Ausgabe 
1.9.1939
 
Einzelbild herunterladen

Der deutsch-russische Pakt ratifiziert.

Einstimmige Zustimmung des Obersten Sowjets.

Moskau, 31. Aug. (DNB.) Am Donnerstag kurz nach 17.30 Uhr MEZ. trat der O b e r st e Sowjet im Großen Palais des Moskauer Kreml wieder zusammen. Auf der Tagesordnung steht die Ratifizierung des deutsch-russischen N i ch t a n g r i f f s - und Konsultations- paktes. Der Saal ist bis zum letzten Platz ge­füllt. In den Diplomatenlogen haben sich sämtliche in Moskau beglaubigten Missionschefs eingefunden, an ihrer Spitze der deutsche Botschafter G r a f v o n der Schulenburg. Es fehlen nur die Botschaf­ter Englands und Frankreichs. Ersterer soll wegen eines Influenzaanfalles des Bett hüten, letzterer weilt in Paris. Das Präsidium und die Mitglieder der Sowjretregierung, an der Spitze Stalin und Molotow, werden bei ihrem Erscheinen von der Versammlung stürmisch begrüßt.

Der Vorsitzende des Rates der Volkskommissare, Außenkommissar Molotow, kritisierte zuerst vernichtend die englisch-fran­zösischen Paktbemühungen, deren Zwie­spältigkeit und unaufrichtigen Hintergründe er schonungslos aufdeckte. England und Frankreich sei es überhaupt nicht um die Schaffung eines effek­tiven Friedens bei den Verhandlungen mit Moskau zu tun gewesen, sondern nur um dieFiktion eines Paktes" auf Kosten der Interessen der Sowjetunion. Demgegenüber, so betonte Molotow, handele es sich bei dem Nichtangriffspakt zwischen Deutschland und der Sowjetunion um eine Ent­scheidung von größter weltpolitischer Bedeutung. Die Geschichte habe erwiesen, daß Feindschaft und Krieg zwischen den Völkern der Sowjetunion und Deutschlands nicht zum Nutzen, sondern zum Schaden beider gereichten. Deshalb wollten beide Völker auch keine Feindschaft miteinander haben, sondern sie brauchten friedliche Beziehungen.

Der am 24. August in Moskau abgeschlossene Nichtangriffspakt sehe der Feindschaft zwischen der Sowjetunion und Deutschland ein ?nde. Die beiden allergrößten Staaten Europas hät­ten sich entschlossen, die Kriegsdrohung unter­einander zu beseitigen und friedlich mitein­ander zu leben. Selbst wenn ein Krieg in Eu­ropa nicht zu vermeiden wäre, so würden in­folge des deutsch-sowjetrussifchen Nichtangriffs­paktes die Maßstäbe der Kriegshandlungen b e - grenzt fein. Deshalb herrsche nur dort Unzu­friedenheit über den deutsch-russischen Nichtan­griffspakt, wo die Kriegsbrand st ifter unter der Maske von Friedens­freunden am Merke feien.

Die Sowjetregjerung orientiere sich in ihrer Außenpolitik trotzdem unbeirrbar nach den Inter­essen ihrer Völker, und zwar ausnahmslos nach diesen. Der Nichtangriffspakt, der einen Umschwung in der europäischen Politik darstelle und seinem Wesen nach nur dem Frieden diene, er­öffne auch für die Sowjetunion neue Möglichkeiten und eine neue Entwicklung für ihre eigenen Kräfte in der internationalen Arena.

Nach Beendigung.der Rede Molotows, der mehr­fach von stürmischen Kundgebungen der Abgeord­neten und des Publikums unterbrochen wurde, faßte der Oberste Sowjet einstimmig folgenden Beschluß:

1. die Außenpolitik der Regierung zu billigen, 2. den am 23. August in Moskau unterzeichneten Nichtangriffspakt zwischen Deutschland und der Sowjetunion zu ratifizieren.

Zur gleichen Zeit wurde in B e r l i n die Rati­fikation des Vertrages durch die deutsche Reichsregierung vorgenommen.

Verstärkung

der flöten Armee und Flotte.

Verlängerung der Dienstzeit und Herauf­setzung des Dienstpflichtigenalters.

Moskau, 31. Aug. (DNB.) Auf der heutigen Vormittagssitzung des Obersten Sowjets hielt der Kriegskommissar Woroschilow eine einstündige Rede über die neue Gesetzesvorlage zur allge­meinen Wehrpflicht. Die Bestimmungen die­ses neuen Gesetzesprojektes laufen auf eine er­neute Verstärkung der Roten Armee und Flotte hinaus, die durch die weitere Her­absetzung des Einberufungsalters von 19 auf 18 Jahre bei gleichzeitiger Erfassung der entsprechenden Jahrgänge erreicht werden soll, fer­ner durch die Verlängerung der Militär­dienstzeit, der aktiven Dienstzeit für den ge­samten Unteroffizierbestand der Roten Armee und der Truppen des Grenzschutzes von zwei auf min­destens drei Jahre, durch die Aufhebung der mei­sten bisher bestehenden Ausnahmebestimmungen für Militärdienstpflichtige und durch die beträcht­liche Heraufsetzung des Dienstpflichtigenalters für die gesamte Reserve. Der Oberste Sowjet nahm eine Entschließung an, wonach die Aussprache über die Gesetzesvorlage zur allgemeinen Wehrpflicht in beiden Kammern {»-fort au^f genommen wer­den soll.

Volksdeutschtum

im Karpathen-Vorland.

Die abstoßenden Deutschenoerfolgungen in Polen haben wenigstens das Gute, dem Binnendeutschen die Tatsache recht einprägsam zu machen, daß sich die volksdeutschen Siedlungen in Polen weit über die ehemals preußischen Provinzen Westpreußens und Posen hinaus bis an die polnische Ost- grenze erstrecken. Im Zusammenhänge mit den Deutschenverfolgungen im Olsa - Gebiet wurden in den letzten Tagen wiederholt die Städte B i e l i tz und B i a l a genannt. Bielitz und Biala gehören schon seit 1918 zu Polen und sind Mittelpunkt einer regen Textilindustrie, deren handwerkliche Ursprünge bis zum Jahre 1300 zurückreichen. Bielitz und Biala liegen in der sehr anmutigen Gegend am Nordwestabhang des jetzt so viel genannten I a - b lu n k a ° P a s s e s , der dje Verbindung zur Slo­wakei vermittelt. Bielitz konnte sich bis in die letzte Zeit seinen überwiegend deutschen Cha­rakter bewahren, dagegen machen die Deutschen in Biala nur noch ein gutes Drittel der Einwoh­nerschaft aus. Zur Polo Nisi erung hat wesentlich bei- getragen, daß einige Textilfabriken in Biala in jüdischen Besitz übergingen. Rings um die beiden Städte liegt eiin Kranz kräftiger deutscher Bauern­dörfer. Die Gesamtzahl dieser Volksdeutschen in der Bielitzer Sprachinsel beträgt etwa 35 00r

Die Namen der studentischen Kameradschaften.

Von den mehr als 1000 Kameradschaften des NSD.-StubentenbuNdes, die heute an den deutschen Hoch- und Fachschulen bestehen, werden zwei Drit­tel einstweilen noch mit dem Namen ihres Kameradschaftsführers bezeichnet. Nur ein Drittel der Kameradschaften trägt schon Namen, die vom Reichsstudentenführer ver­liehen worden sind. Die selbstgewählten endgül­tigen Namen sollen Symbol der beson­deren Aufgabe sein, die sich die Kameradschaft gestellt hat. Die 334 Kameradschaften, denen bisher ein Name verliehen wurde, tragen 221 verschiedene Namen. In der Regel verleiht der Reichsstuben- tensührer den gleichen Namen nicht öfter als zwei- bis dreimal. 154 Kameradschaften, also rund die Hälfte, bringen in ihren Namen ein Bekenntnis zum großdeutschen Gedanken, zum bedrohten deut­schen Volkstum an der Grenze und im Ausland sowie zu den deutschen Kolonien zum Ausdruck. 120 Kameradschaften haben sich in ihren Namen die Helden der nationalsozialistischen Bewegung und die großen politischen und weltanschaulichen Führer der Vergangenheit zum Vorbild genommen. 91 Kame­radschaften tragen die Namen von Schlachtfeldern,

von Feldherren und auch von einfachen Soldaten, die sich durch besonderen Einsatz auszeichneten. 54 Namen erinnern an deutsche Denker, Dichter, Musiker und bildende Künstler. 21 Kameradschaften schließlich haben die Namen von Forschern, Tech­nikern und Wirtschaftsführern gewählt. Daß die Gruppe der Namen, die ein Bekenntnis zum groß- deutschen Gedanken und zum deutschen Volkstum ausdrücken, weitaus am stärksten ist, entspricht alter Tradition deutschen Studententums.

Zentrale Auskunstsstelle für Verluste auf der Reichsautobahn.

Kraftfahrer, die auf einer Reichsautobahn einen Gegen st and verlieren, wissen in der Regel nicht, an welcher Stelle der zurückgelegten Strecke sie den Gegenstand verloren haben und in welcher' Ortschaft sie bei der Polizeibehörde Nach­frage halten können. Um diese Schwierigkeiten zu beheben, hat der Reichsführer ff und Ches der Deutschen Polizei soeben beim Polizeipräsidium Berlin die Einrichtung einer zentralen Aus­kunftsstelle unter der BezeichnungZentral­fundnachweis" angeordnet, bei der bie Nachrichten über den Verlust ünd das Auffinden von verlore­nen Sachen auf den Reichsautobahnen aus dem gesamten Reichsgebiet zu sammeln sind und die darüber Auskunft zu erteilen hat. Wenn bei einer Polizeibehörde ein Fund auf einer Reichs- autobahn angezeigt oder abaeliefert wird, so ist hiervon dem Aentralfundnachweis Mitteiluna zu machen, der dem Verlierer entsprechende Auskunft gibt. Kraftfahrer, die auf einer Reichsautobahn einen verlorenen Gegenstand finden, können den Fund, falls die Ablieferung bei der nächsten Polizeibehörde zu umständlich ist, bei einer Straßenmeisterei der Reichsauto­bahn oder einer Rufstelle des NSKK.-Ver- kehrshilfsdienstes abliefern. Diese Dienst­stellen geben über die nächste Polizeibehörde dem Zentralfundnachweis beim Polizeipräsidium Berlin entsprechende Nachricht.

Hauptschriftleiter Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter des Hauptfchriftleiters: Ernst Blum- fchein. Verantwortlich für Politik und die Bilder: Dr. Fr. W. Lange; für Feuilleton: Dr. Hans Thyriot (z. Z. abwesend), i. V.: Dr. Fr. W. Lange; für Stadt Gießen, Provinz und Wirtschaft: Ernst Blumschein; für Sport Heinrich Ludwig Neuner (z. Z. abwesend),

i. 23.: E. Blumschein. Anzeigenleiter: Hans Beck. Ver­antwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Theodor Kümmel. D.A. VII. 1939: 8855. Druck und Verlag: Brühlsche Universitätsdruckerei, R. Lange, K.-G., sämtlich in Gießen. Monatsbezugspreis 2,05 RM. einschließlich 25 Pf. Zustellgebühr, mit der Illu­strierten 15 Pf. mehr. Einzelverkaufspreis 10 Pf. und Samstags 15 Pf., mit der Illustrierten 5 Pf. mehr. Zur Zeit ist Preisliste Nr. 4 vom 1. September 1937 gültig.

Ludwig Lidl

im Alter von 63 Jahren.

Gießen (Landgraf-Philipp-Platz 8), den 31. August 1939.

Die Trauerfeier findet in aller Stille statt

5797V

wird gebeten.

Die Führerschaft.

_________________04145

Kriegerkameradschaft 1874 Gießen

Todes-Anzeige.

Gestern nacht entschlief nach langem, mit großer Gedüld ertragenem Leiden mein lieber Mann, unser herzensguter, treu­sorgender Vater, Schwiegervater, Großvater, Bruder, Schwager und Onkel

Im Namen der tieftrauernd Hinterbliebenen:

Frau Elise Lieh und Kinder.

jMK Hiermit erfüllen wir die trau- rige Pflicht, unsere Mitglieder von dem Ableben unseres lieben Kameraden

Ludwig Lieh

Landgraf-Philipp-Platz 8, in Kenntnis zu setzen. Beerdigung; Samstag, 10% Uhr, Neuer Friedhof. Um zahlreiche Beteiligung

Genießen Sie diesen feinen Ge­schmack, trinken Sie den edlen Rubina- H a u s t e e Meistermischung aus deutschen ausgesuchten Kräutern in viel. Sorten, besonders: lieblich, kräf­tig, schwarz, Pak. ab 5(M lm Kräuterhaiis HING Herz der Stadt Gießen 5799D

Dr. Franz Geyer

Arzt

von der Reise zurück

5796V

Aus Fallobst wird

Marmelade u. Fruchtsaft.

Das kostet .nicht viel und Sie haben einen schönen Vorrat für den Winter. Zum guten Gelingen helfen Ihnen:

Obst- und Fruchtpressen, Saft­gewinner, Gelee- und Einkoch­gläser, Einkoch-Apparate von

M

JB

MHJ

J.B. Häuser

Gießen, a.Oswaldsgarten (Parkplatz) Fernruf Nr. 2145-2146

WERBE

DRUCKSACHEN

Brühl. Gießen

Nähe Bahn 1-2 möbl. Zimmer z.v.,aucha.Ehev. Crednerstr. 18 I

1 großes.

1 klein. Zimmer mit Küche und Keller, an allein­stehende älterä Frau sofort zu vermieten, ouu Zu erfr. in der Geschäftsst. des Gieß. Anzeigers.

[Stellenangebote]

Keine Zeugnisse in Urschrift

lonöerrt nur Zeugnis- abschriften dem Be­werbungsschreiben bei­legen 1 Lichtbilder unvBewerbungsunter- Vgen müssen zur Ver­meidung von Verlusten aus der Rückseite Na­men und Anschrift des

Bewerbers traaen l

4-Motog.

mit Zubehör, Nähe des Stadt­hauses, fr. Lage, zum 1. Okt. evtl, später zu verm. Schr. Ang. unt. 5801V a.d.G.A.

gesucht, dreimal wöchentlich vor­mittags. 5798D GselL

Friedrichstr.57 II

Or. med. Hans Georg Nietschel Annemarie pietschet, geb. Freitag geben ihre Vermählung bekannt

Gießen, Med. Llniv.-Klinir Lromberger Straße 2

27. August 1939

04132

SELTERSWEG 47 »TELEFON 2373

[Stellengesuche,

Junger, zuveru

Mita

Krasse 3, suffii Stellung für sofort.

Schr. Ang. unt.

04139 a.d.G.A.

Kinderwagen

zu verkaufen.

Memeler Straße 18. Vome

Gut erhaltener

1,2 Liter 04138

Opel zu verkaufen. Zuschriften unt. H. 8. postlagernd

Lohra, Kreis Marburg.

Mirabellen zu verkauf. 04140 Mühlstraße 29.

Kleine Anzeigen richten sich an die Bevölkerung der engeren Heimat! Damm: Kleinan­zeigen in die Hei- matzeitung, den Gießener Anzeigei

Verschiedenes

Auto

an Selbstfahrer zu vermiet. 4i7gv Alicenstraße 35 Telefon 4335.

taimagiD mit Anhänger oder kleiner Lastkraftwagen mit Fahrer tage­weise zu mieten gesucht. 5800D Angebote an

Portier Hotel Schütz.

Volkstümliche Naturwissenschaft in reichbebildcrten, eichlverständl. Wer­ken und in verschiede­nen Preislagen bieten unsere Derlagserzeua- nisse. Sie vermitteln einen tiefen (Einblick in die Geheimnisse des Naturgeschehens und damit durch er­weitertes Wissen er- höhteFreudeanden vielfältigen Schön­heiten der Natur. Verlangen Sie Pro­spekte und Probe­hefte der Zeitschrift IHisöerHafut (Der Naturforscher) Hugo Bermühlef Verlag Berlin-Uchlerlelde

Bekanntmachung

zur Ersten Durchführungsverordnung zur Verordnung zur vor­läufigen Sicherstellung des lebenswichtigen Bedarfs des deutschen

Volkes vom 27. 8.1939 (RGBl. I S. 1502).

§ 1. Die Vorschriften der Verordnung zur vorläufigen Sicher­stellung des lebenswichtigen Bedarfs des deutschen Volkes vom 27 8.1939 gelten außer für Brot, Weizen- und Roggenmehl, Kar­toffeln, Hülfenfrüchte, Eier, Kakao, ferner nicht für Magermilch.

§2. Sonftgie Nährmittel im Sinne des §2 Abf. 1 Nr. 5 der Ersten Durchführungsverordnung zur Verordnung zur vorläufigen Sicher­stellung des lebenswichtigen Bedarfs des deutschen Volkes sind Reis, Haferflocken und Teigwaren. Buchweizengrütze gilt nicht als Grütze im Sinne des § 2 Abf. 1 Nr. 5 der Ersten Durchführungsverordnung.

§ 3. (1) Die Verteilungsstellen haben je eine Kundenlifte anzu­legen für

1. Fleisch und Fleischwaren,

2. Milch,

3. Milcherzeugnisse, Oele und Fette.

(2) Die Verteilungsstellen, die Kundenlisten für Butter führen, können diese Liste auf Margarine, Speiseöl und Käse ausdehnen. Falls sie Schmalz und Speck verkaufen, können sie die in Satz 1 ge­nannte Kundenliste auch auf diese Waren ausdehnen.

(3) Die Anlegung von Kundenlisten für andere Lebensmittel ist nicht erforderlich.

(4) Die Verbraucher können sich für die in Absatz 1 bezeichneten Lebensmittel bei verschiedenen Verteilungsstellen in die Kundenlisten eintragen lassen.

§4. (1) Die mitFleisch oder Fleischwaren" bezeichneten Ab­schnitte gelten für folgende Wochen:

a) Abschnitte 1, 2 und 3 für die Woche vom 28. August bis 3. September;

b) Abschnitte 4, 5 und 6 für die Woche vom 4. September bis 10. September.

c) Abschnitte 7, 8 und 9 für die Woche vom 11. September bis 17. September;

d) Abschnitte 10, 11 und 12 für die Woche vom 18. September bis 24. September.

(2) Auf die mitFleisch oder Fleischwaren" bezeichneten Ab­schnitte mit den Zahlen 3, 6, 9, 12 sind je 200 Gramm Fleisch oder Fleischwaren (auch in Konserven) abzugeben, auf die übrigen Ab­schnitte je 250 Gramm.

§ 5. (1) Die mitMilch" bezeichneten Abschnitte gelten für fol­gende Wochen:

a) Abschnitt 1 für die Woche vom 28. August bis 3. September;

b) Abschnitt 2 für die Woche vom 4. Sept, bis 10. Sept.;

c) Abschnitt 3 für die Woche vom 11. Sept, bis 17. Sept.;

d) Abschnitt 4 für die Woche vom 18. Sept, bis 24. Sept.

(2) Auf jeden Abschnitt, der mitMilch" bezeichnet ist, können bis zu 1% Liter Vollmilch wöchentlich abgegeben werden. Die Ab­schnitte sind von der Verteilungsstelle am Anfang jeder Woche abzu- trennen. Auf Wunsch des Verbrauchers können an Stelle von Voll­milch die gleichen Mengen an Joghurt, Kefir oder Vollmilch- Mischgetränken verabfolgt werden. An Stelle von % Liter Voll­milch können nach Wahl des Verbrauchers auch 170 Gramm Kon­densmilch in Dosen, an Stelle von % Liter Vollmilch auch 250 Gramm Kondensmilch in Flaschen abgegeben werden.

§ 6 (1) Auf die mitMilcherzeugnisse, Oele und Fette" bezeichneten Abschnitte sind abzugeben:

a) auf die Abschnitte mit ungeraden Zahlen (1, 3, 5, 7) je Ab­schnitt 90 Gramm Butter oder Butterschmalz;

b) auf die Abschnitte mit geraden Zahlen (2, 4, 6, 8) je Abschnitt 250 Gramm Schmalz, Speck, Rindertalg jeder Art, Margarine, Mischfette, Kunstspeisefette, Pflanzenfette, Speiseöle, (einschließ­lich Olivenöl) oder sonstige Milcherzeugnisse mit Ausnahme von Butter, Butterschmalz und Käse.

(2) Das Verhältnis, in dem die in Absatz 1 Buchst, b aufgeführten Lebensrnittel bezogen werden können, richtet sich nach der jeweils ver­fügbaren Menge.

(3) Die Abgabe der Abschnitte für Butter hat bei der bisherigen Vertellungsstelle zu erfolgen. * 1

§ 7. Die mitMilcherzeugnisse, Oele und Fette" bezeichneten Ab< schnitte gelten für folgende Wochen:

a) Abschnitt 1 und 2 für die Woche vom 28. August bis 3. Sep­tember;

b) Abschnitt 3 und 4 für die Woche vom 4. September bis 10. Sep­tember;

c) Abschnitt 5 und 6 für die Woche vom 11. September bis 17. September;

d) Abschnitt 7 und 8 für die Woche vom 18. September bis 24. September.

§ 8. Auf die mitEier" bezeichneten Abschnitte sind je Abschnitt 80 Gramm Käse jeder Art oder 160 Gramm Frischquark nach Wahl des Verbrauchers abzugeben.

§ 9. Die mitEier" bezeichneten Abschnitte, auf die Käse oder Frischquark abgegeben wird, gelten für folgende Wochen:

a) Abschnitt 1 für die Woche vom 28. August bis 3. September;

b) Abschnitt 2 für die Woche vom 4. Sept, bis 10. September;

c) Abschnitt 3 für die Woche vom 11. Sept, bis 17. September;

d) Abschnitt 4 für die Woche vom 18. Sept, bis 24. September;

§ 10. Die Mengen an Zucker, die auf die 3 Kartoffelabschnitte bezogen werden können (je V2 Kilogramm Zucker), können in einer Menge bezogen werden.

§ 11. Die Insassen von Krankenhäusern, Heilanstalten, Erziehungs­anstalten, Wohlfahrtsanstalten, Gefangenenanstalten und ähnlichen Einrichtungen haben für die Dauer ihres Aufenthalts die Abschnitte für Lebensrnittel an die Anstalt oder Einrichtung abzugeben.

Berlin, den 29. August 1939.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.

J.V.: H. Backe.

Wird hiermit veröffentlicht.

Gießen, 1. September 1939. 5802C

Der Oberbürgermeister.

I. D.: Nicolaus, Beigeordneter,