Bekanntmachungen des Personalamtes.
Ernennungen.
Ernannt wurden am 21. September 1933 durch den Herrn Reichsstatthalter auf Vorschlag der Hessischen Regierung
der Oberstaatsanwalt beim Landgericht der Provinz Oberhessen, Dr. Ernst Brill, zum Landgerichtsdirektor bei diesem Gericht und zugleich zum Amtsrichter beim Amtsgericht Gießen:
der Amtsgerichtsrat beim Amtsgericht Mainz, Ludwig Koeler, zum Amtsgerichtsdirektor bei diesem Gericht:
der Landgerichtsrat beim Landgericht der Provinz Starkenburg, Wilhelm B e ch st e i n , zum Oberlandesgerichtsrat beim Oberlandesgericht zu Darmstadt:
der Landgerichtsrat beim Landgericht der Provinz Starkenburg, Adolf Gros, unter Belassung in der Stelle eines Amtsrichters beim Amtsgericht Darmstadt zum Landgerichtsdirektor beim Landgericht der Provinz Starkenburg:
der Amtsgerichtsrat beim Amtsgericht Offenbach a. M., Gustav Landmann, zum Amtsgerichtsdirektor bei diesem Gericht;
olle mit Wirkung vom 1. Oktober 1933;
der Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts der Provinz Starkenburg, Hans Karl Eber, zum Oberstaatsanwalt beim Landgericht der Provinz Rheinhessen, mit Wirkung vom 1. November 1933;
der Landgerichtsrat beim Landgericht der Provinz Rheinhessen, Oskar Cordes, unter Belassung in der Stelle eines Amtsrichters beim Amtsgericht Mainz zum Landgerichtsdirektor beim Landgericht der Provinz Rheinhessen;
der Landgerichtsrat beim Landgericht der Provinz Starkenburg, Dr. Alexander Kröll, zum Oberstaatsanwalt bei diesem Gericht;
beide mit Wirkung vom 1. Oktober 1933.
Auf Grund des § 5 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamlentums wurden mit Wirkung vom 1. Oktober 1933 ernannt:
1. Polizei-Oberinspektor Eugen Gillmann zu Worms zum Polizei-Inspektor;
2. der Kriminal-Jespektor Johann Sambaß zu Worms zum Polizei-Komissar,
3. Polizei-Oberleutnant der Verwaltung Georg Schönig zu Darmstadt zum Polizeiverwaltungssekretär:
4. Kriminalsekretär Peter Meier zu Mainz zum Polizei-Hauptwachtmeister;
5. Kriminal-Hauptwachtmeister August Hart zu Worms zum Polizei-Hauptwachtmeister;
6. Gendarmerie-Hauptwachtmeister Hans Schulz zu Kirch-Brombach zum Polizei-Hauptwachtmeister.
Ernannt wurde am 20. September 1933 der Strafanstaltsoberwachtmeister bei dem Landeszuchthaus Marienschloß, Friedrich Philipp Seibert, zum Strafanstaltsoberwachtmeister bei dem Landgerichtsgefängnis in Darmstadt mit Wirkung vom 1. November 1933.
Ernannt wurden der Baupraktikant Konrad Fleischhauer aus Rüddingshausen zum überplanmäßigen Oberbausekretär mit Wirkung vom 1. August 1933;
der Vorstand des Hessischen Hochbauamtes Friedberg, Regierungsbaurat Ludwig Vogt, zum Oberbaurat mit Wirkung vom 1. Juli 1933;
am 20. September 1933 der Dersorgungsanwärter Adam Philipp Falter aus Mainz unter Berufung in das Beamtenoerhältnis zum Straf- anstaltsoberwachtmeifter bei dem Amtsgerichts- gefängnis in Worms mit Wirkung vom 1. September 1933.
Ruhestandsversehungen.
Auf ihr Nachsuchen wurden mit Wirkung vom 1. Oktober 1933 in den Ruhestand versetzt:
Polizeiinspektor Heinrich Barschdorf zu Offenbach und Polizeimeister Karl Dußmann zu Bensheim unter Anerkennung der dem Staate geleisteten Dienste; ferner Polizeihauptmann Heinrich Ahl zu Darmstadt, Polizei-Verwal- tungs-Jnspektor Johannes K u ch zu Gießen, Gendarmeriemeister Philipp Musch zu Hirschhorn und Polizei-Hauptwachtmeister Joh. Valentin H o f f m a n n zu Viernheim.
Auf Grund des § 6 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 wurden mit Wirkung vom 1. Januar 1934 in den Ruhestand versetzt:
der Verwaltungs-Sekretär Heinrich Wilhelm Rod- d i g e r beim Kulturbauamt Darmstadt;
am 27. September 1933 der Notar in Worms Richard Fuchs;
am 26. September 1933 der ständige Hilfsarbeiter bei der Ministerialabteilung II, Regierungsrat Paul Gutermuth;
der Amtsgerichtsrat beim Amtsgericht Offenbach, Joseph Maria Schul;
der Vermessungsrat t. e. R. Georg Holler zu Darmstadt.
Versetzung.
Der Förster Heinrich Peter Robert zu Hüttenfeld wird mit Wirkung vom 1. August 1933 ab in gleicher Diensteiaenschaft in die Försterei Wildbahn des Forstamts Lampertheim versetzt.
BerlinerFrühbörse.
Berlin, 4. Okt. (WTB. Funkspruch.) Nachdem! die gestrige Frankfurter Abendbörfe wieder Umsatz^ los, aber eher etwas freundlicher gestimmt war, lagt auch der heutige Frühverkehr ruhig, aber gut behauptet. Es fehlte an neuen Anregungen, unb' auch der unregelmäßige Verlauf der gestrigen Neu
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werden eingezahlt auf Konto Nr. 4513 NS.-Volkswohlsahrt des Kreises Gießen bei der Bezirkssparkasse Gießen.
Yorker Börse konnte sich nicht auswirken. Man nimmt an, daß das Interesse für Renten nach dem Anlagetermin anhalten wird und taxiert die All- besitzanleihe mit 80 und späte Reichsschuldbuchforderungen mit 83,25 unverändert fest. Farben blieben bei 115,50 vernachlässigt.
2Im Devisenmarkt nannte man das Pfund gegen Paris mit 78,80, Mailand 58,75, Spanien 36,90, Schweiz 15,92 und Kabel mit 4,7850 bis 4,7875.
__________tSchluß des redaktionellen Teils.»
Es prangt in schönstem Glanz. Das kann fürwahr jede Hausfrau von ihrem Heim behauplen, die Fußböden, Möbel, Ledersachen, Steinsliesen Marmor- platten usw. mit Verwachs poliert. Perwachs ergibt einen besonderen hervorstechenden Edelglanz, der außerordentlich haltbar ist. Perwachs verhütet nor- malerwcise das Ausrutschen auf Fußböden und Treppen. Das ist ein ganz gewaltiger Vorteil. Perwachs wird stets nur hauchdünn aufgetragen und gleich nach dem Aufträgen poliert. 5634A
Oieben, Kassel und Bad-Nauheim, den 2. Oktober 1933.
6111 D
In tiefer Trauer:
Lützellinden, den 2. Oktober 1933.
6126D
Familie Georg Weber
Familie Friedrich Bork
Gott dem Allmächtigen hat es gefallen, unsere liebe, gute Tante und Schwägerin
Die Beerdigung findet statt am Donnerstag, dem 5. Oktober, nachmittags 2 Uhr.
Beileidsbesuche dankend verbeten. — Die Beerdigung findet in der Stille statt.
Am Montagabend ist unsere gute, liebe Mutter und Schwiegermutter
Frau Luise Kling, Lehrerwitwe
im Alter von 64 Jahren von uns gegangen.
Tief trauernd: Dr. Friedrich Kling
Clara Kling
Otto Kling, Rechtsanwalt
Liesel Kling, geb. Fischer
Frau Witwe Kath. Elisaöethe Weber
geb. Bork
nach kurzem Leiden im 79. Lebensjahre zu sich in die Ewigkeit abzurufen.
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme und für die trostreichen Worte des Herrn Pfarrers bei dem Heimgange unserer lieben Entschlafenen sagen wir auf diesem Wege herzlichen Dank.
Otto Möller und Kinder.
Gießen, den 3. Oktober 1933.
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Möll
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Bekanntmachung.
Die bereits fälligen Strom- und Gasgelder im Stadt- und Ucbcrlandgebiet für den Monat August 1933 können noch bis zum 16. d. 2H. ohne Kosten bezahlt werden. Bei Nichtzahlung bis zu diesem Termin erfolgt Beitreibuno und Sperre auf Ko- sten des Abnehmers. 6121D
Gießen, den 3. Oktober 1933.
Direktion
der Elektrizitätswerke, Ueberlandanlage und Straßenbahn, sowie des Gas- und Wasserwerks der Stadt Gießen.
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