Aus der engeren Heimat
Schwestemarbeii unter Führung der ASV
Last gelegt. Der Kriminalbeamte, der die Sache aufgedeckt hatte, sagte als Zeuge aus, daß der Angeklagte als Ortsfremder unter die der Wilddieberei beschuldigten Leute.geraten und daran anscheinend Gefallen gefunden habe. Der Angeklagte entschuldigte sich mit Krankheit, er habe sich Fleisch verschaffen wollen und auch nur von feinem außerhalb des Dorfes befindlichen Haufe aus auf ein Reh, einen Hasen und ein Rebhuhn geschossen. Er wurde zu einer Gesamtstrafe von 5 Monaten Gefängnis unter AnrechniDkg der Untersuchungshaft
ziales Element, eine gan- empfindliche Strafe treffen müsse.
Biehmarktverlegung in der Butztagswoche.
Fwd. In der Woche vom 19. bis 25. November 1939 finden die Diehmärkte in Frankfurt a. M., Mainz, Wiesbaden und Worms am Dienstag, 21.11., und Donnerstag, 23.11., in Darmstadt und Wetzlar nur je ein Markt am Dienstag, 21. 11., statt.
nicht den Verletzten, sondern einen gewissen Göbel habe treffen wollm, der ihn, den Angeklagten, am Tage vorher geschlagen habe.
Der Angeklagte wurde des Verbrechens der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig erkannt und zu einer Zuchthaus st rafe von 4 Jahren, abzüglich 4 Monaten Untersuchungshaft, verurteilt. Straferschwerend wurde berücksichtigt, daß der Verletzte nicht den geringsten Anlaß zu der schweren Tat gegeben hatte und den Angeklagten als aso-
wirkung blieb.
Der Reichsbund der Freien Schwestern und Pflegerinnen e. V., der die selbständige Besttrn- mung über den Berufsweg seiner Schwestern freiläßt, will für die wirtschaftliche Sicherstellung seiner Schwesternschaft weitestgehend sorgen. Er wünscht, daß den vielen Frauen und Mädchen, die diesen Berus aus dem Verlangen ihres Herzens, ihrem Volk dienen und helfen zu können, ergreifen, eine würdige Lebenshaltung gewährt werden kann, aber auch anderseits die Sorgen im Alter in Fällen von Krankheit und Invalidität erspart bleiben. Mitglied können alle diejenigen freiberuflich tätigen Schwestern und Pflegerinnen werden, die hinsicht- lich ihrer Abstammung den Bedingungen zur Erlangung des Reichsbürgerrechtes entsprechen, die ledig und nicht vorbestraft sind. Die Ausbildung erfolgt in staatlich anerkannten Krankenpflege- bzw. Säuglingspflegeschulen. Nähere Auskunft erteilt in jedem Falle die Gauvertrauensschwester bei der Gauamtsleitung der NS.--Dolkswohlfahrt, Darmstadt, Steubenplatz 17.
Jn den kommenden Dinier- seldzug gehen wir gerüsteter als igit. Das deutsche Heer besitzt die besten Waffen und seine Heimat ist getragen oom Opfergeist für das Kriegs.whw.
die, wie gerade auch unser Gau Hessen-Nassau, in strengstem Maße den Einsatz der Schwesternschaft erforderten, haben sich unsere blauen Schwestern hervorragend bewährt. Ein Beispiel der höchsten Einsatzfähigkeit war auch die Besetzung des nunmehr übernommenen Robert-Ley-Krantenhauses, die in dem kurzen Zeitraum von drei Tagen notwendig wurde. Reibungslos verlief die Uebernahme des Krankenhauses, ohne daß die geringste Störung in der Pflege der Pattenten eintrat. Die trotz der Kürze der Zeit sorgfältig ausgewählten Schwestern waren derart befähigt, daß ihr persönlicher Einsatz in einer fremden Umgebung ohne schädliche Nach-
NSG. Am Mittwoch wurde das Robert- Ley-Krankenhaus in Hanau von Schwestern des der NS.-Dolkswohlfahrt unterstehenden Reichsbundes der Freien Schwestern und Pflege- rinnen e. D. übernommen. Das mit 300 Betten aus- gestattete Krankenhaus wurde dabei mit rund vierzig Schwestern und dazu 25 Schülerinnen der Schwesternschaft des Reichsbundes besetzt.
f Die Wirkungsmöglichkeiten dieser Schwestern- Organisation sind denkbar vielseitig. In der Krankenanstalt muß die Schwester neben den allgemein krankenpflegerischen Arbeiten noch eine beträchtliche Anzahl von Spezialgebieten beherrschen: so die Operationsschwester, Ne Röntgenschwester, die Büro- schwester und die Hausschwester. In Säuglingspflegeanstalten werden staatlich anerkannte Säuglingsschwestern und Milchküchenschwestern stark verlangt. Gute Aussichten auf Betätigung in Krankenhäusern und Sanatorien hat auch die Diätküchenschwester. Das Gebiet der Privatpflebe ist fast unübersehbar vielseitig, und eine tüchtige, gut ausgebildete Kranken- oder Säuglingsschwester kann gerade in der Familienpflege gute Dienste leisten.
Die Schwesternschaft der Freien Schwestern und Pflegerinnen hat im Gau Hessen-Nassau drei Jung- schwesternheime, sechs Krankenhäuser, zwei Heilstätten, fünf Kinderheime und eine Kinderklinik mit ihren' Schwestern belegt. Außerdem hat der Reichsbund ein Schwesternheim für Schwestern der Privatpflege. Von den rund 600 Schwestern, bie in unserem Gau dem Reichsbund angeschlofsen sind, sind über 150 vertraglich gebunden, d. h. also, daß sie von der NSV. fest verpflichtet und besoldet werden. Eine Stellenvermittlung sorgt auch für den Einsatz der nicht vertraglich gebundenen Schwestern, deren Inanspruchnahme von privater Seite durch diese Vermittlungsstelle ohne Vermittlungsgebühren möglich gemacht wird.
Die Einsatzfähigkeit dieser Schwestern hat sich schon feit den ersten Kriegslagen, ähnlich wie diejenige der NS.-Schwesternschaft bei der riesigen Arbeit der NSV.-Bahnhofsdienststellen bewiesen. Im Osten sowohl, als auch in den westlichen Gauen,
—.— Homberg (Ohm), 15. Nov. Um für die erste Hilse gut ausgebildete Hilfskräfte zur Verfügung zu haben, wurden bereits an größeren Orten besondere Kurse zur Ausbildung geeigneter Personen durchgeführt. Im unteren Rathaussaal findet gegenwärtig ein gleicher Kursus statt, der der Ausbildung von Lai-enyelferinnen dient. Die Leitung des Kursus liegt in den Händen von Dr. Luft bzw. der NSD.-Schwester Mathilde. — Der hie- fige Wanderverein führte eine Wanderung nach Bleidenrod durch. Der Anmarsch führte über Neuhaus und durch den „Freien Mann", lieber Büßfeld erfolgte der Rückmarsch. 18 Mitglieder nah-
kürzlich in Herborn 6 Leute ab geurteilt worden, und gegen andere Verdächtige aus dem hiesigen Landgerichtsbezirk steht die Verhandlung noch aus.
Schweinemarkt in Homberg.
Homberg, 16. Nov. Der Austrieb zum gestrigen Schwein em arkt betrug 96 Stück Ferkel. Für 5 bis 7 Wochen alte Ferkel zahlte man 13 bis 15 RM., für 7 dis 9 Wochen alte 15 bis 17 RM. und für 9 bis 11 Wochen alte Ferkel 17 bis 19 RM. pro Stück. Der Marktverlauf war ruhig, es verblieb kein Ueberftanb.
Kreis Alsfeld.
Schadenfeuer in Ober-Gleen.
* Ober-Gleen (Kreis Alsfeld), 18. Nov. Am gestrigen Freitagvormittag gegen 11 Uhr wurde unser Dorf durch Feueralarm in Unruhe versetzt. In der Scheune des Landwirts Karl Kirschner II. war Feuer ausgebrochen, das rasch um sich griff. Die Ortsfeuerwehr war in kurzer Zeit am Brandherd, gleichzeitig wurden auch die Feuerwehr von Kirtorf und die Kreismotorspritze von Alsfeld herbeigerufen. Da in der Scheune viel Heu und Stroh lag, hatte das Feuer reiche Nahrung. Die Wehren mußten sich deshalb darauf beschränken, die anliegenden Gebäude zu schützen. Es konnte aber nicht verhindert werden, daß die Scheune und außerdem auch das Maschinenbaus, in dem sonst die Dreschmaschine steht, den Flammen zum Opfer fielen. Die Dreschmaschine blieb erhalten, da sie gerade für die Drescharbeit unterwegs ist. Der Schaden ist erheblich und um so bedauerlicher, als der ganze Weizen, der unausgedroschen in der Scheune lag, mitverbrannte. Die Ermittlungen über die Ursache des Feuers sind noch im Gange.
Wilddiebereien und Jagdfrevel im Hinterland.
Lpd. Marburg, 15.Nov. Im Zusammenhang mit den zum Teil viele Jahre zurückreichenden Wilddiebereien in den Waldungen des westlichen Teiles des Kreises Biedenkopf und Des angrenzenden Dillkreifes, die, wie schon berichtet, durch eine umfangreiche Aktton der Frankfurter Kriminalpolizei und der Gerichtsbehörden aufgedeckt wurden und zur Festnahme von Der- Mächtigen führten, standen zwei Verhandlungen vor dem Amtsgericht. Als Angeklagte wurden zwei Männer aus Breidenbach, S. und P., aus der Hast vorgeführt. Ersterer war in Sträflingskleidung, Denn bei der Untersuchung hatte sich ergeben, daß er vor 13 Jahren eine Brandstiftung begangen chatte, weshalb ihn das Marburger Schwurgericht zu 2 Jahren Zuchthaus verurteilte. Es wurde "beiden Angeklagten zur Last gelegt, ein Reh, das -sich angeblich in dem Lattenzaun einer total aus- geplünderten verlaßenen Jagdhütte verfangen hatte, mit einem Taschenmesser abgeschlachtet und mitgenommen zu haben. Beide waren geständig und fugten hinzu, daß sie bei einem Abendspaziergang iort lagernde Kohlen, die sie geschenkt bekommen hatten, abholen wollten. Bei der Gelegenheit fei ihnen das Reh in den Weg gerannt und mit dem Kopf zwischen zwei Latten stecken geblieben. Wegen Jagdvergehens wurde S. zu 5 und der noch unbestrafte P. zu 3 Monaten Gefängnis unter Anrechnung der Untersuchungshaft verurteilt.
Dem folgenden Angeklagten K. aus Breidenbach, der auch lange in Untersuchungshaft sitzt, wurde Jagdfrevel in vier Fällen, auch Schlingenlegen, zur
verurteilt. »utneiwpquiMi« w» umumuii
Bekanntlich sind wegen der Fälle im Dillgebiet men an der Wanderung teil.
Ulmdftmkprogramm
Sonntag, 19. November.
6 Uhr: Hafenkonzert. 7 bis 7.15: Nachrichten. 8: Wir fingen den Sonntag ein! Ausführung: Der Frauenchor der Frankfurter Singakademie. 8.40: Dichter unserer Zeit. Br. Brehm: „Die wahre Welt . 9: Wie schön ist so ein Feiertag! 10; Gläubiges deutsches Herz. Eine Stunde der Besinnung am Feiertag — ,Ln unseren Herzen wird der Feind geschlagen". 10.50: Kleine Zwischenmusik. 11: „3um Sehen geboren — zum Schauen bestellt". Ein Goethezyklus. 12: Mittagskonzert. 12.30: Nachrichten. 12.50: Zwischenmusik. 13: Wehrmacht singt und spielt. 14: Nachrichten. 14.15: Uns gehört der Sonntag! Ein Reigen sorgloser Melodien. 15: Für unsere Kinder. „Die Reise zur Sonne". Ein Spiel nach einem alten Volksmärchen. 15.25: Volkstum und Heimat. .„Bauernland am Westwall" 15.50: Sport des Sonntags. 16: Großes Wunschkonzert für die Wehrmacht. 17 bis 17.10: Nachrichten. 20: Nachrichten. 20.15: Uebertragung vom Deutschlandsender. 22 bis 22.15: Nachrichten.
Montag, 20. November:
6 Uhr: Landvolk, merk' auf! 6.10: Morgengymnastik. 6.30: Frühkonzert. 7 bis 7.15: Nachrichten. 8: Gymnastik. 9.1-0: Kleine Ratschläge für Küche und Haus. 9.30: Schulfunk (Grundstufe). „ „Der Regenwurm — ein Bauer unter der Erde." Eine naturkundliche Hörfolge. 10: Frohe Weifen. 11: Kammermusik. 12: Stadt und Land — Hand in Hand. 12.10: Schloßkonzert Hannover. Es spielt
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das Niedersachsen-Orchester. 12.30 bis 12.40: Nachrichten. 14: Nachrichten. 14.15: Das Stündchen nach Tisch... 15: Aus einem Rüstungsbetneb- Nachmittagskonzert in Verbindung mit der NS.-Ge- meinschaft „Kraft durch Freude". Es spielt das kleine Orchester des Reichssenders Frankfurt. 17: Nachrichten. 17.10: Musikalische Kurzweil. 17.50: Sport. 18: Klingende Liebesgaben. Eine fröhliche Sendung des Reichsfenders Frankfurt für die Kameraden am Westwall. 19.10: Musik zum Feierabend. Dazwischen Berichte. 20: Nachrichten. 20.15: Uebertragung vom Deutschlandfender. Dazwischen: 22 bis 22.15: Nachrichten.
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Am 12. Nov. ist zu Neustadt im Odenwald im St. Marienkranken- haus nach schwerer Krankheit unsere liebe, gute Mutter. Schwiegermutter. Großmutter. Urgroßmutter. Schwester. Schwägerin und Tante
Frau Karoline Eger Wwe.
verw. Pukallus, geb. Löffler
Inhaberin des Goldenen Ehrenkreuzes der Deutschen Mutter
im Alter von 75 Jahren für immer von uns gegangen.
Im Namen der trauernden Hinterbliebenent
Franz Szczepaniak und Frau Karoline, geb. Pukallus.
Gießen. Frankfurt, Berlin. Saarbrücken. Darmstadt. Offenbach a M., Bartochow, Weimar. Bad Köstritz. Trusen, Singen, Kleinblittersdorf, den 18. November 1939.
Die Beisetzung der Verstorbenen fand in der Stille statt.
Von Beileidsbesuchen bitten wir Abstand zu nehmen.
__________6865V
Erweiterung der Rundfunkgebührenbefreiuug. — Auch die Angehörigen der Einberufenen werden berücksichtigt.
Im Hinblick auf die gegenwärtig erhöhte Bedeutung des Rundfunks hat der Reichsvostmimster die Rundfunkfreistellen vermehrt, damit bei der Befreiung von der Rundfunkgebühr kmderrerche Familien sowie die minderbemittelte Bevölkerung ländlicher Bezirke, vor allem aber auch dre, Angehörigen der zum Wehrdienst Einberufenen m stärkerem Matze als bisher berücksichtigt werden können. Der Reichsarbeitsminister hat deshalb neue Beitrm- mungen über-die Befreiung von der Rundfunkgebühr erlassen. Kinderreiche Volksgenossen können von der Zahlung befreit werden, wenn chr Einkommen bei Familien mit drei oder Witwen nut zwei Kindern den dreifachen Betrag des Richtsatzes der allgemeinen Fürsorge, bei größeren Familien den vierfachen Betrag nicht übersteigt. Von der Zahlung der Rundfunkgebühr können ferner Volksgenossen befreit werden, deren monatliches Einkommen bestimmte Beträge nicht übersteigt, und zwar beim Haushaltsvorstand oder Alleinstehenden in den verschiedenen Ortsklassen 48 bis 54 RM. Hierzu sind die Zuschläge für die weiteren Haushaltsangehörigen zu berücksichtigen. Für Empfänger von Familienunterhalt gilt eine höhere Em- kommensgrenze. Die können von der Rundfunkgebühr befreit werden, wenn das monatliche Einkommen der Ehefrau des Einberufenen 100 RM. und sonstiger Angehöriger als Haushaltsvorstand oder Alleinstehender 60 RM. nicht Übersteigt.. Zu diesen Beträgen treten die Zuschläge für weitere Haushaltsangebörige. Die Ausgaben für Miete dürfen von dem Einkommen nicht abgezogen werden, dagegen bleiben die laufenden Kinderbeihilfen an kinderreiche Familien autzer Ansatz. Wenn eine besonders begründete wirtschaftliche Notlage vorliegt, können von der Rundfunkgebühr auch Voltsgenossen befreit werden, deren Einkommen die ge- ■ nannten Einkommensgrenzen um nicht mehr als । 15 Prozent überschreitet. 6855D
Bekanntmachungen.
Schokoladenabgabe zunächst nur für Kinder.
In der Zeit vom 20. November bis 17. Dezember 1939 findet widerum eine Abgabe von Tafelschokolade, Pralinen und Lebkuchen statt. Die Abgabe hat im Lande Hessen und int Regierungsbezirk Wiesbaden unter Beachtung der nachstehenden vom Landesernährungsamt aufgeitellten Richtlinien zu erfolgen:
1. Zunächst werden in der Zett vom 20. bis 25.11. 1939 an Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahre 100 g Tafelschokolade oder 125 g Pralinen und dergleichen abgegeben.
2. Die Abgabe erfolgt mit Ausnahme an Kmder von Selbstversorgern auf Grund der Fettkarte, bei Kindern von Selbstversorgern auf Grund der Nährmittelkarten. Letztere müssen auf der oberen Hälfte der Vorderseite des Stammabschnittes mit einem Stemvelaufdruck oder einer Aufschrift „Selbstversorger-Kmd" und dem Dienststemvel der die Karte ausitellenden Stelle versehen sein
3. Der Einkauf 'kann von der Verbraucherschaft in allen Schokoladen- und Sutzwarengeschaften, Lebensmittelgeschäften, Konditoreien uiw. vor- aenommen werden. Eine Gewahr dafür, datz der Verbraucher in jeder Verkamsitelle die fraglichen Erzeugnisse gerade in dem oben angegebenen Verhältnis oder bestimmte Erzeugnisse einer von ihm angegebenen Marke oder Hentellerfirma erhält, kann nicht gegeben werden.
4. Die auf eine Karte entfallende Menge an Schokolade oder Pralinen kann nur in eurer Verkaufsstelle entnommen werden.
5 Die Abgabe der Erzeugnisse hat gegen Abstempelung mit dem Firmenstempel auf der Rückseite des Stammabschmttes der zum Bezug berechtigten Karte zu erfolgen. Dem ^Firmenstempel ist handschriftlich oder mittels Stenwel- aufdruck bei Abgabe von Schokolade der Vermerk „Sch. I", bei Abgabe von Pralinen der Vermerk „P. I" berzufugen. 68931)
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. weil Sie gerade von Sicherheit sprechen, fäLU mir eine Geschichte ein, die ich neulich bei mir in der Bank erlebte. Kommt da ein langjähriger Kunde zu uns und will für seine Urlaubsreise einen größeren Betrag abheben. Wir machen ihm den Vorschlag, sich doch besser ein Akkreditiv oder einen Reisekreditbrief ausstellen zu lassen, um vor Verlust oder Diebstahl geschützt zu sein. Unser Vorschlag wird nach einigem Zögern angenommen. Gleichzeitig raten wir dem Kunden, etwaige zu Hause liegende Wertpapiere uns anzuvertrauen. Deichend lehnt der Kunde den Vorschlag ab; seine Effekten seien zu Hause genau so sicher wie bei uns. Nach 10 Tagen kommt er ganz aufgeregt wieder und erzählt, man hätte ihn telefonisch aus dem Urlaub zurückgerufen ; in seine Wohnung sei eingebrochen worden. Natürlich sind auch seine ganzen Wertpapiere verschwunden. Nun sah er - leider zu spät - ein, daß er besser getan hätte, dem Rat seiner Bank zu folgen.
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