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grüßungsworten des Vereinsführers des Turnvereins, Lehrer i. R. Wenzel, sprach als Vertreter des Reichsbundes Kreisdietwart Dr. Römer (Großen-Linden). Die Schlußansprache hielt Ortsgruppenleiter Schütz. Der Musikverein sorgte für die musikalische Umrahmung der Veranstaltung, die bei den Besuchern einen guten Eindruck hinterließ.
+ Allertshausen, 14.April. Dieser Tage ereignete sich in unserem Orte ein Unglücksfall. Unsere Einwohnerin Frau Scho mb er geriet beim Häckselschneiden mit einer Hand in die Maschine und mußte sofort ärztliche Hilfe in Anspruch nchmen. Die schwere Verletzung machte die lieber- führung in die Chirurgische Klinik nach Gießen notwendig.
Todesstrafe in Zuchthausstrafe umgewandelt.
Lpd. Frankfurt o. M., 13. April. Die Justizpressestelle Frankfurt (Main) teilt mit: Der Führer hat die vom Schwurgericht in Limburg (Lahn) gegen den am 2. Juli 1918 in Burgsolms geborenen
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uru) Rinder auf der 127. Milchvieh - Versteigerung in Münster i.W., Halle Münsterland Dienstag, den 18. April 1939, 12 Uhr Die Tiere stammen aus seuchenfreien Gebieten und sind gegen Seuchen schutzgeimpft.
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den, der nicht nur deutsche Landbewirtschaftung und Tierzucht, sondern auch deutsches Wesen in andere Länder tragen wird.
hohe Aufgaben der Rindviehzucht.
Rach einer Aussprache nahm der Leiter der Hauptabteilung II der Landesbauernschaft, Bauer Scharch (Windhausen), Stellung zu den aufgeworfenen Fra- aen. Er machte die Züchter mit den sehr hohen Anforderungen vertraut, die an die Rindviehzucht gestellt werden, so daß jeder die eingeleiteten Maßnahmen und die Förderungen ausnützen sollte, um seine Zucht in Ordnung zu bringen. In erster Linie muß die Fettleistung gesteigert werden. Die Forderung nach einer 3,7prozentigen Fettleistung bleibt bestehen, auch wenn der Termin noch nicht festgelegt ist. Beim Höhenvieh werden 4 v. H. Fettleistung gefordert werden müssen. Da diese Leistungen durch Fütterung allein nicht erreicht werden können, mutz auf Ausmerzung aller den Zuchzielen nicht entsprechenden Tiere bestanden werden. Im Zusammenhang mit der Leistungssteigerung kommt auch die Durchführung des großzügigen Stallumbauprogram- mes. dessen Beginn nur begrüßt werden kann, da es im Stallwesen oftmals katastrophal aussieht.
Bauer Scharch ging auch auf die Preise der Rinder ein, die er nicht für angemessen hielt. Die Tierzucht, so führte er u. a. aus, baut sich nicht auf dem Erlös für die Bullen auf, sondern sie muß auch die erforderlichen weiblichen Tiere aufweisen können, auf die heute nicht genügend Wert gelegt wird.
Planmäßige Zucht.
Landestierzuchtdirektor Dr. Schneider (Frankfurt a. M.) unterstrich die Bedeutung der Fettforderung. 7Q bis 80 v. H. der Datertiere der Landesbauernschaft können bereits 3,7 v. H. Fett nachweisen, die restlichen 20 bis 30 v. H. der Tiere dürfen nicht nachstehen. Da diese Forderung nicht durch die Fütterung allein erzielt werden kann, muß planmäßige Zucht getrieben werden. Bei dieser Aufgabe hat der organisierte Züchter Pionierarbeit zu leisten! Wenn es gelingt, die organisierte Zucht auf breite Grundlage zu stellen, dann werden die Leistungen erzielt werden, und dann wird es auch gelingen, die noch bestehenden verschiedenen Rassenmischungen auszuschalten. Vom organisierten Züchter muß ver- lox*^ werden, daß er nicht nur Bullen, sondern auch weibliche Tiere zur Versteigerung bringt, und wenn 3000 Vatertiere jährlich versteigert werden, dann müssen auch 3000 weibliche Tiere angeboten sein.
Weiterhin sprach der Landestierzuchtdirektor aus, daß nur diejenigen Tiere etwas leisten können, die eisern gesund sind. Aus diesem Grunde muß der Haltung, Wartung und Pflege besondere Beachtung geschenkt werden. Da die Wandermelklehrgänge sich in dieser Hinsicht erfolgreich bewährt haben,.sollen sie wiederholt werden.
Abschließend stellte Dr. Schneider den Züchtern noch nachträglich den Landwirtschaftsrat Dr. Erwin Wagner als Nachfolger des verstorbenen, von allen sehr geschätzten Förderers der oberhessischen Tierzucht, Oberlandwirtschaftsrats Dr. Otto Wagner, vor und ersuchte sie, ihr Vertrauen von dem Onkel auf den Neffen zu übertragen und Otto Wagners Mahnung eingedenk zu bleiben, daß nur dann die Tierzucht vorwärts entwickelt werden wird, wenn alle, Bauernführer, Zuchtleiter und Tierhalter, einmütig zusammenstehen.
Die Regenwürmer leben in selbstgebohrten gen der Erde. Sie verzehren abgestorbene, in Fäulnis übergehende pflanzliche und tierische Stoffe, ja selbst ihre eigenen toten Artgenossen. Ihre Nahrung ziehen sie mit ihren Lippen oder durch Saugen ’.i ihre Gänge, Üb erzieh en sie mit einem schleimigen Speichel und bereiten so deren Verwesung vor. Die Regenwürmer schaden also nicht nur nicht dem Pflanzennachwuchs, sondern fördern ihn und helfen indirekt zur Urbarmachung des Bodens. Demzufolge nehmen sie eine überragende Stellung in der Natur ein, und mehr als ein anderes Tier bewirken sie die natürliche Bearbeitung der oberen Erdschicht. Die Erde führen die Würmer durch ihren Darmkanal, absorbieren die in ihr befindlichen organischen Bestandteile und legen sie in Form der bekannten körnigen Exkremente an die Oberfläche wieder ab, wohin sie sich nur nachts begeben. An Stellen, die wegen Trocken-
Mit dem Frühling wird es jetzt auf der Landstraße wieder lebendig. Im stillen denkt schon mancher, der auf Schusters Rappen angewiesen ist, daß sich aus der Landstraße gewiß ein gutmütiger Autofahrer seiner erbarmen wird, um ihm einen Teil der Tippelei abzunehmen. Ja, mancher hat diese „Teilstrecken" geradezu in seinen Fahrtenplan einkalkuliert.
Die Autofahrer werden es also wieder erleben, daß bittend erhobene Hände ihnen zuwinken, sie werden wieder, wie so ost, blitzschnell zu Überlegen haben: halte ich oder halte ich nicht, und so und so oft werden sie halten und dankbar beglückte Wanderer ein Stück Weges vorwärtsbringen. Das ist alles gut und schön, solange kein unglückseliger Zufall die glatte Fahrt mit einem Unfall enden läßt. Gleichgültig, ob mit oder ohne Schuld des Fahrers, kommen dadurch häufig Dritte ins Unglück, und dann ist hinterher leicht klagen: hätte ich sie doch nicht mitgenommen oder hätten wir doch lieber nicht gewinkt.
Juristisch nennt man eine solche Fahrt mit am Wege Aufgenommenen, aber auch jede Fahrt mit näheren und ferneren Bekannten, eine „G e fällt g k e i t s s a h r t", und eine solche Fahrt hat es an sich. In Urteilen über Derkehrsunsälle kehrt dieser Ausdruck in zunehmendem Maße wieder. Und zwar immer im Zusammenhang mit der Haftpflichtfrage. Wieso Haftpflicht, denkt sich der Autofahrer, wer mit mir mitfährt, tut es doch auf eigene Gefahr? Hier liegt eben der Haken. Nach den allgemeinen Haftpflichtgrundsätzen hastet der Autofahrer seinem Begleiter für den Schaden, der ihm auf der Fahrt etwas zustößt. Allerdings muß dem Fahrer Fahrlässigkeit von dem Mitgenommenen nachgewiesen werden. Besonders Schlaue unter den Autofahrern glauben, wenn sie in ihrem Wagen ein Schild anbringen, das besagt, Mitfahren geschehe auf eigene Gefahr, so sei jede Haftung für sie ausgeschlossen. Ihnen möchten wir sagen, daß dieses Schild rechtlich ohne Bedeutung ist, wenn der Mitfahrende es nicht nachweislich vor dem Beginn der Fahrt gelesen hat. Außerdem schließt ein solches Schild nur den unverschuldeten Unfall aus, nicht den Haftungsschutz, der durch Fahrlässigkeit entsteht. Wollte der Neunmalkluge das mit seinem Schild erreichen, dann hätte er schreiben müssen: ,Lch lehne jede wie immer geartete Haftung bei Unfällen aller Art für den Mitfahrer ab."
Dann ist aber der Weg jenes Gewissenhaften unter den Autofahrern sicherer, der sich von jedem Mitfahrenden in seinem Fahrtenbuch schriftlich geben läßt, daß dieser auf alle Haftungsansprüche im voraus verzichtet. Das ist umständlich, aber klar. Ist es aber anwendbar? Scheut sich nicht mancher, eine solche Unterschrift zu verlangen? Geht es nicht ost viel zu rasch, beispielsweise, wenn man unterwegs einen Jungen aufnimmt oder wenn man einen Bekannten, der rasch irgendwohin will, zum Einstei gen ermuntert? Wer denkt da schon an schrift- liche Beteuerungen?
heil von Regenwürmern verlassen werden, ändert sich die Beschaffenheit der oberen Erdschicht und nimmt einen torfartigen Charakter an.
Die Regenwürmer schaffen die Erde tieferer Schichten an die Oberfläche: sie setzen so immer neue Mengen Erde der Einwirkung der Sonne, dem Lufteinfluß und der Humusbildung aus, welche die notwendige Zersetzung und somit teilweise die Eigen- düngung sicherstellt. Sie zerkleinern immer wieder die Erde durch den chemischen Einfluß ihrer Körpersäfte und durch die mechanische Zerreibung im Muskelmagen und Darmkanal. Blätter und andere organische Stoffe werden auf diese Weise in den Boden gebracht und so einer raschen Verwesung zugeführt. Die Wurmröhrchen durchlüften den Boden, erleichtern das Hinabdringen der Wurzeln und Tiefergehen der Feuchttgkeit. Weil diese Röhren immer wieder Zusammenstürzen und neue Gänge gegraben werden müssen, besorgen die Würmer auch eine ständige Auflockerung des Bodens. Diele Samenkörner kommen nur durch den Umstand zum Keimen, daß sie von den Exkrementen der Würmer bedeckt werden.
Treten die Regenwürmer im Verhältnis zur Bodenfläche in zu großen Mengen auf, so können sie allerdings auch schädlich wirken. Die vorhandene Nahrung reicht dann nicht aus, und sie ziehen junge Pflänzchen als Nahrung in ihre Röhren. Vollkommen ungerechtfertigt aber ist die Meinung, daß die Würmer die Pflanzenwurzeln benagen. Der Schutz des Regenwurms ist also für jeden eine Pflicht!
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** Arbeitsjubiläum. Am heutigen Freitag, 14. April, kann Herr Georg Schmidt, Licher Straße, auf eine 25jährige ununterbrochene Tätigkeit im Haufe der Tabakwarenhandlung Wilhelm Mo e f e r zurückblicken. Der Jubilar leitet zur Zeit die Filiale „Neustadt" der Firma Moeser.
** Verkehrsunfall durch scheuende Pferde. Am gestrigen Donnerstag gegen 17 Uhr ereignete sich in der Bahnhofstraße in der Nähe des Hotel Schütz durch Scheuen zweier Pferde ein Verkehrsunfall. Die vor einen Wagen gespannten Tiere wurden in der Nähe der Wieseckbrücke in der Bahnhofstraße plötzlich scheu und rasten, da an dem Waaen die Bremsvorrichtung brach, in tollem Lauf in der Richtung nach Hotel Schütz zu. An der Straßenkreuzung Bahnhofstraße/Horst-Wessel-Wall rannten die beiden Pferde gegen einen infolge der Stoppvorschrift haltenden Straßenbahnwagen, wobei eine Fensterscheibe des Wagens in Trümmer ging. Durch den Anprall erlitt das Sattelpferd eine erhÄliche Fletschwunde am linken Vorderbein, außerdem stürzten beide Pferde, zum Glück aber ohne stärkeren Schaden davonzutragen. Nunmehr konnten die Tiere festgehalten werden und in einem Nachbargrundstück von einem zufällig vorbeikommenden Tierarzt die erste Hilfe erhalten. Das am stärksten verletzte Tier wurde nach der Veterinär- Klinik verbracht. Die beiden Insassen des Wagens, die vollständig die Herrschaft über die Tiere verloren hatten, konnten sich durch Abspringen in Sicherheit bringen. Zum Glück kam auch von den Straßenpasfanten niemand zu Schaden.
Aus her engeren Heimat.
Landkreis Gießen.
+ Allendorf (Lahn), 14.April. Im Kreise ihrer Angehörigen feierten der Schaffner Heinrich Menges und Frau Marie, geb. Heep, das Fest der silbernen Hochzeit. Viele Ehrungen wurden dem Jubelpaare zuteil. — Der hiesige Turnverein hielt bei Kamerad Henkelmann seine Jahreshauptversammlung ab. Der Vereinsführer, Albert Luh, begrüßte die Kameraden. Sein Rückblick ließ erkennen, daß die Dereinssugend nicht untätig war, er ermahnte aber dazu, daß sich die Jugend mehr als bisher den einzelnen Sportarten widmen möchte. Rechner Ulm erstattete den Kassenbericht. Die Kasse wurde in bester Ordnung befunden. Dem Rechner wurde Entlastung zuteil.
$ Steinbach, 14. April. Am Sonntag, 16. April, kann Frau Witwe Elisabetha Bender, geb. Zimmer, ihren 7 4. Geburtstag feiern. Frau Bender war früher Hebamme in Steinbach; sie erfreut sich noch einer guten Gesundheit.
+ Grünberg, 13. April. Vor annähernd 300 Besuchern wurde am Mittwochabend in der Turnhalle der Breslau-Film gezeigt. Nach Be-
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Der Autofahrer macht sehr häufig im Verfahren den Einwand, daß der Mitgenommene durch sein ganzes Verhalten vor und bei Antritt der Fahrt „stillschweigend" auf Haftungsansprüche verzichtet habe. Es gibt aewisfe Fälle, wo das Gericht im Schadensfall diesen Einwand gelten läßt, und zwar immer bann, wenn ein „überwieaendes Interesse des Mitgenommen en an der Fahrt nachgewiesen werden kann. Beispiel: Ein Autofahrer wird spät abends auf der Landstraße angehalten und von einem Fußgänger gebeten, er Mächte ihn doch zur nächsten Bahnstatton mitneh- men, sonst erreiche er den letzten, dort abgehenden Zug nicht mehr. Muß der Fahrer sich nun wegen der Kürze der Zeit etwa besonders beeilen und es entsteht dadurch ein Unfall, so kann ein Verzicht des Mitfahrers auf Haftung aus überwiegendem Interesse angenommen werden.
Es schließt auch nicht von vornherein den Haftungsanspruch aus, wenn ein Mitfahrer „hätte wissen müssen", daß er sich durch vertrauensvolles Einsteigen in ein Auto in besondere Gefahr begab. Das wird oft geltend gemacht, wenn ein Autofahrer in angetrunkenem Zustand andere zum Mitfahren aufforbert und sie tatsächlich dies Angebot annehmen. Die Haftung ist in einem solchen Fall auch nur, bann ausgeschlossen, wenn sich die Mitfahrer tatsächlich darüber im klaren waren, welcher besonderen Gefahr sie sich aussetzten, als sie. das Angebot annahmen. >
Daß die Gefälligkeitsfahrt in der Regel unentgeltlich gewährt wird, ändert an der Haftungspflicht an sich gar nichts. Manche Autofahrer meinen, es fei doch noch schöner, daß sie auch noch haften sollten, wenn sie jemand umsonst mitnähmen. Die Haftpflicht aus Fahrlässigkeit wird durch Bezahlung ober Nichtbezahlung der Fahrt in keiner Weise eingeschränkt oder gar aufgehoben. Im Gegenteil, das Gericht kennt auch Fälle, wo sich die Gefälligkeit gar zu einer Rechtspflicht verdichten kann. Und dann ist zuweilen sogar die weitergehende Haftung aus dem Vertrag maßgebend. Ein berartiger Fall wäre denkbar, wenn zwei Berufskollegen sich geeinigt haben, die Fahrten ins Geschäft gegen geteilte Betriebskosten mit dem Auto des einen gemeinschaftlich zu machen. Hier kann von einer Art Rechtspflicht des Autobesitzers dem Mitfahrer gegenüber gesprochen werden.
Alles in allem ist stets ein Risiko für den Autofahrer in der Gefälligkeitsfahrt beschlossen. Er tut am besten, solche Fahrten auf ein Minimum zu beschränken. Wo er sich daraus einläßt, fei er sich ständig bewußt, daß ihm als Fahrer Leben und Gesundheit eines fremben Menschen anvertraut find. Derrn die Haftung besteht ja nur für Fahrlässigkeit, und es liegt in der Hand jedes vernünftigen Fahrers, diese nach Kräften auszuschließen, und zwar nicht nur, wenn et Gäste in seinem Wagen hat.
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Dienstag, den 18. April 1939, 9^ Uhr beginnend, aus den Abteilungen Slolzenmorgen 1b, 2a und 2b: Scheiter: Buche 92,2 rm, Eiche 3,8 rm. Knüppel: Buche 35,2 rm, Eiche 26,8 rm.
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Zusammenkunft in Abteilung 2 des Stolzenmorgen. 2696A
Gießen, den 11. April 1939.
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Karl Hofmann wegen Mordes ausgesprochene Todesstrafe in eine Zuchthausstrafe von zehn Jahren umgewandelt.
Ein Betrüger „fonfrollierP Gasmesser
Lpd. Worms, 13. April. Die Kriminalpolizei warnt vor einem unbekannten Mann, der in den letzten Tagen in einer Wormser Wohnung vorsprach, um ,/rls Beauftragter des städtischen Gaswerks den Gasmesser zu kontrollieren". Nach der „Kontrolle" gab er an, der Gasmesser habe „einen zu hohen Druck" und müsse deshalb umgebaut werden. Die dafür entstehenden Kosten von 4,50 Mark müßten sofort bezahlt werden. Der Betrüger ist schon in andern Städten aufgetreten. Er ist etwa 30 Jahre alt, schlank und hat blondes Haar, trägt einen hellgrauen Anzug und einen dunkelgrauen Uebergangsmantel.
Sprechstunden der Medaklion.
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dann ist Ducolux soweit trocken“, sagt der Malermeister. „Das ist das Gute an Ducolux, dem synthetischen Lack, daß er in 2 Stunden staubtrocken und nach 12 Stunden hornhart ist. Dabei behält er seinen Hochglanz, ist strapazierfähig und verkratzt nicht so leicht.“
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