Ausgabe 
6.9.1933 Frühausgabe
 
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Mtttwocy, 6. September 1933

Ur.208 SrüvauSsabe

183 Jahrgang

der

Präses D. Winkler

Ständiger Vertreter des Landesbischoss ist der

Der Arierparagraph im Veamlengesetz

! mischen Volke den Heiland aufs Neue schenkte, so

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i es gerade in unseren Tagen Ausgabe der Kirche,

ie Seele des deutschen Menschen T;u

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eröffnete die Sitzung mit kirchlichen Ereignisse der

Müller s e i t s sal des Kanipf zu den

Spitze des Bistums steht der Bifd)of. An Spitze der Landeskirche der Landesbischof, zugleich die evangelische Kirche der Alt- preutzischen Union vertritt.

Friedrich Werner, zum ersten Stellvertre­ter des Präsidenten wurde Psarrer Hossen- selder, zum zweiten Stellvertreter Ministerial- oirektor Jäger gewählt

Prof. D. S) e cf e 1 legte dann einen Antrag vor, der das preußische Staatsmimsterium bittet, der evangelischen Kirche die preußi>chen evan­gelischen S t i f t e zur organischen Eingliederung in die Kirche zurückzugeben Die Synode nahm den Antrag einstimmig an.

Nach der Wahl der Ausschüsse trat die Synode in die Beratung eines Gesetzes ein, das für die zu­künftige Gestaltung der Altpreußischen Kirche von entscheidender Bedeutung ist

Nach diesem Gesetz wird für das Gebiet der Allpreuhischen Landeskirche das vifchofaml geschaffen. Zugleich werden folgende Bistümer errichtet: Branden­burg, Lammin, Berlin, Danzig, Königsberg, Breslau, Köln-Aachen, Münster, Magde­burg-Halberstadt, Merseburg-Naumburg. An

Annahme von Anjeigen fLr die Tagesnummer bis zum Nachmittag vorher.

Preis für l mm hohe für Anzeigen von 27 mm Breite örtlich 8, auswärts 10 Reichspfennig: für Re- Klameanzeiyen von 70 mm Breite 35 Reichspfennig, Platzvorschrift 20°, mehr.

Chefredakteur

Dr. Fnedr. Will;. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange: für Feuilleton Dr H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Blumschcin und für den An­zeigenteil i. D.TH.Kümmel sämtlich in Biegen.

Die Eröffnung der Generalsynode der Alipreußischen Union.

Errichtung des Bischofsamts.-Das neue Beamtengeseh mit Zweidrittelmehrheit angenommen Oie GruppeEvangelium und Kirche" verläßt die Synode.

Umfassende Vollmachten für den Kirchensenat. Wahlen zur Rationalsynode.

Im weiteren Verlauf ihrer Beratungen über­trug die Generalsynode ihre Befug- niffedemKirchenfenat und ermächtigte ihn, auch verfafsungsändernde Gesetze zu erlassen sowie den Haushaltsplan für das kommende Jahr aufzufetzen. Angenommen wurde ein von der Brandenburgischen Provinzialsynode eingebrachter Antrag, der die Gleichschaltung der kirchlichen Behörden entsprechend dem Ausgang der Kirchenwahlen fordert und eine B e» setzung der Stellen zu 75 Prozent mit Deutschen Christen verlangt.

Nach Annahme des Bischossgesctzes richtete Pfar­rer Eckert namens der Deutschen Christen an den Kirchensenat die Bitte, dem Schöpfer dieses Gesetzes, Pfarrer Hossenfelder, den Dank dadurch zu bezeugen, daß er ihn schon in seiner morgigen Sit­zung zum Bischof von Brandenburg be­rufe. (Lebhafter Beifall und Heilrufe.)

Bei den Wahlen zur Nationalsynode erklärte der Sprecher der Deutschen Christen, Pfar­rer Eckert, daß nunmehr alle Sitze von den Deutschen Christen eingenommen wer­den würden, nachdem die GruppeEvangelium und Kirche" die Verhandlungen verlassen habe. Die Deutschen Christen seien an sich bereit gewesen, lich mit der anderen Gruppe über die Verteilung der Sitze zu verständigen. Die Gruppe habe aber da­durch, daß sie das Feld räumte, gezeigt, daß sie an dem Aufbau der Kirche durch die Nat'ionalsynode kein Interesse mehr habe. Es wurden dann fol­gende 19 Abgeordnete zur Nationalsynode gewählt: Hossenfelder, Kube, Jäger, Loerzer, Wic- necke, Oberheid, Boy, Peter, Adler, Dr. Werner, Thom (Pustamin), Fürle, Heidenreich, Nonck Dr. D. Zänker, Themel, Wagner Engel.

Landesbischof Müller wies zum Schluß aus die gewaltigen Eindrücke hin, die jeder Teilnehmer auf dem Nürnberger Parteitag empfange habe. Manche könnten sich damit nicht abfinden, daß jetzt auch im Bezirk der Kirche vonNass e" die Rede sei. Den­noch müsse er bekennen, daß der Führer recht ge­habt habe, als er diese Frage mit harter Hand an» faßte. Unter starkem Beifall der Zuhörer erklärte Landesbischof Müller, daß die Kirche nicht eine Kirche der Pastoren, sondern eine Kirche des Volkes sein müsse. Wir haben die Aufgabe, unser Volk, das durch die nationale Revo­lution aufgerüttelt wurde, die seelische Untermaue­rung zu bieten, die aus der Ewigkeit kommt, und die niemand ihm so geben kann als die Kirche.

Oer Abschluß der Synode.

Enge Verbundenheit mit den auslands- deutschen bttaubcnsbrüdern.

In einer kurzen N a ch t s i tz u n g , zu der die GruppeEvangelium und Kirche" nicht erschienen war, wurde ohne Aussprache das Gesetz zur Schaffung des Bischofsamtes und zur Errichtung der Bistümer einstimmig ange­nommen. Das B e a m t e n g e f e tz , mit dem die Bestimmungen des Reichsgesetzes zur Wiederher­stellung des Berufsbeamtentums auf die Kirche übertragen werden, wurde gegen die Stim­men der Generalfuperintendenten mit Zweidrittelmehrheit angenom­men. Einstimmige Annahme fand das Gesetz, durch das die Generalsynode dem Kirchensenat weit­gehende Vollmachten erteilt. Ferner wurde ein Gesetz über die Neubildung der kirchlichen Kör­perschaften im Saargebiet verabschiedet.

Am Schlüsse der Synode gedachte Landesbischof

Bischof von Brandenburg, der gleichzeitig das Amt des geistlichen Vizepräsidenten des Evangelischen Oberkirchenrates übernimmt. Die Stelle des Präsi- denken des Oberkirchenrates wird mit einer Persön­lichkeit besetzt, die die Befähigung zum Richteramt oder höherem Verwaltungsdienst aufweist. Mit der Errichtung des Bischofsamtes wird das bishe­rige Amt d e r G e n e r a l f u p e r i n t e n d e n - ten aufgehoben.

Zu, diesem Gesetz gab Psarrer Peter im Na­men derDeutschen Christen" eine pro­grammatische Erklärung ab, in der er die Bedeu­tung des neuen Bischofsamtes für die neue Kirche würdigte. Es fei nicht beabsichtigt, so erklärte Psarrer Peter, mit der Errichtung des Bischofs­amtes irgendeine Leerinstanz oder ein fremdes Recht neben dem deutschen zu schaffen Darin un­terscheide man sich auf das schärfste von der katho­lischen Kirche. Man lehne deshalb auch irgendein kanonisches Recht ab.

Irn Namen der GruppeEvangelium und Kirche" stimmte Pfarrer Deißmann den Grundgedanken des Bistumsgesetzes zu, machte aber dabei den Wunsch geltend, daß man den Ge­setzentwurf in einer Kommission eingehend durch­beraten möge. Die Stellung der Generalsuper­intendenten brachte der Generalsuperintendent von Berlin, D. Karow, zum Ausdruck. Der Antrag, so führte er aus, entspreche durchaus den Grund­sätzen, die von den Generalsuperintendenten bereits im Januar d. I. für die Reform der Kirchenoer- faffung aufgestellt seien

einer Rückschau auf die , , letzten Monate. Einstimmig wählte dann die Sy­node zu ihrem Präsidenten Rechtsanwalt Dr.

Die Geistlichkeit auf dem Wege zur Dreifaltigkeitstirche. Von links nach rechts in der ersten Reihe: Generalsuperintendent Karow, Landesbischof Müller und Pfarrer Hossenfelder, der Führer Deutschen Christen, dahinter die Generalsuperintendenten.

Danzig und versicherte, daß die Heimat- kirche treu z u ihnen stehe und sie in ihrem Kampf unterstütze. Ein besonderes Wort widmete der Landesbischof den Brüdern in Ruß­land. Ich erhebe auch, so erklärte er unter ständi- gern Beisall der Synode, in dieser Stunde feier­lichen Protest vor der ganzen evangelischen Welt gegen all das, was unseren evangelischen Glaubensgenossen dort angetan wird und ich rufe das evangelische Deutschland zur Hilfe auf.

der deutschen evangelischen Brüder j e n = der Grenzen. Er berührte das Schick- Memellandes, das in einem schweren stehe. Ferner lenkte er die Gedanken hin Glaubensbrüdern in Schlesien und

iqcn, ihn der Kirche zurückzugewinnen und dazu ,i helfen, daß das Volk seine Kirche wieder lieben rne. Das neue Deutsche Reich hat eine neue «meradschaft des Volkes gebracht. Die ieue Kirche soll uns alle verbinden in einer neuen iiarfen Glaubenskameradschaft. Wir alle aber, so der Landesbischof seine Kundgebung, die wir k rufen sind, dieser Kirche zu dienen, wir wollen in) müssen als Kameraden des Gla,i - lens zusammenstehen in Einigkeit des Geistes und ie r brüderlichen Liede."

Beginn der Beratungen.

Die ersten Gesetzesvorlagen.

Die Generalsynode der Alipreußischen Union m .rbe durch ihren bisherigen Präsidenten D. Sin Her im Plenarsaal des ehemaligen Herren­hauses eröffnet. Das äußere Bild der Eröffnungs­sitzung entsprach der Bedeutung dieser Synode, k?ren Beschlüsse entscheidend sind für die zukünftige tinftaltung der Deutschen Evangelischen Kirche. Das Interesse der Oesfentlichkeit an den Beratungen der Sirnobe war so stark, wie nie zuvor. Reichsminister Di. Frick war durch Ministerialdirektor Bubt- m i n n , Ministerpräsident Goring durch Haupt- nienn a. D. Bruno Loerzer, Kultusminister :iL|t durch Ministerialrat Achelis vertreten. Aus der Regierungsbank hatten die Mitglieder bes Oberkirchenrats Platz genommen, an Ihrer Spitze Landesbischof Müller, den die Eynobe durch Erheben von den Plätzen begrüßte.

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Wochenlohn statt Stundenlohn.

Berlin, 5. Sept. (VDZ.) Einer der Programm­punkte des ständischen Ausbaues ist die Ablösung der jetzt vielfach noch üblichen Stundenlöhne durch Wochenlöhne. Der von der Deutschen Arbeitsfront geplante Reichsrahmentarif will jedem Deutschen ein Mindesteinkommen ga­rantieren, damit er leben kann. Es soll deshalb ein Mindestlohn festgesetzt werden, wobei selbstverständ­lich nur ein Wochenlohn öie Grundlage sein kann. Eine Beschäftigung unter dem Min­destlohn wird nach Inkrafttreten des Reichsrahm.-n- tarifs nicht mehr zulässig sein und unter Strafe gestellt werden.

Zur Begründung der Forderung auf Uebergang von Stundenlohn zum Wochenlohn betont Dr. Franz G o e r r i g in der Braunen Wirtschaftspost, daß gerade die letzten schweren Krisenjahre deutlich gezeigt hätten, daß die als Vorteil des Stunben- lohnsystems hingestellten Auswirkungen Be­schränkung der Dienstleistungspflicht auf feste Stun­denzahlen, Erfassung und Sonderbezahlung jeder einzelnen Arbeitsstunde zum Nachteil der Arbeitnehmer mehr als aufgewogen wurden durch die Lohnausfälle bei Kurzar-

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Das Beamtengeseh, das ebenfalls für die Zu kunft der kirchlichen Führung und des Pfarrer­standes von entscheidender Bedeutung ist und den sogenannten Arierparagraphen enthält, be­stimmt in § 1: Als Geistlicher oder Beamter der allgemeinen kirchlichen Verwaltung darf nur berufen werden,wer die für seine Laufbahn vorgeschriebene Vorbildung besitzt und rückhalt­los für den nationalen Staat und die Deutsche Evangelische Kirche eintritt, wer nichtarischer Abstammung oder mit einer Person nichtarischer Abstammung verheiratet ist, darf nicht als Geist licher und Beamter der allgemeinen kirchlichen Verwaltung berufen werden". Geistliche und Beamte arischer Abstammung, die mit einer per son nichtarischer Abstammung die Ehe eingehen, sind zu entlassen. Wer als Person nichtarischer Abstammung zu gelten hat, bestimmt sich nach den Vorschriften des Reichsgesehes."

Der § 2 enthält die Bestimmungen über die Pen­sionierung der Geistlichen und kirchlichen Beamten, die nach Vollendung des 65. Lebensjahres zu erfol­gen hat. Nach § 3 können Geistliche und Beamte, die nach ihrer bisherigen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, daß sie jederzeit rückhaltlos für den natio­nalen Staat und die deutsche evangelische Kirche eintreten, in den Ruhestand versetzt werden. Ebenson sind Geistliche oder Beamte, die nichtarischer Abstammung ober mit einer Person nichtarischer Abstam­mung verheiratet sind, in den Ruhe­stand zu versetzen. Die Vorschriften des letzteren Absatzes gelten nicht für Geistliche und Beamte, die bereits seit dem 1. August 1914 Geistliche oder Be­amte der Kirche, des Reiches, eines Landes oder einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechts

Gewesen find, oder die im Weltkrieg an der Front ür das Deutsche Reich ober für feine Verbünbeten geftanben haben ober bereu Väter ober Söhne im Weltkrieg gefallen finb.

Zu bem Beamtengesetz gab Oeneralfuperintenbcnt (Kalmus (Stettin) im Auftrag ber Generalsuper- intenbenten eine Erklärung ab, in ber es u. a. heißt: Wir stimmen baher bem § 1 zu, aber wir halten dafür, daß die Maßnahmen des Staates nicht einfach auf die Kirche übertragen werden dürfen. Ein Sprecher der GruppeEvangelium und Kirche" brachte dieselben Bedenken gegen das Beamtengesetz vor

Nach einer kurzen Unterbrechung trat die Sy­node bann in die Abstimmung über die bei­den entscheidenden Gesetzentwürfe ein. Unter star­ker Spannung der Versammlung gab Präses D. K o ch im Namen der GruppeEvangelium und Kirche" eine Erklärung ab. Seine Gruppe sei zu der Generalsynode gekommen in der Hoffnung, daß ein endgültiger Schluß st rich unter die Ereignisse Der letzten Monate gezogen und eine brüderliche Zusammenarbeit gewähr­leistet werde. In dieser Hoffnung fei man ent­täuscht worden. Bei wichtigen Wahlen habe man die Grundsätze der Verhältniswahl nicht angewandt. Erst am Vorabend der Synode sei seiner Gruppe der Gesetzentwurf über die Bistümer mitgeteilt worden, der in den Aufbau der Altpreußischen Lan­deskirche entscheidend eingreife. Auch bei der Be­schlußfassung über das Beamtengesetz, das die Grundsätze des staatlichen Beamtenrechts auf die Kirche übertrage, entstehe die Frage, ob hier nicht der dritte Artikel des Glaubensbekenntnisses ver­letzt werde. Nach dieser Erklärung verließ die GruppeEvangelium uno Kirche" g e» schlossen den Saal. Die Gesetzentwürfe wur­den dann mit der erforderlichen Zweidrittelmehr­heit angenommen.

MetzenerAnzeiger

General-Anzeiger für Oberheffen

Dtitd und Perlag: vrLyl'sche Universtläls-Vuch- und Stetnöruderei H. Lange in Sietzen. Schristleitung und Geschäftsstelle: Schnlstratze 7.

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he und Schule, hresversammlung f.DekeinsderBaslerMon ach, 4. Sept. Der vberhes. ' insoeretn für Basel hielt ate feine Zahresoersamm-

Stabt ab.

Vormittag waren ÜXiffions» in Lauterbach, Mnaersbad), ib Dirlammen. Das tanat5mi11ion6\e\t mar, oße Dnjammlu-atz txi dn hiesigen >, weil dem unbeständigen mit auf dem nahenEich- at ftatlfmbcn konnte. Nach Eröjs- Stadtkapelle, die auch die Begtei- ie besttitt, begrüßte Dekan Schloß des Dekanats Lauterbach und Stadl- t im Namen der Stadt und des ftir« mit herzlichen Worten den Vberhes,. und die Festversamlung. Nachdem Her ben Jahresbericht des Deka­manns, Pfarrer Zeh fuß-hopf- bei dem Parteitag m Nürnberg i hatte, sprach Missionar Lubke-

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Vormittag fg^ ^ie Iahr^ Köhlte fc *SSfws 3ST5 blichen Wahres

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Dank für F" einen ®or aübke-JndM d .ddie «sStis

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Oer Eröffnunqsqokkesdienst.

ID e r l i n, 5. Sept. (TU.) Die Generalfynode der ilbpreußischen Union wurde Dienstag morgen durch men feierlichen Gottesdienst in ber )reifaltigkeitskirche eröffnet. In feier» c;j?m Zuge betraten die geistlichen Führer der alt- leußischen Landeskirche und die Mitglieder der i:>iobe das Gotteshaus. Arn Portal begrüßte f6nperintenben Geest im Namen der Dreifältig« kntsgemeinde den preußischen Landesbischof Müller ihl bewillkommnete ihn in der Kirche kchleiermachers, des großen Kanzelredners riitr großen Zeit und in der Kirche Hin­denburgs, des ehrwürdigen Reichspräsidenten, ictn Landesbischof Müller, der von General- uperintenbent Karow und Pfarrer Hossen- .-Iber geleitet wurde, folgten die Generalsuper- nlenbenten und die übrigen Mitglieder der General- nnobe. Der Gottesdienst vollzog sich in schlichten formen. Generalsuperintendent D. Eger (Magde­burg) legte seiner Predigt das Wort aus dem Lukas- Cucngelium zugrunde:Laßt die Toten ihre Toten b graben. Gehe aber hin und verkünde das Reich Bottes!" Er führte u. a. aus, da die Kirche in den t.rgangenen Jahren in einer anderen Zeitperiode Hs bas Volk gelebt habe, hätten sich beide nicht n et) r verstehen können. Da jedoch die Kirche i in des Volkes willen da sei, müsse sie Opfer bringen. Nicht im Heute und Gestern liege der Sinn l > Lebens, sondern im Kommenden. Der Na­tionalsozialismus habe sich zum Ziel gesteckt, daß bis deutsche Volk wieder ein frommes Volk werde.

Landesbischof Muilei»

richtete nach der Predigt ein Wort von grund- qtlidjer Bedeutung an die versammelte (Se­in, inbe:Es ist bas erste Mal", so sagte ber kischos,in der Geschichte der Alt-preußischen ll.iion, daß eine Generalsynode unter einzigartigen iugeren Umständen Zusammentritt. Nach den über- Lrnmenen Denkgewohnheiten war es ein Ein­griff des Staates in das kirchliche Leben, 0.3 die Wahlen angeordnet wurden, aus denen diese neralfynode hervorgegangen ist. Mit dem DortEingriff des Staates" ist nicht wiederge- iebcn, was der Wahreit entspricht. Der Führer e I b ft war es, auf dessen Initiative ie Wahlen z u r ü ck zu f ü h r e n sind. Er hakte dabei keineswegs den Gedanken, in das Eigen- Itbcn der Kirche einzugreifen, im Gegenteil, weil er bas Eigenleben der Kirche fo stark empsand, vollte er, daß vor aller Welt öie Frei- ho i t der Kirche dokumentiert wurde. Tie Menschen innerhalb der Kirche sollten frei von sich aus bezeugen, wie sie die Kirche gestaltet wissen Wollten. Dieser kirchliche Gesamtvorgang kann nur teritanben werden aus dem gewaltigen Geschehen ler nationalen Erhebung, deren entscheidende Mo- tue seelische Werte und Kräfte find. Weil die ganze fcgreiche deutsche Freiheitsbewegung getragen wird ton den seelischen Kräften des Glaubens, der Liebe, -tetr Treue und des Gehorsams, so ist sie e n g v e r - fanben mit bem Leben der Kirche. ? r gesunde unverbildete Instinkt des einfachen Icuischen Menschen mit seiner frommen Sehnsucht üfjlt sich als Mitglied der deutschen Freiheitsbewe- vrg zugleich innerlich aufs engste verbunden mit . rer Kirche. Er will, daß sie die Gottes- rache des Zeitgeschehens verstehe, ober er verlangt auch, daß sie Gottes ewiges Wort klar, lauter und rein verkündige.

Von hier aus ergibt sich öie Aufgabe öer Stjnoöe. Sie soll öer Kirche ein äußeres Ge- Dinb geben. Wir finb uns öabei bewußt, baß auch ie- schönste Form nur Form bleibt. Es ist ber i < i ft, in bem wir leben, arbeiten unb kämpfen, mer ist unser Meister: Christus. Wie Luther bem