Ausgabe 
2.4.1939
 
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GESCHÄFTS-VERLEGUNG!

Nachruf

2331D

Frankfurt (Main), den 31. März 1939.

Theodor Baumann

Karl Egner-Frankf. Str. 9

Gießen (Neuenweg 7), den 31. März 1939.

Sanitätsgeschäft

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Herzlichen Dank

Prof. Hüter und Töchter.

Gießen, im März 1939.

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für die liebevolle Anteilnahme bei dem plötzlichen Tod meiner Frau und unserer Mutter.

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Zimmerarbeiten.

Dachdeckerarbeiten.

im Alter von nahezu 62 Jahren. Wir sind von dem Verlust schmerzlich berührt. Jahrzehnte hindurch stellte der Verstorbene unserem Unternehmen seine Arbeits­kraft zur Verfügung. Mit der Lauterkeit seines Charakters, seinen reichen Kennt­nissen und Erfahrungen war er uns menschlich und geschäftlich ein wahrer Freund. Sein Wirken wird für alle Zeit mit der Geschichte unserer Gesellschaft ehrenvoll verbunden sein

Am 29. März 1939 verstarb unerwartet nach einem arbeitsreichen Leben unser bewährter Mitarbeiter

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Die Vordrucke für die Angebote find vom 3. April 1939 ab auf dem Stadtbauamt II. Stock, Zim­mer Nr. 2, ab,zuholen. Die Pläne können dort ein­gesehen werden.

Die Angebote sind bis

Freitag, den 14. April 1939, vormittags 10 Uhr, auf dem Stadtbauamt einzureichen.

Gießen, den 1. April 1939.

Der Oberbürgermeister. Stadtbauamt.

I. A.: G r a v e r t.

Betr.: Neubau eines HI.-Heimes.

Arbeitsvergebung.

Für den Neubau eines HI.-Heimes am Wartweg sollen auf der Grundlage der Reichsverdingungs­ordnung folgende Arbeiten in öffentlicher Ausschrei­bung vergeben werden: 2293V

Nutzholz-Verkauf

der Fürstlichen Oberförsterei £ i ch.

Montag, 3. April, 10 Uhr, wird im Saale von August hisgen in Lich das Wertholz und Auhholz für örtliche Selbstverbraucher und Selbstverarbeiter öffentlich verkauft. Zum Ausgebot kommen: fm Schnittholz: Eiche 50,64, Buche 28,79, Kiefer 38,33, Lärche 5,36, Weymouthskiefer 0,69, Fichte 29,38; Stamm- und Wagnerholz: Eiche 38,45, Esche 1,54, Elsbeere 0,17, Maßholder 0,26, Linde 0,70; Stück DerbflangenFichte 3. 500, 2. 600, 1. 1000; Reis- ftangen: Fichte 4. 800, 3. 50, Bohnenstangen 1500; Gartenpfoften: Eiche 200. 1919D

Eine Nummerliste über das Schnittholz über­senden wir auf Anforderung; im übrigen geben die Reviersörster Auskunft. Das Holz liegt in allen Di­strikten und ist rot gekreuzt. Die Derb- und Reis­stangen sind nicht geschält und liegen im Höhler, Hardt Schmerhütte und Mönchwald,

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Bekanntmachung.

Aus Grund des § 19 des Wehrgesetzes werden hier­mit alle Angehörigen der Reserve I und II zur Teil­nahme an

Wehrversammlungen

einberufen.

a) Die Versämmlungen finden für die Wehrpflich­tigen nachstehender Gemeinden in Gießen, Laalbau Liebigstraße (Kath. Vereinshaus) statt und zwar am 1'5. April 1939: für Albach, Allendorf/Lahn, Allen- dorf/Lumda, Allertshausen, Alten- Buseck, Annerod, Bellersheim, Bel­tershain, Bersrod, Bettenhausen^ Beuern, Birklar, Burkhardsfelden und Climbach.

17. April 1939: für Daubringen, Dorf-Gill, Eberstadt, Ettingshausen, Garbenteich, Geils­hausen, Göbelnrod, Großen-Buseck, Großen-Linden, Grünberg und Grüningen.

19. April 1939: für Harbach, Hattenrod, Hausen, Heu­chelheim, Holzheim, Inheiden, Kef- selbach, Klein-Linden und Lang- Göns.

22. April 1939: für Langsdorf, Lauter, Leihgestern^ Lich, Lindenstruth, Lollar, Lon­dorf, Lumda, Mainzlar, Muschen- heim, Nieder-Bessingen, Obborn­hofen, Ober-Hörgern, Odenhaufen und Oppenrod.

24. April 1939: für Queckborn, Reinhardshain, Reis­kirchen, Rödgen, Rüddingshausen, Ruttershausen, Saasen, Stangen­rod, Staufenberg, Steinbach, Stock­hausen, Trais-Horloff und Treis a. d. Lda.

26. April 1939: für Trohe, Utphe, Watzenborn-Stein­berg, Weickartshain, Weitershain, Wieseck und Winnerod.

Die Versammlungen für die Wehrpflichtigen nach­stehender Gemeinden finden in Laubach, Oberschule, statt und zwar am /

28. April 1939: für Laubach, Hungen, Langd, Mün­ster, Nonnenroth, Ober-Bessingen, Rabertshausen, Rodheim, Röthges, Steinheim, Villingen, Freienfeen, Ruppertsburg, Wetterfeld, Larden­bach und Gonterskirchen.

Die Wehrverfammlungen der Wehrpflichtigen der Stadt Gießen finden am 3. Mai 1939 für sämtliche Angehörige der Reserve I und am 6. Mai 1939 für Reserve II statt.

Versammlungsort Gießen, Saalbau Liebigstraße.

Beginn aller Versammlungen jeweils 15 Uhr, vorauss. Dauer: 3 Stunden.

b) Es sind mitzubringen: Wehrpaß mit Kriegs­beorderung oder Wehrpaßnotiz, das Arbeitsbuch sowie etwa erhaltene Dienstbrille, Maskenbrille oder Sonder­gasmaske. Wird Berichtigung der Militärpapiere (betr. Namensänderung, Familienstand, Glaubensbekennt­nis usw.) notwendig, so sind die erforderlichen Urkunden vorzulegen.

c) Wer an der Teilnahme verhindert ist, hat eine Bescheinigung der Polizei oder anderen Behörde (Dienststelle), bei Erkrankung die eines Arztes, einzu­reichen. Tritt die Verhinderung in letzter Stunde ein, ist die Entschuldigung mit den geforderten Beschei­nigungen spätestens am Tage nach der Wehrversamm­lung einzureichen.

d) Anspruch auf Ersatz der Reisekosten oder Lohn­ausfall besteht nicht.

e) Einberufung den z. Z. laufenden Musterungen (06 und 07) befreit nicht von der Verpflichtung zur Teilnahme auch an den Wehrversammlungen.

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Vereinfachung der Gondergebäudesteuer.

Durch öffentliche Bekanntmachung in den Amts­oerkündigungsblättern wurde von der Hessischen Landesregierung angeordnet, daß künftig eine Ge- chäftsvereinfachung bei der Sondergebäudesteuer durchgeführt werde. Auch hier sei auf den Inhalt der neuen Vorschriften hingewiesen. 23430

Für das mit dem Monat März endigende Rech­nungsjahr 1938 werden nicht mehrendgültige" Steuerbescheide wie seither ausgefertigt wer­den. Alsendgültige" Steuerzahlungen für 1938 gelten vielmehr die bisherigen Vorauszahlungen, deren letzte Rate bekanntlich Ende Februar (Anfangs März) fällig gewesen ist.

Außerdem werden auch für das Rechnungsjahr 1939, d. h. vom 1. April 1939 an, grundsätzlich keine neuen Steuerbescheide mehr ausgefertigt. Vielmehr ind die Steuerbeträge des Rechnungsjahres 1938 auch für 1939 weiter zu entrichten, und zwar nicht mehr alsVorauszahlungen", sondern sogleich als endgültige" Steuerzahlungen. Es gibt zwar auch noch Steuerbescheide für 1939, doch werden solche nur ausgefertigt bei einer Aenderung in der Person des Slenerschuldners (z. B. bei Eigentumswechsel) oder l'-.i Veränderungen des Steuergegenstandes (z. B. I ; «Abreißen eines Gebäudes oder Gebäude­teils) - der beim Wegfall einer Steuerbefreiung, so­fern die genannten Aenderungen vor dem 1. April 1939 eingetreten sind. Das sind jedoch Ausnahmen. Die große Mehrzahl der Hausbesitzer wird keine neuen Steuerbescheide für 1939 erhalten. Es fällt also eine nicht unerhebliche Schreibarbeit der Fi­nanzämter weg. Die Hausbesitzer werden gut tun, sich vorzumerken, daß die am 25. April 1939 fällige erste Rate der Sondergebäudesteuer für 1939 in der seitherigen Höhe weiter zu entrichten ist, ohne daß ein neuer Steuerbescheid ahzuwarten ist. Es wird hierauf besonders aufmerksam gemacht, damit un­nötige Kosten für Mahnung usw. erspart werden.

Im übrigen sei noch auf den Text der Bekannt­machung, namentlich auf die ebenfalls angeordneten Rechtsmittel gegen die Steuerzahlungen für 1938 und für 1939 hingewiesen.

Die Finanzämter Gießen, Friedberg, Lauterbach (Oberhessen), Alsfeld, Hungen, Grimberg, Nidda, Büdingen^ Stoffen.

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Wir werden ihm stets ein ehrendes An­

denken bewahren.

Am 30. März verschied nach kurzem schwerem Leiden unser lieber,

herzensguter Onkel

In tiefer Trauer:

Reinhard Neeb und Frau, geo. Burg

Dr. Karl Hornung und Frau, geb. Burg

Die Trauerfeier findet statt: Montag, den 3. April 1939,13.30 Uhr, in der

Kapelle des Neuen Friedhofs.

Altersvereinigung 1877-1927

Wir betrauern tief das Ableben unseres

lieben Alterskameraden

Fritz Flimm

2359

01611

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A355 C/39