Ausgabe 
4.4.1939
 
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ZU halten. Die buYcf) die Lagerung entstehenden Kosten sollen in den Verkaufspreis einbezogen wer­den.

Selbstmord Oberst Slaweks.

Warschau, 2. April. (DNB.) Oberst Walery Slawek, der bis zum Tode Marschall Pilsudskis mehrfach das Amt eines Ministerpräsidenten beklei­det hat und bis zu der im Herbst v. I. erfolgten Parlamentsauflösung Senatsmarschall war, hat in seiner Warschauer Wohnung sich das Leben

genommen, lieber die Gründe der Tat ist nichts bekannt. Slawek, der bereits vor dem Welt­kriege einer der engsten Mitarbeiter Pilsudskis in dessen Geheirnorganisatian war und als einer sei­ner engsten Vertrauensleute galt, genoß den Rus vollkommener Selbstlosigkeit und bedingungsloser Ergebenheit für den Marschall. Er war auch der Leiter des Regierungsblocks, der sich nach dem Tode des Marschalls aufgelöst hatte. Dem Lager der na­tionalen Einigung stand er ablehnend gegenüber.

OerFührer inmitten derArbeiierurlauber

Oer zweite Tag der Tlordseereise des Kdz.-KlaggschiffesRoberi Ley".

An Bord des KdF. -Flaggschiffes Robert L e y ", 3. April. (DNB.) In der Nacht zum Montag lag das KdF.-SchiffRobert Ley" in der Nähe der Emsmündung vor Anker. Der Tag begann zunächst mit diesigem Wetter, so daß die nordfriesischen Inseln nicht aus dem Dunst heraus- traten. Gegen Mittag klarte es auf. Der Führer benutzte den Vormittag, um mit Reichsorganisations­leiter Dr. Ley und Professor Brinkmann, dem Schöpfer der Einrichtung des Schiffes, noch einmal einen ausgedehnten Rundgang durch das Schiff anzutreten und vor allem die sport­lichen Einrichtungen des Schiffes eingehend zu besichtigen. Im großen Turn- und Sportsaal führte eine Hamburger KdF. - Sportgruppe dem Führer rhythmische Tänze und gymnastische Uebun- gen vor.

Am Nachmittag nahm das Flaggschiff Kurs auf die Emsmündung. Etwa Halbwegs zwischen Jadebusen und Helgolnnd erwartete die tausend KdF.-Urlauber ein wunderbares militä­risches Schauspiel. Das U-Boot U 29', das von einer Ausfahrt zurückkehrte, paradierte vor dem Führer. Nachdem das U-Boot in langsamer Fahrt denRobert Ley" passiert hatte, führte es für die KdF.-Urlauber in einer Ent­fernung von etwa 1200 Meter ein Tauch­manöver durch und tauchte Hach etwa zehn Minuten unmittelbar neben demRobert Ley" wieder auf. Mit größter Aufmerksamkeit folgten die KdF.-Urlauber diesem prachtvollen Schauspiel und blickten wie gebannt auf das ab und zu aus den Wogen schemenhaft auftauchende Sehrohr des U-Bootes. Mit lautem Jubel berüßten sie sodann beim Auftouchen das U-Boot.

Dem militärischen Schauspiel folgte unmittelbar ein künstlerisches Ereignis. In dem großen Theater­saal des Schiffes wohnten der Führer und die KdF.- Urlauber der inoffiziellen Uraufführung des neuen Heinz - Rühmann - FilmsDer Florentiner Hut" bei, der infolge der über­wältigenden Komik feiner Szenen und Handlungs­

führung stürmische Heiterkeit erweckte und mit gro­ßem Beifall ausgenommen wurde.

Kaum war der letzte Beifall verklungen, als die Lautsprecher des Schiffes alle Urlauber an die Steuerbordseite riefen. Dort fuhr gerade d i e große ViermastbarkP riwall" auf der Fahrt von Hamburg nach Südamerika in naher Entfernung amRobert Ley" vorbei. Wundervoll hoben sich die hohen Masten dieses herrlichen Segel­schiffes, das alle Segel gesetzt hatte, gegen die Abenddämmerung ab. DomRobert Ley" wurde die Barke während der Vorbeisahrt a n g e- st r a h l t, so daß sich ein Bild ergab, wie man es kaum jemals wieder zu sehen bekommen wird. Langsam glitt das mächtige Segelschiff wieder aus dem Bereich der Scheinwerfer hinaus und schob wie eine dunkle, mächtige Silhouette in die sin­ke ndtz Nordseenacht hinein, ein Bild, das alle Er­innerungen an die Romantik der Weltmeere und phantastische Bühnenbilder aus demFliegenden Holländer" weckte.

Den Abend verbrachte der Führer nach dem gemeinsamen Abendessen im großen Speisesaal wie­der wie am Vortage in der großen Halle im Kreise der KdF.-Urlauber, die in glück­licher Stimmung den Abschiedsabend dieser herr­lichen Fahrt, die ihnen der Führer geschenkt hatte, feierten, wenngleich sie naturgemäß alle bedauer­ten, daß sie nicht noch einen Tag mit dem Führer zusammensein konnten. So war dieser zweite Fahrt­tag, den die KdF.-Urlauber dem Führer verdank­ten, wiederum ganz dazu angetan, die schon an dem Vortage herrschende echte KdF.-Stimmung noch zu steigern und der zweitägigen Reise einen Erlebnisreichtum mitzugeben, den wohl keiner der 1000 Urlauber sich erträuifit hatte, als er an Bord des Flaggschiffes ging. Gegen Mitternacht ging das KbF.-Flaggschiff, noch immer angefüllt mit Freude, Musik und Tanz, festlich erleuchtet in der E l b e- rnündung auf der Reede von Brunsbüttel vor Anker, um am Dienstagvormittag nach Ham­burg einzulaufen.

Einberufung zun.

'Ui

ehrmachi-Llebungen.

Der Reichsminister des Innern und der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht haben eine neue Verordnung über die Einberufung zu Uebun- gen der Wehrmacht erlassen. Uebung im Sinne der Verordnung ist jeder von Wehrpflichtigen des Be­urlaubtenstandes außerhalb der aktiven Dienstpflicht in Erfüllung der Wehrpflicht ober freiwillig geleistete aktive Wehrdienst. Hebung ist hiernach auch die Heranziehung zur kurzfristigen Ausbildung, zu sonstigem aktiven Wehrdienst und die Wiedereinberufung zum altiven Wehrdienst. Die Wehrpflichtigen sind zu Uebungen verpflichtet und können zu Pflicht- Übungen bis zu folgender Gesamt­höchstdauer herangezogen werden: a) als Er- atzreservisten I, soweit sie nicht zur Erfüllung der aktiven Dienstpflicht ausgehoben werden: 28 Wo­chen; b) als Ersatzreservisten II: 16 Wochen; c) als Reservisten I: 26 Wochen; d) als Reservisten II: 36 Wochen; e) als Wehrpflichtige der Landwehr I und II: 16 Wochen; f) in Ostpreußen als Wehrpflichtige des Landsturms I und II: 16 Wochen; g) als Offi­ziere z. V. und Wehrmachtsbeamte z. V.: 16 Wochen. Dienstzeiten von freiwillig geleisteten Uebun­gen und Beförderungsübungen sowie Dienstzeiten vonsonstigem, aktiven Wehrdienst" werden auf die Dauer der Pflichtübungen nicht angerechnet.

Die Einberufung zu jeder Hebung von mehr als zweitägiger Dauer erfolgt in der Regel sechs Wochen vor Hebungsbeginn, bei Hebun­gen bis zu zweitägiger Dauer soll der Einberufungs­befehl in der Regel bis zum vierten Werktag, vor Hebungsbeginn zugestellt werden. Z u r ü ck st e l - l u n g ist möglich, wenn besondere häusliche, wirt­schaftliche ober berufliche Grünbe vorliegen. Die Dauer bgr Zurückstellung ist ber Eigenart des Zu- rückstellungsgrunbes anzupassen. In der Regel sind Zurückgestellte im nächsten Kalenderjahr zur Ableistung ihrer Pflichtübungen heranzuziehen. Nur in Ausnahmefällen ist eine mehrmalige Zurückstellung von Hebungen derselben Art mög­lich. Der Einberufene kann bei einer Hebung von mehr als zweitägiger Dauer binnen einer Woche nach Zustellung des Einberufungsbefehls die Zu­rückstellung schriftlich oder bei der Kreispolizei- behörde beantragen. Gleichzeitig hat der Antragstel­ler die einberufende Wehrerfatzbienststelle hiervon zu benachrichtigen. Der Betriebsführer und Um ternehmer kann die Zurückstellung von einberufenen Gefolgschaftsmitgliebem bei ber Kreispolizeibehörde binnen einer Frist von einer Woche beantragen. Während bisher der Wehrbezirkskommandeur zur

Zurückstellung gezwungen war, wenn ein BeHör­de n l e i t e r die Zurückstellung eines Gefolgfchafts- mitgliedes beantragte, ist nun auch die Ablehnung eines solchen Antrages möglich, wenn zwingende wehrdienstliche Belange dies erfordern. Der Stell­vertreter' des Führers kann für hauptamtlich be­schäftigte Personen der Dienststellen der NSDAP., ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände die Zurückstellung beantragen, aber nicht für die zur kurzfristigen Ausbildung einberufenen Ersatz- teferoiften I des Geburtsjahrgangs 1913 und jün­gerer Jahrgänge.

In ber freien Wirtschaft muß ber Betriebsführer und Unternehmer Urlaub zur Ableistung der Uebung erteilen. Ein befristetes Arbeits- Verhältnis wird burch die Einberufung zu einer Uebung nicht verlängert. Hebungsurlaub darf den Erholungsurlaub um ein Drittel kürzen. Die Be­schränkung auf 10 Tage ist fallen gelassen. Im üb­rigen bleibt es aber bei den Voraussetzungen ber Möglichkeit einer Anrechnung bes Hebungsurlaubs, insbesondere also ber Weiterzahlung bes bisherigen Arbeitsentgelts. Bei mehreren Hebungen in einem Urlaubsjahr barf der Erholungsurlaub nicht um mehr als zwei Drittel gekürzt werden. Diese Rege­lung wird für viele Unternehmer einen Anreiz zur Weiterzahlung des Arbeitsentgelts geben. In jebem Falle aber müssen bem Gefolgschaftsmitglied sechs volle Arbeitstage als Urlaubstage verbleiben. Die Dienstbezüge der Beamten finb für bie einzelne Uebung bis zur Höchstbauer von 28 Wo­chen fortzugewähren. Für ben Erholungs­urlaub der Beamten gilt entsprechendes wie in der freien Wirtschaft. Den Angestellten und Arbeitern bes öffentlichen Dienstes würben bisher, soweit sie ohne eigenen Hausstand waren, bie Dienstbezüge nur fortbezahlt, wenn die Uebung länger als vier Wochen dauerte. Diese Einschränkung ist nun weg- gefallen. Sie sind damit der freien Wirtschaft gleich­gestellt. Der Reichsminister des Innern bestimmt, wieweit bie durch Ableistung von Hebungen in der Wehrmacht verbrachte Zeit auf eine im öffentlichen Dienst zu leistende Ausbildungs- u nbf Probezeit anzurechnen ist. Wird burch bie Ab­leistung einer Uebung die Beendigung der Ausbil­dung ober Probezeit hinausgeschoben, so ist das all­gemeine Dienstalter des Einberufenen um diese Zeit vorzurücken. Die burch die Ableistung von Hebungen verbrachte Zeit ist bei nichtbeamteten Gefolgschaftsmitgliedern nach näherer Bestimmung bes Reichstreuhänders für den öffentlichen Dienst als Dienstzeit im Sinne der Tarifordnung anzu- fehen.

Aus aller Wett.

Ser Reichsjustizminister weist

L e i p z i g, 3. April. (DNB.) Während das Reichs­gericht die höchste richterliche Rechtsprechung in Rechtssachen aus dem Subetenland schon unmittelbar nach ber Wieberoereinigung dieser Ge­biete mit bem Reich übernommen hatte, war bis jetzt im Lande Oe st erreich noch der Oberste Gerichtshof in Wien als höchstes Gericht und die Generalprokuratur in Wien als höchste Behörde der Staatsanwaltschaft tätig. Durch Verorbnung vom 28. Februar 1939 sind nun ihre Zuständigkeiten ebenfalls auf das Reichsgericht und ben Oberreichs­anwalt beim Reichsgericht übertragen worden. Im Memellande tritt das gesamte reichsdeutsche Recht am 1. Mai d. I. in Kraft.

Im festlich geschmückten Plenarsitzungssaal des Reichsgerichts wies Reichsjustizminister Dr. Gärt­ner in Anwesenheit der Staatssekretäre Professor Dr. Schlegelberger und Dr. Freister bie neuernannten Reichsrichter aus der O ft - m a rk in ihr Amt ein.

Die Aufgabe des Obersten Gerichtshofes, die Einheit des Reiches zu wahren, hat sich, so sagte er, durch die politischen Ereignisse des letzten Jahres verlebendigt. Das Recht muß feine Sicherung finden gegen jede Hnsicherheit und Zer­splitterung, die aus den noch vorhandenen terri­torialen Verschiedenheiten des Rechtes kommen könnten. Vor allem auch gegen jene Hnsicherheit, gegen jede HMarheit und jede Zersplitterung, die etwa auftreten könnte auf allen ben Gebieten, auf denen bie Gesetzgebung des neuen Großdeutschen Reiches grundsätzlich a n d e r e s R e ch t schafft als wir bisher gehabt haben. Die höchste Aufgabe des Reichsgerichts, in allen diesen Fällen rasch und sicher die Grundlinien zu zeigen, nach denen dieser grundsätzlich neue Recht ausgelegt und an- gewendet werden soll, ist zugleich die sicherste Ge­währ dafür, daß das Recht das Reich tragen wirb.

Trotz allem Bemühen ist es nicht zu vermeiden, daß im Anfang der Anwendung neuen Rechtes da und dort eine Hnsicherheit oder eine Hnklarheit erkennbar wird. Kein Gesetzgeber barf sich an­maßen, mit Worten die tausendfältige Vielzahl der Lebensfälle einzufangen. Niemand ist imstande, Rezepte zu erfinden, die für den jeweils täglich eintretenden Fall eine Lösung barstellen. Das ist ja gerabe die Ausgabe des Richters Diese Lösung einheitlich auszurichten, ist Aufgabe des Obersten Richters. Daß in einer solchen Zeit ber Kritik sich da und dort ein Tätigkeitsfeld eröffnet, barf uns nicht verwunbern, im Gegenteil, eine verant­wortungsvolle und ernste Kritik zwingt uns, in jedem Falle unsere Meinung zu prüfen. Die Kri­tik hat freilich ihre Grenzen in ber Ach­tung vor ber Person bes Richters und vordem Gericht. Ein Volk wäre übel de-

raten, bas die Achtung seiner Rechtsprechung an­tasten ließe. Wer die Verantwortung fühlt, bie barin liegt, bie Rechtspflege als einen wichtigsten Teil ber Aufgaben eines Staates zu empfinben, ber wirb diese Grenze der menschlichen Kritik jederzeit ohne weiteres finden.

Nach dem Minister entbot Reichswunchtspräsident Dr. 23 um f e zugleich im Namen ms Oberreichs­anwalts und des Präsidenten der Anwaltskammer beim Reichsgericht ben Kameraden aus der Ostmark die herzlichsten Willkommensgrüße. Im Namen der österreichischen Reichsrichter bankte Senatspräsident Zellner für die überaus freundliche Aufnahme. Anschließend nahm noch einmal Reichsjustizminister Dr. Gärtner das Wort, um mit hoher Anerken­nung der Tätigkeit des Reichsgerichtspräsidenten Dr. 23 u m f e zu gedenken, ber vor wenigen Tagen sein zehnjähriges Dienstjubiläum als Präsident des höch­sten deutschen Gerichtshofes habe feiern können. So­dann überreichte der Minister bem Reichsgerichtsprä­sidenten Dr. Bumke mit einem Handschreiben des Führers die ihm verliehene Goethemedaille für Kunst und Wissenschaft.

Kleine polittsche Nachrichten.

Der Führerhat bem Reichsgerichtsprä- fidenten D r. D r. h. c. Erwin Bumke in Leipzig, ber am 1. April auf eine zehnjährige Tätig­keit als Präsident des höchsten deutschen Gerichtes zurückblicken konnte, in Anerkennung seiner Ver­dienste um die deutsche Rechtswissenschaft, insbeson­dere um die Fortbildung des deutschen Strafrechtes, die Goethemedaille für Kunst und Wissen­schaft verliehen.

Italien hat mit ber Republik San Marino, mit der es seit Jahrzehnten in bestem Einvernehmen lebt, zur Festigung dieser Beziehungen ein Ab­kommen der Freundschaft und guten Nachbarschaft abgeschlossen. Der Vertrag wurde vom Außenminister Graf C i a n o und vom Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten San Marinos, Giuliano G o z i, in Rom unterzeichnet. Die Republik San Marino, deren unabhängige Ver­fassung aus dem 13. Jahrhundert stammt, umfaßt 61 Quadratkilometer mit 14 000 Einwohnern am Fuße der Apenninen nahe bei Rimius.

In Granville an der französischen Kanalküste lief ein Unterfeebootsjäger von Stapel, eine Neukonstruktion der französischen Flotte, auf bie man große Hoffnungen setzt.C H 5", das erste fertiggestellte Boot von Zwölf in Bau- befindlichen ber gleichen Gattung, hat einen Rauminhalt von nur 125 Tonnen. Das Boot kann auch als leichtes Minenräumboot verwendet werden.

Einheit des Rechts.

die Reichsrichter ans der Ostmark in ihr Amt ein.

Autofallenverbrecher zum Tode verurteilt.

Berlin, 3. April. (DNB.) Der ehemalige Schütze Walter G i e s g e n, geboren am 1. Jan. 1917 in Rheinbach, stand am 1. April 1939 wegen Verbrechens gegen das Autofallengesetz vom 22.Juni 1938, wegen Mordes, schweren Raubes und wegen Fahnenflucht vor dem Reichskriegs­gericht. Giesgen wollte am 27. März 1939 aus nich­tigem Grunde in Wittlich (Rheinland) fahnenflüchtig werden und ließ sich hierzu von einem Lastkraft­wagen mitnehmen. Nach kurzer Fahrstrecke erschoß er hinterrücks ben ahnungslosen Kraftfahrer und setzte mit dem geraubten Kraftwagen feine Flucht fort. Kurz darauf wurde er jedoch von einer Stra­ßenstreife gestellt und verhaftet. Der Mörder hat die verdiente Strafe erhalten. Er wurde zum Tode verurteilt.

Zwei Todesurteile vollstreckt.

Berlin, 3. April (DNB.) Am 3. April 1939 ist der am 15. Dezember 1907 geborene Johann Vlcnovsky hingerichtet worden, der durch Urteil des Sondergerichtes Wien vom 26. März 1939 wegen Mordes zum Tode verurteilt worden ist. Johann 23. hat am 18. März 1939 den Lanbesgerichtsrat Dr. Grammer in seinem Amtszimmer im Jugendgerichtshof in Wien aus Groll über eine von diesem gefällte sachgemäße Entscheidung durch einen Schuß getötet urtb ben im Zimmer mitanwesenden Referendar Dr. Haertl durch einen weiteren Schuß schwer verletzt.

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Der vom Reichskriegsgericht am Samstag, 1. April 1939, wegen Verbrechens gegen das Autofallengesetz, wegen Mordes und be­sonders schweren Raubes zum Tode verurteilte Walter Giesgen wurde heute hingerichtet.

Verantwortungslose Kraftfahrer.

Wegen fahrlässiger Tötung verurteilte das Schöffengericht einen 22jährigen Fahrer und einen 50jährigen Lastkraftwagenbesitzer, beide in Hersfeld ansässig, zu je 6 Monaten Gefängnis. Obwohl beide Angeklagten wußten, daß an dem Kraftwagen die Bremsen nicht funktionierten, ob­wohl sie darauf aufmerksam gemacht worden waren, daß die alten Bremsen beseitigt und durch neue er­setzt werden müßten, wurde der Kraftwagen in einem derartigen Zustand weiter benutzt. Am 17. November v. I., als Kinder mit einem Wägel­chen die Weinstraße in Hersfeld überquerten, über­fuhr der Fahrer ein fünfjähriges Kind, das ster­bend ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Der Fahrer konnte nicht bremsen, weil die Bremsen nichts taugten.

17jähriger Autofallenräuber unschädlich gemacht.

In, Steiger bei Erfurt überfiel ber 17 Jahre alte Fritz Hotz aus Hersfeld einen Kraftdroschken­fahrer, dessen Wagen er zu einer Fahrt von Erfurt

nach Rudolstadt und zurück gemietet hatte. Auf ber Rückfahrt forberte der Bursche ben Fahrer unter einem Vorwand auf, zu halten. Nachdem er sich kurz vom Wagen entfernt hatte, kam er plötzlich mit einer Blendlaterne zurück, leuchtete bem Fahrer in das Gesicht, bedrohte ihn mit einer mit Tränen­gasmunition geladenen Schreckschußpistole und for­derte ihn auf, sein Geld herauszugeben. Der Fahrer ließ sich jedoch nicht einschüchtern, sprang aus dem Wagen und verteidigte sich mit einer Andrehkurbel. Auch als der jugendliche Verbrecher einen Schuß ab­gab, verlor der Taxichauffeur nicht feine Geistes­gegenwart, sondern verfolgte den nunmehr flüch­tenden Hotz, überwältigte ihn und brachte ihn gefesselt ins Polizeirevier nach Erfurt. Hotz wurde noch in der Nacht durch die Mordkommission vernommen. Er ist geständig, ben Wagen in ber Absicht, ben Fahrer zu berauben, gemietet zu haben.

Höllenmaschine in einem englischen Autobus.

In der Nähe des Londoner Zentralbahnhofes ent­deckte ein Schaffner eines vollbesetzten Autobusses einen Koffer mit Gjplofio ft offen. Der Führer des Wagens gab sofort Vollgas und fuhr zur nächsten Polizeiwache. Dort wuPde ber Koffer schleunigst unter Wasser gesetzt, um eine Explosion zu verhindern.

Brandstiftung

an Bord eines englischen Frachtdampfers.

Die regelmäßig zwischen Heysham an der eng­lischen Westküste und Belfast verkehrenden Passa- gierbampferDuke of Lancaster und Fracht­dampferSlieve Bernagh wurden bei ihrer Ankunft in Belfast von einem großen Aufgebot an Kriminal­beamten empfangen, Die die Reifenden daran hin­derten, an Land zu gehen. Auf dem Frachtdampfer war auf der Höhe der Isle of Man ein Brand ausgebrochen, der von der Mannschaft aber bald ge­löscht werden konnte. Als Täter werden irische Extremisten vermutet, die, wie man annahm, sich auf einem der beiden Schiffe befanden. Nach eingehender Hntersuchung aller Reisenden gab die Polizei die Landeerlaubnis für die Passagiere. Die Täter konnten bisher nicht festgestellt werden..

700-Jahr-Feier der Frankfurter Dömweihe.

Aus Anlaß ber 700-Jahr-Feier ber Frank­furter Domweihe wird in diesen Tagen im Dom zu Frankfurt ein Passionsspiel aufgeführt, das nach dem Frankfurter Passionsspiel von 1493 eingerichtet ist.

Kongreß des Weltpostvereins in Buenos Aires.

In Gegenwart ber argentinischen Regierung und bes Diplomatischen Korps wurde durch Staatsprä­sident Ortiz der 11. Kongreß des Welt­postvereins im Sitzungssaal ber Deputierten« kämm er von Buenos Aires eröffnet. Damit fand erstmalig eine Tagung bes Weltpostvereins, der alle fünf Jahre zusammentritt, in Südamerika statt. Die deutsche Delegation wird von Ministerialdirektor Ziegler vom Reichspostministerium geführt. Nach der Begrüßungsansprache des Innenministers dankte im Namen aller Delegierten Ministerialdirek-

'Backen Sie einmal die feine Bananentorte!

Teig 150 g LDeijenmehl mehl unöBadün" werden gemischt und auf ein Bachbrett (Tischplatte) geficbt In die Mitte wird

~e (1 qefh TeeL) Dl Oethet .Bachin", eine Vertiefung eingedrückt. Zucker. DdnilUnjiuher und Ei werden hineingegcbcn und mct einem 65 g 3ucheC Teil des Mehles ju einem dicken Brei verrühr». Dann gibt man die in Stücke gescknittene. halte

1 Dädtthen Dr. Dether vanillinzucker. Butter (Sdimalj) darauf, bedeckt sie mit Mehl und verknetet von der Mitte aus alle Zutaten scknell 1 Ei. zu einem glatten Teig. Man rollt 2/3 des Teiges auf dem Baden einer Springform aus. van dem

65 gButter(matgarine)oöerSthmalj. Best formt man eine Rolle, legt sie als Rand auf den Tortenboden und drückt sie an die form.

Belag- 1 gehäufter Efll Marmelade. Backzeit: 15-20 Minuten bei guter Mittelhilze.

250-300 g Bananen. Den ausgehühlten Boden bestreicht man mit der Marmelade und legt die abgewogenen, in Scheiben

1H Päckchen Dr Oethet Götterfpeife mit gefthnittenen Bananen darauf. Das halbe Päckchen Götterspeise wird nadi Vorschrift in V4l IDafter Zucker, Pfirsick- od. Zitrone-Geschmack. aufgelöst und halt gestellt. (Denn die Speise anfängt steif ju werden, wird sie auf den Tortenboden 1/41 wasser. gegeben. Damit der Guß scknittsest wird, muß die Torte reckt halt gestellt werden. Zur Derjierung

Verzierung fjaselnuftherne oder streut man die in Scheiben gefthnittenen fWelnuflhcmc oder Mandeln auf den Rand der Torte --- abgezogene Mandeln. Bitte Qujfdinct&en!

£u, Ostern eine 'Merraschung

'Dr.Oetkj&r-

Zrzeugrüssen

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