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6.5.1939
 
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* Gießen, 6. Mai. Auf dem heutigen Wochen­markt kosteten: Markenbutter, % kg 1,60 Mark, Matte 25 bis 50 Pf., Käse, das Stück 4 bis 10, deutsche Eier, Klasse S 11, A 10%, B 10, C 9%, D 8%, Enteneier 9% bis 10 %, Wirsing, % kg 20, Weißkraut 15, Rotkraut 18, Karotten 15 bis 16, Spinat 18 bis 20, Spargel I 1,20 Mark, II 1 bis 1,20 Mark, III 85 Pf., Suppenspargel 65, Tomaten 25 bis 50, Zwiebeln 12 bis 18, Meerrettich 40 bis 70, Schwarzwurzeln 40 bis 50, Rhabarber 20 bis 25,

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annchrnen. Er hatte einen Strafbefehl über 20 Mark, ersatzweise vier Tage Haft, erhalten, weil er am 18. Februar 1938 nach Feststellung der Maul- und Klauenseuche im Orte aus dem Sperrbezirk Grü- ningen Mist von Klauenvieh ohne polizeiliche Er­laubnis ausführte. (Uebertretung des Reichsvieh­seuchengesetzes). Es war inzwischen wohl das Fah­ren mit Pferden gestattet worden, aber Mist, der größte Bazillenträger, durfte nicht gefahren werden.

Gegen den Strafbefehl legte der Mann Einspruch ein. In der Hauptverhandlung vor dem Einzel- richter wurde die Strafe auf 30 Mark, ersatzweise sechs Tage Gefängnis, erhöht. Es wurde dem Manne Mangel an Gemeinsinn und Rücksichtslosigkeit gegenüber der Allgemeinheit vorgeworfen.

Gegen dieses Urteil legte er Berufung ein. Der Zeuge, auf den sich der Angeklagte besonders stützte, verweigerte die Aussage. Der Angeklagte als ein Mann, der verschiedene Acmter bekleidet und das Amtsverkündigungsblatt liest, mußte davon unter­richtet sein, daß während jener Zeit kein Mist ge­fahren werden durfte. Die Gendarmerie hatte be- kanntgemacht, daß jegliches Fahren verboten sei. Später wurde das Fahren mit Pferden gestattet, nicht aber das Mistfahren, um der Verbreitung der Seuche vorzubeugen.

Der Verteidiger beantragte Freisprechung, da nicht der Angeklagte, sondern der Sohn den Mist gefahren habe.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte, die Berufung zu verwerfen. Die Beweisaufnahme .habe einwandfrei ergeben, daß sich der Angeklagte nicht für befugt halten konnte, Mist zu fahren, oder fahren zu lassen. Daß der Angeklagte und nicht sein Sohn strafbar sei, stehe außer Zweifel, da der Angeklagte der Betriebsinhaber sei.

Die Berufung wurde vom Gericht verworfen. Der Angeklagte hätte die Sache mit einer Verwarnungs­gebühr von 1 Mark (wie verschiedene andere Land­wirte) erledigen können, er wollte aber weder diese, noch eine andere Strafe bezahlen.

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Der Straßenzug der mittleren Lonystraße zwischen Goethe» und Bismarckstraße wird mit Kanal ver­sehen und im Anschluß daran als Straße mit Fahr­bahn und Fußsteigen ausgebaut. Nach Fertigstellung dieser Arbeiten können die anliegenden Grundstücke direkt erreicht werden. Ferner dürfte hierdurch eine wesentliche Verbesserung des westlichen Wieseckufers eintreten und die Möglichkeit zur Errichtung von Wohnhäusern an dem neuen Straßenzug gegeben sein.

Eine Mütterschule in Gießen.

Bei der gestrigen Einweihung her Bräuteschule und der Gauheimmütterschule in Weilburg wurde, wie wir an anderer Stelle unseres heutigen Blattes berichteten, von der Vertreterin der Reichsfrauen­führung die Mitteilung gemacht, daß auch in Gießen ein Mutterschule eingerichtet werde. Wie wir dazu erfahren, sind seit einiger Zeit Verhandlungen mit der Stadtverwaltung wegen Ueberlassung geeigneter Räume bzw. eines zweckentsprechenden Hauses im Gange. Nach dieser Richtung hin ist bisher, soweit wir heute vormittag feststellen konnten, vom Ober­bürgermeister noch keine Entscheidung getroffen worden.

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Dieser Tage unterzogen sich 20 Fachschulbesucher der Abschlußprüfung zum Reichsbahnassistenten. Den Vorsitz bei der Prüfung führte Reichsbahnrat Weber von der Reichsbahndirektion Frankfurt am Main. Als Vertreter der Reichsbahndirektion war Reichsbahnamtmann Lenk erschienen. Sämt­liche Prüflinge bestanden ,die Prüfung. Der Prü­fungstag klang in einem Gemeinschaftsabend aus,

Heute morgen traf der Zirkus Barlan, der in diesen Tagen in Friedberg ein Gastspiel gegeben hatte, in unserer Stadt ein. Ein langer Sonderzug brachte die große Fülle des Materials, dasfah­rende Volk" und die Tiere. Sofort, nachdem der Zug an die Rampe gefahren worden war, wurde mit dem Ausladen begonnen. Mit der Präzision eines Uhrwerks vollzog sich die ganze Arbeit, unö' während sich noch viele Wagen unterwegs 31 waldsgarten befanden, wurde auf Oswald

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Kleine Strafkammer Gießen.

Der wiederholt und einschlägig vorbestrafte-A. G. in Friedberg war durch Urteil des Amtsgerichts Friedberg zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Ferner waren ihm die bürger­lichen Ehrenrechte für die Dauer von drei Jahren aberkannt. Er hatte aus einem umzäunten Besitz­tum (Lagerplatz der Stadt Friedberg) Bleirohr ent­wendet. Gegen das Urteil legte er Berufung ein, um einen Freispruch zu erzielen.

In der gestrigen Berufungsverhandlung wurde festgestellt, daß das gestohlene Blei einen verhält­nismäßig geringen Wert hatte und die Einfriedi­gung des Lagerplatzes keinen sicheren Schutz bietet, so daß man sehr leicht und bequem auf den Platz gelangen kann.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte, mit Rücksicht auf den geringen Wert (25 Mark), an Stelle der in der Vorinstanz ausgesprochenen Zucht­hausstrafe auf ein Jahr Gefängnis zu erkennen, die bürgerlichen Ehrenrechte aber nicht abzuerkennen.

Der Angeklagte wurde zu einer Gefängnis­strafe von neun Monaten verurteilt. Die bürgerlichen Ehrenrechte wurden nicht aberkannt.

X *

Ein Einwohner von Grüningen wollte unter kei­nen Umständen eine Bestrafung oder Verwarnung

der sämtliche Prüftinge mit ihren Lehrern, Hundels- studienrat Müller und Studienassessor Maus, den Vertretern der Reichsbahndirektion Frankfurt am Main und dem Kreisfachschaftsleiter Reichsbahn Pg. Reusch, einige Stunden froh vereinte. Der Leiter der Fachschule, Reichsbahnoberinspektor Pg. Kliffmüller, eröffnete den Abend mit dem Gruß an den Führer und erläuterte in einem kur­zen Vortrag Zweck und Ziel der Cisenbahnfach- schulen und ihre Bedeutung im Leistungskampf. Er ermahnte die Berufskameraden, auch nach dem Ver­lassen der Fachschule sich weiter zu bilden, damit auch sie an ihrem Teil zu dem großen Aufbauwerk unserer nationalen Wirtschaft beitragen und die Volks- und Leistungsgemeinschaft schaffen und ver­tiefen helfen.

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