Ausgabe 
1.3.1933 Erstes Blatt
 
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irtschafi

1.

2.

3.

Bei Unbehagen,

Giefeener Konzert verein I Die ^eichstagswahl

Sonntag, den 5. März 1933, 17 Ubr. Universitäts-Aula I Ottt 5* DlOFj *1933*

Achtes Konzert Klavier-Abend

Der Vorstand.

liehst eingeladen

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f Wahlversammlung

noch nie gesehen hat

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Der Vorstand

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Holzversteigerung der Gemeinde Ahboch am Dienstag, dem 7. März 1933, vormittags 9 Uhr, in der Gastwirtschaft Lail 1476V

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Gewissen Beschränkungen unterliegt nach § 9 die Zwangsvollstreckung wegen folgender Ansprüche: Steuern und andere öffentlichen Abgaben ein-

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Ich habe mich in Gießen als

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niedergelassen. Mein Büro befindet sich

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Schuldner auch hinsichtlich dieser Dermögensteile möglich.

Rach § 8 findet der Dollstreckungsschutz keine Anwendung auf die Zwangsvoll­streckung wegen

1. gesetzlicher Hnterhaltsansprüche nach dem 31. Dezember 1932,

2. Ansprüche auf Lohn, Kostgeld oder andere Dienstbczüge der Bediensteten,

3. Ansprüche aus Versicherungsverträgen für den Detrieb,

4. Ansprüche gemäß § 1 der Notverordnung zur Sicherung der Frühjahrsdüngung und Eaat- gutbesorgung vom 23. Januar 1932 und 19. Ianuar 1933.

Deutsche Voltertei Biegen

Am Donnerstag, dem 2. März 1933, abends 8 *4 Uhr, im Hotel Hindenburg

Mitgliederversammlung

Es spricht Landtagsabgeordneter Bürgermeister Dr. Niepoth, Schlitz, über:Die politische Lage". Alle Mitglieder und Freunde der Partei sind herz-

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so®

schließlich der Beiträge zur Sozial- und Ar­beitslosenversicherung ab 31. März 1932, die nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung fällig gewordenen Leistungen von Rechten, wie sie unter la) erwähnt sind, Forderungen aus Krediten, die zur Deckung der Betriebsausgaben für die Zeit nach dem 30. Iuni 1931 gewährt sind, oder aus Liefe­rungen oder sonstigen Leistungen, die für den Detrieb nach dem 30. Iuni 1931 bewirkt sind. Werden wegen solcher Ansprüche Zwangsvoll­streckungen in das betriebszugehörige Vermögen betrieben, so sind sie von dem Gericht dann auf­zuheben, wenn 1. die untere Verwaltungsbehörde bescheinigt, daß dem Schuldner, hierdurch die Mit­tel entzogen werden, die er zur ordnungsmäßigen Fortführung der Wirtschaft bis zur Ernte 1933 nicht entbehren kann und außerdem 2. der Schuld­ner eine Gewähr dafür bietet, daß er diese Mit­tel zur ordnungsmäßigen Fortsührung der Wirt­schaft verwenden werde. Zur Wahrung der Gläu­bigerinteressen kann das Gericht die Aufhebung der Zwangsvollstreckung davon abhängig machen, daß sich her Schuldner einer Aufsicht unterstellt, auf die die bereits vorhandenen Vorschriften An­wendung finden. Diese Aufsicht endet mit dem 31. Oktober 1933.

Besonders wichtig für Gläubiger landwirtschaft­licher Schuldner sind die Vorschriften des § 10 der Verordnung: Der Gläubiger einer Forderung, für die ihm ein Pfandrecht an einer beweglichen Sache oder an einem Rechte des Schuldners zu­steht, ist nach wie vor berechtigt, auch wenn sich dieses Pfandrecht auf das betriebszugehörige Vermögen des Schuldners erstreckt, trotzdem d i e Zwangsvoll st reckung in den Pfand- gegenständ zu betreiben. Das gleiche gilt für die Befriedigung aus Gegenständen, die dem Gläubiger von dem Schuldner zur Sicher­heit übereignet sind, oder an denen der Glä b'ger ein Zurückbehaltungsrecht hab Solche Pfandgegenstände genießen nicht den neu­eingeführten Vollstreckungsschutz.

Das Offenbarungseid-Verfahren gegen landwirtschaftliche Schuldner bis zum 31. Oktober 1933 ist vollständig

neu geregelt worden. Von dem landwirtschaft­lichen Schuldner kann in der Zeit bis zum 31. Ok­tober 1933 die Leistung des Osfenbarungseids nach § 807 ZPO. nur noch unter folgender Vor­aussetzung verlangt werden: Der Gläubiger muß glaubhaft machen, dah der Schuldner außer seinem zu dem Betrieb gehörenden Grundbesitz und den betriebszugehörigen Gegenständen noch s o n st i - ges Vermögen besitzt. Im Gegensatz zu früher brauchen bis zum 31. Oktober 1933 die zu dem Detrieb gehörigen Sachen nicht mehr in das Vermogensverzeichnis ausgenommen zu werden.

War vor dem Inkrafttreten der Verordnung gegen einen Schuldner zur Erzwingung des Offen­barungseides die Haft angeordnet worden, so ist dec Haftbefehl aufzuheben. Der Schuldner muh hierzu einen besonderen Antrag stellen, dem das Gericht nachkommen muß, wenn nicht dec Gläubiger glaubhaft macht, daß noch sonstiges Vermögen des Schuldners vorhanden ist. Das Gericht muß dem Gläubiger von Amts wegen eine Frist sehen, innerhalb der er die Umstande des Vorhandenseins von sonstigen Vermögen, das nicht zum Detrieb gehört, glaubhaft zu machen hat. .

III.

Dah durch besondere Vorschriften über Zwangsvoll st reckung gegen Siedler deren Rechte weitgehend gewahrt sind, sei der Vollständigkeit halber erwähnt.

Zum Schluß sei noch darauf hingewiesen, daß die Verordnung vorerst eine nur bis zum 1.Oktober 1933 begrenzte Gültigkeit hat und kaum eine endgültige Lösung bedeuten wird. Bringt sie auch für die landwirtschaft­lichen Schuldner ein meh rmonatiges Zah­lungsmoratorium, so wird sie auf der an­deren Seite den landwirtschaftlichenRe- alkredit sehr stark einschnüren, da sie neuen Kreditgebern vorerst die Möglichkeit nimmt, durch Vollstreckungsmaßnahmen den Schuldner zur Zahlung des Kredits heranzuziehen. Die Geldinstitute werden für die nächste Zukunft dec Landwirtschaft kaum neue Kredite einräumen, solange der Vollstreckungsschuh in der gegen­wärtigen Form fortbesteht. Hier wirft sich die Zweifelsfrage auf, ob eift Kreditnehmer aus der Landwirtschaft seinem Geldgeber gegenüber a u f den landwirtschaftlichen Vollstrek- kungsschuh Verzicht lei st en kann und ob eine solche Verzichtsleistung gültig ist. Hierzu sei folgendes bemerkt: Ein solcher Verzicht ist im Einzelfall rechtlich möglich und kaum zu beanstanden. Der landwirtschaftliche Vollstrek- kungsfchutz ist ein Schutzrecht des Schuldners, und dec Verzicht au, diesen Schuh ist die frei­willige Aufgabe dieses Schuhrechts. Ein D e r - b o t eines derartigen Verzichts ist in der Rot- .Verordnung nicht enthalten; der Verzicht verstößt auch nicht gegen die guten Sitten oder eine gesehliche Vorschrift. Er wird deshalb gül­tig sein.

Dieser Auffassung kann allerdings entgegen­

lang) rm Eichen-Scheit und »Knüppel Buchen-Scheit und »Knüppel Nadelholz-Knüppel Erlen-Knüppel Eichen» und Buchen-Reifer. Nutzholz kommt zuerst zum Ver­kauf. 1476D

Atzbach, den 27. Februar 1933.

Der Gemeindevorsteher.

Berlin fester.

Berlin, 1. März. (WTB. Funkspruch.) Bei recht kleiner Unternehmungslust aller am Börsenge- schäft beteiligten Kreise zeigte sich in 9er Burgstraße eine durchaus freundliche Grundstim- m u n g. In der Hauptsache verwies man auf die durch die Notverordnung gegen kommunistische Ge» waltakte eingetretene Beruhigung und die zuver­sichtlichere Stimmung in Wallstreet, die auch durch die Entwicklung der amerikanischen Bankenkrise nicht beeinträchtigt werden konnte.

Die Anfangsnotierungen lagen nicht ganz einheit- lich, da an einigen Märkten die Limiteerneuerunaen nicht rechtzeitig vorgenommen worden waren. Im allgemeinen überwogen die Besserungen, die je­doch nur vereinzelt mehr als 1 v. ch. betrugen. So gewannen Schlesische Bergbau und Elektrische L-iefe- rungen je 1,25 v. H. Farben und die führenden Elektropapiere wurden etwas lebhafter umgesetzt. Etwas stärker gedrückt waren Schultheis mit minus 1,25 d. Sy und Akkumulatoreyfabrik mit minus 2. d. Sy Im Verlaufe wurde die Tendenz ganz all­gemein belfer. Die Gewinne der führenden Papiere betrugen bis zu 1 v. H. BMW. und Kali­aktien waren bis zu 1,50 d. Sy fester. In Conti- gummi bemerkte man Deckungen, da die Meldun­gen über eine 2prozent. Dividendenkürzung nicht be­stätigt sein sollen. Dieses Papier gewann sogar 2 d. Sy Das Geschäft nahm im allgemeinen kein grö­ßeres Ausmaß an. Aschaffenburg Zellstoff erschienen mit Minus-Zeichen und wurden bis zum Kassakurs ausgesetzt. Die beabsichtigte Stillegung des Werkes Walsum hatte etwas Angebot ausgelöst, für das sich schwer Abnehmer fanden. Der Kurs dürfte etwa 4 bis 5 v. Sy niedriger bei 20 v. H. liegen.

Deutsche Anleihen lagen etwas freundlicher, auch Reichsschuldbuchforderungen gingen bis zu 0,25 v. H. über gestern um. Variable Industrieobligatio­nen waren nicht einheitlich, während die übrigen festverzinslichen Märkte vorwiegend freundlichere Veranlagung zeigten. Bei Ausländern waren Ana­tolier mit einem Gewinn von ca. 0,50 o. H. zu er- wähnen.

Der Geldmarkt war auch heute noch ver­knappt, und zwar infolge von Lombardrückzahlun­gen. Tagesgeld stellte sich an der unteren Grenze

Zentrumsiiartei Gieren

Donnerstag, 2. März 1933, abends 8l/4 Uhr

gehalten werden, dah der Zwangsvollstreckungs­schuh ja nicht dem einzelnen Landwirt zugute kommen soll, sondern als gesehliche Maßnahme Aur Gesundung der ge­samten deutschen Landw ixt schäft an­zusehen ist. Aus diesem Gesichtspunkt heraus kann es zweifelhaft erscheinen, ob ein solcher, Einzelverzicht wirksam ist. Iedenfalls sei der Vollständigkeit halber auf diese Zweifelsfragen hingewiesen. Diese Streitfrage wird die Oeffent- lich.eit bald beschäftigen, und eine Stellungnahme von maßgebender Seite hierzu wäre von all­gemeinem Interesse.

Zwangsversteigerung

Am Donnerstag, dem 16. Mär; 1933, vormittags 10 Uhr, wird im Amtsgerichts­gebäude zu Gießen, Zimmer 112, das im Grundbuche von Gießen a) dem Heinrich Weber in Gießen zu b) der karollne Weber, geb. Carle, dessen Ehefrau, zu V» zugeschriebene Anwesen Friedrichstraße 3

Flur 6, Nr. 1052/w = 192 qm hofreite, geschätzt 21840 Reichsmark, versteigert.

Die amtsgerichtliche Verfügung ist an der Ortstafel Bergstraße 20, Stadthaus, zur Einsicht ausgehängt. 13670

Gießen, den 22. Februar 1933.

I. A. des Amtsgerichts Gießen: Leo, Ortsgerichtsvorsteher.

Cafe-Reftaurant Bürgerhof

Ab Donnerstag, den 2. März 1933

Neue Kapelle M7|D Die temperament­vollen Pawlows.

Die Wahlhandlung (Abstimmung) zur Reichstagswahl findet am Sonntag, dem 5. Mär; 1933, ununterbrochen von 9 bis 18 Uhr statt. Zur Stimmabgabe dürfen nur amtlich hergestellte Stimmzettel, die alle zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei (Kennwort) und die Namen der ersten Bewerber jedes Vor­schlages enthallen, verwendet werden. Die Ausgabe der amtlichen Stimmzettel und Wahlumschläge erfolgt im Wahlraum.

Die Abstimmungsbezirke der Stadt Gie­ßen mit Gemarkung Schiffenberg und Herrnwald, die Abstimmungsräume, die Namen der Abstimmungsoorsteher und deren Stellvertreter sind aus dem Aushang in den amtlichen Aushängekasten, und aus dem Aushang in der Alten Klinik, ßiebig» strahe 16, im Allen Rathaus Marktplatz Nr. 14, im Stadthaus, Gartenstraße 2, und im Stadthaus, Bergstraße 20, zu ersehen.

Es ist untersagt, im Wahlraum oder in dessen Zu» oder Eingänaen Plakate irgend­welcher Art (Wahlaufrufe usw.) anzu- bringen. 1464C

Das Wahlergebnis für den 19. und 20. Wahlbezirk (Kliniken, Kranken- und Pflegeanstallen) wird nach beendeter Wahl­handlung im Stadthaus, Bergstraße 20, Zimmer 8 und 9, festgestellt.

Die Ausstellung von Stimmscheinen für solche Wähler, die sich am Wahltage aus zwingenden Gründen außerhalb ihres Wahlbezirks aufhalten, erfolgi bis ein­schließlich Samstag, den 4. März 1933, 17 Uhr, durch das Städtische Wahla.nt, Stadthaus, Bergstraße 20, Zimmer Nr. 14. Die Entgegennahme der Stimmscheine hat durch die Wahlberechtigten, die sich über ihre Person genügend ausweisen müssen, selbst zu geschehen. Sind dritte Personen mit Entgegennahme eines Stimmscheins beauftragt, so müssen sie sich durch Vorlage einer Vollmacht des Wahlberechtigten aus- weisen.

Gießen, den 1. März 1933.

Bürgermeisterei Gießen. I. D.: Dr. Hamm.

auf 5, zum Teil auch 4,90 v. 5). Zn Privatdiskonten, Reichswechseln per 24. Mai und Reichsschatzanwei­sungen per 16. Oktober war das Geschäft ziemlich ruhig, hoch konnte man geringe Nachfrage feststellen.

Frankfurt still, aber freundlich.

Frankfurt a. M., 1. März. (WTB. Draht­meldung.) Die bereits an der Abendbörse auf Grund der Erholungen an den Auslandsbörsen, insbesondere Reuhork, vorherrschende gebes­serte Stimmung blieb auch zu Beginn des heutigen Verkehrs erhalten und erfuhr im Ver­laufe noch eine Bekräftigung. Die neue Rot­verordnung der Reichsregierung zum Schuhe von Volk und Staat hat in bezug auf die innerpoli­tische Lage beruhigend gewirkt. Da aber von der Kundschaft keine nennenswerten Orders vorlagen, hielt sich das Geschäft in ziemlich engen Gren­zen. Rur auf einigen Spezialgebieten ging es zeitweise etwas lebhafter zu. Die Kursgestaltung gegenüber der Abendbörse war nicht ganz ein­heitlich, jedoch auf Deckungen der Kulisse, die in den letzten Tagen infolge der amerikanischen Vor­gänge etwas vorgegeben hatte, überwiegend et­was fester. '

Am Montanmarkt lagen Rheinstahl leb­haft 'und 1,4 Prozent höher, Stahlverein ge­wannen 0,5 Prozent, Phönix blieben behauptet, während Buderus Eisen 1 Prozent, Gelsenkirchen 0,4 Prozent und Otavi-Minen 3,4 Prozent nach­liehen. Am Elektromarkt eröffneten AEG. 0,13 Prozent und Schuckert 0,4 Prozent höher, 2icht und Kraft und Siemens lagen unverändert. Von Chemiewerken fetzten IG.-Farben mit 108,6 Prozent 0,5 Prozent höher ein und zogen später bei relativ lebhaftem Geschäft auf 109,5 Prozent an. Rütgerswerke plus 0,5 Prozent, Scheideanstalt unverändert 157,5 Prozent. Von Kunstseideaktien lagen Bemberg 0,75 Prozent niedriger, dagegen Aku 0,9 Prozent fester. Schisf- fahrtspapiere zogen um 0,25 Prozent und Daim­ler um 0,5 Prozent an. Contigummi lagen zu­nächst nochmals 0,5 Prozent schwächer, im Ver­laufe besserten sie sich jedoch um etwa 1,5 Pro­zent auf 122 Prozent, da die Gerüchte von einer Dividendensenkung um 2 Prozent auf 6 Prozent bisher keine Bestätigung erfahren haben.

Am Rentenmarkt lagen Altbesitz 0,9 Pro­zent, späte Reichsschuldbuchforderungen 0,5 Pro­zent und Reubesitz etwa 0.1 Prozent hoher. Goldpfandbriefe tendierten auch heute uneinheitlich bei Abweichungen von 0,25 bis 0,50 d. Sy nach beiden Seiten. Liquidationspfandbriese und Kom­munalobligationen blieben meist offeriert und ga­ben etwa 0,50 v. Sy nach. Das Geschäft war aber sehr klein. Staats- und Stadtanleihen lagen kaum verändert. Von Jndustrieobligationen gewannen Stahlverein 0,50 v. Sy Am Auslandsrentenmarkt lagen Anatolier 0,75 v. Sy fester.

In der zweiten Börsenstunde schrumpfte das ©e- schäft auf ein Minimum zusammen, doch blieben die erhöhten Kurse ziemlich gut behauptet.

Wilhelm Backhaus

Werke von Beethoven und Brahms

Der Bechstem-Konzert-Flügel ist aus dem Pianohaus Schönau, Selters weg.

Eintrittskarten: 2, 3 und 4 RM. bei Ernst Challier und abends an der Kasse. Studentenkarten RM. 1 bei Herrn Sekretär Ritter und im neuen Studentenhaus. 1385D

Nationalsozialistische

Wahlkundgebung----

Donnerstag, 2. März, abends 8 Uhr, im Caf6 Leib

1. Uebertragung der Hitlerrede v. Berlin

(Lautsprecheranlage)

2. Filmvorführung

Der Brand um Moskau"

Hithr in Hamburg 1471 d

3. Klostermann, m.. l., spricht:

Mit Hitler für Deu schland"

im Katholischen Vereinshaus (Liebigstr.)

Redner: Landtagsabgeordneter Proi.Stohr. Mainz

_____________Brü ckmann._____________

Brenn- und Nutzholzverkauf. Staatsoberförfterei Srofdorf.

Montag, den 6. Mär,, um 9 Uhr, bei Gastwirt klinket, Sdenyausen a.d. Lahn. Försterei Salzböden, Distrikt 65, 73a 74, 69b, 73c, 76b und Totalität. Försterei Waldhaus, Distrikt 55a, 56. 1477D

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-Reis. III 205 rm.

Du.-Scheit = 204 rm, -Knüppel -- 303 rm, Reis. III 1353 rm.

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Etwa von 2 Uhr ab Nutzholz aus obigen