Ausgabe 
8.6.1933 Frühausgabe
 
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Nr.m KeühauSsabe

183. Jahrgang

Donnerstag, 8. Juni 1933

(Erldjctm iägltd), autza Sonntags und Jeiertag» Beilagen: Die 3Du|trtert« (Btebener ftamilienblätter Heimat im Bild Die Scholl» Ulonats Bejugsprels:

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Gietzener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

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Chefredakteur

Dr. Fnedr. Wilh. Lange. Derantworllich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Dr H.Thyriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumschein und<ür denAn- zeigenteil i. B.TH.Kümmel sämtlich in (Biegen.

Der Viererpakt in Rom von allen Beteiligten paraphiert

Oie Zusammenarbeit der vier europäischen Großmächte zur Sicherung des Friedens.OieZfolierung Oeutschiands gescheitert.

Rom, 7. Juni. (WTB.) Die Paraphie­rung des Viermächtepaktes ist nach der Sitzung des italienischen Senates heute 19.30 älhr duxch die Botschafter von Deutsch­land, England und Frankreich, und durch den italienischen Regierungschef Musso­lini im Palazzo Venezia vorgenommen worden. Der Pakt, über dessen Paraphierung sich die betei­ligten Regierungen nunmehr geeinigt haben, hat folgenden Wortlaut:

Vertrag zur Verständigung und Zusammenarbeit.

Der Deutsche Reichspräsident, der Präsident der Französischen Republik, Seine Majestät der König von Groß-Britannien, Irland und der britischen überseeischen Gebiete, Kaiser von Indien, und Seine Majestät der König von Italien

im Dewusttsein der besonderen Verantwortung, die ihnen die Tatsache ihrer ständigen Ver­tretung im Völkerbundsrat gegenüber dem Völkerbund selbst und seinen Mitgliedern auf­erlegt, und die sich aus ihrer gemeinsamen lln- terzcichnung der Abmachungen vonLocar- n o ergibt:

in der Ueberzeugung, bafj der Z u st a n d des Unbehagens, in bim sich die Welt befindet, nur durch eine Verstärkung ihrer S o l i b a r i t beseitigt werden kann, die geeignet ist, in Euro­pa das Vertrauen auf den Frieden zu festigen;

getreu den Verpflichtungen, die sie durch die Völkerbunbssatzung, die Verträge von Locarno und den Brianb-Kellogg-Pakt übernommen haben und Bezug nehmend auf die Er­klärung über die Nichtanwendung von Gewalt, die als Grundsatz in der in Gens am 11. Dezember 1932 von ihren Bevollmächtigten auf der Abrüstungskon­ferenz unterzeichneten Erklärung verkündet und am 2. Marz 1933 von der Politischen Kommission dieser Konferenz angenommen morden ist.

in dem Bestreben, allen Bestimmungen der A ö l k e r b u n d s s a tz u n g ihre volle Wirksamkeit zu verleihen unter Beach­tung der Methoden und Verfahrens­arten, die darin vorq-seheu sind, und denen sie nicht zuwiberl, anbei n wollen;

unter Achtung der Rechte eines jeden Staates über die nicht ohne Mitwirkung des Beteiligten verfügt werden kann;

sind übereingekommen, zu diesem Zwecke einen Vertrag zu schließen, und haben zu ihrem Be­vollmächtigten ernannt:.................

die, nachdem sie ihre Vollmachten ausgetauscht und in guter und gehöriger Form befunden haben, folgende Bestimmungen vereinbart haben:

SMrf.l.

Die Hohen vertragschließenden Teile werden sich über alle Fragen, die sie angehen, ins Ein­vernehmen sehen. Sie verpflichten sich, alle An- strcngungen zu machen, um im Rahmen des Völkerbundes eine Politik wirk­samer Zusammenarbeit zwischen allen Mächten zur Erhaltung des Friedens zur An­wendung zu bringen.

Art. 2.

In Ansehung der Völkerbundssahung, ins­besondere ihrer Art. 10, 16 und 19 be­schlichen die Hohen vertragschließenden Teile unter sich und unter Vorbehalt der nur durch die ordentlichen Organe des Völkerbundes zu treffenden Entscheidungen, alle Vorschläge hinsichtlich der Methoden und Ver­sah rensartcn zu prüfen, die geeignet sind, diesen Artikeln gehörige Wirksam­keit zu verleihen.

Art. 3.

Die Hohen vertragschließenden Teile verpflich­ten sich, alle Anstrengungen zu machen, um den Erfolg der Abrüstungskonferenz s i ch e r z u st e l l e n; sie behalten sich vor, falls Fragen, die sie besonders betreffen, bei Beendi­gung der Konferenz offen geblieben sein sollten, deren Prüfung in Anwendung dieses Vertrages unter sich wieder auszunch- m e n, um sicherzustcllcn, daß sie auf geeignetem Wege gelöst werden.

Art. 4.

Die Hohen vertrag chlicßenden Teile bestätigen ihre Absicht, sich im Hinblick auf eine im Rahmen dcs Völkerbundes anzustrebende Lösung ü b e r alle Fragen wirtschaftlicher A r t ins Einvernehmciz zu sehen, die für Europa, ins­besondere für' seinen wirtschaftlichen Wiederauf­bau, von gemeinsamem Interesse sind.

Art. 5.

Dieser Vertrag wird für eine Dauer von zehn Iahren, gerechnet von seinem Inkraft- ztretcn an, abgeschlossen. Wenn keiner der Hohen vertragschließenden Teile den anderen vor Ab­lauf des achten Iahrcs seine Absicht mittcilt, den Vertrag zu beendigen, gilt er als erneuert und bleibt ohne zeitliche Befristung in Kraft, wobei jeder der Hohen vertragschließenden Teile die Befugnis hat, den Vertrag durch eine zu

diesem Zwecke mit einer Frist von zwei Iahren abzugebcnde Erklärung zu beendigen.

Art. 6.

Dieser Vertrag, der in deutscher, englischer, fran­zösischer und italienischer Sprache abgefaßt ist, wo­bei im Falle von Abweichungen der französi­sche Wortlaut inaßgebend ist, soll ratisi- ziert und die Ratifikationsurkunden sollen sobald als möglich in Rom niebergelegt werden. Die Königlich italienische Regicrung wird jedem ber Hohen vertragschließenden Teile eine beglaubigte Abschrift der Protokolle über die Niederlegung über-

senden. Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald alle Ratifikationsurkunden niedergelegt worden sind.

Er soll im Sekretariat des Völkerbundes gemäß den Bestimmungen der Völkerbundssatzung eingetra­gen werden.

Geschehen in Rom am . ... in einem Exemplar, das im Archiv der Königlich italienischen Regierung niedergelegt bleibt und von dem jedem der Hohen vertragschließenden Teile eine beglaubigte Abschrift übersandt werden wird.

Zu Urkund dessen haben die genannten Beooll- mädjtigten diesen Vertrag unterzeichnet.

Deutschland stimmt zu.

Ein neuer Beweis deutscher Friedensbereitschast.

Berlin, 7.3uni. (SU.) In Berliner amtlichen Kreisen verhehlt man sich nicht, daß der jetzt vorliegende und zum Abschluß ge­brachte Dierrnächtepakt irn Vergleich zu dem ursprünglichen Gedanken Mus­solinis, den der italienische Ministerpräsi­dent erstmalig am 4. März d. I. in die Form eines Entwurfes gekleidet hatte, eine wesen t- l'che Verwässerung bedeutet. Wenn cs anders gekommen ist, als ursprünglich gedacht, so lag dies an den bekannten Widerständen, insbesondere Frankreichs. Immerhin wird an zuständiger Berliner Stelle auf die Bedeu­tung der Tatsache verwiesen, daß überhaupt in einer kritischen Zeit wie dieser ein Staats­vertrag dieser Art hat abgeschlossen werden können. Es ist auch in seiner vorliegenden Form vieles von den Grundgedanken Mus­solinis erhalten geblieben, und was nicht hiervon durchgeseht werden konnte, ist ein Zeichen mangelnder Erkenntnis an gewissen an­deren Orten und im Endergebnis ein Schaden weniger für Deutschland als für die allgemeine politische Entwicklung und vor allem im Hin - blick auf öie bevorstehende Welt­wirtschaftskonferenz, der man eine Atmosphäre der Solidarität der europäischen Großmächte in dem von Mussolini ursprünglich vorgesehenen Ausmaß hätte wünschen können. Daß dies nicht der Fall war, wird auch in Rom bedauert. Entscheidend ist aber doch, daß in diesem Pakt erstmalig im Gegensatz zu sämtlichen übrigen bisher geschlossenen Pakten und Ver­trägen ein Moment der Bewegung und die Aussicht und Rücksicht auf künftige Ent- wicklungen ausdrücklich ausgenommen ist.

Im einzelnen wird von amtlicher deutscher Seite folgendes hervorgehoben: Artikel 1 hebt klar d i e Führung der vier euro­päischen Großmächte für die Zusammen­arbeit und die Erhaltung des Friedens heraus, wenn auch die Formulierung dieser Tatsache auf den bestehenden Völkerbund Rücksicht nimmt. Der Gesichtspunkt kommt immerhin zum Ausdruck, daß es mit dem Völkerbund, siehe die Ereignisse in Südamerika und der mandschurische Konflikt, allein nicht getan ist.

Artikel U ist insofern bedeutsam, als erstmalig Artikel 19 der völkerbundssahung (M ö g11ch k e i- len der Reoisi o n) von allen vertragsschließen­den noch einmal ausdrücklich heroorgehoben und an­erkannt ist. Alle bisherigen versuche dieser Art, von welcher Seite auch immer, sind bekanntlich seit dem

vestehcn der völkerbundssahung bisher an dem wi­derstände Frankreichs gescheitert, wenn Frankreich gegen den widerstand Englands auch die Zi­tierung des Artikels 16 (Boykott gegen Friedensbrecher) durchdrückte, so hat dies insofern keine praktische Bedeutung und ist auch insofern eigentlich unverständlich, als nur von der Anwen­dung aller dieser Artikel, nicht aber von ihrem Ausbau die Rede ist. Die Zitierung des Artikels 16 bedeutet also insofern gar nichts neues.

Der Hauptkampf ging vor allem in den letzten vier Wochen um Artikel 3, der d i e Frage der deutfchenGleichberechtigung enthält, we­der die Franzosen noch auch der deutsche Stand­punkt sind dabei durchgedrungen. Die dann gefun­dene Formel läßt aber alles offen und ändert nicht das geringste an der seiner­zeitigen Anerkennung der deutschen Gleichberech­tigung durch die fünf Brächte. Der Artikel hat aber insofern auch einen wert, als er die Möglichkeit gibt, über die Probleme der Abrüstung und Gleichberechtigung im Kreise der vier Mächte weiter zu verhandeln, wenn die Abrüstungskonferenz scheitern oder sonst unbefriedigend verlausen sollte. Die übrigen Artikel sprechen für sich selbst. Die Formel für die roirt- schaf11iche Zusammenarbeit sie geht hauptsächlich auf England zurück hat selbstver­ständlich keine Spitze gegen andere Mächte, besonders nicht gegenüber Sowjetrußland und Amerika, wie denn überhaupt Deutschland seine Handlungsfreiheit gegenüber allen Mächten behält.

Abschließend muß gesagt werden, daß die deutsche Zustimmung zu diesem Pakt ein erneuter Be­weis des großen Friedenswillens der Reichsregierung und des deutschen Volkes ist. Wenn jetzt Frankreich noch immer sich gegen eine wirksame Abrüstung im Interesse des Friedens Europas und der Welt sträuben sollte, dann wird man allgemein wissen, was man von Frank­reich zu halten hat. Die Rcichsregicrung ist mit ihrer Zustimmung auch den innerpolitischen Bedürf­nissen anderer Lander, besonders Frankreichs, weitest entgegengekommen. Es ist dringend zu hoffen, daß der Pakt nunmehr auch eine Entspannung der allgemeinen politischen Atmosphäre zur Folge haben wird.

Msiolmi über Vorgeschichte unb Sinn des Pakts.

(Sine große Rede im italienischen Senat.

Rom, 7. Juni. (TU ) Cm Senat hie t Mimst." piufi: ent Mussolini ein: mit Spannung er- warte.e Rede, in der er folgend»« ausrührte: D.c Idee eines Paktes der Zusammenarbeit und der Ver- ftänöigung zwischen den cier Westmächten kam ni"- nach d.'m Abschluß des ersten Tei.es der Ab­rüstungskonferenz im vergangenen Sommer. Der Pakt ist als eine Fortsetzung und Entwicklung der internationalen Verträge, in erster Linie des Vertrages von Locarno, zu rer tchen. 2er Vertrag von Locarno bildete einen Meilen stein auf bt m Wege der europäischen Beruhigung. Es handelt sich nicht darum, eine endgültige und unver.inderticbe Rangordnung ber Staaten zu protokollieren. Eine solche Rangordnung, soweit sie bic vier Weltmächte Eurovas betrifft besteht objektiv unb ge,eglid). Sogar im ortho box-demokratischen Völkerbund ist eine Rang­ordnung zwischen den Staaten im Gründungc-akt festgelegt dadurch, daß einige Staate, einen ft a n di gen Ratssitz erhielten, andere einen halö­st ä n b i g e n , andere im Wechsel.

Die einen ständigen Sih haben, sind eben d i e vier w e st m ä ch t e. Sie haben größere Verantwortlichkeit, sich selbst und der Welt gegenüber, von ihren mehr oder weniger herzlichen Beziehungen hängt vor allem auch die Ruhe und die Entwicklung der anderen Staaten ab.

Man behauptet, daß die Fassung des Paktes, wie er heute paraphiert wird, vom ursprünglichen Text weit entfernt sei. Das war in einem gewissen Sinne unvermeidlich. Aber eine auf­merksame Prüfung ber Texte erlaubt bie Feststel­lung, baß bie Grundprinzipien geblie­ben sind. So ist es mit der Verpflichtung, eine Politik der Zusammenarbeit zwischen den vier Mäch- len unb den anderen Staaten zu verwirklichen, wie das in Artikel 1 scstgelegt ist, so ist es (Artikel 2) mit ber Zitierung des Artikels 19, ber bie Mög­lichkeit einer neuen Prüfung ber u n anwendbar gewordenen Verträge vor- sieht, fo ist es schließlich mit ber Behandlung der Ab- rüstungssrage, wenn die Abrüstungskonferenz nicht zum Ziele gelangt (Artikel 3). Die Einigung über den Artikel 3 war besonders schwierig. Nach der schließlich vereinbarten Formel geben die vier Re­gierungen neuerdings ihrem Willen Ausdruck, jede Anstrengung zu machen, damit die Abruftungskon- ferenz zu günstigen Ergebnissen gelangt. Die Er- klärung vom 1. Dezember 1932, die sich auf bie Gleichberechtigung Deutschlands und ber anberen entwaffneten Staaten beziehen, muß tat- sächliche Sebeutung gewinnen.

Es ist klar, baß sich durch ein Scheitern der Abrüstungskonferenz eine schwere, ja unhaltbare Lage ergeben würde. Für diesen Fall seht Ar­tikel 3 fest, daß Frankreich, Deutschland, England

und Italien die Behandlung der Frage unter sich ausnehmen würden, natürlich mit der schuldigen Rücksicht auf alles, was die anderen Staaten betrifft. Der Viererpakt bietet auf diese Welse starke Friedensgarantien für

alle europäischen Staaten.

Wenn man Deutschland auserlegte, innerhalb Sines schwer bewaffneten Europas ewig entwaffnet zu bleiben, würde bie Anerkennung seiner Gleich­berechtigung wie Ironie (linken unb sein Posten als Gleicher unter Gleichen ;m Völkerbundsrat würde zur traurigen Fiktion Ist es notwendig, noch einmal zu sagen, daß sich der Pakt gegen nie- manben richtet? Er ist fern von jebem Ge­danken gegensätzlicher Gruppenbildungen oder poli­tischen Antagonismus uno zielt nur darauf, die Interessen ber einzelnen Staaten zu wahren unb sie mit ben höchsten allgemeinen Interessen zu ver­einen, nämlich ber Befestigung des Friedens, d-'r Möglichkeit des Wiederaufbaues. (Lehhafter Beifall.)

Tenbenziöfe unb wiberfpruchsvolle Gerüchte find über bie Haltung Frankreichs gegenüber bem Viererpakt umgelaufen. Tatsächlich hat die fron- zösische Regierung zu ben im Pakt enthaltenen Grundsätzen eine präzise Formulierung beigetragen Man muß ehrlich anerkennen, baß bic franz. Regierung tapfer gegen ben Strom gekämpft hat, b. h gegen Interessen, Gefühle unb Befürchtungen, bic im fron- zösischen Geiste vorhanden sinb. Sie bat alles über­wunden, weil sie vom Wert ber Grundsätze des Pak­tes ehrlich überzeugt ist. In der verbesserten Atmo­sphäre des Viererpaktes ist eine Beschleunigung einiger besonderer Fragen sehr wohl möglich, bic Italien und Frankreich trennen, wie auch bie Lösung anderer Fragen, bic Deutschlanb unb Frankrei..) angehen können.

von einem ebenso lebhaften Wunsch zur Zu­sammenarbeit beseelt war die Haltung Deutschlands. L» gab einen Augenblick, in dem eine tendenziöse Hetze jener Elemente, die durch die nationalsozialistische Revolution um die Macht gebracht waren, die Erscheinung des Krieges von neuem an die wand zu malen schien. Die große Rebe Hitlers vom 17. Mai hat die Lage unmittelbar geklärt. Line moralisch mutige und politisch beruhigende Rede, Deutschland will den Frieden und nicht den Krieg, einen aufbauenden Frieden im Innern wie im Acußern. Dies ist der Hauptpunkt der Rede, die auch eine ausdrückliche Zustimmung zum Viererpakt enthielt. Mit seiner Zustimmung zuerst, mit einer weitblickenden Mitarbeit am Pakt bann und mit seiner vor einer Stunde dem deutschen Botschafter gegebenen Ermächtigung zur Paraphierung hat Hitler (langanhaltender Beifall) einen greifbaren Beweis für die Ab­

sichten seiner Regierung geliefert.

Der Friedenswille Deutschlands ist in eder Hinsicht feierlich beträftigt. Man muß sich darüber klar sein, daß die Revolution in Deutschland nicht nur eine nationale, sondern auch eine soziale ist und daß es zumindest gewagt erscheint, sie nach dem Maßstab deS Vorkriegsdeutschland zu messen (Zu­stimmung). Es ist eine Revolution des Volkes, gemacht von Männern. die aus dem Kriege und aus dem Volke hervvrgegangen sind. Es ist kein Staatsstreich, dec von oben kommt, sondern eine Bewegung, die von 20 Millionen Deutschen ge­tragen ist. Ich wiederhole, was ich neulich im selben Saale hier sagte: Deutschland steht i m Herzen Europas mit seiner gewaltigen Masse von 65 Mill. Einwohnern, mit seiner Geschichte, seiner Kultur, seinen Rotwendigkeiten. E ne wahr­haft europäische und dem Frieden dienende Po­litik kann man nicht ohne Deutschland machen und noch weniger gegenDeutsch- l a n d. (Beifall.)

Mussolini betonte ausdrücklich, daß bei dem Pakt an eine europäische Einheits­front in keiner Weise gedacht sei, viel­mehr auf dieMitarbeitderVereinigten StaatenvonRordamerikadergrößte Wert gelegt werde Man dürfe nicht glau­ben, daß nach dem Abschluß des Pattes nun keine Gegensätze mehr vorhanden oder daß solche Ge­gensätze wie durch Zauber gelöst seien. Ein sol­cher Optimismus sei nicht am Platze. Der Pakt fei eben deshalb geschaffen, um von Fall zu Fall auftauchenden Schwierigkeiten nachgchen zu kön­nen. Deshalb müsse der Palt ein lebendiges Da­sein führen und es mühten die verantwortlichen Männer der vier Staaten mehr oder weniger re­gelmäßig zusammenkommen.Der Geist dieses Paktes beendet ein Kapitel bef Rachkriegt - aeschichte und beginnteinneues. Sein Geist soll Europa zehn Friedensjahre fiebern, während deren die bedrohlichen und schweren Fragen in­nerpolitischer und internationaler Art gelöst fein werden."

Gegen 20.30 Llhr versammelte sich aus der Piazza Venezia eine große Menge, die dem Duce eine lebhafte Ovation darbrachte. Mussolini trat auf den Balkon unb sagte: Ich betrachte den heu­tigen Tag als einen Rationaltag für das von den Schwarzhemden erneuerte Italien.