Ausgabe 
9.1.1933 Frühausgabe
 
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Aus der Provinzialhauptstadt.

Zugend-Aotwerk und Schulen.

Ter hessische Minister für Kultus unb Dil- dungswesen hat eine Verfügung an sämtliche Schulen erlassen, die das Rotwerk der deutschen Jugend betrifft. 3n der Ver­fügung hecht es:

Mit der sür die nächsten Tage in Kraft treten­den Erweiterung der jugendpflegerischen Mah- nahmen zugunsten der erwerbslosen Schulent­lassenen, wie sie durch dasRotwerk der deut­schen Jugend" gegeben sein wird, entstehen auch für die Volksbildungs- und Jugend- Pflegearbeit neue wichtige Auf­gaben. Es darf angenommen werden, daß, wie seither, aber in noch verstärktem Maste auch die hessische Lehrerschaft aller Schulgattungen ihren Dienst der Jugend leisten wird und sich für die allgemeinen volksbildnerischen und sportlichen Ar­beiten, sowie für die berufliche Weiterbildung zur Verfügung stellt. Dazu sind neben den von den Arbeitsämtern veranstalteten beruflichen F-ortbildungskursen imHessischen Heimat- Werk" und in denOrtsausschüssen für Jugendpflege und Volksbildung" mannigfache . Möglichkeiten vorhanden. Ein be­sonderes Rundschreiben an die Ortsausschüsse für Jugendpflege und Volksbildung ist von mir oer- anlastt. Dort, wo bisher die Arbeit trotz der seit Jahren bereits erfolgten Anregungen noch nicht recht in Fluh kam, ist dringend zu hoffen, dah die Lehrerschaft im Zusammenwirken mit den Pfarrämtern und den in Betracht kommenden Organisationen mit Anregung und durch die Tat mithelfen wird, die Hilfsmahnahmen für die not­leidende Jugend zu einem möglichst guten Erfolg zu bringen. Es darf Wohl als selbstverständlich angesehen werden, dah jeder, der noch in Ver­dienst steht, sich gern und uneigennützig in den Dienst desRotwerkes der deutschen Jugend" stellt, damit durch die gemeinsamen Anstrengun­gen die Rotlage der arbeitslosen Jugend ge­lindert wird.

Daten für Montag, 9. Januar.

1873: Napoleon III. in Chislehurst gestorben; 1908: der Maler und Dichter Wilhelm Busch in Mechtshausen am Harz gestorben; 1927: der Schriftsteller Houston Stewart Chamberlain in Bay­reuth gestorben.

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" Kein Geld in gewöhnlichen oder eingeschriebenen Briefen versen­den! Die Oberpostdirektion Darmstadt schreibt uns: Immer wieder lästt sich das Publikum dazu verleiten, bares Geld oder Wertsachen in gewöhn­lichen oder eingeschriebenen Briefen zu versenden. Cs bietet hierdurch ungetreuen Elementen inner­halb und außerhalb der Postbeamtenschaft An­reiz und Gelegenheit, sich auf eine verhältnis­mäßig bequeme und leichte Weise Geld zu ver­schaffen. Den Schaden trägt in der Regel der Ab­sender; denn wird der Geldinhalt der Briefe ent­wendet, so erhält er bei gewöhnlichen Briefen überhaupt keinen und bei eingeschriebenen Briefen nur dann Ersah, wenn der gairze Brief, also der Brief mitsamt dem Geldinhalt, in Verlust geraten ist. Wird der Einschreibbrief dagegen nur seines Wertinhalts beraubt, so zahlt die Deutsche Reichspost nach den Bestimmungen des Postgeset- zcs feinen Ersatz. Darum versende fein Geld in gewöhnlichen oder eingeschriebenen Briefen! Die einzig richtige Art, Geld zu verschicken, ist die Postanweisung, Zahlkarte oder Geldbrief.

** Zimmerbrand. In einer Wohnung im Hause Bleichstraße 11 brach gestern gegen 11.55 Uhr ein Zimmerbrand aus. Ein Bett, einige Möbel­stücke und verschiedene andere kleinere Einrich­tungsgegenstände sielen den Flammen zum Opfer. Die Feuerwache, die rasch an der Brandstelle er­schien, konnte das Feuer mit einem Minimax- Handfeuerlöscher erfolgreich bekämpfen und gegen 12.45 Uhr wieder einrücken. Die Ursache des Feuers ist noch nicht völlig geklärt.

** Zunahme der landwirtschaft­lichen Der st eigerungen bis zu 150 v.H. Nach einer Zusammenstellung des Statistischen Reichsaintes über die Zwangsversteigerungen land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke im 1. Halbjahr 1932 betrug die Zahl der eingeleiteten Zwangsver­steigerungen 6623 Fälle mit einer Fläche von 192129 Hektar. Das bedeutet für die Anzahl der eingelei­teten Zwangsversteigerungen eine Zunahme um rund 6 o. H. und für die Fläche eine Abnahme um rund 8 v.H. gegenüber der gleichen Zeit des Vor­jahres. Durchgeführt wurden im ersten Halbjahr 1932: 3106 Zwangsversteigerungen mit einer Ge­samtfläche von 73 339 Hektar. Das ist eine Stei­gerung der Zahl um rund 21 o. H. und ein Ab­sinken der Fläche um 4 v. H. Die Zahl der Zwangs­versteigerungen von bäuerlichen und insbesondere von kleinbäuerlichen Betrieben wächst trotz des Zwangsvollstreckungsschutzes riesenhaft an, während bei einigen nordost- und ostdeutschen Gebieten durch die Osthilfe ein gewisser Aufschub erreicht wurde. In anderen Teilen des Reiches stieg die Zunahme der landwirtschaftlichen Zwangsversteigerungen fast bis zu 150 v. H. In Hessen und Hessen-Nassau hat die Zahl der Zwangsversteigerungen um 88 vom Hundert zugenommen, in Württemberg betrug die Zunahme 128 o. H. und in Baden, einem typisch kleinbäuerlichen Bezirk, 136 v.H.

** Wieviel Raucher- u. Nichtraucher- Abteile hat ein Z u g? Für die Verteilung der Raucher- und Nichtraucherabteile in den Zügen bestand bisher die Regelung, daß je die Hälfte der Wagen für Raucher und Nichtraucher zu bestimmen und bei ungerader Wagenzahl der überschießende Wagen für Raucher einzurichten fei. Durch diese Einteilung fühlten sich die nichtrauchenden Reisen­den benachteiligt, zumal bann, wenn bei kurzen Zügen mit ungerader Wagenzahl die Zahl der Ab- teile für Nichtraucher erheblich geringer war, als die für Raucher. Unter Berücksichtigung dieses Miß­verhältnisses wurde im Frühjahr 1932 versuchs­weise angeordnet, daß bei kurzen O-Zügen von drei Wagen der überschießende Wagen je zur Hälfte für Raucher und Nichtraucher bestimmt werden sollte. Diese Maßnahme hat sich bewährt. Die Reichsbahn hat sich daher entschlossen, sie auf sämtliche Züge ebne Rücksicht auf ihre Stärke auszudehnen. Zur gleichmäßigen Zufriedenstellung der Raucher und Nichtraucher und im Interesse der Ordnung in den Zügen wirb baher vom 1. Januar 1933 ab wie folgt verfahren: Im Stammpark ber Reisezüge wirb je Die Hälfte ber Wagen oder Abteile diese ohne Einrechnung der Frauenabteile für Raucher und Nichtraucher vorgesehen. Bei ungerader Wagenzahl wird ber überschießende Wagen je zur Hälfte für Raucher unb Nichtraucher und bei ungeraber Zahl ber Einzelabteile innerhalb ber beiben Abteilungen

bie größere Abteilung für Raucher eingerichtet. Diese Regelung gilt nicht für Vorort- unb Neben­bahnzüge sowie für bie vorzugsweise bem Berufs­verkehr dienenden Züge.

Schöffengericht Gießen.

* Giesten , 6. Jan. Ein Bahnarbeiter hatte im vergangenen Jahre die Reichsbahn um die Fahrt­kosten zwischen seinem Heimatsort und seiner Ar­beitsstelle fortgesetzt betrogen. Zu diesem Zweck fälschte er alte, noch in seinem Besitz befindliche Arbeiterwochenkarten, indem er außer der Jah­reszahl die Wvchenzahl, in anderen Fällen den Monat abänderte. Der Angeklagte behauptete, zu diesen Fälschungen infolge der wirtschaftlichen Rot gekommen zu sein, doch wurde ihm nachgewiesen, daß er sür seine Familie sehr unzureichend sorgte, und seinen Verdienst in leichtsinniger Gesellschaft meist verausgabte. Wegen schwerer Urkunden­fälschung in Tateinheit mit Betrug wurde er zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt.

Ein auswärts wohnender Handwerksmeister, der den Ossenbarungseid zu leisten hatte, hatte in dem von ihm eingereichten und vor dem Amtsgericht beschworenen Bermögensverzeichnis eine Reche ihm gehörender Gegenstände nicht aufgeführt. Zu seiner Entschuldigung gab er an, daß er eine dritte Person mit der Aufstellung des Dermögensver- zeichnisses beauftragt, es dann aber unterlassen habe, dos Dermögensverzeichnis auf seine Rich­tigkeit und Vollständigkeit nachzuprüfen. Hierin erblickte das Gericht das Verschulden des Ange­klagten, der, obwohl er das Verzeichnis nicht mit der nötigen Sorgfalt aufgestellt hatte, trotzdem aber die Vollständigkeit des Verzeichnisses be­schworen hat. Die nicht aufgeführten Gegen­stände stellten einen unbedeutenden Wert dar. Das Gericht nahm nur eine Fahrlässigkeit des Ange­klagten an und verurteilte ihn wegen fahrlässigen Falscheides zu dreiWochenGefängnis.

Ein wiederholt vorbestrafter Arbeiter mußte sich wegen Diebstahls einer Ente verantworten. Der Angeklagte leugnete den Diebstahl. In seiner Wohnung war an dem Tage nach dem Diebstahl eine Cntengurgel und eine Entenfeder, die noch blutfrisch war, gefunden worden, über deren Her­kunft der Angeklagte keine überzeugende Auskunft gab. Außerdem wurde er an dem fraglichen Tage in früher Morgenstunde in der Rähe des Tatorts gesehen. Durch diese und andere Beweise wurde der Angeklagte des Diebstahls, der mittels Ein­steigens begangen worden war, überführt. Unter Zubilligung mildernder Lim stände wurde gegen ihn auf eine Gefängnisstrafe von drei Monaten erkannt.

Frankfurt am Ende feiner finanziellen Leistungsfähigkeit.

WSR. Frankfurt a. M., 7. Jan. Der Haupt­ausschuß der Frankfurter Stadtverordnetenver­sammlung beschäftigte sich gestern mit dem An­trag des Magistrats, ihn bis zum 17. Februar zu der mit den Gläubigern der Schahanweisungen vereinbarten Abschlagszahlung von 10 v. H. zu ermächtigen. Der Hauptausschuß beschloß, der Stadtverordnetenversammlung diese Ermächti­gungserteilung zu empfehlen. Der Stadtkämmerer gab bei dieser Gelegenheit ein eingehendes Bild über die Finanzlage der Stadt. Danach können die Fürsorge! asten, Gehälter und Löhne nur mit Hilfe eines staatlichen Lieberbrückungskredits gedeckt werden. Die Zinszahlungen können nur mit großen Schwierigkeiten aufrechterhalten werden. Eine Aufrechterhaltung des Schuldendien st es in der bisherigen Höhe sei nicht mehr mög- l i ch. Der Ausschuß faßte eine Entschließung, in der es u. a. heißt:Aus eigener Kraft kann die Frankfurter Bürgerschaft das voraus­sichtliche Defizit von 12 Mill.Mk. nicht decken. Anderseits aber besteht die zwingende Rotwendigkeit, die Gemeindefinanzen in Ordnung zu bringen, weil sonst der finanzielle Zusammen­bruch unausbleiblich ist und dadurch die drin­gendsten Verpflichtungen nicht mehr erfüllt wer­den können. Die Stadtverordnetenversammlung richtet daher den dringenden Appell an die ge­setzgebenden Körperschaften, auf beschleunigtem Wege eine tatsächliche Sanierung der Gemeindefinanzen, insonderheit eine an­nehmbare Regelung des Schuldendienstes, herbei­zuführen."

Schwere Ausschreitungen bei einem wilden Streik.

WSR. Frankfurt a. M., 7. Jan. Im An­schluß an einen Streik bei einer hiesigen Kleiderfirma entwickelten sich gestern mor­gen erhebliche Schlägereien zwischen Kom­munisten und Rationalsozialisten, die sich nach­mittags fortsetzten und zu schweren Aus­schreitungen führten. 3n der Robert-Meyer- Stratze wollten 25 Kommunisten in ein Haus ein» dringen, in dem zehn Rationalsozialisten Schuh gesucht hatten. Sie hatten bereits die Haustür zertrümmert, als das Llebevfallkommando eintraf, die Demonstranten zerstreute und zwei Kom­munisten fest nahm. 3n der Moltkeallee erfolgte eine Zusammenrottung, die in eine Schlägerei zwischen Kommunisten und Rational­sozialisten ausartete. Zwei Verletzte wurden durch die Rettungswache abtransportiert. In der Sand­gasse griffen Kommunisten drei Rationalsozia- ltsten an. die durch Tritte und Schläge sehr schwer verletzt wurden. Zwei Kommunisten wur­den festgenommen, die andern konnten flüchten.

Nassauischer Bauerntag in Wetzlar.

WSR. Wetzlar, 7. 3an. Der Rassau - ische Dauerntag, die große Kundgebung der nassau lchen Landwirtschaft, findet in diesem 3al)re in Wetzlar statt. Eine Anzahl glücklicher Argumente haben die Dezirksbauernschaft für Rassau veranlaßt, Wetzlar den Vorzug zu geben gegenüber mehreren Mitbewerbern, bie sich zu weitgehenden Zugeständnissen an die Bauern­schaft bereitgefunden hatten. Den Ausschlag gab wohl der Umstand, daß Wetzlar das jüngste Gebiet im Bereiche der Provinz Hessen-Rassau bildet, ferner daß es noch nie eine derartige Veranstaltung durchgeführt hat und weiter, daß das heimische landwirtschaftliche Fest, das in dreijährigen Abständen gefeiert wird, in diesem 3afjre fällig ist. Am Mittwoch weilte Präsident Hepp von der Landwirtschaftskammer Wies­baden, der Vorsitzende der Dezirksbauemsichaft für Rassau, mit Dr. Pfisterer- Limburg in Wetzlar, um die erste Fühlung mit den für Durchführung des Rassaui'chen Dauerntages in Frage kommenden Organisationen aufzunehmen.

Die Besprechung ergab, daß die notwendige finanzielle Garantie gesichert ist, unb zwar durch Beteiligung der Dauernorganisa- ttonen, der Stadtverwaltung und des Verkehrs- Vereins. Vorzügliches Festgelände wird von der Stadt kostenfrei hergerichtet. Der Termin des Rassauischen Bauerntages wird in einer dem­nächst stattfindenden großen Aussprache der Landwirtschaft festgesetzt werden.

Konflikt zwischen Stadtverwaltung und Erwerbslosen.

WSR. Marburg, 7. Jan. Rachdem vor einigen Wochen die E r w e r b s l o s e n der Stadt Marburg, die zur Pflichtarbeit herange­zogen wurden, in den Streik getreten waren, und auch bis jetzt keine Anstalten machten, die Arbeit wieder auizunehmen, hat sich jetzt die Stadt entschlossen, jedem Erwerbslosen, der die Arbeit verweigert, 3Mark an der Unter­stützung zu kürzen. Daraufhin hat der (St- werbslosenausschuh in einem Protestschreiben Abwehrmaßnahmen angekündigt, die darin bestehen sollen, den Hauswirten drei Mark an der Miete zu kürzen, kein Licht» und Wassergeld mehr zu zahlen usw. Ferner wird in dem Schrei­

ben die Geschäftswelt aufgefordert, auch ihrer­seits zu protestieren, da durch die verminderte Kaufkraft der Erwerbslosen das Elend unter den Geschäftsleuten noch größer werde. Die Stadt hat alle Sicherheitsmaßnahmen ergriffen unb hält Wohlfahrtsamt und Rathaus unter starkem poli­zeilichen Schutz.

Briefkasten ber Redaktion.

lRechtsgutachten sind ohne Verdtnblichkeit der Schriftleitung.)

R. ft Frankfurter Strafte. Die von Ihnen auf­geworfene Frage kann immer nur von Fall zu Fall maßgeblich beurteilt unb beantwortet werben. Im allgemeinen ist zu beachten, baß bei ber Rentenfest setzung ermittelt wirb, in welchem Verhältnis bie freiwillige Beitragsleistung zur Gesamtbeitrags leistung steht. Nach bicsem Verhältnis wirb bie Rente gezahlt.

Sprechstunden der Reduktion.

11.30 bis 12.30 Uhr, 16 bie 17 Uhr. Samstag nachmittag geschlossen.

Anzetgenanftröge sind lediglich an die Geschäfts st etle zu richten.

Adieu, Lilian Harvey!

3ur Amerika-Reise der bekannten Filmschauspielerin.

Von Gerhard Ouncker.

Der große vornehme Dampfer, der sich soeben vom Hafenpier gelöst hat, um seine Reise nach Amerika anzutreten, beherbergt neben vielen gro­ßen und berühmten Leuten auch ein kleines zierliches blondes Menschengeschöpf, das freilich seinem inneren Format nach nicht weniger be­

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deutend ist als der Dampfer und seine Gäste. Cs ist zur Tatsache geworden: Lilian Har­vey, der aus vielen Filmen bekannte deutsche Filmstar, hat sich auf Wanderschaft begeben, um jenseits des großen Wassers, in Hollywood, im wilden amerikanischen Westen einige 3ahre bei einer weltumspannenden Filmgesellschaft ab- zudienen. Damit erfüllt sich eine Karriere, wie sie während der kurzen Zeitdauer von knapp zehn Jahren nicht glänzender gedacht werden kann.

Lilian Harvey, Engländerin von Geburt (sie trägt entgegen anders lautenden Meldungen ihren wirklichen Ramen beim Film), kam kurz vor Kriegsausbruch als kleines Mädchen nach Berlin, der deutschen Sprache kaum mächtig und deswegen oft verlacht und verspottet von ihren Schulkameradinnen. Auf der Schule wurde sie erst recht zum schwarzen Schaf des ehrwürdigen

Unternehmens: sie begann nämlich heimlich, Dal- lettunterricht zu nehmen, anstatt ihre Schul­arbeiten zu machen. Drohungen und Kräche brach­ten sie nicht von ihrem Vorsatz ab, einmal eine große Tänzerin zu werden. 3m Alter von kaum 16 Jahren stand sie zum erstenmal auf der Bühne. Das zierliche kleine Geschöpf erfreute sich bald der wohlwollenden Förderung ihrer Direktoren. Im Jahre 1923 errang sie bei einer Wiener Revue einen so beträchtlichen Er­folg, daß der Filmregisseur Robert Land sie vom Fleck weg für eine tragische Rolle engagierte, ohne erst Probeaufnahmen von ihr zu machen. Die arme Lilian debütierte allo auf der Lein­wand in einem höchst blutrünstigen Sittengemälbe, mit (HamenDer Fluch", in dem es zum Schluß mehr Leichen gab, als überhaupt Schauspieler mitgespielt hatten. Der Erfolg war sehr freund­lich ßilianS Aufstieg beim Film be­gann.

Es ist ein großes Glück, daß sie kurz daraus in die Hände einiger Filmleute fiel, die klar ihr überwiegend parodistisches, tän­zerisch heiteres Talent entdeckten. Mehr und mehr stellte man die Harvey in den Vorder­grund leichter Lustsvielsilme. Allerdings hat sie in unermüdlichem Fleiß mehr als zwei Dutzend solcher Rollen spielen müssen, bevor der große Durchbruch zum internationalen Erfolg über sie kam. Hier entlarot sich also in ihrem Fall, wie überall sonst, die holde Schwindelmär von dem kleinen Mädchen, das eines Morgens aufwachte und ein großer Star war. Rein, dazu gehört eine kaum zu überschätzende Menge von Energie, Aufopferung, Arbeit und noch einmal Arbeit ...

Der Tonsilm mit all seinen Möglichkeiten krönte vor drei Jahren Lilian Harveys Karriere. In ihm erst vermochte die kleine Tänzerin über sich selbst hinauszuwachsen. Wenn also das grau­same Amerika uns auch einen unterer Lieblinge vielleicht für lange Zeit zu entführen droyt, so können wir trotzdem der Hoffnung Ausdruck geben, daß sie Deutschland und damit die zehn Jahre ihres ersten Aufstiegs nicht endgültig ver­gessen haben wird. Sie wird wiederkom­men darüber besteht kein Zweifel. Wünschen wir ihr und uns, daß unser nächstes Zusammen­treffen beiderseits unter besseren Umständen er­folgt als unsere jetzige Trennung.

Buntes Allerlei.

Kanalbanden/'

Das Wiener Kanalnetz ist in seiner Art eine der besten Anlagen, die je geschaffen wurden. Man kann in den mehrere Meter breiten Hauptröhren stunden­lang kreuz und quer gehen und, falls man sich gut zurechtfindet, unterirdisch fast an jeden beliebigen Punkt Wiens gelangen und an die Oberfläche steigen. Diesen Umstand haben sich verbrecherische Elemente seit dem Bestehen des Netzes oft zunutze gemacht, und immer wieder sieht in den Wiener Zeitungen zu lesen, daß bei einem Einbruchsdiebstahl die Täter das Gebäude über das Kanalisierungsnetz betreten und auch auf demselben Wege wieder verlassen hätten. Das sind die sog.Kanalbanden", deren Spe­zialität der Einbruch von den unterirdischen Kanälen aus ist. Die Mitglieder, nicht selten frühere Kanalarbeiter, sind meist genaue Kenner des Netzes; sie führen die anderen sicher durch das Labyrinth der Röhren hindurch. Da die Eingänge zu den Haupt­röhren meist in den Kellern und Höfen liegen, ist die Arbeit sehr leicht gemacht. Deswegen ist auch die Verfolgung der Diebe schwierig und sehr oft erfolg­los. Erst in letzter Zeit, nachdem man einige Be­amte alsKanalspezialisten" ausgebildet hatte, ist cs gelungen, einige Banden nach stundenlanger unter­irdischer Jagd zu erwischen. Trotzdem ist einstweilen nicht anzunehinen, daß die Einbrecher auf die Ka­näle verzichten werden, da das Risiko hierbei, ab­gesehen von den Gefahren durch plötzlich steigenden Wasserstand, immer noch geringer erscheint als ein Einbruch von ebener Erde aus.

Muß ein Porträt ähnlich fein?

Diese Frage hat in Paris zu einer bemerkens­werten gerichtlichen Entscheidung geführt. Ein Pariser hatte sich geweigert, ein Porträt seiner Frau anzunehmen, das von Victor Guirand de Scevola gemalt worden war. Er behauptete, daß das Gemälde keinerlei Aehnlichkeit mit der Dar­gestellten cruswiese und dah es auch unter dem Riveau dieses Künstlers stehe, so dah es nicht den verlangten Preis von 2500 Mk. verdiene. Das erste Gericht, das über die Sache zu entscheiden hatte, kam zu dem Schluh, dah Sachverständige gerufen werden mühten, aber der Maler weigerte sich, diese Entscheidung anzunehmew und so ge­langte die Streitfrage vor die höhere Instanz. Diese hat mm den Grundsatz bestätigt, dah Sach­verständige darüber zu entscheiden hätten, aber sie hat als deren Aufgabe näher bestimmt,zu er­klären, ob das gelieferte Gemälde ein solches wäre, Wie der Kläger es berechtigt war, zu erwarten.

wobei die Voraussetzung wäre, dah er den Stil und die Malweise des Künstlers kennen muhte". Diese Entscheidung hat die Bedeutung, dah ein Maler nicht verpflichtet ist, in erster Linie auf photographische Aehnlichkeit zu achten, sondern dah sein Werk nicht unter seinem gewöhnlichen Riveau stehen darf.

Galgenhumor.

Bei Balzac drang eines Nachts ein Dieb ein, da der große Dichter, der bis spät in die Nacht hin­ein zu erbeiten pflegte, sich nicht immer die Mühe nahm, feine Tür zu verschließen. Diesmal war er zufällig gerade zu Bett gegangen, und der Dieb war im besten Zuge, möglichst geräuschlos seinen Schreib­tisch zu durchsuchen, als ihn plötzlich ein Helles Ge­lächter unterbrach, das aus dem nahen Alkoven kam. Er wandte sich um und sah im Scheine des Mond­lichts den Dichter, der aus vollem Halse lachte. Obwohl höchst erschreckt, konnte der Dieb doch nicht umhin zu fragen:Aber was versetzt Sie denn in so gute Laune?"Ich lache", erwiderte ihm der Dichter, daß Sie zu mir kommen und in der Nacht und ohne Licht Geld in einem Schreibtisch suchen, wo ich beim Hellen Tageslicht noch niemals etwas habe fin­den können ..."

Wie alt ist der Radiergummi?

Die Ahnen des Radiergummis sind Radier­messer und Radierpulver. Graphitstiststliche wischte man mit Brotkrume aus, wie aus einer mittel­alterlichen Schrift zu ersehen ist. Im Jahre 1770 machte zuerst Joseph Priestley die Oeffentlichkeit daraus aufmerksam, dah man mit einem Stück Kautschuck genau so gut und noch besser radieren könne. Er hatte die Bekanntschaft mit dem neuen Material bei dem Instrumentenmacher Edward Rairne gemacht, der schon seit einigen Jahren Kautschukwürfel als Radiergummi herstellte. Priestley stand in schriftlichem Verkehr mit Joao Hyazinthe Magelhaes, einem Lirenkel des be­rühmten Seefahrers, und dieser sorgte für die weitere Verbreitung des Radiergummis. Magel­haes wurde sogar im Jahre 1918 von den Por­tugiesen ungerechtfertigter Weise ein Denkmal ge­setzt als demErfinder des Radiergummis". Um 1775 schon verkaufte man in Paris allgemein die Kautschukwürfel, und atoar wegen ihrer schwar­zen Farbe unter dem Ramenpeau de negre Regerhaut"! Allerdings kostete ein solches Stück mit einer Seitenlänge von einem halben Zoll da­mals vier Franken.