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Musikalische Abendfeier in der Zohanneskirche.

Die musikalische Abendseier am Sonntag in der Johanneskirche stand im Zeichen des Sterbens und der Auferstehung des Herrn. Sowohl die Schrist- tehingen, als auch die Musikstücke waxen sorgsam darauf abgestimmt.

Der erste Teil:Das Sterben des Herrn" wurde eröffnet mit der herben und gewaltigen c-moll-Fan- taste für Orgel von I. S. Bach. Die Aehnlichkeit der Motive mit dem Eingangschor der Matthäus- passion:Kommt ihr Töchter, helft mir klagen", ist unverkennbar. Der Geistliche los aus der Schrift von dem Lamm, das zur Schlachtbank geführt wird. Die anschließende Tenorarie aus der KantateIch bin ein guter Hirt" von Bach gehört zu den lieb­lichsten Werken des Meisters. Die dunklen Töne der begleitenden Viola geben der Stimmung in tref­fendster Weise Ausdruck.

Der OrgelchoralO Mensch, bewein dein Sünden groß" ist aus dem Orgelbüchlein des großen Tho- maskantors. Bach hatte ursprünglich vorgesehen, zu 160 der damals gebräuchlichen Choräle Vorspiele zu schreiben. 46 davon wurden vollendet. Sie sind von ganz besonderer Art. In ihnen wollte Bach die Cho-

Spenden für Oesterreich.

Alle deutschen Volksgenossen, die an der Linderung der Rot im Lande Oesterreich mil- Helsen wollen, können Geldspenden einzahlen auf das KontoOesterreich" bei allen Dienststellen des DHD. oder bei allen in der ReichsgruppeBanken" zusammengeschlosse­nen Kreditinstituten (Danken, Girozentralen, Sparkassen, gewerblichen und landwirtschaft­lichen Kreditgenossenschaften) und bei allen Postscheckämtern.

räle so ausdeuten, wie er sie empfand. Die Form hat er von Dietrich Buxtehude übernommen, aber inhaltlich geht er weit über sein Vorbill) hinaus. Die Choralmelodie, die gewöhnlich in der Ober­stimme erscheint, wird von den drei Unterstimmen gewissermaßen in kunstvollster Form erläutert und ausgedeutet. So hören wir beiO Mensch, bewein dein Sünden groß" das Klagen zu der zartbeweg­ten Choralmelodie.

Das folgende Duett für Tenor und Sopran von Heinrich Schüü ist ein Stück voll tiefster Innigkeit und Ausdruckskraft in meisterlichem Satz'

Der zweite Teil:Die Auferstehung" wurde er­öffnet durch Lesung aus der Schrift: die Jünger von Emaus, denen sich der Auferstandene zeigt.

Es schloß sich an der Orgelchoral von Samuel Scheidt:Christ lag in Todesbanden". Scheidt, Organist in Hälle, war der eigentliche Begründer des deutschen Orgelspiels. Er war der erste, der 1650 eine Tabulatur erscheinen ließ, mit 100 zur Begleitung des Gemeindegesangs bestimmten Choral­harmonisierungen. Wenn auch seine Orgelchoräle mit denen von Bach nicht auf gleicher Stüfe stehen, so enthalten sie doch beste Musik.

Die Kantate:Ich weiß, daß mein Erlöser lebt", schrieb Bach für Tenor allein. Die Begleitung be­steht nur aus Violine, Fagott und Continuo. Viel­leicht sind es äußere Gründe gewesen, die zur Be­schränkung der Instrumente führten, denn alle ande­ren Auferstehungskantaten hat Bach gerade in dieser Hinsicht sehr reich, ja fast prunkvoll bedacht. Doch wird gerade in diesem Stück klar, was ein Berufener mit geringen Mitteln erreichen kann.

Den Beschluß machte die dorische Tokkata und Fuge mit der mächtigen und sieghaften Steigerung.

In. den Orgelstücken zeigte der Organist Johannes N e b e l i n g seine gewohnte Meisterschaft. Die ge­wählte Registrierung, die dem Stimmungsgehalt der einzelnen Stücke stilsicher angepaßt war, zeigte die Vorzüge der neu hergestellten Orgel in hellem Licht.

Herr Walter Sturm aus Berlin besitzt eine biegsame, leicht ansprechende Tenorstimme, die in der mittleren und oberen Lage besonders ergiebig ist. Dazu kommt eine sehr gepflegte deutliche Sprache, die, oerbunben mit hoher musikalischer Intelligenz, die jeweiligen Höhepunkte klar und sicher erstehen läßt. In dem fein abgestimmten Duett von Heinrich Schütz verband er sich mit Maria N e b e l i n g zu schönem Musizieren, wobei das gegenseitige Anpassen der beiden Stimmen be­sonders angenehm empfunden wurde.

Herr Reinhold M ü pr l e spielte den Viola- und Diolinteil stilvoll und mit großem Ton. Herr Appenheimer (Cello) und der ungenannte Fagottspieler ergänzten vorteilhaft die Begleitung.

H. Blaß.

Jahreshauptversammlung des Sparerbundes.

Die Jahreshauptversammlung des Sparerbundes, Ortsverband Gießen, fand am Sonntag imBurg­hof" statt.

Der Versammlungsleiter H. Lorenz brachte zu­nächst die Glückwunschschreiben des Eyrenvorsitzen- Üen Christian Reiber (Bad Homburg v. d. H.), der in Gießen schon feit zehn Jahren bekannten Redner Iustizrat Brink und Prokurist K ö ni g aus Berlin und des Oortsverbandsvorsitzenden M. Witt aus Wetzlar zur Verlesung. Aus dem Jahresbericht ging hervor, daß durch die reoe Ver­sammlungstätigkeit 17 Neueintritte in den Hiesigen Ortsverband zu verzeichnen sind, denen 7 Austritte durch Todesfall und Wegzug gegenüberstehen, jo daß ein Plus von 10 Mitgliedern zu verzeichnen ist. Die Mitgliederzahl erhöhte sich im Laufe des ver­gangenen Jahres von 140 auf 150. Der im vergan­genen Jahre verstorbenen 6 Mitglieder, Rentner Otto Schaaf, Oberlehrer Prof. Hch. Müllor, Frl. Minna Kruse, Rentner Daniel Heil, Leh­rer W. Rupp und Frl. Luise v. Grolman, wurde sodann in ehrender Weise gedacht.

Darauf erstattete der Rechner den Kassenbericht, der geordnete Verhältnisse aufweist. Dem Kassen­wart Fr. N o r t h wurde Entlastung erteilt.

Ortsverbandslssiter H. Lorenz behandelte so­dann das ThemaOrganisationsneuaufbau". Er gab u. a. bekannt, daß am 15. August v. I. Bür­

germeister a. D. Oberingenieur Karl Schneider (Frankfurt a. M.) zum Reichsoerbandsführer er­nannt worden ist und auch m den Landesverbands­leitungen Aenderungen vorgenommen sind. Für den hiesigen Ortsvetband bestätigte der Ortsverbands- leiter sämtliche seitherigen Vorstandsmitglieder auch für das neue Jahr in ihren Aemtern und ernannte in Anbetracht der ständig steigenden Mitgliederzahl die Mitglieder Baumeister Schneider und Rechtsanwalt Zimmer neu in den Vorstand. Hin­sichtlich der Anleiheneubesitzregelung gab der Red­ner bekannt, daß die Neubesitzanleihen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände zum Kurs von 28,25 v. H. nur noch bis zum 30. Juni 1938 ein­gelöst werden, während bei den entsprechenden un­verzinslichen Reichsanleihen eine Regelung dahin getroffen sei, daß irgendwelche Rückzahlüngsver- pflichtungen erst dann in Frage kommen, wenn der Gesetzgeber formell das Erlöschen der Reparations­verpflichtungen bekanntgegeben hat.

Zum Schluß wurde noch eine Anzahl schöner Lichtbilder über die Bedeutung unserer Kolonien gezeigt, die mit den erklärenden Sätzen des Vor­tragenden den lebhaften Beifall der Verfammlung fanden.

Oer erste Dienst des neuen Jahrgangs.

Die Pimpfe des neuen Jahrgangs haben in Gießen ihren ersten Dienst am Samstag, 2. April, um 15 Uhr, am Brandplatz. Er findet also nicht am Mittwoch, 30. März, statt. '

Führertagung der SA. Gruppe Hessen in Marburg.

NSG. Am Freitag berief der Führer der SA.- Gruppe Hessen, Obergruppenführer B e ck e r I e , die Führer der Brigaden und Standarten, sowie die Referenten des Gruppenstabes nach Marburg zu einer Tagung, auf der er die Aufgaben der SA. für die nächsten Monate behandelte und erneut den Totalitätsanspruch der SA. aus dem Gebiete der wehrgeistigen Erziehung herausstellte. Im Anschluß an seine Rede sprachen die einzelnen Gruppenrefe­renten über ihre Arbeitsgebiete.

Zu Mittag waren die SA.-Führer Gäste von Marburg. Während eines Rundganges durch die Stadt besichttgten sie die historischen Sehenswürdig­keiten. Sie SA.-Führer erhielten dabei einen leben­digen Geschichtsunterricht über die hessische Heimat, dessen Erlebnis sie in ihre Formationen weitertra­gen werden. x

Am Nachmittag wurde die Tagung fortgesetzt. Sie fand ihren Abschluß in dem Appell des Obergrup­penführers, auch in dem vor uns liegenden Wahl­kampf einen Einsatz zu leisten, der sich würdig an­schließt an die bisherigen Wahlkämpfe, bei denen die SA. getreu ihrer Aufgabe immer in vorderster Front gestanden hat.

Gießener Wochen Marktpreise.

* Gießen, 29. März. Auf dem heutigen Wochen­markt kosteten: Deutsche feine Molkereibutter, 14 kg 1,57 Mark, feine Molkereibutter 1,52, Markenbutter 1,55 bis 1,60 Mark, Matte 20 bis 25 Pf., Käse, das Stück 5 bis 10, Eier, deutsche, Klasse S 13, Klasse A 12/'s, Klasse B 12, Klasse C 11)4, Klasse D 1014, Wirsing, V-2 kg 14 bis 16, Weißkraut 10 bis 11, Rotkraut 14 bis 15, gelbe Rüben und Karotten 10 bis 12, rote Rüben 10 bis 12, Spinat 15 bis 18,

Dein Dank: Dein Ja!

Unterkohlrabi 8, Grünkohl 15, Rosenkohl 15 bis 25, Feldsalat, 1/io 8 bis 10, Tomaten, 14 kg 45, Zwie­beln 15 bis 18, Meerrettich 35 bis 50, Schwarz­wurzeln 20 bis 35, Kartoffeln, 14 kg 5 Pf., 5 kg 44 Pf., 50 kg 3,30 bis 3,90 Mark, Aepfel, 14 kg 12 bis 30 Pf., Blumenkohl, das Stück 30 bis 35, Salat 10 bis 25, Endivien 8 bis 12, Rettich 5 bis 15, Sellerie 10 bis 35, Radieschen, das Bündel 15 bis 20 Pf.

** Heute nochmals Sirenenprobe! Wie uns mitgeteilt wird, muß heute, Dienstag, ab 15 Uhr, noch einmal eine Probe der Luftschutz- und Feuersirenen unserer Stadt abgehalten werden. Zur Beunruhigung besteht also auch diesmal kein Grund! <

** D i e Ausgabe der Fettoer billi- gungsscheine und der Bezugsscheine für Konsum-Margarine betrifft eine Be­kanntmachung des Wohlfahrtsamts, auf die be­sonders hingewiesen fei.

** Mietgutscheine einlöfen! Von zu­ständiger Seite wird darauf aufmerksam gemacht, daß am 10. April die noch im Besitz der Antrag- steller oder Vermieter befindlichen Mietgutscheine ihre Gülttgkeit verlieren. Sie müssen bis zu diesem Zeitpunkt bei den öffenllichen Kassen eingelöst wer­den, da sie sonst verfallen.

** E i n weiterer Brennholzverkauf der Stal t Gießen findet am kommenden Frei­tag, 1. April, statt. Es handelt sich um Holz aus den Bezirken der Förstereien Hochwart und Rödgen.

** Seinen Verletzungen erlegfn. Der vor einigen Tagen durch einen Verkehrsunfall ver­letzte 82 Jahre alle Rentner Ernst Franke, Wall­torstraße 4, ist an den Folgen des Unfalles in der Chirurgischen Klinik in der Nacht zum Sonntag leider verstorben.

Rundfunkprogramm

Mittwoch, 30. Marz.

6: Gymnastik. 6.30: Von Köln: Frühkonzert. 7: Nachrichten. 8.10: Gymnastik. 8.30: Froher Klang zur Werkpause. 9.30: Gaunachrichten. 9.40: Kinder­gärtnerin ober Kinberpflegerin? 9.50: In der Sprechstunde des Rechtsanwalts. 10: Von Berlin: Schulfunk. 11.40: Volk und Wirtschaft: Mehr Fisch auf den Tisch. 12: Von Darmstadt: Aus dem Reichs­bahnausbesserungswerk Darmstadt, Werkskonzert. 13: Nachrichten. 13.15: Von Stuttgart: Mittags­konzert. 14: Nachrichten. 14.10: Von Freiburg: Die Kapelle Laszlo Nijari spielt. 15: Kleines Konzert. 15.30: Die Konferenz beschließt ... 16: Von Kas­sel: Nachmittagskonzert. Das Mikrophon unter­wegs 18: Zeitgeschehen. 18.30: Der fröhliche Lautsprecher. 18.45: Fliegendes Deutschland. 19: Nachrichten, 19.10: Unser singendes, klingendes Frankfurt. 21: Von Koblenz: Frohe Fahrt in den Hochwald. 22: Nachrichten. 22.30: Unterhaltung und Tanz. 24 bis 2: Don Stuttgart: Nachtmusik.

Arbeitsdienst-Jahrgang 1937/38 feiert Abschied

Der Sonntagnachmittag brachte im Gießener Ar- beitsbienfüagerJustus von Liebig" eine würdige Feierstunde. Der Jahrgang 1937/38 der Arbeits- dienstkameraben feierte Abschied. Ihr halbes Jahr des Dienstes an deutscher Erde ist um. Am gestri­gen Montag kehrten sie alle die von Aschaffen­burg und aus der Trierer Gegend wieder in ihre Heimat zurück. Aber der Sonntagnachmittag und -abend war noch einmal bestimmt vom Geiste wahrhafter Lagergemeinschaft.

Die Mannschaften traten zur Abschiedsfeier an den Fahnenmasten an und zeigten sich in straffer Disziplin, als äußerer Ausdruck dessen, daß das haloe Jahr Arbeitsdienst nicht vergeblich war. Junge Kameraden traten aus dem Glied und spra­chen in beschwingten Worten vom tiefsten Sinn ihrer Arbeit, vom Geiste der Kameradschaft, vom Erlebnis im Lager und auf der Arbeitsstelle.

Der Abteilungsführer, Oberftfeldmeister Mül­ler, hielt sodann eine herzliche Ansprache, in der er zunächst die Bedeutung dieser Stunde würdigte und von der Fahne sprach, die jeden Morgen auf­gezogen wurde und nun für die jungen Kameraden an dieser Stelle zum letzten Male eingeholt werde. Er schilderte bann in kurzen Zügen bie Art ber ge­leisteten Arbeit, kennzeichnete bie Arbeit bes Bau­zuges, ber bei Marburg für bie Schaffung eines Lagers eingesetzt war und schweren Dienst tat, kenn­zeichnete die Arbeit am Flutgraben bei Hattenrod, jenem Arbeitsvorhaben, das schon mynchen Kame­

raden vorher beschäftigte und noch manchen be­schäftigen werde. Oberstfeldmeister Müller zeigte ferner auf, wie gerade in der Gemeinschaft des Ar­beitsdienstes über Jahre und Jahrgänge hinweg großer Dienst geleistet werden könne, wie jedem einzelnen aber auch bewußt sein möge, daß ber einzelne nichts bedeute, die Gemeinschaft aber alles, wie manches große Werk nur durch die Ge­meinschaft vollendet werden könne. Schließlich erin­nerte der Lagerführer noch an bie jüngsten Ereig­nisse, die zur Schaffung des großen Deutschen Rei­ches führten, die gerade die jetzt verabschiedeten Kameraden in der Zeit ihres Arbeitsdienstes mit- erleben durften. Mit der Aufforderung, das Erleb­nis ber Kameradschaft im Lager, die Zeit in Gie­ßen und bas Erlebnis ber gemeinsamen Arbeit nie zu vergessen, jeberzeit bemüht zu sein, seinen Manu zu stehen und bem Führer unverbrüchlich bie Treue zu halten, schloß ber Abteilungsführer.

Anschließend verlas Oberstfeldmeister Müller noch Sonderbefehle des Arbeitsgauführers und des Gruppenführers, in denen ben Arbeitsmännern für ihren Dienst an beutscher Erbe Dank und Anerken­nung ausgesprochen würbe.

Worte tiefen Gehalts, von Kameraben einzeln unb im Chor gesprochen, unb bas Lied bes Ardeits- bienftes klangen der Ansprache nach. Schließlich wurden in feierlicher Minute bie Fahnen eingeholt. Stunden bes frohen kameradschaftlichen Beisammen­seins beschlossen die Feier.

Auflockerung der Kündigungstermine.

Wohnungswechsel künftig zu jedem Monatsersten möglich.

Berlin, 26. März. (DNB.) Die Reichsregie­rung hat ein Gesetz über die Auflockerung der Kündigungstermine bei Mietverhältnisfen über Wohnräume erlassen, das den Mißständen entgegenwirken will, bie sich aus der für ben Woh- nungs- unb Arbeitsmarkt immer ftörenber emp- funbenen Hebung ergeben haben, beim Abschluß von Mietverträgen eine Kündigungsmöglichkett meist nur für zwei bestimmte Termine (1. April unb 1. Oktober) vorzusehen. Die Nachteile dieser Hebung treten für ben Vermieter dort in Erscheinung, wo Wohnungen noch im Ueberfluß vorhanden finb unb aus Mangel an Nachfrage längere Zeit leerstehen. Ist ber Wohnraum aber knapp, so treffen sie ben Mieter, ber Gefahr läuft, bis zum Umzugstermin keine Wohnuna zu finden unb bann bis zum näch­sten Hauptkünbigungstermin ober darüber hinaus ohne Unterkunft zu fein. Dor allem aber verhindert bie Zusammenballung der Kündigung und Umzüge auf wenige Termine einen geregelten Arbeitseinsatz im Möbeltransportgewerbe und in ben Zweigen des Handwerks, die mit der Einrichtung unb In­standsetzung von Wohnungen zu tun haben.

Um hier Abhilfe zu ermöglichen, bestimmt bas Gesetz, baß Mietverhältnisse über Wohnräume, bei denen bie Mietzeit nicht bestimmt ist oder bie sonst auf unbestimmte Zeit laufen, für den Schluß jedes Kalendermonats auch bann gefün= bigt werben können, wenn nach ben vertraglichen oder ben bisher maßgebenden gesetzlichen Bestim­mungen die Kündigung nur für ben Schluß eines längeren kalenbermäßigen Zeitabschnitts, z. B. eines Kalenber-Viert'el- ober -Halbjcchres zulässig sein würde. Vermieter unb Mieter können also künf­tig zu jedem Monatsersten kündigen, auch wenn nach dem Mietverträge z. B. nur zum 1. April ober 1. Oktober gekünbigt werben konnte. Namentlich ber Mieter ist nicht mehr behindert, den ihn zu einem Wohnungswechsel geeigneten Zeit­punkt frei zu wählen.

_ An ber Dauer der Kündigungsfristen ändert das Gesetz nichts. Zwischen dem Zeitpunkt, in bem die Kündigung spätestens aus- zufprechen ist, und bem Enbe des Monats, für das sie ausgesprochen werben soll, muß immer eine Zeitspanne liegen, die der gesetzlichen ober ber von chr abweichenden vertraglichen Kündigungsfrist ent­spricht. Wenn also beispielsweise nach dem Vertrage zum 1. April oder 1. Oktober spätestens am 3. Jan. ober 3. Juli zu künbigen ist, so kann künftig z. B. zum l.Mai spätestens am 3. Februar, zum l.Juli spätestens am 3. März, zum 1. Juli spätestens am

3. April, zum 1. August spätestens am 3. Mai ufw. gekünbigt werden.

Für Mietverhältnisse, die auf bestimmte Zeit abgeschlossen finb, gilt bas Gesetz grundsätz­lich nicht. Kann ein solches Mietverhältnis aber aus bestimmten Gründen vor Ablauf der verein­barten Mietzeit gekündigt werden, z. B. vom Mieter, weil der Vermieter ihm grundlos die Erlaubnis zur Untervermietung verweigert (§ 549 BGB.), oder vom Vermieter und vom Erben bes Mieters, wenn der Mieter gestorben ist (§ 569 BGB.), unb ist babei eine Frist einzuhalten, so darf künftig auch in diesen Fällen die Beendigung des Mietverhält­nisses zum Schluß jedes Kalender­monats, und nicht mehr, wie bisher, nur zum Schluß eines Kalendervierteljahres, herbeigefuhrt werden. Wichtig ist dabei, daß Mietverträge m i t kurzfristig en Derlängerungsklaufeln z. B. wenn vereinbart ist, daß das Mietverhält­nis nach Ablauf der Mietzeit sich mangels Kün­digung fortlaufend jeweils um ein halbes Jahr ver­längern soll nach Ablauf der vereinbarten ur­sprünglichen Mietzeit als auf unbeftimmte Zeit geschlossen gelten. Mietverhältnisse, bie auf Verträgen biefer Art beruhen unb nach Ablauf ber ursprünglichen Mietzeit fortgesetzt worden sind, kön­nen also trotz des Wortlautes der Vereinbarung künftig zu jedem Monatsersten ge­kündigt werden. Dagegen bleiben Verträge, bie sich jedesmal um minbeftens ein Jahr verlängern, auch für die Zeit der Verlängerung auf unbestimmte Zett abgeschlossen; sie werben von'ber Gesetzesänbe- rung nur für die Fälle berührt, in denen eine vor­zeitige Kündigung in Frage kommt.

Das Gesetz gilt für Mietverhältnisse über G e - schäftsräume nur, wenn diese Bestand- teile einer Wohnung bilden. Es gilt nicht für reine Geschäftsräume unb auch nicht für solche Wohnungen, die sich an Geschäftsräume anschließen oder wegen ihres wirtschaftlichen Zusammenhanges mit Geschäftsräumen zugleich mit solchen vermietet sind.

Die Neuregelung^ die auch für einzelne Vor­schriften des Reichsmietergesetzes und des Mieter­schutzgesetzes von Bedeutung ist, tritt am 1. April in Kraft. Ihre ersten Auswirkungen werden sich frühestens in der zweiten Hälfte des Jahres zeigen können, da die Bestimmungen über die Kündigungs­fristen nicht geändert sind. Auf Kündigungen, die vor dem 1. April bereits ausgesprochen finb, ist bie Gesetzesänberung ahne Einfluß.

Wirtschaft.

Mein-Mainische Börse.

INitlagsbörse uneinheitlich.

Frankfurt a. M., 28. Marz. Nach ruhigem Beginn war bie Börse am Aktienmarkt im Verlaufe etwas lebhafter. Die Kursentwicklung war zunächst nicht ganz einheitlich, da offenbar im Zu­sammenhang mit dem Quartals-Ultimo noch einige Abgaben vorgenommen würben. Anderseits war der Auftragseingang aus bem Publikum nicht sehr groß. Indessen war die Haltung weiter fest, wobei das von Generalfeldmarschall Göring verkündete Wirtschaftsprogramm für Oesterreich anregte, eben­so gaben wieder verschiedene Dioidcndenerklärun- gen einen Rückhalt. In ben Vordergrund des Inter­esses rückten heute Montanwerte unter Führung von Verein. Stahl mit 116,13, 116 bis 116,25 (115,75). Rheinstahl gewannen 1 v. H. auf 148,25, Buderus 0,50 v. H. auf 121,75, Hoefch unb Mannes­mann, bie mit 114,75 je 0,13 v. H. niedriger ein­setzten. waren später 0,25 bis 0,50 o. H. hoher ge­sucht. Weiter fest lagen auch Kaliwerte bei leichten Erhöhungen. Ferner fanden verschiedene Elektro- aftien lebhaftere Nachfrage, insbesondere AEG. mit 116 bis 116,75 (114,75), Lahmeyer gewannen 1 v. H. auf 124, dagegen schwächten sich Betula auf 160,50 (161,25) ab. Auto- und Maschinenwerte lagen sehr ruhig unb nur um Prozentbruchteile verändert. Auch chemische Papiere blieben überaus still, weiter erhöht Metallgesellschaft mit 143,25 (142,65). Zell­stoffaktien gaben etwas nach.

Am Rentenmarkt lagen Kommunal-Umschul- bung fest mit 96,40 bis 96,50 (96,30), Reichsattbesitz nicht ganz gehalten mit 132,65 (132,70). Goldpsand- briefe wurden wieder meist repartiert, von Liqui­dationswerten Rheinische fest mit 101,75 (101,40). Kommunal-Obligationen und Stadtanleihen lagen fast unverändert. Industrie-Anleihen bröckelten teil­

weise leicht ab. Don Staatspapieren 1927er Reichs­anleihe 102 (102,25).

Im Freiverkehr nannte man Dingler mit 92,50 bis 93, Elsass. Badische Wolle mit 91 bis 93, Pokorny mtt 158 bis 160 nach zuletzt 156 und Großalmerode Ton mtt 108 nach zuletzt 110. Tagesgeld unverändert 2,25 v. H.

Frankfurter Getreidebörse.

Frankfurt a. M., 28. März. Es notierten (Ge­treide je Tonne, alles übrige je 100 Kilogramm), in Mark: Weizen W 13 211', W16 214, W19 218, W 20 220, Roggen R 12 193, R15 196, R 18 200, R19 202 Großhandelspreise der Mühlen der ge­nannten Preisgebiete. Futtergerste, Futter­hafer. Weizenmehl Type 812 W 13 29,50, W 16 29,60, W 19 29,60, W 20 29,95, Roggenmehl Type 1150 R12 22,45, R15 22,80, R 18 23,30, R19 23,50 plus 50 Pf. Fracht-Ausgleich. Weizenfutter- mehl 13,60. Weizenkleie W 13 10,75, W16 10,90, W19 11,10, W 20 11,20, Roqgenkleie R 12 9,95, R15 10,15, R18 10,40, R19 10,50 Mühlenfest- preife ab Mühlenstation. Soyaschrot, Palm­kuchen, Erdnußkuchen, Treber 14,00 Höchst­preis ab Erzeugerstation, Trockenschnitzel, Heu lose 5,50, do. drahtgepreßt, Stroh drahtgepreßt 3,30, gebündelt 3,00 Erzeugerhöchstpreis frei Er­zeugerverladestation.

Frankfurter Schlachtviehmarkt.

F r a n k s u r t a. M., 29. März. (Vorbericht.) Um 10 Uhr war folgende Marktlage: Vorauftrieb: 683 Kälber, 52 Hämmel, 32 Schafe, 4300 Schweine. Es kosteten: Kälber 35 bis 65 Mark, Hämmel 32 bis 52, Schafe20 bis 42, Schweine 49,50 bis 56,50 Mark. Marktverlauf: Kälber und Schweine zugeteilt, Häm­mel und Schafe mittelmäßig.

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