Aus der Provinzialhauptstadt.
Erweiterte Maßnahmen zur Zettverbilligung.
Für den Monat 3uli hat der Reichsarbeits- Minister gemeinsam mit den anderen beteiligten Reichsmlnisterien die Ausgabe von Zeitkarten an weitere P e r s o n e n k r e i s e zugelasscn. Damit wird den Wünschen vieler minderbemittelter Volksgenossen entsprochen, die bisher keine Fettkarten erhalten konnten. Anspruch auf den Reichsverbilligungsschein haben nunmehr auch die Rotstandsarbeitcr und Fürsorgearbeiter, die Empfänger von Vorzugsrente, die Empfänger von Versorgungsbezügen nach dem Reichsversorgungsgesetz sowie Versorgungsberechtigte denen andere Reichsgesehe soziale Für- । > 0 r 8 e im Sinne des Reichsversorgungsgesetzes zubilligen. Krankengeldempfänger, die : wahrend des Bezuges von Arbeitslosen- oder i Krisenunterstützung erkrankt sind, kinderreiche Familien mit vier (bei Witwen mit 3) oder mehr unterhaltsberechtigten minderjährigen Kindern und alle Personen, deren Lohn- und sonstiges Einkommen den Richtsatz der öffentlichen Fürsorge nicht wesentlich übersteigt. Auch die Anstalten der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Reichsverbilligungsscheine. Der Reichsverbilligungsschein für Speisefette darf aber dann nicht gewährt werden, wenn ein De d ü r f n i s dafür offenbar nicht vorliegt. Die Reichsverbilligungsscheine werden auch nach den neuen Richtlinien von den Fürsorgestellen, in bestimmten Fällen von den Arbeitsämtern, ausgegeben. Die Ausgabetage werden noch besonders bekannt gemacht werden.
Bestandene Stenographen-prüfungen.
Die Prüfung an der Handelskammer als Geschäftsstenographen haben am 18. 3uni bestanden:
240 Silben: Kurt Moosdorf, Gießen.
203 Silben: Willy Drückmann, Gießen: 3o- hanna Dohl, Giehen: Wilhelm Rieh, Giehen.
180 Silben: Wilhelm Drück, Hohensolms.
150 Silben: Franz Koch, Giehen: Emilie Lang, Drauerschwend; Otto Wilhelm, Giehen.
Als eine ganz besondere Leistung muh neben der Arbeit des Herrn M o o s d o r f diejenige von der Schülerin Emilie Lang, Drauerschwend, bezeichnet werden, denn diese erfolgreiche De- werberin ist erst 12 3ahre alt und besucht nur die Volksschule. 3hre Leistung kann daher als nachahmenswertes Vorbild bezeichnet werden. Die Dcwerber haben damit das Prädikat als Ge- schästSstenographen erworben.
Die Vorprüfung in der Abteilung 120 Silken haben an der Handelskammer bestanden: Paula Jünger, Raimund Leopold Hoog, Walter 2 ende, Alwin Rüffer, Wilma Leip old.
Vornotizcn.
— T a g e s k a l e n d e r f ü r Donnerstag. Lichtspielhaus (Bahnhofstraße): „Eine Tür geht auf" und „Sergeant Mc. Kenna".
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** Sterbesälle in Gießen. In der Zeit vom 16. bis 30. Juni 1933 verstorben in Gießen: 16. Friedrich Kopp, Rentner, 71, Jahre alt, Bis. morckstraße 30; 17. Heinrich T ü r ck, Oberbahn. assistent i. R.. 86 Jahre alt, Frankfurter Straße 28; 18. Gustav Albert Handrich, Schneidermeister, 77 Jahre alt, Neuenweg 25; 18. Johanna Pfeif- f e r geb. Hannes, Wwe., 72 Jahre alt, Walltorstraße 21; 20. Amtsobersekretär Ludwig Goppelt, 52 Jahre alt. Am Riegelpfad 20; 23. Karl Ludwig Klingelhöfer, Eisenbahnsekretär i. R., 44 Jahre alt, Bleichstraße 37; 25. Friedrich Wörner, Kaufmann, 53 Jahre alt, Schützenstraße 12; 25. Jenny Wetterhahn geb. Haas, 56 Jahre alt, Liebig- straße 3; 26. Heinrich Ludwig Funk, Kellner, 54 Jahre all, Friedrichstraße 8; 27. Karl Paul H i e - mann, Kaufmann, 46 Jahre alt, Ederstrahe 23; 28. Karoline Zinn geb. Kühl, Wwe., 74 Jahre alt, Steinstraße 76; 29. Edmund W e b e r, 38 Jahre alt, Kaufmann, Weserstraße 31; 30. Elisabeth M e n g e l, ohne Beruf, 46 Jahre alt, Gartenstraße 15.
oolle Losung liegt also in der Einführung einer produktiven Kreditschöpfung, so daß das ganze Unternehmen keinesfalls des internationalen Finanz, kapitals bedarf. „Siedlung ist Bauernsache und kein Bankgeschäft".
Der ganze Hauptplan erstreckt sich über einen Zeitraum von 24 Jahren. Die Bauzeit für den General- kulturplan für das hessische Ried, der ja die Hauptrolle in dem ganzen Plan spielt, soll in 8 Jahren beendet [ein. schon im dritten Jahre sollen die ersten Siedler angesiedelt werden, nachdem diese die beiden ersten Jahre dazu benutzt haben, sich durch produktive Mitarbeit einen Teil der Kosten zu erarbeiten, und in eigens hergerichteten Siedlerschulen ausgebildet worden sind.
Alles in allem ein umfassender Plan, der, wenn er gelingt, und wir zweifeln nicht daran, einen ge- waltigen Fortschritt bedeuten würde. Zwar nur ein Glied in der Kette des Arbeitsbeschaffungsprogramms, jedoch als ein Glied von Gewicht, das auch über die Grenzen von Hessen hinaus von einschneidender Bedeutung
ein wird. — Hinsichtlich der in letzter Zeit auf- zetauchten Plane eines deutschen Generals, der An- ledlung von vielen Tausenden deutschen Menschen in Südamerika kann nur gesagt werden, was unser Führer Adolf Hitler in seinem Buch „Mein Kamps" fordert:
„Sorgt dafür, daß die Stärke unseres Volkes ihre Grundlagen nicht in Kolonien, sondern im Boden der Heimat, in Europa erhält. Haltet das Reich nie für gesichert wenn es nicht auf Jahrhunderte hinaus jedem sprossen unseres Volkes sein eignes Stück Grund und Boden zu geben vermag. Vergeßt nie daß das heiligste Recht auf dieser Welt das Reckst auf Erde ist, die man selbst bebauen will, und das heiligste Opfer das Blut, das man für diese Erde vergießt. w. K.
Kunst und Wissenschaft.
Dankschreiben des Reichspräsidenten an Geh. Rat Dr. Appel.
In diesen Tagen schied der langjährige verdienstvolle Direktor der Biologischen Reichsanstalt für Land, und Forstwirtschaft Professor Dr. Appel aus dem Reichsdienst aus und trat in den Ruhestand. Aus diesem Anlaß hat der Reichspräsident an Geheimrat Appel folgendes Dankschreiben ge-
richtet: sehr geehrter Herr Direktor! Mit dem Dank für treue Pflichterfüllung im Dienste des Vaterlandes verbinde ich meine besondere Anerkennung ihrer dem Wohle der deutschen Land- wirtschaft gewidmeten Lebensarbeit. Die Bio- logische Reichsanstalt verdankt Ihnen ihren jetzigen Aufbau, der im In- und Auslande der deutschen Pslanzenschutzarbeit zu hohem Ansehen und zu der ihr gebührenden Geltung verhalfen hat. Möge es Ihnen vergönnt sein, zum Wohle der deutschen Landwirtschaft noch lange in Rüstigkeit und Schaf, fenskraft als Hochschullehrer sich der Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu widmen und den landwirtschaftlichen Berufsoerbänden und Körperschaften weiterhin Ihren Rat und Ihre Mitarbeit zur Verfügung zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
(gez) v. Hindenburg.
Einweihung de» neuen Wagner-Museums in Luzern.
Das neue Wagner-Museum im Hause von Triebschen in Luzern wurde feierlich einaeweiht. Im Hause von Triebschen weilte Richard Wagner von April 1866 bis April 1872 und schrieb dort die „Meistersinger", „Siegfried", „Götterdämmerung", den „Fliegenden Holländer" und das „Sieasried"- Jdyll, sowie mehrere Schriften. Bei der Eröffnungsfeier hielt der Stadtpräsident von Luzern eine Bc- grüßungsansprache, in der er besonders die Anwesenheit zweier Töchter des Hauses Wagner, Frau Gräfin Blandina G r a o i n a und Frau Eva Chamberlain, sowie des Grafen Guilbert Gravina heroorhob. Prof. Dr. Max Fehr, Winterthur, unterstrich in seiner Rede die Bedeutung des Hauses Triebschen und der Schweiz für das Leben und das Werk Richard Wagners. Der französische Wagnerforscher Graf Guy de Bucharow sprach als Vertreter der französischen Wagner-Gemeindc. Die Feier wurde umrahmt von Musikvorträgen aus Wagners Werken. Ein Rundgang durch das Haus schloß sich an. Im Theatersaal des Kurgartens fand ein Festkonzert statt, bei dem Werke Richard und Siegfried Wagners zur Aufführung kamen.
40 österreichische Schriftsteller aus dem Pen-Llub ausgetreten.
Nach der Generalversammlung des Wiener Pen- Clubs, in der eine Entschließung gegen Deutschland angenommen wurde, sind mit der Gründerin Grete Urbanitzky etwa 40 nationale Schriftsteller aus dem Pen-Club ausgetreten.
Em Melioraiionsarbeiis-
und Siedlungsprogramm für Hessen.
3um Aufbau und zur Belebung des Binnenmarktes.
In einer Arbeit von anderthalb Jahren hat Herr Reich, der als gebürtiger Gießener vielen Einwohnern Gießens nicht unbekannt sein dürfte, in engster Zusammenarbeit mit dem Agrarpolitischen Amt des Gaues Hessen der NSDAP., ein Melio - rationsarbeits- und S i e d l u n g s p r o- gramm für Hessen ausgearbeitet, das seinem Ganzen Aufbau nach, neben der Ostsiedlung, berufen ein dürfte, auch für größere Gebiete Deutschlands, höchste Bedeutung zu erlangen. Dieser Plan wird auch innerhalb des Vierjahresplanes der Reichsregie- una eine erhebliche Rolle spielen.
Die hessische Regierung hat auch sogleich die große Bedeutung dieses Planes, der auf einer einzigartigen Verbindung von Feldbereinigung, Siedlung und Ar britsbeschaffung beruht, erkannt. In einem Vorwort ZU diesem Plan bringt Herr Dr. Wagner, Staats- kammissar für Landwirtschaft in Hessen, eindeutig dm Standpunkt der hessischen Regierung zum Ausdruck. Wie die Dinge liegen, kann mit der baldigen Inangriffnahme des Planes gerechnet werden.
Herr Reich geht von folgenden Gesichtspunkten aus:
Die Arbeitsbeschaffung erfordert die Umstellung der deutschen Wirtschaft auf den Binnenmarkt. Diese Umstellung muß Hand in Hand gehen mit einer Steigerung der landwirtschaftlichen Erzeugung. Eine Steigerung der Produktion wird aber nur erreicht durch eine intensivere Bodenbearbeitung, sowie durch die Stärkung und Vermehrung der selbständigen kleinen und mittleren Existenzen und nicht durch den Ausbau der Großbetriebe.
Die Lösung all dieser Fragen liegt in der Hebung der Landwirtschaft, durch Arrondierung und Meliorieren des Grundbesitzes, in der Beschaffung von Arbeitsgelegenheit durch Ausführung von Meliorationen, sowie in der Bereitstellung von Siedlungsland für Unterbringung geeigneter Volksgenossen in Siedlerstellen.
Erst der bereinigte und meliorierte Grundbesitz kann eine intensive Bewirtschaftung gewährleisten.
Es ist eine unbestrittene Tatsache, daß durch die Zusammenlegung von früher meistens weit auseinander liegenden Grundstücken, durch die zweckmäßige Anordnung des Wegnetzes, und die hierdurch bedingte Anwendung von neuzeitlichen Ackergeräten, ebenso wie durch die überaus große Kraft- und Zeitersparnis, trotz Abgabe von Land zur Herstellung des neuen Wegnetzes, eine Ertragssteigerung von durchweg mehr als 20 Prozent erzielt wird. Der Mehrgewinn eines nunmehr richtig bearbeiteten Geländes beträgt pro Hektar und Jahr 200 Mark.
2)ie zu bereinigende Fläche in Hessen (man denke nur an die hessischen pontinischen Sümpfe: das Ried) betragt etwa 300 000 Hektar. Hier liegt die Möglich- reu, Hand in Hand mit der Feldbereinigung, die Siedlung vorwärtszutreiben, und so eine national mie vottswirtschaftlich gar nicht hoch genug einzu- schätzende Arbeit zu leisten.
Allerdings muß man sich klar darüber sein, daß die Lösung aller dieser Fragen niemals in der vorstädtischen klein- und Stadtrandsiedlung liegen kann, sondern nur in der gärtnerischen und landwirtschaftlichen Vollerwerbssiedlung.
Herr Reich macht nun folgenden Vorschlag:
In Hessen besteht der Brauch, zur Kostendeckung des Felbbereinigungsverfcchren, einen Beitrag in Form eines Geländeabzugs in Höhe von etwa 3 o.H., von selten des Grundbesitzers zu realisieren. Das heißt: der Grundbesitzer kann einen Teil der Kosten, die er ja selbst tragen muß, in Land abstatten. Dies bedeutet für ihn feinen Verlust, denn neben die schon früher erwähnten, durch die Feldbereinigung bedingten, Vorteile eines höheren Ertrags, tritt nun, ebenfalls durch die Feldbereinigung bedingt, ein Landgewinn von durchschnittlich 3 v. H. und mehr. (Durch Rodung, Auffüllung, Wegfall von Rainen und Ackerfurchen usw.) Hierzu kommt noch ein Ge- ländeadzug von 1 v. H. für die unvermeidliche Bildung mißförmiger Grundstücke.
Der Gesamtprozentsatz für das zur Masse auszuscheidende Gelände einschließlich Wege beträgt also im Durchschnitt 6 bis 7 o. H.
Nach Vorschlag von Herrn Reich soll nun von der noch zu bereinigenden Fläche Hessens ein Beitrag von 1% o.H. zur Kostendeckung des Verfahrens seitens der Grundbesitzer erhoben werden. Mit diesem Geländeabzug sind alle auf den Grundstückseigentümer entfallenden Feldbereinigungskosten vollständig abgegolten. Das aus diesem Geländeabzug erhaltene Masseland geht auf den Staat über. Dieser finanziert als Gegenleistung das ganze Unternehmen, und stellt das so gewonnene Land zu Siedlungszwecken zur Verfügung.
Aus diesem Masseland können nun etwa 1000 landwirtschaftliche Vollerwerbssiedlungen zu je 20 Morgen und 4300 gärtnerische Vollsiedlungen zu je 20 Morgen errichtet werden.
Die Frage, ob landwirtschaftliche ober gärtnerische Aollerwerbssiedlung wird durch die Lage der einzelnen Gemarkungen entschieden.
Der scheinbare Geländeoerlust wird sich für den Grundstückseigentümer bei der Ernte nicht nur ausgleichen, sondern der Ertrag wird sogar noch gesteigert werden. Außerdem fallen die Unkosten, die ja ein Haupthindernis für die Inangriffnahme der Feldbereinigung bildeten, ganz weg. Also für alle Teile bedeutende Vorteile!
Die Existenz der Siedler scheint gesichert, wenn man bedenkt, daß das auf diese Weise ausgeschiedene Gelände, meist aus wohloorbereitetem Boden besteht. Die Regelung des Absatzes kann immer nur eine Organisationsfrage von feiten des Staates fein. Allerdings eine Frage erster Ordnung. Auch der Zusammenschluß der Siedler in Genossenschaften ist Voraussetzung für das Gelingen des Projektes.
Zur Durchführung des Meliorationsarbeilspro- gramms sollen 26 Feldbereinigungsabteilungen.
davon in Oberhessen 6. in Rheinhessen 7 und in Starkenburg 13 Abteilungen eingesetzt werden.
Von letzteren allein 12 Abteilungen zur Durchführung des Generalkulturplans für das hessische Ried. Das fehlende untere Beamtenpersonal soll aus technisch vorgebildeten Arbeitsdienstpflichtigen gebildet werden. Alle zu leistenden Arbeitstagewerke sollen durch den Arbeitsdienst oder im Wege der produktiven Erwerbslosenfürsorge vorgenommen werden.
Die Siedlung selbst zerfällt in drei Gruppen.
a) gärtnerische Dollerwerbssiedlung in der Nähe von verkehrsreichen Gebieten;
b) landwirtschaftliche Dollerwerbssiedlung in abseits liegenden Orten;
c) durch Landzuteilung an halbbäuerliche Betriebe unter 20 Morgen.
Für die gärtnerische Siedlung kommen als Siedler geeignete erwerbslose Volksgenossen in Frage. Für die landwirtschaftliche Siedlung Bauernsöhne, die schon über eine besondere -(Eignung und erforderliche Mittel verfügen, lieber die Größe der Siedlung wurde schon oben berichtet.
Die Erwerbskosten der Siedler st e l - len betragen:
a) für eine gärtnerische Vollerwerbsstelle zu vier Morgen mit Wohnhaus und Klein- viehftall 4000 Mark. Die Gestehungskosten betragen etwa 500 bis 1000 Mk. mehr. Diesen Betrag müssen die Siedler aus Eigenmitteln oder durch Selbsthilfe beim Bau des Siedlerhauses aufbringen;
b) für eine landwirtschaftliche Vollerwerbsstelle zu 20 Morgen mit Wohnhaus, Stallungen und Scheuer 12 000 Mark. Die Gestehungskosten belaufen sich auf 16 000 bis 17 000 Mark. Den 12 000 Mark übersteigenden Betrag hat der Siedler aus eignen Mitteln aufzubringen. Die Tilgungszeit für eine Siedlerstelle erstreckt sich auf 20 Jahre. Die ersten 2 Jahre sind frei. Die Tilgung erfolgt zinslos, lediglich ist ein Satz von 1 v. H. des abaurentenben Betrags als Verwaltungskosten ein- zusetzen.
Die kosten für das ganze Meliorationsprogramm betragen nach den Berechnungen von h. Reich, auf die hier nicht weiter eingegangen werden soll, rund 17 Millionen Mark.
Der Wert des bereitgestellten Siedlungslandes beträgt 18,7 Millionen Mark. Das Unternehmen trägt stch also selbst, und schließt sogar mit einem Gewinn in Höhe von 7,2 Millionen Ttarf ab. Die wirkungs-
Geschichten ans aller Welt
len muß.
Geistesgegenwart.
(Z. R.) Warscha u.
Stanislav Wilczeck begegnete auf der Treppe seines Hauses einem Mann, der mit einem zusam- mengerollten großen Teppich auf der Schulter ausruhend am Treppenabsatz verweilte, so daß man nicht feststellen konnte, ob er hinauf oder hinunter gehen wollte. Wilczeck fragte den Teppichträger:
„Wo wollen Sie denn hin?"
„Der Mann sah Wilczeck an und antwortete: „j)ier zieht der Leutnant Nawrath ein."
Wilczeck war erst verblüfft, dann aber berichtigte er jenen ziemlich unwirsch: „In diesem Hause wohne ich allein, hier zieht niemand ein, auch fein Leutnant Nawrath."
Der Teppichträger kramte mühevoll aus feiner Tasche einen Zettel hervor und las daraus mit fra- genöer Stimme Straße und Hausnummer ab. Wilczeck zuckte die Schultern und meinte: „Freilich, bas stimmt schon, trotzdem aber hat es auch seine Richtigkeit damit, daß in mein Haus niemand ein» Zieht."
Der Teppichträger stöhnte: „Da hat man mir eine falsche Adresse aufgeschrieben, habe ich mich umsonst hier herauf geschleppt, so eine Gemeinheit ...
Darauf schulterte er seinen Teppich und schritt mit den Worten: „Also, entschuldigen Sie schon", an Stanislav Wilczeck vorüber, die Treppe hinunter.
Als Wilczeck dann in seine Wohnung kam und nach einiger Zeit das Herrenzimmer betrat, stellte er zu seinem Entsetzen fest, daß ihm sein wertvollster Teppich, ein kostbarer Buchara, gestohlen worden war. Er rannte sofort auf die Straße hinunter, aber von dem „falsch geschickten" Teppichträger konnte er natürlich nichts mehr erblicken.
behördlichen „Schweinezentrale" nachzuprüfen, wonach der Angeklagte sich weigere, an seinen drei Schweinen die vom Gesetz vorgeschriebene Ohrmarke anzubringen. Der Landjäger stellte gleich beim (Eintritt in die Küche fest, daß in einem Verschlage nebenan ein frischgeschlachtetes Ferkel hing, dem diese Ohrmarken fehlten, und da der Bürgermeister in der letzten Zeit nicht um Schlachterlaubnis nach- gefudjt hatte, war der Beamte somit auf ein neues Vergehen des Angeschuldigten gestoßen und erklärte ihm, dies geschlachtete Ferkel mitnehmen zu müssen. Damit hatte er einen Griff in ein Wespen- rieft getan. Denn wie auf Kommando stürmten bei dieser seiner Ankündigung aus einem Nebenraume die übrigen Familienmitglieder des Angeklagten in die Küche herein, allen anderen voran die Schwiegermutter des Bürgermeisters und ihr Mann, der „Opa", der trotz seiner achtundachtzig Jahre noch über eine erfreuliche Gelenkigkeit verfüge Während die alte Schwiegermama dem Ci
Wahrend Die alte Schwiegermama dem Landjäger mit der hageren Faust vor den Augen herumfuchtelte und ihm erklärte, er, der Landjäger, werde binnen fünf Minuten das Anwesen verlassen, das Ferkel aber nicht, ergriff der ehrwürdige alte Großpapa ein Schlachtmesser, krempelte sich die Aermel hoch und erklärte mit der Entschiedenheit, die Leuten seines Alters eigentümlich ist, er sei nun mal eben in der Hebung, und ob er ein Schwein ober einen „rijksvelbwachter" schlachte, komme für seine Empfindung so ziemlich auf eins heraus.
Der Beamte jedoch ließ sich nicht einschüchtern und mochte Miene, das geschlachtete Tier vom Nagel herunterzuheben. Man ließ ihn erst gar nicht heran, denn mit Hämmern, Aexten und anderen nützlichen Werkzeugen bewaffnet deckte die Familie des Bürgermeisters, Frau, Söhne, Schwiegersohn usw. mit: ihren Leibern das nahrhafte Streitobjekt, und der Landjäger mußte schließlich abziehen.
Merkwürdigerweise ist seitdem in der Familie des Bürgermeisters eine sonst von der medizinischen Wissenschaft noch nie beobachtete Epidemie ausge- brocken: sämtliche Familienmitglieder sind taub geworden. Auf alle vom Gerichtshof gestellten Fragen antworteten sie ohne Ausnahme und, indem sie die hohle Hand an die Ohrmuschel legten, mit der Frage: ,He?" „Und sowas nennt sich nun Bürgermeister und gar Hilfsbeamter der Justiz!" rief der Vorsitzende verzweifelt aus. Aber die Taubheit nutzte nichts, und die Familienmitglieder dürften nunmehr untereinander die Reihenfolge ausraten, wie sie ihre mehrmonatlichen Gefängnisstrafen abbüßen wollen...
(Aachdruck, auch mit Quellenangabe, verboten I)
Der Hirsch als Kanalschwimmer.
(o. G.) Paris.
In le Touauet wird für den im Herbst zu einem vorübergehenden Aufenthalt erwarteten englischen Thronfolger der ausgeftopfte Kopf eines Hirsches als Geschenk bereit gehalten, der vor einigen Jahren Öen Kanal von der englischen Küste aus schwimmend bezwungen hat. Als der Hirsch noch in le Touquet im Garten eines Restaurants lustwandelte, hatte der Prinz von Wales ihm seine Freundschaft geschenkt und der Erbe der Krone Großbritanniens soll ihn daher zum Andenken erhalten.
Mit der Ueberquerung des Kanals war es übrigens keine so einfache Geschichte, wie es den Anhängern der inzwischen so zahlreich gewordenen Kanalschwimmermnen vielleicht scheinen mag vor allem hatte sie ein sehr langes Nachspiel. Der Hirsch stammte aus der Grafschaft Kent. Eines Tages im ^ahre des Heils 1924 wurde er wieder einmal durch bas Geläut ber Stcwhounbs, ber oielgefürchteteu Meute des Generals Pitt aufgeschreckt. In langen Fluchten stob er davon, aber die Stavhounds rückten immer näher auf. Alle Haken blieben vergeblich und |o schlug das gehetzte Wild in seiner Todesangst bie Richtung auf das Meer ein und stürzte sich ohne Besinnen in die Fluten des Kanals. Als die rotbefrackten Reiter hinter der lechzenden Meute an den Stand herangaloppierten, konnten sie das Geweih des Hirsches über dem Wasserspiegel an der Spitze einer langen schmalen Kiellinie eben noch erkennen. Zu gleicher Zeit war ein französischer Locher aus Dünkirchen in See gestochen. Am Steuer sitzend hatte er sich seinen Hoffnungen auf einen reichen Fang hingegeben, als er plötzlich ein unbekanntes Seegetier auf die Barke zutreiben sah. Er rieb sich die Augen, aber es bestand fein Zweifel: bas Ungeheuer hatte dazu noch ein Geweih auf. sofort würben Boote mit Netzen ausgesetzt unb es gelang nach mühevoller Arbeit, ben erschöpften Hirsch an Borb zu ziehen unb nach Dünkirchen ein- zubringen. Hier erwies es sich aber, baß so ein gehörnter Fisch Scherereien verursachen kann. Die Be- bärben erklärten dem (Eigner ber Barke, baß er ben Hirsch nicht auslaben bürfe, wenn er keine Strafe Zahlen wolle, da er keine (Erlaubnis für Beförderung von Wild besaß. Der einzige Ausweg erschien ein Gesuch an das Landwirtschaftsministerium. Aber das Landwirtschaftsministerium antwortete, daß der Hirsch aus dem Auslande käme und daß es folglich nicht zuständig sei. Nun wollte der Fischer den Hirsch erschießen, aber er wurde von ber Polizei darauf aufmerksam gemacht, baß er sich daburch strafbar machen würde, da inzwischen die Schonzeit für Hirsche begonnen hatte. Darauf wurden Schritte beim englischen Konsul eingeleitet, um den Hirsch roieber in seine Heimat abzuschieben. Alles schien in Drbnung, bis das englische Landwirtschaftsmini, sterium eine Einfuhr-Quarantäne von mehreren Monaten verlangte. Schließlich wurde bas schwierige Problem von bem Besitzer eines Restaurants in le Touquet gelöst, inbem er ben Hirsch kaufte, alle Strafen bezahlte, bie sich allmählich angehäuft hatten unb das arme Tier in feinen Garten ließ. Dort hat ber Hirsch, ber auf ben Namen Dftert getauft würbe, in Ruhe unb Frieben gelebt, bis er in bie ewigen Jagdgrünbe abberufen würbe. Wegen ber Berühmtheit, die er erlangt hatte, beschloß man. sein stolzes Haupt auszustopfen; diese Trophäe will man dem Prinzen von Wales schenken.
Kampf um ein Ferkel.
(z.) A m st e r b a m.
Dor dem Gericht in Roermond hatte sich dieser Tage die ganze Familie des Bürgermeisters des Dorfes Hunsel, der Dorfgewaltige an ber Spitze, wegen Wiberstanbes gegen bie öffentliche Gewalt unb anderer in dieses Fach schlagender Vergehen zu verantworten. Der der Anklage zugrunde liegende Vorfall unb insbefonbere die sich daraus ergebende Charakteristik des 88jährigen (!) Großvaters ber Famiüe könnten Stoff zu einer wirksamen Bauernkomöbie abgeben. Der Vorgang spielte sich bereits im November vorigen Jahres ab. Damals erschien ber „rijksoelbwachter", b. h. Land- Jäger H. aus Kelpen auf bem Gehöft bes ange- klagten Bürgermeisters, um eine Anschuldigung ber


