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8.4.1933 Frühausgabe
 
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Samstag, 8.21priU955

183. Jahrgang

Nr. 84 LeübauSsade

Die parlamentarische Gleichschaltung in Hessen

tung des deutschen Volkstums, wie es sich die Regierung der nationalen Revolution zum Z.cl gesetzt hat, bedingt Erhaltung eines lebensfähigen Bauerntums. Die vom Reichswirlschastsminister Dr. Hugenberg bereits eingeleitetcn Maßnah­men auf dem Gebiet der Fettversorgung sind erste bedeutsame Schritte auf diesem Wege zur Gesundung der bäuerlichen Wirtschaft.

Ruch der Reichskanzler hat darauf hingewiesen, daß unpopuläre Maßnahmen, die sowohl von der Verbraucherschaft wie von andern Wirtschafts­zweigen wenigstens zeitweise schwere Opfer ver­langen, nicht umgangen werden können, soll das Ziel einer Gesundung der Landwirtschaft und damit aber auch einer Kräftigung des Binnen­markts erreicht werden. Daran haben natürlich auch weite Kreise der Großindustrie neben dem Mittelstand in Handel, Handwerk und Gewerbe ein hervorragendes Interesse. Daß berechtigte Bedürfnisse der Exportindustrie mit dem einge- schlagenen Kurs einer gesunden Agrarpolitik in Einklang gebracht werden, dafür ist einmal durch die Zusammenlegung des Ernährungs- und des Wirtschaftsministeriums in der Hand Hugenbergs gesorgt, zum andern durch die auch in den mah- gebenden Berufsorganisationen der Industrie durchgeführte oder eingeleitete Gleichschaltung mit den politischen Kräften des neuen Staates. Sowohl der Reichsverband der deutschen In­dustrie wie der Düsseldorfer Langnam-Berein haben in ihren Vorständen für Vertrauensleute der beiden Regierungsparteien Platz geschaffen, so daß auch hier für die Zukunft ein reibungs­loses Zusammenarbeiten zwischen Staat und Wirtschaft gewährleistet ist. Der Reichskanzler hat dafür den Grundsatz aufgestellt, daß die Wirtschaft dem Volke zu dienen hat. Die private Initiative des schöpferischen Unternehmers soll nicht angetastet werden, wenn sie sich der Ver­antwortung gegenüber dem Volksganzen bewußt bleibt. Dem muß jeder beipflichten, es ist ein Rahmen, weit genug gespannt für den Betäti­gungsdrang des ehrenhaften und berufsstolzen

los vollziehen konnte.

Die Gleichschaltung ist inzwischen auch toeib

deute, so erklärte Renz, die erste Etappe zum ständischen Staat, wie er seit Jahr­zehnten die Sehnsucht des gewerblichen Mittel­standes ist. Was im Reich unter einem von einem Deutschnationalen besetzten Wirtschaftsmini­sterium noch nicht richtig erkannt sei, müsse in Hessen zum Durchbruch tommen: der berufs ständische Gedanke. Hessen müsse zeigen, daß es möglich ist, zwischen Volk und Regierung Brücken zu schlagen und positive Wirt­schaftspolitik zu treiven.

Einsatz der Sonderkommandos gegen Spchel und Provokateure.

D a r m st a d t, 7. April. (WSN.) Die Pressestelle der Staatsregierung teilt mit: Der Staatskommissar für das Polizeiwesen in Hessen Dr. Be st hat ange­ordnet, daß bei dem Einsatz der Sonder- kommandos gegen Spitzel und Provo­kateure darauf geachtet werden soll, daß die Mannschaft des Sonderkommandos derselben Organisation angehört, gegen die jeweils vorgegangen wird. Diese Anord­nung ist getroffen worden, um von vornherein alle 'Möglichkeiten von Mißstimmung oder Streitigkeiten zu unterbinden, die aus dem Ehrgefühl und dem Stolz der Angehörigen der nationalen Verbände auf ihre eigene Formation entstehen können.

Berlin. 7. April. (WTB.) 3n der General­versammlung der Reichsbank erklärte vor Eintritt in die Tagesordnung Reichsbankpräsi­dent Dr. Schacht, das Bemerkenswerteste an dem Abschluß der Reichsbank sei bie recht erheb­liche Schrumpfung der Umfaße, die im Jahre 1932 gegen 1931 uml5,6Prozentzu- rückgegangen seien. Auf der anderen Seite habe sich aber eine gewisse Gesundung des Geschäftes vollzogen. Die Folgen der 3ult- Krise von 1931 seien aber bei weitem noch nicht überwunden. Die Lage des deutschen Bank­gewerbes sei noch immer schwierig.

Die Lage der Sparkassen habe sich be­deutend gebessert, die Einzahlungen seien bis in die jüngste Zeit größer als die

Auszahlungen.

Der nationalpolitische Umschwung habe das deutsche Volk von der 3llusion geheilt, daß man allein mit ausländischer Hilfe zu einer wirtschaft­lichen Besserung kommen könne. Klare Erkenntnis der Tatsachen sei die Voraussetzung für jede Ge­sundung. Aus diesem Grunde werde jetzt auch die wahre Golddeckung in den Reichs- bankausweisen gezeigt. Andererseits müsse jetzt angesichts der weit hinter den Er­wartungen zurückbleibenden Heber» schüsse des deutschen Außenhan­dels dem Auslande der Ernst der deut­schen Devisenlage vorgeführt werden, da die Entwicklung des Außenhandels ihre zwangs­läufigen Folgen haben müsse. Seine kommer­ziellen Schuldverpflichtungen werde Deutschland in jedem Falle halten müssen, um nicht das Ver­

trauen des Auslandes zu seinem Leistungswillen zu verlieren.

Jür die Rcichsbank ergebe sich die Rotwendig- keit einer Anreicherung ihrer Gold- und Devifenreseroen. damit sie freie Vcwegungsmögtichkeit im internationalen Zahlungsverkehr gewinne, wenn die Reichs­markwährung einmal nicht mehr, wie cs jetzt fei, ihrer internationalen Junttion entkleidet fei. vorläufig könne aber die Devisen­zwangswirtschaft keinesfalls aufgehoben werden, da alles daraus an­komme, die Währung stabil zu hallen. Mit besonderem Rachdruck betonte Dr. Schacht, daß die Reichsbank das eine Ziel im Auge habe, die Wertbeständigkeit der Reichsmark gleichmäßig zu erhalten. Der deutsche Sparer könne sich auf die unerschüt­terliche wacht der Reichsbank über die deutsche Währung unbedingt verlassen.

Zu der Frage der A r b e i t s b e s ch a s - fungspläne äußerte sich Dr. Schacht dahin­gehend, daß die Reichsmark jeden Kreditnehmer, der 1000 Mark verlange, ernster nehme, als die Leute, die gleich bei 100 Millionen Mark anfingen. Die Ankurbelung der Wirtschaft könne nicht durch Rotstandsarbeiten, wie Gräbenziehen, Schotteraufschütten usw.. herbei­geführt werden. Vielmehr seien die Förde­rung der landwirtschaftlichen Pro­duktion, durch die Devisen erspart würden, und die Erteilung industrieller Auf­träge notwendig, um die Wirtschaft anzukur-

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darüber, wer zur Einreichung eines Wahlvorschlags befugt ist, so ist nach der ersten Verordnung der Reichsregierung zum Gleichschaltungsgesetz, die heule in Straft getreten ist, der Vertrauensmann der Wählergruppe (Partei) zu befragen. Als Vertrauensmann gilt der Vertrauensmann des Reichswahlvorfchlags der Wählergruppe (Partei) zur Reichstagswahl am 5. März 1933 oder die von diesen benannten Vertrauensleute in den Ländern. Die Wählergruppen (Parteien) haben die '21 n -

d) r i f t des danach zuständigen Vertrauensmannes dem Landeswahlleiter sofort mitzuteilen. Verbin­dungen find nur insoweit zulässig, als sie bei der Reichstagswahl am 5. März 1933 getätigt waren. Landeswahlleiter ist Legationsrat Dr. H ei­ne m a n n im Hessischen Staatsministerium, Darin- tadt, Neckarstraße 7.

Oie erste Etappe zum Ständestaat in Hessen.

WER. Groß-Gerau, 7. April. 3n einer Kundgebung des Kampfbundes des gewerblichen Mittelstandes sprach hier der hessische Staatskom­missar für den Mittelstand, Landtagsabgeordneter Renz (Alzey). Die Ernennung eines Staatslommissars für den Mittelstand, eines Staatskommissars für die Landwirtschaft und eines Kommissars für Arbeitsfragen in Hessen be-

Wo steht die deutsche Wirtschaft?

Reichsbankpräsident Dr. Schacht zieht Bilanz.

Das Hessische Gesamtministerium hat auf Grund des vorläufigen Gesetzes zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich vom 31. März 1933 (Reichsgesehbl. 1 S. 103) das folgende ®e- eh beschlossen, das hiermit verkündet wird: Artikel 1: Der Hessische Landtag be­te h t aus 50 Abgeordneten. 3n Artikel 1 Abs. 1 des Landtagswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 1931 (Reg.-Bl. S. 135) wird die Zahl 70 durch 50 ersetzt.

Artikel 2: Die Zustimmungserklarun- gen der in die Wahlvorschläge aufgenommenen Personen (Art. 18 Abs. 5 Sah 2 des Landtags- Wahlgesetzes) müssen gleichzeitig mit den Wahlvorschlägen eingereicht werden. Das gleiche gilt für Verbindungen (Artikel 20 Abs. 2 Satz 1 des Landtagswahlgesehes) soweit sie nach § 7 Abs. 2 des Gleichschaltungsgesehes zulässig sind. Artikel 21 und 23 des Land» tagswahlgesehes finden feine Anwendung.

Artikel 3: Der nach den Vorschriften des vor­läufigen Gleichschaltungsgesehes neu gebildete Landtag tritt erstmalig im Laufe des Monat April 1933 an einem vorn Staats­präsidenten bestimmten Tage zusammen.

Artikel 4: Landesregierung im Sinne des Gleichschaltungsgesehes ist das Gesamtmini­sterium. ,r ,

Artikel 5: Die vom Gesamtmimsterium be­schlossenen Gesetze werden vom Staats» Ministerium oder von seinem verfas­sungsmäßigen Vertreter ausgefer­tigt und im Regierungsblatt verkündet. Sie treten, soweit sie nichts anderes bestimmen, mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft.

Artikel 6: Dieses Gesetz tritt mit der Verkün­dung in Kraft.

Darmstadt, den 6. April 1933.

Hessisches Gesamtministerium, gez. Dr. Werner. gez. Dr. M ü l l e r.

Die Neubildung des Hessischen Landtags.

D a r m st a d t, 7. April. (WSN.) Das Hessische Gesamtministerium erläßt folgende Bekanntmachung betreffend die Neubildung des Hessischen Landtags: Der Hessische Landtag ist mit dem am 3. April 1933 in Kraft getretenen GesetzZur Gleich­schaltung der Länder mit dem Reich" vom 31. März 1933 (RGBl. 1, S. 153) aufgelöst worden. Der Hessische Landtag wird künftig aus 50 A b - geordneten bestehen und wird neugebildet nach den Stimmzahlen, die bei der Wahl zum Deutschen Reichstag am 5. März 1933 auf die einzelnen Wahl­vorschläge entfallen sind. Die Sitze werden den Be­werbern nach diesen Stimmzahlen auf Grund von Wahlvorschlägen zugeteilt, die die Wählergruppe (Parteien) mit Ausnahme der Kommunisten bis spätestens 13. April 1933, 10 Uhr, beim L a n d e s w a h l l e i t e r einzu­reichen Haden. Die auf die Kommunistische Partei entfallenden Sitze werden nicht zugeteilt.

Die Wahlvorfchläge haben den Vorschriften des Landtagswahlgesetzes zu entsprechen, soweit diese Vorschriften mit dem vorläufigen Gleichschaltungs- gesctz im Einklang stehen. Sie sind von den Par­teileitungen der einreichenden Partei oder Wählergruppen zu unterzeichnen. Bestehen Zweifel

gehend durchgeführt in zahlreichen wirtschaftlichen Verbänden, Berufs- und Standesorgan'.sationen, im anderen ist sie durch Bestellung von Kommis­saren eingeleitet worden. Ueberall dort sind Ver­trauensleute der nationalsozialistischen Partei in Vorstand und Geschäftsführung ausgenommen worden, wo diese bisher noch nicht oder nur in unzulänglichem Derhültnis vertreten war. Wenn man bei dieser Umschaltung auch manchen ver­dienten Mann scheiden sieht, der ohne Beziehung zum politischen System, dem die nationale Revo­lution ein Ende bereitet hat. verantwortungs­bewußt und pflichtgetreu Arbeitskraft und Be­rufserfahrung für das Gemeinwohl eingesetzt hat. so bedeutet doch die Umschaltung im Großen ge­sehen vielerorts eine wünschenswerte Auflocke­rung und Verjüngung, die vielleicht unumgäng­lich ist. wenn der nationalen Regierung die ge­waltigen Reformen in allen Zweigen des staat­lichen wirtschaftlichen und kulturellen Lebens gelingen sollen, die sie sich für die nächsten vier Jahre vorgenommen hat. Besondere Bedeutung kommt den Veränderungen in der Organisation der Landwirtschaft zu. Alle maßgebenden Verbände des deutschen Bauerntums sind m richtiger Erkenntnis der Stunde in eine Front eingeschwenkt und haben sich einerReichs­führergemeinschaft" unterstellt, deren Vorsitz der erste landwirtschaftliche Sachberater der RSDAP Dr. Darre, übernommen hat. Der Reichskanzler selber hat durch Annahme der Schirmherrschaft über den neuen Zusammenschluß der landwirtschaftlichen Berufsverbände noch ein­mal sichtbar unterstrichen, welch große Aufgabe grade dem Bauernstand beim Reubau der deutschen Rationalwirtschaft im Dritten Reich zukommt. In einer Rede vor dem Deutschen Landwirt­schaftsrat hat der Kanzler die Reihe der Miß­erfolge in der Wirtschaftspolitik früherer Jahre darauf zurückgeführt, daß man von falschen Vor­aussetzungen ausging, wenn man verkannte, oay für Deutschland der Bauernstand der Trager I jeder gesunden Volkswirtschaft sein mutz. Erhal-

deutschen Kaufmanns und Unternehmers, wenn ihm die Festigung der neuen Rechtsgrundlagen, auf die auch Reichsminister Goebbels in seiner großen Rede vor der Presse hindeutete, und die nun endlich nach so langen Krisenjahren gewährleistete Kontinuität des politischen Re­gimes ein Planen und Schaffen auf lange Sicht und ohne störende Überraschungen von Oer Po­litik her gestatten.

Der berufs ständische Gedanke, der in all diesen Umorganisationen so stark in den Vor­dergrund tritt, wird ja überhaupt bei der Neu­ordnung des Staates nach dem Willen der natio­nalen Regierung eine hervorragende Rolle zu spie­len haben. Die Reubildung des fast schon in Ver­gessenheit geratenen und hoffnungslos überalter­ten Reichswirtschastsrat deutet eben­falls darauf hin. Eine der schwierigsten Aufgaben in gleichem Sinne der Reinigung des berv.ssständi­schen Gedankens von politischen Schlacken ist die Umgestaltung der Gewerkschaften. Man hat ihnen vorerst nur ihre Monopolstellung als Tarifparteien genommen, aber wenn auch über die Form ihres Einbaus in Staat und Ra­tionalwirtschaft noch nicht endgültig entschieden ist, so ist es doch kein Geheimnis mehr, daß sie auf ihr eigentliches Arbeitsgebiet beschränkt werden sollen. Vermutlich wird erst im Zuge der großen sozialpolitischen Reform, die Beiträge und Lei­stungen in allen Zweigen der Sozialversicherungen wieder in ein rechtes Verhältnis bringen, die Tragfähigkeit der Betriebe anerkennen und durch sparsamste Verwaltung die Kosten senken muß, auch über die Gewerkschaften das letzte Wort ge­sprochen. So ist alles noch im Fluß, aber dis Bereitschaft zur Mitarbeit am großen Werk der Reuordnung, zu der der Reichskanzler einen jeöen Deutschen in Kundgebungen und Reden feierlich eingeladen hat. ergreift alle Kreise des Volkes und trägt uns in gemeinsamem Wollen, in Zuversicht und Glauben vorwärts zu neuen Ufern.

3m gleichen Schritt.

Mit bewunderungswürdiger Energie wird die Gleichschaltung im gesamten öffentlichen Lebens des neuen Deutschland vorangetrieben und damit nach einem Wort des Reichskanzlers die letzte Dorausfehung für das Ingangsetzen des vierjährigen Reform- und Gesundungsprogramms der nationalen Regierung geschaffen. Wo sich früher längst schon als notwendig erkannten Re- formen in Staat. Verwaltung und Wirtschaft un­überwindliche Hemmungen entgegenstellten, wo politischer Partikularismus und wirtschaftliche Eigenbrötelei, eine im demokratisch-parlamentari­schen Staat allmächtige Ministerialbureaukratie und nicht minder mächtige Cliquen maßgebender Leute von Parteien, Gewerkschaften und Verbän­den jedem frischen Luftzug wehrten, ist heute in wenigen Wochen glatte Bahn geschaffen oder doch wenigstens schon die ärgsten Hindernisse beiseite geräumt. Ueberall steckt man noch im Aufräumen und Freilegen, aber an manchen Stellen zeigen sich doch schon die Grundlinien der Fundamente des Reudaus von Staat und Wirtschaft, wie er als Ziel den Männern der nationalen Revolu­tion vorschwebt. Besonders interessant ist natür­lich die Sicherstellung der politischen Gleichschal­tung von Reich und Ländern durch ein­schneidende, verfassungsrechtliche Aenderungen mit dem Ziel einer Revision der Weimarer Verfassung im Sinne einer straff in der Hand des Reiches konzentrierten politischen Wille,isbildung. Das erste bereits erlassene Gleichschaltungsgesetz sieht die Bildung der neuen Landtage der Länder wie auch der parlamentarischen Körperschaften in der kommunalen Selbstverwaltung ohne Reuwahl auf Grund der Reichstagswahlergebnisse des 5. Marz vor. Dieser Modus soll für die Zukunft bcibcbal- ten werden. Damit wäre der Parlamentsspielerei in Ländern und Gemeinden, die im letzten Jahr­zehnt viel Sxraftüergcubung und Unruhe gebracht hatte, zweifelllos ein wirksamer Riegel vorgescho­ben. Man wird allerdings einwenden dürfen, daß die Übertragung der rein politischen Maßstäbe der Reichstagswahl auf die weit engeren körn - munalen Verhältnisse nicht ohne Beden­ken sind, da hier naturgemäß die Cinzelpersönlich- leit als sachkundiger Mitarbeiter gegebenenfalls auch ohne parteipolitische Bindung schwer entbehrt werden kann. Es ist anzunehmen, daß die jetzt vorgeschriebene Prozedur lediglich einer Beschleu­nigung der Gleichschaltung dienen soll und oei einer grundsätzlichen und endgültigen Regelung der Wahlmodus für die Selbstverwaltungskörper­schaften mit Rücksicht auf ihre besonderen Bedürf­nisse freier gestaltet werden wird, als es in dem aegentoärtigen Uebergangsstadiurn geschehen konnte.

Das Verhältnis zwischen Reich und Ländern soll, fomeit die Absichten des Reichskabinetts bekannt sind, insofern noch weiter umgebaut werden, als den Länderparlamenten die ihnen bisher obliegende Wahl des Staats- b z w. M i n i ft e r p r a f, - dentsn entzogen werden fall. Die Ministerpräsi­denten der Länder sollen vielmehr künftig analog der Ernennung des Reichskanzlers durch den Reichs­präsidenten ebenfalls vom Reichspräfiden- t e n ernannt werden und wiederum analog roie im Reich auch die übrigen Mitglieder der Län- derreqierungen auf Vorschlag der Ministerpräsiden­ten. Die Mitwirkung der Landtage beim Zustande­kommen einer Regierung würde also wie im Reich des Reichstages auf das Vertrauensvotum beschränkt werden. Dem Reichspräsidenten wurde damit also die Rolle des Staatsoberhauptes in den Ländern zufallen, er würde vermutlich feine ihm daraus erwachsenden Befugnisse Männern seines besonderen Vertrauens übertragen, die er zu seinen Statthaltern ernennen könnte. Besondere Bedeutung würde eine solche verfassungsrechtliche Umgestaltung natürlich für die Stellung Preußens im und zum Reich gewinnen. Es wäre eine Rückkehr zur^Bis- marckfchen Verfassung nur im umgekehrten «inne insofern, als bei Bismarck das Primäre der Slomg von Preußen und die von ihm ernannte preußische Regierung war. Aber auch damals sicherte erst die Ernennung von Reichskanzler und preußischem Mi­nisterpräsidenten durch die gleiche Instanz, nämlich durch den Kaiser und König, die einheitliche Hand­habung der preußischen Staatsgewalt und der Reichsgewalt wenigstens solange die Ernennung un­abhängig vom Reichstage erfolgen konnte Hier be­darf es also noch einer Ergänzung noch der Rich­tung, daß bei der durch das erste Gleichfchaltungs- gesetz festgelegten einheitlichen politischen Zusam­mensetzung von Reichstag und preußischem Land­tag beide Parlamente nur e i n m a l zu Beginn der Session oder beim Amtsantritt einer neuen Regie­rung zu ihr Stellung nehmen, ihr jedoch nicht seder- zeit das Vertrauen entziehen können, ffur die übri­gen Länder würde der Umbau der Versassung in dem oben gezeichneten Rahmen eine starke Zentrali­sation der politischen Macht bedeuten, die vielleicht nicht überall, besonders nicht m Luddeutschland, ohne Bedenken für die Erhaltung der besonderen politischen Struktur und was wesentlicher ist, Der kulturellen Eigenart hingenommen werden wurde. Hier wird es in der Hauptsache eine ^rage Des politischen Takts sein, bei der Ernennung der «tatt- halter des Reichspräsidenten grundsätzlich Manner zu wählen, die den betreffenden Ländern in beson­derem Maße durch Abstammung und Lebensgang verbunden sind. Nach diesen Gesichtspunkten ist ja bereits bei Ernennung der Reichskommissare m Den süddeutschen Ländern, Sachsen, Hessen und den Hansestädten verfahren, und dieser klugen Praxis ist es ja zweifellos auch zu einem guten Teil Zu ver­danken gewesen, daß sich der erste Akt der ©leid) schaltung zwischen Reich und Landern so reibungs-

Gietzener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

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