Ausgabe 
3.11.1939
 
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In meinem am vergangenen Sonntag für das bereiten läßt. Dampft man sie im eutsche Volksbildungswerk gehaltenen Dortrag womöglich in einer noch mednge

Zelchnungsbedingungen

9W

L. Der Zeichnungspreis beträgt

30. November 1949 beigegeben.

6653 V

1.12.1939

15.12. 1939

30% restl. 30%

Für die Schatzanweisungen und die lichen Gesetzbuches mit der Maßgabe, S. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches ausgeschlossen ist.

Sämtliche die Schatzanweisungen betreffenden Bekanntmachungen werden im Deutschen Rerchs- anzeiger mit Wirkung für jeden Inhaber veröffentlicht.

Die Schatzanweisungen sind als verbriefte Forderungen gegen das Reich nach § 1807 Ziff. 2 BGB. in Verbindung mit § 8 Abs. 3 des Reichsbahngesetzes reichsmündelsicher.

Sie können nach Erscheinen im Lombardverkehr der Reichsbank beliehen werden und sind auch im Lombardverkehr bei der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) als Deckung zugelassen.

Den Zeichnern wird zur Wahl gestellt,

entweder die Ausfertigung der gezeichneten Stücke

oder deren Einlegung in ein Sammeldepot bei einer Wertpapiersammelbank

zu beantragen. , t y

Die Einführung der 4y2% Reichsbahn-Schatzanweisungen von 1939 an den deutschen Börsen wird alsbald nach Erscheinen der Stücke veranlaßt werden.

Von den vorstehend bezeichneten

ÄM. 500000000,- 4/2% Schatzanweisungen der Deutschen Reichsbahn von 1939 sind RM. 200000000, bereits fest gezeichnet worden.

RAI. 300000000, 4%% Schatzanweisungen der Deutschen Reichsbahn von 1939 werden hiermit im Auftrage der Deutschen Reichsbahn durch das unterzeichnete Konsortium zur öffent­lichen Zeichnung unter den nachfolgenden Bedingungen aufgelegt.

Im November 1939.

Berlin, Bochum, Braunschweig, Bremen, Breslau, Chemnitz, Danzig, Dresden, Düsseldorf, Essen, Frankfurt (Main), Halle (Saale), Hamburg, Karlsruhe (Baden), Köln, Leipzig, München, Oldenburg t O., Schwerin (Meckl.), Stuttgart, Weimar, Wien.

mit 40% in der Zeit bis zum 17.11.1939

unter Verrechnung von Stückzinsen (s. Ziff. 4). Die Börsenumsatzsteuer trägt der Zeichner.

2. Zeichnungen werden in der Zeit

vom 3. biS 13. November 1939

bei den in der Anlage zu diesem Angebot genannten Banken, Bankftrmen und deren deutschen Zweigniederlassungen während der üblichen Geschäftsstunden entgegengenommen.

Die Zeichnung taten auch durch Vermittlung aller übrige« Banken, Bankiers, Sparkassen, Girokasse« und Kreditgenossenschaften bei den ZeichnungSstellen vorgenommen werden.

Früherer Schluß des Zeichnungsgeschäfts bleibt Vorbehalten.

3. Die Zuteilung erfolgt baldmöglichst nach Ablauf der Zeichnungsfrist und bleibt dem Ermessen der Zeichnungsstellen überlassen. Anmeldungen auf bestimmte Stücke können nur insoweit be­rücksichtigt werden, als dies mit dem Interesse der übrigen Abnehmer verträglich erscheint. Ein Anspruch auf Zuteilung kann aus rftoa vorzeitig eingezahlten Beträgen nur hergeleitet werden, soweit durch die Zeichnungsstellen die Berücksichtigung der gezeichneten Beträge fest zugesagt worden ist. t

4. Die Bezahlung der zugeteilten Schatzanweisungen hat spätestens

Liebigs Fleischextrakt

Don Professor Dr. K. Surfer, Gießen

» Zinsscheine gelten die Vorschriften der §§ 798 bis 804 des Bürger-, i, daß bei Verlust von Zinsscheinen der Anspruch aus § 804 Abs. 1

Bei Zahlungen vordem 30. Nov. 1939 abzüglich 4y2% Stückzinsen vom Zahlungstage (ausschl.) bis zum 30. Nov. 1939, bei Zahlungen nach dem 30. Nov. 1939 zuzüglich 4%% Stückzinsen vom 1. Dez. 1939 (einschl.) bis zum Zahlungstage

bei derjenigen Stelle, welche die Zeichnungen entgegengenommen hat, zu erfolgen. Teilzah­lungen und Vollzahlungen vor diesen Terminen sind zulässig; von den Zeichnungsstellen fest zugesagte Beträge können auch schon vom ersten Zeichnungstage ab beglichen werden. Bei Teil­zahlungen werden im allgemeinen nur durch 100 teilbare Nennbeträge abgerechnet. Die Zahlung braucht erst geleistet zu werden, wenn die Summe der fällig gewordenen Teilbeträge wenigstens einen Nennbetrag von RM. 100, ergibt. Auf Wunsch der Zeichner werden jedoch auch geringere Nennbeträge als RM. 100, abgerechnet werden.

Die Zeichner erhalten zunächst nichtübertragbare Kassenquittungen, gegen deren Rückgabe später die Stücke durch die Zeichnungsstellen ausgegeben werden.

5. Die Lieferung der 4y2% Reichsbahn-Schatzanweisungen von 1939 Lrfolgt baldmöglichst.

begonnen werden soll. Es handelt sich bei dem Bäuvochaben durchweg um die Schaffung von Zwei- und Dreizimmerwohnungen. Weitere Wohn» hausbauten sind vorgesehen.

Kleinkind ertrunken.

Lpd. Alsfeld, 2.Nov. Das IVijährige Söhn­chen des Landwirts Albert Erbes in Romrod geriet in die durch den Ort fließende Antrift und ertrank, ehe ihm Hilfe zuteil werden konnte.

Landkreis Glesien

<£ Beuern, 3. Nov. Am morgigen Samstag, 4. November, kann der weit über unser Dorf hinaus bekannte Zimmermeister i.R. Wilhelm Arnold in geistiger und körperlicher Frische seinen 7 5. Ge­burtstag feiern. 54 Jahre betrieb er in Beuern und Umgebung sein Zimmergeschäft. Als Dresch­maschinenbesitzer war er 49 Jahre unterwegs und weit und breit bekannt. In der Gemeinde versieht er seit 52 Jahren das Amt des Leichenbeschauers. Für den Kreis Gießen war er 26 Jahre als Feuer- Visitator tätig. Seit über fünf Jahrzehnten zählt er zu den treuen Lesern desGießener Anzeigers". In Beuern und in der Umgegend wird dem Jubllar

Wirtschaft.

Mein-Mainische Börse.

Tendenz: Guk behauptet.

Frankfurt a. M., 2. November. Die Börse eröffnete am Aktienmarkt mit vorwiegend gut behaupteten, vielfach auch leicht befestigten Kursen. Allerdings lagen ihnen weiterhin keine nennens­werten Umsätze z«u Grunde, wenn auch weiteres Anlagebedürfnis unverkennbar vorhanden ist. Die nur geringe Geschäftstätigkeit läßt sich teilweise er­klären, wenn man hört, daß bei den Banken starke Nachfrage nach der morgen zur Auflegung kom­menden Reichsbahn-Anleihe besteht. Bon den füfy» renden Werten setzten JG.-Farben 0,25 v. H. nied­riger mit 157,75 ein, dagegen Rheinstahl 127,50 (127), Vereinigte Stahl 91,13 (91), Hoefch unv. 107. Maschinenwerte weiter befestigt. MAN. 146,50 (145,50), Moenus 112 (111,25), Rheinmetall 111,65 (110,75). Sonst notierten vorerst noch Gesfürel mit 131,50, Bekula mit 150, DDM. mit 146, Scheide­anstalt mit 205 und zwar sämtlich unverändert.

Am Rentenmarkt war das Geschäft eben­falls nur klein. Pfandbriefe fanden weiter, wenn auch verringertes Interesse. In Schatzanweisungen kam verschiedentlich etwas Ware heraus, ohne daß aber die Kurse eine Aenderung aufwiesen. Bon Auslosungspavieren Reichsaltbesitz 0,25 v. H. und Dekosama I 0,50 v. H. schwächer mit 134,65 bzw. 139,40. Dagegen nach längerer Pause Oberhessen Provinz 136,90 (134,75). Industrie-Obligationen überwiegend 0,25 bis 0,50 v. H. höher, Liqui- Pfandbriefe zeigten die übrigen leichten Schwankun­gen. Don Stadtanleihen Mainzer 94,25 (94).

Bei Fortdauer des kleinen Geschäfts war die Grundstimmung auch im Verlaufe freundlich, was aber kursmäßig kaum zum Ausdruck kam. Klöckner- Werke gewannen auf das Rechnungswerk hin 1,50 v, H. auf 117,50, auch Mannesmann 1,13 v. H. höher mit 101,25, ebenso wiesen die übrigen erst später notierten- Papiere zumeist Erhöhungen von 0,50 bis 1 v. H. auf. Schwächer aber Adlerwerke mit 86 (87,25) und nach Pause Heidelberger Zement mit 132 (134).

Zrankfurter Scsilachtviehmarkt

Frankfurt a.M., 2.Nov. Austrieb: Großvieh 1511 (gegen 1254 am 26.10.), darunter 335 (463) Ochsen, 182 (104 Bullen, 556 (347) Kühe, 438 (340) Färsen. Kälber 477 (571), Hammel und Schafe 432 (512), Schweine 695 (877). Notiert wurden je 50 Kilogramm Lebendgewicht in RM.: Ochsen a) 44 bis 46,50 (43,50 bis 46,50), b) 40 bis 42,50 (40 bis 42,50), c) 35 bis 37,50 (36,50 bis 37,50). Bullen a) 43 bis 44,50 (43 bis 44,50), b) 38 bis 40,50 (39,50 bis 40,50), c) 32 bis 34 (35). Kühe a) 41,50 bis 44,50 (43 bis 44,50), b) 38 bis 40,50 (36,50 bis 40,50) c) 28 bis 34,50 (28 bis 34,50), d) 21 bis 25 (18 bis 25). Färsen a) 43 bis 45,50 (42,50 bis 45,50), b) 39 bis 41,50 (39 bis 41,50), c) 35,50 bis 36,50 (33 bis 36,50), d) 26 bis 28 (25). Kälber andere a) 62 bis 65 (62 bis 65), b) 55 bis 59 (55 bis 59), c) 45 bis 50 (46 bis 50), d) 30 bis 40 (30 bis 40). Hämmel a2) 49 bis 50 (49 bis 50), b2) 44 bis 48 (45), c) 36 bis 42 (38 bis 42). Schafe a) 40 bis 42 (40 bis 42), b) 35 bis 39 (35 bis 38), c) 20 bis 32 (24 bis 32). Schweine a) 56 (56), bl) 56 (56), b2) 56 (56), c) 55 (55), d) 52 (52), e) 50 (50), Sauen gl) 56. Marktverlauf: Großvieh, Kälber, Hämmel, Schafe und Schweine zugeteilt.

' i Wasserbad oder o , , übrigeren Temperatur zur Trockne ein, so erhält man eine dunkelbraune, weiche Masse, von welcher eine halbe Unze hinreicht, um ein Pfund Wasser, dem man etwas Kochsalz zusetzt, in eine starke und wohlschmeckende Fleisch­brühe zu verwandeln. Auch in seinenChemischen Briefen" geht Liebig genauer auf das Fleisch­extrakt ein (32. Brief der 6. Auflage).

In München, wohin Liebig im Jahre 1852 von Gießen aus berufen worden war, äußert er sich noch einmal über seinExtractum carnis in den Annalen vom Jahr 1865. Schon im Frühjahr 1862 war er aber mit einem Ingenieur Siebert aus Hamburg in Verbindung getreten, der in Süd­amerika, wo Hunderttausenoe von Ochsen lediglich der Häute und des Fettes wegen geschlachtet wur» den, das Fleisch aber vergeudet wurde, eine Fabrik zur Bereitung oes Fleischextraktes im Großen grün»

hiermit.

Die Liebigschen Untersuchungen über das Fleisch» extrakt gehen auf das Jahr 1847 zurück, wurden also in Gießen durchgeführt. In diesem Jahre veröffentlichte Liebig in seinen Annalen eine größere AbhandlungUeber die Bestandteile der Flüssigkeiten des Fleisches". Er fand dabei, von seinen Assistenten Dr. Strecker und Bensch unterstützt, neue Extraktivstoffe wie das Sarkosin, das Tyrosin und die Jnosinsäure und gab diesen (Stoffen auf Vorschlag des Geheimen Rats' Dr. o. Ritgen die genannten Namen, wobei im ersten Namen das griechische Wort für Fleisch, im zweiten das für Käse, im dritten das für Muskel steckt. In dieser Abhandlung beschreibt er auch auf Seite 360 die Bereitung des Exttaktes folgender­maßen:

Wenn^man 1 Pfund ausgebeintes, mageres, fett­freies Ochsenfleisch in feingehacktem Zustand mit seinem gleichen Gewicht kaltem Wasser gleichförmig mischt und langsam zum Sieden erwärmt und die Flüssigkeit nach minutenlangem Aufwallen von den Rückständen durch Auspresien mittelst einer Ser­viette trennt, so erhält man ein gleiches Gewicht der aromatischsten Fleischbrühe. Mit etwas Kochsalz und den anderen Zutaten versetzt, womit man die Fleischbrühe würzt, stellt sie die beste Fleischbrühe dar, die sich überhaupt aus einem Pfund Fleisch

allgemein große Wertschätzung erwiesen. Wir be­glückwünschen den alten Herrn zu seinem 75. Ge­burtstag herzlich.

Rundfunkprogramm

Samstag, 4. November.

6 Uhr: Landvolk, merk' auf! 6.10: Morgengym­nastik. 6.30: Frühkonzert. 7 bis 7.15: Nachrichten. 8.05: Gymnastik. Anschließend: Programmansage. 8.20: Deutschland Kinderland. Nervöse Mütter nervöse Kinder. Von Dr. Berta Gießelbrecht. 8.35: Musik am Vormittag. 10: Frohe Weisen. 11: Konzert. 12: Stadt und Land Hand in Hand. 12.10: Mittagskonzert. Das Mustkkorps eines Flak­regiments. 12.30 bis 12.40: Nachrichten. 13: Aus einem Rüstungsbetrieb: Mittagskonzert. Es spielt das kleine Orchester des Reichssenders Frankfurt. 14: Nachrichten. 14.15: Beliebte Melodien. 16: Nach» Mittagskonzert. 18: Frohsinn zum Wochenende. Da­zwischen: 18.30: Aus dem Zeitgeschehen. 19.10: Be- richte. 20: Nachrichten. 20.15: Übertragung vom Deutschlandsender. Dazwischen: 22 bis 22.15: Nach­richten. ______

Angehörigen die Rente für den Rentenempfänger bisher gezahtt haben.

Geschästsraummieten

bleiben zunächst unverändert.

Wie der Reichskommissar für die Preisbildung im Runderlaß Nr. 107/39 erklärt, berechtigt die Tatsache, daß der Umsatz von Geschäften schuldlos infolge des Kartensystems und anderer kriegswirt­schaftlicher Maßnahmen zurückgegangen ist, nicht dazu, eine Mietsenkung nach den Anordnungen über die volkswirtschaftlich gerechtfertigte Miete zu be­antragen. Dort war die Rede von einwirkenden Gründen auf die geschäftlichen Verhältnisse, die nicht in der Person des Geschäftsinhabers liegen. Diese Bestimmung galt für normale Zeiten. Demnächst wird den betroffenen Gewerberaumietern durch be­sondere Maßnahmen geholfen werden.

** Ein Achtzigjähriger. Der Hausmeister i. R. Wilhelm D e ch e r t, Horst-Wessel-Wall 46, kann am kommenden Sonntag, 5. November, seinen 80. Geburtstag feiern. Wir beglückwünschen den alten Herrn herzlich zu seinem Geburtstag.

* Verlegung der Städtischen Lese­halle. Die bisher im Torhäuschen am Selters­tor untergebrachte Städtische Lesehalle wird vom 4. November ab nach dem Liebigbau, Lieb'ig- straße 16 verlegt. Am 4. November bleibt die Lese­halle wegen des Umzugs geschlossen.

** Schwerer Unfall bei der Arbeit. Der in Gießen-Klein-Linden wohnhafte Kassen­schrankschlosser Karl Lohnes erlitt bei seiner Ar- beit einen schweren Unfall. Er geriet unter einen umstürzenden drei Zentner schweren Kassenschrank und erlitt dabei schwere Brust- und Rippenquet­schungen. Der bedauernswerte Mann mußte sosvrt in die Chirurgische Klinik gebracht werden.

Som Hoten Kreuz in Lono-GönS.

Mit einer Prüfung von DRK.-Anwärtern und Anwärterinnen fand Dienstag ein Grundausbil- dungskursus in Lang-Göns feinen Abschluß. Die Leitung des Kursus hatte Dr. Schäfer in Lang-Göns. Im Namen der DRK.-Kreisstelle Gie- ßen sprach der DRK.-Hauptführer Dr. Traut»

mann sowohl Dr. Schäfer als auch dem DRK.» Haupthelser Duden Höfer, die sich in vielen Abendstunden der Sache des Roten Kreuzes zur Verfügung gestellt hatten, den Dank aus. Die An­wärterinnen wurden mit ihrer zukünftigen Bereit­schaftsführerin, DRK.-Zugführerin Weisel aus Watzenborn-Steinberg, bekannt gemacht und über die wichtigsten Einrichtungen der vorgeordneten Dienstellen unterrichtet. Auch dem Bürgermeister Weil wurde für sein Erscheinen gedankt und da­bei die Wichtigkeit der Zusammenarbett der Partei» und Behördenorganisation mit dem DRK. betont.

Mit dem Gruß an den Führer, den Schirmherrn des DRK., wurde der Abend geschlossen.

Gemeinnützige

Wohnun^vaugese11Ä>ast iu Tlihba.

Nidda, 3.Nov. In unserer Stadt wurde dieser

Tage eine gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft gegründet und in das Handelsregister des hiesigen Ämtsgericht eingetragen. An dieser Gesellschaft sind Privatpersonen und maßgeblich ine Stadt Nidda beteiligt Es ist zunächst die Schaffung von zwei Wohnhäusern mit je sechs Wohnungen, also mit insgesamt 12 Wohnungen geplant, deren Dau bald

Reichsbank / Preußische Staatsbank (Seehandlung) / Bank der Deutschen Arbeit A. G. / Berliner Handels-Gesellschaft / Commerz- und Privat-Bank Aktiengesellschaft / Delbrück Schickler & Co. / Deutsche Bank / Deutsche Girozentrale Deutsche Kommunalbank / Deutsche Landesbankenzentrale Aktiengesellschaft / Deutsche Verkehrs-Kredit-Bank Aktiengesellschaft / Deutsche Zentralgenossenschafts- kasse / Dresdner Bank / Hardy & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung / Reichs-Kredit-Gesellschaft Aktiengesellschaft / Westfalenbcmk Aktiengesellschaft / Braunschweigische Staatsbank (Leihhausanstalt) / Norddeutsche Kreditbank Aktiengesellschaft / Eichborn & Co. / E. Heimann / Bayer & Heinze / Danziger Privat-Actien-Bank / Sächsische Bank / Sächsische Staatsbank / C. G. Trinkaus / Burkhardt & Co. / Gebrüder Bethmann / Deutsche Effecten- und Wechsel-Bank / Frankfurter Bank / B. Metzler seel. Sohn & Co. / Vereinsbank in Hamburg / Hallescher Bankverein von Kulisch, Kaempf & Co. Kommandit­gesellschaft auf Aktien / M. M. Warburg & Co. Kommanditgesellschaft / Westholsteinische Bank Altona / Badische Bank / Pferdmeyges & Co. / I. H. Stein / Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt / Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank / Bayerische Staatsbank / Bayerische Vereinsbank / Merck, Finck & Co. / Seller & Co. / Oldenburgische Landesbank A.-G. / Mecklenburgische Depositen- und Wechselbank / Württembergische Bank / Thüringische Staatsbank / Länderbank Wien Aktiengesellschaft / Kreditanstalt Bankverein.

bete.

Außer dem obengenannten Zweck verfolgte Liebig mit dem Fleischextrakt den weiteren, die Tätiakeit des Nerven- und Muskelfystems zu förbern, fei doch auch der Fleischfresser stärker, kühner und kriegeri­scher als der Pflanzenfresser. Liebig treibt also mit dem Fleischextrakt das, was man heutzutage Organ­therapie nennt.

Liebig war über fein Fleischextrakt so begeistert, daß er glaubte, es auch als wichttges, energie- spendendes Nahrungsmittel ansprechen zu müssen. Hier konnten aber seine Münchener Kollegen Pet- te n t o f e r und Doit zeigen, daß dies nicht der Fall ist, sondern daß es als ein Genußmittel zu bewerten ist und als solches hohe Bedeutung hat, es ist das beste Vordereitungsmittel für die Ver­dauung im Magen nicht nur für Kranke und Re­konvaleszenten, sondern auch für Gesunde". Eine Arbeit überFleischextrakt ein Genußmittel" hat dann auch Liebig selbst noch im Jahre 1872, ein Jahr vor seinem Tod, geschrieben, sie ist in seine Reden und Abhandlungen" aufgenommen.

Deutsche Volksbildungswerk gehaltenen überLebende Motoren" erwähnte ich das aus der dritten Art dieser Motoren, den quergestreiften Muskeln, darstellbare Liebigsche Fleischextrakt. Da­bei wies ich auf den Zweck hin, den Liebig mit diesem Extrakt verfolgte, nämlich die billigere, aber nicht vollwertige Pflanzenkost der teuereren Fleisch­kost gleichwertig zu machen, indem er zur Pflan­zenkost Fleischextrakt hinzufügte, also gewissermaßen Brot in Fleisch verwandelte. Der Aufforderung des Gießener Anzeigers", mich über diesen Gegenstand noch etwas eingehender zu äußern, entspreche ich

4y? % ousllMlire SAWMlsuWN Der Mißen MWn non 1939 rückzahlbar zum Nennwert in den Zähren 1945-1949

Zeichnungsangebol

Zur Ergänzung und Vervollkommnung ihrer baulichen Anlagen sowie zur Vermehrung ihres Fahr­zeugparks, die durch den allgemeinen Wirtschaftsaufschwung und das Hinzukommen von Strecken in der Ostmark, im Sudetengau und den im Osten gebildeten neuen Reichsgauen notwendig geworden sind, begibt die Deutsche Reichsbahn

HJR. 500000000,- 4/2% auslosbare Schahanweisungen von 1939.

Nach § 1 des Reichsbahngesetzes vom 4. Juli 1939 verwaltet das Reich unter bem Namen »Deutsche Reichsbahn" das Reichseisenbahnvermögen als ein Sondervermögen des Reichs Mit eigener Wirt­schafts- und Rechnungsführung. c

Zu diesem Sondervermögen gehören außer dem Vermögen der früheren Deutschen Reichsbahn­gesellschaft das Vermögen des Reichs, das dem Betrieb der Reichseisenbahnen gewidmet und in ihm erworben ist, insbesondere auch das Vermögen der früheren Oesterreichischen Bundesbahnen ein­schließlich des von diesem Unternehmen treuhänderisch verwalteten Teiles des österreichischen Bundes­vermögens, die Eisenbahnen und Nebenbetriebe im Sudetenland, soweit sie nach der Verordnung vom 19. Oktober 1938 Teile des Reichseisenbahnvermögens geworden sind, sowie die Staatsbahnen samt Nebenbetrieben im Memelland und int früheren Freistaat Danzig. Das Sondervermogen Deutsche Reichsbahn" haftet nur für die Verbindlichkeiten der Deutschen Reichsbahn, nicht aber für die sonstigen Verbindlichkeiten des Reichs. .

Die Ausgabe dieser Schatzanweisungen erfolgt auf Grund von § 8 des Reichsbahngesetzes tm Ein­vernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen. .

Die neuen Schatzanweisungen sind in Stücken zu RM. 100, 500, 1000, 5000, 10000, 20000 und 50000 ausgefertigt und lauten sämtlich auf den Inhaber.

Sie werden vom 1. Dezember 1939 an mit jährlich 4% vom Hundert tn halbjährlichen Tellen am 1. Juni und 1. Dezember j. I. verzinst. Der erste Zinsschein wird am 1. Juni 1940 fällig. ,

Die Schatzanweisungen dieser Ausgabe werden in fünf gleich große Gruppen emgetellt. Je eine dieser Gruppen wird zur Rückzahlung zum E Dezember der Jahre 1945 bis 1949 ausgelost werden; die Rückzahlung erfolgt zum Nennwert. Die Auslosungen finden in dem vor dem Rückzahlungstag endenden Vierteljahr statt. Die jeweils ausgeloste Gruppe wird im Deutschen Reichsanzeiger be­kanntgemacht. .

Die Auszahlung des Kapitals erfolgt bei Fälligkeit gegen Rückgabe der Schatzanwelsungen bei der Reichshauptbank in Berlin und sämtlichen Reichsbankanstalten, bei der Deutschen Verkehrs-Kredit- Bank Aktiengesellschaft in Berlin und ihren Zweigniederlassungen und bei den sonst von der Deutschen Reichsbahn zu bezeichnenden Stellen. Die Auszahlung der Zinsen geschieht gegen Rückdabe der Zms- scheine durch die gleichen Stellen, durch die Generalkasse der Deutschen Reichsbahn m Berlin und durch die Hauptkassen der Reichsbahndirektionen. , .

Jeder Schatzanweisung sind 20 halbjährige ZinSscheine Nr. 1 bis 20 für die Zeit bis einschließlich