Ausgabe 
5.4.1939
 
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übersichtlichen Rundgang durch die Vorschriften des Reichserbhofgesetzes, der Verordnung über land- und forstwirtschaftliche Grundstücke, Siedlungsgesetz- gebung, GeseAe und Verordnung über Veräußerung des jüdischen Vermögens, das Gesetz über die Rege­lung der landwirtschaftlichen Schuldenverhältnisse (Entschuldungsgesetz), die Devisengesetzgebung, die Vorschriften über Grundstückserwerb durch Auslän­der und juristische Personen, Verkäufe von Ge­meindeeigentum (Gemeindeordnung), Preisstopoer- ordnung u. a. m. Anschließend gab Dr. Schach zum gleichen Thema noch Aufklärungen aus der Praxis.

Sodann gab der bisherige Zweigstellenleiter Fritz Stroh sein Amt an seinen Nachfolger Hermann Kirchner (Gießen) ab. Der Bezirksführer Dr. Schach dankte dem ausscheidenden Zweigstellen- leiter Stroh im Namen der Fachgruppe Berlin und der Bezirksgruppe Frankfurt-Nordhessen für seine vorbildliche Arbeit und führte den neuen Zweigstellenleiter Kirchner in sein Amt ein. Mit dem Wechsel in der Zweigstellenführung ist die Ver­legung der Zweigstelle von Bad-Nauheim nach Gie­ßen verbunden.

** Ernennung en bei der Polizei. Er­nannt wurden der Polizeiverwaltungssekretär Lud­wig Wallbott und der Polizeipraktikant Georg Lutz, beide bei der Polizeidirektion Gießen, zu Polizeiinspektoren.

** Ei n 7 5jähriger. Unser Mitbürger Gast­wirt Franz' Buchberger (WirtschaftZum Rie­gelhof") wird heute 75 Jahre alt. Seit 1905 betreibt

er die Wirtschaft, außerdem war er über vier Jahr­zehnte im Gießener Brauhaus tätig. Der Freiwilli­gen Gailschen Feuerwehr gehört er bald 50 Jahre als Feuerwehrmann an. Seit 1905 ist er Leser feiner Heimatzeitung, des Gießener Anzeigers. Dem Ju­bilar bringen auch wir unseren herzlichen Glück­wunsch zum Geburtstag dar.

** Zu denPennalerinnerungen vor sechzig Jahren" schreibt uns Prof. - t e r : Professor Eduard O t t m a n n, mein Schul­freund und späterer Amtsgenosse, gehörte nicht zu den Abiturienten 1879. Damals war er in Unter­prima. Er bestand die Reifeprüfung Ostern 1880.

** Städtische Bücherei. Im März sind 2029 Bände ausgeliehen worden. Davon kamen auf: Literaturgeschichte 5, Zeitschriften 37, Gedichte und Dramen 40, Erzählende Literatur 1231, Jugend­schriften 298, Länder- und Völkerkunde 135, Kultur­geschichte 3, Geschichte und Biographien 155, Natur­wissenschaft und Technologie 66, Heer- und See­wesen 25, Haus- und Landwirtschaft 2, Philosophie und Religion 3, Staatswissenschaft 25, außerdeutsche Literatur in den Originalsprachen 4 Bände. Nach auswärts kamen 8 Bände.

FWD. Das ganzeJahr Fifchfe st preise. Mit Wirkung ab 1. April sind für das ganze Jahr Festpreise für Kabliau, Seelachs und Rotbarsch fest­gesetzt worden. Damit werden die alten, saison­bedingten Preisstufen verschwinden. Die Fischwirt­schaft erwartet dadurch eine weitere Steigerung des gerade in den Sommermonaten schwächeren Fisch­verzehrs.

Aus den Gießener Gerichtssälen.

Amtsgericht Gießen.

Der H. M. in Butzbach und der K. Sch. in Wetz­lar erhielten Strafbefehle über je 2 Wochen Haft. Sie hatten am 1. November 1938 auf dem Selters­weg in Gießen groben Unfug verübt, indem sie einen Passanten beschimpften, so daß ein Menschen­auflauf entstand. Gegen den Strafbefehl erhoben sie Einspruch. In der gestrigen Hauptverhand­lung erhob der Staatsanwalt auch Anklage gegen den Mitangeklagten Sch. wegen Beleidigung der Passantin. Sie wurden überführt und erhielten M. eine Woche Haft, Sch. wegen groben Unfugs in Tateinheit mit Beleidigung zwei Wochen Gefängnis.

Der K. K. in Großen-Linden und der W. E. in Gießen erhielten Strafbefehle, und zwar K. wegen Uebertretung der Straßenverkehrsordnung über 10 RM., E. wegen fahrlässiger Körperverletzung über 40 RM. Gegen die Strafbefehle legten sie Ein­spruch ein. In der gestrigen Hauptverhandlung wurden sie überführt. Es blieb bei den in den Strafbefehlen ausgesprochenen Strafen.

Große Strafkammer Gießen.

Der H. R. in Lauterbach war beschuldigt, am 26. August 1938 in der Bahnhofstraße in Lauter­bach durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht und in Tateinheit damit durch Fahrlässig­keit die Körperverletzung eines anderen verursacht zu haben. Er hat, um in die Garage zu gelangen, einen auf der linken Straßenseite stehenden Per­sonenkraftwagen rückwärts über die Straße ge­steuert und dabei einen hinter einem Personenkraft­wagen herfahrenden Motorradfahrer infolge.man­gelnder Aufmerksamkeit übersehen, so daß er dem Motorradler die Fahrbahn versperrte und einen Zusammenstoß veranlaßte. Der Motorradfahrer Schn, wurde dabei schwer verletzt und ist an den Folgen verstorben: seine auf dem Sozius sitzende Frau erlitt Gesichtsverletzungen und eine Gehirn­erschütterung. Durch die Beweisaufnahme wurde der Angeklagte i^bersührt.

Der Vertreter der Anklage beantragte eine Ge­fängnisstrafe von zwei Monaten und drei Wochen, stellte aber die Umwandlung in eine Geldstrafe in das Ermessen des Gerichts. '

Urteil: Der Angeklagte ist schuldig eines Ver­gehens der fahrlässigen Tötung nach §222 Abs. 1 und 2 StGB, in Tateinheit mit einem Vergehen der fahrlässigen Körperverletzung nach § 230 Abs. 1 und 2 StGB, und wird an Stelle einer an sich ver­wirkten Gefängnisstrafe von 60 Tagen zu einer Geldstrafe von 600 Mark, ersatzweise 60 Tage Gefängnis verurteilt.

Vezirksschöffengericht Gießen.

G. W. in Bad-Nauheim hat am 12. Dezember 1938 in Bad-Nauheim in einer Wirtschaft den Di­rektor der Ortskrankenkasse O. D. aus Mainz mit einer Reihe von Schimpfworten beleidigt und weiter­hin gesagt, D. Hobe im Jahre 1932 verendetes und schon vergrabenes Geflügel wieder ausgegraben und

verkauft. Der Angeklagte bestritt die Beleidigung, außer der Bemerkung wegen des Geflügels. Die Schimpfworte hätten einem anderen gegolten. In der gestrigen Hauptverhandlung wurde er aber über­führt. Der Beleidigte wurde als Nebenkläger zu­gelassen. Der Vertreter der Anklage beantragte eine Gefängnisstrafe und dem Beleidigten die Publi­kationsbefugnis einzuräumen. Der Angeklagte wurde zu einer Gefängnisstrafe von drei Wo­chen verurteilt. Dem Beleidigten wurde die Befug­nis zugesprochen, den entscheidenden Teil des Ur­teils auf Kosten des Angeklagten öffentlich bekannt­zumachen.

Der H. K. in Reichelsheim war beschuldigt, im September 1938 in Reichelsheim den dortigen Bür­germeister D. bei einer Behörde einer strafbaren Handlung verdächtigt zu haben, um ein behördliches Verfahren gegen V. herbeizuführen, in Tateinheit damit über den Bürgermeister Behauptungen auf- gestellt zu haben, die nicht wahr und geeignet waren, den Bürgermeister verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. K. hatte in einer Eingabe den Bürgermeister V. verdächtigt, bei der Reichstagswahl am 10. April 1938 als Wahl­vorstand seine Amtspflicht verletzt zu haben. Durch die Beweisaufnahme wurde der Angeklagte über­führt. Der Vertreter der Anklage beantragte, auf eine Gefängnisstrafe von drei Monaten zu erkennen und dem Beleidigten die Publikationsbefugnis ein­zuräumen. Der Angeklagte habe nicht aus edlen Motiven, sondern aus Gehässigkeit gehandelt. Ur­teil: Der Angeklagte ist schuldig der falschen Anschul­digung in Tateinheit mit übler Nachrede und wird zu einer Gefängnisstrafe von sechs Wo­chen verurteilt. Dem Beleidigten wird die Befug­nis zugesprochen, den entscheidenden Teil des Ur­teils durch Anschlag an der Ortstafel bekanntzu­machen.

Der A. N. P. in Gießen wurde beschuldigt, am 28. Oktober 1938 beim Brötchenaustragen in Gießen ein Paar neue Stiefel im Werte von 24,50 RM. aus einer Wohnung entwendet und am 30. Novem­ber 1938 versucht zu haben, einen anderen durch Gewalt und Drohung zu einer Handlung zu nötigen, um sich einen Vermögensoorteil zu verschaffen: er hatte einem Manne in Gießen einen Brief ge­schickt, in dem er ihn aufforderte, 20 Mark in einem Umschlag auf der Lahnbrücke niederzulegen, andernfalls er einige den Mann angeblich belastende Photos der Polizei übergeben werde. Durch die Beweisaufnahme wurde P. überführt. Die Straf­taten gab er erst zu, als er überführt war. Der Vertreter der Anklage beantragte eine Gefamt- gefängnisftrafe von sieben Monaten. Er führte aus, der Angeklagte sei ein Mensch, der leicht zu straf­baren Handlungen neige. Bei der phantastischen Straftat spiele wohl das jugendliche Alter (er ist 19 Jahre alt) mit. Trotzdem müsse auf eine empfind­liche Strafe erkannt werden. Urteil: Der Angeklagte ist schuldig des Diebstahls und der versuchten Erpres­sung und wird zu einer Gesamtgefängnis- ft r a f e von sieben Monaten verurteilt. Gegen den Angeklagten wurde sofortiger Haftbefehl erlassen, da Fluchtverdacht begründet erscheint.

Ein Devisenprozeß um Millionenwerte.

Mehrwöchige Verhandlung vor dem Gondergericht in Darmstadt.

LPD. Darmstadt, 4. April. Vor dem Sonder-1 gericht in Darmstadt begann ein quf mehrere Wochen berechneter großer Prozeß wegen Ver­gehens gegen die D e o i s e n g e s e tz e und das Volksverratsgesetz. Die Anklage richtet sich gegen den 58jährigen Albert v. K. aus Zöblitz (Lausitz), gegen seine 52jährige Kusine Maria E. aus Nieder-Jngelheim, gegen die wegen Verhand- lungsunfähigkeit das Verfahren abgetrennt wurde, gegen deren 31jährigen Sohn Ernst E., sowie gegen Mei Rechtsanwälte aus Mainz und Frankfurt am Main, die als Rechtsberater der Familie bei deren strafbaren Handlungen mitgewirkt haben sollen.

Der Sachverhalt ist etwa folgender: Die Groß­mutter der beiden Hauptangeklagten starb im Jahre 1908 und hinterließ ihren beiden Töchtern, den Müttern der beiden Hauptangeklagten, ein Ver­mögen in Grundbesitz, Geld und sonstigen Werten von insgesamt etwa 17 Millionen Mark. Es gehörten da­zu eine Zuckerfarm und eine Zuckerfabrik auf Java, Wertpapiere auf holländischen Banken, Kunst- und Schmuckgegenstände und Grundbesitz in Holland. Dieses Erbe ging auf die beiden Hauptangeklagten über. Albert v. K. war der einzige Sohn, während Maria E mit ihrem Bruder, der indessen vor einigen Jahren starb, zu teilen hatte. Die Ange­klagten werden nun beschuldigt, Werte es han­delt sich nicht nur um Wertpapiere, sondern auch um Schmuck und Kunstgegenstände und um Grund­besitz, die sich im Ausland befanden und die in die Millionen gehen, nicht angegeben zu haben. Sie sollen teils einzeln, teils gemeinsam über Werte ausländischer Währung verfügt und ausländische Werte nach Deutschland hereingebracht haben, ohne Genehmigung und Wissen der zuständigen Behör- dcn. Sie sollen über diese Werte vor den Behörden falsche Angaben gemacht haben; insbesondere Albert v. K. wird beschuldigt, vor dem für ihn zuständigen

Finanzamt in Rothenburg (Lausitz) eine wissentlich falsche Erklärung an Eidesstatt abgegeben zu haben.

Bei der Vernehmung des Albert v. K. gab dieser zu, auf den Rat'des Testamentsvollstreckers, eines entfernten Verwandten, der Direktor einer Bank in Enkhuizen (Holland) ist und von seiner Mutter als Testamentsvollstrecker eingesetzt war, ein Geheim­depot, das dieser ihm angelegt hatte, allmählich unter der Vorspiegelung eines Darlehens nach Deutschland hereingeholt zu haben. Im übrigen habe er ganz unter dem Einfluß des Testaments­vollstreckers gestanden. Ernst E. bekundete, er habe sich erst seit 1935 eingehender um die Vermögens­angelegenheiten seiner Mutter bekümmert. Zu spät erst habe man erkannt, daß man dem Testaments­vollstrecker und Vetter in Enkhuizen in keiner Weise gewachsen gewesen sei. Der angeklagte Rechtsan­walt aus Mainz erklärte, daß er 1935 gelegentlich eines Prozesses mit der Familie E. in Berührung gekommen sei, daß er aber von den Steuer- und anderen Unehrlichkeiten bei Albert v. K. und Frau E. keinerlei Ahnung gehabt habe. Er habe, als er von den Unehrlichkeiten gehört habe, darauf ge­drängt, daß diese Dinge sofort mit den zuständigen Behörden geregelt werden müßten. Der Angeklagte 211bert v. K. nimmt heute auch seine früher in die­ser Richtung gemachten Bekundungen zurück. Der angeklagte Rechtsanwalt aus Frankfurt betonte bei seiner Vernehmung, daß er hauptsächlich Steuer­fragen bearbeitete, aber fein Devisenspezialist sei. Der Angeklagte Albert v. K. erklärte noch, daß er seit der Uebernahme seines Erbes 1929 nie einen Pfennig von der Zuckerfabrik auf Java erhalten habe. Früher habe die Fabrik in guten Jahren über 100 000 Mark jährlich eingebracht, infolge der Welt­wirtschaftskrise dann aber immer weniger. Die Verhandlung dauert an.

Aus der engeren Heimat.

Wieder Echweinemarkt in Butzbach.

* Butzbach, 5. April. Nach einer Pause von 16 Monqten, die durch die Maul- und Klauenseuche im Kreise Friedberg verursacht mar, wird nunmehr wieder Schweinemarkt in Butzbach statt- finden. Als erster Markt, dem sich hoffentlich die vorgesehenen weiteren Märkte unbehindert anschlie­ßen können, wird der Schweinemarkt am Donners­tag, 6. April, durchgeführt werden. Mit der Wiedereröffnung dieser Märkte wird einem dringen­den Bedürfnis der Bauern und Landwirte in un­serer Gegend Rechnung getragen.

Sternwanderung nach Friedberg.

LPD. Fried berg, 4. April. Der Gesamt- Vogelsberger Höhen - Club und die Mit­glieder des Taunusbundes des nordöstlichen Taunus veranstalten ihre diesjährige Sternwan­derung, die erste im Großdeutschen Reich, am 1 8. M a i nach der oberhessischen Kreisstadt Fried­berg, um hier in einer großen Kundgebung Be­kenntnis abzulegen zu den unzerstörbaren Kräften des deutschen Volks- und Wanderertums.

Volksgemeinschastsabend der HL.

* Staufenberg, 3. April. Am Samstag veranstalteten die H I. und der B D M. einen Volksgemeinschafts abend, der in dem dichtbesetzten Saal der hiesigen Burg volle Befrie­digung hervorrief. Mit einem schneidigen Marsch der Musikkapelle, die von der HI. gebildet war, wurde der Abend eröffnet Sodann hieß der Füh­rer der Gefolgschaft 23/116 alle Besucher herzlich willkommen. In seiner Ansprache wies er auf die Aufgaben der HI. hin und betonte, daß das gegen­seitige Vertrauen zwischen den Eltern und der HI. immer mehr zum Ausdruck kommen müsse. Es folgte dann ein Theaterstück, das einen Einblick in die Arbeit des Landdienstes der HI. aab, es fand starken Beifall. In den Pausen folgte Lustiges und Gedichtsoorträge. Zum. Abschluß des Abends wurde von der HI. und dem BDM. ein Volkstanz auf geführt, der wie alle übrigen Darbietungen starken Beifall auslöste. Mit dem Gruß an den Führer wurde der Volksgemeinschaftsabend ge­schloffen.

Verkehrsunfälle.

wg. Groß en-Bus eck, 3. April. Heute gegen 13 Uhr fuhr auf der Landstraße GießenReis­kirchen, kurz hinter dem Bahnübergang bei der Leppermühle, ein Lastauto mit Anhänger, auf denen je 300 Zentner Zement in Papiersäcken geladen waren, in der Kurve infolge Schleuderns des Anhängers in den Straßengraben. Da­bei wurde ein Obstbaum am Grabenrand umge­rissen, und erst an einem zweiten Baum kamen die Wagen zum Stehen. Infolge des heftigen Anpralls stürzten beide Wagen um, fo daß die ganze Zementladung auf das angrenzende Grund­stück fiel. Später konnten die Wagen mit Hilfe eines Bulldoggs wieder aus dem Graben herausgebracht

und erneut beladen werden. Mit einigem Sach­schaden konnten die Fahrzeuge ihre Fahrt fort­setzen. Der Fahrer und sein Beifahrer kamen zum Glück unverletzt davon.

* Londorf, 3. April. Hier lief heute der zehn Jahre alte Willy Bender aus Treis an der Lda. dem mit seinem Personenauto durch die Orts­straße fahrenden Kraftfahrer Bocher von hier un­versehens vor den Wagen. Der Junge wurde da­bei zu Boden geworfen und erlitt einen Beinbruch», Der Kraftfahrer brachte das bedauernswerte Kind' sofort nach Gießen in die Chirurgische Klinik.

Landkreis Gießen

oo Langsdorf, 4. April. Heute vollendete unser Mitbürger Peter Bück fein 8 0. Lebens­jahr in voller körperlicher und geistiger Frische. Aus

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Queckborn bei Grünberg gebürtig, wo der Name! seit langem besteht, kam der Jubilar in den 80etf Jahren in unsere Gemeinde als Bierbrauer ztt einer Zeit, in der noch überall auf den Dörfern bas sog. untergärige Bier hergestellt wurde. Als dieses Gewerbe aufhörte, begründete Herr Bück neben seinem Ackerbau eine Gemischtwarenhand­lung, die er noch heute betreibt. Schon vor zwei Jahren konnte er mit seiner Lebensgefährtin dis Goldene Hochzeit begehen. Wir wünschen dem wür­digen Greis einen friedvollen und schonen Lebens­abend.

< Obbornhofen, 3. April. Am gestrigen Sonntag, 2. April, konnte die älteste Einwoh­nerin unserer Gemeinde, Frau Witwe Anna Mar- garethe Tag, ihren 88. Geburtstag begehen. Die hochbetagte Frau erfreut sich allenthalben im Dorfe großer Beliebtheit. Der Jubilarin auch unfern herzlichen Glückwunsch. Der hiesige Obstbau- verein hat, wie in jedem Jphre, auch jetzt wieder eine umfassende Spritzung der Ob st bäume zur Schädlingsbekämpfung durchgeführt.

00 Eberftadt, 4. April. Am heutigen Diens­tag konnte Frau Witwe Katharina Gorlach, Licher Straße wohnhaft, ihren 8 5. Geburtstag begehen. Die Jubilarin erfreut sich noch guter gei­stiger und körperlicher Rüstigkeit und hilft noch bei allen Hausarbeiten. Nachträglich unfern herzlichen Glückwunsch zum Geburtstage.

Kreis Alsfeld.

> Deckenbach, 4. April. Am kommenden Donnerstag, 6. April, kann unser Einwohner Lud­wig Reuter seinen 81. Geburtstag feiern. Wir beglückwünschen den alten Herrn.

Wirtschaft.

Gießener Schlachtviehmarkt.

Zum gestrigen Gießener Schlachtviehmarkt (Schlachtviehoerteilungsmarkt) in der Viehoerstei­gerungshalle Rhein-Main in Gießen wurden 11 Ochsen, 5 Bullen, 39 Kühe, 42 Färsen, 162 Kälber, 235 Schweine und 3 Schafe aufgetrieben.

Preise: Ochsen 40 bis 45,5 Pf., Bullen 40 bis 43,5 Pf., Kühe 17 bis 43,5 Pf., Färsen 40,5 bis 44,5 Pf., Kälber 40 bis 65 Pf., Schafe 39 bis 49 Pfennig je Pfund Lebendgewicht. Für Schweine würden je kg Lebendgewicht folgende Preise be­zahlt: Klasse a (150 kg und mehr) 1,15 RM., Klasse bl (135 bis 149,5 kg) 1,13 RM., Klasse b2 (120 bis 134,5 kg) 1,11 RM., Klasse c (100 bis 119,5 kg) 1,03 RM., Klasse df (unter 100 kg) 0,97 RM., Klasse gl und i (fette Specksauen und Altschneider) 1,13 und 1,11 RM., Klasse g2 und h (andere Sauen und Eber 1,01 RM.

Marktoerlauf: Großvieh und Schweine zugeteilt, Kälber und Schafe ausverkauft.

Mein-Mainische Börse.

AUllagsbörse freundlich.

Frankfurt a. M., 4. April. An der Börse etzten sich mäßige Anlagekäufe der Kundschaft fort, doch war die Nachfrage gegenüber den Vortagen ruhiger, wie anderseits auf dem erhöhten Stand auch einige Gewinnmitnahmen der Berufskreise vor­genommen wurden. Die Geschäftstätigkeit hat etwas abgenommen.

Am Aktienmarkt stellten sich zu den ersten, nicht sehr zahlreichen Notierungen noch überwiegend Befestigungen bis durchschnittlich 1 v. H. ein. Eine Sonderbewegung vollzog sich am Zellstoffmarkt, wo Waldhof auf 120,25 bis 122 (119) und Feldmühle auf 120 Geld (116,50) anstiegen. Fest waren ferner Conti Gummi mit 215 (213,50), später aber auf 213 rückläufig. Auch Reichsbank, die gestern abend 3 v. H. höher gesucht waren, nach 184 (183,75), bann mit 183 angeboten. Montanwerte lagen äußerst still und kaum verändert, Mannesmann 112,75 (112,50), Verein. Stahl und Hoesch unverändert 106 bzw. 109, IG. Farben setzten 0,40 v. H. höher mit 151 ein. Bauwerte zogen bis 1 v. H. an, auch Maschinen­werte lagen im gleichen Ausmaß fester, dagegen lagen Elektrizitätspapiere nahezu geschäftslos. Nach den ersten Kursen griff eine leicht nachgebende Hal­tung Platz, und das Geschäft schrumpfte weiter zusammen.

Am Nentenmarkt waren Reichsaltbesitz weiter fest mit 131,30 (131,13), im übrigen lagen keine Erstnotierungen vor. Pfandbriefe lagen still und unverändert, Rheinische Liquid. 101,25 (101,20). Stadtanleihen wenig abweichend, etwas niedriger 4,50 v. H. Mainz mit 97 (97,25) und 4,50 v.H. Heidelberg mit 96,50 (96,75), anderseits 4,50 v. H. 1927er Pforzheim 97,50 (97,25). Industrie-Obligatio­nen wiesen meist die gestrigen Kurse auf, 5 v. H. Gelsenbenzin 0,25 v.H. höher mit 100,50. Kommu- nal-Umschuldung lagen mit 93,65 (93,60) wesentlich stiller.

Der Frei verkehr lag still, Rastatter Wag­gon 56 bis 57, Elsass. Bad. Wolle 97 bis 99. Tages- gejb unverändert 2,50 v. H.

Abendbörfe still.

Der AbenLbärse mangelte es in starkem Maße an Kundschaftsaufträgen, fo daß auf den meisten Gebieten GeschäftssUlle herrschte. Bei freundlicher Grundstimmung erfolgten die meisten Notierungen ohne Umsatz, wobei die Entwicklung wie schon mittags etwas uneinheitlich war. Die Verände­

rungen gingen im allgemeinen aber kaum über 0,25 bis 0,50 v. H. hinaus. Lediglich Rheinmetall ermäßigten sich auf den Berliner Kurs von 132,50 (133,75), anderseits stiegen Gesfürel um 1 v. H. auf 137. Vo» den Standardwerten blieben IG. Farben mit 150,75, Verein. Stahl mit 105,50, Mannesmann mit 112,25 (112,40), Rheinstahl mit 136,65 (136,50) gut behauptet, Reichsbank bröckelten auf 182,75 (183) und Metallgesellschaft auf 116,75 (117) ab. Daimler Motoren waren 0,40 v. H. höher gefragt mit 137,25, während Adlerwerke mit 110,50 (110,65) nur knapp gehalten lagen. Die übrigen Maschinen­papiere stellten sich unverändert, und von Einzel- werten gingen Westdeutsche Kaufhof auf 105 (105,50) Zurück. Renten waren ohne Geschäft und unverän­dert. 6 v.H. IG. Farben 123,50, Reichsbahn-VA. 124, im Freiverkehr Kommunal-Umschuldung 93,60.

Frankfurter Schlachtviehmarkt.

Fr^ankfurt a. M., 5. April. Auftrieb: 1216 Kälber (gegen 946 am 28. 3.), 182 (126) Hämmel und Schafe, 5400 (4956) Schweine. Notiert wurden je 50 kg Lebendgewicht in Mark: Kälber a) 62 bis 65 (62 bis 65), b) 55 bis 59 (55 bis 59), c) 45 bis 50 (45 bis 50, d) 35 bis 40 (33 bis 40); Hämmel bl) 48 bis 50 (48 bis 50), b2) 42 bis 44 (44 bis 45), c) 38 bis 40 (32 bis 38), d) (20 bis 32), Schafe a) 40 bis 42 (40 bis 42), b) 35 bis 39 (35 bis 39), c) 20 bis 25 (20 bis 32); Schweine a) 58,50 (58,50), bl) 57,50 (57,50), b2) 56,50 (56,50), c) 52,50 (52,50), d) 49,50 (49,50); Sauen gl) 57,50 (57,50). Markt- verlauf: Kälber und Schweine zugeteilt, Hämmel und Schafe mittel. Nächster Viehmarkt am 5. April.

Frankfurter Schlachtviehmarkt.

Frankfurt a. M., 5. April. (Vorbericht.) Um 10 Uhr war folgende Marktlage: Vorauftrieb: 1467 Rinder (286 Ochsen, 215 Bullen, 706 Kühe, 260 Färsen), 300 Kälber, 50 Hämmel, 62 Schafe, 293 Schweine. Es kosteten: Ochsen 37,50 bis 46,50 Mark, Bullen 35,50 bis 44,50, Kühe 18 bis 44,50, Färsen 35 bis 45,50, Kälber 35 bis 65, Hämmel 35 bis 50, Schafe 20 bis 42, Schweine 49,50 bis 58,50 Mark. Marktverkauf: Rinder, Kälber, Schweine zugeteilt, Schafe mittel.

Rundfunkprogramm

Donnerstag, 6. April.

5.50 Uhr: Bauer, merk auf! 6: Gymnastik. 6.30: Frühkonzert. 7: Nachrichten. 8.10: Gymnastik. 8.25: Kleine Ratschläge für Küche und Haus. 8.40: Froher Klang zur Werkpause. Ausführung: Die Tanz­kapelle des Reichssenders Königsberg. 11.40: Ruf ins Land. 12: Mittagskonzert. Es spielt die Tanzkapelle des Reichssenders München. 13: Nachrichten. 13.15: Mittagskonzert. 14: Nachrichten. 14.10: Stimmen, die uns begeistern (IV). 14.45: Für unsere Kinder: Allerlei Lustiges oom Osterhasen. 16: Nachmittags­konzert. Einlage 17 bis 17.10: Bücher, von denen man spricht. 18: Aus Arbeit und Beruf: 1. Wann liegt ein Betriebsunfall vor? 2. Lehrlinge werden geprüft. 18.30:Nun kommen die weißen Glöck­chen. .." Frühlingsftimmen aus dem hessischen Land. 19.15: Tagesspiegel. 19.30: Der fröhliche Laut­sprecher. (Jnduftrie-Schallplatten und Eigenaufnah­men.) 19.45: Aus der Jugendbewegung Adolf Hitlers: 1. Von der zahnärztlichen Betreuung der Hitler-Jugend; 2. Von Fahrten und ihren Freuden. 20: Nachrichten, Grenzecho. 20.15:Unser singendes, klingendes Frankfurt." 22-. Nachrichten. 22.15: Un­tere Kolonien:Afrikanische Verkel^sverhältnisse", 22.30 bis 24: Volks- und Unterhaltungsmusik.