Ausgabe 
12.10.1933 Frühausgabe
 
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Ur. 239 Erster Blatt

183. Jahrgang

Donnerstag, 12. Oktober 1933

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den beiden Ländern. Dieses gute Einvernehmen sei noch dadurch verstärkt worden, daß die französische Regierung ihre Zustimmung zu der Denkschrift über die wirtschaftliche Reuorganisierung der Donau st aaten gegeben habe. Der Bericht­erstatter will sogar wissen, daß die deutsche Abrü- stungsnote im Palais Lhigiabsolut nicht befriedigt habe", muh aber zugeben, dah die italienische Re­gierung trotzdem ihren verträglichen Geist gegenüber Deutschland beizubehalten wünsche. Es sei daher anzunehmen, dah sie sich einer Vertagung der Abrüstungsbesprechungen nicht widersehen werde. Sie werde es im Gegenteil vielleicht gern sehen, wenn die Besprechun­gen aus dem Genfer Rahmen herausgenom­men werden würden, um im Zeichen des Viererpaktes fortgesetzt zu werden.

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nieren soll. In Kreisen der deutschen Delegation wird betont, daß Deutschland keine Konvention un­terzeichnen kann, die nicht in den Kardinalfragen den deutschen Forderungen gerecht wird, wobei daran erinnert wird, daß Deutschland in den letz­ten Tagen immer wieder seine Verstan- digungsbereitschaft hinsichtlich der g u a n titativen Seite der Gleichberechtigung erklärt hat. Alle Kompromißvorschläge, die diesem recht­lichen und moralisch begründeten deutschen Stand­punkt nicht gerecht werden, können daher für Deutschland nicht ernsthaft in Betracht kommen.

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Dr. Friedr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Or.H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumschein und für den An­zeigenteil t D. TH.Kümmel sämtlich in Gießen.

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des Völkerbundes, die rückständigen Zah­lungen, waren Gegenstand eines besonderen Berichts. Es wird darin festgestellt daß die Höhe nicht gezahlter Beiträge für die Jahre 1920 bis 1932 in Höhe von rund 21,6 Millionen Goldfran­ken und für 1933 in Höhe von rund 14 Millionen Goldfranken nicht mehr lange aufrechterhalten wer­den können, da hierdurch die guten Zahler ungebührlich belastet werden und die Er­regung der Parlamente dieser Länder ständig im Wachsen begriffen ist.

Der Bericht über den Minderheitenschutz mit den bekannten drei Entschließungen. Ent­schließung 1 und 3 wurden ohne Aussprache angenommen; zur Entschließung Nr. 2 erklärte der deutsche Vertreter Gesandter v. Keller, daß entsprechend seiner gestrigen Erklärung im Politi­schen Ausschuß die' deutsche Delegation gegen diese Entschließung stimme. Der Präsident der Versammlung stellte daraufhin fest, daß in Anbetracht dieser deutschen Erklärung die Ent­schließung Nr. 2 nicht angenommen sei. Außerdem wurde die Entschließung über die Ein­setzung eines Kommissars für die deutschen Flüchtlinge ohne Aussprache mit Stimmenthaltung Deutschlands a n g,c n o m m e n.

In seiner Schlußansprache würdigte dann der Präsident der Versammlung Ter Water die Ar»

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Eine falsche Logik.

Berlin, 12. Oft. (CNB.-Funkspruch.) Die Be­sprechungen, die am gestrigen Tage zwischen den einzelnen Delegationen, besonders zwischen Eng­ländern, Franzosen und Amerikanern, stattfanden, haben die im Interesse des Abrüstungswerkes er­wartete Erleichterung der Situation nicht gebracht. Demnach wird den Verhandlungen im Haupt- a u s s ch u ß am kommenden Montag voraussichtlich nur eine formale Bedeutung zukommen. Don dem bisherigen Gang der Verhandlungen bleibt der Eindruck bestehen, als sei das Bewußtsein der Verantwortung für den ursprünglichen Mac - donald-Plan gerade in dem Lande nicht mehr vorherrschend, dessen Premierminister aufs engste mit dem Plan verbunden ist. Man hat auf eng­lischer Seite versucht, die Abänderungen, die man auf französischen Druck hin am Konventtons­entwurf offenbar oorzunehmen bereit ist, m i t einer moralischen Begründung zu er­klären. Die innerpolitische Situation, so lautet die Lesart, sei heute in Deutschland eine völlig andere als zur Zeit des Fünfmächteab­kommens.

Eine solche Beweisführung gehl an der für die internationale Politik grundlegenden Tatsache vorbei, daß die außenpolitischen Ansprüche eines Landes nicht der Reflex innerpolrli- scher Entwickelungen, welcher Art auch immer sie fein mögen, sind, sondern der Aus­druck der historisch gewordenen staatlichen L e -

London, 12. Oft. (WTB. Funkspruch.) Der Kor­respondent derIftorning Post" in Rom meldet, daß Mussolinis Unterredungen mit dem britischen und dem französischen Botschafter bezweckten, sie von seinen Bemü­hungen in Kenntnis zu sehen, die deutschen Vorschläge zum Ausgangspunkt einer Erörterung zu machen. 3m Interesse der Fort­setzung der Verhandlungen mit Deutschland würde Italien gern einen A ufschub der Sitzung des Allgemeinen Ausschusses der Abrüstungskonferenz sehen.

Der römische Sonderberichterstatter desTemps" berichtet seinem Blatte über die Unterredung Musso­linis mit dem französischen und englischen Botschaf­ter und unterstreicht in diesem Zusammenhang die angeblich herzlichen Beziehungen zwischen

um eine Vermittlung stark bemühten amerika­nischen Delegation ausgehen und die Deutsch­land die Annahme einer Konvention dadurch er­leichtern sollen, daß die erste Periode, die soge­nannte Probezeit, abgekürzt wird. Von vielen Jahren ist schon keine Rede mehr. Man spricht von zwei Jahren oder 18 Monaten, nach deren Ablauf Deutschland die Herstellung gewisser Verteidigungswaffen und der Bau von Festungs- anlagen gestattet werden soll. Doch steht auch hier bei der Gegenseite die politische Frage im Vorder­gründe. daß z u n ä ch st, wenn auch auf kurze Zeit, d i e Kontrolle einfetzen und funktio-

Eine Drei-Mächie-Besprechung in Gens.

England und Frankreich widersetzen sich den deutschen Gleichberechtigungsforderungen Was man dem Frak-Gtaat zubilligt, wird Deutschland verweigert.

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Mussolini schallet sich ein.

Oie deutschen Abrüstungsvorschläge sollen Verhandlungsgrundlage werden

Gietzemr Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

Genf, 11.Ott. (121.) Line fast zweistündige Dreirnächtebefprechung hat Mittwochnach­mittag stattgefunden. Auf Einladung Sir John Simons traten die englische, die ameri­kanische und die französische Abordnung zu einer gemeinsamen Besprechung der Lage zusam­men. An der Unterredung nahmen Sir John Si­mon, Staatssekretär Eden, Paul-Boncour, Massigli, Norman Davis, Gesandter Wilson und Allan Dulles teil. Unmittelbar nach dem Abschluß der Unter­redung begab sich Simon zum Präsidenten der Kon­ferenz, Henderson, um ihm über das Ergeb­nis der Besprechungen Bericht zu erstatten.

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lieber den Verlauf der Dreimächtebesprechungen wenden stark widersprechende Mitteilungen verbrei­tet. Von amtlicher englischer Seite wird erklärt, daß die allgemeine Lage besprochen worden sei und eine grundsätzliche Ueberein­st i m m u n g in bezug auf das Verbot der Wiederaufrüstung Deutschlands erziett wäre. In direktem Gegensatz dazu betont man auf amerikanischer Seite, daß von einer einheit­lichen Front der Dreimächte keine Rede fein könne, daß keinerlei Beschlüsse gefaßt oder Bindungen eingegangen worden seien. Im Mitelpunkt der Unterredung habe vielmehr die Frage gestanden, in welcher Weise die am 16. Ok­tober zusammentretende Konferenz weiterzu­führen sei.

Aus den Besprechunaen hat sich auf deut­scher Seite der Eindruck ergeben, daß wieder versucht werden wird, Deutschland in den Haupt­punkten vor die Frage der Annahme oder der Ablehnung zu stellen. Den wichtigsten Diskussionsgegenstano bilden, wie schon in den vor­hergegangenen Genfer Besprechungen die Konse­quenzen, die aus der vorgeschlagenen Umwand­lung der Reichswehr hinsichtlich der Be­waffnung zu ziehen sind. Die anderen Mächte haben sich noch nicht klar gemacht, daß die Um­wandlung der Reichswehr vom ersten Tage an technische Vorkehrungen nach einem einheitlichen und auf lange Sicht b e - rechneten Plan notwendig macht. Man glaubt, daß eine entsprechende quantitative Vermeh­rung des im Versailler Vertrag zugestandenenen Materials, aber keine qualitativen Aende- rungen in Frage kommen können. Ausführlicher erörtert wurde bisher nur die Luftwaffe, die im Versailler Vertrag Deutschland bekanntlich gänz­lich verboten ist.

Man scheint unter keinen Umständen geneigt zu sein, Deutschland eine Luftwaffe zuzugestehen, die anderen Mächte scheinen Deutschland viel­mehr in möglichst kurzer Zeit vor die Frage stellen zu wollen, wie es sich zu diesem Punkt verhält. Gerade in der Luftwaffe liegen die Ver­hältnisse aber so, daß eine Einigung der anderen Mächte über die völlige Abschaffung nicht zu erwarten ist und es deshalb für Deutschland eine unan­nehmbare Benachteiligung bedeuten würde, wenn etwa das Versailler verbot in die neue Abrüstungskonvention übernommen wer­den sollte, nachdem sogar dem gerade aus der englischen Vormundschaft entlassenen arabischen Staate Irak bei seinem Eintritt in den Völker­bund im vorigen Jahre Flugzeuge als eine selbstverständliche Verteidi­gungswaffe jugebilligt worden sind, hier liegt gegenüber Deutschland der versuch einer rein politischen und nur mit machtpoliti- schen Erwägungen zu begründenden Diskrimi­nierung vor.

Es sind bereits gewisse K o m p r o m i ß v o r- schlüge aufgetaucht, die insbesondere von der

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Deutschland hält am Mcdonaldplan fest

Keine stichhaltigen Gründe für neue Schwierigkeiten.

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gierungen auf ein weiteres und mehrjähriges Ver­bleiben in Danzig nicht Folge leisten könne.

Auf deutscher Seite wird dieser Entschluß des Danziger Völkerbundskommissar durchaus bedauert, da man in Uebereinstimmung mit den Danziger und polnischen Vorschlägen eine mehrjährige Er­nennung Rostings zum Danziger Völkerbundskom­missar auf längere Zeit gewünscht hatte.

Die Schlußsitzung der Völkerbundsversammlung Schwere Finanzsorgen des Völkerbundes.

Genf, 11. Ott. (TU.) Die ordentliche 14. Voll­versammlung des Völkerbundes ist am Mittwoch abgeschlossen worden. In der Schlußsitzung wurde eine große Zahl von Berichten in großer Eile ohne Aussprache durchgepeitscht. In letzter Stunde wur­den die Berichte des vierten Ausschusses über Finanzfragen des Völkerbundes an­genommen. Die geradezu katastrophale Finanzlage des Völkerbundes war wiederum Gegenstand lan­ger Beratungen im 4. Ausschuß gewesen. In dem Bericht wird der diesjährige Völkerbundshaushalt bei einer Herabsetzung um 8,3 v. H. gegen­über dem Vorjahre mit 30 827 805 Goldfranken vorgesehen. Der wund« Punkt der Finanzgebarung

Die politische Vertretung des Volkes durch die De­putiertenkammer wird durch denNationalrat der Korporationen" ergänzt, der als wirt­schaftlicher Berater der Regierung dient. Die Zu­sammensetzung des Nationalrates erfolgt durch die Syndikate und Korporationen in der Form, daß gleichviel Arbeitnehmer und Arbeitgeber vertreten find. Für feine Arbeit gliedert sich der Nationalrat in sieben Sektionen: Freie Berufe und Künste, Industrie und Handwerk, Landwirtschaft, Handel, Land- und Binnenverkehr, See- und Luft­verkehr, Banken. Allen Vertretungen ist das Norma­tivrecht im Rahmen der bestehenden Gesetze gegeben; legislative ober exekutive Rechte haben sie nur in beratender Form.

So stellt sich heute nach zehnjähriger Reaierung der Aufbau des faschistischen Staates kurz skizziert dar. Es erscheint fraglich, ob in allem schon die letzte Formulierung gefunden ist. Der Wirklichkeitssinn Mussolinis hat nie davor zurückgeschreckt, von ihm selbst erlassene Gesetze abzuändern, wenn das pul­sierende Leben es ihm zweckmäßig erscheinen ließ.

Costing will nicht in Danzig bleiben.

G e n f, 11. Oft. (TU.) Der Danziger Völkerbunds­kommissar Rosting hat am Mittwoch der Danziger und der polnischen Regierung mitgeteilt, daß er zu feinem lebhaften Bedauern dem Angebot der Re»

bensnolwendigkeilen. Diese aber sind für das Deutschland der nationalen Revolution die gleichen, wie für jene des 11. Dezember 1932. Es ist auch deshalb völlig verkehrt, zur Begründung einer auf der ande­ren Seite vorhandenen mangeln- den Abrüsiungsbereitschafl auf die innere Entwickelung Deutschlands zur ückzugreisen, weil der Macdonald- plan, der dem im Dezember 1932 zugestandenen Gleichberechtigungsanspruch konkrete Gestalt verleihen sollte, er st im März 1933, also über zwei Monate nach Amtsantritt der Re­

gierung Hitler in Gens unterbreitet wurde.

Dieser Konventtonsentwurf enchält, woran man bei dem gegenwärtigen Stand der Besprechungen über Einzelheiten erinnern muß, einen Artikel 96, der vorsieht, daß durch die Konvention der Teil V des Versailler Vertrages er­setzt wird. Es entspräche nicht dem Prinzip der Gleichberechtigung, wenn man die Diskriminierung Deutschlands, wi'e sie im Versailler Vertrag enthalten ist und nach dem Konventionsentwurf befeitigt wer­den soll, nun dadurch wieder aufleben ließe, daß man die Diskriminierung nun in d i e Kon­vention hineinnimmt. Diese grundsätzliche Erwägung gilt nicht zuletzt für die Frage der Luftwaffe, die Deutschland von den anderen Mächten auch weiterhin völlig vorenthalten wer­den soll, obwohl eine Abschaffung der Luftwaffe in den anderen Staaten nicht zu erwarten ist.

EinneuerGtaatsaufbau

Skizze der italienischen Verfassung.

Von Heinz Zennerjahn.

In Rußland und Italien sehen wir zwei vollkom­men verschiedene Versuche den Staat nach anderen, als den bisherigen Gesichtspunkten aufzufassen und zu organisieren. Der 30. Januar 1933 ist ohne Zwei­fel auch für Deutschland der Wendepunkt des Staats­lebens. Noch ist indessen die Weimarer Verfassung nicht durch ein neues Grundgesetz abgelöst. Zwar sind Rechte geändert oder suspendiert, aber das Dritte Reich wird erst an dem Tage feine letzte Voll­endung finden, an dem die neuen Grundrechte des ' Staates erlassen worden sind. Bei mancher grund­sätzlichen Verschiedenheit zwischen dem faschistischen Italien und dem neuen Deutschland gibt es doch mancye Parallelen in der allgemeinen Staatsauf- fassung, so daß die Kenntnis der italienischen Grund­rechte uns manchen Hinweis auf unsere eigene künf­tige Entwicklung geben kann.

Die it-rlienifche Verfassung geht oom Begriff Oes totalen Staates aus. Sie ist etwas grundsätzlich Neues und läßt sich nicht in irgendeine der bisher bekannten Staatslehren einordnen. Viel­mehr nimmt sie aus den verschiedenen Grundfor­men das ihr jeweils geeignet Erscheinende heraus, um daraus eine neue Lehre zu bilden. Der neue italienische Staat ist das alleinige Werk Mussolinis. Durch seine, überragende Persön­lichkeit entsteht oom Ausland gesehen der Eindruck einer Diktatur, die ja zweifellos am An­fang der faschistischen Revolution bestanden hat. In richtiger Erkenntnis, daß eine Diktatur stets nur etwas Einmaliges ist, auf ein Menschenleben be­grenzt bleibt, hat Mussolini in der Folgezeit eine Verteilung der Macht und der Mitbestimmung des Volkes in der Verfassung festaelegt. Danach ist der Staat das alleinige Subjekt Der Gewalt, die ihm weder von Gott noch oom König, weder von der Aristokratie noch von der Oligarchie noch vom Volke geschenkt ist. Der Staat hat sich selbst diese Grund­norm geschaffen.

Italien ist eine erbliche Monarchie. Der Monarch steht fast rein repräsentativ und als Sym­bol des Unitarismus außerhalb der eigentlichen Regierungsgeschäfte. Zwei wichtige Rechte sind ihm zugewiesen: die Ernennung des Chefs der Regie­rung und auf dessen Vorschlag die der Minister.

Repräsentiert die Monarchie die historische Linie, so bürgen für Die Stetigkeit Der politischen Richtung Der Große Rat und der Chef der Regierung. Der Große Rat besteht aus 20 Mitgliedern unter dem Vorsitz des Chefs der Regierung. Die Beru­fung in den Großen Rat kann erfolgen 1. auf un­begrenzte Zeit, 2. auf Grund und für die Dauer einer Funktion, 3 vom Chef der Regierung für drei Jahre. Die wichtigsten Rechte des Großen Rates find die Aufstellung der Liste der Personen, die die höchsten Staatsämter bekleiden können (an diese Liste ist der König bei der Berufung gebunden) so­wie das Vorschlagsrecht für die Wahlliste zur De­putiertenkammer. Weitere Befugnis für ihn ist die ordnungsmäßige Beratung der Regierung und des Königs, wie er auch zwischen dem Staat und den jrganifierten Kräften des Volkes eine lebendige Verbindung herzustellen hat.

Die Stellung des Chefs der Regierung, des ersten Ministers, ergibt sich aus Grund des Führerprinzips. Seine Ernennung erfolgt durch den König auf Grund der Vorschlagsliste des Großen Rates. Die Minister sind dem ersten Minister unter­geordnet und haben auf seine Entschließungen ledig- iich beratenden Einfluß. Auch ist der Regierungs­chef nicht an die. Beschlüsse Der Volksvertretung ge­bunden, die der Regierung im Senat, in der Depu­tiertenkammer und im Nationalrat der Korpora­tionen beigegeben ist. Eine Trennung der legis­lativen und exekutiven Gewalt kennt der Faschis­mus nicht. Ohne die Unterschrift des Chefs der Regierung ist der Erlaß eines Gesetzes oder eine administrative Anordnung von grundlegender Be­deutung nicht möglich. Seine Verantwortung be­schränkt sich dem König gegenüber auf die Einhal­tung der allgemeinen politischen Richtung Der Re­gierung.

Bei Der Vertretung Des Volkes ist Der Senat das aristokratische und die Deputierten­kammer das demokratische, Der Nationalrat Der Korporationen Das berufliche unD stänDische Organ. Der Senat roirD oom König auf Grund Des Vor­schlags Der Regierung ernannt. Neben seiner legis­lativen Beratung Dient er in befonDeren Fällen als höchster Gerichtshof. Die MitglieDer Der Depii- tiertenfammer werDen gewählt. Bei Der Wahl gibt cs Drei verfchieDene Vorgänge: Den Vorschlag, Die Designation unD Die Wahl en bloc. Die Benennung der zlbgeorDneten erfolgt von Den regierungsseitig anerkannten Organisationen unD VerbänDen; Die Designation steht Dem Großen Rat zu. Die Ver- bänDe schlagen Doppelt so viel Personen vor, als Eitze in Der Deputierte.fammer zur Verfügung flehen (also 800 für 400 Sitze). Der Große Rat ist ober bei Der Auswahl nicht an Diese Vorschläge ge- bunDen, sonDern kann von sich aus geeignete Ver­treter Vorschlägen, lieber Diese Vorschlagsliste für das ganze Königreich erfolgt Stimmzettelwahl unter Der Formel:Genehmigt Ihr Die Liste Der vom Großen Faschistischen Nationalrat ausersehenen Deputierten? Ja oder Nein!" Wahlberechtigt sind ttalienische Staatsbürger über 21 Jahre, Verhei­ratete mit KinDern schon vom 18..Jahre ab, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen: Mitglieder eines Syndikats find, ober 100 Lire jährlich Steuern zahlen, oder feit einem Jahre aus Staatspapieren 500 Lire Einkommen haben, oder Gehalt, Lohn ober Pension vom Staat ufw. beziehen oder Ange­hörige des Klerus einer anerkannten Religions- gefellschaft sind.