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Donnerstag, 14. September 1959
(Siebener Anzeiger (General-Anzeiger für Oberhessen)
Ur. 215 Zweites Blatt
orb
Wirksam
stehen lernen.
(Nachdruck verboten!)
32. Fortsetzung.
einen Blick: den kleinen schwarzhaarigen
Wiesels
Gewandtheit eines
Schade
beiseite! Soll dein
gangs her.
der sich jetzt mit der zu ihr durchdrängt...
nerrncn erwischend, verhindert den Ansatz des gefürchteten Zahnsteins. Sroße Tube 40 TL, kleine Tube 25 T/.
wechselt in Blau, der Pianist leitet den Rhythmen eines Waltz über, Geigen ein...
Plötzlich jähweiße Helle. Hände geblendeten Augen.
„Unerhört! Licht aus! Ist das tönt es vielstimmig durcheinander.
Reichstreuhänder verhindert ungerechtfertigte Gewinne.
Ahnun-g gehabt: „Halten Sie Ihren Rand, Ver- ehrtester! Ihnen wird man die Bude zumachen und außerdem dafür sorgen, daß Sie arbeiten lernen! Ein anständiger Spitzbube ist mir lieber als ein unanständiger Gauner wie Sie! Weg mit ihm!" (Fortsetzung folgt)
je kein« imen zir. rgen gd und 6- Die ein- it zuglü WM rorbnung 6.16091, über di- ichsM rtorbnimi folgende-
Im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe gibt der Reichsführer ff und Chef der deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern bekannt:
Bei Verdunkelung ist größte Vorsicht und größte Beachtung der für die sichere Abwicklung des Straßenverkehrs gegebenen Vorschriften unerläßlich. Don allen Verkehrsteilnehmern erwarte ich, daß sie sich während der Verdunkelung im Straßenverkehr an die folgenden Gebote halten:
1. Scheinwerfer, Begrenzungs-, Schluß- und Bremslichter, Fahrtrichtungsanzeiger, Kennzeichen und Zeichen für das Mitführen von Anhängern abdunkeln! Fahrzeugführer, prüft vor Antritt jeder Fahrt stets euere Beleuchtung nach dem Grundsatz: Nach oben kein Licht! Abschirmen! Alle nicht dringend notwendigen Lichtquellen, insbesondere Nebellicht, Kurven-, Rückfahrt- und Suchscheinwerfer- außer Betrieb setzen! Die amtlichen Kennzeichen müssen auch bei Verdunkelung lesbar bleiben. Vorschriftsmäßige Abdunkelung wird nach der Verdunkelungsverordnu-ng vom 23. Mai 1939 erreicht durch Abschirmung (nach oben), Abdeckung (Kappen, schwarze Farbe usw.), Herabsetzen der Leuchtstärke usw. Scheinwerfer müssen entweder abgeschirmt, oder so abgedeckt werden, daß bei Kraftfahrzeugscheinwerfern nur ein Ausschnitt von 5 bis 8 Zentimeter Länge und ein Zentimeter Breite, bei Fahrradscheinwerfern eine vier Zentimeter lange und einen Zentimeter breite Oeffnung an der unteren Hälfte Licht austreten läßt.
2. Alle Fahrzeuge außer Fahrrädern, also auch Fuhrwerke und Handwagen, müssen bei Verdunkelung eine rote Schlußbeleuchtung führen, die abzudunkeln ist.
3. Das Führen von blauem Licht ist nur Fahrzeugen der Polizei, Feuerwehr usw. gestattet, an anderen Fahrzeugen, Fahrrädern usw. also unzu-
AbM n 4. Tsf hläge $ achtarB i Urlaub- einzeln reichst ch verW . die ck ning iibe lUf SrB n Krieg» n Vonak nzE le ersV gezahlt-
Vornotizen.
Tageskalender für Donnerstag.
Gloria-Palast (Seltersweg): „Sensationsprozeß Casilla".
Oer Straßenverkehr bei Verdunkelung
Sieben Gebote des Reichsführers ff und Chefs der deutschen Polizei. Achtung! Ausschneiden und aufbewahren!
kleine Schwarzhaarige und gestikuliert wild umher. „Ich zahl's! Morgen früh bin ich ein reicher Mann! Prost!!"
Man lacht, man trinkt, man tuschelt.
„Hat dem toten Holgerson noch einen Riesenwechsel abgequetscht! Den geht er morgen kafsieren!"
„Ach, daher die Großspurigkeit! Und die Lizzy tut so mit? Hatte sie nicht etwas mit Holgerson? Die Tänzerin, das kleine Luder... na, wie hieß sie denn gleich?"
„Die Essie?"
„Richtig! Ging ja früher immer über die Tische, wenn's am tollsten war! Na, die erzählt doch überall 'rum, daß unsere Lizzy Holgersons letzte Liebe war! Erzählt es aus Wut jedem, der's hören will!"
„Und dann trinkt Lizzy mit diesem Blumberg? Ist doch 'n ausgemachter Betrüger! Versteh einer die Weiber!"
„Was wollen Sie? Geschäft ist Geschäft! Dem Holgerson hätte Blumberg freundlich lächelnd die Kehle zugedrückt... und nun saufen wir auf sein Wohl und auf seine Kosten. Wird sich ja wundern, die werte Familie, wenn Blumberg morgen angerückt kommt! Prost!"
Ein Tusch... das Licht erlischt.
Rote Scheinwerfer flammen auf... die neue Attraktion: Tanz im Glaskostüm...!
Eine Tänzerin, ein junges Ding, biegsam wie eine Weidengerte, in einem Kostüm aus durchsichtigem Glas, auf dem das Licht tausend Reflexe hervorzaubert — ein Anblick, der trotz des gewagten Kostüms überwältigend ist.
Die Gespräche werden stiller, man reckt sich, um besser zu sehen, die Kapelle spielt einen Fandango, der ins Blut geht...
„Toll!" — „Phantastisch!"- — Überwältigend!"
(Fernlicht) bei Gegenverkehr und in geschlossenen Ortschaften mit abgeblendetem Licht gefahren werden. Es gelten also die allgemeinen Beleuchtungsvorschriften wie bei Nichtverdunkelung mit der Einschränkung, daß die Scheinwerfer abzudunkeln sind und ein kurzes Aufblenden der Scheinwerfer, insbesondere an Stelle von Schallzeichen, in geschlossener Ortslage unzulässig ist. Die Einschaltung des Fernlichtes wird durch die am Armaturenbrett blau aufleuchtende Kontrollampe aufgezeigt.
5. Den Verhältnissen angepaßte geringste Geschwindigkeit und unter Beachtung größter Vorsicht fahren!
6. Fußgänger und Radfahrer! Erkennt die besonderen Gefahren bei Verdunkelung! Fahrzeugführer können euch nur schwer wahrnehmen. Betretet die Fahrbahn daher nur, wenn sich kein Fahrzeug nähert, und möglichst nur an Straßenkreuzungen und Fußgänger-Ueberwegen! Radfahrer! Fahrt bei Verdunkelung nur, wenn dringend notwendig und dann langsam und mit größter Vorsicht! Rückstrahler stets peinlich sauber halten.
7. Verkehrswichtige Straßen von parkenden Fahrzeugen freihalten! Fahrzeuge auf der Fahrbahn — möglichst Nebenstraßen — nur aufstellen, wenn sonst fein Raum ist! Auf der Fahrbahn stehende Fahrzeuge unter Beachtung der Verdunkelungsmaßnahmen beleuchten! Aber auch hier kein blaues Licht! Sogenannte „Laternengaragen" gibt es bei Verdunkelung nicht mehr! Soweit irgend möglich sind Fahrzeuge auf Mittelstreifen, befestigten ober unbefestigten Seiten* streifen, Parkplätzen ober anberen Plätzen aufzustellen, bie besonbers kenntlich gemacht sinb. Hier brauchen sie dann nicht beleuchtet zu sein.
Alle wibersprechenben Veröffentlichungen dieser Art sind überholt. Die Polizeibeamten sinb angewiesen, gegen Nichtbeachtung dieser Gebote unnachsichtlich vorzugehen.
Verstohlen schiebt er ihr bie Brieftasche zu, bann tritt er zu ben andern, als sei nichts geschehen.
Lizzy legt die Tasche unter den Bartisch.
Inzwischen nimmt die Razzia ihren Fortgang. Das Spielzimmer ist ausgeräumt.
Mit verlegenen, zerknirschten oder gemacht gleichgültigen Gesichtern gehen bie Ertappten zum Ausgang, wo ber Transportwagen schon aus sie wartet.
„Keine Bange, Sie werben sogar gefahren, meine Herrschaften! Gratis unb franko!" lacht Linkerton. Dann zum Wirt, ber neben ihm klagt und immer wieder beteuert, er habe von diesem Treiben keine
süß setzen die fahren an die Organisation?" „Nein, aber eine Razzia!" kommt es da gelassen in gemütlichem Baß aus der Richtung des Ein-
3m Dienste Oer Grenzianddewohner
Oie Rachweisstelle für Volksgenoffen ans dem Grenzgebiet.
Prasselnd knattert der Beifall los. Die junge Tänzerin verbeugt sich, atemlos lächelnd, das Licht " ' " ' ‘ in bie Hingen«
Freigegebene Autos nur noch mit rotem Winkel. (Scherl-Bilderdienst-M.)
2. andere Kraftfahrzeuge, deren Besitzer eine Bescheinigung vorlegen, daß das Kraftfahrzeug im öffentlichen Interesse unbedingt weiter benutzt werden muß.
Zuständig für die Ausstellung dieser Bescheinigungen sind:
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„Ist wenigstens fein Scharfer!" An der Bar steht Lizzy. Ihre Augen haben nur Mann,
Aus der Stadt Gießen.
Oie Erfahrungen der ersten zwei Wochen.
Man kann ohne Uebertreibung sagen, daß die neue Vorratswirtschaft sich in den ersten zwei Wochen reibungsloser abgespielt hat, als es bei der Einführung des Markensystems schien. Zwar gab es hier unb bort Stockungen, bie jedoch stets örtlich begrenzt waren unb auch bald wieder behoben werden konnten. Die meisten dieser Stockungen waren auf Transportschwierigkeiten zurückzuführen unb haben mit bem Marken- unb Bezugsscheinsystem bireft nichts zu tun. Erfreulicherweise konnte man an vielen Orten feststellen, baß Einzelhändler unb Großkaufleute biefe Schwierigkeiten gemeinsam meisterten, inbem sie Transportgemeinschaften bildeten. Manche Großhändler haben sich auch durch ihre Vertreter erkundigt, welche ihrer Kunden zum Wehrdienst eingezogen wurden und haben die betreffenden Kaufmannsfrauen bevorzugt bedient. Eine nicht zu unterschätzende Hilfe dürfte auch der Aufruf der Reichsfrauenführerin, Frau Scholtz-Klink, gebracht haben, der dazu aufforderte, Nachbarschaftshilfe zu leisten. Diese Nachbarschaftshilfe ist heute eine volksgemeinschaftliche Pflicht.
Vor allem aber muß man vom Kaufmann und vom Käufer Ruhe und Besonnenheit erwarten. Noch nie ist das Verhältnis zwischen dem Einzelhändler und seiner Kundschaft so ausschlaggebend gewesen wie heute. Der Kaufmann muß seinem Kunden wirklicher Berater sein, so wie ber Kunde Verständnis für die Arbeitsbelastung feines Geschäftsmannes auf«
«Lizzy..."
„Bitte?"
„Hier... lege das nicht fein!"
„Gib her!"
zu ermöglichen, damit die in den Heimatorten bestandenen Bande wiederhergestellt und aufrechterhalten werden können. Die Gäste aus den Grenzgebieten selbst und ihre Quartiergeber in Gießen haben in richtiger Erkenntnis ber hohen Bedeutung dieser Einrichtung in großer Zahl Anmeldungen bei der Nachweisstelle vorgenommen, so daß die Einrichtung bereits vielen Volksgenossen — selbstverständlich völlig kostenlos — dienstbar gemacht werden konnte. Es ist jedoch immer noch ein großer Teil der in Gießen vorübergehend untergebrachten Grenzlandbewohner bisher bei der Nachweisstelle nicht angemeldet worden, so daß die dringende Notwendigkeit der umgehenden Anmeldung dieser Volksgenossen besteht.
Im Interesse der noch hier weilenden und etwa noch ankommenden Volksgenossen aus dem Grenzgebiet ist allen Quartiergebern dringend nahezulegen, die Anmeldung dieser Besucher bei ber Nachweis stelle für Volksgenossen aus dem Grenzgebiet, Gießen, Hitler- wall 37, Erdgeschoß, umgehend vorzunehmen. Die noch hier befindlichen Volksgenossen aus jenen Gebieten werden dringend gebeten, sich selbst persönlich oder schriftlich dort anzumelden; dabei können sie zugleich etwaige Wünsche Vorbringen. Telephonische Anmeldungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden, da bei dem Telephongespräch leicht Mißverständnisse hinsichtlich der Namen oder der Orte und dergl. Vorkommen können, die sich natürlich in der Nachweiskartothek bemerkbar machen und zu Irrtümern führen würden, Uebrigens läßt auch der rege Betrieb in der Nachweisstelle und die dadurch bedingte große Arbeitslast aller freiwilligen Helfer und Helferinnen die telephonische Meldung nicht ratsam erscheinen.
Erfindungen an. Halten Sie sich hier fertig, ich will nur schnell zu Linkerton und zum Richter, damit Sie hier herauskönnen. In ein bis zwei Stunden reifen wir!"
Mit eiligem Händedruck verabschiedet sich Pembroke.
27.
Razzia in ber „Greenhorn-Bar".
In ber „Greenhorn-Bar" geht es hoch her, wie immer. Wenn bie Straßenlampen in ben Vororten bis auf wenige Richtlichter erlöschen, wenn die Wächter in ben Fabriken burch bie nächtlich leeren Hallen schreiten, wenn die Straßenbahner ihre Kafseestaschen in bie Lebertaschen schieben unb mu- ben Schrittes nach Hause trotten... bann beginnt das Gebränge in ber „Greenhorn-Bar" gefährlich zu werben, bann heulen bie Saxophone, bann schieben sich bie Paare enger aneinanbergebrängt über bas Parkett.
Hastenbe Kellner, Männer im Frack ober Smoking, leichtsinnige Frauen am Arm, harmlose Nachtschwärmer, bie hier auch einmal gewesen sein wollen, Provinzler, benen bas Gelb nach guten Geschäften locker sitzt... und barüber bick unb lastend eine Atmosvhäre von Zigarettenrauch, Duft« stoffen unb Ausdünstungen schwitzender Menschen. So sieht es vorn aus. „
Hinten, in den geheiligten Räumen des „Zirkels , ist man mehr unter sich. Da kann man das Jackett ausziehen, den Kragen lockern und die Fäuste in die Tasche stecken. Hier ist's still, fast unheimlich still, unb ber Lärm von vorn bringt nur gebamp.t herein. ± ,
Man spielt, man gewinnt unb verliert, aber man schweigt babei, ruft nur in abgehackten Worten Satz unb Einsatz.
An ber Bar vorn, einen Kopf hoher als alle anbern, regiert Lizzy, lächelnb, sprühenb, stets zu einem kecken Witz bereit.
Wie immer hängt neben einigen Fremden ber „Stamm" auf den Hockern, bie Männer, bie ihre Abende hier gewohnheitsmäßig verbringen.
Sie kümmern sich nicht um bie Darbietungen, klatschen roeber bem Sänger noch dem Tanzpaar zu, Blumberg, der kleine Blumberg, erzählt und : spendiert ja heute, da hat man Besseres zu tun.
Auf das Wohl des seligen Holgerson! Eine j Runde, Lizzy! Du hältst doch auch mit?" kräht der
„Nem. Gar keine. Ich sehe nur immer eine Situation vor mir: Friedrich Hellmers und Sir John treffen in der Einsamkeit Dartmoors zusammen, er bittet um Geld ... er droht ... mein Vater will sich kurz abwenden ... er hält ihn fest . .. es kommt zum Handgemenge ... und dann • • •"
Er wischt sich erschöpft über die Stirn. „Den Rest kennen Sie ja, Pembroke!"
Der nickt stumm und beißt die Lippen aufetnan« der.
„Hoffen wir, daß es Träume bleiben, Hellmers! Ich danke Ihnen jedenfalls für Ihre Offenheit. Sie haben uns einen großen Schritt weiter gebracht.
Vor allem aber, ich sehe jetzt ganz klar, ich weiß jetzt, daß ich mich in Ihnen nicht getäuscht habe. Hier meine Hand! Sie haben geschwiegen, haben sich mit dem Erpresser herumgeschlagen, um des alten Perkins' Ruf und Ehre nicht antasten zu lassen.
Ich verspreche Ihnen, daß kein Sterbenswort davon unbefugten Ohren zu Gehör kommen soll. Mag das alles vergessen sein und.begraben! Kein häßlicher Gedanke soll auf Sir Johns Andenken fallen!" ,pi
„Ich danke Ihnen, Pembroke. Mir ist jetzt wesentlich wohler zumute."
„Es wird Ihnen noch wohler werden, wenn Sie hören, was ich für einen Plan ausgeheckt habe. Denn Sie sind der einzige Mensch, der die Pläne wieder herb erschaffen kann. Kommen wir Polizeimenschen ... hat der Fuchs sie längst in Sicherheit gebracht!"
„Ich soll ...?"
„Nur nochmals zu.Ihrem Vater reisen und den Vorschlag machen, das Geschäft zu halbieren! Verstehen Sie? Bieten Sie ihm gegen entsprechenden Anteil auch Ihre letzten noch nicht ausgezeichneten
„Kriminalpolizei! Niemand verläßt das Lokal! Die Ausweise bitte!"
Im Augenblick der ersten Verblüffung ist alles still und entsetzt. Ein Saxophon wirbelt noch ein paar Takte und bricht bann erschrocken ab. Die kleine Tänzerin steht hilflos unb verlassen...
„Zichen Sie ruhig erst mal ’nen Rock unb ’ne Bluse an, Fräulein!" grinst Linkerton. „Macht sich besser!"
Wie ein Wiefel huscht sie bavon, drängt sich zwischen den Gästen und den Beamten durch.
„Unb nun, meine Herrschaften ..." Linkertons mächtige Stimme verschafft sich im Augenblick wieher Ruhe, „... keine Aufregung! Papiere heraus, bann sind wir, hopphopp, wieder, fort! Wer sich nicht ausweisen kann, bitte umsteigen zur Sonder- fahr nach Scotlanb-Parb."
Gelächter. Man beginnt die Sache mit Humor zu nehmen.
„Der Mann ist richtig!"
Der Täter mitten unter uns Roman von Kurt Riemann Copyright by Verlag Dskar Meister, Weröau L Sa.
.. lässig!
- 4. Mit abgedeckten Scheinwerfern darf grundsätz-
* lich auf freier Landstraße, mit aufgeblendetem Licht
Im Erdaefchoß des Gebäudes der früheren Provinzialdirektion am Hitlerwall ist in einigen Zimmern die Nachweis stelle für Volksgenossen aus dem Grenzgebiet eingerichtet worden. Diese Stelle, die auf Anregung Des Kreisführers des Deutschen Roten Kreuzes für den Stadt- unb Landkreis Gießen, ßanbrat und Oberfeldführer DRK. Dr. L o tz entftanb, ist für bie Erfüllung ihrer Aufgabe bem Roten Kreuz angegliedert. Mitte voriger Woche wurde sie sozusagen aus bem Nichts heraus geschaffen. Zunächst standen ihr nur zwei leere Zimmer zur Verfügung. Schnell würben einige Tische unb Stühle herbeigeschafft, denen einige Kartothekkästen und von einem Helfer eine Schreibmaschine folgten, und innerhalb kurzer Zeit war ein improvisierter Büroapparat eingerichtet worden, ber bie Inangriffnahme ber drängenden Arbeit ermöglichte. Eine Anzahl Frauen und Männer stellten sich in vorbildlicher Uneigennützigkeit in ben Dienst ber Sache und sind feitbem täglich stundenlang, zum Teil acht bis zehn Stunden in Tätigkeit, um ben Aufgaben dieser Nachweisstelle und damit dem Dienst für die hilfsbedürftigen Volksgenossen aus ben Grenzgebieten in vollem Umfange gerecht zu werben.
Es ist eine weit umfassende Arbeit, bie bort geleistet wird. Das Kernstück ist eine Kartothek, bie nach ben Namen unb ben Wohnorten der aus ben Grenzgebieten als Gäste nach Gießen gekommenen Volksgenossen aufgebaut ist, der auch eine Suchliste angegliedert würbe. Zu diesem Zwecke machte sich die Anmeldung der Betreuten burch ihre Gießener Quartiergeber, ober auch burch sie selbst, erforderlich. Der Zweck der Kartothek besteht barin, ben einzelnen Gästen bie Verbinbung mit Angehörigen, Mitbewohnern ihrer Heimat, Bekannten usw.
bringen muß. Viele Kaufleute standen in den ersten Tagen beispielsweise vor ber Aufgabe, den Preis für unüblicbe Gewichtsmengen schnell unb sicher aus- rechnen zu müssen. Anfangs hat dieses Problem viel Kopfzerbrechen unb Zeitverluste gebracht, heute jedoch bedient man sich allenthalben schon des Rechenschiebers oder der Preistabellen. Die Aufteilung von Markenerzeugnissen, deren Gewichtsmengen mit der norgeschriebenen Bezugsmenge nicht" übereinstimmen, ist bis zum heutigen Tage allerdings noch nicht möglich, da hierzu noch keine amtlichen Vorschriften ergangen sind.
Als unangenehmste Begleiterscheinung des Markensystems ist in einigen Geschäftszweigen auch wieder das Anstehen üblich geworden, das den Hausfrauen viel kostbare Zeit raubt und auch für die Geschäftsleute kein reines Vergnügen ist. Auf diesem Mißstand hat schon der Generalfeldmarschall in seiner großen Rede hingewiesen und baldige Abhilfe versprochen. Wir glauben, daß die Geschäftsleute schon selbst viel dazu beitragen könnten. Wenn nämlich ein Kunde im Laufe der Wochen merkt, daß sein Kaufmann die ihm zustehende Ration aufhebt, dann wird er nicht schon frühmorgens um 7.30 Uhr Schlange stehen. Doraussetzung dafür ist allerdings, daß der Kaufmann seine Ware auch dann einteilt, wenn er vom Großhändler einmal nicht die gewohnte Menge erhält. Das ist unbedingt erforderlich, um die Spätkundschaft bedienen zu können. Der Spätverkauf ist bekanntlich in mehreren Großstädten eingeführt worden, um der arbeitenden Bevölkerung, die späten Dienstschluß hat, das Einkäufen zu ermöglichen. Was nützt jedoch das geöffnete Geschäft, wenn die wichtigsten Nahrungsmittel nicht mehr erhältlich sind? Es möge sich kein Kaufmann herausreden, daß er nicht mehr Ware verkaufen kann, als er selbst erhält. Seine Aufgabe besteht heute nicht nur darin, die Ware zu verkaufen, sondern er muß sie auch gerecht verteilen. Und wenn er schon die Laufkundschaft nicht einkalkulieren kann, so kann er doch seine Stammkundschaft übersehen und entsprechend berücksichtigen.' Aus diesem Grunde wird auch der einsichtsvolle Käufer selbst diejenigen Waren, für die keine Kundenlisten vorgeschrieben sind, nach Möglichkeit in ein und demselben Geschäft kaufen. Jeder wird aus seiner eigenen Erfahrung noch mehrere solcher Beispiele kennen, die sich bei gutem Willen sehr wohl lösen lassen. Der gute Wille muß allerdings vorhanden sein. Heute weiß jeder Volksgenosse, daß der Staat darüber wacht, daß sich kein Kriegsgewinnlertum breitmacht. Der Kaufmann wird von allen Einschränkungen genau so betroffen, wie der Käufer. Deshalb sollten beide Teile alle auftretenden Schwierigkeiten gemeinsam lösen und die Sorgen des anderen ver-
NSG. Der Reichstreuhänder der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Hessen hat im Anschluß an seine Erste Anordnung über die Einführung von Kriegslöhnen auf Grund der Kriegsivirtschaftsverordnung vom 4. September 1939 eine Zweite Anordnung erlassen, die heute im amtlichen Teil in ihrem Wortlaut zum Abdruck gebracht wird. Der Reichstreuhänder hat damit Vorsorge getroffen, daß Wegfall der Zuschläge für Mehr-, Nacht- und Sonntagsarbeit sowie der von ihm auf Grund der Kriegswirtschaftsverordnung eingeführte allgemeine Lohn- und Gehaltsstop nicht dazu führt, daß nunmehr die Betriebe die ersparten Beträge im Lohnkonto, wenn auch nur vorübergehend, willkürlich anderweitig verwenden können. Diese Beträge müssen nach dem Zweck der Kriegswirtschaftsverordnung der Allgemeinheit nutzbar gemacht und zu einer allgemeinen Preissenkung verwendet werden. Der Reichstreuhänder fjat diese Beträge so lange sichergestellt, bis die einzelnen Betriebe die ersparten Beträge durch Preissenkungen ausgeglichen haben. Es ist damit einem selbstverständlichen Erfordernis nationalsozialistischer Gerechtigkeit Rechnung getragen und durch die bemerkenswerte Schnelligkeit, mit der der Reichstreuhänder der Arbeit diese Zweite Anordnung erlassen hat, eine seit einigen Tagen überall aufgeworfene Frage, wo die ersparten Beträge in den Betrieben verbleiben, in befriedigender Weise
gelöst worden.
Roter Winket für Kraftfahrzeuge.
In Ergänzung der Veröffentlichung für die Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge gibt Der Reichs- verkehrsminister folgendes bekannt. Gekennzeichnet werden:
1. Kraftfahrzeuge, deren Besitzer einen Kraftfahr- zeugfreiftellungsbefcheid der Wehrerfatz-Jnfpek- tion vorweifen,
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