Nr. 229 Erstes Blau
188. Jahrgang
Zreitag, 30. September 1938
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Am 1. Oktober wird das Sudetenland frei.
München, 30. Sept. (ORB ) Oie Besprechungen, die die Regierungschefs von Oeutschland, Italien, Frankreich und England Oonnerstagmittag begonnen haben, haben am späten Abend ihren Abschluß gefunden. Oie in Dokumenten niedergelegten Beschlüsse sind der tschechischen Regierung sofort übermittelt worden. Sie legen u. a. fest: Oen Beginn der Räumung am 1. Oktober, Vollziehung der Räumung ohne Zerstörung der vorhandenen Einrichtungen bis zum 10. Oktober, die Aufstellung näherer Räumungsmodalitäten durch einen internationalen Ausschuß und den Beginn der etappenweisen Besetzung des vorwiegend deutschen Gebietes durch deutsche Truppen am 1. Oktober. Oas restliche Gebiet vorwiegend deutschen Charakters wird vom internationalen Ausschuß festgestellt und bis zum 10. Oktober besetzt. Oer internationale Ausschuß bestimmt die Gebiete, in denen spätestens bis Ende November eine Volksabstimmung stattfindet. Nie tschecho-stowakische Regierung wird innerhalb vier Wochen alle Gudetendeutschen auf ihren Wunsch entlassen. Oas Problem der polnischen und ungarischen Minderheiten wird, sofern es nicht innerhalb von drei Monaten durch die betreffenden Regierungen geregelt wird, Gegenstand einer weiteren Zusammenkunft der Regierungschefs bilden.
Willkommen im Reich!
Das Sudetenland ist frei. Der gemeinsamen Arbeit der leitenden Staatsmänner der vier größten Nationen Europas ist es gelungen, den europäischen Frieden zu sichern durch eine Übereinkunft, die die Modalitäten für die von den Tschechen bereits zugesagte Abtretung des sudetendeutschen Gebiets an das Reich unmißverständlich festlegt. Das deutsche Volk ist tief bewegt von dem Erfolg dieser europäischen Zusammenarbeit und es hofft, die entschei« dungsvollen Stunden in München möchten den Weg weit geöffnet haben für ein neues, auf gegenseitigem Verständnis sich gründendes, enges Vertrauensverhältnis der vier großen europäischen Völker. Deutschland weiß, daß der in München zutage getretene und von dem schönsten Erfolg begleitete Wille zur Zusammenarbeit die sicherste Gewähr ist für die Erhaltung des Friedens sowohl wie für die gesunde und natürliche Fortentwicklung der europäischen Probleme im Sinne einer auf der Achtung der Lebensnotwendigkeiten gleichberechtigter Nationen ruhenden neuen europäischen Friedensordnung. In persönlicher Fühlungnahme und vertrauensvoller Aussprache der von den heißen Segenswünschen ihrer Völker geleiteten vier Staatsmänner konnte so in München ein Werk geschaffen werden, das nicht nur geeignet ist, die furchtbare Wiederholung eines Weltkrieges zu verhindern, eines Kriege' der der Selbstzerfleischung Europas gleichkäme, sondern das auch eine Wende in der europäischen Politik bedeuten wird, den Anbruch einer neuen Epoche, in der Mißtrauen und Argwohn, Völkerverhetzung und Lüge der gemeinsame Kampf aller Gutgesinnten gilt. Das deutsche Volk vereinigt sich in dieser bedeutungsvollen Stunde in dem Gefühl tiefsten Dankes an den Führer, dessen ebenso kluger wie entschlossener Staatskunst es wiederum gelungen ist, das große Ziel, die Befreiung unserer 3V- Millionen sudetendeutschen Brüder, zu erreichen, ohne daß es über die Durchsetzung des wohlbegrün- Üeten deutschen Rechtsanspruchs zu einem europäischen Konflikt kommt. Dankbar erkennt auch das deutsche Volk an, welches Verständnis die drei ausländischen Staatsmänner gezeigt haben und welche praktische Mitarbeit sie geleistet haben, um für ein Problem eine brauchbare Lösung zu finden, die geeignet ist, den Unruheherd, den die Tschecho-Slowa- kei in ihrer bisherigen Gestalt für ganz Europa bildete, zu beseitigen. Mit besonderer Herzlichkeit gelenkt das deutsche Volk der Mitarbeit Mussolinis, der keine Mühe gescheut hat, um in schwierigen Verhandlungen mit seinem Rat zu helfen, eine Uebereinkunft zu treffen, die der Lage gerecht wird. So hat sich der Duce des Faschismus wiederum als treuester Freund des nationalsozialistischen Deutschlands erwiesen. München hat den Satz von den itoei Ländern in einem Block erneut erhärtet.
Denn es nun auch noch gelingen wird, in der 'estgesetzten Frist von drei Monaten das Problem ler polnischen und ungarischen Minderheiten in der Tschecho-Slowakei in einer die Wünsche der beiden beteiligten, dem Deutschen Reich eng befreundeten Kationen voll befriedigenden Weife zu lösen, wird las Ergebnis der Münchener Besprechung auch nach tiefer Seite hin abgerundet sein. Uns Deutschen legt es in dieser Stunde natürlich vor allem am Herzen, den sudetendeutschen Volksgenossen, denen run der Weg ins Reich geöffnet worden ist, em steudiges Willkomm zu entbieten. Jahre hindurch Baren wir Zeugen ihres erschütternden Leidens, ttit ihnen haben wir in den letzten Wochen und Monaten gebangt und gehofft auf endlich« Befreiung von dem furchtbaren Martyrium der Unterdrückung und Versklavung, mit ihnen vereinigen wir uns in innigem Dank, daß sie nun heimkehren birfen ins Reich, ohne daß die furchtbaren Schrecken eines Krieges über sie hinweggehen. Sie dürfen versichert sein, daß das Großdeutsche Reich alles dcransetzen wird, um aus den verödeten Landstrichen des Sudetenlandes blühende Gefilde zu wachen, die von den Tschechen zugrunde gerichtete L irtschaft wird im Rahmen des großdeutschen Dirtschaftsraums mit seinen erweiterten Möglich- hiten jede Förderung erfahren und die gequälten
sudetendeutschen Volksgenossen werden unter dem Schutz des Reiches, in der liebevollen Fürsorge der deutschen Volksgemeinschaft Ruhe und Frieden wiederfinden, die sie so lange hatten entbehren müssen. Das sei unser aller Dank für die Treue, die die Millionen unserer sudetendeutschen Brüder durch
unendliches Leid und ein Meer von Tränen dem Großdeutschen Gödanken bewiesen haben. Mit dem Gelöbnis „Treue um Treue" entbieten wir ihnen allen, denen diese Stunde Erfüllung heißen Sehnens brachte, ein herzliches Willkomm im Großdeutschen Reich. F- W. L.
Das Ergebnis der Münchener Besprechung.
Das Schllißkommuniquö.
München. 30. Sept (DRV.) DW Besprechungen, die die Regierungschefs von Deutschland, Italien, Frankreich und England Donnerstag mittag begonnen haben, haben am späten Abend ihren Abschluß gesunden. Die gefaßten B e- schlösse, die in nachfolgenden Dokumenten niedergelegt sind, sind der tschechischen Regierung sofort übermittelt worden.
Abkommen zwischen Deutschland, dem Vereinigten Königreich von Großbritannien, Frankreich und Italien. Getroffen in München am 29. September 1938. Deutschland, das Vereinigte Königreich von Groh- britannien, Frankreich und Italien sind unter Berücksichtigung des Abkommens, das hinsichtlich der Abtretung des sudetendeutschen Gebietes bereits grundsätzlich erzielt wurde, über folgende Bedingungen und Modalitäten dieser Abtretung und die danach zu ergreifenden Maßnahmen übereingekommen und erklären sich durch dieses Abkommen einzeln verantwortlich für die zur Sicherung seiner Erfüllung notwendigen Schritte.
1. Die Räumung beginnt am 1. Oktober.
2. Das Vereinigte Königreich von Großbritannien, Frankreich und Italien vereinbaren, daß die Räumung des Gebietes bis zum 10. Oktober vollzogen wird, und zwar ohne Zerftö- rung irgendwelcher be ft ehender Einrichtungen, und daß die tschecho-flowakifche Regierung die Verantwortung dafür trägt, daß die Räumung ohne die Schädigung der bezeichneten Einrichtungen durchgeführt wird.
3. Die Modalitäten der Räumung werden im einzelnen durch einen internationalen A u s- s ch u ß festgelegt, der sich aus Vertretern Deutschlands, des Vereinigten Königreiches von Großbritannien, Frankreich, Italien und der Tschecho-Slowakei ;u- sammenfeht.
4. Die etappenweise Besetzung des vorwiegend deutschen Gebietes durch deutsche Truppen beginnt am 1. Oktober. Die vier auf der anliegenden Karte bezeichneten Gebietsabschnitte werden in folgender Reihenfolge durch deutsche Truppen beseht:
der mit I bezeichnete Gebietsabschnitt am 1. und 2. Oktober;
der mit II bezeichnete Gebietsabschnitt am 2. und 3. Oktober;
der mit III bezeichnete Gebietsabschnitt am 3., 4. und 5. Oktober;
der mit IV bezeichnete Gebietsabschnitt am 6. und 7. Oktober.
Das restliche Gebiet vorwiegend deutschen Ehorakters wird unverzüglich von dem oben erwähnten internationalen Ausschuß festgestellt und bis zum 10. Oktober durch deutsche Truppen beseht werden.
5. Der in § 3 erwähnte internationaleAus-
schuh wird die Gebiete bestimmen, in denen eine Volksabstimmung slatlfinden solle. Diese Gebiete werden bis zum Abschluß der Volksabstimmung durch internationale Formationen beseht werden. Der gleiche Ausschuß wird die Modalitäten festlegen, unter denen die Volksabstimmung durchgeführt werden soll, wobei d i e Modalitäten der Saarabstimmung als Grundlage zu betrachten sind. Der Ausschuß wird ebenfalls den Tag fest sehen, an dem die Volksabstimmung stattfindet; dieser Tag darf jedoch nicht später als Ende November liegen.
6. Die endgültige Festlegung der Grenzen wird durch den internationalen Ausschuß vorgenommen werden. Dieser Ausschuß ist berechtigt, den vier Mächten Deutschland, dem Vereinigten Königreich von Großbritannisn, Frankreich und Italien in bestimmten Ausnahmefällen geringfügige Abweichungen von der streng ethnographischen Bestimmung der ohne Volksabstimmung zu übertragenden Zonen zu empfehlen.
7. Es wird ein O p t l o n s r e ch t für den Ueber- tritt in die abgetretenen Gebiete und für den Austritt aus ihnen vorgesehen. Die Option muß innerhalb von sechs Monaten, vom Zeitpunkt des Abschlusses dieses Abkommen an, ausgeübt werden. Ein deutsch-tschecho-slowakifcher Ausschuß wird die Einzelheiten der Option bestimmen, Verfahren und Erleichterungen des Austausches der Bevölkerung erwägen und grundsätzliche Fragen klären, die sich aus diesem Austausch ergeben.
8. Die tschecho-slowakische Regierung wird innerhalb einer Frist von vier Wochen vom Tage des Abschlusses dieses Abkommens an, alle Sudetendeutschen aus ihren militärischen und polizeilichen Verbänden entlassen, die diese Entlassung wünschen. Innerhalb derselben Frist wird die tschecho-slowakische Regierung sudetendeutsche Gefangene entlassen, die wegen politischer Delikte Freiheitsstrafen verbüßen.
München, den 29. September 1938.
Zusätzliche Erklärung
Die Regierungschefs der vier Mächte erklären, ' bafo das Problem der polnischen und un- igarischen Minderheiten in der Tschecho- ' Slowakei, sofern es nicht innerhalb von drei Mo- naten durch eine Vereinbarung unter ben betreffcn- ben Regierungen geregelt wirb, ben Gegen st anb einer weiteren Zusammenkunft ber hier anwesenden Regierungschefs der vier Mächte bilden wird.
Zukatz zu dem Abkommen.
Seiner Majestät Regierung im Vereinigten Königreich Großbritannien und die französische Regierung haben sich dem vorstehenden Abkommen angeschloffen auf der Grunblage, baß sie zu bem Angebot stehen, welches in § 6 ber englisch - französischen Vorschläge vom 19. September enthalten ist betreffend eine internationale Garantie der neuen Grenzen des tschecho - slowakischen Staates gegen einen unprovozierten Angriff.
Sobald die Frage der polnischen unb ungarischen Minderheiten in der Tschecho-
Slowakei geregelt ist, werden Deutschland und Jtalien ihrerseits der Tschecho-Slowakei eine Garantie geben.
Zusätzliche Erklärung.
Die vier anwesenden Regierungschefs find sich darüber einig, daß ber in bem heutigen Abkommen vorgesehene Ausschuß sich aus bem Staatssekretär bes Auswärtigen Amtes, ben in Berlin beglaubigten Botschaftern Englands, Frankreichs und Italiens und einem von der tschechoslowakischen Regierung zu ernennenden Mitglied zusammen- setzt.
Alle Fragen, die sich aus der Gebiets- übergabe ergeben, gelten als zur Zuständigkeit des internationalen Ausschusses gehörig.
München, 29. September 1938.
Der Akt der Unterzeichnung.
München, 30. Sept (DRV. Funkspruch.) Rach einer Gesamtbesprechungsdauer von mehr als acht Stunden unterzeichnete der Führer und Reichskanzler um 0.28 Uhr als Erster das Abkommen der vier Mächte in zweifacher Aus- feritgung sowie die dazu gehörige Volkstumskarte der Tschecho-Slowakei mit den Eintragungen der abzutretenden sudetendeutschen Gebiete. Es folgten die Unterschriften des britischen Premierministers Ehamberlain, des italienischen Regierungschefs Mussolini und des französischen Ministerpräsidenten D a l a d i e r.
Die Vildberichterslatter hielten die denkwürdigen Augenblicke fest, da die ersten Staatsmänner der vier größten Länder Europas den Schlußstrich unter die tschecho-slowakische Krise setzten.
Zu der Unterzeichnung sowie schon vorher zur letzten Verlesung des Abkommens und der vier zusätzlichen Erklärungen hatten sich sämtliche an den Besprechungen direkt beteiligten Herren im Arbeitszimmer des Führers versammelt. Die vier Regierungschefs und ihre Mitarbeiter hatten im Halbkreis am runden Tisch um den großen Kamin unter dem Bilde des ersten deutschen Reichskanzlers Otto von Bismarck Platz genommen. Man sah neben den Regierungschefs den italienischen Außenminister Graf E i a n o , den Reichsminister des Auswärtigen von Ribbentrop, den Generalsekretär des Quai d'Orsay, Leger, und Sir horace Wilson, ferner die Berliner Botschafter Frankreichs, Italiens und Großbritanniens.
Es hatten sich ferner von deutschen Seite eingefunden: Generalfeldmarschall Göring, der Stellvertreter des Führers Rudolf Heß, Reichsminister Freiherr von Reurath, Staatssekretär Freiherr von Weizsäcker, Ministerialdirektor Dr. Gauß sowie weitere Herren des Auswärtigen Amtes und der Umgebung des Führers.
Vor der Unterzeichnung des Abkommens wurde die letzte Verlesung des Schriftstückes vorgenommen, die Legationsrat Dr. S ch m i d t in deutscher und englischer und ein anderer Herr in französischer Sprache vornahm. Rach einigen kurzen Unterhaltungen über den Inhalt der zusätzlichen Erklärungen begann dann die Unlerzeichung.
Rachdem dann noch alle weiteren, offengebliebenen Einzelfragen technischer Art geklärt waren, wurden auch die zusätzlichen Schrift- st ü ck e über das Problem der po l n i f ch e n und ungarischen Minderheiten in der Tschechoslowakei, über die Garantie der Rest- Tschecho-Slowakei, über die Zusammensetzung des in den Abkommen vorgesehenen internationalen Ausschusses sowie über die Zuständigkeit dieses Ausschusses in der gleichen Reihenfolge wie das Hauptabkommen unterzeichnet.
Die maßgeblichen ausländischen Herren trugen sich anschließend in das Gästebuch des Führerbanes


