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1.
2.
3.
Bei Unbehagen,
Giefeener Konzert verein I Die ^eichstagswahl
Sonntag, den 5. März 1933, 17 Ubr. Universitäts-Aula I Ottt 5* DlOFj *1933*
Achtes Konzert — Klavier-Abend
Der Vorstand.
liehst eingeladen
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f Wahlversammlung
noch nie gesehen hat
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Der Vorstand
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Holzversteigerung der Gemeinde Ahboch am Dienstag, dem 7. März 1933, vormittags 9 Uhr, in der Gastwirtschaft Lail 1476V
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Gewissen Beschränkungen unterliegt nach § 9 die Zwangsvollstreckung wegen folgender Ansprüche: Steuern und andere öffentlichen Abgaben ein-
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Schuldner auch hinsichtlich dieser Dermögensteile möglich.
Rach § 8 findet der Dollstreckungsschutz keine Anwendung auf die Zwangsvollstreckung wegen
1. gesetzlicher Hnterhaltsansprüche nach dem 31. Dezember 1932,
2. Ansprüche auf Lohn, Kostgeld oder andere Dienstbczüge der Bediensteten,
3. Ansprüche aus Versicherungsverträgen für den Detrieb,
4. Ansprüche gemäß § 1 der Notverordnung zur Sicherung der Frühjahrsdüngung und Eaat- gutbesorgung vom 23. Januar 1932 und 19. Ianuar 1933.
Deutsche Voltertei Biegen
Am Donnerstag, dem 2. März 1933, abends 8 *4 Uhr, im Hotel Hindenburg
Mitgliederversammlung
Es spricht Landtagsabgeordneter Bürgermeister Dr. Niepoth, Schlitz, über: „Die politische Lage". Alle Mitglieder und Freunde der Partei sind herz-
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schließlich der Beiträge zur Sozial- und Arbeitslosenversicherung ab 31. März 1932, die nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung fällig gewordenen Leistungen von Rechten, wie sie unter la) erwähnt sind, Forderungen aus Krediten, die zur Deckung der Betriebsausgaben für die Zeit nach dem 30. Iuni 1931 gewährt sind, oder aus Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die für den Detrieb nach dem 30. Iuni 1931 bewirkt sind. Werden wegen solcher Ansprüche Zwangsvollstreckungen in das betriebszugehörige Vermögen betrieben, so sind sie von dem Gericht dann aufzuheben, wenn 1. die untere Verwaltungsbehörde bescheinigt, daß dem Schuldner, hierdurch die Mittel entzogen werden, die er zur ordnungsmäßigen Fortführung der Wirtschaft bis zur Ernte 1933 nicht entbehren kann und außerdem 2. der Schuldner eine Gewähr dafür bietet, daß er diese Mittel zur ordnungsmäßigen Fortsührung der Wirtschaft verwenden werde. Zur Wahrung der Gläubigerinteressen kann das Gericht die Aufhebung der Zwangsvollstreckung davon abhängig machen, daß sich her Schuldner einer Aufsicht unterstellt, auf die die bereits vorhandenen Vorschriften Anwendung finden. Diese Aufsicht endet mit dem 31. Oktober 1933.
Besonders wichtig für Gläubiger landwirtschaftlicher Schuldner sind die Vorschriften des § 10 der Verordnung: Der Gläubiger einer Forderung, für die ihm ein Pfandrecht an einer beweglichen Sache oder an einem Rechte des Schuldners zusteht, ist nach wie vor berechtigt, auch wenn sich dieses Pfandrecht auf das betriebszugehörige Vermögen des Schuldners erstreckt, trotzdem d i e Zwangsvoll st reckung in den Pfand- gegenständ zu betreiben. Das gleiche gilt für die Befriedigung aus Gegenständen, die dem Gläubiger von dem Schuldner zur Sicherheit übereignet sind, oder an denen der Glä b'ger ein Zurückbehaltungsrecht hab Solche Pfandgegenstände genießen nicht den neueingeführten Vollstreckungsschutz.
Das Offenbarungseid-Verfahren gegen landwirtschaftliche Schuldner bis zum 31. Oktober 1933 ist vollständig
neu geregelt worden. Von dem landwirtschaftlichen Schuldner kann in der Zeit bis zum 31. Oktober 1933 die Leistung des Osfenbarungseids nach § 807 ZPO. nur noch unter folgender Voraussetzung verlangt werden: Der Gläubiger muß glaubhaft machen, dah der Schuldner außer seinem zu dem Betrieb gehörenden Grundbesitz und den betriebszugehörigen Gegenständen noch s o n st i - ges Vermögen besitzt. Im Gegensatz zu früher brauchen bis zum 31. Oktober 1933 die zu dem Detrieb gehörigen Sachen nicht mehr in das Vermogensverzeichnis ausgenommen zu werden.
War vor dem Inkrafttreten der Verordnung gegen einen Schuldner zur Erzwingung des Offenbarungseides die Haft angeordnet worden, so ist dec Haftbefehl aufzuheben. Der Schuldner muh hierzu einen besonderen Antrag stellen, dem das Gericht nachkommen muß, wenn nicht dec Gläubiger glaubhaft macht, daß noch sonstiges Vermögen des Schuldners vorhanden ist. Das Gericht muß dem Gläubiger von Amts wegen eine Frist sehen, innerhalb der er die Umstande des Vorhandenseins von sonstigen Vermögen, das nicht zum Detrieb gehört, glaubhaft zu machen hat. .
III.
Dah durch besondere Vorschriften über Zwangsvoll st reckung gegen Siedler deren Rechte weitgehend gewahrt sind, sei der Vollständigkeit halber erwähnt.
Zum Schluß sei noch darauf hingewiesen, daß die Verordnung vorerst eine nur bis zum 1.Oktober 1933 begrenzte Gültigkeit hat und kaum eine endgültige Lösung bedeuten wird. Bringt sie auch für die landwirtschaftlichen Schuldner ein meh rmonatiges Zahlungsmoratorium, so wird sie auf der anderen Seite den landwirtschaftlichenRe- alkredit sehr stark einschnüren, da sie neuen Kreditgebern vorerst die Möglichkeit nimmt, durch Vollstreckungsmaßnahmen den Schuldner zur Zahlung des Kredits heranzuziehen. Die Geldinstitute werden für die nächste Zukunft dec Landwirtschaft kaum neue Kredite einräumen, solange der Vollstreckungsschuh in der gegenwärtigen Form fortbesteht. Hier wirft sich die Zweifelsfrage auf, ob eift Kreditnehmer aus der Landwirtschaft seinem Geldgeber gegenüber a u f den landwirtschaftlichen Vollstrek- kungsschuh Verzicht lei st en kann und ob eine solche Verzichtsleistung gültig ist. Hierzu sei folgendes bemerkt: Ein solcher Verzicht ist im Einzelfall rechtlich möglich und kaum zu beanstanden. Der landwirtschaftliche Vollstrek- kungsfchutz ist ein Schutzrecht des Schuldners, und dec Verzicht au, diesen Schuh ist die freiwillige Aufgabe dieses Schuhrechts. Ein D e r - b o t eines derartigen Verzichts ist in der Rot- .Verordnung nicht enthalten; der Verzicht verstößt auch nicht gegen die guten Sitten oder eine gesehliche Vorschrift. Er wird deshalb gültig sein.
Dieser Auffassung kann allerdings entgegen
lang) rm Eichen-Scheit und »Knüppel „ Buchen-Scheit und »Knüppel „ Nadelholz-Knüppel „ Erlen-Knüppel „ Eichen» und Buchen-Reifer. Nutzholz kommt zuerst zum Verkauf. 1476D
Atzbach, den 27. Februar 1933.
Der Gemeindevorsteher.
Berlin fester.
Berlin, 1. März. (WTB. Funkspruch.) Bei recht kleiner Unternehmungslust aller am Börsenge- schäft beteiligten Kreise zeigte sich in 9er Burgstraße eine durchaus freundliche Grundstim- m u n g. In der Hauptsache verwies man auf die durch die Notverordnung gegen kommunistische Ge» waltakte eingetretene Beruhigung und die zuversichtlichere Stimmung in Wallstreet, die auch durch die Entwicklung der amerikanischen Bankenkrise nicht beeinträchtigt werden konnte.
Die Anfangsnotierungen lagen nicht ganz einheit- lich, da an einigen Märkten die Limiteerneuerunaen nicht rechtzeitig vorgenommen worden waren. Im allgemeinen überwogen die Besserungen, die jedoch nur vereinzelt mehr als 1 v. ch. betrugen. So gewannen Schlesische Bergbau und Elektrische L-iefe- rungen je 1,25 v. H. Farben und die führenden Elektropapiere wurden etwas lebhafter umgesetzt. Etwas stärker gedrückt waren Schultheis mit minus 1,25 d. Sy und Akkumulatoreyfabrik mit minus 2. d. Sy Im Verlaufe wurde die Tendenz ganz allgemein belfer. Die Gewinne der führenden Papiere betrugen bis zu 1 v. H. BMW. und Kaliaktien waren bis zu 1,50 d. Sy fester. In Conti- gummi bemerkte man Deckungen, da die Meldungen über eine 2prozent. Dividendenkürzung nicht bestätigt sein sollen. Dieses Papier gewann sogar 2 d. Sy Das Geschäft nahm im allgemeinen kein größeres Ausmaß an. Aschaffenburg Zellstoff erschienen mit Minus-Zeichen und wurden bis zum Kassakurs ausgesetzt. Die beabsichtigte Stillegung des Werkes Walsum hatte etwas Angebot ausgelöst, für das sich schwer Abnehmer fanden. Der Kurs dürfte etwa 4 bis 5 v. Sy niedriger bei 20 v. H. liegen.
Deutsche Anleihen lagen etwas freundlicher, auch Reichsschuldbuchforderungen gingen bis zu 0,25 v. H. über gestern um. Variable Industrieobligationen waren nicht einheitlich, während die übrigen festverzinslichen Märkte vorwiegend freundlichere Veranlagung zeigten. Bei Ausländern waren Anatolier mit einem Gewinn von ca. 0,50 o. H. zu er- wähnen.
Der Geldmarkt war auch heute noch verknappt, und zwar infolge von Lombardrückzahlungen. Tagesgeld stellte sich an der unteren Grenze
Zentrumsiiartei Gieren
Donnerstag, 2. März 1933, abends 8l/4 Uhr
gehalten werden, dah der Zwangsvollstreckungsschuh ja nicht dem einzelnen Landwirt zugute kommen soll, sondern als gesehliche Maßnahme Aur Gesundung der gesamten deutschen Landw ixt schäft anzusehen ist. Aus diesem Gesichtspunkt heraus kann es zweifelhaft erscheinen, ob ein solcher, Einzelverzicht wirksam ist. Iedenfalls sei der Vollständigkeit halber auf diese Zweifelsfragen hingewiesen. Diese Streitfrage wird die Oeffent- lich.eit bald beschäftigen, und eine Stellungnahme von maßgebender Seite hierzu wäre von allgemeinem Interesse.
Zwangsversteigerung
Am Donnerstag, dem 16. Mär; 1933, vormittags 10 Uhr, wird im Amtsgerichtsgebäude zu Gießen, Zimmer 112, das im Grundbuche von Gießen a) dem Heinrich Weber in Gießen zu b) der karollne Weber, geb. Carle, dessen Ehefrau, zu V» zugeschriebene Anwesen Friedrichstraße 3
Flur 6, Nr. 1052/w = 192 qm hofreite, geschätzt 21840 Reichsmark, versteigert.
Die amtsgerichtliche Verfügung ist an der Ortstafel Bergstraße 20, Stadthaus, zur Einsicht ausgehängt. 13670
Gießen, den 22. Februar 1933.
I. A. des Amtsgerichts Gießen: Leo, Ortsgerichtsvorsteher.
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Ab Donnerstag, den 2. März 1933
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Die Wahlhandlung (Abstimmung) zur Reichstagswahl findet am Sonntag, dem 5. Mär; 1933, ununterbrochen von 9 bis 18 Uhr statt. Zur Stimmabgabe dürfen nur amtlich hergestellte Stimmzettel, die alle zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei (Kennwort) und die Namen der ersten Bewerber jedes Vorschlages enthallen, verwendet werden. Die Ausgabe der amtlichen Stimmzettel und Wahlumschläge erfolgt im Wahlraum.
Die Abstimmungsbezirke der Stadt Gießen mit Gemarkung Schiffenberg und Herrnwald, die Abstimmungsräume, die Namen der Abstimmungsoorsteher und deren Stellvertreter sind aus dem Aushang in den amtlichen Aushängekasten, und aus dem Aushang in der Alten Klinik, ßiebig» strahe 16, im Allen Rathaus Marktplatz Nr. 14, im Stadthaus, Gartenstraße 2, und im Stadthaus, Bergstraße 20, zu ersehen.
Es ist untersagt, im Wahlraum oder in dessen Zu» oder Eingänaen Plakate irgendwelcher Art (Wahlaufrufe usw.) anzu- bringen. 1464C
Das Wahlergebnis für den 19. und 20. Wahlbezirk (Kliniken, Kranken- und Pflegeanstallen) wird nach beendeter Wahlhandlung im Stadthaus, Bergstraße 20, Zimmer 8 und 9, festgestellt.
Die Ausstellung von Stimmscheinen für solche Wähler, die sich am Wahltage aus zwingenden Gründen außerhalb ihres Wahlbezirks aufhalten, erfolgi bis einschließlich Samstag, den 4. März 1933, 17 Uhr, durch das Städtische Wahla.nt, Stadthaus, Bergstraße 20, Zimmer Nr. 14. Die Entgegennahme der Stimmscheine hat durch die Wahlberechtigten, die sich über ihre Person genügend ausweisen müssen, selbst zu geschehen. Sind dritte Personen mit Entgegennahme eines Stimmscheins beauftragt, so müssen sie sich durch Vorlage einer Vollmacht des Wahlberechtigten aus- weisen.
Gießen, den 1. März 1933.
Bürgermeisterei Gießen. I. D.: Dr. Hamm.
auf 5, zum Teil auch 4,90 v. 5). Zn Privatdiskonten, Reichswechseln per 24. Mai und Reichsschatzanweisungen per 16. Oktober war das Geschäft ziemlich ruhig, hoch konnte man geringe Nachfrage feststellen.
Frankfurt still, aber freundlich.
Frankfurt a. M., 1. März. (WTB. Drahtmeldung.) Die bereits an der Abendbörse auf Grund der Erholungen an den Auslandsbörsen, insbesondere Reuhork, vorherrschende gebesserte Stimmung blieb auch zu Beginn des heutigen Verkehrs erhalten und erfuhr im Verlaufe noch eine Bekräftigung. Die neue Rotverordnung der Reichsregierung zum Schuhe von Volk und Staat hat in bezug auf die innerpolitische Lage beruhigend gewirkt. Da aber von der Kundschaft keine nennenswerten Orders vorlagen, hielt sich das Geschäft in ziemlich engen Grenzen. Rur auf einigen Spezialgebieten ging es zeitweise etwas lebhafter zu. Die Kursgestaltung gegenüber der Abendbörse war nicht ganz einheitlich, jedoch auf Deckungen der Kulisse, die in den letzten Tagen infolge der amerikanischen Vorgänge etwas vorgegeben hatte, überwiegend etwas fester. '
Am Montanmarkt lagen Rheinstahl lebhaft 'und 1,4 Prozent höher, Stahlverein gewannen 0,5 Prozent, Phönix blieben behauptet, während Buderus Eisen 1 Prozent, Gelsenkirchen 0,4 Prozent und Otavi-Minen 3,4 Prozent nachliehen. Am Elektromarkt eröffneten AEG. 0,13 Prozent und Schuckert 0,4 Prozent höher, 2icht und Kraft und Siemens lagen unverändert. Von Chemiewerken fetzten IG.-Farben mit 108,6 Prozent 0,5 Prozent höher ein und zogen später bei relativ lebhaftem Geschäft auf 109,5 Prozent an. Rütgerswerke plus 0,5 Prozent, Scheideanstalt unverändert 157,5 Prozent. Von Kunstseideaktien lagen Bemberg 0,75 Prozent niedriger, dagegen Aku 0,9 Prozent fester. Schisf- fahrtspapiere zogen um 0,25 Prozent und Daimler um 0,5 Prozent an. Contigummi lagen zunächst nochmals 0,5 Prozent schwächer, im Verlaufe besserten sie sich jedoch um etwa 1,5 Prozent auf 122 Prozent, da die Gerüchte von einer Dividendensenkung um 2 Prozent auf 6 Prozent bisher keine Bestätigung erfahren haben.
Am Rentenmarkt lagen Altbesitz 0,9 Prozent, späte Reichsschuldbuchforderungen 0,5 Prozent und Reubesitz etwa 0.1 Prozent hoher. Goldpfandbriefe tendierten auch heute uneinheitlich bei Abweichungen von 0,25 bis 0,50 d. Sy nach beiden Seiten. Liquidationspfandbriese und Kommunalobligationen blieben meist offeriert und gaben etwa 0,50 v. Sy nach. Das Geschäft war aber sehr klein. Staats- und Stadtanleihen lagen kaum verändert. Von Jndustrieobligationen gewannen Stahlverein 0,50 v. Sy Am Auslandsrentenmarkt lagen Anatolier 0,75 v. Sy fester.
In der zweiten Börsenstunde schrumpfte das ©e- schäft auf ein Minimum zusammen, doch blieben die erhöhten Kurse ziemlich gut behauptet.
Wilhelm Backhaus
Werke von Beethoven und Brahms
Der Bechstem-Konzert-Flügel ist aus dem Pianohaus Schönau, Selters weg.
Eintrittskarten: 2, 3 und 4 RM. bei Ernst Challier und abends an der Kasse. Studentenkarten RM. 1— bei Herrn Sekretär Ritter und im neuen Studentenhaus. 1385D
Nationalsozialistische
Wahlkundgebung----
Donnerstag, 2. März, abends 8 Uhr, im Caf6 Leib
1. Uebertragung der Hitlerrede v. Berlin
(Lautsprecheranlage)
2. Filmvorführung
„Der Brand um Moskau"
„Hithr in Hamburg“ 1471 d
3. Klostermann, m. „. l., spricht:
„Mit Hitler für Deu schland"
im Katholischen Vereinshaus (Liebigstr.)
Redner: Landtagsabgeordneter Proi.Stohr. Mainz
_____________Brü ckmann._____________
Brenn- und Nutzholzverkauf. Staatsoberförfterei Srofdorf.
Montag, den 6. Mär,, um 9 Uhr, bei Gastwirt klinket, Sdenyausen a.d. Lahn. Försterei Salzböden, Distrikt 65, 73a 74, 69b, 73c, 76b und Totalität. Försterei Waldhaus, Distrikt 55a, 56. 1477D
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Etwa von 2 Uhr ab Nutzholz aus obigen


