Ausgabe 
9.1.1933 Frühausgabe
 
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Nr.7 Keüvaussave

185. Jahrgang

Montag, 9. Januar 1955

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Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

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Chefredakteur

Dr. Friedr. Wilh. Gange. Verantwortlich für Politik Dr Fr. Wilh. Gange; für Feuilleton Dr H.TKyriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumschein und illr ben An­zeigenteil i. B. Th. Kümmel sämtlich in (Biegen

Die Arbeitsbeschaffung auf dem Marsche.

Oie Durchführungsbestimmungen erlassen. Zahlreiche Projekte bereits angemeldet.

Berlin, 7. Ian. (WTB.) Die Durchführungs­restimmungen zur Förderung der Arbeits- »eschaffung und der ländlichen Sied- u n g sind heute veröffentlicht worden.

In den Richtlinien wird bestimmt, dass für Ar­beiten im Rahmen des Arbeitsbeschaffungspro- irarnrns den Trägern der Arbeit auf Antrag von ter Deutschen Gesellschaft für öffentliche Arbeiten, ober der Deutschen Rentenbank-Krcditanstalt ein Darlehen gewährt werden kann, das jedoch nur für »je Arbeiten verwendet werden darf.

Die Arbeiten müssen für die Volkswirtschaft wertvoll fein, möglichst im Laufe des Jahres 1933 beendet werden, sich vorwiegend auf 3n- V ndsehung, Verbesserung und Vollendung vor­handener Anlagen oder auf die Förderung der Bodenkultur erstrecken, die die durch den Ka­pitalaufwand entstehenden Fukunftslasten recht­fertigen. Ls muss festgeftellt werden, dass der Träger der Arbeit nicht aus eigener finanzieller Leistungsfähigkeit in der Lage ist, die Arbeiten zu finanzieren. Ist er hierzu teilweise imstande, so kann ihm für den Rest ein entsprechendes

Darlehn gewährt werden.

Die Gewährung des Darlehns erfolgt unter sol­lenden Voraussetzungen: Der Träger muß n der Lage sein, die aus der Darlehensaufnahme ind der Ausführung der Arbeit entstehende zukünf- ige Belastung zu fragen. Die Vergebung der Irbeiten an Unternehmer ist der Aus- ührung in eigener Regie grundsätzlich oor - uziehen. Die Arbeiten sollen möglichst nicht reihändia vergeben, sondern ausgeschrieben oeröen. Bei der Vergebung der Aufträge sind die n i 111 e r e n und kleineren Betriebe aus- eichend zu berücksichtigen. Generaltinternehmer sind irundsätzlich auszuschalten, soweit das nicht möglich st, sind auch sie zu verpflichten, die Auftragssumme iuf möglichst viel mittlere und kleinere Sc triebe zu verteilen. Der Gewinn des Unter - iehiNers ist auf ein möglichst geringes Mass zu ^schränken. Alle Arbeiten sind, soweit dadurch keine oesentliche Verteuerung eintritt, durch menschliche lrbeitskraft auszuführen. Außerdeutsche Baustoffe ürfen nur dann verwendet werden, wenn geeig­nete inländische Baustoffe nicht vorhanden sind. Bei lusiührung der Arbeiten müssen in w e i t e st e m Im fange Arbeitslose eingestellt wer- en, vornehmlich sind langfristig Erwerbslose, vor lUem Kinderreiche und Fomilienernährer, zu be- ücksichtigen. Die Arbeitnehmer sind bei den Arbei- ?n unter den Bedingungen des freien Arbeitsver- rages zu beschäftigen, die Arbeitszeit soll vier- i g Stunden wöchentlich nicht überschreiten.

lieber die Darlehnsbedingungen iim einzelnen Dtvb bestimmt, daß

die Laufzeit eines Darlehns der voraussichtlichen Dauer der Arbeit angepasst werden, jedoch 25 Jahre nicht überschreiten soll. Die Laufzeit be­ginnt für den Darlehnsnehmer am 1. Juli 1935.

Ausnahmsweise kann der Ausschuss der Reichs- regierung den Beginn der Laufzeit um ein wei­teres 3ahr hinausschieben. Die Zahlungen sind >on den Darlehnsnehmern in gleichen Halb- ^ahresraten (Renten) nachträglich zu leisten. Bei tiner Tilgungszeit von 20 Jahren sind 6 Prozent les ursprünglichen Darlehnsbetrages für das Jahr als Rente zu zahlen. Bei längerer oder Ärzerer Tilgungszeit tritt eine entsprechende Ver- ninderung oder Erhöhung der Rente ein. Die ibr .gen Lasten aus der Darlehnsgewährung trägt >as Reich.

Für Anlagen, die Ruhungen in wirtschaftlich tngemeffeuer Höhe ermöglichen, hat der Dar- ehnsnehmer an Stelle der obengenannten Rente ne vollen Zins-- und Tilgungslasten zu tragen. Die Laufzeit des Darlehens beginnt in diesem Falle für den Darlehnsnehmer mit Fertigstellung >er Anlage, spätestens am 1. April 1934.

Die Darlehnsanträge sind von den Trägern der Arbeit an den Reichskommissar für Arbeits- Beschaffung zu richten, der die Anträge der Deutschen Gefellschaft für Oefsentliche Arbeiten, »der der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt zu- eitet. Sie entscheiden über die Zuteilung der Darlehen. Dem Reichskommissar für Arbeits- »eschaftung steht gegen ablehnende Entscheidungen !>as Einspruchsrecht zu. Macht er hiervon Sebrauch, so kann er die Entscheidung des Aus- chu^cs der Reichsregierung herbeiführen.

Die Derordnung über die Durchführungsbe- timmungm zur Arbeitsbeschaffung bedeutet den Abschluss der Vorarbeiten des Reichs- vmmisfars für Arbeitsbeschaffung zur Zugang- etzung des Arbeitsbeschaffungsprogramms. Die illg:meinen Grundsätze enthalten gegenüber den ursprünglichen Plänen keine wesentlichen Qlenbe- rungen. Hervorgehoben muss werden, dass die Darlehn nur für d i e Arbeiten verwendet Derben dürfen, für bie fie bewilligt tour- >en. Tas bebeutet, dass eine Gemeinde, die ein k ar le Heu aufnehmen will, dieses nicht zum Ausgleich eines Etatsdefizits ver- Denben darf.

Bei der Festsetzung der Darlehnsbebingungen im einzelnen ist man von der Auffassung aus­gegangen, bah im wesenilichen zwei Arten von Arbeiten in Frage kommen werben: Arbeiten, bie keinerlei Rente abwerfen werben, unb Ar­beiten für sog.werbende Betriebe, für bie

naturgemäss andere Bedingungen durchaus ge­rechtfertigt sind.

Tie Derfahrensvor,chriften bezwecken, den 3n- stanzenzug für die Kredithergabe so kurz wie mög­lich zu gestalten. An zuständiger Stelle betont man den Grundsatz, dass ein Antrag inner­halb 14 Tagen erledigt fein muss. 3m einzelnen sollen die Verfahrensvorschriften noch im Rahmen näherer Ausführungsbestimmungen Anfang nächster Woche bekanntgegeben werden.

Vor allem Entlastung der Gemeinden.

Keine Kontingentierung der Mittel.

Berlin, 7. 3an. (TU.) Der Reichskommis- far für Arbeitsbeschaffung, Dr. Ge reke , machte heute mittag vor der Presse längere Ausführun­gen über die heute veröffentlichten Durchführungs­bestimmungen zur Arbeitsbeschaffung. Er unter­strich dabei, dass im 3nteresse derjenigen öffent­lich-rechtlichen Körperschaften, die Darlehen auf­nehmen müssen, sichergestellt werde,

dass in erster Linie diejenigen Arbeitslosen be­schäftigt werden, die augenblicklich den haus­halt der Gemeinden am meisten belasten, d. h. es werden zunächst die Wohlfahrtserwerbslosen, bann bie grisenunterstühungsempsänger unb

erst in britfer Linie die Arbeitslosen-Unter- stühungsempsänger in Arbeit gestellt.

Gegen die Entscheidung des Reichskommissars steht dem Antragsteller ein Veto-Recht zu. Die Entscheidung darüber wird von dem Kabinetts- Ausschuss gefällt.

Dr. Gerate wies weiter gewisse, in der Presse aufgetauchte Vorschläge zurück, mit den Mitteln für die Arbeitsbeschaffung repräsentative Baudenk­mäler, wie das Reichsehrenmal, einen Sommer­fitz für den Reichspräsidenten, ein deutsches Wahr­zeichen an der Elbemündung, ein Musterdorf im Osten usw. zu schaffen. 3n solchen Bauten erblickt Gereke typische Fehlanlagen, also gerade das Gegenteil von dem, was beabsichtigt sei. Grö­ssere Projekte lägen bereits vor, insbesondere wür­den Verhandlungen mit der Reichsbahn, dem Reichsverkehrsministerium und einzelnen Ländern über gewisse Projekte geführt, über die aber zur Zeit noch nichts Näheres gesagt werden könne.

Eine Kontingentierung der Mittel auf einzelne Länder solle nicht vorgenommen werben. Rach ben bisherigen unverbinblichen Anmeldungen liege bereits eine Ueberzeichnung der gesamten, im Sofortprogramm vorgesehenen Summen vor.

Die Frage der Zwischenfinanzierung, über die Gereke im Einvernehmen mit der Reichsbank, mit der Preussischen Staatsbank, der Rentenbank-Kre­ditanstalt usw. verhandelt, wird voraussichtlich am Montag abgeschlossen werden.

OieAtlantique" in Cherbourg.

Oer Brand gelöscht. Streit um das Bergungsgeld. Dank an die Letter, aber auch Verdächtigungen Deutschlands.

Paris, 8. Jam <TU.) Der vollfomtnen ausge­brannte Rumps der2111 a n t i q u e" ist noch in den Abendstunden des Samstag in den Hafen von Cherbourg eingeschleppt worden und liegt jetzt im neuen Hafenbecken in unmittelbarer Nähe des großen Seebaynhoss. Das Feuer kann als gelöscht betrachtet werden Der Kapitän, der sich an Bord befindet, ist der Ansicht, dass die Ma­schinen nicht gelitten haben. Alles übrige ist jedoch zerstört. Im Maschinenraum fand man die ver­kohlten Leichen von zwei Maschinisten zwischen den Trümmern, die aber noch nicht geborgen werden konnten.

Während die Feuerwehr mit den Aufräumungs­arbeiten beschäftigt ist geht in Marinekreisen der Streit um bie Entschädigung der hilfsschiffe weiter. Man spricht den auslän­dischen Dampfern zwar nicht das Verdienst ab, nützliche Hilfe geleistet zu Haden, erklärt aber nach wie vor, dass das Vorrecht den französi­schen Hilfsschiffen gehöre und dass es sich ausserdem bei derAtlantique" niemals um ein Wrack im Sinne des internationalen Seerechts ge­handelt habe.

3n diesem Zusammenhang hat der Kapiitän derAtlantique" eine zum mindesten recht merk­würdige Erklärung abgegeben:DieAtlantique" ist niemals verlassen worden. Wenn die Besatzung und ich gezwungen waren, das Schiiff vorübergehend zu verlassen, um nach Cherbourg zurückzulehren, so hatte ich doch den Kapitän des französischen SchleppersMinotaure" mit meiner Vertretung beauftragt und ihn gebeten, an meiner Stelle die Rettungsmanöver zu leiten. Des Draht­seil, das die holländischen und der deutsche Dampfer an derAtlantique" anbrachten, kann ausserdem nicht als Schlepptau betrachtet werden. Cs ist später gerissen. 3ch bin über die Art und Weise, wie sich die ersten Hilfsmanöver abspielten und vor allem über die Freiheiten, die sich die ausländischen Hilfsschiffe Herausnahmen, sehr un­gehalten und ich betrachte ihre Arbeiten eher als hemmend denn nrchbringend. Die Holländer haben das Schiff ohne jede Berechnung geschleppt, und der bedauerliche Anglücksfall, der einem französischen Offizier ein Bein kostete, hätte sch nicht ereignet, wenn der deutsche Schlepper mei­nen Befehl ausgeführt und das Tau gekappt hätte."

3n Kreisen der ausländischen Hilfs­schi s f e erklärt man demgegenüber mit Recht, dass dieAtlantique" mit dem Augenblick, in dem sie von der Besatzung und dem Kapitän ver­lassen worden sei, ein Wrack im Sinne des internationalen Seerechts wurde und dem gehöre, dem es gelungen sei, es zuerst ins Schlepptau zu nehmen.

Die Unterfudjung über dieTlrsachederKa- tastrophe ist von dem Handelsminister einem besonderen Untersuchungsausschuss übertragen worden. 3n der französischen Presse hält man aber nicht mit Kritiken zurück, die zum Teil gerechtfer­tigt erscheinen. So schreibt die kommunistischeHu- manite, dass für die Wachen auf der Fahrt von Bordeaux nach Cherbourg nur je drei Mann an Bord gewesen seien. Es sei nicht verwunderlich, dass unter diesen LI in ständen das Feuer erst ent­deckt wurde, als es bereits zu spät war. 3n an­deren Kreisen versucht man die Schuld an dem Brand Deutschland in die Schuhe zu schieben, indem man darauf hinweist, dass das gesamte Ma­terial für die elektrischen Einrichtungen des

Schiffes cknS deutsche itReparationslie- ferungen stamme. Handelsmarineminister Meyer erklärt jedoch demgegenüber, dass diese Tatsache zwar nicht bestritten werden könne, dass' die Anlage aber von den fähigsten fran­zösischen 3ngenieuren geprüft worden sei und man deshalb keinen Zusammen­hang zwischen dem deutschen Material und der Katastrophe Herstellen könne.

Die SilsSbereiWast der Deutschen

Paris, 7. Jan. (WTB.) Havas berichtet aus Lissabon über die Erklärungen, die der Kapi­tän des deutschen DampfersSierra Ventana", der auf dem Wege nach Südamerika am Tage des Brandes derAtlantique" an diesem Schiff vor- überkam, abgegeben hat. Der Kapitän des deutschen

Kapitän Bick, der Führer des Hapag-Fracht- dampfersRuhr", dem die französische Regierung den Dank des französischen Volkes aussprach. Das MotorschiffRuhr" war als erstes Schiff dem brennenden Riefendampfer zu Hilfe geeilt und hatte 86 Mann der Besatzung gerettet.

Schiffes erklärte, daß fein Dampfer als letzter an die Unglücksstätte gelangte, wo sich bereits vier an­dere Schiffe, zwei holländische, ein eng­lisches und ein deutsches befanden. Der hol­ländische DampferAchilles", der 86 Schiffbrüchige derAtlantique" an Bord genommen hatte, bat die Sierra Ventana" um Entsendung eines Schiffs- arztes, da einige Schiffbrüchige verletzt waren. Die Sierra Ventana" habe daraufhin ein Boot flott- gemacht, und der Schiffsarzt wollte gerade ein­steigen, als infolge des hohen Seeganges das Boot gegen den Rumpf derSierra Ven­tana" geschleudert wurde und zer­splitterte. Der Kapitän derSierra Ventana" habe daraufhin den Kapitän des holländischen DampfersAchilles" gebeten, sich noch einige Zeit zu gedulden. Aber inzwischen habe der Dampfer Achilles" die Rückfahrt nach der Küste am getreten. DieSierra Ventana" hatte bis 12.30 Uhr an der Unglücksstätte ausgeharrt, ehe sie die Weitersahrt antrat.

Frankreichs Dank.

Rotterdam, 7. Ian. (WTB.) Jin ljafen fand heute eine bemerkenswerte Ehrung der Beman­nung des deutschen MotorschiffesR u h r" statt. Der französische Konsul in Rotterdam, Nicole, begleitet vom französischen Vizekonsul, und der hiesige deutsche Konsul Dr Sethe begaben sich an Bord des Schisses, wo sie der Mannschaft für ihr Eingreifen bei derAtlantiquc"-Katastrophe Dank »ind Anerkennung aussprachen.

Etwa zur gleichen Zeit begab sich der fran­zösische Gesandte im Haag zum ho11än d i s ch e n A u ß e n m i n i ft c r, dem er den. Dank der französischen Regierung für die Rettungsaktion der holländischen Seeleute übermittelte.

Wieder Feuer auf einem französischen Ozeandampfer.

Paris, 8. Jan. (TU.) An Bord des französi­schen OzeandampfersFrance". der im Hafen von Le Havre verankert liegt, brach in dec Rächt zum Sonntag in einer der Luxuskabine.» Feuer aus, das sich mit ausserordentlicher Ge­schwindigkeit auf das ganze Deck der 1. Klaffe ausdehnte. Die Hafenfeuerwehr, die sofort zur Stelle war, konnte nicht bis zum eigentlichen Brandherd vordringen und musste sich darauf be­schränken, den Brand aus der (Entfernung zu be­kämpfen. Genau wie bei der Katastrophe der211- tantique wurden die Cöfdjarbciien in erster Linie durch die starke Rauchentwicklung gehindert. Rach zweistündigen Bemühungen, an denen die ganje Feuerwehr von Le Havre beteiligt war, gelang es schliesslich, das Feuer zu löschen. Der Sadh schaden ist bedeutend, da der grösste Teil der Kabinen 1. Klasse vollständig aus­gebrannt ist. Die Warinepräsektur hat eine strenge Untersuchung eingeleitet.

Der Brand, der nach offiziellen Meldungen auf Kurzschluss zurückzuführen ist, gibt dem Bialt LAmi du Peuple Veranlassung zu der durch nichts begründeten Behauptung, auch dieser Brand sei unter den gleichen geheimnisvollen Umständen er­folgt, wie der Brand der SchiffeGeorges Phi- lippar undAtlantique".

Frankreich fühlt sich wieder bedroht.

Der KreuzerDeutschland" als Schreckgespenst.

Paris, 7. 3an. (WTB.) Der Minister für die Kriegsmarine, Leygues, Hai heute in Toulon das erste französische Geschwader be­sichtigt. Aach der Besichtigung gab er einen Rück­blick über die Tätigkeit der Kriegsmarine im vergangenen 3ahre. Dabei war er u. a. bestrebt, den am 26. Oktober vergangenen 3ahrcs ge­gebenen Auftrag zum Bau des 2 6 500 -Ton - nen-KreuzersDunkerque" zu rech'- fertigen. Er erklärte, die 3ndienststellung des KreuzersDeutschland", das ein mo­dernes, gut gepanzertes, mit 280-Milkimeter- Geschützen versehenes Kriegsschiff mit 26 Knoten Geschwindigkeit und mit einem beträchtlichen Al- tionradius sei, sowie die 3nangrisfnahme des Baues zweier ähnlicher Kriegsschiffe bilde eine Bedrohung s ü r die franzö­sischen Verkehrslinien. Dieser Gefahr habe man begegnen müssen. Daher habe er den Auftrag zum Dau des Schiffes erteilt, das stark gepanzert und mit 233-Miftimeter-Geschüyen ver­sehen sei und eine Geschwindigkeit von 30 Knoten entwickeln könne. Der Bau des Dchifffes sei am 26. Dezember begonnen worden.

Eine große Front der Arbeit.

Berlin, 7. 3an. (ERB.)Der 3ungdeutsche" teilt in seiner Sonntagsnummer mit, dass sich am Freitag in Berlin alle g r o ss e n B ü n d e und Verbände, die an der praktischen Durch­führung des Arbeitsdienstes wesentlich mitgewirkt haben, auf Grund freiwilliger Vereinbarung zu einer Reichsarbeitsgemeinschaft der Dien st trägerverbände zusammengeschlos- fen haben. Zu der Reichsarbeitsgemeinschaft ge­hören u. a. Stahlhelm, 3ungbeutfdjer Orden, der Rationalsozialistische Verein für Tlmschulung, die Eiserne Front durch die Arbeitsdienstorganisation Sozialer Dienst, die Evangelische Zentralorgani­sation für den FAD., das Katholische Heimatwerk, der DHD., die Technische Rothilfe, die Deutsche Turnerschaft, der unter Führung von General Faupel stehende Reichsbund für Arbeitsdienst und die Deutsche Studentenschaft. Die Selbstän- digkeit der Verbände wird durch den Zusammen­schluss in keiner Weise beeinträchtigt. Durch die Arbeitsgemeinschaft, die in den Landesarbeits­amtsbezirken durch Bezirksarbeitsgemeinschaften der beteiligten Verbände unterbaut wird, soll die Selbstverwaltungsaufgabe der Verbände im Ge­samtrahmen des Arbeitsdiensten zum Ausdruck kommen, weiter soll eine sinnvolle und positive Zusammenarbeit mit den staatlichen 3nstanzen er­reicht werden.

Der3ungdeutsche" meint zu diesem Zusammen­schluss. dass seine grosse Bedeutung vor allen Din­gen darin zu sehen ist, dass über politische und weltanschauliche älnterschiede hinweg seit der Revolution von 1918 aus der praktischen Tätigkeit am Arbeitsdienst zum ersten- mal eine gemeinsame Front der Bünde zur Lösung einer positiven Auf-