Ausgabe 
8.4.1933 Erstes Blatt
 
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vrvck tinb Verlag: VMl'sche Unfrei sifälr-vuch- und Stetnörnderei R. Lange in Sietzen. 8christ!eitung und Geschastrftelle: Zchnfttatze 7.

Das zweite Gleichschaltungsgesetz

IslosM

Reichsministergesetzes vom Jahre 1930 Qlnioen* . düng. Die Dienstbezüge gehen au Losten des Rei­ches- ihre Höhe bleibt aber noch Vorbehalten. Don I

Grund einer reichsgesehlichen Regelung zur An­wendung zu.bringen.

Zu Beginn der Sitzung sprachen der Reichs- auhenminisler über die außenpolitische Lage und der Reichsbankpräsident über sein Arbeitsgebiet. Die Sitzung des Kabinetts dauerte von 16.15 Uhr bis 22.30 Ühr.

Mitnahme von Miijeijen für die Tagesnummer bis zum Nachmittag vorher.

Preis für 1 mm höhe für Anzeigen von 27 mm Breite örtlich 8, auswärts 10 Reichspfennig: für Re­klameanzeigen von 70 mm Breite 35 Reichspfennig, Platzvorschrift 201 , mehr.

Thefredakteur

Dr. Friede. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Gange; für Feuilleton Dr H.Tbyrwt; für den übrigen Teil Ernst Dlumschein und für den An­zeigenteil i.D.Th.Kümmel sämtlich in Gieren.

schar", die ..Reichsschaft deutscher Pfadfinder", die alle deutschen Pfadfinderbünde umfaßt, dieAka- demische Gildenschaft", die den Gedanken der hündischen Front in der akademischen Jugend vertritt, der BundAdler und Falken", fotoie zahlreiche kleinere Bünde. Damit hat die deutsche Jugend endlich den einen großen Bund ge­schaffen. auf den die Besten immer hofften. Auch die deutsche Jugend ist jetzt in Front ge­gangen. Sie ist mehr als eine Partei, sre ist Deutschlands Zukunft. Dem Admiral v. Trotha aber erwächst eine unbeschreiblich hohe und schöne Aufgabe; der deutschen Zukunft durch den Einsatz der deutschen Jugend Gestalt zu geben!

dusligen Untroidlung, Mischas!, zu Wo rilskräsien geführt.

icrufe um rund 212000, jni 125000 Äibeitslosc Zämtern überstiegen die scheu Arbeitskräften sür -fschast ben Umfani n MMunkl der lend- imgsarbrii W in Die Anträge der 3r« . großer Zahl ein, da- men Jugendlicher n«y ;t FvrstwirtschaN teilen durch die Einstei- zurück. Hingegen tour« raste angefordert.

Hälfte begonnene Be- 5 hat sich weifet fort-

46,55

Propaganda wird die näheren Bestimmungen über den neuen Feiertag erlassen. Rach der Begründung dieses Gesetzes sind die bisheri­gen Feiertage nur kirchlicher Art und sie beruhen auf dem Landesrecht. Ihnen soll der neue Feiertag für das ganze Reich hinzugefügt werden. Für diesen Feiertag gelten alle Borschriften, die für die in die Woche fallenden kirchlichen Feiertage und die zweiten Feiertage der hohen kirchlichen Feste erlassen sind. Deshalb darf z. D. an diesem Tage ebenso wenig ein Lohnabzug erfolgen, wie an anderen Feiertagen.

um weitere Mittel für die Pferdezucht zu gewinnen.

Das Reichskabinett stimmte dem Gesetzentwurf zu. wonach der 1. Mai zum Feiertag bet na­tionalen Arbeit erklärt wird und bc'chloh schliehlich, die Bestimmungen aus bem Be- amtengeseh. soweit sie sich auf Juden be­ziehen, auch bei den Rechtsanwälten auf

Rach den weiteren Bestimmungen des Gesetzes kann der Reichsstatthalter in der Sitzung einer Landesregierung den Vorsitz übernehmen. Er darf übrigens nichtgleichzeitigWitglied einer Landesregierung sein, mutz aber dem Lande angehören, dessen Staatsge­walt er ausüot. Er hat seinen Amtssitz am Sih der Landesregierung. Der Reichs­statthalter wird auf die Dauer einer Landtagsperiode ernannt. Er kann auf Borschlag des Reichskanzlers vom Reichspräsiden­ten jederzeit abberufen werden. Auf das Amt des Statthalters finden die Borfchriften des

Eine Dauersitzung des Reichsiabmetts.

Eine . .eihe von Gesetzen verabschiedet.

Berlin. 7. April. (ÖIB.) Amtlich. Das Reich skabinett verabschiedete in seiner heuti­gen letzten Sitzung vor Ostern den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich, wonach in den deutschen Ländern auf Vorschlag des Reichskanzlers vom Reichspräsidenten R e i ch s st a t t h a l t e r er­nannt werden, denen die Aufgabe zusteht, für die Beobachtung der vom Reichskanzler ausgestellten Richtlinien der Politik zu sorgen. Die Reichsstatt­halter ernennen und entlassen die Vorsitzenden der Landesregierungen und sind befugt, die Landtage aufzulösen und Neuwahlen anzuordnen. 3n Preu- feen übt der Reichskanzler die Rechte des Reichsstatt- Halters aus

Ferner verabschiedete das Reichskabinett den Ent­wurf eines Gesetzes zur wiederher st ellung des Verufsbeamtentums, wonach Beamte, die feit dem 9. November 1918 in das veamtenoer- hältnis eingetreten sind, ohne die für ihre Laufbahn vorgeschriebene oder übliche Dorbildung oder son­stige Eignung zu besitzen, aus dem Dien st zu entlassen sind. Die Bestimmungen dieses Ge­setzes finden auch aus Angestellte und Arbeiter des Reiches, der Länder und Gemeinden usw. entsprechende Anwendung. Gleichzeitig beschlafe das Reichskabtuett die Wiedereinführung von Ehrentiteln, Orden und Ehrenzeichen. Die Titel werden verliehen vom Reichspräsidenten und den Reichsstatthaltern, in Preuhen vom Minister­präsidenten in Vertretung des Reichskanzlers. Or­den und Ehrenzeichen kann nur de-. Reichspräsident verleihen. 3m Zusammenhang mit dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berussbeamtentums wurde ein Gesetzentwurf verabschiedet über das kün­digungsrecht der durch das erwähnte Gesetz betroffenen Personen und ferner ein Ge­setzentwurf über die Reuwahl der Schöffen. Geschworenen und Handelsrichter.

Das Reichskabinett verabschiedete weiterhin den Entwurf eines Gesetzes über Aenderung des Kraftfahrzeug st euergesehes, wonach alle neuen Personenwagen ohne Rücksicht aus ihre Gröfee völlig steuerfrei bleiben, solange sie für den ersten Benutzer zugelassen sind, verabschiedet wurden noch Gesetze über den Versicherungsbeirat und den Beirat für Bausparkassen sowie über Aenderungen der k o h l e n w i r t s ch a f t l i ch e n und f ali- wirtschaftlichen Bestimmungen, die sich in der Hauptsache auf die Zusammensetzung des Reichskohlenrates und des Reichskalirates beziehen. Beschlossen wurde weiterhin eine Erhöhung der Rennwett st euer insofern, als der Steuersatz für die beim Buchmacher abgeschlossenen wetten denjenigen für Totalisatorwetten angeglichen wird.

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73, 64,2J 76,M 14,38 0,818 4,209 58,66 21,55 16,51 81, 35- 82,12 1,« 0,23?

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3,063 170,12 73,77 64,36 76,1 14Z 0,822 4,217 58,78 21,59 6,58 81,W 35,9 82,28 0,901 0,211 5.1^ 13,H>

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Oer 20. April und 1. Mai im Rundfunk.

Berlin, 7. April. (TU.) DerVölkische Be­obachter" veröffentlicht eine Unterredung mit dem Sendeleiter der Deutschen Welle hadamowski. Der 1. Mai, der Tag der deutschen Arbeit, werde im Rundfunk in großzügiger Weise behandelt damit die ganze deutsche Arbeiterschaft das ehrliche Rin­gen der NSDAP, um die sozialen Probleme im neuen Deutschland erkenne. Schon Tage vorher wer­den N S B O. - K u n b g e b u n g e n übertragen. Die Nacht zuvor bringt eine Walpurgisfeier der Hitler-Jugend auf dem Brocken mit einer Rede Baldur v. Schirach s. Am Vor­mittag des Tages der nationalen Arbeit fänden Staffelreportagen aus dem ganzen Reich statt. Bergarbeiter von der Ruhr, Hambur­ger Hafenarbeiter, Weinbauern aus Franken, Land­arbeiter aus West- und Dftpreufeen werden an den Mikrophonen ihr Bekenntnis zum erwachten Ar- beitertum ablegen.

Die Kundgebung der Reichsregierung im Lustgarten, wo Hindenburg eine Bot-

-4J93 58-50 63- 11,31 16<» 16?- 21- nf 2,46 75,^ 81'8 35,

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loten-

Das Kölner August-Bebel-Haus aus öffentlichen Geldern erbaut.

Köln, 8. April. (CNB. Funkspruch.) Nach einer Meldung desWestdeutschen Beobachters" ist bei Sichtung des stadtkölnischen Materials festgestellt worden, daß das August-Bebel-Haus, das Ver­lagshaus der sozialdemokratischen Rheinischen Zeitung, zu einer Zeit, als die Stadt schon in den größten Geldschwierigkeiten war, ganz mit städtischen bzw. öffentlichen Geldern erbaut worden ist. Die Rheinische Zeitung schuldet der Stadt Köln, der städtischen Sparkasse und den Sparkassen der Landkreise Köln, Bergheim, Mühlheim nicht weniger als 4 1 9 000 Reichsmark. Nicht ein Backstein des gesamten August-Bebel-Hauses soll Eigentum der Rheinischen Zeitung sein. Oberbürgermeister Riesen hat das der Stadt Köln gehörende Gebäude un­ter Zwangsverwaltung genommen, um für die Stadt an Geldern zu retten, was noch zu retten sei und das Gebäude o n den Gauver - lag Köln-Aachen der NSDAP, vermietet, so daß nun die GauzeitungDer Westdeutsche Beobachter" im ehemaligen August- Bebel-Haus hergestellt werde.

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Oie große Reichsreform in Angriff genommen.

OaszweiieGleichschattungsgesehbeschlsffen.-GtatthalierdesReichspräsidenienindenLändern

schäft über die deutsche Arbeit verliest, wird eben- falls in ihrem akustischen Teil dem ganzen Volk durch Rundfunk vermittelt. Der Komponist der Morgenrot-Film-Musik schreibt für diesen Tag eine Symphonie de r Arbeit. Den Höhepunkt des Tages, die Heerschau deutscher Arbeiter auf dem Tempelhofer Feld wird der Rundfunk mit allen technischen Mitteln dem deut­schen Volk übermitteln. Der F ü h r e r wird sprechen. Berliner Hiller-Fugend wird bei den Klängen des Horst-Wessel-Liedes zur Erinnerung an die lieber» windung des Klassenhasses durch Adolf Hitler eine Ei ch e pflanzen. Der Führer verkündet den er st en Jahresplan der nationalen Aufbauarbeit. Die Rundfunkübertragungen werden durch Lautsprecher auf allen großen Plätzen der Städte zu hören fein.

Vom Geburtstag des Führers, dem 20. April, wird der Rundfunk ebenso wie von allen wichtigen Kundgebungen und Gedenktagen der na­tionalen Erhebung Kenntnis nehmen. Auf beson­deren Wunsch des Führers wird der 20. April in ganz schlichter Weise begangen. Es ist sein Wunsch, an diesem Tage besonders derer zu gedenken, die ihr blühendes Leben für seine große Frei- heitsbewegung in die Schanze schlugen. Daher bringt ein Hörspiel hör st-Wessel-Schicksal nach dem Buch von Dr. h. h. Ewers. Dr. Goeb­bels spricht einBekenntnis zu hitle r". Ernste Musik und Sprechchöre der SA. umrahmen die Darbietungen dieses stolzen Ehrentages.

Das Gesetz über den Feiertag der Nationalen Arbeit.

Berlin, 7. April. Rach dem Gesetz, durch das der 1. Wai zum Feiertag der Ra­tionalen Arbeit bestimmt wird, gelten für diesen Feiertag die reichs- und landesgeseh- lichen Bestimmungen, die für g e s e tz l i ch e Feiertag e überhaupt vorhanden sind. Der Reichsminister für Bolksaufllärung und

Jugend in Front.

Zum Zusammenschluß der deutschen Zugenddünde.

Reben dem Lager der großen Parteien, neben den Massenbewegungen und den Grohorganist^ tionen hat sich in den letzten vierzehn Zähren auch eine vollkommene Llmschichtung der deutschen Zu­gendverbände vollzogen. Deutschland ist das ein­zige Land in der Welt, das eine wirkliche3 u - gendbewegung" hat. Diese Bewegung be­gann um die Zahrhundertwende mit der Grün­dung desOB a n d e r v o g e l s" , die als der eigentliche Austakt zur deutschen Revolution ge­wertet werden muß. Damals revoltierte der wert­vollste Teil der deutschen Zugend gegen die Ver- spießerung des öffentlichen Lebens, gegen den hoh­len Hurra-Patriotismus und gegen die ilntxt- bindlichkeit aller Werte. Die Zugend besann sich auf ihre Aufgabe, TrägerderErneuerung zu sein, sie schloß sich in kleinen Gemeinschaften zu­sammen, sie scharte sich um einen Führer, der ihr Herz besaß, und verließ die Steinwüsten der Groß­städte, um wieder die unmittelbare Berbindung zu den Kräften der deutschen Kultur, des deutschen Bodens und der deutschen Vergangenheit zu suchen. Das Bollslied wurde neu entdeckt, Wald und Wanderschaft erschlossen die Quellen zu einer neuen Romantik, das alte deutsche Volksgut wurde der Zugend wieder bewußt. Die Borkriegswan­dervogel-Bewegung besaß gewiß noch kein staat­liches Ziel, sie beschränkte sich auf das Volk, aber eben deswegen wurde sie eine echte Volks­bewegung und damit zur Keimzelle der gro­ßen nationalen Erneuerungsbewegungen des Rachkrieges. 1914 bei Langemarck hat die bün- dische Zugend des Wandervogels ihrem Streben ein heroisches Denkmal gesetzt, das alle Zeiten überdauern wird.

Reben dem Wandervogel war einige Zähre vor dem Krieg eine andere, gewissermaßen mehr sol­datische Front der deutschen Zugend entstanden. Es war der deutsche Pfadsinderbund des genialen Feldherrn und Denkers von der Goltz, der die weltbürgerliche Zdee der eng­lischen Scout-Bewegung überwand und die erste Form einer wehrhaften deutschen Jugendorgant- sation darstellte. Dem Pfadfinderbund kam es zwar auch auf die Erschließung der deutschen Het- mrt durch Wanderschaft und Gesang an, mehr jeooch noch wollte er die deutsche Jungmannschaft praktisch auf die schweren Aufgaben vorbereilen, die sich von 1910 ab jedem einsichtigen Menschen erschloßen. Aus dem Psadfinderkorps wie auch aus dem Wandervogel sind zahlreiche Führer des Stahlhelms und der SA., der Hitler-Jugend und des Scharnhorstbundes hervorgegangen. Aber der Zusammenbruch von 1918 zerschlug erst einmal alle diese Formen einer volkhaften und wehrhaf­

ten Jugendbewegung.

Pfadfinderschaft und Wandervogel losten sich in unzählige Gruppen auf, Führerehrgeiz und hemmungsloser Individualismus führten zu im­mer neuen Spaltungen, der Gedanke einer hündi­schen Jugendfront/ schien endgültig gestorben zu sein. Die deutsche Jugend aber hatte das Erbe ihrer toten Väter und Brüder schlecht verwaltet, wenn sie auf die Dauer erlegen wäre. In den Freikorps, im Baltikum, in Oberschlesien und an der Duhr wurde die neue deutsche Jugend­bewegung im Donner der Geschütze und im Abweh.k^mpf um die deutsche Heimat neu ge­boren. Die verschiedenen Jugendbünde waren die ersten, welche die Idee eines neuen Rationalismus vertieften und die Forde- rung erhoben, daß die deutsche Revolution in Staat und Wirtschaft mit einer Revolutionte- rung der (Seelen und Geister zu beginnen habe. Erst eine' spätere Zeit wird objektiv feststellen, daß die Frühlingsrevolution des Jahres 1933 undenkbar gewesen wäre ohne die in der hündischen Jugend des Rachkriegs geleistete geistige Vorarbeit- Je mehr die großen Parteien und Bewegungen sich an die Masse wandten, desto stärker wurden die hündischen Gruppen der deutschen Jugend zur Auslesebewegung, die in der echten Gemeinschaft des Erlebens den Führernachwuchs heranbildeten. Wan soll gerade heute, wo die Masse das Bild der Geschichte zu bestimmen scheint, nicht jene Heinen Gemeinschaften der deutschen Jugend ver­gessen, die längst den Raum jenseits der marxi- stischen Barrikaden erobert hatten, ehe diese Barrikaden selber fielen-

Aber der Sieg der nationalen Revolution hat auch die Verbände der bündischen Jugend vor neue Aufgaben gestellt. Das Rebenein­ander der Verbände hat ihren Sinn verloren- Gewiß sollen die Bünde, die ihre eigene ^ra- dition besitzen, nicht aufgehen in den großen Massenverbänden. Gewiß soll auch fernerhin die Vielfalt der einzelnen Gruppen un cinne einer schöpferischen Spannung erhalten bleiv^i- Ebenso notwendig aber ist es, daß die bundische Äugend eine gemeinsame güp r ung er­hält, die jede Gewähr dafür bietet, daß künftig­hin keine Irrwege beschritten werden. Denn letzt geht es um den eigentlichen Einsatz, um den Einsatz im Arbeitsdienst und im Staatsdienst, in der deutschen Kulturerneuerung und im großen Rahmen der deutschen Jugendertüchtigung. Die hündische Front der deutschen Jugend hat^das Gebot der Stunde begriffen. Unter der Füh­rung des AdmiralS v. Trotha und des Ritt­meisters v. M ü n ch o w haben sich die großen deutschen Jugendverbände zu einem neuen Bund, demGroßdeutschen Bund" zusammengeschlossen. Rittmeister v.Wünchow hat seinen ältesten deut- scheu Jugendbund, denJungsturm" mitgebracht. Admiral v. Trotha war seither der Bundesfuhrer derFreischar junger Ration". Am Zusammen­schluß sind ferner beteiligt dieDeutsche Frei-

Berlin, 8. Aprll. (ENB.) Das vom Reichs- fabinett gestern abend beschlossene zweite Gleich­schaltungsgesetz bestimmt in seinem ersten Para- graphen daß in den deutschen Ländern mit Ausnahme von Preußen der Reichspräsident auf Vorschlag des Reichskanzlers R e i ch s st a 11 ha Ite r er­nennt. Sie haben die Aufgabe, für die Beachtung der vom Reichskanzler aufgestellten Richtlinien der Politik zu sorgen. Der Reichsstatthalter hat folgende fünf Befugnisse der Landesgewalt:

L (Ernennung und Entlassung des V o r f i (} e n- den und auf dessen Vorschlag der übrigen Mitglieder bet Landesregierung.

2. Auslösung des Landtages und Anord­nung der Reuwahl vorbehaltlich der Rege­lung des 88 des vorläufigen Gleichschaltungs- gefehes vom 31. März b. 3. Dieser Paragraph bestimmt, dafe die Landtage gleichzeitig mit dem Reichstag aufgelöst und neu- gewählt werden.

3. Ausfertigung und Verkündung der Landesgefehe eiuschliefelich der Gesetze, die von der Landesregierung geraäfe § 1 des Vorläufigen Gleichschaltungsgesehes beschlossen werden. Rach diesem Paragraphen 1 sind die Landesregierungen ermächtigt, außer den in den Landesverfassungen vorgesehenen Verfahren Landesgefehe zu beschließen. Dies gilt auch für

Gesetze, die den in Artikel 85 Abs. 2 und 87 Rv. bezeichneten Gesetzen entsprechen.

4. Auf Vorschlag der Landesregierung die (Er­nennung und Entlassung der un­mittelbaren Staatsbeamten und Richter, soweit sie von der obersten Landes­behörde bisher erfolgte.

5. Das Begnadigungsrecht.

Die Wiederherstellung des Berussbeamtentums.

Berlin, 7. April. (TU.) Das Gesetz über die Wiederherstellung des Berufsbeamtentums ent­hält nach demVölkischen Beobachter" folgende zwei Grundgedanken: Die Parteibuchbeam- ten werden ausgemerz t, soweit sie ohne entsprechende Vorbildung durch das frühere System zu Trägern der Staats­autorität gemacht worden sind. Die Frage der Pension wird individuell gere­gelt. Die Entscheidung darüber, wer bleibt und wer geht, wer ein Ruhegehalt erhält und wer dessen als unwürdig angesehen wird, liegt in den Händen einer Spruchkammer beim Reichsinnenministerium. Die Partei­buchbeamten werden entweder voll auf die Pen­sion verzichten müssen, oder falls eine sachliche Rotwendigkeit vorliegt, erhalten sie geringe Pen­sionsbezüge. ,

Wie der .Völkische Beobachter" werter erfahrt, enthält das neue Beamtengesetz die Bestimmung, daß nichtarische Beamte grundsätzlich nicht als geeignet anzusehen sind, Träger der Staatsautorität zu fein. Dieser Grundsatz wird eingeschränkt durch die Bestim­mung, daß diejenigen nicht-arischen

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besonderer Bedeutung ist die Bestimmung des Ge­setzes, daß Mihtrauensbeschlüsse des Landtages gegen den Vorsitzenden und die Mit­glieder der Landesregierung unzulässig sind.

Im Anfang des Gleichschaltungsgesetzes ,st die Regelung für Preußen, tote oben mitaeteilt, ausdrücklich ausgenommen. Sie erfolgt in besonderer Weise etwa mit der Bestimmung, daß in Preußen der Reichskanzler die in § 1 genannten Rechte des Statthalters aus übt. Es wird ausdrücklich festgelegt, daß Mitglieder der R e i ch s r e g i e r u n g gleichzeitig Mitglieder der preu­ßischen Landesregierung sein können. Diese neue Regelung für Preußen macht die Ver­ordnungen des Reichspräsidenten über das Deichskommissariat für Preußen überflüssig, und es ist deshalb damit zu rechnen, daß der Reichspräsident diese Verordnungen auf hebt.

Das neue Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich tritt am Tage der Verkün­dung in Kraft. Entgegenstehende Bestimmungen der Reichsverfassung und der Landesverfassungen gelten als aufgehoben. Wo die Landesver­fassungen das Amt eines Staatspräsiden­ten vorsehen, treten diese Bestimmungen der Landesverfassungen außer Kraft-

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Hr 84 ^rftes Blaff 183. Jahrgang Zamrfag, 8.Aprll 1933

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhefsen