übersichtlichen Rundgang durch die Vorschriften des Reichserbhofgesetzes, der Verordnung über land- und forstwirtschaftliche Grundstücke, Siedlungsgesetz- gebung, GeseAe und Verordnung über Veräußerung des jüdischen Vermögens, das Gesetz über die Regelung der landwirtschaftlichen Schuldenverhältnisse (Entschuldungsgesetz), die Devisengesetzgebung, die Vorschriften über Grundstückserwerb durch Ausländer und juristische Personen, Verkäufe von Gemeindeeigentum (Gemeindeordnung), Preisstopoer- ordnung u. a. m. Anschließend gab Dr. Schach zum gleichen Thema noch Aufklärungen aus der Praxis.
Sodann gab der bisherige Zweigstellenleiter Fritz Stroh sein Amt an seinen Nachfolger Hermann Kirchner (Gießen) ab. Der Bezirksführer Dr. Schach dankte dem ausscheidenden Zweigstellen- leiter Stroh im Namen der Fachgruppe Berlin und der Bezirksgruppe Frankfurt-Nordhessen für seine vorbildliche Arbeit und führte den neuen Zweigstellenleiter Kirchner in sein Amt ein. Mit dem Wechsel in der Zweigstellenführung ist die Verlegung der Zweigstelle von Bad-Nauheim nach Gießen verbunden.
** Ernennung en bei der Polizei. Ernannt wurden der Polizeiverwaltungssekretär Ludwig Wallbott und der Polizeipraktikant Georg Lutz, beide bei der Polizeidirektion Gießen, zu Polizeiinspektoren.
** Ei n 7 5jähriger. Unser Mitbürger Gastwirt Franz' Buchberger (Wirtschaft „Zum Riegelhof") wird heute 75 Jahre alt. Seit 1905 betreibt
er die Wirtschaft, außerdem war er über vier Jahrzehnte im Gießener Brauhaus tätig. Der Freiwilligen Gailschen Feuerwehr gehört er bald 50 Jahre als Feuerwehrmann an. Seit 1905 ist er Leser feiner Heimatzeitung, des Gießener Anzeigers. Dem Jubilar bringen auch wir unseren herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag dar.
** Zu den „Pennalerinnerungen — vor sechzig Jahren" schreibt uns Prof. Hü - t e r : Professor Eduard O t t m a n n, mein Schulfreund und späterer Amtsgenosse, gehörte nicht zu den Abiturienten 1879. Damals war er in Unterprima. Er bestand die Reifeprüfung Ostern 1880.
** Städtische Bücherei. Im März sind 2029 Bände ausgeliehen worden. Davon kamen auf: Literaturgeschichte 5, Zeitschriften 37, Gedichte und Dramen 40, Erzählende Literatur 1231, Jugendschriften 298, Länder- und Völkerkunde 135, Kulturgeschichte 3, Geschichte und Biographien 155, Naturwissenschaft und Technologie 66, Heer- und Seewesen 25, Haus- und Landwirtschaft 2, Philosophie und Religion 3, Staatswissenschaft 25, außerdeutsche Literatur in den Originalsprachen 4 Bände. Nach auswärts kamen 8 Bände.
FWD. Das ganzeJahr Fifchfe st preise. Mit Wirkung ab 1. April sind für das ganze Jahr Festpreise für Kabliau, Seelachs und Rotbarsch festgesetzt worden. Damit werden die alten, saisonbedingten Preisstufen verschwinden. Die Fischwirtschaft erwartet dadurch eine weitere Steigerung des gerade in den Sommermonaten schwächeren Fischverzehrs.
Aus den Gießener Gerichtssälen.
Amtsgericht Gießen.
Der H. M. in Butzbach und der K. Sch. in Wetzlar erhielten Strafbefehle über je 2 Wochen Haft. Sie hatten am 1. November 1938 auf dem Seltersweg in Gießen groben Unfug verübt, indem sie einen Passanten beschimpften, so daß ein Menschenauflauf entstand. Gegen den Strafbefehl erhoben sie Einspruch. In der gestrigen Hauptverhandlung erhob der Staatsanwalt auch Anklage gegen den Mitangeklagten Sch. wegen Beleidigung der Passantin. Sie wurden überführt und erhielten M. eine Woche Haft, Sch. wegen groben Unfugs in Tateinheit mit Beleidigung zwei Wochen Gefängnis.
Der K. K. in Großen-Linden und der W. E. in Gießen erhielten Strafbefehle, und zwar K. wegen Uebertretung der Straßenverkehrsordnung über 10 RM., E. wegen fahrlässiger Körperverletzung über 40 RM. Gegen die Strafbefehle legten sie Einspruch ein. In der gestrigen Hauptverhandlung wurden sie überführt. Es blieb bei den in den Strafbefehlen ausgesprochenen Strafen.
Große Strafkammer Gießen.
Der H. R. in Lauterbach war beschuldigt, am 26. August 1938 in der Bahnhofstraße in Lauterbach durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht und in Tateinheit damit durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung eines anderen verursacht zu haben. Er hat, um in die Garage zu gelangen, einen auf der linken Straßenseite stehenden Personenkraftwagen rückwärts über die Straße gesteuert und dabei einen hinter einem Personenkraftwagen herfahrenden Motorradfahrer infolge.mangelnder Aufmerksamkeit übersehen, so daß er dem Motorradler die Fahrbahn versperrte und einen Zusammenstoß veranlaßte. Der Motorradfahrer Schn, wurde dabei schwer verletzt und ist an den Folgen verstorben: seine auf dem Sozius sitzende Frau erlitt Gesichtsverletzungen und eine Gehirnerschütterung. Durch die Beweisaufnahme wurde der Angeklagte i^bersührt.
Der Vertreter der Anklage beantragte eine Gefängnisstrafe von zwei Monaten und drei Wochen, stellte aber die Umwandlung in eine Geldstrafe in das Ermessen des Gerichts. '
Urteil: Der Angeklagte ist schuldig eines Vergehens der fahrlässigen Tötung nach §222 Abs. 1 und 2 StGB, in Tateinheit mit einem Vergehen der fahrlässigen Körperverletzung nach § 230 Abs. 1 und 2 StGB, und wird an Stelle einer an sich verwirkten Gefängnisstrafe von 60 Tagen zu einer Geldstrafe von 600 Mark, ersatzweise 60 Tage Gefängnis verurteilt.
Vezirksschöffengericht Gießen.
G. W. in Bad-Nauheim hat am 12. Dezember 1938 in Bad-Nauheim in einer Wirtschaft den Direktor der Ortskrankenkasse O. D. aus Mainz mit einer Reihe von Schimpfworten beleidigt und weiterhin gesagt, D. Hobe im Jahre 1932 verendetes und schon vergrabenes Geflügel wieder ausgegraben und
verkauft. Der Angeklagte bestritt die Beleidigung, außer der Bemerkung wegen des Geflügels. Die Schimpfworte hätten einem anderen gegolten. In der gestrigen Hauptverhandlung wurde er aber überführt. Der Beleidigte wurde als Nebenkläger zugelassen. Der Vertreter der Anklage beantragte eine Gefängnisstrafe und dem Beleidigten die Publikationsbefugnis einzuräumen. Der Angeklagte wurde zu einer Gefängnisstrafe von drei Wochen verurteilt. Dem Beleidigten wurde die Befugnis zugesprochen, den entscheidenden Teil des Urteils auf Kosten des Angeklagten öffentlich bekanntzumachen.
Der H. K. in Reichelsheim war beschuldigt, im September 1938 in Reichelsheim den dortigen Bürgermeister D. bei einer Behörde einer strafbaren Handlung verdächtigt zu haben, um ein behördliches Verfahren gegen V. herbeizuführen, in Tateinheit damit über den Bürgermeister Behauptungen auf- gestellt zu haben, die nicht wahr und geeignet waren, den Bürgermeister verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. K. hatte in einer Eingabe den Bürgermeister V. verdächtigt, bei der Reichstagswahl am 10. April 1938 als Wahlvorstand seine Amtspflicht verletzt zu haben. Durch die Beweisaufnahme wurde der Angeklagte überführt. Der Vertreter der Anklage beantragte, auf eine Gefängnisstrafe von drei Monaten zu erkennen und dem Beleidigten die Publikationsbefugnis einzuräumen. Der Angeklagte habe nicht aus edlen Motiven, sondern aus Gehässigkeit gehandelt. Urteil: Der Angeklagte ist schuldig der falschen Anschuldigung in Tateinheit mit übler Nachrede und wird zu einer Gefängnisstrafe von sechs Wochen verurteilt. Dem Beleidigten wird die Befugnis zugesprochen, den entscheidenden Teil des Urteils durch Anschlag an der Ortstafel bekanntzumachen.
Der A. N. P. in Gießen wurde beschuldigt, am 28. Oktober 1938 beim Brötchenaustragen in Gießen ein Paar neue Stiefel im Werte von 24,50 RM. aus einer Wohnung entwendet und am 30. November 1938 versucht zu haben, einen anderen durch Gewalt und Drohung zu einer Handlung zu nötigen, um sich einen Vermögensoorteil zu verschaffen: er hatte einem Manne in Gießen einen Brief geschickt, in dem er ihn aufforderte, 20 Mark in einem Umschlag auf der Lahnbrücke niederzulegen, andernfalls er einige den Mann angeblich belastende Photos der Polizei übergeben werde. Durch die Beweisaufnahme wurde P. überführt. Die Straftaten gab er erst zu, als er überführt war. Der Vertreter der Anklage beantragte eine Gefamt- gefängnisftrafe von sieben Monaten. Er führte aus, der Angeklagte sei ein Mensch, der leicht zu strafbaren Handlungen neige. Bei der phantastischen Straftat spiele wohl das jugendliche Alter (er ist 19 Jahre alt) mit. Trotzdem müsse auf eine empfindliche Strafe erkannt werden. Urteil: Der Angeklagte ist schuldig des Diebstahls und der versuchten Erpressung und wird zu einer Gesamtgefängnis- ft r a f e von sieben Monaten verurteilt. Gegen den Angeklagten wurde sofortiger Haftbefehl erlassen, da Fluchtverdacht begründet erscheint.
Ein Devisenprozeß um Millionenwerte.
Mehrwöchige Verhandlung vor dem Gondergericht in Darmstadt.
LPD. Darmstadt, 4. April. Vor dem Sonder-1 gericht in Darmstadt begann ein quf mehrere Wochen berechneter großer Prozeß wegen Vergehens gegen die D e o i s e n g e s e tz e und das Volksverratsgesetz. Die Anklage richtet sich gegen den 58jährigen Albert v. K. aus Zöblitz (Lausitz), gegen seine 52jährige Kusine Maria E. aus Nieder-Jngelheim, gegen die wegen Verhand- lungsunfähigkeit das Verfahren abgetrennt wurde, gegen deren 31jährigen Sohn Ernst E., sowie gegen Mei Rechtsanwälte aus Mainz und Frankfurt am Main, die als Rechtsberater der Familie bei deren strafbaren Handlungen mitgewirkt haben sollen.
Der Sachverhalt ist etwa folgender: Die Großmutter der beiden Hauptangeklagten starb im Jahre 1908 und hinterließ ihren beiden Töchtern, den Müttern der beiden Hauptangeklagten, ein Vermögen in Grundbesitz, Geld und sonstigen Werten von insgesamt etwa 17 Millionen Mark. Es gehörten dazu eine Zuckerfarm und eine Zuckerfabrik auf Java, Wertpapiere auf holländischen Banken, Kunst- und Schmuckgegenstände und Grundbesitz in Holland. Dieses Erbe ging auf die beiden Hauptangeklagten über. Albert v. K. war der einzige Sohn, während Maria E mit ihrem Bruder, der indessen vor einigen Jahren starb, zu teilen hatte. Die Angeklagten werden nun beschuldigt, Werte — es handelt sich nicht nur um Wertpapiere, sondern auch um Schmuck und Kunstgegenstände und um Grundbesitz —, die sich im Ausland befanden und die in die Millionen gehen, nicht angegeben zu haben. Sie sollen teils einzeln, teils gemeinsam über Werte ausländischer Währung verfügt und ausländische Werte nach Deutschland hereingebracht haben, ohne Genehmigung und Wissen der zuständigen Behör- dcn. Sie sollen über diese Werte vor den Behörden falsche Angaben gemacht haben; insbesondere Albert v. K. wird beschuldigt, vor dem für ihn zuständigen
Finanzamt in Rothenburg (Lausitz) eine wissentlich falsche Erklärung an Eidesstatt abgegeben zu haben.
Bei der Vernehmung des Albert v. K. gab dieser zu, auf den Rat'des Testamentsvollstreckers, eines entfernten Verwandten, der Direktor einer Bank in Enkhuizen (Holland) ist und von seiner Mutter als Testamentsvollstrecker eingesetzt war, ein Geheimdepot, das dieser ihm angelegt hatte, allmählich unter der Vorspiegelung eines Darlehens nach Deutschland hereingeholt zu haben. Im übrigen habe er ganz unter dem Einfluß des Testamentsvollstreckers gestanden. Ernst E. bekundete, er habe sich erst seit 1935 eingehender um die Vermögensangelegenheiten seiner Mutter bekümmert. Zu spät erst habe man erkannt, daß man dem Testamentsvollstrecker und Vetter in Enkhuizen in keiner Weise gewachsen gewesen sei. Der angeklagte Rechtsanwalt aus Mainz erklärte, daß er 1935 gelegentlich eines Prozesses mit der Familie E. in Berührung gekommen sei, daß er aber von den Steuer- und anderen Unehrlichkeiten bei Albert v. K. und Frau E. keinerlei Ahnung gehabt habe. Er habe, als er von den Unehrlichkeiten gehört habe, darauf gedrängt, daß diese Dinge sofort mit den zuständigen Behörden geregelt werden müßten. Der Angeklagte 211bert v. K. nimmt heute auch seine früher in dieser Richtung gemachten Bekundungen zurück. Der angeklagte Rechtsanwalt aus Frankfurt betonte bei seiner Vernehmung, daß er hauptsächlich Steuerfragen bearbeitete, aber fein Devisenspezialist sei. Der Angeklagte Albert v. K. erklärte noch, daß er seit der Uebernahme seines Erbes 1929 nie einen Pfennig von der Zuckerfabrik auf Java erhalten habe. Früher habe die Fabrik in guten Jahren über 100 000 Mark jährlich eingebracht, infolge der Weltwirtschaftskrise dann aber immer weniger. — Die Verhandlung dauert an.
Aus der engeren Heimat.
Wieder Echweinemarkt in Butzbach.
* Butzbach, 5. April. Nach einer Pause von 16 Monqten, die durch die Maul- und Klauenseuche im Kreise Friedberg verursacht mar, wird nunmehr wieder Schweinemarkt in Butzbach statt- finden. Als erster Markt, dem sich hoffentlich die vorgesehenen weiteren Märkte unbehindert anschließen können, wird der Schweinemarkt am Donnerstag, 6. April, durchgeführt werden. Mit der Wiedereröffnung dieser Märkte wird einem dringenden Bedürfnis der Bauern und Landwirte in unserer Gegend Rechnung getragen.
Sternwanderung nach Friedberg.
LPD. Fried berg, 4. April. Der Gesamt- Vogelsberger Höhen - Club und die Mitglieder des Taunusbundes des nordöstlichen Taunus veranstalten ihre diesjährige Sternwanderung, die erste im Großdeutschen Reich, am 1 8. M a i nach der oberhessischen Kreisstadt Friedberg, um hier in einer großen Kundgebung Bekenntnis abzulegen zu den unzerstörbaren Kräften des deutschen Volks- und Wanderertums.
Volksgemeinschastsabend der HL.
* Staufenberg, 3. April. Am Samstag veranstalteten die H I. und der B D M. einen Volksgemeinschafts abend, der in dem dichtbesetzten Saal der hiesigen Burg volle Befriedigung hervorrief. Mit einem schneidigen Marsch der Musikkapelle, die von der HI. gebildet war, wurde der Abend eröffnet Sodann hieß der Führer der Gefolgschaft 23/116 alle Besucher herzlich willkommen. In seiner Ansprache wies er auf die Aufgaben der HI. hin und betonte, daß das gegenseitige Vertrauen zwischen den Eltern und der HI. immer mehr zum Ausdruck kommen müsse. Es folgte dann ein Theaterstück, das einen Einblick in die Arbeit des Landdienstes der HI. aab, es fand starken Beifall. In den Pausen folgte Lustiges und Gedichtsoorträge. Zum. Abschluß des Abends wurde von der HI. und dem BDM. ein Volkstanz auf geführt, der wie alle übrigen Darbietungen starken Beifall auslöste. Mit dem Gruß an den Führer wurde der Volksgemeinschaftsabend geschloffen.
Verkehrsunfälle.
wg. Groß en-Bus eck, 3. April. Heute gegen 13 Uhr fuhr auf der Landstraße Gießen—Reiskirchen, kurz hinter dem Bahnübergang bei der Leppermühle, ein Lastauto mit Anhänger, auf denen je 300 Zentner Zement in Papiersäcken geladen waren, in der Kurve infolge Schleuderns des Anhängers in den Straßengraben. Dabei wurde ein Obstbaum am Grabenrand umgerissen, und erst an einem zweiten Baum kamen die Wagen zum Stehen. Infolge des heftigen Anpralls stürzten beide Wagen um, fo daß die ganze Zementladung auf das angrenzende Grundstück fiel. Später konnten die Wagen mit Hilfe eines Bulldoggs wieder aus dem Graben herausgebracht
und erneut beladen werden. Mit einigem Sachschaden konnten die Fahrzeuge ihre Fahrt fortsetzen. Der Fahrer und sein Beifahrer kamen zum Glück unverletzt davon.
* Londorf, 3. April. Hier lief heute der zehn Jahre alte Willy Bender aus Treis an der Lda. dem mit seinem Personenauto durch die Ortsstraße fahrenden Kraftfahrer Bocher von hier unversehens vor den Wagen. Der Junge wurde dabei zu Boden geworfen und erlitt einen Beinbruch», Der Kraftfahrer brachte das bedauernswerte Kind' sofort nach Gießen in die Chirurgische Klinik.
Landkreis Gießen
oo Langsdorf, 4. April. Heute vollendete unser Mitbürger Peter Bück fein 8 0. Lebensjahr in voller körperlicher und geistiger Frische. Aus
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Queckborn bei Grünberg gebürtig, wo der Name! seit langem besteht, kam der Jubilar in den 80etf Jahren in unsere Gemeinde als Bierbrauer ztt einer Zeit, in der noch überall auf den Dörfern bas sog. untergärige Bier hergestellt wurde. Als dieses Gewerbe aufhörte, begründete Herr Bück neben seinem Ackerbau eine Gemischtwarenhandlung, die er noch heute betreibt. Schon vor zwei Jahren konnte er mit seiner Lebensgefährtin dis Goldene Hochzeit begehen. Wir wünschen dem würdigen Greis einen friedvollen und schonen Lebensabend.
< Obbornhofen, 3. April. Am gestrigen Sonntag, 2. April, konnte die älteste Einwohnerin unserer Gemeinde, Frau Witwe Anna Mar- garethe Tag, ihren 88. Geburtstag begehen. Die hochbetagte Frau erfreut sich allenthalben im Dorfe großer Beliebtheit. Der Jubilarin auch unfern herzlichen Glückwunsch. — Der hiesige Obstbau- verein hat, wie in jedem Jphre, auch jetzt wieder eine umfassende Spritzung der Ob st bäume zur Schädlingsbekämpfung durchgeführt.
00 Eberftadt, 4. April. Am heutigen Dienstag konnte Frau Witwe Katharina Gorlach, Licher Straße wohnhaft, ihren 8 5. Geburtstag begehen. Die Jubilarin erfreut sich noch guter geistiger und körperlicher Rüstigkeit und hilft noch bei allen Hausarbeiten. Nachträglich unfern herzlichen Glückwunsch zum Geburtstage.
Kreis Alsfeld.
> Deckenbach, 4. April. Am kommenden Donnerstag, 6. April, kann unser Einwohner Ludwig Reuter seinen 81. Geburtstag feiern. Wir beglückwünschen den alten Herrn.
Wirtschaft.
Gießener Schlachtviehmarkt.
Zum gestrigen Gießener Schlachtviehmarkt (Schlachtviehoerteilungsmarkt) in der Viehoersteigerungshalle Rhein-Main in Gießen wurden 11 Ochsen, 5 Bullen, 39 Kühe, 42 Färsen, 162 Kälber, 235 Schweine und 3 Schafe aufgetrieben.
Preise: Ochsen 40 bis 45,5 Pf., Bullen 40 bis 43,5 Pf., Kühe 17 bis 43,5 Pf., Färsen 40,5 bis 44,5 Pf., Kälber 40 bis 65 Pf., Schafe 39 bis 49 Pfennig je Pfund Lebendgewicht. Für Schweine würden je kg Lebendgewicht folgende Preise bezahlt: Klasse a (150 kg und mehr) 1,15 RM., Klasse bl (135 bis 149,5 kg) 1,13 RM., Klasse b2 (120 bis 134,5 kg) 1,11 RM., Klasse c (100 bis 119,5 kg) 1,03 RM., Klasse d—f (unter 100 kg) 0,97 RM., Klasse gl und i (fette Specksauen und Altschneider) 1,13 und 1,11 RM., Klasse g2 und h (andere Sauen und Eber 1,01 RM.
Marktoerlauf: Großvieh und Schweine zugeteilt, Kälber und Schafe ausverkauft.
Mein-Mainische Börse.
AUllagsbörse freundlich.
Frankfurt a. M., 4. April. An der Börse etzten sich mäßige Anlagekäufe der Kundschaft fort, doch war die Nachfrage gegenüber den Vortagen ruhiger, wie anderseits auf dem erhöhten Stand auch einige Gewinnmitnahmen der Berufskreise vorgenommen wurden. Die Geschäftstätigkeit hat etwas abgenommen.
Am Aktienmarkt stellten sich zu den ersten, nicht sehr zahlreichen Notierungen noch überwiegend Befestigungen bis durchschnittlich 1 v. H. ein. Eine Sonderbewegung vollzog sich am Zellstoffmarkt, wo Waldhof auf 120,25 bis 122 (119) und Feldmühle auf 120 Geld (116,50) anstiegen. Fest waren ferner Conti Gummi mit 215 (213,50), später aber auf 213 rückläufig. Auch Reichsbank, die gestern abend 3 v. H. höher gesucht waren, nach 184 (183,75), bann mit 183 angeboten. Montanwerte lagen äußerst still und kaum verändert, Mannesmann 112,75 (112,50), Verein. Stahl und Hoesch unverändert 106 bzw. 109, IG. Farben setzten 0,40 v. H. höher mit 151 ein. Bauwerte zogen bis 1 v. H. an, auch Maschinenwerte lagen im gleichen Ausmaß fester, dagegen lagen Elektrizitätspapiere nahezu geschäftslos. Nach den ersten Kursen griff eine leicht nachgebende Haltung Platz, und das Geschäft schrumpfte weiter zusammen.
Am Nentenmarkt waren Reichsaltbesitz weiter fest mit 131,30 (131,13), im übrigen lagen keine Erstnotierungen vor. Pfandbriefe lagen still und unverändert, Rheinische Liquid. 101,25 (101,20). Stadtanleihen wenig abweichend, etwas niedriger 4,50 v. H. Mainz mit 97 (97,25) und 4,50 v.H. Heidelberg mit 96,50 (96,75), anderseits 4,50 v. H. 1927er Pforzheim 97,50 (97,25). Industrie-Obligationen wiesen meist die gestrigen Kurse auf, 5 v. H. Gelsenbenzin 0,25 v.H. höher mit 100,50. Kommu- nal-Umschuldung lagen mit 93,65 (93,60) wesentlich stiller.
Der Frei verkehr lag still, Rastatter Waggon 56 bis 57, Elsass. Bad. Wolle 97 bis 99. Tages- gejb unverändert 2,50 v. H.
Abendbörfe still.
Der AbenLbärse mangelte es in starkem Maße an Kundschaftsaufträgen, fo daß auf den meisten Gebieten GeschäftssUlle herrschte. Bei freundlicher Grundstimmung erfolgten die meisten Notierungen ohne Umsatz, wobei die Entwicklung — wie schon mittags — etwas uneinheitlich war. Die Verände
rungen gingen im allgemeinen aber kaum über 0,25 bis 0,50 v. H. hinaus. Lediglich Rheinmetall ermäßigten sich auf den Berliner Kurs von 132,50 (133,75), anderseits stiegen Gesfürel um 1 v. H. auf 137. Vo» den Standardwerten blieben IG. Farben mit 150,75, Verein. Stahl mit 105,50, Mannesmann mit 112,25 (112,40), Rheinstahl mit 136,65 (136,50) gut behauptet, Reichsbank bröckelten auf 182,75 (183) und Metallgesellschaft auf 116,75 (117) ab. Daimler Motoren waren 0,40 v. H. höher gefragt mit 137,25, während Adlerwerke mit 110,50 (110,65) nur knapp gehalten lagen. Die übrigen Maschinenpapiere stellten sich unverändert, und von Einzel- werten gingen Westdeutsche Kaufhof auf 105 (105,50) Zurück. Renten waren ohne Geschäft und unverändert. 6 v.H. IG. Farben 123,50, Reichsbahn-VA. 124, im Freiverkehr Kommunal-Umschuldung 93,60.
Frankfurter Schlachtviehmarkt.
Fr^ankfurt a. M., 5. April. Auftrieb: 1216 Kälber (gegen 946 am 28. 3.), 182 (126) Hämmel und Schafe, 5400 (4956) Schweine. Notiert wurden je 50 kg Lebendgewicht in Mark: Kälber a) 62 bis 65 (62 bis 65), b) 55 bis 59 (55 bis 59), c) 45 bis 50 (45 bis 50, d) 35 bis 40 (33 bis 40); Hämmel bl) 48 bis 50 (48 bis 50), b2) 42 bis 44 (44 bis 45), c) 38 bis 40 (32 bis 38), d) — (20 bis 32), Schafe a) 40 bis 42 (40 bis 42), b) 35 bis 39 (35 bis 39), c) 20 bis 25 (20 bis 32); Schweine a) 58,50 (58,50), bl) 57,50 (57,50), b2) 56,50 (56,50), c) 52,50 (52,50), d) 49,50 (49,50); Sauen gl) 57,50 (57,50). Markt- verlauf: Kälber und Schweine zugeteilt, Hämmel und Schafe mittel. Nächster Viehmarkt am 5. April.
Frankfurter Schlachtviehmarkt.
Frankfurt a. M., 5. April. (Vorbericht.) Um 10 Uhr war folgende Marktlage: Vorauftrieb: 1467 Rinder (286 Ochsen, 215 Bullen, 706 Kühe, 260 Färsen), 300 Kälber, 50 Hämmel, 62 Schafe, 293 Schweine. Es kosteten: Ochsen 37,50 bis 46,50 Mark, Bullen 35,50 bis 44,50, Kühe 18 bis 44,50, Färsen 35 bis 45,50, Kälber 35 bis 65, Hämmel 35 bis 50, Schafe 20 bis 42, Schweine 49,50 bis 58,50 Mark. — Marktverkauf: Rinder, Kälber, Schweine zugeteilt, Schafe mittel.
Rundfunkprogramm
Donnerstag, 6. April.
5.50 Uhr: Bauer, merk auf! 6: Gymnastik. 6.30: Frühkonzert. 7: Nachrichten. 8.10: Gymnastik. 8.25: Kleine Ratschläge für Küche und Haus. 8.40: Froher Klang zur Werkpause. Ausführung: Die Tanzkapelle des Reichssenders Königsberg. 11.40: Ruf ins Land. 12: Mittagskonzert. Es spielt die Tanzkapelle des Reichssenders München. 13: Nachrichten. 13.15: Mittagskonzert. 14: Nachrichten. 14.10: Stimmen, die uns begeistern (IV). 14.45: Für unsere Kinder: Allerlei Lustiges oom Osterhasen. 16: Nachmittagskonzert. Einlage 17 bis 17.10: Bücher, von denen man spricht. 18: Aus Arbeit und Beruf: 1. Wann liegt ein Betriebsunfall vor? 2. Lehrlinge werden geprüft. 18.30: „Nun kommen die weißen Glöckchen. .." Frühlingsftimmen aus dem hessischen Land. 19.15: Tagesspiegel. 19.30: Der fröhliche Lautsprecher. (Jnduftrie-Schallplatten und Eigenaufnahmen.) 19.45: Aus der Jugendbewegung Adolf Hitlers: 1. Von der zahnärztlichen Betreuung der Hitler-Jugend; 2. Von Fahrten und ihren Freuden. 20: Nachrichten, Grenzecho. 20.15: „Unser singendes, klingendes Frankfurt." 22-. Nachrichten. 22.15: Untere Kolonien: „Afrikanische Verkel^sverhältnisse", 22.30 bis 24: Volks- und Unterhaltungsmusik.


