Nr.7 Keüvaussave
185. Jahrgang
Montag, 9. Januar 1955
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Gießener Anzeiger
General-Anzeiger für Oberhessen
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Chefredakteur
Dr. Friedr. Wilh. Gange. Verantwortlich für Politik Dr Fr. Wilh. Gange; für Feuilleton Dr H.TKyriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumschein und illr ben Anzeigenteil i. B. Th. Kümmel sämtlich in (Biegen
Die Arbeitsbeschaffung auf dem Marsche.
Oie Durchführungsbestimmungen erlassen. — Zahlreiche Projekte bereits angemeldet.
Berlin, 7. Ian. (WTB.) Die Durchführungsrestimmungen zur Förderung der Arbeits- »eschaffung und der ländlichen Sied- u n g sind heute veröffentlicht worden.
In den Richtlinien wird bestimmt, dass für Arbeiten im Rahmen des Arbeitsbeschaffungspro- irarnrns den Trägern der Arbeit auf Antrag von ter Deutschen Gesellschaft für öffentliche Arbeiten, ober der Deutschen Rentenbank-Krcditanstalt ein Darlehen gewährt werden kann, das jedoch nur für »je Arbeiten verwendet werden darf.
Die Arbeiten müssen für die Volkswirtschaft wertvoll fein, möglichst im Laufe des Jahres 1933 beendet werden, sich vorwiegend auf 3n- V ndsehung, Verbesserung und Vollendung vorhandener Anlagen oder auf die Förderung der Bodenkultur erstrecken, die die durch den Kapitalaufwand entstehenden Fukunftslasten rechtfertigen. Ls muss festgeftellt werden, dass der Träger der Arbeit nicht aus eigener finanzieller Leistungsfähigkeit in der Lage ist, die Arbeiten zu finanzieren. Ist er hierzu teilweise imstande, so kann ihm für den Rest ein entsprechendes
Darlehn gewährt werden.
Die Gewährung des Darlehns erfolgt unter sollenden Voraussetzungen: Der Träger muß n der Lage sein, die aus der Darlehensaufnahme ind der Ausführung der Arbeit entstehende zukünf- ige Belastung zu fragen. Die Vergebung der Irbeiten an Unternehmer ist der Aus- ührung in eigener Regie grundsätzlich oor - uziehen. Die Arbeiten sollen möglichst nicht reihändia vergeben, sondern ausgeschrieben oeröen. Bei der Vergebung der Aufträge sind die n i 111 e r e n und kleineren Betriebe aus- eichend zu berücksichtigen. Generaltinternehmer sind irundsätzlich auszuschalten, soweit das nicht möglich st, sind auch sie zu verpflichten, die Auftragssumme iuf möglichst viel mittlere und kleinere Sc triebe zu verteilen. Der Gewinn des Unter - iehiNers ist auf ein möglichst geringes Mass zu ^schränken. Alle Arbeiten sind, soweit dadurch keine oesentliche Verteuerung eintritt, durch menschliche lrbeitskraft auszuführen. Außerdeutsche Baustoffe •ürfen nur dann verwendet werden, wenn geeignete inländische Baustoffe nicht vorhanden sind. Bei lusiührung der Arbeiten müssen in w e i t e st e m Im fange Arbeitslose eingestellt wer- en, vornehmlich sind langfristig Erwerbslose, vor lUem Kinderreiche und Fomilienernährer, zu be- ücksichtigen. Die Arbeitnehmer sind bei den Arbei- ?n unter den Bedingungen des freien Arbeitsver- rages zu beschäftigen, die Arbeitszeit soll vier- i g Stunden wöchentlich nicht überschreiten.
lieber die Darlehnsbedingungen iim einzelnen Dtvb bestimmt, daß
die Laufzeit eines Darlehns der voraussichtlichen Dauer der Arbeit angepasst werden, jedoch 25 Jahre nicht überschreiten soll. Die Laufzeit beginnt für den Darlehnsnehmer am 1. Juli 1935.
Ausnahmsweise kann der Ausschuss der Reichs- regierung den Beginn der Laufzeit um ein weiteres 3ahr hinausschieben. Die Zahlungen sind >on den Darlehnsnehmern in gleichen Halb- ^ahresraten (Renten) nachträglich zu leisten. Bei tiner Tilgungszeit von 20 Jahren sind 6 Prozent les ursprünglichen Darlehnsbetrages für das Jahr als Rente zu zahlen. Bei längerer oder Ärzerer Tilgungszeit tritt eine entsprechende Ver- ninderung oder Erhöhung der Rente ein. Die ibr .gen Lasten aus der Darlehnsgewährung trägt >as Reich.
Für Anlagen, die Ruhungen in wirtschaftlich tngemeffeuer Höhe ermöglichen, hat der Dar- ehnsnehmer an Stelle der obengenannten Rente ne vollen Zins-- und Tilgungslasten zu tragen. Die Laufzeit des Darlehens beginnt in diesem Falle für den Darlehnsnehmer mit Fertigstellung >er Anlage, spätestens am 1. April 1934.
Die Darlehnsanträge sind von den Trägern der Arbeit an den Reichskommissar für Arbeits- Beschaffung zu richten, der die Anträge der Deutschen Gefellschaft für Oefsentliche Arbeiten, »der der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt zu- eitet. Sie entscheiden über die Zuteilung der Darlehen. Dem Reichskommissar für Arbeits- »eschaftung steht gegen ablehnende Entscheidungen !>as Einspruchsrecht zu. Macht er hiervon Sebrauch, so kann er die Entscheidung des Aus- chu^cs der Reichsregierung herbeiführen.
Die Derordnung über die Durchführungsbe- timmungm zur Arbeitsbeschaffung bedeutet den Abschluss der Vorarbeiten des Reichs- vmmisfars für Arbeitsbeschaffung zur Zugang- etzung des Arbeitsbeschaffungsprogramms. Die illg:meinen Grundsätze enthalten gegenüber den ursprünglichen Plänen keine wesentlichen Qlenbe- rungen. Hervorgehoben muss werden, dass die Darlehn nur für d i e Arbeiten verwendet Derben dürfen, für bie fie bewilligt tour- >en. Tas bebeutet, dass eine Gemeinde, die ein k ar le Heu aufnehmen will, dieses nicht zum Ausgleich eines Etatsdefizits ver- Denben darf.
Bei der Festsetzung der Darlehnsbebingungen im einzelnen ist man von der Auffassung ausgegangen, bah im wesenilichen zwei Arten von Arbeiten in Frage kommen werben: Arbeiten, bie keinerlei Rente abwerfen werben, unb Arbeiten für sog. „werbende Betriebe“, für bie
naturgemäss andere Bedingungen durchaus gerechtfertigt sind.
Tie Derfahrensvor,chriften bezwecken, den 3n- stanzenzug für die Kredithergabe so kurz wie möglich zu gestalten. An zuständiger Stelle betont man den Grundsatz, dass ein Antrag innerhalb 14 Tagen erledigt fein muss. 3m einzelnen sollen die Verfahrensvorschriften noch im Rahmen näherer Ausführungsbestimmungen Anfang nächster Woche bekanntgegeben werden.
Vor allem Entlastung der Gemeinden.
Keine Kontingentierung der Mittel.
Berlin, 7. 3an. (TU.) Der Reichskommis- far für Arbeitsbeschaffung, Dr. Ge reke , machte heute mittag vor der Presse längere Ausführungen über die heute veröffentlichten Durchführungsbestimmungen zur Arbeitsbeschaffung. Er unterstrich dabei, dass im 3nteresse derjenigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, die Darlehen aufnehmen müssen, sichergestellt werde,
dass in erster Linie diejenigen Arbeitslosen beschäftigt werden, die augenblicklich den haushalt der Gemeinden am meisten belasten, d. h. es werden zunächst die Wohlfahrtserwerbslosen, bann bie grisenunterstühungsempsänger unb
erst in britfer Linie die Arbeitslosen-Unter- stühungsempsänger in Arbeit gestellt.
Gegen die Entscheidung des Reichskommissars steht dem Antragsteller ein Veto-Recht zu. Die Entscheidung darüber wird von dem Kabinetts- Ausschuss gefällt.
Dr. Gerate wies weiter gewisse, in der Presse aufgetauchte Vorschläge zurück, mit den Mitteln für die Arbeitsbeschaffung repräsentative Baudenkmäler, wie das Reichsehrenmal, einen Sommerfitz für den Reichspräsidenten, ein deutsches Wahrzeichen an der Elbemündung, ein Musterdorf im Osten usw. zu schaffen. 3n solchen Bauten erblickt Gereke typische Fehlanlagen, also gerade das Gegenteil von dem, was beabsichtigt sei. Grössere Projekte lägen bereits vor, insbesondere würden Verhandlungen mit der Reichsbahn, dem Reichsverkehrsministerium und einzelnen Ländern über gewisse Projekte geführt, über die aber zur Zeit noch nichts Näheres gesagt werden könne.
Eine Kontingentierung der Mittel auf einzelne Länder solle nicht vorgenommen werben. Rach ben bisherigen unverbinblichen Anmeldungen liege bereits eine Ueberzeichnung der gesamten, im Sofortprogramm vorgesehenen Summen vor.
Die Frage der Zwischenfinanzierung, über die Gereke im Einvernehmen mit der Reichsbank, mit der Preussischen Staatsbank, der Rentenbank-Kreditanstalt usw. verhandelt, wird voraussichtlich am Montag abgeschlossen werden.
Oie „Atlantique" in Cherbourg.
Oer Brand gelöscht. — Streit um das Bergungsgeld. — Dank an die Letter, aber auch Verdächtigungen Deutschlands.
Paris, 8. Jam <TU.) Der vollfomtnen ausgebrannte Rumps der „2111 a n t i q u e" ist noch in den Abendstunden des Samstag in den Hafen von Cherbourg eingeschleppt worden und liegt jetzt im neuen Hafenbecken in unmittelbarer Nähe des großen Seebaynhoss. Das Feuer kann als gelöscht betrachtet werden Der Kapitän, der sich an Bord befindet, ist der Ansicht, dass die Maschinen nicht gelitten haben. Alles übrige ist jedoch zerstört. Im Maschinenraum fand man die verkohlten Leichen von zwei Maschinisten zwischen den Trümmern, die aber noch nicht geborgen werden konnten.
Während die Feuerwehr mit den Aufräumungsarbeiten beschäftigt ist geht in Marinekreisen der Streit um bie Entschädigung der hilfsschiffe weiter. Man spricht den ausländischen Dampfern zwar nicht das Verdienst ab, nützliche Hilfe geleistet zu Haden, erklärt aber nach wie vor, dass das Vorrecht den französischen Hilfsschiffen gehöre und dass es sich ausserdem bei der „Atlantique" niemals um ein Wrack im Sinne des internationalen Seerechts gehandelt habe.
3n diesem Zusammenhang hat der Kapiitän der „Atlantique" eine zum mindesten recht merkwürdige Erklärung abgegeben: „Die „Atlantique" ist niemals verlassen worden. Wenn die Besatzung und ich gezwungen waren, das Schiiff vorübergehend zu verlassen, um nach Cherbourg zurückzulehren, so hatte ich doch den Kapitän des französischen Schleppers „Minotaure" mit meiner Vertretung beauftragt und ihn gebeten, an meiner Stelle die Rettungsmanöver zu leiten. Des Drahtseil, das die holländischen und der deutsche Dampfer an der „Atlantique" anbrachten, kann ausserdem nicht als Schlepptau betrachtet werden. Cs ist später gerissen. 3ch bin über die Art und Weise, wie sich die ersten Hilfsmanöver abspielten und vor allem über die Freiheiten, die sich die ausländischen Hilfsschiffe Herausnahmen, sehr ungehalten und ich betrachte ihre Arbeiten eher als hemmend denn nrchbringend. Die Holländer haben das Schiff ohne jede Berechnung geschleppt, und der bedauerliche Anglücksfall, der einem französischen Offizier ein Bein kostete, hätte sch nicht ereignet, wenn der deutsche Schlepper meinen Befehl ausgeführt und das Tau gekappt hätte."
3n Kreisen der ausländischen Hilfsschi s f e erklärt man demgegenüber mit Recht, dass die „Atlantique" mit dem Augenblick, in dem sie von der Besatzung und dem Kapitän verlassen worden sei, ein Wrack im Sinne des internationalen Seerechts wurde und dem gehöre, dem es gelungen sei, es zuerst ins Schlepptau zu nehmen.
Die Unterfudjung über dieTlrsachederKa- tastrophe ist von dem Handelsminister einem besonderen Untersuchungsausschuss übertragen worden. 3n der französischen Presse hält man aber nicht mit Kritiken zurück, die zum Teil gerechtfertigt erscheinen. So schreibt die kommunistische „Hu- manite“, dass für die Wachen auf der Fahrt von Bordeaux nach Cherbourg nur je drei Mann an Bord gewesen seien. Es sei nicht verwunderlich, dass unter diesen LI in ständen das Feuer erst entdeckt wurde, als es bereits zu spät war. 3n anderen Kreisen versucht man die Schuld an dem Brand Deutschland in die Schuhe zu schieben, indem man darauf hinweist, dass das gesamte Material für die elektrischen Einrichtungen des
Schiffes cknS deutsche itReparationslie- ferungen stamme. Handelsmarineminister Meyer erklärt jedoch demgegenüber, dass diese Tatsache zwar nicht bestritten werden könne, dass' die Anlage aber von den fähigsten französischen 3ngenieuren geprüft worden sei und man deshalb keinen Zusammenhang zwischen dem deutschen Material und der Katastrophe Herstellen könne.
Die SilsSbereiWast der Deutschen
Paris, 7. Jan. (WTB.) Havas berichtet aus Lissabon über die Erklärungen, die der Kapitän des deutschen Dampfers „Sierra Ventana", der auf dem Wege nach Südamerika am Tage des Brandes der „Atlantique" an diesem Schiff vor- überkam, abgegeben hat. Der Kapitän des deutschen
Kapitän Bick, der Führer des Hapag-Fracht- dampfers „Ruhr", dem die französische Regierung den Dank des französischen Volkes aussprach. Das Motorschiff „Ruhr" war als erstes Schiff dem brennenden Riefendampfer zu Hilfe geeilt und hatte 86 Mann der Besatzung gerettet.
Schiffes erklärte, daß fein Dampfer als letzter an die Unglücksstätte gelangte, wo sich bereits vier andere Schiffe, zwei holländische, ein englisches und ein deutsches befanden. Der holländische Dampfer „Achilles", der 86 Schiffbrüchige der „Atlantique" an Bord genommen hatte, bat die „Sierra Ventana" um Entsendung eines Schiffs- arztes, da einige Schiffbrüchige verletzt waren. Die „Sierra Ventana" habe daraufhin ein Boot flott- gemacht, und der Schiffsarzt wollte gerade einsteigen, als infolge des hohen Seeganges das Boot gegen den Rumpf der „Sierra Ventana" geschleudert wurde und zersplitterte. Der Kapitän der „Sierra Ventana" habe daraufhin den Kapitän des holländischen Dampfers „Achilles" gebeten, sich noch einige Zeit zu gedulden. Aber inzwischen habe der Dampfer „Achilles" die Rückfahrt nach der Küste am getreten. Die „Sierra Ventana" hatte bis 12.30 Uhr an der Unglücksstätte ausgeharrt, ehe sie die Weitersahrt antrat.
Frankreichs Dank.
Rotterdam, 7. Ian. (WTB.) Jin ljafen fand heute eine bemerkenswerte Ehrung der Bemannung des deutschen Motorschiffes „R u h r" statt. Der französische Konsul in Rotterdam, Nicole, begleitet vom französischen Vizekonsul, und der hiesige deutsche Konsul Dr Sethe begaben sich an Bord des Schisses, wo sie der Mannschaft für ihr Eingreifen bei der „Atlantiquc"-Katastrophe Dank »ind Anerkennung aussprachen.
Etwa zur gleichen Zeit begab sich der französische Gesandte im Haag zum ho11än d i s ch e n A u ß e n m i n i ft c r, dem er den. Dank der französischen Regierung für die Rettungsaktion der holländischen Seeleute übermittelte.
Wieder Feuer auf einem französischen Ozeandampfer.
Paris, 8. Jan. (TU.) An Bord des französischen Ozeandampfers „France". der im Hafen von Le Havre verankert liegt, brach in dec Rächt zum Sonntag in einer der Luxuskabine.» Feuer aus, das sich mit ausserordentlicher Geschwindigkeit auf das ganze Deck der 1. Klaffe ausdehnte. Die Hafenfeuerwehr, die sofort zur Stelle war, konnte nicht bis zum eigentlichen Brandherd vordringen und musste sich darauf beschränken, den Brand aus der (Entfernung zu bekämpfen. Genau wie bei der Katastrophe der „211- tantique“ wurden die Cöfdjarbciien in erster Linie durch die starke Rauchentwicklung gehindert. Rach zweistündigen Bemühungen, an denen die ganje Feuerwehr von Le Havre beteiligt war, gelang es schliesslich, das Feuer zu löschen. Der Sadh schaden ist bedeutend, da der grösste Teil der Kabinen 1. Klasse vollständig ausgebrannt ist. Die Warinepräsektur hat eine strenge Untersuchung eingeleitet.
Der Brand, der nach offiziellen Meldungen auf Kurzschluss zurückzuführen ist, gibt dem Bialt „L’Ami du Peuple“ Veranlassung zu der durch nichts begründeten Behauptung, auch dieser Brand sei unter den gleichen geheimnisvollen Umständen erfolgt, wie der Brand der Schiffe „Georges Phi- lippar“ und „Atlantique".
Frankreich fühlt sich wieder bedroht.
Der Kreuzer „Deutschland" als Schreckgespenst.
Paris, 7. 3an. (WTB.) Der Minister für die Kriegsmarine, Leygues, Hai heute in Toulon das erste französische Geschwader besichtigt. Aach der Besichtigung gab er einen Rückblick über die Tätigkeit der Kriegsmarine im vergangenen 3ahre. Dabei war er u. a. bestrebt, den am 26. Oktober vergangenen 3ahrcs gegebenen Auftrag zum Bau des 2 6 500 -Ton - nen-Kreuzers „Dunkerque" zu rech'- fertigen. Er erklärte, die 3ndienststellung des Kreuzers „Deutschland", das ein modernes, gut gepanzertes, mit 280-Milkimeter- Geschützen versehenes Kriegsschiff mit 26 Knoten Geschwindigkeit und mit einem beträchtlichen Al- tionradius sei, sowie die 3nangrisfnahme des Baues zweier ähnlicher Kriegsschiffe bilde eine Bedrohung s ü r die französischen Verkehrslinien. Dieser Gefahr habe man begegnen müssen. Daher habe er den Auftrag zum Dau des Schiffes erteilt, das stark gepanzert und mit 233-Miftimeter-Geschüyen versehen sei und eine Geschwindigkeit von 30 Knoten entwickeln könne. Der Bau des Dchifffes sei am 26. Dezember begonnen worden.
Eine große Front der Arbeit.
Berlin, 7. 3an. (ERB.) „Der 3ungdeutsche" teilt in seiner Sonntagsnummer mit, dass sich am Freitag in Berlin alle g r o ss e n B ü n d e und Verbände, die an der praktischen Durchführung des Arbeitsdienstes wesentlich mitgewirkt haben, auf Grund freiwilliger Vereinbarung zu einer Reichsarbeitsgemeinschaft der Dien st trägerverbände zusammengeschlos- fen haben. Zu der Reichsarbeitsgemeinschaft gehören u. a. Stahlhelm, 3ungbeutfdjer Orden, der Rationalsozialistische Verein für Tlmschulung, die Eiserne Front durch die Arbeitsdienstorganisation Sozialer Dienst, die Evangelische Zentralorganisation für den FAD., das Katholische Heimatwerk, der DHD., die Technische Rothilfe, die Deutsche Turnerschaft, der unter Führung von General Faupel stehende Reichsbund für Arbeitsdienst und die Deutsche Studentenschaft. Die Selbstän- digkeit der Verbände wird durch den Zusammenschluss in keiner Weise beeinträchtigt. Durch die Arbeitsgemeinschaft, die in den Landesarbeitsamtsbezirken durch Bezirksarbeitsgemeinschaften der beteiligten Verbände unterbaut wird, soll die Selbstverwaltungsaufgabe der Verbände im Gesamtrahmen des Arbeitsdiensten zum Ausdruck kommen, weiter soll eine sinnvolle und positive Zusammenarbeit mit den staatlichen 3nstanzen erreicht werden.
Der „3ungdeutsche" meint zu diesem Zusammenschluss. dass seine grosse Bedeutung vor allen Dingen darin zu sehen ist, dass über politische und weltanschauliche älnterschiede hinweg seit der Revolution von 1918 aus der praktischen Tätigkeit am Arbeitsdienst zum ersten- mal eine gemeinsame Front der Bünde zur Lösung einer positiven Auf-


