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und
ischen Roten Kreuz Bereitschaft,
bereits ausgesprochenen oder noch in Frage kommenden Entlassungen eingereicht werden. Die Beschäftigungsbehörden werden ersucht, soweit möglich, auch eine Aeußerung des betreffenden Arbeitnehmers zu beschaffen.
Die Japaner -ringen innerhalb
-er Großen Mauer vor.
sämtliche preußischen Regierungsbezirke mit Ausnahme von Aachen, Kassel, Köln, Koblenz, Trier und Wiesbaden.
der Regierungsbezirk Kassel mit Ausnahme der Kreise Hanau und Gelnhausen;
im Regierungsbezirk Wiesbaden der Kreis Biedenkopf;
Engste Verbindung von Bauer un- Scholle -urch Einführung -es bäuerlichen Erbhofrechis.
sein, Erben eines Erbhofes zu sein, denn der Artfremde habe keinen Sinn für die Heiligkeit des Bodens. Nur deutschem Blut dürfe ein Erbhof gehören. Deutscher Bauer sein bedeute einen neuen Adel, den Adel der Arbeit. Sich Bauer nennen zu dürfen, sei eine Ehre. Aber nur, wer einen Erbschaftshof besitze, sei ein Bauer. Latifundienbesiher seien keine Bauern, denn sie besäßen keine Berbundenheit mit Blut und Boden, sondern hätten ein Aktienpaket in der Tasche. Der Latifundienbesiher dürfe auf keinen Schuh und keine Fürsorge rechnen. Auf diese Weise würden wahrscheinlich weite Flächen von Latifundien für Siedlungen freigemacht werden können. Da der Staat der freien Bauern gegenüber auch Pflichten habe, und dem Bauern keine neuen Lasten auferlegt werden sollen, so würden die Klagen bei den Erbgerichten gebührenfrei sein. Bon Kampfmaßnahmen habe man nicht obsehen können, da das bisherige bürgerliche Erbrecht kapitalistisch eingestellt gewesen sei. Das neue Gesetz schasse für den deutschen Bauern einen unbelasteten Besitz, den Begriff der Hypothekenschuld gäbe es nicht mehr, denn die Erde sei schuldenfrei.
Als Landschaften mit Anerbensitte mit Bauerngebiet gelten:
Neuregelung des bäuerlichen Erbrechts in Preußen, **
(Albert Träger.) R. H.
Zehn Gebote für -en Muttertag.
1. Danke Deiner Mutter am Muttertage besonders durch Liebe und Ehrfurcht.
2. Gib dem Tage mit ein paar Blumen oder einem kleinen Angebinde für die Mutter ein festliches Gepräge.
3. Nimm der Mutter an diesem Sonntag alle Arbeit ab. damit sie einen Feiertag t>at.
4. Gestalte den Muttertag zu einem Familien- sesttag, an dem sich alle Familienmitglieder durch Liebe und Bertrauen besonders eng verbunden fühlen.
5. Sende Deiner Mutter ein Zeichen des Gedenkens, wenn Du fern von ihr bist.
6. Weilt Deine Mutter nicht mehr unter den Lebenden, so schmücke ihr Grab mit Blumen.
7. Wenn eine Mutter in der Nachbarschaft Not und Sorge leidet, besuche sie und hilf ihr.
8. Weiht Du eine einsame Mutter im Krankenoder Siechenhause, suche sie am Muttertage auf und mache ihr eine kleine Freude.
9. Sei auch im öffentlichen Leben gegen jede Frau höflich und hilfsbereit, insbesondere gegen die Schwangere.
10. Jeder achte und ehre seine Mutter und alle deutschen Mütter nicht nur am Muttertage sondern jederzeit. Dann wird der Muttertag ein Segen für das deutsche Volk werden!
Sammlung für kinderreiche Familien.
Bon der Ortsgruppe Gießen des Neichsbundes der Kinderreichen zum Schuhe der Familie wird uns geschrieben:
Anter dem Protektorat des Herrn Staatspräsidenten, Professor Dr. Werner, veranstalten die Ortsgruppen Gießen, Großen-Linden. Wieseck und Watzenborn-Steinberg des Reichsbundes der Kinderreichen am 13. und 14. Mai einen Vlu- men tag. Dazu hat der Hessische Minister des Innern die Erlaubnis erteilt. Der Reinertrag ist zugunsten bedürftiger kinderreicher Familien. Die Bürgerschaft wird um Spenden herzlich gebeten. Jlw Schreibmaschinen mit -rutschen
Typen.
Der Hessische Minister für Kultus und Bildungswesenhat an die unterstellten Behörden folgende Anordnung ergehen lassen-
Hiermit an, daß für die Folge aus- Ichließlich Schreibmaschinen mit öeutx
Peking, 12. Mai. WTB. (Reuter.) Japa- nische Flieger bombardierten Miyun und andere Städte innerhalb der Großen Mauer. Tausende von Soldaten sind verwundet in Peking eingetroffen. Es scheint, daß es den Japanern gelungen ist, den größten Teil der alten Stellungen zu besehen. Die japanischen Truppen haben auch Den Aebergang über den Luan-Fluh erzwungen. Die Chinesen wurden zerstreut fliehen in westlicher Richtung.
Das Rote Kreuz hat in den Fahren bitterer Rot des deutschen Volkes in seinem Teil dazu rnitzu- wirken gestrebt, deutsche Männer und Frauen, die den Dienst an der Gesamtheit über ihre eigenen persönlichen Interessen stellen wollten, zu einer Gemeinschaft des Dien st es an Volk und ?? Q r l an d zusammenzuschließen. Diesem eigensten Ziel blieb das Rote Kreuz in siebenJahr- zehnten seines Wirkens treu. In Zeiten des Friedens, im weigtoerzweigten Hilfswerk und in Zelten des Krieges, wenn die Rot des Vaterlandes rief, und es wird ihm treu bleiben, nachdem sich unter >chrer Führung, Herr Reichskanzler, der Weg zu der Nation geöffnet hat.
Sw haben wiederholt mit ernsten Worten gemahnt, dieser Weg werde nicht leicht sein. Am w wehr wird Deutschland den Willen und die Erfahrung der zum Hilfswerk geschulten Männer und Frauen vom Roten Kreuz in mehr als ^000 örtlichen Organisationen die Bereitschaft der 10 000 Schwestern vom Roten Kreuz und der 130 000 freiwilligen Mitglieder der Eanitatskolonnen vom Roten Kreuz brauchen. Im Namen von eineinhalb Millionen Männern und Frauen als Mitgliedern im Deutschen Roten Kreuz erkläre ich die unbedingte Bereitschaft, Ihrer Führung zu unterstellen und Ihnen zu folgen.
Die sämtlichen Frauenvereine vom Roten Kreuz haben sich unbeschadet ihrer unverletzlichen Eingliederung in das Deutsche Note Kreuz — der deutschen Frauenfront angeschlossen. Ich habe mit den Herren Reichsinnenminister Dr. Frick und mit dem stellvertretenden Führer der NSDAP. Herrn Rudolf Heß, die grundsätzliche Voraussetzung der Eingliederung des straffer zusammen zu fassenden Roten Kreuzes in dem Aufbau der -rcation erörtert und erhoffe von der Zukunft e r - S-rVt?6 r?rl rum Einsatz der
Hilfsbereitschaft des Deutschen Roten Kreuzes." ZustizministerKerrlwünschigfoßmütige Behandlung politisch An-erSgesinnter.
Berlin, 13. Mai. (VdZ.) Der preußische Justiz- w'Aer Kerrl hat für den Bereich der gesamten Justizverwaltung die Ausführungsbestimmungen zu dem Reichsgesetz zur Wiederherstellung des Berufs- hH6mh»?h>xini5n;erIaJ!cn; rBer 2ustizminister bestimmt, Dafj bei der Entlassung wegen n a t i o n a - bVad)teänUm:rIä|,i9,eit f ° ' 9 e n b c 5 «“ . ."Die Regierung der nationalen Erhebung steht letzt so gefestigt da, daß sie auf e i n e k l e i n l i ch e Verfolgung gelegentlicher und unbedachter Aeußerungen keinen Wert zu legen braucht. Vielmehr gilt es nach den wiederholten Bekundungen ihres Führers, zunächst noch abieits stehende Volksgenosen für öie nationale Bewegung zu gewin - n e n. Diesem Streben dient vornehmlich auch eine großmütige Behandlung politisch anders gesinnter Arbeitnehmer, zu- mal, wenn sie — wie es bei den Angestellten und Arbeitnehmern der Justizbehörden regelmäßig der Fall sein wird — sich in sozial bedrückter Lage befinden und oft nur dem ihnen gegebenen Beispiel gefolgt oder dem auf sie ausgeübten Druck erlegen und deshalb als Verführte ünzusehen sind." Der Minister verlangt, daß ihm Verzeichnisse der
Berlin, 11. Mai. (TA.) In einer im preußischen Justizministerium stattgefundenen Pressebesprechung, an der auch die Herren Darre und W i l l i k c n s von der Agrarpolitischen Abteilung der Reichsleitung der NSDAP, teilnahmen, verkündete der preußische Justizminister Kerrl e i n neues Erbhofrecht, das im Rahmen der reichsgesehlichen Vorbehalte geschaffen ist und vom preußischen Staatsministerium am Montag verabschiedet werden soll. In dem Vorwort des Gesetzes heißt es:
Die unlösbare Verbundenheit von Blut und Boden ist die Voraussetzung der Gesundheit und des Lebens des Volkes. Ein Bauer kann nur einen Erbhof haben. Ein Bauer hat auch nur ein erbberechtigtes Kind. Die übrigen Kinder haben lediglich das Recht auf Erziehung, Ausstattung und Heimatzuflucht. L a t i - fundienbesihcr sind keine Bauern. Ein Besitztum im Ausmaß eines Bauernhofes bedeutet, daß der Bauernhof ohne Vorwerke bewirtschaftet werden kann. Der neuzuschasfende E r b - gerichtshof Preußens befindet sich beim Oberlandesgericht Celle. Die Anerbengerichte sehen sich aus einem Juristen und zwei Bauern zusammen.
Ministerialrat Wagemann führte anschließend aus, daß es sich dabei um ein uraltes germanisches Recht handele im Gegensatz zum römischen Recht, das den Grund und Boden als Ware verkauft habe, während das germanische Recht den Grund und Boden als das Erbe der Sippe, ja des ganzen Volkes betrachtet, über das der einzelne nicht verfügen dürfe. Ein alter deutscher Rechtsgrundsatz im Sachsenspiegel heiße: „Der Bauer hat nur ein Kind"; das heiße, daß nur ein Kind den H o fernen könne. Diesen Sah habe man i"tzt wörtlich in das neue Recht eingearbeitet. Die Miterben könnten auf dem Hof versorgt werden; sofern sie unverschuldet in Rot geraten, könnten sie eine sogenannte Heimatzuflucht auf dem Hof finden.
Zur Regelung von Streitfragen werde das A n - e r b g e r i ch t geschaffen, das aus einem Amtsrichter und zwei Bauern bestehe. Ein Verkauf von An- erbehöfen dürfe nur mit Genehmigung des Anerbgerichts erfolgen, das nur bei Vorliegen von Sonderfällen diesen Verkauf genehmigen werde. Anerbe kann natürlich auch ei ne Tochter fein. Das Gesetz habe den Zweck, die Bauernhöfe vor lleberschuldung und Zersplit- teruna im Erbgang e zu bewahren und eine Klasse von gleichmäßig großen Bauernhöfen zu schaffen. Das Änerbenrecht gilt nur f ü r die Bauernhöfe, für das überschüssige Vermögen gelten die Bestimmungen des BGB. Bei der Verteilung des überschüssigen Vermögens fällt der Anerbe aus, solange die Verteilungsquote unter dem Wert seines Hofs liegt. Uebersteigt die Verteilungsquote den Wert des Hofs, dann nimmt der 2lnerbe an der übrigen Erbschaft teil, und zwar wird der^ Wert des Hofs bei der Verteilungsquote ange- Ministcrialdirektor Dr. Freisler erklärte er» gänzend: wenn ein Bauer eine nicht deut sch- stämmige Frau heiratet, würde nach dem Gesetz die Nachkommenschaft dauernd unfähig
Ernennung zu Ehrenbürgern.
WSN. F r i e d b e r g , 11. Mai. Der Gemeinderat von Nieder-Wöllstadt beschloß auf Antrag der NSDAP., den Reichspräsidenten von Hindenburg, den Volkskanzler Adolf Hitler und den hessischen Staatspräsidenten Dr. Werner zu Ehrenbürgern der Gemeinde zu ernennen.
Veränderungen
in oberhessischen Buqermeistereien.
Darmstadt, 11. Mai. (WSN.) Die Staatspressestelle teilt mit: Die Amtszeit nachstehender Bürgermeister und Beigeordneten wurde für b e - enbet erklärt; als Ersatz wurden ernannt: Rod- 5/ - m v. d. H. (Kreis Friedberg): Bürgermeister Vorbach ersetzt durch Robert Paulstroh; Otter - bach (Kre.Ä Alsfeld): Bürgermeister Loch komrnis- larisch ersetzt durch Johannes Jost; Lauterbach- Die Dienstzeit des Bürgermeisters Walz wurde für beendet erklärt. Zur kommissarischen Wahrnehmung des Bürgermeisteramtes wurde Dr. Mahr, Darmstadt, bestellt; Herbstein (Kreis Lauterbach): Bürgermeister Kubel wurde durch Heinrich Dehn ^chreinermeifter ersetzt; Q u e ck (Kreis Lauterbach): Bürgermeister Christian Hofmann wurde durch Heinrich Koch ersetzt; Rohrbach (Kreis Büdingen): Bürgermeister Jakobi durch Hch. Schäfer IV Ersenbahnassistent i. R.; Rommelshausen': Bürgermeister Heusel durch Schneidermeister Weber; Lr* 9© n? ol mJ . Beigeordneter Kirchner durch Karl Koch, Landwirt; Bobenhausen I: Bürgermeister Haas durch Heinrich Heinz, Kolonial- I warenhandler und Gastwirt; Stockheim Bürgermeister May durch Friedrich Jüngling, Bankbeamter; Gonterskirchen (Kreis Schotten): Bürgermeister Graf durch Karl Lein II., Maurermeister; Laubach: Beigeordneter Will). Bit, II durch Fritz Roßbach, Apotheker in Laubach? 8 '
Berichtigung der hessischen Staatsprelsestelle.
Darmstadt, 11. Mai. (WSN.) Die Staats- Pressestelle teilt mit: Für den seines Arntks enthobenen Bürgermeister Kreut er von Bocken- RrfU -(^rei5f A?feld) wurde aus Versehen H. Schlitt als kommissarischer Bürgermeister be- baj'n berichtigt, daß als kommissarischer Bürgermeister von Vockenrod der seitherige Beigeordnete Otto Fey in Frage kommt. ° 9
Schluß mit -em „Becherleeren^.
* Romrod (Kreis Alsfelds 12. Mai. Der neue r n k-blrr bIcfer 2-a0e ^ine erste Sitzung abhielt, hat im Hinblick auf die außerordentliche ilngunft der Zeitverhältniffe einen Brauch ir angewandt, der seit dem
... 5aPr9unöer t in unserer Gemeinde stets zu Beginn der Amtszeit der gewählten Ge- ^b^ertreter üblich war. Es handelt sich um
-VGn ’ bas darin bestand, daß ledes neue Gememderatsmitglied den mit einem ßitcr Wem gefüllten silbernen Be ch e r mit dem Stadtwappen in einem Zuge
7/ fCn Wer dieser Anforderung Sr<>9£rU9f* ,Dn£!e- mußte als Strafe so Beckers^-«"^ en W e i n st i f t e n, als er beim Xotnif« ..T r o p f e n in dem Becher
g e l a f s e n hatte. Die gestifteten Flaschen Wein
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Ne der V e r sorgung der Arbeiter und ^lnge st eilten mit preiswerten Waren dienen. Demnach können die Konsumvereine nicht ohne weiteres aus dem Wirtschaftsleben ausqeschal- tet werden, vielmehr ist es wünschenswert, daß n a ch w i e vor bei ihnen gekauft wird und baß l-e 'n ihrer auf die Versorgung bet Arbeiter unb Angestellten gerichteten Tätigkeit, gute und prewwerte Waren diesen Kreisen zu vermitteln, nicht gestört werden. Dies muß der entgegen ^letzten Auffassung verschiedener Kampfbünde des Mittelstands gegenüber ausgesprochen werden. Die Konsumvereine sind also bis auf weiteres nicht in i b re r @ efdjäftsbetätigung durch irgendwelche Maßnahmen örtlicher Kreise zu hem- m e n. Allerdings darf auch keine weitere Ausdehnung derselben stattfinden. Die großen Werte, die aus den Spargroschen der Arbeiter stammen, die in den Konsumvereinen investiert sind verlangen eine pflegliche Behandlung, damit sie nicht verfallen. '
DieAeuordliUngderFettwirWast
Günstige Auswirkungen am Arbcitsmarkt.
Berlin, 12. Mai. (WTB.) Im Rahmen der Reuorvnung der Fettwirtschaft wurde die Mar- gar i n ep r o du k t i o n für die Zeit vom 27. Marz bis 30. Juni 1933 zunächst auf 50 Prozent der in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1932 hergestellten Margarinemenge beschrankt. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit geschaffen, ein Zusahkontingent von 1 0 P r o z e n t an die Margarinefabriken zu ver- teilen. Das ist nunmehr geschehen. Dabei wurden die kleinen und mittleren Betriebe bevorzugt behandelt und die Kontingente auf die einzelnen Fabriken verteilt, um Betriebsstillegungen in der Margarineindustrie zu verhindern. In Verbindung hiermit ist der Margarineindustrie die Auflage gemacht worden, bei der Herstellung von Margarine Magermilch in Höhe von r u n d 2 0 Prozent der in der Kontingentszeit noch herzustellenden Margarinemenge zu verwenden.
Die mit dem großen Fettplan der Reichsregierung in erster Linie erstrebte und für die bäuer- Iirf>cn Wirtschaften entscheidende Gesundung d e r M i l ch w i r t s chastmachtstarkeFort- schritte. Gegenüber dem unerhörten Tiefstand der Butterpreise anfangs Februar ist eine Preissteigerung um 22 M k. je Zentner eingetreten. Die dadurch erreichte Stärkung der Kaufkraft der Landwirtschaft macht sich bereits jetzt am Arbeitsmarkt bemerkbar, denn die Landwirtschaft hat in den letzten Wochen ganz erheblich mehr Arbeiter eingestellt als in der entsprechenden Zeit der vergangenen Jahre.
Das deutsche Rote Kreuz unter« steWchderMnmgMvWllers
Berlin, 12. Mai. (TUB ) Der Präsident des Deutschen Roten Kreuzes von W i n t e r f e l d t, hat an Reichskanzler Adolf Hitler folgendes Schreiben gerichtet: „Das Deutsche Rote Kreuz verehrt in Ihnen, Herr Reichskanzler, den Führer, der in wenigen Monaten kraftvoller Entwicklung die Erneuerung des Deutschen Reichs vollzogen hat. Der begeisterte Aufschwung neuer Hoffnung, der alle Schichten des deutschen Volkes durchdringt und unüberwindbar scheinende Schranken niederreißt, bereitet den Glauben an die Erfüllung uralten Sehnens: Die wahre und tiefe Volksgemeinschaft aller Deutschen.
Wir haben feit einigen Jahren von den nordi- I schen Ländern eine schöne Sitte übernommen: I einen Tag im Jahre der Mutter zu weihen« Der Gedanke, einen besonderen Muttertag zu feiern, hat schnell viele Anhänger gefunden. Es I gibt ja kaum jemand im Leben, der uns so un-i zählige Male Freude vermittelte und Liebe er- I wiesen hat, wie unsere Mutter.
Es gibt nichts Schöneres als die treue Liebe, und die sorgsame Arbeit der Mutter an ihre^l Kindern. Wieviel Opferbereitschaft, Selbstverleugnung und Pflichttreue entfalten sich im Dienste der Mutter, erblühen aus einer unerschöpflichen Liebe!
Die reinste und glücklichste Verbindung zwischen Menschen ist die von Mutter und Kind. Das Neugeborene findet an der Mutterbrust seine Heimat, die Heranwachsende Jugend sucht hier ihre Zuflucht. Sind die Kinder in Not, dana bitten sie bei der Mutter um Rat und Hilfe, brauchen sie Trost, dann wissen sie, wo sie ihn I finden. Das Vertrauen zum mütterlichen Schutz ist ohne Schranken. Die Kinder fühlen und erkennen, daß die Mutter auch in der größten Not noch helfen kann, daß sie hier vollstes Verständnis und größte Hingabe finden- Ein Mutterwort macht vieles wieder gut.
Auch der erwachsene Mensch findet am Mutterherzen zu jeder Zeit seine Heimat. Wenn en noch eine Mutter hat, kann er nicht einsam und» verlassen sein, auch nicht in den schlimmstes Tagen. Die Mutter ist ihm der reinste und klarste Stern am Himmel des irdischen Lebens. Von ihr lernte er die ersten Worte. Von ihr hörte er das erste Lied, das erste Gebet! Der Vater, der so viel aus dem Hause ist, steht durch seine Berufsarbeit den Kindern, aber auch den Erwachsenen, nicht ganz so nahe wie die Mutter.
Lind doch kommt auch für die Mütter der Tag, an dem sich ihre Kinder von ihr abwenden. Die Jugend will ihre eigenen Wege gehen. Das ist natürlich im Leben der Menschen. Aber für jedes empfindsame Mutterherz ist es eine schlimme Zeit. Wenn die Kinder nicht mehr mit all ihren Anliegen kommen, wenn neue Freunde und Freundinnen an Einfluß gewinnen, dann kommt gar leicht für die Mutter der schmerzliche Gedanke: Jetzt bist du überflüssig. Aber die Mutter kämpft um ihre Kinder, kämpft bis zum letzten Augenblick. Wenn ihre Lebenswege noch so verworren sind, wenn sich alle von ihnen wenden, | die Mutter gibt ihre Kinder nie auf! Sie versteht alles, sie verzeiht alles. Nichts Schöneres, nichts Edleres als solch verzeihendes Mutterherz. Der glücklichste Tag für die Mutter ist dann, wenn der erwachsene Mensch von neuem erkennt, was ihm seine Mutter war und was sie ihm noch ist!
Zwischen Jugend und Alter sind die Mütter die besten Vermittler. Sie bewahren das gute Alte, verstehen aber auch die neue Zeit. Sie helfen, daß die Jugend nicht gar zu sehr die Grenzen überschreitet, sie sind ihr Freund und Kamerad. Es ist aber nicht nur Kameradschaftlichkeit zwischen Mutter und den Heranwachsenden Kindern, sondern viel mehr: Es ist ein inniges, festes Band, das Kind und Mutter verbindet. Auch der Tag, an dem die Mutter ihre Kinder hergibt — der Sohn führt die Braut heim, die Tochter zieht ins eigene Heim — kann dieses Band nicht zerreißen.
Wenn sich die Familie vergrößert, wenn einst noch Großmutterpflichten an sie herantreten, empfängt sie doppelt zurück, was sie einst hergab. Die Freuden, aber auch die Sorgen, sie kehren wieder. Doch das Mutterherz ist allem gewachsen. In aufopfernder, selbstloser Liebe ist sie ihren Kindern und Enkeln die treueste Freundin, die befte- Stütze.
Und deshalb sei der morgige Tag ein Tag des Dankes an unsere Mütter! Wir wollen nicht vergessen, was sie uns bedeuten, welche Kraft und welche Freude von ihnen ausgeht, auf uns niederstrahlt und unser ßeb$n erhellt und verschönt!
„Wenn du noch eine Mutter hast, so danke Gott und sei zufrieden! Nicht allen auf dem Erdenrund ist dieses hohe Glück beschieden.
Wenn du noch eine Mutter hast, so sollst du sie in Liebe pflegen, daß sie dereinst ihr liebes Haupt in Freuden kann zur Ruhe legen.
Und hast du keine Mutter mehr, und kannst du sie nicht mehr beglücken, so kannst du doch ihr frühes Grab mit frischen Blumenkränzen schmücken."
Aus aller Welt.
Die Düsseldorfer Schlageler-Feier.
Die Gauleitung der NSDAP. Düsseldorf erläßt folgende Bekanntmachung: „Die räumlichen Verhältnisse zwingen uns leider dazu, hiermit bekanntzugeben, daß an der Schlageter-Gedenk- feier am 28. Mai 1933 nur Düsseldorfer Verbände teilnehmen können. Der Platz für die Aufstellung weiterer auswärtiger Verbändereicht leider nicht aus. Dagegen sind Fahnenabord- nungen (Fahnenträger und zwei Begleiter) aller vaterländischen Verbände von auswärts sehr willkommen. Auswärtige Verbände, die Fahnenabordnungen zum 28. Mai nach Düsseldorf ent- ^uden wollen, werden um sofortige Mitteilung (spätestens bis zum 18. Mai) an die Gauleituna der NSDAP. Schlageter-Gedenkfeier, Düsseldorf Landeshaus, Berger Ufer, Zimmer 374, gebeten.'
VDA.-Armbinde mit dem Hakenkreuz.
VIV1-’r ^2. ClHai. (TU.) Zwischen den Führern der Hitler-Jugend und des Vereins für das ^ei^^tum im Ausland wurde vereinbart daß ’^cn Mitgliedern auch die Mitgliedschaft ^b^T^^beit im VDA. empfiehlt. Die Arbeit der VDA.-Gruppen bleibt in den bisherigen Formen bestehen. Die VDA. verzichtet auf Wehr- r Schulgruppen des VDA. Volksdeutsche Arbeitszellen) stehen der HI. mit wrerArbeit zur Seite. Der VDA. führt als sichtbares Zeichen seiner Verbundenheit mit der HI emc VDA-Arrnbinde mit dem Ha- x n eln'. "®Dn der Reichsjugendführung der NSDAP, tritt Referendar Nabersberg m den Fuhrerstab des VDA., vom VDA. gehört
Führerrat beim Reichs» ausschuß der deutschen Jugendverbände. Die gleiche gegenseitige Vertretung ist auch bei den Landesausschüssen herzustellen.
Professor Nawiasky ausgeschieden.
Münchener Staotsrechtler Professor Dr Hans N awi asky der sich durch einen Aus- über -en Versailler Vertrag exponiert hatte, ist aus dem Lehrkörper der Universität München a u s ge s ch i e d e n. - Von seinen Arbeiten sind am bekanntesten geworden „Die Grund- fen" -Bayerisches
Derfassungsrechf und „Die Zukunft der politischen Parteien'.
im Regierungsbezirk Köln der Kreis Wipperfürth.
Als Landschaften ohne Anerbensitte (Zersplitterungsgebiet) gelten: Die Regierungsbezirke Aachen, Koblenz. Köln (ohne Wipperfürth), Trier, Wiesbaden (ohneBieden- kopf) und vom Regierungsbezirk Kassel die Kreise Hanau und Gelnhausen.
Beim Auftauchen von Zweifeln in der Anwendung des neuen Erb-Hof rechtes in Preußen sollen die Anerben-Gerichte von dem Grundgedanken auszugehen haben, daß der Bauernhof vor Ueberschuldung zu schützen und auf eine gesunde Verteilung land» wirtschaftlichen Besitzes hinzuwirken ist, da gleichgroße Bauernhöfe gleichmäßig über ein Land verteilt, für ein Volk am besten sind. Der ordentliche und gewissenhafte Richter werde die Rechtsprechung der Anerben-Gerichte lebendig zu gestalten haben. Das Gesetz soll am 1. Juni 1933 in Äraft treten. ®ie tatsächliche Auswirkung dieses Gesetzes werde aber noch längere Zeit beanspruchen, da die Eintragung in die Anerbenrolle einen größeren Zeitraum einnehme. Ferner soll in dem Gesetz bestimmt werden, daß in den Gebieten, in denen das Jüngst en- recht anstelle des Aeltestenrechts bei der Vererbung der Höfe Sitte ist, dieses Jüngstenrecht bestehen bleibt. Das gilt insbesondere für eine Anzahl vpn Gegenden im Hannoverschen.


