Ausgabe 
7.7.1933 Frühausgabe
 
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Aus -er Provinzialhaupistadt

Hessische Wünsche zur Autostraße.

Darmstadt, 5. Juli. (WSN.) In dem Bericht über die vierte und fünfte Jahressitzung der Hes­sischen Industrie- und Handelskam- m e r heißt es: Das große Autostraßenprojekt der Rcichsregierung wird den Beginn seiner Verwirk­lichung im Bau der Teilstrecke FrankfurtDarm­stadtBergstraßeMannheimHeidelberg finden. Die neue Straße durchzieht den Kammerbezirk in nordsüdlicher Richtung. Die bisher bekannt gewor­denen Pläne über die Linienführung sehen vor, daß die Straße mehrere Kilometer westlich von Darm­stadt und der Bergstraße entlang im Ried führt. So begrüßenswert sich dieses großzügige Projekt, namentlich auch unter dem Gesichtspunkt der Ar­beitsbeschaffung und Wirtschaftsbelebung darstellt, so muß doch vom Standpunkt der unmittelbar be­teiligten Gegenden aus die Forderug erhoben wer­den, den Abstand der Autobahn von den auf Frem­denverkehr angewiesenen Gemeinden der Bergstraße möglichst so zu halten, daß der Verkehr nicht vollkommen an diesen v o r b e i g l e i t e t. Gleichzeitig muß durch eine genügende Anzahl von Ab- und Zufahrtstraßen die Gewähr geboten sein, di« anliegenden Orte in den Verkehr der Autobahn ^inzubeziehen. Insbesondere wird es für notwendig erachtet, die nördlichen Bergstraßenorte durch eine Zufahrtstelle etwa in der Höhe von Bickenbach an- zuschliehen; auf diesem Wege wäre auch der Rhein­hafen Gernsheim von der Autobahn aus leicht zu erreichen. Die Städte Bensheim und Heppenheim müssen erhebliches Gewicht darauf legen, daß die Autobahn dichter als bisher vorgesehen an ihnen vorbeigeführt wird, da bei einer zu großen Ent­fernung erhebliche wirtschaftliche Nachteile zu be­fürchten stünden. Allgemein sollte darauf geachtet werden, den Ausbau der Straße so zu gestalten, daß dem Benutzer der Autobahn die reichen land­schaftlichen Schönheiten der Bergstraße nicht ver­loren gehen.

Nationaler Sozialismus!

MSN. Darmstadt. 6. 2uli. Das Gau- Presseamt teilt mit: Ein vorbildlicher Beweis für deutschen Sozialismus sei hiermit der Oeffent- lichkeit mitgeteilt: In dem kleinen, nur ein paar hundert Einwohner zählenden Ort L i ß b e r g in Oberhessen ergab eine Sammlung für die Arbeits­beschaffungsspende , Arbeit und Brot" die Summe von 300,50 Mark. Dies Ergebnis ist um so be- wunderungswürdiger, als sich die Zelle Lihberg fast nur aus Arbeitern zusammenseht, von denen sogar noch ein großer Teil nur Rotstandsarbeiten verrichtet. Rachmachen!

** Stadtratssitzung erst um 18 Uhr. Die für den heutigen Freitag angesehte Sitzung des Stadtrats findet nicht wie irrtümlich angege­ben um 17 (5) Uhr, sondern um 18 (6) Uhr statt.

**Luftschutz tut not!" Im Anschluß an den Luftschutzinformationskursus für die Lehrkräfte ämtlicher Gießener Schulen begannen anfangs die- er Woche zwei weitere Kurse. In diesen neuen Kur­en werden die Amtswalter der NSDAP, und die Vorgesetzten der Einzeldienstpolizei geschult. Der Lehrplan ist derselbe wie bei dem Kursus für die Lehrkräfte. Herr Polizeidirektor Dr. Kayser er­öffnete die beiden Lehrgänge. Die ersten Vorträge überZiviler Luftschutz" undBekämpfung der Brandbomben" wurden von Herrn Polizcihaupt- mann Leyerer und Herrn Branddirektor Brau­bach gehalten. Wie stark das Interesse an diesen beiden Lehrgängen wiederum ist, beweisen die große Beteiligung und die überaus rege Aussprache, die sich an die Vorträge anschloß.

** Lehrgang für Bibel- und Jugend­arbeit. In diesem Jahre veranstaltet das Evan­gelisch-Kirchliche Landesjugendamt für Hessen wie­derum einen Lehrgang für Bibel- und Jugendarbeit in der Zeit vom 1. bis 5. Oktober 1933 in der Otto- Berndt-Halle zu Darmstadt. Erfreulicherweise ist es gelungen, auch diesmal wieder Pastor Engelke, den Leiter desRauhen Hauses" in Hamburg für die Mitarbeit zu gewinnen. Seine Vorträge stehen unter dem Gesamtthema:Deutsches Christentum". Die übrigen Vorträge behandeln neben einem Vor­trag von Oberkirchenrat Zentgraf ÜberDie Mission und die gegenwärtige Lage", Fragen der praktischen Jugendarbeit, die uns durch die Gegen­wart gestellt sind.

Zuli Monat der ZReifc.

Glühender Sonnenschein liegt über den Straßen der Städte, über weiten, reifenden Feldern. Was da kreucht und fleucht, ist müde geworden, ist von jener Müdigkeit umfangen, die eine Frau hat, die ein Kindlein unter ihrem Herzen trägt. Der Reife ent­gegen das ist das Geheimnis des Julimonäts.

Die Felder wogen im Rhythmus der Wellen: ein goldenes Meer... Des Morgens, wenn ein frischer Wind durch die Halme geht, tanzen die farbigen Feldblumen und wiegen sich im anmutigen Reigen, und der Mohn kichert vor Lust und neigt sein rotes Köpfchen hierhin und dorthin:Frau Nachbarin, wissen Sie schon...?" Am Feldrain geht der Land­mann und wägt die Ernte ab. ,^)üte dich, schön's Blümelein."

Der Wald wird nun zum Gastgeber und wartet mit dem köstlichen Beerenobst auf. Mit den herr­lichen Erdbeeren die ^Großstadtkinder in der Mehrzahl nur vom Hörensagen kennen und den gesunden Blaubeeren oder Heidelbeeren oder wie sie sonst heißen. Bald kommen auch die Pilze dazu. Wahrlich, überall Reife!

Der Mensch im Zwange desTempo Tempo" hat fast verlernt, an dem Leben oder Erleben der Natur so Anteil zu n,ehmen, daß er mit ihr sich ver­bunden fühlt, sonst würde ihn die Zeit des Som­mers, die Zeit des Hochgefühls in der Natur, zum Vergleich mit dem eigenen Leben zwingen. Denn auch der Mensch, der im Sommer steht, in der Reife, hat die Pflicht, erworbenes Wissen und Kenntnisse fruchtbringend zu verwenden. Nach die­ser Zeit geht er der Vollendung entgegen, wartet er der Mahd, des Schnitters Tod.

Aus enger Schulhaft auf Wochen hinaus befreit, tummeln sich die Kinder in der freien Natur. Alles sucht aus geschlossenen Räumen zu entfliehen, und so mancher Sommerlogierbesuch wird mit Bangen erwartet, wenn der Kinder gedacht wird, die mit­gebracht werden. Auf alle Fälle ist es ratsam, vor­her nichtHelenes Kinderchen" zu lesen oderAus dem Tagebuch eines bösen Buben", sonst bekommen nur kinderlose Ehepaare ein gutes Sommerasyl. Doch kommt es auch hier oft anders als man denkt: und so sühlt manch einer, daß es eigentlich so recht schön darum war, weil Kinder mit ihren hundert Fragen und Sorgen dabei waren, und daß die leuch­tenden Kinderaugen und die frohen Kinderstimmen in den Lebenssommer gehören. Sie sind die leuch­tenden Blüten darin.

Wir brauchen die Lebensbejahung stärker denn je. Wir brauchen Kraft Sommerkraft Juli- reife, denn wir stehen im Zeichen des Werdens: und alles soll diese Kraft schaffen, und die Frucht soll würdig unsere» Wollens werden. M. Gr.

Don der Landesuniversität.

Von der Pressestelle der Universität Gießen wird mitgeteilt:

Der Kanzler der Landesunioersität, Professor Dr. Rudolf Herzog, wurde in den Kleinen Rat der Deutschen Akademie (Akademie zur wissenschaftlichen Erforschung und zur Pflege des Deutschtums) in München, berufen.

Der Geh. Kirchenrot Professor D. Dr. phil. Dr. jur. h. c. Kr üg e r ist auf sein Nachsuchen von dem Amt eines Stipendiaten-Ephorus durch das Kul­tusministerium unter Anerkennung seiner lang­jährigen ausgezeichneten Dienste, entbunden wor­den. Zu seinem Nachfolger wurde der Professor D. Dr. phil. Wilhelm Rudolph ernannt. Die Pro- fessoren Geh. Iustizrat Professor Dr. Mitter- maicr und Professor Dr. Messer wurden auf ihr Nach'suchen unter Anerkennung ihrer dem Staate geleisteten langjährigen ausgezeichneten Dienste in den Ruhestand versetzt.

Erneute scharfe Warnung an illegale Flugblattverteiler.

Der Staatskommisfar für das Po - lizeiwefen in Hessen, Dr. Best, hat, um der Verbreitung illegaler Flugblätter entgegenzu-- treten, den Polizeidirektionen und Kreisämtern folgende Anweisung gegeben:

1. Wer im Besitz eines illegalen Flugblattes betroffen wird, ist bis auf weiteres in Polizei­haft zu nehmen. Wer Flugblätter an die Polizei­behörden abliefert, bleibt unbehelligt.

2. Werden in einem Bereich (Stadt oder Kreis) illegale Flugblätter verbreitet, so sind sofort alle Führer der fraglichen Richtung (KPD., SPD.) bis auf weiteres in verschärfte Polizeihaft (Arrest­zelle, Arrestkost usw.) zu nehmen.

3. Polizeibeamte und die Sonderkommandos ha­ben auf Streifen gegenüber Flugblattverteilern, die sich nicht auf den ersten Anruf stellen, sofort von der Waffe Gebrauch zu machen.

Hessische Personalien.

Mit sofortiger Wirkung wurden bis auf weiteres beurlaubt: Rektor Karl Kaiser zu Worms, Lehrerin Elisabeth Wagner zu Langen.

In den Ruhestand wurden versetzt: am 24. Juni die Bibliothekobersekretäkin an der Landesbibliothek zu Darmstadt Anna Wagner auf ihr Nachsuchen unter besonderer Würdigung des Im nationalen In­teresse bekundeten Opfersinns vorn 1. August 1933 an; atjt 1. Juli 1933 der Oberstudiendirektor Heinrich Fuhr an der Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau zu Oppenheim auf sein Nachsuchen mit Wirkung vom 1. Oktober 1933: Ministerialrat Gustav Bauer beim Ministerium der Finanzen auf sein Nachsuchen mit Wirkung vom 1. September 1933.

Am 1. Juli 1933 wurden auf Grund des § 6 des Reichsgesetzes vom 7. April 1933 mit Wirkung vorn 1. Oktober 1933 an in den endgültigen Ruhestand versetzt: der Bürodirektor im einstweiligen Ruhe­stand Karl Engel zu Friedberg und der Ver­messungsrat im einstweiligen Ruhestand Johannes L u f f zu Büdingen.

Regierungsassessor Dr. Hans Dexheimer wurde zum Regierungsrat bei dem Finanzamt Mainz-Innenstadt ernannt.

Polizeibericht.

In den letzten Tagen des Monats Juni gingen bei der Staatspolizeistelle Gießen Meldungen ein, daß sich Angehörige der ernsten Bibelforscher zu­sammenfinden und vermutlich Druckschriften verbrei­ten würden. Es wurden nachts überraschend Durch­suchungen oorgenommen und dabei eine größere Anzahl Druckschriften der ernsten Bibelforscher und auch verbotene politische Broschüren usw. vorgefun­den und beschlagnahmt. Ein Prediger einer Sekte war auch im Besitze von zwei Schußwaffen, die we­der angemeldet noch abgeliefert worden waren. Ge­gen ihn wurde ein Strafverfahren wegen unerlaub­tem Waffenbesitzes eingeleitet. Er wurde der Staats­anwaltschaft Gießen vorgeführt. Während der Ak­tion wurden außer dem bereits genannten Prediger noch vier Männer in Schutzhaft genommen. Nach

Beendigung der Aktion und Abschluß der Ermitt­lungen wurden sie wieder frei gelassen.

Am 1. Juli wurden in- Staden (Kreis Fried­berg) ein Dienstmädchen, das Mitglied des verbote­nen Kampfbundes gegen den Faschismus war und zwei dortselbst wohnhafte Kommunisten in Schutz­haft genommen und in das Polizeigefängnis Gießen überführt.

Ein Reisender, der sich in einem hiesigen Hotel einer Beleidigung der NSDAP, schuldig gemacht hat, wurde am 2. Juli festgenommen und gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet. Am gleichen Tage wurde ein Kommunist festgenommen, der beim Bet­teln einer Familie gegenüber Beleidigungen über die Reichsregierung aussprach. Der Bettler Hugo Linke aus Arnstadt in Thüringen wurde der Strafverfolgungsbehörde vorgeführt. Gegen ihn wurde Haftbefehl erlassen.

Gestern wurden 17 Angehörige der KPD. und SPD. aus dem Kreis Gießen, die von Beamten der StaatspolizeiftelK und der Gendarmerie vorher in Schutzhaft genommen wurden, in das Konzentra­tionslager Osthofen überführt, weil sie durch ihr Verhalten in nationalen Kreisen eine größere Er­regung hervorgerufen hatten.

Bei einer Durchsuchung durch Beamte der Staats­polizeistelle wurden in der Wohnung einer Fami­lie in Lick Sprengkapseln, Zünder für Handgrana­ten und Leuchtmunition vörgefunden und beschlag­nahmt. Strafverfahren ist eingeleitet. Ein Mitglied der Familie befindet sich noch im Polizeigefängnis Gießen in Schutzhaft.

Daten für Freitag den 7. Juli.

1531: der Bildhauer Tilman Riemenschneider in Würzburg gestorben (geboren 1468); 1855: der Dichter Ludwig Ganghoftr in Kaufbeuren geboren (gestorben 1920); 1860: der Dirigent und Kom­ponist Gustav Mahler in Kalischt geboren (gestorben 1911); 1930: der schottische Romandichter Sir Conan Doyle in Crowberough, Sussex, gestorben (geboren 1859).

Bornotizen.

Tageskolender f ü r Freitag. Licht­spielhaus (Bahnhofstraße):Was. wissen denn Män­ner?" mit Tony van Eyck und Hans Brausewetter.

DaS Ende

eines Verwaltungskuriosums.

Wetzlar, 5. Juli. (WSN.) Wie bereits schon mitgeteilt wurde, hat der Kreistag in Wetzlar die rheinisch - westfälische Amtsverfassung aufgehoben und die hessen-nasiauische Landgemeindeordnung eingeführt hat. Damit findet ei.i Verwaltungs kuriosum sein Ende. Als der Kreis Wetzlar nach 117jähriger Zugehörigkeit zur Rheinprovinz am 1. Oktober 1932 der Provinz Hessen-Nassau zu­geschlagen wurde, glaubte man allgemein an eine sofortige Angleichung des Verwaltungsrechts an die neue Provinz. Das geschah nicht, und so bestand die eigenartige Tatsache zweierlei Derwaltungsrechts in Hessen-Nassau. Daraus ergaben sich für die Ver­waltungen selbst immer größere Schwierigkeiten. Aus der Bevölkerung häuften sich die Stimmen, die eine größere Berücksichtigung des Gedankens der Selbstverwaltung befürworteten. Diesen Stimmen

hat das neue Regime nunmehr Rechnung getragen. Der Kreis Wetzlar tritt als Rechtsnachfolger der auf- gelösten Aemter auf. Er hat für die Penfions- und Befoldungslaften der freiwerdenden Amtsbeamten zu sorgen. Der Kreis Wetzlar schätzt die Erspar­nis an Verwaltungskoslen auf 30 v.H. gegenüber den Kosten der rheinischen Verfassung.

Reichsstatthalter (Sprenger als Protektor des Nassauischen Bauern« tages in Wehlar.

Q Wetzlar, 6.Juli. Reichsstatthalter Spren­ger, der der Entwicklung der Landwirtschaft fei­nes Bezirks ein ganz besonderes Interesse ent- gegenbringt, hat das Protektorat über den Nas säuischen Bauerntag, der am 16. und 17. Juli in Wetzlar stattsindet, übernommen.

Was ist Sterilisierung?

Der vom Aufklärungsamt für Bolksaufklärung und Raffen- pflege im Verlag der Deutschen Aerztefchast verbreiteten Korrespon­denz entnehmen wir folgenden Aufsatz: In der letzten Zeit wird in der Öffentlichkeit viel von der Sterilisierung Erbkranker gesprochen. Was versteht man darunter, welchen Zweck verfolgt eine solche Maßnahme und welche Folgen hat sie für die Betroffenen? Sterilisierung bedeutet soviel wie Un­fruchtbarmachung. Sie üellt das einzige zuverlässige Mittel dar, um in Fällen, in denen Nachkommen­schaft etwa aus Gründen erblicher Belastung ver-

hast du schon gewußt.

daß in einem einzigen Jahr 9008 Kinder unter 14 Jahren Opfer von Sittlichkeitsver- b r e d) e r n geworden sind? Nur wenn wir die Träger krankhafter Anlagen van der Fortpflauzung ausfchliehen, können wir immer neues Elend in der kommenden Generation verhüten.

hindert werden fall, ohne Einschränkung der per­sönlichen Freiheit sichere Kinderlasigkett zu er­reichen. Bekanntlich gibt es eine Anzahl von Erdleiden, die ihre Träger tebensuntüchtig machen und deren Ausmerzung aus dem Erbgang des Volkes erwünscht ist. Will man die Träger sol­cher Krankheitsanlagen nicht zeitlebens wie Ge­fangene in Anstalten isolieren, will man ihnen, so­weit sie dazu fähig sind, Freiheit und Genuß ihres Lebens einräumen, wie jedem Gesunden, so gibt es zur sicheren Verhütung ihrer Fortpflanzung nur das Mittel, durch einen operativen Eingriff die Zeugungsfähigkeit auszuschalten.

Dieser Eingriff ist beim Manne wie bei der Frau heute ohne Gefahr und ohne große Schwierigkeiten möglich. Er ist auch bisher schon in vielen Fällen ausgeführt worden, wenn z. B. eine Schwanger­schaft oder Geburt für die Frau lebensgefährlich hätte werden können. Wenn man ihn heute dar­über hinaus für eine bestimmte Gruppe von Erb­kranken fordert, so bedeutet das lediglich die Er­

weiterung der Anwendung, aber nicht die Einsüh- rung eines neuen, etwa noch umstrittenen Verfah­rens. Daß tatsächlich die operative Sterilisierung über die Unsruchtbarmachuna hinaus keinerlei Fol­gen oder Nachwirkungen auf das leibliche oder see­lische Befinden des Betroffenen hat, wissen wir ja auch aus der traurigen mißbräuchlichen Anwen­dung: bekanntlich haben einige verantwortungslose Geschäftemacher in Graz in den letzten Jahren gegen hohes Geld wahllos Männer und Frauen auf ihren Wunsch sterilisiert, ohne daß dafür andere Gründe Vorlagen, als der Wunsch der Betreffenden, aus Bequemlichkeit keine Kinder Haven zu wollen. Der Andrang verantwortungsloser Menschen zu dieser Sterilisierungsstelle war außerordentlich groß, ein Beweis dafür, daß tatsächlich außer der gewünschten Folge keine weiteren Ausfallserschei­nungen eintraten.

Selbstverständlich ist die Sterilisierung in diesen Fällen völlig zu verwerfen, und mit Recht wird zur Zeit den verantwortungslosen Operateuren in Graz der Prozeß gemacht.

Auch die Erfahrungen-im Auslande, wo z. T. schon seit Jahren die Sterilisierung aus rassen­hygienischen Gründen angewendet wird, sprechen für die BrauchbarkeitTib Harmlosigkeit der Me­thode.

Wenn heute in Deutschland noch manchmal Stim­men der Ablehnung gegen die Sterilisierung laut werden, so liegt ihnen sehr häufig ein Mißverständ­nis zugrunde: die Verwechslung der bloßen Sterili­sierung mit der Kastration, die allerdings ein in seinen Folgen viel ernsterer Eingriff ist und die Gesamtpersönlichkeit körperlich wie seelisch sehr viel stärker beeinflußt.

Die Kastration wird heute im Bereich der rassen­hygienischen Forderungen allerhöchstens für ganz bestimmte Sexualoerbrecher in Betracht gezogen, deren krankhaft triebhafte Veranlagung nur auf diese Weise zu heilen ist. Für die dringend er­wünschte Verhinderung der Fortpflanzung Erb kranker kommt sie nicht in Frage und wird auch nirgends gefordert, vielmehr steht dafür lediglich die Sterilisierung zur Erörterung, die sich in Tausenden von Fällen im In- und Auslande als ein zugleich sicheres und unschädliches Mittel bewährt hat.

Selbstverständlich ist die streng gesetzliche Rege­lung für die Anwendung des Eingriffes erforder­lich, damit nicht Mißbrauch ober Unkenntnis nicht wieder gutzumachenden Schaden anrichten.

Buntes Allerlei.

Das größte Gericht der Welt.

Das neugegründete große Landgericht Berlin be­ginnt demnächst mit seiner Tätigkeit. Rach der Zu- sammenlegung. die aus Zweckmäßigkeits-Gründen durchgeführt wurde, wird das Landgericht Berlin das größte Gericht der Welt fein. Bisher gab es an drei Berliner Gerichten 94 Zivilkammern, 13 Sam­mern für Handelssachen 24 Große und 14 Kleine Strafkammern. In Zukunft gibt esnut 91 Zivil» kammern, 9 Kammern für Handelssachen, 21 Große und 11 Kleine Strafkammern. Das bedeutet also eine Einsparung von 13 Kammern und damit von etwa 13 Richtern und den dazugehörigen Bürokräften. Don den 91 Zivilkammern haben 37 erstinstanzliche Sachen, 18 Ehesachen und 18 Derufungssachen. Für alle wichtigen Materien sind Spezialkammern gebil­det. So z. B. für Mietsachen. Fiskusklagen, Arheber- und Patentsachen u. a. m. Im Kriminalgericht wer­den sich 5 Große und 5 Kleine Strafkammern mit der Erledigung von Sonderstrafsachen zu beschäftigen haben. Dabei ist vor allen Dingen an Steuer- und Dersicherungsvergehen, Glücksspiel, EittlichkeitSver- brechen, Korruption- und Sabotagefälle und Straf­sachen gegen Jugendliche gedacht. Das Gnadenwesen wird in Zukunft von 8 Richtern bearbeitet werden, während bisher 10 auf diesem Gebiet tätig waren. Wie groß die Geschäfte des Berliner Landgerichtes und des Amtsgerichtes sind, sieht man aus der Tat­sache. daß beide zusammen über zwei Fünftel aller zur Zuständigkeit preußischer Gerichte gehöriger Rechts- angelegenheiten erledigen müfien. Allein das Land­gericht dürste in Zukunft etwa 400 Richterkräfte be- schäftigen, während die Zahl der Bürobeamten etwa das Zehnfache davon betragen muß.

Schwierige Volkszählung in Australien.

Während die Sammlung des Materials bei un­terer Dolkszählung dank der getroffenen Maßnahmen ohne große Schwierigkeit durchgeführt worden ist, ist eine solche Volkszählung in Australien schon an sich eine überaus mühselige Sache. Auch hier ist es verhältnismäßig leicht, die Städte und nahe an der Küste gelegene Siedlungen, die von der überwiegen­den Mehrheit der 6'/, Millionen Australier bewohnt werden, zu erfassen. Aber um "so beschwerlicher ist es, in die gebirgigen Sandwüsten des Inneren, in die noch ziemlich unbekannten Wildnisse des Rord- Westens, in die einsamen Lager am Rande des Timor- und des Arafura-Sees, zu den von Krokodilen wim­melnden Flüssen und undurchdringlichen Urtoälbern des fernen Rordens und die nur im Flugzeug zu- gänzlichen Goldfelder »hinter den Bergen" vorzu- dringen. Die Zähler müssen hier im Ochsen- und Maulesel-Wagen, auf Kamelen, auf Pferden, in Kraftwagen und Flugzeugen ihre Formulare nach den Zelten und an die Lagerfeuer bringen. Bischöfe und Tagediebe, Aristokraten und Verbrecher, Schmuggler und Hehler, Viehtteiber und Pferdehändler, Brun­nengräber und Goldgräber, Vagabunden aller Art, Weihe, die wenig mehr anhaben und ebenso aus­sehen wie Schwarze alle diessollen gezählt werden.

Was die Religion anlangt, so wird man die ver­schiedenartigsten Auskünfte erhalten, denn in dem bunten Gemisch befinden sich Anhänger Mahomeds, des Konfuzius, Buddhas und des Regengottes. Sämtliche christlichen Sekten sind vertreten, und from­me Venediktinermönche wird man in ihren einfachen Klostern aufsuchen, die Hunderte von Meilen von der Zivilisation entfernt sind. Seltsames Gekritzel in unmöglicher Rechtschreibung wird nach der Sammel» stelle in Canberra von den alten Goldgräbern geschickt werden, die in den 90er Jahren des vori­gen Jahrhunderts vom Pukon kamen und seitdem in den Felsklüften des Rordwestens unter den Kän­guruhs ein unerforschtes Dasein führten. Die sonder­barsten Ramen sind aus den vielsprachigen Städ­ten des Thursday Island, von Broome und Darwm zu erwarten. Auch die Angabe der Rasse wird hier Schwierigkeiten machen, da die verschiedenartigsten Mischungen zwischen den Eingewanderlen und den Eingeborenen stattgefunden haben. Die Ureinwohner des Landes werden den Zählern oder wahrscheinlich den Schutzleuten, die zu ihrer Bestagung ausgesandt werden, große Rätsel aufgeben. Schon die Verstän­digung ist sehr schwierig und noch schwieriger das Eindringen in die merkwürdigen Sitten und Gewohn­heiten dieser Wilden. Man wird da manch seltsamen Verwandtschaften auf die Spur kommen. So gibt es Witwen, die durch die Hände von drei oder vier Brüdern ihres ursprünglichen Gatten gegangen sind, Frauen, deren Söhne durch eine Folge von Heiraten ihre Stammesväter geworden sind, und angetraute Ehe gattinnen im zarten Alter von zwei Jahren.

Eine merkwürdige Unvorsichtigkeit.

Die Pariser Gerichte haben jetzt eine sehr schwie­rige Frage beantworten müssen, die sich im Anschluß an eine Forderung an eine Versicherungs-Gesellschaft erhoben hat. Ein junger Provenzale verliebte sich glühend in eine verheiratete Pariser Same, die zur Hochzeit einer Verwandten nach dem Süden von Frankreich gekommen war. Er schrieb ihr die heiße­sten Liebesbriefe, aber sie, die in ihrer Ehe sehr glück­lich war, lieh ihm keinen Zweifel darüber, daß all fein Hoffen vergeblich fei und daß er sie vergessen müsse. Dies gelang jedoch dem leidenschaftlichen Romeo nicht: er folgte ihr nach Paris, erschoß sie und beging dann Selbstmord. Der Ehemann ver­langte die 100000 Francs, mit dem er das Leben seiner Frau versichert hatte. Die Geselllchaft aber berief sich auf eine Einschränkung des Vertrages, in der bestimmt wurde, daß sie im Falle einer Unvor­sichtigkeit der Versicherten nicht zur Zahlung ver­pflichtet sei. Kann nun einer verheirateten Frau An­vorsichtigkeit vorgeworfen werden, wenn sie die An­träge eines Liebhabers in der entschiedensten Weise ablehnt? Kann sie dafür verantwortlich gemacht wer­den, daß in dem Herzen eines Mannes eine un­heilvolle Leidenschaft aufflammt, zu deren Entste­hung oder Schürung sie nicht das Geringste beiträgt? Diese Frage hat der Anwalt des Mannes aufge­worfen, und das Gericht hat bestätigt, daß in diesem Falle von einer Anvorsichtigkeit im Sinne des Ver­trages keine Rede fein könne.