ZinsloseSarlehenzurEmchtungvonKeingÄten
Nach der Verordnung zur Aenderung von Vorschriften über Kleinsiedlungen und Kleingärten vom 26. Februar 1938, die die Landbeschaffung für Kleingärten erleichtert, hat der Reichsarbeitsminister nunmehr „Bestimmungen über die Förderung des Kleingartenwesens durch Reichsdarlehen" erlassen.
Das Kleingartenwesen will weitesten Volkskreisen wieder mit dem Heimatboden verbinden, um sie durch die Arbeit am Boden gesund und tüchtig zu erhalten, ihre Lebensbedingungen zu verbessern und ihre Liebe zur Heimat zu vertiefen. Deshalb legt die Reichsregierung größten Wert darauf, diese Maßnahme zu verbreitern und ihre Vorteile möglichst vielen Familien zugutekommen zu lassen.
Sie stellt nunmehr für die Einrichtung neuer Umlagen, Deren dauernde Erhaltung gesichert sein muß, zinslose Reichsdarlehen in Höhe von 120 Mark je Kleingarten zur Verfügung. Müssen die Gemeinden als Verfahrensträger das für Kleingartenzwecke nötige Land erwerben, dann erhalten sie für diesen Zweck ein weiteres zinsloses Reichsdarlehen bis zu 100 Mark je Garten. Ein Darlehen in gleicher Höhe
kann bewilligt werden, wenn bereits kleingärtnerisch genutztes Land von der Gemeinde erworben wird, um es dauernder kleingärtnerischer Nutzung zu erhalten. Die Reichsdarlehen sind in 20 Jahren zu tilgen.
Bewerber um einen Kleingarten melden sich bei der Gemeindebehörde, oder bei dem gemeinnützigen Klelngartenunternehmen ihres Bezirks. Sie haben dort einen kleinen Fragebogen auszufüllen. Sobald sich genügend Bewerber (mehr als 20) gemeldet haben, beschafft die Gemeinde geeignetes Land, das dauernd kleingärtnerisch bewirtschaft werden kann, und richtet es in Zusammenarbeit mit den örtlichen Gliederungen des Reichsbundes deutscher Kleingärtner E. V. zu zweckmäßigen Kleingartenanlagen her. Um Barkosten zu sparen, müssen die Bewerber hierbei michelfen.
Allen tüchtigen Familien wird durch diese Maßnahme die Möglichkeit geboten, einen Garten zu bewirtschaften. Die Gemeinden können auf diese Weise gleichzeitig durch schöne Daueranlagen das Stadtbild verbessern. •
Neue Reichshilfe für Kleinrentner.
Auch für die Alten wird gesorgt. - Erste Auszahlung Ende April.
Nachdem die Nationalsozialistische Regierung das nach der Machtübernahme geschaffene Gesetz über Kleinrentnerhilfe durch eine Verordnung vom 24. September 1937 weiter aus gebaut hat, stellt sie jetzt für das nächste Haushaltsjahr 28 250 000 Mark zur Einführung neuer zusätzlicher Leistungen für die Kleinrentner bereit.
Der Reichs- und Preußische Arbeitsminister veröffentlicht im Deutschen Reichsanzeiger die Bestimmungen, die vom 1. April 19 3 8 an für die Zahlung von Reichszuschüssen an Kleinrentner gelten. Während bisher das Reich besondere Mittel einsetzen mußte, um die Fürsorgeverbände bei der Durchführung ihrer Fürsorgemaßnahmen für die Kleinrentner zu entlasten, erhält von jetzt an jeder einzelne Kleinrentner neben den Leistungen der Kleinrentnerfürsorge und Kleinrentnerhilfe einen laufenden Reichszuschuß in bestimmter Höhe. Die Fürsorgeverbände zahlen den Reichszuschuß im Auftrage des Reiches aus. Die erste Zahlung erfolgt für die Monate April und M a i gleichzeitig Ende April. Vom Mai an wird der Reichszuschuß regelmäßig monatlich im voraus gezahlt.
Die neuen Leistungen bedeuten für die Kleinrentner eine wesentliche Erleichterung ihrer wirtschaftlichen Lage. Für die Zahlung des Reichs- zuschufses ist u. a. folgendes bestimmt:
Den Reichszuschuß erhalten alle von den Be- zirksfürsorgeverbänden laufend unterstützten Kleinrentner im Sinne des Kleinrentnerhilfegesetzes oder der FürsorgepftichtverorÄnung. Der Kleinrentner braucht kleinen Antrag aus Gewährung des Reichszuschusses zu stellen; vielmehr zahlt der Be
zirksfürsorgeverband den Reichszuschuß an alle lausend unterstützten Kleinrentner ohne weiteres aus. Kleinrentner, die der Bezirksfürsorgeverband in Altersheimen oder in sonstigen Anstalten betreut, erhalten den Reichszuschuß nur dann, wenn die im einzelnen Fall gewährte Anstaltsfürsorge eigene grundsätzliche Ausgaben des Kleinrentners zur Verbesserung seiner Lebenshaltung rechtfertigt. Keinen Reichszuschuß erhalten Kleinrentner, die im Sinne des Reichsbürgerrechts Juden sind oder als solche gelten.
Der Reichszuschuß beträgt für Kleinrentner ohne mitunterstützte Angehörige in städtischen Bezirksfürsorgeverbänden mit über 100 000 Einwohnern monatlich 12 Mark, mit 20 000 bis 100 000 Einwohnern monatlich 11 Mark, mit unter 20 000 Einwohnern monatlich 10 Mark, in ländlichen Bezirks- fürsorgeverbänden monatlich 10 Mark.
Bei Kleinrentnern, die mit einem ober mehreren Empfängern öffentlicher Fürsorge oder Ar^ßits- losenunterftützung in Familiengemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) zusammenleben, beträgt der Monatssatz des Reichszuschusses an Stelle der oben angegebenen Beträge in den entsprechenden Gruppen 16 Mark, 14.50 Mark oder 13 Mark.
Der Reichszuschuß wird auf die eigenen Leistungen des Bezirksfürsorgeoerbandes nicht angerechnet, so daß sich das bisherige Einkommen des Kleinrentners um den vollen Betrag des Reich.s- zuschusses erhöht.
Die Einführung entsprechender Maßnahmen für die Kleinrentner im Lande Oesterreich bleibt im Hinblick auf das dort geltende Kleinrentnergesetz vom 18. Juli 1929 einem besonderen Erlaß Vorbehalten.
dienste erworben hat. Seine Mitarbeiter sanden I jederzeit bei ihm ein offenes Ohr und. Verständnis für ihre Sorgen und Nöte. Sein Nachfolger ist Reichsbahnrat Pg. Ko eh ne aus Berlin.
25 Jahre Bankbeamter.
Der Handlungsbevollmächtigte der hiesigen Filiale der Commerz- und Privat-Bank, Herr Paul Gänge r i ch , begeht am 1. April sein 25jähriges Dienstjubiläum. Er trat am 1. April 1913 als Lehrling in die Dienste der Mitteldeutschen Creditbank Filiale Gießen, die im Jahre 1929 im Wege der Fusion auf die Commerz- und Privat-Bank überging. Herr Güngerich ist bis heute, nur mit Unterbrechung der Kriegsjahre, in seiner Stellung erfolgreich ^ätig gewesen, seit 15 Jahren in besonderer Vertrauensstellung als Chef des Sekretariats. Während der Kriegsjahre hat Herr Güngerich als Leutnant der Reserve in einem Feld-Artillerie-Regiment mit Auszeichnung im Feld gestanden und eine schwere Verwundung erlitten. Als begeisterter Soldat und als Nationalsozialist hat er sich dem Dritten Reich sofort wieder zur Verfügung gestellt. Er ist vor kurzem zum Hauptmann d. R. im Artillerie-Regiment Nr. 9 befördert worden und gehört seit Jahren der Gießener SA. an. Im Kreise seiner Direktion, seiner Kameraden und Freunde erfreut er sich größte Wertschätzung und Beliebtheit. Dem Jubilar bringen auch wir unseren herzlichen Glückwunsch zu seinem Ehrentage dar.
Reichstarif für den Absperrdienff.
NSG. Zur Regelung der für den Absperr- und Sicherungsdienst einzusetzenden Gliederungsangehörigen, die in den Betrieben der freien Wirtschaft beschäftigt sind, ist eine Reichstarifordnung erlassen worden, auf die besonders hingewiesen wird.
Die Pflicht, jedem Gliederungsangehörigen für diesen Dienst bis zu zehn Arbeitstagen im Jahr Urlaub zu geben, die teilweise Anrechnung dieses Urlaubs auf den Erholungsurlaub sowie die Berechtigung, nacharbeiten zu lassen, ist im einzelnen feftgelegt.
Die Tarifordnung ist in den „Amtlichen Mittei- lungen" des Reichstreuhänders der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Hessen vom 25. März 1938 abgedruckt.
Neue Vorschriften für das Friseurgewerbe.
Lpd. Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung — hat eine Polizeiverordnung zur Ausübung des Friseurhandwerks erlassen, die am 1. April in Kraft tritt. In den 19 Paragraphen der Verordnung sind zum Teil einschneidende Bestimmungen enthalten, die auf die Hygiene Rücksicht nehmen. Neben Anweisungen über die Arbeitsräume ist als Neuerung das Verbot des Massen- Rasierpinsels bemerkenswert. Das Einseifen hat mit der Hand zu erfolgen, wenn der Kunde nicht einen zum eigenen Gebrauch bestimmten Pinsel bei seinem Friseur aufbewahren läßt. Der Blutstiller in Form des bekannten Stiftes fällt ebenfalls weg; zur Blutstillung dürfen nur aus reinen Dorratsbehältern jeweils frisch entnommene, mit Alaunpulver bestreute Wattetupfer verwendet werden. Auch der Schwamm zum allgemeinen Gebrauch nach dem Rasieren und die Puderquaste müssen ver- schwindey. Das Einpudern darf nur mit Puder- zerstäuber oder reinen, frischen Wattebäuschen erfolgen. Endlich verschwinden die Kopfwalzen und Bartbürsten für den allgemeinen Gebrauch.
Beim Wohnungswechsel die Genehmigung zur Tierhaltung einholen.
Lpd. Der Reichstierschutzbund teilt mit: Um Mißverständnisse von vornherein zu vermeiden, ist es angebracht, wenn Tierhalter sich beim bevorstehenden Umzug schriftlich die Genehmigung zur Haltung von Haustieren vom Hauswirt erteilen lassen. Die schriftliche Genehmigung bietet die Gewähr, daß Streitigkeiten über die Berechtigung der Tierhaltung in der Wohnung von vornherein fortfallen. Wer ohne schriftliche Genehmigung Tiere in die neue Wohnuna nimmt und dort hält, muß gewärtig sein, daß ihm die Tierhaltung vom Hauswirt untersagt wird. Ein Einspruch beim Tierschutzverein
fährt zu keinem Erfolg. Die Vereinbarung zwischen der Vermieter- und der Mieterorganisation, die zur Ausstellung des deutschen Einheitsmietrechtes führte, sagt klar und deutlich, daß vor Bezug der neuen Wohnung um schriftliche Genehmigung zur Haltung von Tieren nachzusuchen ist.
Gießener Ziegenzuchtverein.
Der Erste Gießener Ziegenzuchtverein hiell am Samstag im „Burghof" eine Mitgliederversammlung ab, bei der Vereinsführer Hch. Hödel den in Ziegenzüchterkreisen bekannten Preisrichter, Real- lehrer i. R. Rings Hausen, der in Gießen seinen Ruhestand verlebt und als Vorstandsmitglied des früheren Kreisvereins erheblichen Anteil an dem Ansehen der Ziegenzucht im Kreise Gießen und in Oberhessen hat, als neues Mitglied des Gießener Vereins begrüßt. Dann widmete er dem verstorbenen Ehrenmitglied des Vereins, Landwirt Wilhelm Fenchel, Ober-Hörgern, dessen große Verdienste
um die Ziegenzucht er heroorhob, einen herzlichen Nachruf. Die Mitglieder erroiefen dem Verstorbenen die letzte Ehre.
Im geschäftlichen Teil gab Vereinsführer Hödel bekannt, daß der Verein die Milchschafe abgeschafft hat und die Gründe dafür in der kommenden Generalversammlung eingehend dargelegt werden sollen. Ein Stück der Lämmerweide, das anschließend an die Bockstation am Anneröder Weg liegt, wurde bereits an ein Mitglied verpachtet, das darauf eine Hühnerzucht errichten wird. Als Kassenprüfer wurden, entsprechend den neuen Anordnungen, die Mitglieder Zinn, Fischer und Fritz Adam bestimmt. Das Resultat der Milchkontrolle, das einen erfreulichen Fortschritt bedeutet, wurde bekanntgegeben und Milchkontrolleur Fritz Adam Dank und Anerkennung ausgesprochen. Das Tierzuchtamt Gießen ließ mitteilen, daß den Ziegenzüchtern und den Vereinen, wenn in diesem Jahre die Ziegenbockversteigerungen wegen der Gefahr der Maul- und
Klauenseuche nicht abgehalten werden können, futfgf und alte Böcke auf Antrag nachgewiesen werden. Nach reger Aussprache wurde die Versammlung in üblicher Weise geschlossen.
*
** Früherer Büroschluß anläßlich des Führer-Besuches. Die Gießener Geldinstitute sind anläßlich des Führer-Besuches in Frankfurt am morgigen Donnerstag nur von 8 bis 10 Uhr geöffnet. Das Finanzamt hat feinen Kassendienst bereits am Donnerstagvormittag geschlossen, der gesamte übrige Dienst ruht von der Mittagsstunde ab. Die Allgemeine Ortskrankenkasse hält ihre Büros morgen ebenfalls geschlossen.
** D e r 9. Marburger Jägertag. Die Vereinigung ehemaliger Marburger Jäger hat den 9. Jägertag auf die Tage vom 21. bis 23. Mai dieses Jahres festgesetzt und appelliert an alle ehemaligen Marburger Jäger, in diesen Tagen in Marburg zu erscheinen. Der 9. Jägertag ist insofern von besonderer Bedeutung, weil mit ihm die 125. Wiederkehr des Gründungstages des ehemaligen Kurhessischen Jäger-Bataillons Nr. 11 verbunden ist. Der Jägertag wird in enger Ver-
Spenden für Oesterreich.
Alle deutschen Volksgenossen, die an bet Linderung der Rot im Lande Oesterreich mit- helfen wollen, können Geldspenden einzahlen aus das Konto e st e r r e i ch" bei allen Dienststellen des WH7V. oder bei allen in der Reichsgruppe „Banken" zusammengeschlossenen Kreditinstituten (Banken, Girozentralen, Sparkassen, gewerblichen und landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaften) und bei allen Postscheckämtern.
bundenheit mit dem II. Bataillon des Infanterie- Regiments 57 begangen, das mit der Wahrnehmung der Tradition des Kurhessischen Jäger- Bataillons beauftragt ist. Für den 22. Mai sind u.a. vorgesehen: eine Heldengedenkfeier am Säger- denkmal, ein Marsch durch die Stadt, gemeinsam mit dem II. Bataillon Infanterie-Regiment 57, mit anschließendem Vorbeimarsch auf den Lahnwiesen, Vorführungen der Wehrmacht und ein „Grüner Abend", der in einem Zeltbau stattfinden wird, der auf dem jedem Jäger bekannten „Kämpfrasen" stattfinden soll.
** Weihe des Ehrenmals auf dem Annaber g. Das vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge auf dem Annaberg errichtete Ehrenmal für die Gefallenen des Freikorps, des Grenz- und Selbstschutzes wird am 22. Mai im Rahmen einer großen Kundgebung und in Verbindung mit der Eröffnung der auf dem Annaberg von der Provinz Schlesien erbauten Feierstätte geweiht. Alle ehemaligen Freikorps-, Selbst- und Grenzschutzkämpfer, die an der Weihefeier teilnehmen wollen/ werden gebeten, ihre Anschrift unter Angabe der ehemaligen Formation umgehend an den Gau Schlesien des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge, Breslau 5, Tauentzien- straße 16, mitzuteilen. Nähere Einzelheiten werden später bekanntgegeben.
Rundsimkprogramm
Donnerstag, 31. Alärz.
6 Uhr: Morgenspruch, Gymnastik. 6.30: Frühkonzert. *7: Nachrichten. 8.10: Gymnastik. 8.30: Froher Klang zur Werkpause. 9.40: Kleine Ratschläge für Küche und Haus. 10: Schulfunk. Volksliedsingen. 11.40: Schnee an den Hängen, Sonne im Tal ... Saatzeit in der Wetterau. 12: Mittags- konzert. Aus aller Herren Ländern. Eine musikalische Reise. 13: Nachrichten. 13.15: Mittagskonzert (Fortsetzung). 14: Nachrichten. 14.10: Euer Wunsch sei uns Befehl! Konzert zu Gunsten des WHW. Sodann Bericht über den Führer-Besuch in Frankfurt a. M. 24 bis 2: Nachtkonzert. Neue deutsche Unterhaltungsmusik.
Abenteuerin Paris.
ZRoman von Hans Hirthammer.
Copyright by Verlag Oskar Meister, Werdau i. Sa.
21. Fortsetzung. (Nachdruck verboten!)
Der Gefragte strich zärtlich über feinen gepflegten Schnurrbart. „Sehr gut, monsieur le capitame! Es hat uns schon manches Stück Arbeit eingebracht. — Ist wieder mal dicke Lust dort?"
„Sehr dicke Luft! Sie nehmen sich eine Abteilung des Fahndungsdienstes und besetzen unauffällig die angrenzenden Straßen, in Zivil natürlich! Eine zweite Abteilung in Uniform hält sich für den äußersten Fall in der nächstgelegenen Polizeiwache bereit."
„Sehr wohl, monsieur le capitainel"
„Ein gerissener Kerl, dieser Stadler! — Wie ist übrigens die Aktion heute mittag verlaufen? Ihr scheint ja unseren deutschen Kollegen tüchtig in Schweiß gebracht zu haben?"
„Das will ich meinen. Wir inszenierten eine Verfolgung, die sich sehen lassen konnte. Stadler hatte nichts zu lachen. Als er mir am Nachmittag die Hand drückte, um sich für unsere Mithilfe bet der Komödie zu bedanken, sagte er: gar so ernsthaft hätten wir die Sache nicht durchzuführen brauchen. Er sei noch ganz außer Atem von der tollen Hetzjagd."
Monsieur le capitaine lachte belustigt auf, und fein Assistent stimmte pflichtschuldigft mit ein.
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In dieser Nacht, fünfzehn Minuten nach elf Uhr, ging ein einsamer Spaziergänger, etwas angeheitert, aber sonst ein ehrsamer Mann, durch die Rue Faubourg seiner abgelegenen Wohnung zu. (Sir Jang mit lallender Stimme ein heiteres Lied vor sich hin und dachte an nichts Schlimmes.
Plötzlich blieb er stehen und starrte verwundert auf ein Fenster im dritten Stockwerk eines Hauses.
Brannte es dort oben?
Es waren sonderbare Lichtzeichen: einmal hell, einmal dunkel, dann wieder aufflackernd wie Feuer- schein.
„Das ist ja komisch!" murmelte der Spaziergänger. „Es ist keine Lampe, es ist auch fein Feuer. Verdammt, was ist es eigentlich?"
Er sah sich das sonderbare Schauspiel eine Weile an und überzeugte sich einwandfrei, daß es sich
keineswegs um ein Gaukelbild feiner alkoholgetränkten Phantasie handeln konnte.
Schließlich kam ihm die Erleuchtung, daß es rat- am wäre, die. Sache zu melden. Aber er konnte ich lange nicht entscheiden, ob er die Feuerwehr oder das Ueberfallkommando alarmieren sollte.
Zu guter Letzt entschied er sich für die Feuerwehr, weil es einfacher war.
*
In dieser Nacht, wenige Minuten nach zwölf Uhr, landete auf dem Flugplatz Le Bourget ein Polizeiflugzeug deutscher Herkunft, der schnellste Apparat, den man in Berlin zur Verfügung gehabt hatte. Die Flugzeit von der Grenze bis Paris haste kaum eine Stunde betragen.
Christian Herdegen, der gleichzeitig mit dem Piloten zur Erde sprang, drückte diesem anerkennend die Hand. „Eine fabelhafte Leistung, Kamerad! Besten Dank!"
„Keine Ursache, Kamerad!"
Dann hals Christian Herdegen den übrigen Passagieren aus der Kabine.
Lisfy Bargent, die zum erstenmal in einem Flugzeug gereift war, mußte erst ein paarmal hin und her geschüttelt werden, bis sie wieder einigermaßen munter wurde.
„Es war wohl sehr anstrengend für Sie?" fragte Willy Ruland teilnehmend.
„Sie war immer schon ein zimperliches Mädchen!" erklärte der alte Bargent, der als letzter dem Flugzeug entfliegen war.
Herde gen warf einen prüfenden Blick auf die kleine Gruppe.
„Im großen ganzen scheinen wir die Strapaze ausnahmslos gut überstanden zu haben. Wieder in Form, Lissykind? — Na also, siehst du, es war gar nicht so schlimm, wie du gedacht hast. Da kommt ja auch schon unser Auto! Klappt ja großartig, der Laden. Paß schön auf Väterchen auf, mein Gold! Er ist imstande und geht uns im letzten Augenblick durch die Lappeü!"
„Ich denke nicht daran!" sagte Bargent und kletterte zum Beweise als erster in den haltenden Wagen.
*
In dieser Nacht, genau um Mei Uhr fünfund- merzig, lief auf dem Haupttelegraphenamt in Berlin eine eilige Depesche ein, deren Text chiffriert war. Der diensthabende Kurier bestieg sein Motorrad und jagte mit wildem Geknatter durch die nächtlichen, nur noch schwach belebten Straßen.
Er mußte den Empfänger erst aus dem Schlaf I klingeln, und als er dem Mann im Nachtanzug das
Telegramm überreichte, hatte er Grund, sich über dessen schreckhaft verstörtes Aussehen zu wundern.
„Etwas Unangenehmes?" fragte er teilnehmend, bekam jedoch nur einen unfreundlich abweisenden Ausruf zur Antwort, was ihn veranlaßte, sich mit einem herausfordernden Gähnen von dem Mann zu verabschieden.
Der Inhalt des Telegramms übte auf den Mann im Schlafanzug eine geradezu niederschmetternde Wirkung aus. Er schien vor Verzweiflung gar nicht zu wissen, was er anfangen sollte. Er drehte in allen Räumen seiner Wohnung die Lampen an, eilte wie gehetzt von einem Zimmer ins andere und stöhnte alle Augenblicke verzweifelt auf.
Schließlich kam er anscheinend doch zu einem Entschluß, denn er eilte ins Schlafzimmer zurück und begann sich anzukleiden.
Als er damit fertig war, packte er in aller Eile seinen Koffer, seine anfängliche Verstörtheit war einer fiebernden Unruhe gewichen.
Nun war der Koffer gepackt, ein rascher Blick in die Brieftasche überzeugte den Mann, daß er mit allem Nötigen versehen war. Er warf sich in den Mantel, setzte den Hut auf, schloß die Wohnung sorgfältig ab und verließ das Haus.
Nach kurzem Suchen hatte er das Glück, eine leere Taxe zu finden. Er rief dem Chauffeur eine Adresse zu und forderte ihn, während er ein stieg, zu möglichster Eile auf.
„Js jut! brummte der Chauffeur und bewies im Verlauf der nächsten zehn Minuten, daß feine Kiste trotz ihres Alters noch zu beachtlichen Leistungen fähig war.
In dieser Nacht, zwei Uhr fünfundfünfzig, ji^gte ein Funkspruch von Paris nach Berlin und brachte Leben in die Beamten, die im Berliner Polizeipräsidium Nachtdienst hatten.
Der Zufall wollte es, daß auch Kriminalrat Gobin noch in seinem Büro war. Er wurde sofort von dem Funkspruch benachrichtigt.
„Also doch!" sagte er. „3cf) habe mir so etwas Aehnliches gedacht." Er wandte sich an den Beamten, der ihm die Meldung gebracht hatte. „Der Mann wird sofort in Hast genommen. Sorgen Sie für schnellste Erledigung! Hoffentlich ist er uns nicht schon entwischt!"
Wenige Minuten später bog ein Polizeiauto aus dem Tor des Präsidiums und sauste mit strafbarer Geschwindigkeit seinem Ziele zu.
Es war das gleiche Ziel, dem kurz vorher der Telegraphenbote zugestrebt war. Der Unterschied war nur, daß die Leute von der Polizei weniger
Erfolg hatten als ihr Kollege von der Post, denn niemand öffnete auf ihr Klingeln.
„Unser Singvogel ist ausgeflogen!" rief der leitende Sergeant und unterdrückte einen handfesten Fluch.
Gleich darauf erhellte sich fein Gesicht. „Wir haben ja noch eine zweite Chance — also los. Jungens, wieder in die Nuckelpinne! Zwei Mann bleiben hier und durchsuchen die Wohnung!"
Als sie an dem zweiten Ziel ihres nächtlichen Ausflugs ankamen, erwischten sie den Mann.
Er machte kaum einen Versuch, sich seiner Verhaftung .zu widersetzen.
23.
Wie hatten sich eigentlich in Hersburg die Ereignisse abgewickelt? Wie konnte es geschehen, daß Herr Bargent in der Gesellschaft Herdegens und Nulands eine Flugreise nach Paris unternahm, in der Gesellschaft von ehrenwerten Männern also, von denen man wirklich nicht annehmen konnte, daß sie Herrn Bargent freundschaftliche Gefühle entgegenbrachten? Wie konnte es geschehen, daß Herr Bargent sich bei der Landung in Le Bourget eine Bemerkung bezüglich seiner Tochter erlaubte, die in ihrer scherzhaften Unbekümmertheit auf einen recht befriedeten Gemütszustand schließen ließ? —
Als Christian Herdegen Bargents Verhaftung Dorgenommen hatte, packte er ihn mit einem nicht gerade sanften Griff am Arm und machte sich mit ihm auf den Weg zur Polizeiwache.
„Sie tun mir weh!" klagte Bargent schon nach wenigen Schritten. „Könnten Sie mich nicht etwas sanfter anfassen?"
Herdegen grinste boshaft. „Man sollte weniger empfindlich sein, wenn man ein so respektables Sündenregister auf dem Buckel hat. Aber Sie sollen mir nicht nachsagen können, daß ich ein Grobian sei!" Er linderte den Druck seiner Finger. „Wie wäre es aber, wenn Sie mir gleich jetzt aus freien Stücken einige Denkwürdigkeiten Ihres sicher sehr interessanten Lebens berichten würden? Später, beim offiziellen Verhör, werden Ihre Geständnisse weniger vorteilhaft wirken. Es ist eine Chance, die ich Ihnen geben will!"
Bargent brummelte etwas vor sich hin, mochte aber dann einsehen, daß sein Spiel so oder so ver-- loren mar. Da war es vielleicht wirklich am besten, den reumütigen alten Mann zu markieren und sich solcherart die Möglichkeiten für eine milde Bestrafung nicht zu verscherzen.
(Fortsetzung folgt.)


