Ausgabe 
1.7.1939
 
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Worms, den 30. Juni 1939.

48 1D

hiermit

Hausen, im Juni 1939.

4645V

Der Oberbürgermeisterr Ritter,

** Mieterjubiläen. Mit dem Heutiyen Samstag, 1. Juli, wohnen die Familien Adolf Krug und Minna Maser, Wwe., seit 25 Jahren im Hause Buchnerstraße 2. Beide Familien gehören

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Die Steuervergünstigungen bei Geburt von Kindern.

Karl Hofmann

10./Infanterie-Regiment 115.

der berücksichtigt, die vor dem 1. September 1938 geboren sind und mindestens vier Monate des Iah« res 1938 zum Haushalt ihrer Eltern gehört haben. Kinder, die nach dem 31. August 1938 und vor dem 1. September 1939 geboren werden, kommen erst bei der Mehreinkommensteuer 1940 für eine Er- Mäßigung in Betracht. Die Ermäßigung besteht darin, daß für das dritte und jedes folgende Kind ein Freibetrag von 900 Mark vom Mehreinkommen abgezogen wird, so daß die Geburt eines 3. bzw. 4. usw. Kindes die Steuer um je 135 RM. ermäßigt bzw. Befreiung Herd ei führt. Für die Erlangung der Ermäßigung genügt es, daß das Kind in der Einkommensteuererklärung mitaufgeführt ist.

Auswirkungen bei der Vermögensteuer.

15, rote Rüben, das Bündel 10 bis 12, Spinat, Vi kg 15 bis 16, Römischkohl 10 bis 15, Bohnen, grün 25 bis 30, Erbsen 20 bis 30, Tomaten 30 bis 45, Zwiebeln 15 bis 18, das Bündel 10 bis 15, Rhabarber, Vi kg 14 bis 15, Pilze 50, Kartoffeln, neue, % kg 12 bis 14 Pf., alte, % kg 5 Pf., 5 kg 45 Pf., 50 kg 3,40 bis 4 Mark, Pfirsiche, % kg 40 bis 45, Himbeeren 50, Kirschen 30 bis 45, Stachel­beeren 20 bis 25, Johannisbeeren 25 bis 30, Erd­beeren 35 bis 55 Pf., junge Hähne 1 bis 1,20 Mark, Suppenhühner 90 Pf. bis 1 Mark, Tauben, das Stück 50 bis 70 Pf., Blumenkohl, das Stück 10 bis 60 Pf., Salat 5 bis 8, Salatgurken 20 bis 45, Oberkohlrabi 5 bis 10, Rettich 5 bis 10, Radieschen, das Bündel 8 bis 15 Pf, Frühkartoffeln, 50 kg 10 Mark.

Wiederbeginn der Sprechstunde 3. Juli

Gießen, den 29. Juni 1939.

Der Oberbürgermeister.

Ritter.

Todesanzeige.

Am 22. Juni 1939 starb infolge Unglücksfalles der

Unteroffizier

DieAxtimHaus erspart den Zimmermann, aber nicht bei Hühneraugen, da hilft nur Lebewohl. Blechdose (8 Pfla­ster) 65 Pf. in Apo­theken und Drog.

Danksagung.

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme beim Heim­gänge unserer lieben Entschlafenen, für die Liebe, die ihr während ihrer langen Krankheit zuteil geworden ist, sowie Herrn Pfarrer Gondrum für seine trostreichen Worte am Grabe sagen wir unseren innigsten Dank.

Im Namen der Hinterbliebenen:

Emil Schlag.

Praxis bis zum 12. Juli geschlossen Dentist Zutt

Bahnhofstraße 76

Ein vorzüglicher, stets pflichtbewußter Unteroffizier, ein aus­gezeichneter Kamerad ist damit aus unseren Reihen gerissen. Wir werden seiner stets in Ehren gedenken.

Keidel

Oberleutnant und Kompaniechef

10./In£-Rgt. 115.

Betrifft: Wohusiedlungsgebiet Gießen.

Vorstehende Bekanntmachung bringe ich , zur öffentlichen Kenntnis. Die Teilung eines Grund- stücks, die Auflassung eines Grundstücks oder Grund­stücksteils sowie jede Vereinbarung, durch die einem anderen ein Recht zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräumt wird, bedarf gemäß § 4 des Gesetzes über die Aufschließung von Wohnsiedlungsgebieten vom 22. 9. 1933 zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der zuständigen Be­hörde. Soweit der Stadtkreis Gießen tn Frage kommt, ist der Oberbürgermeister der Stadt Gießen zur Er­teilung der erforderlichen Genehmigung zuständig.

Gießen, den 29. Juni 1939. 4640C

Betrifft: Wohusiedlungsgebiet Gießen.

Bekanntmachung.

Auf Grund des Gesetzes vom 22. September 1933 über die Aufschließung von Wohnsiedlungsgcbieten (Reichsgesetzbl. I S. 659) werden folgende Gemar­kungen mit Wirkung vom 1. Juli 1939 zum Wohn­siedlungsgebiet erklärt:

1. Stadt Gießen mit Schiffenberg, Klern-Lrnden und Wieseck,

2. Annerod,

3. Rödgen,

4. Leihgestern,

5. Heuchelheim.

Darmstadt, den 20. Mai 1939.

Der Reichsstatthalter in Hessen Landesregierung

I. V.: Reiner.

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Betr.: Ausweiszwang.

Bekanntmachung.

Aus gegebenem Anlaß wird erneut darauf hinge­wiesen, daß nach dem Paßgesetz von 1867 Reichs­angehörige und Ausländer verpflichtet sind, sich auf amtliches Erfordern jederzeit über ihre Person genügend auszuweisen. Reichsangehörige über 15Jahre kommen dieser Ausweispflicht zweckmäßig durch Vor­zeigen irgendeines gültigen amtlichen Lichtbildaus­weises nach, da sie andernfalls Gefahr laufen, bis zur Feststellung ihrer Person polizeilich festgehalten zu werden. Für Ausländer ist diese Ausweispflicht durch die Paßverordnung von 1919 zum Paßzwang erweitert worden, d. h. alle Ausländer müssen beim Aufenthalt im Reichsgebiet, wenn sie sich nicht nach der Paßstrafverordnung von 1923 strafbar machen wollen, einen gültigen Heimatpaß oder einen nach deutschem Recht anerkannten Paßersatz bei sich führen.

Auf Anregung von Land rat Dr. Lotz wurde < ?estern von zahlreichen Bürgermeistern des Land- < reifes Gießen eine Fahrt unternommen, die dem j besonderen Iweck diente, Schwimmbäder zu besich­tigen und den Bürgermeistern Anregungen ver­schaffen sollte, wie sie in ihren Gemeinden ähnliche Einrichtungen schaffen können, die der Leibesertüch­tigung auch der ländlichen Bevölkerung dienen können. Die Besichtigungsfahrt galt Gemeinden und Städten verschiedener Größen, so daß sehr anschau­lich zu erkennen war, in welcher Form, entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungskraft, die einzelnen Gemeinden das Problem des Schwimmbadbaues lösten. Die Fahrt, die mit mehreren Personenkraft- wagen und drei vollbesetzten Omnibussen durchge- führt wurde, führte zunächst nach Rüsselsheim, wo ein Schwimmbad großen Ausmaßes im Entstehen begriffen ist. Anschließend wurde der Weltflughafen Rhein-Main besucht. Dann wurde die Fahrt nach Groß-Gerau fortgesetzt, sie führte ferner nach Krum- stadt und nach dem Siedlungsdorf Allmendfeld, das hie ländlichen Bürgermeister in allen seinen An­lagen besonders interessierte.

lieber Bensheim, Heppenheim und Lindenfels wurde dann die kleine Gemeinde Hammelbach im Odenwald besucht, die durch den Bau eines Schwimmbades ihre Bedeutung als Kurort beson­ders steigern konnte. In Erbach wurden das Schloß, der Marktplatz, schließlich auch das Elfenbeinschnitz­museum besichtigt und dabei starke Eindrücke ge­wonnen. Auch das Sportgelände von Erbach wurde einer eingehenden Besichtigung unterzogen. In Michelbach wurde das schöne Rathaus bewundert und ebenfalls den Sportstätten ein Besuch obge- stattet. Die Fahrt fand ihren Abschluß in Seligen­stadt, wo die Aufmerksamkeit der Gäste dem herr­lichen Marktplatz, ferner der Einharts-Basilika und den sonstigen Sehenswürdigkeiten der Stadt galt. Zu später abendlicher Stunde und erfüllt von den überreichen Eindrücken, die die Fahrt vermittelte, kehrten die Bürgermeister wieder zurück. Ueberall waren sie mit großer Herzlichkeit ausgenommen worden. Ueberall auch wurden umfassende Erklä­rungen über die von den einzelnen Gemeinden durchgeführten Sportanlagenbauten gegeben, so daß der Zweck her Fahrt vollauf erfüllt worden sein dürste.

* Beförderungen bei der Reichspost.

Im Dienstbezirk Gießen der Reichspost wurden ntit Wirkung ab 1. Juli bzw. 1. April nachstehende Beamte befördert: Postinspektor Georg Faust zum Oberpostinspektor, die Postsekretäre Georg Korell und Heinrich Paulus zu Oberpostsekretären und die Postsekretä^in Marie Reuhl zur Oberpostsekretärin. Der außerplanmäßige Werkführer Willy Flach wurde zum Werkführer ernannt/ Weiterhin wurden die Postbetriebsassistenten Heinrich Martin, Theodor Bünding, Heinrich Weiß, Johann Flach, Adam Ritz, Otto Kaiser, Jakob Schneider, Heinrich Mattern, Konrad Schmehl, Wilhelm Semper und Johannes Kind, sowie der Oberpostschaffner Karl Staubach zu Postbetriebsworten befördert. Die Postschaffner Heinrich Sann und der am Zweigpostamt Londor tätige Friedrich Dietzler wurden zu Postbetriebs­assistenten ernannt. Zum Oberpostschaffner wurde der Postschaffner Otto Neeb und zu Postschaffnern Friedrich Wetz, Ludwig Balser, Ludwig Lich, Otto Jung und Theodor Rinn ernannt.

Gießener Dochenmarktpreise.

Gießen, l.Juli. Auf dem heutigen Wochen­markt kosteten: Markenbutter, Vi kg 1,60 Mark, Matte 25 bis 50 Pf., Käse, das Stück 4 bis 10, deutsche Eier, vollfrisch, Klasse S 13, A 12/4, B 12, C 11K D 10^, Wirsing, % kg 15 bis 16, Weiß- kraut 15 bis 16, gelbe Rüben, das Bündel 12 bis

Abgabe her Einkommensteuererklärung noch wäh­rend des Kalenderjahres im Hinblick auf die bevor- tehende Geburt eines Kindes eine Herab- etzung der Einkommensteuer vorauszahlun- ge n beantragt werden können, zumal bei der Geburt des ersten Kindes. Es genügt, daß die endgültige Einkommensteuer voraussichtlich um mehr als Vs, mindestens 100 RM. niedriger sein wird als die durch den letzten Steuerbescheid festgesetzten Vorauszahlungen. Bei Ehepaaren, die bisher nach Gruppe III veranlagt wurden, macht bei einem Einkommen von 4300 RM. oder darüber die Er­mäßigung der Einkommensteuer infolge Geburt des ersten Kmdes stets mehr als 100 RM. aus, bei Ehepaaren, die wegen langjähriger Kinderlosigkeit ihrer Ehe nach Gruppe II zu veranlagen wären, sogar schon ab 2000 RM. Einkommen.

Ermäßigung der Vürgersteuer.

Bei der Bürgersteuer tritt eine Ermäßigung erst von der Geburt eines 2. Kindes ab ein. Hier ist für die Gewährung der Kinderermäßigung der Familienstand am jeweiligen Stichtag maßgebend. Daher werden bei der Bürgersteuer 1940, die im Dezember 1939 durch Steuerbescheid bzw. auf der Steuerkarte angefordert werden wird, nur solche Kinder mitgezählt, die spätestens am 10. Oktober 1939 geboren sind bzw. geboren sein werden. Kin­der, die erst nach dem 10. Oktober 193,9 geboren sind bzw. bis zum 10. Oktober 1940 geboren werden, werden erst bei der Bürger- steuer 1941 berücksichtigt. Dies gilt sowohl für die auf den Steuerkarten angeforderte Vürgersteuer, die von Lohn- oder Gehaltsbezügen einbehalten wird, als auch von her Bürgersteuer, die durch Steuerbescheid festgesetzt wird. Bei einem zur Ein­kommensteuer veranlagten Einkommen unter 2600 RM. oder Gehalts- oder Lohneinkünften (brutto) unter 2800 RM. wird her Reichssatz (Steuermeß. betrag) für das 2. Kind und 3. Kind um je 2 RM. ermäßigt; vom 4. Kind ab besteht Steuerfreiheit. Liegt das Einkommen darüber, aber unter 25 000 RM., so wird der Reichssatz für das 2. und 3. Kind um je 1 RM., vom 4. Kind ab um je 2 RM. für jedes neugeborene Kind ermäßigt. Bei Einkommen über 25 000 RM. wird keine Kinderermäßigung ge­währt.

Zur Erlangung her Ermäßigung bei der Bürger­steuer genügt es regelmäßig, daß das oder hie neu­geborenen Kinder von dem Haushaltungsvorstand in der Haushalt-Lifte der Personenstands­aufnahme am 10. Oktober mitaufge führt werden, da nach dieser die Lohn st euer karten und Bürger­steuerbescheide ausgeschrieben werden. Ist das neu­geborene Kind trotzdem auf der Steuerkarte bzw. im Bürgersteuerbescheid noch nicht berücksichtigt, so ist bei der für die Ausschreibung zuständigen Ge­meindebehörde Einspruch einzulegen und eine ent­sprechende Berichtigung zu beantragen.

Mehreinkommensieuer-Freibelrag.

Bei der Mehreinkommensteuer bringt erst die Ge­burt eines dritten Kindes eine Vergünstigung. Da diese davon abhängt, daß für das Kind in dem sog.Zweitjahr" bei der Einkommensteuer Kinderermäßigung zu gewähren war, werden bei h er Mehreinkommen st euer 1939 nur Kin-

Dio Steuervergünstigungen, die durch die Geburt ' eines Kindes ausgelöst werden, sind im Laufe der Jahre immer mehr ausgebaut worden. Diese zu­nehmende Verfeinerung hat dazu geführt, daß viel- ach noch bei den Eltern eines neuen Erdenbürgers Inklarheiten über den Umfang der Vergünstigun­gen, den Zeitpunkt für ihr Inkrafttreten und die Wege zu ihrer Erlangung bestehen. Eine zusam­menfassende Darstellung erscheint daher angebracht.

Lohnsieuerermäßigung bei Gehalts- und Lohnempfängern.

Bei der Lohnsteuer kann das Inkrafttreten her Vergünstigungen am schnellsten und einfachsten er­reicht werden. Der Gehalts- oder Lohnempfänger kann sich bereits kurz vor dem glücklichen, aber ja nicht völlig unerwarteten Ereignis seine Steuer­karte vom Arbeitgeber aushändigen lassen. Er hat dann, zumal in Orten, wo das Standesamt und die zur Ausschreibung der Steuerkarten zuständige Ge­meindebehörde in einem und demselben Gebäude untergebracht sind, nur einen einzigen Gang, wenn er unmittelbar nach der Anmeldung des Kindes auf dem Standesamt die noch tintenfrische Geburts­urkunde im Nebenzimmer bei dem zuständigen Be­amten zusammen mit her Steuerkarte vorzeigt, da­mit letztere berichtigt wird. Die Vergünstigung wird bereits für hie nächste auf die Eintragung folgende Lohnzahlung gewährt. Wenn man sich beeilt, kann man also noch für ein Kind, das erst am Tag der Gehaltszahlung selbst geboren ist, die Vergünsti­gung erhalten. Stirbt ein Kind in den ersten Tagen nach der Geburt, jedoch nachdem es bereits auf der Steuerkarte eingetragen ist, so bleibt die Ermäßi­gung trotzdem bis zum Ende des Kalenderjahres bestehen. Der Umfang her Vergünstigung ist aus her Lohnsteuertabelle ohne weiteres zu ersehen.

Einkommensteuer-Ermäßigung im Steuerbescheid und bei den Vorauszahlungen.

Bei her Veranlagung zur Einkommensteuer wird eine Kinderermäßigung nur für die neugeborenen Kinder gewährt, die mindestens vier Monate wäh­rend des maßgebenden Kalenderjahres zum Haus­halt btr Eltern gehört haben. Daher können z. B. nur die vor dem 1. September 1939 ge­borenen Kinder bei der Veranlagung für 1939 be­rücksichtigt werden, und auch diese nur, wenn sie lebend zur Welt gekommen und nicht bereits vor Ablauf von vier Monaten nach ihrer Geburt wieder verstorben sind. Für Kinder, die erst nach dem 31. August 1939 geboren werden, kann frühestens bei der Veranlagung der Einkommensteuer für 1940 eine Kinderermäßigung gewährt werden. Doch kom­men nach her Geburt eines ersten Kindes in der Zeit zwischen 1. September und 31. Dezember 1939 Ehepaare, deren Ehe vor dem 1. Januar 1934 ge­schlossen wunde und bisher kinderlos geblieben ist, bei der Veranlagung für 1939 wenigstens in hie Steuergruppe III bzw. sie bleiben in dieser Steuer­gruppe; die Steuergruppe II, deren Sätze um etwa 40 v. H. höher sind, bleibt ihnen also erspart.

für Erlangung dieser Vergünstigungen genügt es, die neugeborenen Kinder auf der Steuer- , erklärung mit Vornamen und Geburtsdatum aufgeführt werden. Geburtsurkunden brauchen . nicht bei gefügt zu werden. Sehr oft wird schon vor

seit über drei Jahrzehnten zum treuen Leserkreis des Gießener Anzeigers.

** Ausweiszwang. In einer Bekannt­machung des Herrn Oberbürgermeisters wird darauf hingewiesen, daß für jeden Reichsangehörigen, ins­besondere auch für Ausländer, hie sich im Reichs­gebiet aufhalten, her Ausweiszwang besteht. Jeder­mann muß in der Lage sein, einen gültigen amt­lichen Ausweis vorzeigen zu können.

** Ausgabe von Versicherungs­karten zur Handwerker-Altersver­sorgung. Die Kreishandwerkerschaft gibt bekannt, daß die Ausgabe der grünen Derficherungskarten zur Altersversorgung innerhalb des Kreises Gießen an verschiedenen Orten erfolgt, und zwar in Gießen für Stadt und nächste Umgebung, ferner in Grün­berg, in Laubach, in Lich, in Hungen und in Lollar jeweils für die Stadt bzw. die Gemeinde selbst und für die nähere Umgebung. Die Ausgabe der Karten erfolgt jeweils in den Diensträumen der Bürger­meistereien.

Bei der Vermögensteuer wird für jedes Kind, das am Stichtag her Dermögensfeststellung mit den Eltern zusammen zu veranlagen war, diesen ein Frei betrag van 10 000 RM. vom steuer­pflichtigen Vermögen abgezogen. Doch st, ha seit 1935 keine neue allgemeine Vermögen- teuerveranl a aung durchgeführt worden ist, bisher noch immer her Familienstand vom 1.5a« nuar 1935 allgemein maßgebend, und zwar auch bei etwaigen Neuoeranlagungen wegen Er­höhung oder Rückgang des steuerpflichtigen Ver­mögens. Für zwischen dem 1. Januar 1935 und 31. Dezember 1938 geborene Kinder kommt die Ge­währung eines Freibetrages von 10 000 RM. nur in Betracht, wenn ein Ehegatte oder.eines her mit den Eltern nach dem Stande vom 1. Januar 1935 zusammen veranlagten Kinder verstorben ist und die Vermögenfteuer wegen Erhöhung ober Rückgang des Vermögens der Ueberlebenden auf den 1. Januar 1939 ' neu veranlagt wird.

Bei Erhöhungen des Vermögens nimmt das Finanzamt von sich aus eine Neuveranlagung vor. Herabsetzungen der Vermögensteuer wegen Rückgang des Vermögens müssen bis zum Ende des Kalenderjahres, auf dessen Beginn der Ver- mögensrückgang festzustellen ist, vom Steuerpflichti­gen beantragt werden.

Für jedes in den Jahren 1935 bis 1938 gebore­nes Kind, für das kein derartiger Frei- bet r a g vom Vermögen ab gezogen wird (weil kein Todesfall ober keine Vermöge nsänderung um mehr als ein Fünftel ein getreten ist), wird den El­tern der Jahresbetrag her Vermögensteuer 1939 um je 50 RM. im Billigkeitswege ermäßigt. Der Antrag auf diese Ermäßigung ist an keine bestimmte Frist gebunden. Er kann jederzeit noch mit Wirkung für die bereits am 10. Mai 1939 fällig gewesene erste Rate her Vermögensteuer für hie Zeit vom 1. April 1939 bis 31. März 1940 bei dem Finanzamt gestellt werden. Dr. Bickerich.

Büch erlisch.

Trübners Deutsches Wörterbuch. Im Auftrag her Arbeitsgemeinschaft für deittfche Wortforschung herausgegeben von Alfred Götze. Fünfzehnte Lieferung: Hirt Hütte. Preis 1 RM. Verlag Walther he Gruyter unb Co., Berlin 1938. (27) Mit dieser 15. Lieferung wird zum ersten Male ein vollständiger Band des gesamten Werkes abgeschlossen: 3. Band, G bis H. Zugleich wird eine neue Gliederung des Ganzen in acht Bände be­kanntgegeben. Der neuen Lieferung liegt ein Ver­zeichnis her llMarbeiter bei. Der Arbeitsplan ist im übrigen der gleiche geblieben, wie er den früher erschienenen Abschnitten zugrunde lag. Aus dem Inhalt seien diesmal die folgenden Wortgeschichten genannt: Hirt; hoch; Hochzeit; Hokuspokus; Hölle; hören; Horn; Hose; Humor; Hundsfott; hurra; Husar; Hut. Hans Thyriot.

Die Lohnsteuer. Was Arbeitgeber unb Arbeitnehmer von der Lohnsteuer sowie her vom Arbeitslohn zu berechnenden Wehrsteuer, Bürger­steuer und Kirchensteuer wissen müssen! Mit aus­führlichen Lohn- und Wehrlohnsteuer-Tabellen. (2. Auflage.) Don Obersteuerinspektor P. Heeg. Ver­lag Wilh. Stoll fuß in Bonn. Preis 1,25 RM. (34) Die Schrift behandelt allgemeinverständlich die wichtigsten Bestimmungen über den Abzug der Lohnsteuer vom Arbeitslohn unter Berücksichtigung der neuesten Gesetzgebung.

Die Gewerbesteuer. (2. Auslage.) Von Steuerinspektor Dr. W. Sinzig. Verlag Wilh. Stoll- fuß in Bonn. Preis 1,25 RM. Das neue Gewerbe- steuergesetz hat eine reichseinheitliche Regelung ge­troffen. Dieses ist in übersichtlicher Form erläutert. Geeignete Beispiele sind herangezogen unb geben dem Benutzer praktische Fingerzeige.

frleb kaufte sechs Pferde, darunter Nachkommen her bekannten VererberVordermann" unbDia­mant" an. Es waren bies Pferbe her Züchter chch. Deith II., Reichelsheim/W. (Vordermann"); Wilhelm Nicklas, Weitershain/Kr. Gießen (Deich- graf"); Arthur Roth, Muschenheim (Lichtfleck"); Emst Bruckmann, Birklar (Diamant"); Rudolf Koch, Trais-Münzenberg/Kr. Friedberg (Diamant") unb Albr. Müller, Bellersheim (Dorbermann").

Bei der Prämiierung wurden drei zweite Preise ausgegeben, und zwar an Willi Mann (Nidda), an Johannes Wehrheim (Robheim v. b. H.) unb an Theodor Peter (Bernsfeld).

Bürgermeister des Kreises Gießen auf großer Besichtigungsfahrt.

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