Ausgabe 
28.5.1938
 
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Auf der Baustelle tödlich verunglückt.

* Lumda (Kreis Gießen), 27. Mai. Auf der Baustelle der Reichsautobahn in der Nähe unseres Ortes wurde der mit mehreren Avbeits- kemeraden bei Baggerarbeiten beschäftigte Arbeiter Philipp Fuchs aus Göbelnrod von einer Lokomotive der Feldbahn erfaßt und so unglücklich überfahren, daß der Tod des be­dauernswerten Mannes auf der Stelle eintrat. Ein weiterer Arbeiter trug erhebliche Kopfverletzungen davon. Die behördlichen Ermittlungen über die Ursache des Unglücksfalles find im Gange.

Schwerer Junge gefaßt.

* Li ch, 28. Mai. Ein guter Fang gelang der Gendarmerie von L i ch gestern im Nieder-Bessinger Wald. Sie konnte dort einenschweren Jun­gen" f e st n e h m e n, der mit einem gestohlenen Auto im Walde übernachten wollte und sich dabei völlig festgefahren hatte. Der Mann wird wegen Einbruchsdiebstahls in Rostock gesucht und hat außer­dem noch Verschiedenes auf dem Kerbholz. Die Er­mittlungen sind im Gange.

Landkreis Gießen.

# Mainzlar, 26. Mai. In den hiesigen Di­dier-Werken wurde dieser Tage den Siegern im Reichsberufswettkampf eine Ehrung bereitet. Im Rahmen eines Betriebsappells wurden den drei besten Wettkämpfern Wiegand Pfeil, August B i e r a u und K. F r i tz g e s von dem stellvertreten­den Betriebsführer Dr. Thiel je ein Buch des FührersMein Kampf" überreicht. Betriebsobmann Ernst Schlapp händigte dem Kreissieger Wiegand Pfeil die schöne Kreissieger-Plakette mit Urkunde aus. Ortrjugendwalter der DAF. August Kern gab anschließend die geprüften Arbeiten bekannt.

# Daubringen, 27. Mai. Der Hand- harmonikaklub Lollar unter Leitung von Musiklehrer N u r t s ch , Marburg, gab hier in der Gastwirtschaft von Schäfer ein Handharmoniakon- zert, das sehr stark besucht war. Die vortrefflichen Darbietungen wurden von den Besuchern mit ver­dientem Beifall belohnt.

wg. Großen-Buseck, 27. Mai. Unsere Ge­meinde führt im Einvernehmen mit der Landes­bauernschaft eine Aktion zur Bekämpfung der Sperlingsplage durch. Eine größere Anzahl Fangapparate aus Ton, in die man die Sperlings­brut vor der Flugreife zu erfassen und zu ver­nichten hofft, ist an die Einwohnerschaft ausgegeben worden. Durch eine Gemeinschaftsaktion ist auch die Bekämpfung der Feldmäuse in un­serer Gemarkung unter Anleitung von Flurschütz Münch vorgenommen Morden. Die Krieger- kameradschaftKonkordia" unternahm am Sonntag einen Ausflug mit Omnibus an den Rhein. Die Fahrt ging über Bad Schmalbach, wo man die Kuranlagen besichtigte, durch das Wisver- tal nach Lorch am Rhein, dann weiter nach Ah-

mannshausen und Rüdesheim. Nach dem gemein­schaftlichen Mittagessen wurde das Niederwalddenk­mal besucht. Am Nachmittag fuhr man nach Wies­baden zu allerlei Besichtigungen, von dort aus am Abend über die Reichsautodahn nach der Heimat zurück.

ch Garbenleich, 25. Mai. Der Sportverein 1928 und der Turnverein 1909 vereinigten sich zu einer einzigen Organisation unter dem Namen Sportgemeinde Garbenteich". An­läßlich dieser Gründung fand am Sonntag ein Sporttag statt, bei dem sowohl im Fußball, als auch beim Turnen und bei Reigen schöne Leistungen der Teilnehmer gezeigt wurden. Bei einem Festkommers am Samstagabend wirkten auch die beiden örtlichen Gesangvereine in vor- trefflicher Weise mit. Am Sonntagnachmittag ging ein Festzug durch die Ortsstraßen. Anschließend erfolgte auf dem Festplatz die Uebergabe und Weihe der Vereinsfahne, wobei in mehreren Ansprachen auf die Bedeutung dieses sportlichen Zusammen­schlusses und auf die Wichtigkeit der sportlichen Betätigung hingewiesen wurde. Im übrigen kamen die sportlichen Darbietungen vielfältig zur Geltung.

gfs. Großen-Linden-Leihgestern, 26. Mai. Die feierliche Verpflichtung der neuen Mit­glieder vereinte die Frauenschaft und das Deutsche Frauenwerk zu einer Feierstunde, bei der die Leiterin Frau Will über die Arbeit und die Verantwortung der Frau im jetzigen Staat sprach. Nach Liedern und Gedichten wurden die neuen Mitglieder durch Handschlag verpflichtet und erhielten ihre Mitgliedsbücher und ihre Abzeichen mit der silbernen Lebensrune. Eine besinnliche Feier für die Mütter wurde am Sonntag in beiden Orten veranstaltet. Die festliche Ausgestal­tung durch Musik und Volkstanz hatte die Jugend­gruppe unter der Führerin Fräulein Müller übernommen und erntete lebhaften Beifall.

cxd Eberst-adt, 27. Mai. Der Landwirt Kon­rad Görlach konnte dieser Tage im Kreise seiner Kinder, Enkel und Urenkel' in geistiger und körper­licher Frische seinen 81. Geburtstag begehen. Ferner konnte Frau Marie Fischer, geb. Mulch, in bester Gesundheit ihren 7 6. Geburtstag feiern. Beide Jubilare nehmen noch mit regstem Interesse Anteil an allen Ereignissen unserer Zeit.

)( Lich, 27. Mai. Das seit Jahrzehnten an Him­melfahrt in der Meilbach stattfindende M i s s i o n s- f e st hatte auch gestern wieder, trotz des anfangs unbeständigen Wetters, seine alte Anziehungskraft ausgeübt. Als der Posaunenchor Lich unter Leitung von Stiftspfarrer Naumann das Fest eröffnete, hatte sich aus den benachbarten Gemeinden eine große Festgemeinde im schönen Waldesdom ver­sammelt. Nach einer liturgischen Einleitung durch Pfarrer und Konfirmanden und einem Himmel- iahrtslied sprachen Dechant Kahn (Lich) und Miß '.onar Michel (Darmstadt) zu den Missions- 1 freunden. V

Günther. Günther trat 1875 in die Armee ein und kam im Jahre 1881 vom Jnf.-Reg. 118 nach Gießen zur Gründung des IH./Jnf.-Reg. 116. Er war von 1883 bis 1889 Feldwebel der 10. Kp.

Die Bevölkerung von ganz Oberhessen und weit darüber hinaus wird in diesen Jubeltagen des Regi­ments auf den Beinen fein und nach Beendigung der Festtage sagen können:Schön war's doch!" Der Sonntag, 19. Juni, auf den wir später noch eingehend zurückkommen werden, wird zeigen, daß der altbewährte Kampfgeist und Einsatzwille des Regiments und seiner Kriegsaufstellungen auch in der jungen nationalsozialistischen Wehrmacht der gleiche wie in der Vorkriegsarmee ist, die nach dem Urteil der Gegner die beste der Welt im Gro­ßen Kriege war.

Großangelegte Organisation.

Tausende von alten Soldaten aus allen Gauen des Reiches werden in knapp drei Wochen in einer gewaltigen Massenkundgebung in Gießen dem Führer erneut ein Gelöbnis unwandelbarer, kampfbereiter Treue bringen. .Diesem für die Stadt Gießen so großen Ereignis einen entsprechenden Rahmen zu geben, ist Zweck und Ziel der unendlich vielseitigen und mannigfachen Vorbereitungen, die in diesen Tagen in Gießen getroffen und in den nächsten Wochen auch bereits rein äußerlich von Tag zu Tag mehr in Erscheinung treten werden.

Die erste Sorge gilt, wie dies bei dem in Aus­sicht sichenden, nie dagewesenen Massenzustrom selbstverständlich ist, der Unterbringung, Verpfle­gung und sonstigen Versorgung der vielen Tausende, die aus dem ganzen Reich nach Gießen strömen werden. Die umfangreiche Vorarbeit der Quartier» beschaffung durch das F° Bataillon I. R. 116 ist dank der Gastfreundschaft des größten Teileß der Gießener Bevölkerung fast abgeschlossen. In vorbildlicher Zusammenarbeit mit Oberbürgermeister Ritter hat das F-Bataillon feine gewiß nicht leichte Aufgabe in hervorragender Weise ge­löst. Bicher stehen in Gießen weit über tausend Bürgerquartiere zur Verfügung. Zusätzlich wird das Regiment Kasernenstuben und Massenquartiere in genügender Zahl schaffen. Da die alten Soldaten zum 12 5. Gründungstag des Regi­ments 116 aus einzelnen Kreisen, zum Teil ge­schlossen mit »Kraft durch Freude"-Sonderzügen eintreisen, folgt auch ihre Unterbringung zweckmäßig < i räumlich begrenzter Weise.

In diesem Zusammenhang muß mit aller Ein­dringlichkeit daraus hingewiesen werden, daß es vollkommen aussichtslos ist, während des Regi­mentsappells in Gießen^ mit irgendeiner Unter­bringungsmöglichkeit oder Feldküchenverpflegung für nicht ordnungsmäßig beim Regiment angemefbete Teilnehmer zu rechnen.

Bereits heute haben einzelne Gießener Hotels und Gaststätten ihre Zimmer restlos vermietet.

Die ungeheuere Organisattonsarbeit, die für die Vorbereitung des Regimentsappells geleistet werden muß, geht dank der tatkräftigen Mitarbeit aller beteiligten Partei- und Behördendienststellen rei­bungslos und zur vollsten Zufriedenheit vor sich.

Von den eingerichteten Plaketten-V o r Verkaufs­stellen bei: C. Röder, Offenbacher Lederwaren, Gießen, Mäusburg 14, und Stempel - A1 bo 1 d , Gießen, Seltersweg 37, wird bereits stark Gebrauch gemacht. Immer zahlreicher treten die Plaketten­träger im Stadtbild auf und zeigen durch das Tragen ihre Verbundenheit mit dem Infanterie- Regiment 116.

Nach dem bisherigen Verlauf der Vorarbeiten darf der Erwartung Ausdruck gegeben werden, daß auch die noch zu lösenden Aufgaben bewältigt und zur Zufriedenheit gelöst werden, damit dieses große Soldatentreffen zu einem Musterbeispiel ziel­bewußter soldatischer Organisattonskunst wird.

Reichssportwettkampf des Llntergaues 116.

Wie fahre ich am billigsten in die Serien?

Wer mit der Reichsbahn in Urlaub fährt oder demnächst feine Serienreife antritt, wird einen kurzen Hinweis auf die Möglichkeiten der Inan­spruchnahme einer Fahrpreisermäßigung bei derartigen Fahrten begrüßen. Bei einer Reise interessieren vor allem die Fahrgeldkosten und die Höhe der Fahrpreisermäßigungen, die die Reichs­bahn gewährt. Die Entscheidung, welche Fahrkarte am besten genommen wird, soll die nachstchenden Darlegungen erleichtern.

Urlaubskarlen.

Bekannt ist die Urlaub starte, die feit einer Reihe von Jahren für die 2. und 3. Wagenklasse an jeder­mann ausgegeben wird. Diese Karte gilt 2 Monate, Mindestentfernung 200 Kilometer oder Zahlung des Fahrgeldes für diese ^Entfernung. Die Hinreise muß am ersten Geltungstag angetreten werden. Rückreise ist erst am siebenten Geltungstag möglich. (Aus­nahmen bei Seereisen.) Die Rückreise muß am letzten Geltungstag beendet sein. Fahrtunterbrechung auf der Hinfahrt einmal, auf der Rückfahrt viermal. Die Rückfahrt kann über einen anderen als dem auf der Hinfahrt benutzten Weg ausgesührt werden. Dieser Weg darf aber höchstens einhalbmal länger als der kürzere Weg sein. Zuschlagspflichttge Züge können gegen Zahlung des vollen Zuschlqgs benutzt werden. Die Fahrpreisermäßigung beträgt: 201 bis 800 Kilometer = 20 bis 26 v. H., 801 bis 1000 Kilometer = 26 bis 31 v. H., über 1000 Kilometer 31 bis 45 v. H. Ausgabestellen: Fahrkartenausgaben und MER.-Reisebüros.

Ostpreußen-Rückfahrkarte.

An Stelle der Urlaubskarten werden für den Verkehr zwischen Ostpreußen und dem übrigen Deutschland besonders ermäßigte Ostpreußen-Rück­fahrkarten an jedermann ausgegeben. Ihre Gel­tungsdauer beträgt, wie bei der Urlaubskarte, zwei Monate, die Mindestentfernung 200 Kilometer. Die Hinreise muß am ersten Geltungstag angetreten werden, die Rückreise kann jedoch, abweichend von der Urlaubskarte, jederzeit innerhalb der Geltungs­dauer angetreten werden. Fahrtunterbrechung ist auf der Hinreise zweimal und auf der Rückreise viermal gestattet. Außerdem kann bei der Rückfahrt ein Umweg gefahren werden, der jedoch die Hälfte der Fahrstrecke des Hinweges nicht überschreiten darf. Die Fahrpreisermäßigung beträgt für die Entfernungsstaffel 200 bis 800 Kilometer 40 v. H., ab 801 Kilometer etwas mehr als 40 v. H.

Im Verkehr mit Ostpreußen und dem übrigen Deutschland werden auch noch verbilligte Seedienst­urlaubskarten und Bahn-Seekarten ausgegebdn, die nach Möglichkeit der Fahrpreisermäßigung für Ost­preußen-Rückfahrkarten angeglichen sind. Ausgabe­stellen: Fahrkartenausgaben und MER.-Reisebüros.

Feriensonderzugkarte.

Für die Feriensonderzüge werden Fahrkarten zur Hin- und Rückfahrt ausgegeben. Die Hinfahrt muß im Feriensonderzug ausgeführt werden. Die Rück­fahrt kann mit fahrplanmäßigen Zügen erfolgen. Bei Benutzung von Eil- und Schnellzügen Zahlung des vollen Zuschlags.

Die Feriensonderzugkarten gelten zwei Monate. Für die Fahrt nach und von dem Einsteigebahn­hof wird in fahrplanmäßigen Zügen die gleiche Er­mäßigung wie für den Feriensonderzug für eine An- und Abfahrstrecke bis 100 Kilometer aewährt. Fahrtunterbrechung im Sonderzug ausgeschlossen, in fahrplanmäßigen Zügen auf Buchfahrkarten beliebig oft, auf Feriensonderzugkarten in Zeit­kartenform auf der Hinfahrt einmal, auf der Rück­fahrt viermal. Die Ermäßigung beträgt 40 v. H., im Verkehr mit Ostpreußen 60 v. H. Ausgabestellen: Fahrkartenausgaben.

Fahrscheinhefte zu ermäßigten Fahrpreisen.

Dom 1. Mai 1938 an gibt die Reichsbahn er­mäßigte Fahrscheinhefte für Reisen, die zum Aus-

gangsort zurückkehren, also für Rundreisen und Hin- und Rückfahrten, an jedermann aus. Die er­mäßigten Fahrscheinhefte müssen Fahrscheinstrecken von mindestens 600 Kilometer umfassen und wer­den nur für Schnellzüge ausgegeben. Für FD- und F-Züae ist der volle Zuschlag ebenfalls zu zahlen. Die Voraussetzungen zum Erwerb eines derartigen Fahrscheinheftes sind erfüllt, wenn alle in dem Heft zusammengefaßten Reisen die Kilometerzahl 600 er­zreichen. Es können also mehrere Hin- und Rück­fahrten oder Rundreisen für ein und dieselbe Strecke beantragt werden. Das Fahrscheinheft gilt zwei Monate. Die Fahrt kann jederzeit während der Geltungsdauer angetreten werden, auch ist inner­halb dieser Zeit Fahrtunterbrechung beliebig ost und beliebig lange gestattet. Diese Fahrscheinhefte sind aber nicht bei den Fahrkartenausgaben erhält­lich, sondern nur bei den Ausgabestellen des Mittel­europäischen Reisebüros. Die Fahrpreisermäßigung dieses Fahrscheinheftes beträgt 20 v. H. Ausgabe­stellen: MER.-Reifebüros.

Festtagskarten.

Wer an Pfingsten in Urlaub ober Ferien fahrt, hat auch bie Möglichkeit, eine Festtagskarte zu lösen, bie zur Hin- und Rückfahrt an allen Tagen in der Zeit vom 2. Juni bis 9. Juni 1938 gilt unb nach allen Bahnhöfen gelöst werden kann

Bei Benutzung zuschlagpflichtiger Züge ist der volle

Dem Auge das Beste!

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Zuschlag zu zahlen. FD^-Züge sind von der Be­nutzung ausgeschlossen.

Die Ermäßigung der Festtagskarten beträgt auf alle Entfernungen 33% v. H.

Ausgabestellen: Fahrkartenausgabe und MER.- Reisebüros.

Unterschiede zwischen den wichtigeren Ierienfahrkarten.

Urlaubs- Karten

Ostpreußen- Rückfahrkarten

Feriensonderzug- Karten

Fahrscheinhefte zu erm. Preisen

Ausgabestellen ....

Fahrkartenausgaben und MER.-Reisebüros

Desgl.

Nur Fahrkarten­ausgaben

Nur MER.- Reisebüros

Mindestentfernung.

Je 200 km für Hin- u. Rückfahrt

Desgl.

Unbeschränkt

600 km für ganze Reisestrecke (hin u. zurück)

Züge ............

Für Personen-, Eil- u. Schnellzug

201-800 km 20-26% 801-1000km26-31% üb. 1000 km 31-45%

Desgl.

201-800 km 40%

Hinfahrt Ferien- sonderzug. Rückfahrt mit fahrplan­mäßigen Zügen 40%, im Verkehr

Nur für Schnellzüge

20%

(Nur auf den Per- nenzugf^hrpreiS)

ab 801 km ettva§ mehr als 40%

mit Ostpreußen 60%

Hin Tarifweg, zurück auch Umweg, höchstens 50% weit, als Hinweg

Desgl.

Hinweg mit Ferien-

Umwege unbs-

sonderzug, Rückweg vorgeschrieben auf der Fahrkarte

schränkt zugelassen, auch auf dem Hinweg

Antritt der Hinfahrt

L Geltungstag

Desgl.

Desgl.

Jederzett während der Geltungsdauer

Frühester Antritt der

Rückfahrt.......

7. Geltungstag

Einmal bei Hinfahrt, viermal bei Rückfahrt

Jederzeit zugelassen

Zweimal b. Hinfahrt, viermal bei Rückfahrt

Jederzeit zugelassen

Jederzeit zugelassen

Unbeschränkt

Fahrtunterbrechung.

Auf der Hinfahrt im Sonderzug nicht. In fahrplanmäßigen Zügen innerhalb der Geltungsdauer auf Buchfahrkarten beliebig oft, auf

Fahrkarten in Zeitkartenform. Hinfahrt einmal, Rückfahrt viermal

Geltungsdauer ....

2 Monate

2 Monate

2 Monate

2 Monate

Reisen ins Ausland . (über See, mit Flugzeug, Luft­schiff)

Geschlossene deutsche Bahnfahrt, also Ein- und Ausreise über denselben Grenz­bahnhof

Desgl., jedoch mit Seediensturlaubs­karte Hinfahrt mit

Schiff, Rückfahrt mit

Bahn ob. umgekehrt

Geschlossene deutsche Bahnfahrt

Aus- und Einreise auch über verschied. Bahnhöfe zugelassen, wenn Anschluß- - karten nach dem Ausland, Schiffs­karten usw. vor­handen sind.

Am heutigen Samstagmorgen traten etwa 900 Jungmädel des Standortes Gießen des Untergaues 116 zu den Reichssportwettkämpfen an. Die Wett­kämpfe wurden auf dem Waldsportplatz des DfB.- Reichsbahn ausgetragen. In einem großen Viereck marschierten die einzelnen Gruppen um einen Fahnenmast auf. Mit dem gemeinsamen Lied Reiht euch zu vieren" wurden die Wettkämpfe ein­geleitet. Anschließend gab die^ Untergauführerin Frl. Gäbel mit einem Sinnspruch den Befehl zum Hissen der Flagge und damit zum Beginn der Wett­kämpfe.

Gleichzeitig fand ein Appell für die Teilnehmerin­nen an der Hessen-Nassau-Fahrt statt, die am 2. Juni beginnen wird. Etwa 80 Mädels standen mit ihren Tornistern zur Besichtigung bereit. In der Zwischen­zeit betreute die Aerztin die aus gesundheitlichen Rücksichten irgendwie behinderten Jungmädel, wäh­rend die Sportwartin des Untergaues, Frl. Flury, mit ihren Mithelfern die Vorbereitungen für die Durchführung der Einzeldisziplinen traf. Leider setzte ein leichter Regen ein, der den Kämpfen auf dem Rasenplatz nicht gerade förderlich war.

Beim Rangieren tödlich verunglückt.

Am gestrigen Freitagabend ereignete sich im Gie­ßener Bahnhof ein schwerer Unglücksfall, dem leider ein blühendes Menschenleben zum Opfer fiel. Beim Rangieren wurde der 26 Jahre alte unverheiratete Rangierarbeiter Walter Müller aus Klein-Linden Überfahren unb so schwer verlebt, daß der Tod auf der Stelle eintrat. Ein zweiter Arbeiter erlitt einige Hautabschürfungen und konnte sich nach ärztlicher Hilfeleistung nach Hause beaeben. Die Ermittlungen über die Ursache des tragischen Unglücksfalles find im Gange.

Gießener Wochenmarktpreise.

* Gießen, 28. Mai. Auf dem heutigen Wochen­markt kosteten: Deutsche feine Molkereibutter, % kg 1,57 Mark, feine Molkereibutter 1,52, Markenbutter 1,55 bis 1,60 Mark, Matte 20 bis 25 Pf.» Käse, das Stück 5 bis 10, Eier, deutsche, Klasse S 13, Klasse A 12%, Klasse B 12, Klasse C 11%, Klasse D 10%, Wirsing, % kg 15 bis 20, Weißkraut 20 bis 22, gelbe Rüben, neue, das Bündel 18 bis 25, Karotten^ % kg 12 bis 15, rote Rüben 10 bis 12, Spinat 8 bis 10, Römischkohl 8 bis 12, Spargel, 1. Sorte 6Q. 2. (Sorte§5, 3. Sorte 50, 4. Sorte 35, Erbsen *18 bi» 20, Tomä.^n 40 bis 60, Meerrettich 40 bis 50, Rhabarber 18 bvL 20, Kartoffeln, % kg 5 Pf., 5 kg 44 Pf., 50 kg>2 30 bis 3,90 Mark, neue, % kg 16 bis 20 Pf., Aepfek 20 bis 40, ausländische Aepfel 55 bis 60 Pf., Hährxe 1 bis 1,20 Mark, Suppen­hühner 90 Pf. bis,1,05 Mark, Tauben, das Stück 60 Pf., Blumenkohl 50 bis 60, Salat 5 bis 15, Salat- gurten 45 bis 60, Oberkohlrabi 20 bis 22, Lauch 5 bis 10, Sellerie 10 bis 40, Rettich 10 bis 15, neue, das Bündel 20 Zis 25, Radieschen, das Bündel 8 bis 12 Pst.

** Orasoer ft eigerungen veranstaltet die Stadt Gießen am nächsten Montag. Interessenten seien besonders darauf hingewiesen.

Große Strafkammer Gießen.

Arn gestrigen Freitag hatte sich vor der Großen Strafkammer der K. K. aus Ober-Mörlen wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und llebertretung der Reichsstraßenoerkehrsardnung zu verantworten.

Der Angeklagte fuhr am 12. Januar d. I. nach­mittags, als es schon dunkel war, von einer Gast­wirtschaft in der Nähe von Bad-Nauheim nach Ober-Rosbach. In dem Führerhaus des von ihm gesteuerten Lastkraftwagens saßen noch H. und K.; rückwärts auf dem Wagen befanden sich noch einige Leute aus Ober-Rosbach, die der Angeklagte nach Hause fahren wollte. Anstatt die ordnungsgemäße Straße nach Ober-Rosbach zu benutzen, fuhr der Angeklagte an einer Stelle, wo keinerlei Zufahrt auf die Reichsautobahn ist, einfach auf diese herauf. Auf die gleiche Weise verließ er wieder die Reichs­autobahn, um auf die Straße von Köppern nach Ober-Rosbach zu kommen. Kurz bevor der Ange­klagte die eigentliche Hauptstraße erreicht hätte, er­eignete sich der Unglücksfall. Als der Angeklagte mit einer Geschwindigkeit, die für die gegebenen Umstände zu hoch war, von dem chaussierten Teil der Sttaße seitlich auf die schlüpfrige Grasnarbe kam, geriet der Wagen ins Schleudern und schlug um. Dabei kam K., der vorne gesessen hatte, unter den Wagen und war sofort tot. Auch von den Leu­ten, die rückwärts gewesen waren, erlitten zwei schwere Verletzungen und mußten in das Kranken­haus übergeführt werden.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in Verbindung mit einer lieber» tretung der §§ 1 und 49 der Reichsstraßenoerkehrs- ordnung zu einer Gefängnisstrafe von 9 Monaten. Bei der Beurteilung der «Straftaten fiel erschwerend ins Gewicht, daß der Angeklagte in skrupelloser und leichtsinniger Weise die Leben der mit ihm fahrenden Leute gefährdet hatte. Nachdem der Angeklagte im Lause des Tages mehrere Glas Bier getrunken hatte, wäre er um so mehr zu einem langsamen, vorsichtigen und ordnungsgemäßen Fah- ren verpflichtet gewesen.

Briefkasten der Redaktion.

(Rechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung.)

R. B. in W. Sie hasten nicht nur mit den beiden Grundstücken, die sie als Erbteil erhalten haben, sondern mit ihrem gesamten Vermögen, unbeschadet ihres Rechts die Haftung auf ihren Erbteil zu be­schränken. Auch die früher aus dem Erbe erworbenen Grundstücke können bei Eintritt der geschilderten Um­stände belastet werden.

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