Ausgabe 
24.1.1939
 
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Reue zu spät!

Streichholz.

geworden.

Rauchen.

| Verkäufe |

Nachruf.

Lang-Göns, den 23. Januar 1939.

491D

Gießen, den 23. Januar 1939.

488D

Daubringen, Lollar, den 23. Januar 1939.

60ßD

Die Beerdigung findet Mittwoch, 25. Jan., nehm. 3 Uhr, statt

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Hein!

Künstliche;

müssen dann unverzüglich beseitigt werden. Es kann aber vorkommen, daß ein Schornstein plötzlich einen durchgehenden Riß aufweist. In diesem Falle

Obwohl das Rauchen in Stallungen, in Scheunen, auf Heuböden und in der Nähe leicht brennbarer

Die Mängel an meinen durch die

Schornsteine.

Schornsteinen werden im allge-

Schornsteinfeger festgestellt und

Anna Frey Wwe, geb. Dietz Familie Karl Gaß.

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Eine Gewissensfrage an die Eltern: Werden die Streichhölzer so aufbewahrt, daß sie für Kinder nicht erreichbar sind? Gebt euch die Antwort selbst und beachtet folgendes:

Ein Streichholz in Kinderhand ist eine gefährliche Brandfackel. Auf dem Lande ist diese Gefahr aber besonders groß. Erfahrungsgemäß spielen Kinder gern mit Feuer. Der kaum zweijährige Knirps trach­tet schon nach der Streichholzschachtel oder versucht mit seinen kleinen Händchen die Ofentür zu öffnen, um in das hellbrennende Feuer zu schauen. Eltern und Erzieher, hämmert den Kindern ein, daß Spie­len mit Feuer oder Feuerwerkskörpern gefährlich ist, macht sie nicht nur auf das Verbot, sondern auch auf die Gefahren aufmerksam, spart nicht mit harter Strafe, wenn das Kind in diesem Falle un­folgsam ist; denn die meisten im Feuer verbrann­ten Kinder sind Opfer einer Spielerei mit Feuer

Die Geschichte eines Eisvogels von Kurt Knaak

157 Seiten mit 12 künstlerischen Text- Zeichnungen von Erich Schröder, Berlm. Leinenband mit rnehrfarb. qjqr} q Schuhumschlag.......Jl JJl. Of

Nur wenigen Naturfreunden ist es ver­gönnt, den Eisvogel - diesen prächtigen, gefiederten Fischer - in der Natur au beobachten. Der Verfasser hat ihn in seinem Daseinskampf, bei der Fischiagd, >m Spiel triebhaften Lebens und bei der Auszucht der Jungen belauscht und läßt uns tn umerhaltsamer und anschaulicher Sprache dieses ganzen bunten Vogel- lebens teilhastig werden.

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Prächtig sieht er aus! - Kennen Sie ihn? Der Eisvogel

ist Mittelpunkt des neuen Tier-Romans:

Mittwoch, den 25. Januar 1939, mittags 2 Uhr, versteigere ich da­hier, Neuenweg (Perkaufsraum von Hartmei;) bzw. an Ort und Steile - Bekanntgabe im Berstei- gerungölokal- zwangsw.geg.bar:

Haus-, Laden- uub Büromöbel, Näh - und Schreibmaschinen, Radios, Klaviere, einen Posten Mäntel, Kleider und Kostüme, Bücher, Schreibutensilien, Füll- federbalter,Nechen-u.Adressier- mascbin.,Bürsten, Pinsel, Körbe, Besen, 1 Wnrensckrank, 1 Uhr, Kassenschrank, 1 Warmmasser- sveicher, 1 Grammovbon, 1 Gas­herd, 1Fnstr umentens chra n k und verschiedenes andere. 49sD

Werner: Samstag, 28. Januar 1939, 10 Uhr: Jagdgewehre.

33ifforf/ Gerichtsvollzieher.

Am 19. Januar verstarb das langjährige Mitglied des Stadttheaters

Luise Schubertjüngling.

Wir verlieren mit ihr eine besonders wertvolle Mit­arbeiterin und die Stadt Gießen eine große Künstlerin. Ihr Name wird uns unvergeßlich sein.

Auf Wunsch der Verstorbenen fand die Beisetzung in aller Stille statt. x

Der Intendant und die Gefolgschaft des Stadttheaters Fachschaft Bühne in der Reichstheaterkammer

Ortsverband Gleben

Das Städtische Orchester.

Für die Aufmerksamkeiten zu unserer Vermählung danken wir herzlichst

Richard Bennert und Frau

Gießen (Bismarckstraße 9), den 24. Fanuar 1939

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Stehen Oefen, Herde usw. auf Fußböden, so müssen außerdem vor den Feuerungsöffnungen Vor­lagen von Eisenblech oder sonstigem feuersicherem Material so angebracht werden, daß der Fußboden hinreichend gegen Feuersgefahr geschützt-ist.

Alle Feuer- und Schüröffnungen müssen mit dicht schließenden Türen aus Metall versehen sein. Ist dieser feuersichere Abschluß durch Beschädigung oder natürliche Abnutzung unbrauchbar oder schadhaft ge­worden, so ist er zu erneuern oder zu reparieren. Ein Herausfallen glühender Asche oder Funkenflug muß unmöglich sein.

Feuerungsanlagen im Freien.

Die Errichtung und Ausstellung transportabler Siedekessel, Herde, Futter- und Waschkessel, Obst­darren und dergleichen im Freien ist nur nach ein­geholter polizeilicher Erlaubnis zulässig. Die unmit­telbare Aufstellung an Gebäuden ist nur zulässig, wenn diese massive Umfassungswände haben. Von leicht brennbaren Gegenständen, Holzschuppen, Stroh- und Misthaufen muß ein genügender Abstand eingehalten werden.

Rauchrohre.

Die Rauchrohre (Ofenrohre) müssen dicht an­schließend durch die Wange (Futterrohr) in den Schornstein geführt werden. Das Futterrohr durch die Mauer zum Kamine muß vorhanden sein. Schad­hafte, oder verrostete Ofenrohre müssen erneuert werden. Diesen Uebelstand findet man sehr oft vor. Falsche Sparsamkeit, den nötigen Ersatz zu schaffen, hat schon manchen Brand verursacht. Rauchrohre, die unmittelbar ins Freie münden, z. B. an trans­portablen Feuerungsanlagen, Siedekesseln u. dgl. müssen mit einem 'Funkenfänger ausgerüstet sein.

Klappen in Rauchrohren von bewohnten Gebäu­den müssen so eingerichtet sein, daß der Zug nicht vollständig abgeschlossen werden kann. Es können sich leicht Kohlenoxydgase bilden; diese bedeuten den Erstickungstod. Werden Ofenrohre zusammen­gesetzt, so muß dies so erfolgen, daß das Rohr mit dem geringeren Durchmesser in das größere Rohr in Richtung des Rauchabzuges mindestens 10 cm tief eingeschoben wird

Ofenlöcher.

Unbenutzte Rauchrohröffnungen in Schornstein­kammern müssen mit unverbrennbaren Kapseln dicht verschlossen, oder zugemauert werden. Das Zu­stopfen dieser Oeffnungen mit Lumpen, Papier oder dergleichen ist sträflicher Leichtsinn und strafbar. Um Rohrbränden vorzubeugen, ist öftere Reinigung erforderlich.

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Danksagung.

Für die vielen Beweise aufrichtiger Teilnahme beim Heimgang unserer lieben Entschlafenen

Fräulein Berta Marie Frey

danken wir herzlichst.

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Landbevölkerung hilft mit bei der Brandverhütung!

Gendarmerie und Feuerlöschpolizei als Berater.

Todes-Anzeige.

Heute morgen verschied nach kurzer Krankheit unsre liebe Mutter, Schwiegermutter, Großmutter und Urgroßmutter

Anna Braun Wwe., geb. Hilberg

im 85. Lebensjahre.

Die trauernden Hinterbliebenen: Familie Heinrich Walter IV. Wwe. Familie Wilhelm Braun 111. Familie Heinrich Braun III. Familie Ludwig Schäfer.

Das neue Deutschland hat die G e f a h r der Brandseuche erkannt, und kein Mittel bleibt unversucht, die planmäßige Bekämpfung der Brand­gefahren mit ganzer Kraft in die Wege zu leiten. Die Brandstatistik zeigt, daß fast 90 v. H. aller Brände auf Fahrlässigkeit durch unvorsich­tigen Umgang mit Feuer und Licht zurückzusühren sind. ,

Der Landkreis Gießen ist im vergangenen >jayre besonders von der Brandseuche betroffen worden. In den meisten Fällen warFahrlässigkeit als Brandursache festzustellen.

Wie der Arzt bei der Bekämpfung einer Krankheit zuerst nach der Krankheitsursache forscht, so ist es auch bei der Brandverhütung und -bekampfung Vor­aussetzung, daß man die Entstehungsursachen kennt.

Zur allgemeinen Aufklärung sollen hier einige Hin­weise dienen. Ihre gewissenhafte Beachtung von jedermann sei ihr Zweck.

Aeußerer baulicher Zustand von Gebäuden.

Umfassungswände, Brandmauern, Bedachungen, ' Tür- und Fensteröffnungen, Luken sind in gutem baulichen Zustand zu halten. Zerbrochene Fenster­scheiben, namentlich an Dachfenstern und Luken, müssen erneuert, schadhafte Dächer repariert wer­den. Alle vorhandenen Oeffnungen müssen mit dicht schließenden Verschlüssen versehen sein. Das Ein­dringen von Funken durch Funkenflug in das Innere des Dachraumes oder in das Gebäude muß auf diese Weise verhindert werden.

Leicht brennbare Stoffe, wie Heu, Stroh und der­gleichen, dürfen aus Fenstern, Zuglöchern und Luken nicht herausragen, auch dürfen Oeffnungen mit diesen leicht brennbaren Gegenständen nicht zugestopft wer­den. Daß diese Vorschriften unbedingt notwendig sind, zeigt folgender Vorfall:

Mehrere schulpflichtige Kinder spielten am 31. De­zember 1938 auf der Straße in Hattenrod nut Feuerwerkskörpern. Ein zwölfjähriger Junge warf dabei in jugendlichem Uebermut brennende Wunder­kerzen wie wir sie am Weihnachtsbäumchen ab­brennen, in die Luft. Eine der sonst harmlosen Wun­derkerzen fiel auf die offenstehende Lukentur einer Scheune und von dort auf heraushängendes Stroh, das sich sofort entzündete. Die gefüllte Scheune brannte nieder.

Feuerungseinrichlungen.

Grundsatz. Wer eine Feuerstätte errichten will (Aufstellung von Oefen, Herden, Rauchkammern und dergleichen), muß vorher die baupolizeiliche Geneh­migung einholen. Alle Oefen, Herde, Siede- und Waschkessel müssen, wenn sie nicht unmittelbar auf dem Erdboden stehen, auf eine feuersichere Unter­lage aufgestellt werden. Die Ofensteine müssen min­destens 6 cm dick sein. Steht die untere Sette des Ofens wenigstens 12 cm frei vom Fußboden ab, so genügt eine Eisenplatte als Unterlage.

Baue gut.... I mit Ab ermann

Gegenstände grundsätzlich verboten ist, wikd dieses Verbot nicht immer befolgt. Ein achtlos fortgeroor« jenes Streichholz welches nod) glüht, ein Zigaretten« oder Zigarrenstummel, etwas Glut aus der Tabaks« pfeife, kann die Ursache eines Großbrandes werden und hat schon manchen zum Brandstifter gestempelt.

Offenes Licht.

Damit ist solches gemeint, das gegen eine Be* rührung mit leicht brennbarem Material nicht ge« nügend gesichert ist, namentlich aber Kerzen und einfache Petroleumlampen dürfen in Stallungen, Scheunen, Heuböden und an allen Orten, wo leicht brennbare Gegenstände lagern, nicht benutzt werden.

Elektrische Anlagen.

Haltet Eure elektrischen Anlagen in Ordnung. Laßt sie von Zeit zu Zeit vom Fachmann über­prüfen, denn die Elektrizität ist die betriebe», feuer- und unfallsicherste Energiequelle, wenn die Anlage fehlerlos ist. Beschädigte Schalter und Steckdosen, lose Rohrleitungen sind Fehler, die vom Fachmann beseitigt werden müssen. Wackel­kontakte in Abzweigdosen, Schaltern oder Steck­dosen sind in Scheunen, Stallungen und 2)ad)« höben besonders feuergefährlich.

Die elektrischen Sicherungen sind eingebaut, um die Leitung bei zu starkem Stromverbrauch zu schützen. Entsteht in der Leitung irgendein Fehler, sei es Kurz-, Erd- oder Körperschluß, so wird die Sicherung angesprochen und schlägt durch. Dadurch wird die Leitung stromlos, die Gefahr ist behoben. Ist die Sicherung aber verbotenerweise mit Stanniol, Draht oder sogar durch Nägel geflickt, so ist sie stärker als die Fase (elektr..Draht), der Draht wird glühend, schmilzt durch und entzündet leicht brenn­bare Gegenstände, wenn sie in der Nähe lagern.

Reservesicherungen müssen immer vorhanden sein. Brennt die Sicherung mehreremals durch, so ist die- ses ein Zeichen, daß die elektr. Anlage nicht in Ord­nung ist. Nun nicht selbst an der Leitung herum­pfuschen, sondern den Fachmann geholt, der die Fehlerquelle beseitigt. Elektrische Bügeleisen werden oft aus Vergeßlichkeit nicht aiisgeschaltet und bilden Dann eine Brandgefahr. Stehen diese Eisen aber, wie vorgeschrieben, auf feuersicherer Unterlage, dann ist ein Brand verhütet.

Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor in Scheunen, Stallungen, Holzschuppen unterzustel« len, ist eine bedauerliche Unsitte, die sehr gefährlich ist. Für so entstandene Brandschäden wird wohl keine Versicherung haften, der Staatsanwalt wird aber ein Verfahren wegen fahrlässiger Brandstif­tung einleiten.

Zur Beherzigung.

Wir haben nur einen Teil der Brandgefahren kennengelernt und zugleich festgestellt, daß über­all der Brandteufel lauert. Wenn jeder an Hand dieser Hinweise sein Hab und Gut auf Feuer- sicherheit überprüft, dann soll er nicht nur die Feh­ler feststellen, sondern diese auch mit eisernem Willen beseitigen.

Lanümann verhütest du Brand, dann dienst du deinem Vaterland!" - P. Sch.

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ist sofort ein Handwerker (Maurer oder Ofensetzer) hinzuzuziehen, der den Schaden handwerksmäßig beseitigt.

Aufbewahren von Asche und Feuerungsmaterial.

Asche darf grundsätzlich nur in feuersicheren Behältern (Eimer aus Eisenblech, eisernen Fäs­sern) oder in gemauerten Gruben mit Eisendeckeln aufbewahrt werden. Die Aufstellung darf nur an massiven Mauern und auf unoerbrennbaren Unter­lagen erfolgen. Die Nähe leicht brennbarer Gegen­stände muß vermieden werden. Unter Treppen, in Holzoerschlägen, Dachräumen, Scheunen, Schuppen und Stallungen dürfen auch feuersichere Be­hälter nicht aufgestellt werden. Die Nicht­beachtung dieser Vorschrift war die Brandursache eines Schadenfeuers, dem vor einigen Tagen eine Scheune zum Opfer fiel.

Die Gewohnheit, leicht brennbare Gegenstände in der Nähe von Feuerstätten aufzubewahren, nasse Wäsche und Kleider unmittelbar am Ofen oder am Herd aufzuhängen, Holz im Herdbackofen zu trock­nen bedeutet eine ständige Feuersgefahr und hat schon manchen Brand verursacht, wenn die nötige Vorsicht außer acht gelassen wurde.

Auf dem Lande sieht man häufig größere Mengen Holz unmittelbar hinter dem Ofen aufgestapelt. Schon oft ist es vorgekommen, daß dieses Holz Feuer fing und das ganze Anwesen eingeäschert wurde.

Die Hausfrau muß immer wieder davor ge­warnt werden, Petroleum oder Spiritus zum Feuer­anmachen zu verwenden oder auch brennende Petroleumlampen nachzufüllen.

Nach der Explosion, die nicht nur Brände, son­dern auch Verbrennungen hervorruft, kommt die

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