Nr. 131 Erstes Matt
189. Jahrgang
Donnerstag, 8. Zum 1939
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Reue Etappe der deutschen Friedensoffensive.
Nichtangriffspakte mit Estland und Lettland unterzeichnet.
Berlin, 7. Juni. (DRB.) Am Mittwochvormittag fand im Auswärtigen Amt die feierliche Unterzeichnung der Nichtangriffsverträge zwischen Deutschland und Estland und Deutschland und Lettland statt.
Gegen 10 Uhr empfing der Reichsminister des Auswärtigen von Ribbentrop den lettischen Außenminister M u n t e r s und im Anschluß daran den estnischen Außenminister Selter zu einer Aussprache. Um 10.30 Uhr unterzeichneten sodann Reichsauhenminister von Ribbentrop, der lettische Außenminister Munter und der estnische Außenminister Selter in feierlicher Form den deutschlettischen und den deulsch-eslnischen Richtangriffs- verlrag.
Dem Unterzeichnungsakt wohnten von estnischer Seite der Gesandte Estlands in Berlin Tos er mit Ministerialdirektor Kirota, von lettischer Seite der lettische Gesandte in Berlin Kreewinsch und Ministerialdirektor Campe bei. Deutscherseits waren anwesend: Staatssekretär v. Weizsäcker, die Unterstaatssekretäre Woermann und Gaus und Vortragender Legationsrat v. Grundherr.
Der Nichtangriffsvertrag zwischen Deutschland und Estland hat folgenden Wortlaut:
Der deutsche Reichskanzler und der Präsident der Republik Estland, fest entschlossen, den Frieden zwischen Deutschland und Estland unter allen Umständen aufrcchtzuerhal- ten, sind übereingekommen, diesen Entschluß durch einen Staatsoertrag zu bekräftigen und haben zu Bevollmächtigten ernannt: der deutsche Reichskanzler den Reichsminister des Auswärtigen, Herrn Joachim von Ribbentrop; der Präsident der Republik Estland den Minister für auswärtige Angelegenheiten, Herrn Karl Selter, die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgende Bestimmungen vereinbart haben:
Artikel 1.
Das Deutsche Reich und die Republik Estland werden in keinem Falle zum Kriege oder zu einer anderen Art von Gewaltanwendung gegeneinander schreiten.
Falls es von feiten einer dritten Macht zu einer Aktion der im Absatz 1 bezeichneten Art gegen einen der vertragschließenden Teile kommen sollte, wird der andere verttagschließende Teil eine solche Aktion in keiner Weise unterstützen.
Artikel 2.
Dieser Vertrag soll ratifiziert und die Ratifikationsurkunden sollen sobald als möglich in Berlin ausgetauscht werden.
Der Vertrag tritt mit dem Austausch der Rattfi- kationsurkunden in Kraft und gilt von da an für eine Zeit von zehn Jahren. Falls der Verttag nicht spätestens ein Jahr vor Ablauf dieser Frist von einem der verttagschließenden Teile gekündigt wird, verlängert sich seine Geltungsdauer um weitere zehn Jahre. Das gleiche gllt für die folgenden Zeitperioden.
Der Verttag bleibt jedoch nicht länger in Kraft als der heute unterzeichnete entsprechende Vertrag zwischen Deutschland und Lettland. Sollte der Vertrag aus diesem Grunde vor hem sich aus Ab- fatz 2 ergebenden Zeitpunkt außer Kraft treten, so werden die deutsche Regierung und die estnische Regierung auf Wunsch eines Teiles unverzüglich in Verhandlungen über die Erneuerung des Verttages eintreten.
Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten diesen Verttag unterzeichnet.
Ausgefertigt in doppelter Urschrift, in deutscher und estnischer Sprache, in Berlin am 7. Juni 1939.
(gez.) Joachim von Ribbentrop, (gez.) Karl Selter.
Zeichnungsprotokoll.
Bei der heutigen Unterzeichnung des deutschestnischen Vertrages ist das Einverständnis beider Teile über folgendes festgestellt worden:
Eine Unterstützung durch den nicht am Konflikt beteiligten vertragschließenden Teil im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 des Verttages liegt nicht vor, wenn das Verhallen dieses Teiles mit den allgemeinen Regeln der Neutralität im Einklang steht. Es ist daher nicht als unzulässige Unterstützung anzusehen, wenn zwischen dem nicht an dem Konflikt beteiligten vertragschließenden Teil und der dritten Macht der normale Warenaustausch und Waren- tranfit fortgesetzt wird.
Berlin, den 7. Juni 1939.
(gez.) Joachim von Ribbentrop, (gez.) Karl Selter.
9er AichtangrMertrag zwischenDeoWandimdLMand hat folgenden Wortlaut:
Der Deutsche Reichskanzler
und der Präsident der Republik Lettland, fest entschlossen, den Frieden zwischen Deutschland und Lettland unter allen Umständen aufrechtzuer-
Unser Bild zeigt in der Mitte Reichsaußenminister von Ribbentrop während der Unterzeichung. Links am Tisch der lettische Außenminister Gunters, rechts der estnische Außenminister Selter. — (Scherl-Bilderdienst-M.)
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halten, sind übereingekommen, diesen Entschluß durch einen Staatsoertrag zu bekräfttgen, und haben zu Bevollmächtigten ernannt: der Deutsche Reichskanzler den Reichsminister des Auswärtigen Herrn Joachim von Ribbentrop, der Präsident der Republik Lettland den Minister für auswärtige Angelegenheiten Herrn Vilhelm Mun - ters, die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgende Bestimmungen vereinbart haben:
Artikel 1.
Das Deutsche Reich und die Republik Lettland werden in keinem Falle zum Kriege, oder zu einer anderen Art von Gewaltanwendung gegeneinander schreiten.
Falls es von feiten einer dritten Macht zu einer Aktion der im Absatz 1 bezeichneten Art gegen einen der vertragschließenden Teile kommen sollte, wird der andere verttagschließende Teil eine solche Aktion in keiner Weise unterstützen.
Artikel 2.
Dieser Vertrag soll ratifiziert und die Ratifikationsurkunden sollen sobald als möglich in Berlin ausgetauscht werden.
Der Vertrag tritt mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft und gilt von da an für eine Zeit von zehn Jahren. Falls der Vertrag nicht spätestens ein Jahr vor Ablauf dieser Frist von einem der vertragschließenden Teile gekündigt wird, verlängert sich seine Geltungsdauer um weitere zehn Jahre. Das gleiche gilt für die folgenden Zeitperioden.
Der Vertrag bleibt jedoch nicht länger in Kraft als der heute unterzeichnete entsprechende Verttag zwischen Deutschland und Estland. Sollte der Vertrag aus diesem Grunde vor dem sich aus Absatz 2 ergebenden Zeitpunkt außer Kraft treten, so werden die deutsche Regierung und die lettische Regierung auf Wunsch eines Teiles unverzüglich in Verhandlungen über die Erneuerung des Vertrages eintreten.
Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten diesen Vertrag unterzeichnet.
Ausgefertigt in doppelter Urschrift, in deutscher und lettischer Sprache, in Berlin am 7. Juni 1939.
von Ribbentrop. V. Munters.
Zeichnungsprotokoll.
Bei der heutigen Unterzeichnung des deutsch- lettischen Vertrages ist das Einverständnis beider Teile über folgendes festgestellt worden:
Eine Unterstützung durch den nicht am Konflikt beteiligten vertragschließenden Teil im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 des Vertrages liegt nicht vor, wenn das Verhallen dieses Teiles mit den allgemeinen Regeln der Neutralität im Einklang steht. Es ist daher nicht als unzulässige Unterstützung anzusehen, wenn zwischen dem nicht an dem Konflikt beteiligten verttagschließenden Teil und der dritten Macht der normale Warenaustausch und Warentransit fortgesetzt wird.
Berlin, 7. Juni 1939.
(gez.) Joachim v. Ribbentrop.
(gez.) V. M u n t e r s.
Offener Minungsauslalisch.
Strikte Neutralität Estlands und Lettlands.
Im Anschluß an die Unterzeichnung der Ricksi- angriffsverträge empfing der Führer in Gegenwart des Reichsministers des Auswärtigen, von Ribbentrop, den lettischen Außenminister M u n t e r s und den estnischen Außenminister Setter in der Reuen Reichskanzlei zu einer längeren Aussprache.
Ferner hat im Auswärtigen Amt zwischen dem Reichsminister des Auswärtigen, dem estnischen und dem lettischen Minister -für die auswärtigen Angelegenheiten ein offener Meinungsaustausch stattgefunden. Uebereinstimmend kam dabei der Wunsch zum Ausdruck, die deutsch - estnischen und die deutsch-lettischen Beziehungen in freundschaftlichem Gei sie weiter zu verliefen. Bon deutscher Seite wurde dabei betont, daß die Reichsregierung in der Aufrecht- erhattung der politischen Unabhängigkeit Estlands und Lettlands ein wichtiges Element für die Sicherung des Friedens in Osteuropa sehe und daß sie deshalb gewillt sei, ihrerseits diese politische Unabhängigkeit stets zu respektieren.
3m gleichen Sinne wurde von estnischer und lettischer Seite auch bei dieser Gelegenheit auf den bereits früher zum Ausdruck gebrachten Standpunkt hingewiesen, daß die estnische und die lettische Regierungen entschlossen sind, für die Da h r u n g der politischen Unabhängigkeit ihrer
Länder selbständig Sorge zu tragen und an einer Politik der strikten Reutrali- tät festzuhalten.
Ehrung der Gäste.
Der Reichsminister des Auswärtigen, von Ribbentrop, hat dem lettischen Minister des Aeußern, Munters, anläßlich der Unterzeichnung des deutsch-lettischen Nichtongriffsvertrages das vom Führer verliehene Großkreuz des Ordens vom Deutschen Adler überreicht.
Reichsminister des Auswärtigen von Ribbentrop gab zu Ehren des estnischen Außenministers Selter und des lettischen Außenministers Mun - ters am Mittwochmittag ein Frühstück im Hotel Esplanade. Am Mittwochabend wohnen der estnische und der lettische Außenminister im kleinen Kreis einer Aufführung des „Fliegenden Holländers" von Richard Wagner in der Staatsoper Unter den Linden bei.
Oie patte paffen polen nicht.
Warschau, 7. Juni. (DNB.) Die polnische Presse zieht es in zunehmendem Maße vor, an den Ereignissen, die ihr bei ihrer deutschfeindlichen Agitation nicht in den Kram passen, einfach vorüberzugehen oder sie willkürlich den Interessen der polnischen Politik entsprechend darzustellen. So wird von den meisten Zeitungen auch die Unterzeichnung der Nichtangriffspakte zwischen Deutschland und Estland und Lettland entweder verfchwie-
Ehrliche Politik.
Gleichzeitig mit dem (Kommunique, das den offtt ziellen Teil der Deutschlandreise des jugoslawisä-en Regentenpaares beendete, erhielt das deutsche Volk Kenntnis von dem Abschluß der beiden Nichtangriffsverträge mit Estland und Lettland, die gestern in' Berlin durch die Außenminister unterzeichnet wurden. Unser Volk, das Adolf Hitler in diesen Tagen so häufig für eine mutige, kämpferische, soldatische Haltung —• sei es auf dem Reichskriegertag in Kassel, sei es bei dem Siegesappell der Legion Condor — begeistert hat, erkennt in diesen Erfolgen der deutschen Diplomatie erneut die geniale Sicherheit, mit welcher der Führer das Staatsschiff durch die Wogen einer turbulenten Zeit steuert. Denn so verschiedenartig unser Verhältnis zu den baltischen Staaten einerseits und zu dem jugoslawischen Nachbarstaat anderseits gestaltet ist, so handelt es sich doch in beiden! Fällen um Bestandteile der großen deutschen Friedensoffensive, die den schlechtgetarnten Hetzaposteln des demokratischen Einkreisungsapparates einen möglichen Stützpunkt nach dem andern! wegschlägt.
In der offiziellen Schlußmitteilung über den Besuch des Prinzregenten Paul ist von der Ueber- zeugung der drei Regierungen in Berlin, Belgrad und Rom die Rede, daß „sie mit dieser klaren Politik der Aufgabe dienen, die gegenwärtig auf Europa lastenden politischen Spannungen zu beseitigen und eine die Lebensrechte der Völker gewährleistende friedliche Entwicklung sicherzustellen"^ Dieses Prinzip, das mit dem Wort „Friede und Lebensrecht" linfdjrieben werden kann, liegt auch den Verträgen mit Estland und Lettland zugrunde. Das nationalsozialistische Deutschland ist trotz aller demokratischen Verdächtigungen immer über jeden Zweifel erhaben gewesen, als ob es sich auf Kosten fremder Völker bereichern wolle, und es konnte darum auch den baltischen Regierungen leichten Herzens das Angebot eines Nichtangriffsvertrages machen. Es zeugt für die Klarsicht und Realistik der Staatsführungen in Reval upb Riga, daß sie die Gunst der Stunde und des Vorschlags begriffen, um schnellstens aus dem gefährlichen Dämmer des englich-sowjettussifchen Garantienebels zu entweichen.
Das estnische Regierungsorgan hat den Begriff einer echten baltischen Neutralität am klarsten dargestellt, indem es jedes unerwünschte Garantieversprechen non fremder Seite als einen „A n g r i f f" bezeichnete, dem man nut allen verfügbaren Mitteln Widerstand leisten müsse. Wie berechtigt solche Abwehr gegen die britisch- sowjetrussischen Zudringlichkeiten ist, ergibt sich ohne weiteres für jeden Menschen, der das augenblickliche Jnttigenspiel zwischen London und Moskau beobachtet. In diesem Spiel bilden die kleinen Völker des Ostens, die von den demokratischen Großkopfeten gar nicht erst um ihre Meinung gefragt werden, nur ein Objekt der internationalen Politik, während sie in ihren Beziehungen zu Deutschland und zur europäischen Friedensachse als selbständig handelnde und respektierte Glieder der europäischen Völkerfamilie gelten.
Ev.
gen oder in ihrer Bedeutung herabzusetzen versucht. In einer Meldung aus Reval muß die polnische Telegraphenagentur allerdings zugeben, daß die dortigen pvlitischen K r eise mit großer Befriedigung den günstigen Abschluß der Besprechungen über den Nichtangriffspakt kommentieren, da Deutschland auf diese Weise das estnisch-lettische Bündnis und die Neutralität der baltischen Staaten anerkenne.
Die Regierungspresse enthält sich bezeichnenderweise jeder eigenen Stellungnahme. Der oppositionelle Kurjer 'Warszawsci" weift nur kurz darauf hin, daß, wie aus der offiziellen Verlautbarung hervorgehe, die Beziehungen zwischen Deutschland und den beiden baltischen Staaten noch weiterhin vertieft werden sollten. „Dziennik Narodowy", das Hauptorgan der nationalen Partei, zweifelt dis Aufrichtigkeit Deutschlands gegenüber den baltischen Staaten in dreister Weise an und ergeht sich in törichtem Geschwätz über die angeblichen deutschen Ziele im Ostseeraum.
Verlegenes Schweigen in London.
London, 8. Juni. (DNB. Funkspruch.) Die feierliche Unterzeichnung des deutsch-lettischen und des deutsch-estnischen Nichtangriffsvertrages wird von den Londoner Blättern durchweg verzeichnet. Kein Blatt nimmt jedoch Stellung.
„Ein Stück Zriedensarbeit geleistet."
Reval, 8. Juni.. (DNB. Funkspruch.) Die estnische Presse steht im Zeichen der Unterzeichnung der Nichtangriffsverträge zwischen Deutschland und Estland bzw. Lettland, deren wichtigste Punkte in großen Überschriften hervorgehoben werden. Ferner bringen die Zeitungen die Bilder des Reichsaußenministers von Ribbentrop und des Außenministers Selter. Starke Beachtung schenkt man auch dem Empfang der Außenminister Lettlands und Estlands durch den Führer, sowie der in dem Gedankenaustausch zwischen dem Reichsaußenminister und den Außenministern Selter und Munters abgegebenen Erklärung, daß Deutschland bereit sei, die Unabhängigkeit der baltischen Länder zu achten. Wiedergegeben werden auch die Aeußerungen verschiedener deutscher Blätter anläßlich der Unterzeichnung der Verträge. Dabei wird von der estnischen Presse betont, daß mit diesen Pakten ein Stück Friedensarbeit geleistet worden sei.


