante Mitteilung, daß man nach den Ausführungen auf dem Reichs­

parteitag in absehbarer Zeit mit einer u m f a f senden Reform der Elektrizitätsta- r i f e rechnen könne, durch die dem jetzigen Vieler­lei und Durcheinander der Tarife ein Ende gemacht werden solle. Mit wenigen Worten wurde bei die- fern Bericht auch die Frage der Ferngasversorgung gestreift.

Schließlich berichtete der aus Gießen stammende, jetzt in Königsberg i. Pr. wohnende Herr Dr. Malkomesius noch in großen Umrissen über den organisatorischen Aufbau des Kampfbundes in Königsberg.

Mit dreimaligen begeistert aufgenommenen Sieg- Heil-Rufen auf den Führer und Volkskanzler Adolf Hitler schloß sodann Pg. Kurz den lehrreichen Abend.

Eine großzügigeVeranstaliung des KampfbundesfürOeuische Kultur.

Zum Rhein, zum Rhein!" Huldigungsfahrt zum Erntedankfest.

Frankfurt a. M., 12. Sept. (WSN.) Mit diesem Ruf fordert der Kampfbund für Deutsche Kultur die Bevölkerung von Stadt und Land zur Teilnahme an seiner Huldigungsfahrt zum Erntedankfest auf.

Die Veranstaltung wird dem deutschen Kultur- gebanfen den Ausdruck verleihen, der all denen, die daran teilnehmen, zu einem unvergeßlichen Erlebnis wird. Sie fügt sich in den Rahmen des Deutschen Erntedankfestes ein und wird am Freitag, 2 9. September, beginnen, sich am Samstag steigern und am Sonntag, 1. Oktober, ihren Höhepunkt erreichen. Stadt und Land werden in engster Verbundenheit eine Feier er­leben, die die seitherige Entfremdung vergessen läßt und sie im Sinne unserer großen Bewegung zur wahren Gemeinschaft zusammenschließt.

Symbolisch wird diese Veranstaltung an den Rhein gelegt, in das Gebiet, das in jahrelanger, schwerer Besetzungszeit seine Vaterlandstreue ganz besonders bewiesen hat. Aus ganz Westdeutschland bringen schwerbeladene bäuerliche Wagen und leichtfüßige Stafetten die Früchte des Bodens zu den Haupt-Stützpunktorten an den Flüssen. Fest- lich werden die Abgesandten der Landgemeinden in ihrer bäuerlichen Tracht durch Geleitsreiter in histo­rischen Gewändern, durch SS.- und SA.-Reiter- stürme eingeholt, von der städtischen Bevölkerung freudig begrüßt, als Gäste verpflegt und durch Fest­veranstaltungen in den Theatern geehrt. Damit wird dem Dank Ausdruck verliehen, den der Städter dem Bauer für seine harte und mühevolle Arbeit schuldet. Das Gefühl des Aufei nander-An- gewiesenseins, der Gemeinschafts ge- danke, wird durch diesen Austausch der Früchte des Bodens und des Geistes vertieft. Stadt und Land sollen sich künftig nicht mehr wesens« remd gegenüber ft eben. Durch gegenseiti­ges Sichverstehen, durch die gegenseitige Wert- chätzung soll der Grund gelegt werden, auf dem sich eine neue, starke Volksgemeinschaft aufbaut, die von der eigenen Kraft durchdrungen, stolz ist auf die deutsche Kultur, es fein darf und kann.

So wird denn auch die ganze Huldigungsfahrt, der große F ch i f f s - F e st z u g, der den Kern der Veranstaltung bildet, von dem Gedanken getragen, rheinische, deutsche Kultur zu versinnbildlichen.