Ausgabe 
4.10.1933 Frühausgabe
 
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allein imstande wäre, das Volk in eine bessere Zukunft zu führen. Wie der Täter erklärt habe, sei er von niemanden zu der Tat angestiftet worden. Er habe auch keinen Mitwisser.

Der ärztliche Befund.

Nur leichte Verletzungen. Allgemein­befinden gut.

Auf der ersten Unfallstation, wohin Bundes­kanzler Dollfuß sofort nach dem Attentat gebracht wurde, wurde eine Röntgenaufnahme gemacht, die folgenden Befund ergab: Der erste Schuß st r e i f t e die linke B r u st s e i t e , hat den Rock durch­schlagen, das Hemd aber nicht mehr und hat auch keine Verletzung zur Folge gehabt. Der zweite Schuß war ein Streifschuß, der den rech­ten Oberarm getroffen hat. Das Geschoß ist aber nur leicht unter der Haut verlaufen, ohne Nerven oder Gefäße zu verletzen. Der Bun­deskanzler hat den Vizekanzler Fey und den So­zialminister Schmidt empfanaen. Das Befinden des Bundeskanzlers ist verhältnismäßig gut. Der Bundeskanzler hat sich nach Anlegung eines Ver­bandes in seine Wohnung begeben. Von dort aus wird er auch weiterhin vorläufig die Regierungs­geschäfte führen.

Ein späteres ärztliches Bulletin teilt mit, daß außer der leichten Schußoerletzung am rechten Arm links knapp oberhalb des Herzens eine Hautver­setz u n g vorhanden sei, die auf einen Prell­schuß zurückzuführen ist. Es bestehe keine Ver­letzung des Herzens oder der Lunge. Die Verletzungen seien leichter Natur. Die Verbände seien nach Einspritzunaen gegen Wundkrampf an- !gelegt worden. Das Allgemeinbefinden Dr. Doll- uh' sei gut. Dies wird auch dadurch bestätigt, daß er Bundeskanzler Kardinal Innitzer und einige andere Persönlichkeiten, die ihm Glückwünsche zu dem glimpflichen Verlauf des Anschlags in seiner Wohnung aussprachen, dort mit dem Arm in der Binde empfing.

Der Bundeskanzler spricht im Rundfunk.

Fortführung der Regierungsgefchäfte.

Wien, 3. Oft. (WTB.) Bundeskanzler Dr. Doll­fuß sprach heute abend vom Arbeitszimmer seiner Wohnung aus durch den Rundfunk. Er führte u. a. aus, er habe selbst Wert darauf gelegt, im Radio zu sprechen, weil er wisse, daß die Berichte nach solchen Verhältnissen vielfach doch nicht ganz ge­glaubt werden. Man meine, daß die Dinge aus irgend welchen Gründen weniger gefährlich darge­stellt werden als sie sind. Er wünsche der Bevöl­kerung die Beruhigung zu geben, daß er wirklich durch eine glückliche Fügung heute einem schweren Unfall entgangen sei und s i ch körperlich sehr frisch und munter fühle. Er werde von der Wohnung aus die Regierungsgeschäfte selbstverständ- lich weiterfllhren und hoffe im übrigen, bereits übermorgen seinen Amtspflichten im Büro nach­kommen zu können. Der Kanzler schloß:Man kann beruhigt und überzeugt jein, daß ich in voller Ruhe und in dem tiefen Bewußtsein, meine Auf­gaben und meine Pflicht gegenüber meiner lieben Heimat und all' denen gegenüber, die in diesem Vaterland wohnen, erfüllt zu haben, mit tiefem Ernst und mit absoluter Festigkeit die mir gestell­ten Ausgaben weiter erfüllen werde." Nach der Beendigung der Rede des Bundeskanzlers wurde die Bundeshymne gespielt.

Eine Kundgebung der Vaterländischen Krönt. Wien, 3. Oft. (WTB.) In den späten Abend­stunden veranstalteten die Vaterländische Front, der Heimatschutz, die Ostmärkischen Sturmscharen und die Christlischen Turnerschaften vor dem Bundes­kanzleramt eine im Rundfunk angekündigte Kund- fl e b u n g für Dr. Dollfuß. Am Schluß einer der Reden hörte man Rufe wieRache für den Bundeskanzler" undHer mit der Todes­strafe". Vizekanzler Fey erwiderte darauf in einer Ansprache: Sie rufen nach Rache und Standrecht. Rache ist aber nicht das Richtige für die Ideale, für die die vaterländischen Verbände kämp­fen. Treue wollen sie dem Führer und dem Vaterland geloben. Wer sich stark fühlt, und das können wir, braucht nicht nach Rache zu schreien. Wir wollen Gerechtigkeit üben. Wir brauchen auch keine Rache, wir wollen nicht auf die barbarische Stufe derjenigen sinken, die ihren Kampf in dieser Form führen. Eisern wollen wir Ordnung schaffen. Es muß aufhören, daß ein dahergelaufener Laus­bube feine Meinung mit der Waffe zum Ausdruck bringt Mittwoch früh zelebrierte Kardinal I n nitzer im Stephansdom einen Dankgottes­dienst für die Rettung des Bundeskanzlers.

Oie Teilnahme

des amtlichen Oeuffchland.

Berlin, 3. Okt. (TU.) Reichsaußenminister Frhr. von Neurath hat dem österreichischen Bundeskanzler anläßlich des auf ihn verübten Der- brecherischen Anschlages seine aufrichtigen Wünsche für die glückliche Errettung aus Lebensgefahr ausgesprochen. Ferner hat der deutsche Geschäftsträger in Wien, Prinz zu Erbach, sofort nach Bekanntwerden des Anschlags bei Herrn Dollfuß feine Karte mit den Wünschen für seine Wiedergenesung abgegeben.

DerVölkische Beobachter" zum Anschlag auf Dollfuß.

München, 3.Okt. (TU.) DerVölkische Beob­achter" schreibt zu dem Anschlag auf Bundeskanzler Dr. Dollfuß u. a.:Wir halten den Revolver nicht als das geeignete Mittel, um politische Kämpfe auszufechten, und oerurteilen grund­sätzlich politische Attentate. Wir freuen uns deshalb, daß die Kugel des Attentäters ihr Ziel verfehlle. Dieses Attentat beleuchtet aber d i e d e r hängni svolle Situation Oesterreichs, in die das Land durch eine Politik gebracht wurde, die zwangsläufig zu Derzweiflungs- taten jener Individuen führen muß, die an den Regierungsmethoden -der derzeitigen Machthaber irre geworden sind. Die Derfolgungsmethoden der Dollfuß-Regierung find ebenfalls nicht geeignet, um die Ordnung in Oesterreich wiederberzustellen. Nicht die Zufriedenheit gewisser ausländi­scher Faktoren, die ein besonderes Interesse daran haben, Oesterreich arm und schwach zu er­halten, darf das Primäre in der österreichischen Po- litik sein, sondern die Zufriedenheit des Volkes. Diese aber ist nur bann erreichbar, wenn die Regierung mit dem Volke und nicht gegen das Volk regiert. Die glücklich verfehlte Kugel wird viel leicht die österreichische Regierung zur Besinnung bringen, daß der innegehaltene Weg unrichtig

ist. Das Lager der Verzweifelten ist in Oesterreich riesengroß. Das hat man dem Auslande gegenüber wissentlich verschwiegen. . Das Attentat hat den Schleier gelüftet. Vielleicht werden die Freunde Oesterreichs Herrn Dollfuß nun den Rat erteilen: Keinen Schritt weiter gegen das Volk, das Freiheit und Gerechtigkeit fordert."

Oie Härtebestimmungen im Beruss- beamtengeseh.

Berlin, 4. Okt. (Vdz.) Der Reichsinnen- und der Reichsfinanzminister haben eine 5. Verordnung 3ur Durchführung des Gesetzes zur Wiederherstel­lung des Berufsbeamtentums erlassen. Für Beamte, die sich bereits im Ruhestand befinden, war bisher vorgesehen, daß in geeigneten Fällen die Ent­ziehung des Ruhegehaltes ausgesprochen werden kann. Nunmehr wird bestimmt, daß im allgemeinen ein solcher Fall nur vorliegen werde, wenn die betreffenden Beamten nach dem 31. Mai 1 9 3 2 in den Ruhestand traten.

Ein Härteausgleich kann ausnahmsweise auch dann gewährt werden, wenn ein Rechtsanspruch auf Bezüge oder Uebergangsgelöer nicht besteht.

Diese Vorschrift soll auch gelten für die vor E r - laß der Verordnung durchgeführten Maß­nahmen. Die Möglichkeit, einen Härteausgleich durchzuführen, wird damit besonders in den Fällen aegeben, in denen jemand eine sehr lange Zeit a l s Angestellter im Staatsdienst war, aus irgend­einem oft lediglich technischen Grunde aber erst so spät als planmäßiger Beamter über­nommen wurde, daß er nach dem Wortlaut des Wiederherstellungsgesetzes ohne Entschädigung ent­lassen werden kann.

Bevorzugst Zulassung derAerzst

Berlin, 4. Okt. (DdZ.) Der Reichsarbeitsmi- nister hat eine neue Verordnung über die Zulassung von Aerzten zur Tätigkeit bei den Kran­kenkassen erlassen. Darin wird die bevor- z u g t e Zulassung den Aerzten zugesprochen, die am Weltkriege teilgenommen haben und seit ihrer Approbation mindestens ein Jahr lang ärztlich tätig gewesen sind, bei wiederholter Zu- lafsung den Aerzten, die ihre erste Zulassung vor dem 1. September 1933 aufgegeben hatten und vor diesem Tage wieder in ein Aerzteregister eingetra­gen waren. Ferner wird die bevorzugte Zulassung

ausgesprochen für die erste Zulassung von Ae-zten, die nach ihrer Approbation und vor d- m 3 0. Januar 1 933 der SS., der SA. o 6* r dem Stahlhelm angehörten und sich u n di e nationale Er Hebung Serbien ft i erworben haben, wenn sie seit ihrer 'Approba­tion mindestens ein Jahr lang ärztlich tätig gewe­sen find, lieber das Dorliegen von Verdiensten ist der Reichsführer der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschland gutachtlich zu hören. Schließlich (oll die bevorzugte Zulassung wirksam werden für die erste Zulassung von Aerzten, die vordem 1. O k. t o b e r 1921 approbiert sind und ihre ärzt- liche Tätigkeit nicht oder nur vorübergehend unter- brochen haben.

Die bevorzugte Zulassung für solche Aerzte be­deutet, daß für sie nicht die sonst für die allge­meine Zulassung oorgeschriebenen Ein- schränkungen gelten. Die Einschränkungen setzen u. a. fest, daß höchstens auf je 600 Saffenmit- glieöer ein Kassenarzt zugelassen wird und daß beim Vorhandensein von mehreren Bewerbern die besonderen Umstände des einzelnen Bewerbers wie seine Ausbildung, sein Familienstand usw. berück­sichtigt werden sollen.

Deutschland rollt das Mnderheitenprodlem in Gens aus.

Genf, 3. Okt. (WTB.) Die Debatte im Min­derheitenausschuß des Völkerbundes wurde heute vormittag durch eine längere- Rede des deut­schen Vertreters, Gesandten o. Keller, eröffnet. Gesandter v. Keller führte u. a. aus:

In den Debatten der letzten, drei Jahre wurden von den verschiedensten Seiten die Mängel aufge­zeigt, die dem Verfahren vor dem Völ­kerbund zum Schutze der Minderhei- t e n anhaften. Im Interesse einer tunlichst großen Objektivität des Verfahrens haben wir die Ein­schaltung eines ft ä nb i g e n Gremiums von un ab hängigen Sachverständigen bei der Entscheidung von Minderheitenfragen vor- gefchlagen. Ich kann mit Genugtuung feststellen, daß unsere Vorschläge verständnisvolle Unterstützung durch eine Reihe von anderen Staaten finden: es muß aber bedauerlicherweise zugleich festgestellt werden, daß demgegenüber stark abweichende Nei­gungen vertreten werden, die sich insbesondere jedem organischen Fortschritt auf diesem Gebiet widersetzen.

Die Proklamierung des Selb ffbeftim- mungsrechls der Völker im Weltkriege lieh die Hoffnung aufkommen, daß bei einer Neuordnung der Staaten Europas dem Natio­nalitätenproblem weitgehend Rechnung getra­gen werden würde. Die auf Grund der Friedens­verträge vorgenommenen Grenzziehungen haben diese Hoffnungen schwer enttäuscht. Es muß anerkannt werden, daß die Minder- heitenoerträge wertvolle IHöglidjf eilen zum Schuhe der nationalen Minderheiten enthalten. Leider sind diese in der Praxis zumeist nicht nur nicht ausgenuht worden, son­dern man kann sich sogar je länger je weniger dem bedauerlichen Eindruck verschließen, daß sich die Wirklichkeit der politischen Praxis zuneh­mend von der 3 b e ee der Verträge entfernt.

Von besonderer Bedeutung für die Beurteilung bes jetzigen Standes des Nationalitätenproblems ist die immer noch bestehende Tendenz zu einer mehr oder weniger erzwungenen Assimilie­rung fremder Minderheiten durch das Mehrheitsvolk. Eine Assimilation hat es auch vor dem Weltkriege gegeben, und es läßt sich nicht leugnen, daß hierbei auch oft die Mittel des staat­lichen Zwanges zur Verfügung standen. Wenn sich aber heute ein Wandel der Anschauungen in bezug auf die Assimilierung fremder Völker anbahnt, so liegt das darin begründet, daß der Einzelmensch sich heutzutage viel stärker seinem Volks­tum und der ihm eigenen Kultur ver­bunden fühlt als früher. Das deutsche Volk hat diesen Wandel vielleicht am intensivsten von allen Völkern durchgemacht, und es ist daher kein Zufall, baß die Bedeutung der natürlichen Bindung an das Volkstum von deutscher Seite so stark betont wird. Anderseits ist aber von deutscher Seite im­mer wieder betont worden, daß bas neue Deutsch- lanb tiefes Verständnis hat für die gleichen Gefühle und die Lebensinteressen der anderen Völker, die wir zu respektieren bereit sind. Wir kennen nicht den Begriff des Germa­nisierens, wir wehren uns aber auch gegen jeden Versuch, Deutsche zu entnationali- fieren, woher diese Versuche auch immer tom» men mögen. Ich glaube aus manchen Anzekchen entnehmen zu können, daß diese Auffassung sich auch bei anderen Völkern Bahn zu brechen beginnt. Nur müssen es die deutschen Volksgruppen im Aus- lande vielfach zu ihrem Leidwesen erfahren, daß fremde Völker diejenigen Rechte, die sie für sich und ihre Minderheiten im Auslande beanspruchen, den bei ihnen lebenden deut sch en Minderheiten noch nicht grund­sätzlich zuzuerkennen bereit sind.

3n der Diskussion der OeffentNchkeit ist die Jubcnfrage verschiebenllich mit der Minder­heitenfrage verquickt worden. Es ist nicht an­gängig, dieses Problem, das ein besonder» gelagertes Rasfenproblem darstellt, ohne weitere» mit der sonstigen Minderheiten­frage in Verbindung zu bringen. Zunächst sind die Juden Deutschlands weder eine sprach­liche, noch eine nationale Minder­st e 11. Sie fühlen sich nicht als solche und haben niemals wünsche geäußert, als solche behandelt zu werden. Die Ausübung der jüdi­sch e n R e l i g i o n ist in Deutschland völlig un­behindert. Die religiöse Frage spielt bei der Au», einandersehung mit dem deutschen Volke keine Rolle. L» handelt sich In Deutschland in erster Linie um ein bevölkerungspolitisches und soziale» Problem, das in bet Nachkriegszeit eine besondere Verschärfung durch eine starke Wanderung des Juden­tum» von Osteuropa nach dem Westen erhalten hat. Es ist ein Problem sui generis, da» al» solches auch eine besondere Lösung wird erfahren müssen. 3m übrigen habe ich au» den Aeußerungen verschiedener Redner in dieser Kommissionen aus andrem Anlaß mit besonderem 3nteresse feststellen können, daß auch außer­halb Deutschlands anerkannt wird, daß cs sich bei der 3udensrage um ein beson­

deres Probt em handelt, für das in einer großen Anzahl von Ländern Lösungen gesucht werden.

Als ein Weg zu einer befriedigenden Entwicklung des Minderheitenschutzes fei der Gedanke der Ver­allgemeinerung des Minderheiten­schutzes unter den Auspizien des Völkerbundes aufgeworfen worden. Deutschland habe sich schon seinerzeit bereit erklärt, diesen Gedanken in positi­vem Sinne zu erörtern, falls alle europäischen Staaten mit der Generalisierung einverstanden sind. Aus den ftüheren Debatten sei bekannt, daß die Hemmnisse für die angestrebte Losung nicht bei Deutschland zu suchen seien. Eine wirk-

Die Aussprache.

Französische Angriffe gegen Deutschland.

Nach der Rede des deutschen Vertreters kam es zu einer großen politischen Aussprache über die Minderheitenfrage, die von der Gegenseite zu kaum verschleierten Angriffen gegen Deutschland in der Judenfrage genutzt wurde. Der französische Senator Verenger befaßte sich insbesondere mit der Lage der jüdischen Minderheiten in Oberschlesien und ging hierbei auf den Fall Bernheim ein. Berenger richtete an den deutschen Vertreter Ge­sandten v. Keller die direkte Frage, wie die Reichs­regierung die neue Gesetzgebung, wie sie beim Fall Bernheim im Rat zur Sprache gekommen sei, mit den von Deutschland im deutsch-polnischen Minder­heitenabkommen übernommenen grundsätzlichen Ver­pflichtungen vereinbare.

Der schwedische Außenminister Sandler warf die Frage der Verallgemeinerung des Minderheiten­schutzes auf sämtliche Staaten auf. Im Hinblick auf die Ereignisse in gewissen europäischen Ländern sei jetzt eine grundsätzliche Neuregelung des Minder­heitenschutzes notwendig geworden. Die Lage der deutschen Juden habe ein Problem von großer Tragweite aufgerollt. Der Völkerbund müsse jetzt den Schutz auch dieser Rasse über­nehmen, die über die ganze Welt verteilt sei. Der Völkerbund habe jetzt die Möglichkeit, eine all­gemeine Ausdehnung der Grundsätze des Minder­heitenschutzes zu beschließen, insbesondere müsse der Schutz solcher Minderheiten gewähr­leistet werden, die kein Staatsvolk seien. Der Redner kündigte an, daß er praktische Vor­schläge machen werde, um die Sicherung des Min­derheitenschutzes für sämtliche Minderheiten der Welt vorzubcreiten.

Der polnische Delegierte Gr a f Raczinski legte den Entwurf einer Entschließung vor, der die Verallgemeinerung des Schutzes der Minderheiten der Rasse, Sprache und Religion sowie den Abschluß eines allge­meinen Abkommens über den Minderheiten­schutz fordert. Der Dölkerbundsrat soll einen Studienausschuß einsetzen, der der nächsten Tagung der Dölkerbundsoersammlung den Entwurf eines solchen Abkommens vorzulegen hätte.

*

Der Vorstoß gegen Deutschland in der Judenfrage war von deutscher Seite bereits lange erwartet worden. Jedoch muß sestgestellt werden, daß diese kaum verschleierten Angriffe in einer uner­wartet plumpen und unfairen Form erfolgten und im hämischen Tone gehalten waren. Es ist selbstverständlich, daß auf diese Angriffe von deutscher Seite in der nächsten Sitzung klar und schars eine Antwort erteilt werden wird. Seit 12 Jahren hat der Völkerbund die un­erhörten Verfolgungen und Unterdrückungen der

Brünn, 2. Okt. (WTB.) Dor dem Obersten Gericht der tschechoslowakischen Republik in Brünn begann die Reoisionsverhandlung im sogenannten Dolkssport-Prozeß, der am 24. September vorigen Jahres mit der Verurteilung sieben jun­ger sudetendeutscher Nationalsozia- l i ft e n z u schweren Kerker st rafen und zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte geendet hatte, weil sie an der Tätigkeit und Organisation der Deutschen Nationalsozialistischen Arbeiterpartei in der Tschechoslowakei, dem tschechoslowakischen nationalsozialistischen Jugendoerband, nationalsozia­listischen Studentenbund und Volkssport teilgenom­men hatten. Das Urteil wurde auf gutachtliche Aeußerungen des militärischen Sachverständigen gestützt, denen zufolge die Bestrebungen der reich»- deutschen NSDAP., mit der die tschechoslowakische identisch sei, auch auf die Zerschlagung b e r Tschechoslowakei gerichtet seien. Durch die Reichstagsrede des Kanzlers vom 18. Mai, in der er die Richtigkeit der gutachtlichen Aeußerungen des militärischen Sachverständigen nachdrücklichst b e st r i t t e n hat, kommt dem nun­mehr ausstehenden Revisionsurteil außerordentliche politische Bedeutung zu.

lich praktische Lösung scheint mir nicht möglich zu sein, solange die eine Seite den Volkstum- gebauten bejaht, bie anberc i h n ab er verneint und ein wirklich gesichertes kulturelles Eigenleben solcher Volksgruppen, die sich von dem Mehrheitsvolk willensmäßig oder tatsöch- lich unterscheiden, innerlich ablehnt. Hier müsse eine Uebereinftimmung der Grundanschauungen ange- strebt werden. Die Verbesserung des Ver­fahrens zum Schutze der Minderheiten vor dem Völkerbund halte ich für wichtig, und wir sollten ihn auch weiterhin dauernd im Auge behalten. Deutschland ist nach wie vor bereit, an der Ausge­staltung des Minderheitenschutzes mitzuarbeiten.

deutschen, ukrainischen, armenischen, bulgarischen und anderer Minderheiten wortlos ohne jede Gegenmaßnahmei. geduldet. Jetzt wird entgegen allen Gepflogenheiten des Völkerbundes von dem Vertreter Frankreichs ein einzelner Fall, der Fall Bernheim oorgebracht, obwohl dieser Fall von der deutschen Regierung mit größ­ter Sorgfalt geregelt worden ist und der Döl­kerbundsrat durch ein Schreiben des Ratspräsiden­ten den Fall als endgültig erledigt erklärt hat. Durch Aufrollung dieses Falles ist jetzt von fran- zöfijcher Seite versucht worden, Deutschland anju- prangern. Die deutsche Regierung hat niemals einen ähnlichen Weg der Anprangerung eines ein­zelnen Staates eingeschlagen, obwohl sie Tausende von Fällen an Hand/hätte, aus denen sich der fort­gesetzte Bruch der Minderheitenschutzoerträge klar ergeben hat. Bei dem heutigen Borstoß handelt es sich somit um eine neue politische S t i m m u n g s mache gegen Deutschland. Der aus der (3c- merkschaftsbewegung stammende schwedische Außen­minister Sandler, der gewiß kein Freund der vom heutigen Deutschland vertretenen Grundsätze ist, hat mit viel größerer Sachlichkeit die Debatte ins Prinzipielle erweitert. Er hat einen klaren Un­terschied zwischen dem bestehenden Minder­st e i t e n r e ch t und den moralischen Ver­pflichtungen herausgearbeitet. Tatsächlich Han- beit cs sich bei allen Forderungen, die jetzt an Deutschland gestellt werden, um Wünsche für die Zukunst, für die feine Rechtsbasis besteht, weil bisher alte maßgebenden Staaten die lieber- nähme allgemeiner Minderheitenoerpflichtungen a b gelehnt haben. Es ist unoergeffen, daß Frank­reich auch in den Zeiten Briands, die den Höhe­punkt seiner Völkerbundsfreundlichkeit bedeuteten, regelmäßig und entschieden die Verallgemei­nerung des Minderheitenschutzes ichon im Hinblick auf feine eigenen nichtasfimilierten Staatsangehörigen abgelehnt hat. Deutschland sind nach dem Versailler Vertrag keinerlei Min- derheitenoerpflichtungen auferlegt wor­den, die Minderheitsschutzoerträge waren vielmehr eine Bedingung für die Grüntning der nach dem Weltkriege neu geschaffenen Staaten. Die deutsche Stellungnahme zur Judenfrage ist ein- heutig in den Erklärungen des Reichspropaganda, minifters vor der internationalen Presse und in der heutigen Rede des Gesandten von Keller bar­gelegt worden.

Senator Berenger hat übrigens, wie au» gut unterrichteten Kreisen verlautet, unmittelbar nach feiner Rede in persönlicher Fühlungnahme mit der deutschen Abordnung den zweifellos ungünstigen Eindruck eines schweren Angriffes abzumildern gesucht. Es versteht sich von selbst, daß derartige Methoden, einen offenen Angriff in höchst unzuläs- figer Form zu unternehmen, auf Deutschland kei­neswegs durch nachträgliche persönliche Entschuldi­gungen wieder gutgemacht werden können.

Ts ist bereits ein Teilurteil ergangen, in dem es heißt, daß eine bloße organisatorische Pa­rallelität bestimmter politischer Richtungen in ver­schiedenen Staaten selbst eine festere Jnteressenver- binbung an sich allein vom Gesichtspunkt bet tsche­choslowakischen Staatsinteressen noch nicht als un­zulässig angesehen werden könne. Wörtlich heißt es bann weiter.Bei ber Grundlosigkeit der Einwen- bungen ber Nichtigkeitsbeschwerden verbleibt bie Feststellung über den Zusammen­hang der deutschen Nationalsozialistischen Arbeiter- Partei in ber Tschechoslowakei mit ber Reichsdeut- schen Partei über bie gleichen politischen Ziele ber beiben Parteien, soweit sie auf bie territoriale In­tegrität der Tschechoslowakei Bezug Hoden, u n e r schüttert, daß nämlich auch die deutsche National­sozialistische 'Arbeiterpartei in der Tschechoslowakei bas Ziel gewaltsamer Losreißung eines Teiles des Staatsgebietes und besten Einverleibung in bas Deutsche Reich verfolgt." Dieses Urteil erfolgt, obwohl sich bas erstinstanzliche Urteil in diesem Punkte lediglich auf die Aussagen militärischer Sachverständiger stützte, die den Beweis für ihre Behauptungen unter Hinweis auf ihre *B^soerschwiegenheit schuldig blieben.

Die 3ubenfrage in die Debatte gezogen.

Revision im Vrnnner Volkssportprozeß.

Keine Verbindung der Nationalsozialisten Deutsch-Böhmens mit Organisationen im 2Rcid).