Ausgabe 
23.12.1938
 
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Neuerungen im personeniaris der Reichsbahn.

Wesentliche Verbesserungen für bestimmte Kartengruppen.

scharfen, spitzen Messer verletzt habe. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu vier Jahren Zuchthaus und fünf Jahren Ehrverlust. Zehn Monate der Untersuchungshaft werden auf die Strafe «nyerechnet. Der Vorsitzende führte in seiner Be­gründung aus, daß sich trotz der ausweichenden Antworten des Angeklagten ein klares Bild ergeben habe. Die Persönlichkeit des K. verdiene keine Milde, zumal die Scheußlichkeit der Tat in der Kriminal­geschichte einzig dastehe. Auch um vor ähnlichen Verbrechen abzuschrecken, habe das Gericht ein har­tes Urteil fällen müssen.

Drei Todesopfer eines Dooksunglückes auf dem Lomer See.

Bei der Ueberfahrt über den Comer See geriet ein mit vier Personen besetztes Boot in einen Schneesturm. Trotz verzweifelter Anstren­gungen, das kleine Schiff zu steuern, gelang es den Insassen nicht, gegen die immer wilder werdenden Wogen anzukämpfen. Bei dem Unwetter war es ihnen nicht möglich, rn der inzwischen hereinge­brochenen Abenddämmerung die Lichter an den Seeufern zu erkennen. In dem aufgeregten Wo- tzengewirr kam das Boot schließlich zum Kentern, und drei von den Insassen ertranken, während der vierte durch ein zufällig an der Unfallstelle vor­beifahrendes Fischerboot gerettet werden konnte.

Folgenschwerer Zusammenstoß zwischen Autobus und Personenzug.

Wie die Reichsbahndirektion Hannover mitteilt, durchbrach bei dem Bahnhof Thiede an der Strecke Berneburg Braunschweig ein Autobus die für einen im gleichen Augenblick vorbeifahrenden Per- sonenMg geschlossene Schranke. Der Kraftwagen wurde durch den Zug zur Seite geschleudert und beschädigt. Von den Insassen des Autobusses sind drei getötet, vier schwer und 15 leicht ver­letzt worden. Die Verletzten wurden Braun­schweiger Krankenhäusern zugeführt.

Krähenschwarm lötet ein kleines Kind.

Ein ungewöhnlicher Vorfall, bei dem ein fünf­jähriges Kind zu Tode kam, spielte sich in Luck in Ostpolen ab. Dort fiel ein Schwarm ausgehun- Zerter Krähen über ein Mädchen her, das sich auf einer Dorfstraße befand und zerhackte mit den Schnäbeln den Kopf des Kindes so sehr, daß es kurze Zeit darauf starb.

Wintersport-Wetterbericht.

Vogelsberg. Herchenhainer Höhe: Heiter, 8 Grad, Gesamtschneehöhe 17 cm, Neuschnee 5 cm, Pulverschnee; Schi und Rodel gut. Hoherodskopf: Heiter,12 Grad, Gesamtschneehöhe 15 cm, Neu­schnee 5 cm, Pulverschnee; Schi und Rodel aut.

Rhön. Wasserkuppe: Bsdeckt,13 Grad, Ge­samtschneehöhe 15 cm, Neuschnee 9 cm, Pulver­schnee; Schi und Rodel sehr gut.

Taunus. Kleiner Feldberg: Bedeckt,13 Grad, Gesamtschneehöhe 9 cm, Neuschnee 6 cm, Pulver­schnee; Schi und Radel mäßig. Großer Feldberg: Bedeckt,14 Grad, Gesamtschneehöhe 10 cm, Neu­schnee 6 cm, Pulverschnee; Schi und Rodel gut.

Schwarzwald. Feldberg: Heiter,12 Grad, Gesamtschneehöhe 35 cm, Neuschnee, Pulver­schnee; Schi und Rodel sehr gut.

Im Verfolg der Angleichung der Personentarife des Landes Oesterreich an die des Altreichs treten auch im Altreich am 1. Januar 1939 einige Ände­rungen ein, die für die beteiligten Kreise wesentliche Verbesserungen bedeuten.

1. Die Preise der Zeitkarten Monats­karten, Teilmonatskarten, Arbeiterwochenkarten, Kurzarbeiterwochenkarten, Schülermonatskarten werden auf Entfernungen über 30 Kilometer g e - senkt. Die Ermäßigung beträgt z. B. für eine Mo­natskarte 3. Klaffe Personenzug bei 35 Kilometer 80 Pf., bei 40 Kilometer 1,80 Mark, bei 50 Kilo­meter 4,40 Mark, bei 60 Kilometer 6,20 Mark, bei 75 Kilometer 6,60 Mark, bei 100 Kilometer 8,80 Mark. Bei Schülermonatskarten beträgt die Ermäßi­gung rund Vs, bei Arbeiterwochenkarten rund Vs der obigen Sätze.

2. Neben den bisherigen Schülermonatskarten werden Schülerwochenkarten eingeführt, ihr Preis beträgt rund 28 v. H. dessen der Schüler­monatskarten. Die Wochenkarten können nicht nur dann gelöst werden, wenn ein Teil eines Monats in die Ferien fällt, sondern auch wenn ein Schüler wegen Krankheit nur einige Wochen im Monat die Schule besucht, endlich auch bei Kursen und Lehr­gängen, die sich auf kürzere Zeit als einen Monat erstrecken.

Die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte teilt mit:

Leistungen aus der Angestelltenversicherung wer­den nur gewährt, wenn neben den anderen gesetz­lichen Voraussetzungen (Berufsunfähigkeit, Tod, Vollendung des 65. Lebensjahres) die Wartezeit er­füllt und die Anwartschaft erhalten ist.

Der Anspruch (die Anwartschaft) auf spätere Lei­stungen der Angestelltenoersicherung ist für die Zeit vom 1.1.1934 an erhalten, wenn jährlich mindestens 6 Monatsbeiträge nachgewiesen werden; als Mo­natsbeiträge für die Erhaltung der Anwartschaft rechnen auch anrechnungsfähige Ersatzzeiten. Jeg­licher Anspruch aus den bisher geleisteten Beiträgen erlischt zunächst, wenn diese Vorschrift nicht beachtet wird.

Wer sich freiwillig weiterversichert und bisher für das laufende Jahr nichts gezahlt hat, sollte im eigenen Interesse seine Versicherung bis Jahres­schluß in Ordnung bringen. Freiwillige Beiträge zur Angestelltenversicherung können zwar noch innerhalb von zwei Jahren, die dem Kalenderjahre folgen, für das sie gelten sollen, nachentrichtet werden; es ist aber nicht ratsam, sich auf diese Möglichkeit zu verlassen. Denn nach Eintritt des Versicherungs­falles (Berufsunfähigkeit, Tod) ist die Nachentrich- tung freiwilliger Beiträge unzulässig.

Das Gesetz vom 21. Dezember 1937 hat eine weit­gehende Möglichkeit geschaffen, verlorene Anwart­schaften wiederherzustellen. Es ist nach diesem Ge­setz nämlich zulässig, freiwillige Beiträge zur An­gestelltenoersicherung für die Jahre 1932 bis 1937

3. Benutzen Geschwister für dieselbe Zeit Schü­lermonatskarten, so zahlte bisher das erste Kind voll. Künftig zahlen sämtliche Geschwister nur den halben Preis einer gewöhnlichen Schülerkarte. Dasselbe gilt auch, wenn Geschwister für dieselbe Zeit Schülerwochenkarten lösen.

4. Vielfachen Wünschen entsprechend werden Ar­beiterrückfahrkarten auch zum Besuch un­ehelicher Kinder ausgegeben, wenn diese das 14. Le­bensjahr noch nicht überschritten haben. Unverhei­ratete erhalten die Arbeiterrückfahrkarten zum Be­such der Geschwister ohne die bisherige Beschränkung auf Geschwister, mit denen sie einen gemeinsamen Haushalt führen. Außerdem wird auf der Hin- und Rückfahrt künftig je eine Fahrt-Unterbrechung zu- gelassen und die Geltungsdauer auf 14 Tage ver­längert.

5. Die Beförderung von Personenkraft­wagen zu halben Sätzen des ermäßigten Gepäck­tarifs, die bisher auf einige Strecken beschränkt war, wird auf alle Strecken der Reichsbahn aus­gedehnt, wenn Fahrausweise über mindestens 200 Kilometer vorgelegt werden und wenn der Verlade- und Entladebahnhof Rampen besitzen. Die Kraft-- wagen werden mit Durchgangsgüterzügen oder Eil­güterzügen befördert.

bis zum 31. Dezember 1941 nachzuentrichten, s o - fern der V e r s i ch e r u n g s f a l l noch nicht eingetreten ist.

Freiwillige Beiträge zur Angestell- tenversicherung sind mindestens inder dem jeweiligen Einkommen entspre­chenden Gehaltsklasse zu entrichten. Wer kein Einkommen hat, oder derjenige, dessen Monatseinkommen 50 Mark nicht übersteigt, muß die freiwilligen Beiträge mindestens in der Gehalts­klasse B (4 Mark) zahlen. Die Klasse A ist also für die freiwillige Weiteroersicherung gesperrt. Die frei- wilige Höherversicherung ist unzulässig.

Unter Einkommen ist das tatsächliche Ge­samteinkommen zu verstehen. Es ist zwecklos, die freiwilligen Beiträge in einer zu niedrigen Bei­tragsklasse zu bezahlen, da diefe binnen zehn Jah­ren nach Umtausch der Versicherungskarte beanstan­det werden können. Beanstandete Beiträge werden unwirksam; sie können bei Feststellung von Leistun­gen nicht berücksicht werden.

Rundfunkprogramm

Samstag, 24. Dezember.

6 Uhr: Gymnastik. 6.30: Frühkonzert. 7: Nach­richten. 8.10: Gymnastik. 8.30: Froher Klang zur Werkpause. 9.30: Gaunachrichten. 9.40: Deutsch­land Kinderland. Die unerfüllbaren Wünsche. 11.45: Ruf ins Land. 12 und 13.15: Mittagskonzert. Weihnachtsgrüße der Ostmark. 13: Nachrichten. 14: Nachrichten. 14.10: Weihnacht ew'ges Wunder.

Laßt die Anwartschaft nicht verfallen!

15: Bilderbuch der Woche. 15.15: ... und drunteir liegt die weihnachtliche wtadt. 15.30: Noch immer geht die Tür nicht auf ... 16: Nachmittagskonzert. 18: Der Blindenchor singt Weihnachtslieder. 18.30: Bunter Weihnachtsteller in Wort und Musik". 19.15:Hohe Nacht der klaren Sterne". Musik, Lieder und Worte an die deutsche Weihe-Nacht. 19.45: Glocken unserer Heimat läuten die Christ­nacht ein. Vom Bodensee über den Schwarzwald zum Rhein bis Koblenz und Andernach, zur Mosel bis Trier, von Hessen über Kurhessen bis Kassel werden Glocken großer und kleiner Städte, robben Glocken kleiner Dörfer im ganzen Sendebezirk erklingen. Die Sendung wird von Musik, Gesang und gesprochenem Wort umrahmt. Den Ausklang gibt das Gesamt­geläute dreier großer Frankfurter Kirchen. Reichs­sendung: Ansprache des Stellvertreters des Führers, Reichsminister Rudolf Heß. 21.20: Festliches Kon­zert. 22.20:An die Einsamen". Von Hermann Stehr. 22.30: Frohe Spende für den Gabentisch. 24 bis 3: Nachtkonzert. Weihnachtsglocken unserer Heimat grüßen euch, Deutsche im Ausland!

Wetterbericht

Nach den verbreiteten Schneefällen am Donners­tag ist im allgemeinen in Deutschland eine neue Frostoerschärfung eingetreten, die besonders starke Ausmaße in den westlichen und südlichen Teilen des Reiches annahm. Hier wurden in der Nacht zum Freitag vielerorts Tiefwerte zwischen minus 15 und minus 25 Grad erreicht. Auch für die Folge bleiben kräftigere Fröste und die Neigung zu Schneefällen erhalten.

Vorhersage für Samstag: Wolkig dis bedeckt, erneut zunehmende Neigung zu Schnee­fällen, kräftiger Frost, auffrischende Winde aus meist östlichen Richtungen.

Vorhersage für Sonntag: Fortdauer des Frostwetters mit Neigung zu Schneefällen.

Der Straßenwetterdienst.

Infolge der Wetterlage weitere Ausdeh­nung der Glatteisbildung. Straßen find oder werden gestreut. In der Ostmark bzw. Kärn­ten liegt bis zu 40 cm Neuschnee. Wegen star­ker Schneeverwehungen wurden der Plöckenpaß und der Loiblpaß gesperrt. Sonstige Reichsstraßen in den Gebirgslagen von Mittel-, Süd- und Süd­westdeutschland haben eine Schneedecke unter 15 cm auf Glatteis. Wo erforderlich, wird geräumt und gestreut. Es ist mit Vorsicht zu fah­ren. Spaten und Schneeketten sind mitzunehmen. Verkehr sonst überall unbehindert.

Hauptschriftleiter Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter des Hauptschriftleiters: Ernst Blum« schein. Verantwortlich für Politik und für die Bilder: Dr. Fr. W. Lange; für Feuilleton: Dr. Hans Thyriot; für den übrigenTeil:ErnftBlumschein. Anzeigenleiter: Hans Beck. Verantwortlich für den Inhalt der An­zeigen: Theodor Kümmel. D. A. XI. 38: 10718. Druck und Verlag: Brühlsche Universitätsdruckerei R.Lange, K.-G., sämtlich in Gießen. Monatsbezugspreis RM.> 2,05 einschließlich 25 Pf. Zustellgebühr, mit der Illu­strierten 15 Pf. mehr. Einzeloerkaufspreis 10 Pf. und Samstags 15 Pf., mit der Illustrierten 5 Pf. mehr. Zur Zeit ist Preisliste Nr. 4 vom 1. September 1937 gültig.

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