Reservisten bei ersten Llebungen.
Für einige Wochen im Waffenrock.
Ein Schnappschuß am Rande der Herbstübungen der deutschen Wehrmacht: Natürlich geht es auch einmal ohne warmes Wasser zum Rasieren. Hauptsache — „der Bart ist ab". (Scherl-M.)
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Lpd. In diesen Tagen boten die kurhessischen und westthüringischen Städte und Dörfer bei den diesjährigen Herbstübungen der Wehrmacht ein besonderes Bild: die Reservisten üben! Bekanntlich waren es in den vergangenen Jahren nach dem Wiederaufbau der Wehrmacht in der Hauptsache die aktiven Truppenoerbände, die bei dem Herbstmanö- vern eingesetzt wurden und es ist nun durchaus nichts Außergewöhnliches, wenn in der etappenweisen Erprobung der aktiven Truppe auf Einsatzfähigkeit und Durchschlagskraft nunmehr erstmalig in diesem Jahre Reservistenübungen größeren Stils stattfinden. *
Ein Reservist ist nur dann als einsatzfähiger und vollwertiger Soldat zu betrachten, wenn er in gewissen Zeitabständen wieder den Waffenrock anzieht und an Hebungen teilnimmt.
Vieles ist ja in der Zeit nach seiner Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst anders geworden, denn auch beim Militär ist die Zeit nicht stehen geblieben. Und so dienen die jetzigen Reservistenübungen dazu, früher Gelerntes wieder aufzufrischen und sich darüber hinaus mit den Neuerungen auf militärischem Gebiet vertraut zu machen.
Bei der Hebungs-Division IX. AK., die in diesen Tagen in Kurhessen aufgestellt wurde, um dann auf dem Truppenübungsplatz Groß-Born Hebungen abzuhalten, hatten wir Gelegenheit, die Tätigkeit eines solchen Reserveverbandes kennen zu lernen. Gewaltige Aufgaben waren innerhalb kurzer Zeit zu bewältigen. Da war zunächst die Einkleidung der eintreffenden Reservisten vorzunehmen, Wagen- und Pferdematerial mußte beschafft werden, die Quartierfrage für die Mannschaften war zu lösen, geeignete Stallungen für die Pferde mußten gesucht werden und vieles andere mehr. Das war schon eine große Arbeitsleistung und Schwierigkeiten blieben naturgemäß nicht aus, wo sie aber auftraten, waren sie bald überwunden.
Dabel ist besonders anzuerkennen, daß die Bevölkerung trotz der im Gang befindlichen drin
genden Erntearbeiten den militärischen Erfordernissen weitestgehend Rechnung trägt.
Anderseits zeigte sich bei dieser Gelegenheit erneut die Volksgemeinschaft im wahrsten Sinne des Wortes: während der Bauer seiner Militärpflicht nachkommt, haben sich die Städter auf den Dörfern als Erntehelfer zur Verfügung gestellt und man konnte aus den Feldern die Beamten der staatlichen und städtischen Behörden bei den Erntearbeiten sehen.
In den Unterkünften der Reservisten treffen wir Männer aus allen Ständen und Berufen, die ihren Zivilrock für einige Wochen abgelegt haben und heute wieder stolz den Waffenrock tragen. Sie sind nicht nur äußerlich Soldat geworden, sondern der alte Soldatengeist beseelt sie. Manches ist ihnen zuerst etwas ungewohnt und unbequem, aber sie sind ja Soldat gewesen, teilweise haben sie den Weltkrieg mitgemacht und kennen den „Laden". Sie finden'sich bald wieder zurecht und nach einigen Tagen sind sie im alten Fahrwasser. Auftauchende Schwierigkeiten werden durch die Kameradschaft überbrückt, gleich ob es sich dabei um einen Landser oder um einen jüngeren Jahrgang handelt.
Was will es heißen, wenn es besonders denen, die von Wuttern zu gut gepflegt worden sind, der Dienst besonders schwer fällt, da werden die Zähne zusammengebifsen und dann geht es wieder.
Bei dem Bataillon eines Hebungs-Jnfan- terie-Regiments geht es sehr lustig zu, alte Soldatenlieder werden gesungen, wahrscheinlich in freudiger Erwartung der Genüsse, die eine im Hintergrund dampfende Gulaschkanone bald spenden wird. Dann treffen wir eine Fahrabteilung bei einer Uebungsfahrt an. Hier ergibt sich für manchen, daß auch das Retten gelernt fein will und in Zeitabständen immer wieder geübt werden muß. Aber bald wird das auch wie früher wieder klappen. Schließlich statten wir noch den „Schwere n" einen Besuch ab. Die Batterie steht auf freiem Felde, da innerhalb des Ortes kein entsprechender
Platz vorhanden ist. Im Zelt ist die Wache untergebracht und der Posten versieht seinen gewohnten Dienst. Draußen auf den Höfen werden die Pferde geputzt und überall die Vorbereitungen getroffen, die nun einmal zu jeder Hebung gehören. Es ist ein emsiges Schaffen, denn am andern Morgen muß alles im Schuß sein, dann beginnen die Hebungen. Hnd wenn die Wochen vorüber sind, dann geht es stolz wieder heimwärts mit dem Bewußtsein, auch dabei gewesen zu sein, Reserve hat dann wieder Ruh'.
Große Strafkammer Gießen.
Gestern hatte sich der A, K. aus Ober-Rosbach vor der Großen Strafkammer wegen Sittlichkeitsverbrechens zu verantworten. Der Angeklagte hat vor etwa zwei Jahren an seiner damals 16jäh- rigen Stieftochter unsittliche Handlungen vorgenom- men. In der gestrigen Hauptverhandlung zeigte er sich restlos geständig. Mit Rücksicht hierauf billigte ihm das Gericht mildernde Hmstände zu und erkannte auf eine Gefängnis st rafe von sieben Monaten. »
Amtsgericht Gießen.
Bel einem Gastwirt in der Hmgegend von Gießen kehrten zwei Gäste ein, die kräftig zu zechen anfingen. Als gegen 24 Hhr die Gendarmerie zufällig an dem Lokal des Angeklagten vorbeikam, sah sie an dem Hause ein Fahrrad mit einer Aktentasche stehen. Die Beamten wollten den Eigentümer auf seine Hnvorsichtigkeit aufmerksam machen und sahen durch das Fenster der Wirtschaft. Einer der Gäste war reichlich betrunken und zertrümmerte in feiner Trunkenheit ein Bierglas. Er kam torkelnd aus dem Lokal und wollte mit feinem Rade wLgfahren. Als die Beamten pflichtgemäß das Fahrrad ficherftellen wollten, wurde der Zecher ausfallend.
Der Gastwirt, der trotz des Verbotes von § 16 Ziff. 3 des Gaststättengesetzes einem Betrunkenen alkoholische Getränke verabreicht hatte, wurde gemäß § 28 Ziff. 8 des gleichen Gesetzes mit einer Geldstrafe von 20 RM. bestraft. Gegen den die Strafe aussprechenden Strafbefehl legte der Angeklagte Einspruch ein. Er hatte damit aber fein Glück, sondern wurde, da er es außerdem mit der Wahrheit nicht allzu genau nahm, in eine Geldstrafe von 30 RM. genommen. Der Gast wird sich wegen seines Verhaltens gegenüber der Gendarmerie noch zu verantworten haben.
Vergehen gegen das Opinmgeseh.
LPD. F r a n k f u r t a. M., 23. Aug. Das Schöffengericht verurteilte einen 69jährigen jüdischen Arzt wegen fortgesetzten Vergehens gegen das Opiumgesetz zu drei Monaten Gefängnis. Der Angeklagte hatte seit einer Reihe von Jahren Betäubungsmittel Süchtigen verschrieben, ohne daß die Anwendung der Mittel ärztlich begründet war.
Verhängnisvolle Probefahrt.
Ein Toter, ein Schwerverletzter!
LPD. F r a n k f u r t a. M., 23. Aug. Ein schwerer Verkehrsunfall, bei dem ein Mann getötet und ein anderer schwer verletzt wurde, ereignete sich am Dienstagabend auf der Mainzer Landstraße zwischen Griesheim und Nied. Der 36jährige Johann Helmö aus Nied, der ein Motorrad kaufen wollte, unternahm mit einem Angestellten der Derkaufsfirma, dem Mechaniker Peter Weber, eine Probefahrt auf der Mainzer Landstraße. Unterwegs kam ihnen ein mit vier Personen besetzter Kraftwagen entgegen, dessen Fahrer einen Radfahrer überholen mußte, der nicht den Radfahrweg benutzte, sondern einen Teil der Fahrbahn einnahm. In diesem Augenblick rannte der Kraftwagen mit dem entgegenkommenden Motorrad zusammen. Das Motor
rad wurde vollständig zertrümmert und die beiden Fahrer in hohem Bogen auf die Straße geschleudert. Helmö, der auf dem Soziussitz saß, war sofort tot, Weber erlitt eine Anzahl Knochenbrüche und wurde ins Höchster Krankenhaus eingeliefert, doch besteht bei ihm keine Lebensgefahr. Der Kraftwagen geriet bei dem Anprall gegen einen Baum und wurde so schwer beschädigt, daß er abgeschleppt werden mußte. Die Insassen blieben unverletzt.
Teppichknüpfen als Schulfach.
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In dem kleinen idyllischen Ostseebad Lubmin, im Zentrum ßer pommerschen Teppichknüpferei, werden die Kinder schon auf der Schulbank mit der Kunst ihrer Väter vertraut gemacht. Der handwerkliche Unterricht steht ganz im Zeichen dieser Heimatindustrie, deren Berufswelt zugleich das Elternhaus der Kinder beherrscht. Die Jungen und Mädel beginnen mit dem Zeichnen von Entwürfen für Teppichmuster, wobei sie Muster von außerordentlicher Schönheit entwickeln. Bald aber fügen ihre kleinen Hände selbst — wie hier Bruder und Schwester — emsig Faden an Faden. — (Atlantik-M.)
Aus aller Welt.
Deutschland Zweitälteste Frau gestorben.
Hannovers älteste Einwohnerin, die zweitälteste Frau des Deutschen Reiches, Frau Wilhelmine Scharnikow, starb im 107. Lebensjahre. Frau Scharnikow wurde 1832, il'n Sterbejahr Goethes, in Dochtersen (Kreis Stade) geboren. Bis vor wenigen Tagen war sie noch erstaunlich rüstig und nahm regen Anteil am Tagesgeschehen. Bei Vollendung ihres 106. Lebensjahres am 9. August waren ihr zahlreiche Ehrungen zuteil geworden.
Die verunglückten Donkosaken.
Von den bei dem Unglück zwischen Weißenthurm und Urmitz-Bahnhof verletzten 23 Donkosaken ist der größte Teil aus den Krankenhäusern entlassen worden. Es befinden sich nur noch fünf Verletzte in den Krankenhäusern. Die schwersten Verletzungen hat der Fahrer des Omnibusses erlitten, doch besteht bei ihm keine Lebensgefahr. In Bad Ems mußten sich zwei Verletzte, die bereits aus der Behandlung entlassen worden waren, erneut ins Krankenhaus begeben.
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