Neuerungen im personeniaris der Reichsbahn.
Wesentliche Verbesserungen für bestimmte Kartengruppen.
scharfen, spitzen Messer verletzt habe. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu vier Jahren Zuchthaus und fünf Jahren Ehrverlust. Zehn Monate der Untersuchungshaft werden auf die Strafe «nyerechnet. Der Vorsitzende führte in seiner Begründung aus, daß sich trotz der ausweichenden Antworten des Angeklagten ein klares Bild ergeben habe. Die Persönlichkeit des K. verdiene keine Milde, zumal die Scheußlichkeit der Tat in der Kriminalgeschichte einzig dastehe. Auch um vor ähnlichen Verbrechen abzuschrecken, habe das Gericht ein hartes Urteil fällen müssen.
Drei Todesopfer eines Dooksunglückes auf dem Lomer See.
Bei der Ueberfahrt über den Comer See geriet ein mit vier Personen besetztes Boot in einen Schneesturm. Trotz verzweifelter Anstrengungen, das kleine Schiff zu steuern, gelang es den Insassen nicht, gegen die immer wilder werdenden Wogen anzukämpfen. Bei dem Unwetter war es ihnen nicht möglich, rn der inzwischen hereingebrochenen Abenddämmerung die Lichter an den Seeufern zu erkennen. In dem aufgeregten Wo- tzengewirr kam das Boot schließlich zum Kentern, und drei von den Insassen ertranken, während der vierte durch ein zufällig an der Unfallstelle vorbeifahrendes Fischerboot gerettet werden konnte.
Folgenschwerer Zusammenstoß zwischen Autobus und Personenzug.
Wie die Reichsbahndirektion Hannover mitteilt, durchbrach bei dem Bahnhof Thiede an der Strecke Berneburg — Braunschweig ein Autobus die für einen im gleichen Augenblick vorbeifahrenden Per- sonenMg geschlossene Schranke. Der Kraftwagen wurde durch den Zug zur Seite geschleudert und beschädigt. Von den Insassen des Autobusses sind drei getötet, vier schwer und 15 leicht verletzt worden. Die Verletzten wurden Braunschweiger Krankenhäusern zugeführt.
Krähenschwarm lötet ein kleines Kind.
Ein ungewöhnlicher Vorfall, bei dem ein fünfjähriges Kind zu Tode kam, spielte sich in Luck in Ostpolen ab. Dort fiel ein Schwarm ausgehun- Zerter Krähen über ein Mädchen her, das sich auf einer Dorfstraße befand und zerhackte mit den Schnäbeln den Kopf des Kindes so sehr, daß es kurze Zeit darauf starb.
Wintersport-Wetterbericht.
Vogelsberg. Herchenhainer Höhe: Heiter, — 8 Grad, Gesamtschneehöhe 17 cm, Neuschnee 5 cm, Pulverschnee; Schi und Rodel gut. — Hoherodskopf: Heiter, —12 Grad, Gesamtschneehöhe 15 cm, Neuschnee 5 cm, Pulverschnee; Schi und Rodel aut.
Rhön. Wasserkuppe: Bsdeckt, —13 Grad, Gesamtschneehöhe 15 cm, Neuschnee 9 cm, Pulverschnee; Schi und Rodel sehr gut.
Taunus. Kleiner Feldberg: Bedeckt, —13 Grad, Gesamtschneehöhe 9 cm, Neuschnee 6 cm, Pulverschnee; Schi und Radel mäßig. — Großer Feldberg: Bedeckt, —14 Grad, Gesamtschneehöhe 10 cm, Neuschnee 6 cm, Pulverschnee; Schi und Rodel gut.
Schwarzwald. Feldberg: Heiter, —12 Grad, Gesamtschneehöhe 35 cm, Neuschnee —, Pulverschnee; Schi und Rodel sehr gut.
Im Verfolg der Angleichung der Personentarife des Landes Oesterreich an die des Altreichs treten auch im Altreich am 1. Januar 1939 einige Änderungen ein, die für die beteiligten Kreise wesentliche Verbesserungen bedeuten.
1. Die Preise der Zeitkarten — Monatskarten, Teilmonatskarten, Arbeiterwochenkarten, Kurzarbeiterwochenkarten, Schülermonatskarten — werden auf Entfernungen über 30 Kilometer g e - senkt. Die Ermäßigung beträgt z. B. für eine Monatskarte 3. Klaffe Personenzug bei 35 Kilometer 80 Pf., bei 40 Kilometer 1,80 Mark, bei 50 Kilometer 4,40 Mark, bei 60 Kilometer 6,20 Mark, bei 75 Kilometer 6,60 Mark, bei 100 Kilometer 8,80 Mark. Bei Schülermonatskarten beträgt die Ermäßigung rund Vs, bei Arbeiterwochenkarten rund Vs der obigen Sätze.
2. Neben den bisherigen Schülermonatskarten werden Schülerwochenkarten eingeführt, ihr Preis beträgt rund 28 v. H. dessen der Schülermonatskarten. Die Wochenkarten können nicht nur dann gelöst werden, wenn ein Teil eines Monats in die Ferien fällt, sondern auch wenn ein Schüler wegen Krankheit nur einige Wochen im Monat die Schule besucht, endlich auch bei Kursen und Lehrgängen, die sich auf kürzere Zeit als einen Monat erstrecken.
Die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte teilt mit:
Leistungen aus der Angestelltenversicherung werden nur gewährt, wenn neben den anderen gesetzlichen Voraussetzungen (Berufsunfähigkeit, Tod, Vollendung des 65. Lebensjahres) die Wartezeit erfüllt und die Anwartschaft erhalten ist.
Der Anspruch (die Anwartschaft) auf spätere Leistungen der Angestelltenoersicherung ist für die Zeit vom 1.1.1934 an erhalten, wenn jährlich mindestens 6 Monatsbeiträge nachgewiesen werden; als Monatsbeiträge für die Erhaltung der Anwartschaft rechnen auch anrechnungsfähige Ersatzzeiten. Jeglicher Anspruch aus den bisher geleisteten Beiträgen erlischt zunächst, wenn diese Vorschrift nicht beachtet wird.
Wer sich freiwillig weiterversichert und bisher für das laufende Jahr nichts gezahlt hat, sollte im eigenen Interesse seine Versicherung bis Jahresschluß in Ordnung bringen. Freiwillige Beiträge zur Angestelltenversicherung können zwar noch innerhalb von zwei Jahren, die dem Kalenderjahre folgen, für das sie gelten sollen, nachentrichtet werden; es ist aber nicht ratsam, sich auf diese Möglichkeit zu verlassen. Denn nach Eintritt des Versicherungsfalles (Berufsunfähigkeit, Tod) ist die Nachentrich- tung freiwilliger Beiträge unzulässig.
Das Gesetz vom 21. Dezember 1937 hat eine weitgehende Möglichkeit geschaffen, verlorene Anwartschaften wiederherzustellen. Es ist nach diesem Gesetz nämlich zulässig, freiwillige Beiträge zur Angestelltenoersicherung für die Jahre 1932 bis 1937
3. Benutzen Geschwister für dieselbe Zeit Schülermonatskarten, so zahlte bisher das erste Kind voll. Künftig zahlen sämtliche Geschwister nur den halben Preis einer gewöhnlichen Schülerkarte. Dasselbe gilt auch, wenn Geschwister für dieselbe Zeit Schülerwochenkarten lösen.
4. Vielfachen Wünschen entsprechend werden Arbeiterrückfahrkarten auch zum Besuch unehelicher Kinder ausgegeben, wenn diese das 14. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Unverheiratete erhalten die Arbeiterrückfahrkarten zum Besuch der Geschwister ohne die bisherige Beschränkung auf Geschwister, mit denen sie einen gemeinsamen Haushalt führen. Außerdem wird auf der Hin- und Rückfahrt künftig je eine Fahrt-Unterbrechung zu- gelassen und die Geltungsdauer auf 14 Tage verlängert.
5. Die Beförderung von Personenkraftwagen zu halben Sätzen des ermäßigten Gepäcktarifs, die bisher auf einige Strecken beschränkt war, wird auf alle Strecken der Reichsbahn ausgedehnt, wenn Fahrausweise über mindestens 200 Kilometer vorgelegt werden und wenn der Verlade- und Entladebahnhof Rampen besitzen. Die Kraft-- wagen werden mit Durchgangsgüterzügen oder Eilgüterzügen befördert.
bis zum 31. Dezember 1941 nachzuentrichten, s o - fern der V e r s i ch e r u n g s f a l l noch nicht eingetreten ist.
Freiwillige Beiträge zur Angestell- tenversicherung sind mindestens inder dem jeweiligen Einkommen entsprechenden Gehaltsklasse zu entrichten. Wer kein Einkommen hat, oder derjenige, dessen Monatseinkommen 50 Mark nicht übersteigt, muß die freiwilligen Beiträge mindestens in der Gehaltsklasse B (4 Mark) zahlen. Die Klasse A ist also für die freiwillige Weiteroersicherung gesperrt. Die frei- wilige Höherversicherung ist unzulässig.
Unter Einkommen ist das tatsächliche Gesamteinkommen zu verstehen. Es ist zwecklos, die freiwilligen Beiträge in einer zu niedrigen Beitragsklasse zu bezahlen, da diefe binnen zehn Jahren nach Umtausch der Versicherungskarte beanstandet werden können. Beanstandete Beiträge werden unwirksam; sie können bei Feststellung von Leistungen nicht berücksicht werden.
Rundfunkprogramm
Samstag, 24. Dezember.
6 Uhr: Gymnastik. 6.30: Frühkonzert. 7: Nachrichten. 8.10: Gymnastik. 8.30: Froher Klang zur Werkpause. 9.30: Gaunachrichten. 9.40: Deutschland — Kinderland. Die unerfüllbaren Wünsche. 11.45: Ruf ins Land. 12 und 13.15: Mittagskonzert. Weihnachtsgrüße der Ostmark. 13: Nachrichten. 14: Nachrichten. 14.10: Weihnacht — ew'ges Wunder.
Laßt die Anwartschaft nicht verfallen!
15: Bilderbuch der Woche. 15.15: ... und drunteir liegt die weihnachtliche wtadt. 15.30: Noch immer geht die Tür nicht auf ... 16: Nachmittagskonzert. 18: Der Blindenchor singt Weihnachtslieder. 18.30: „Bunter Weihnachtsteller in Wort und Musik". 19.15: „Hohe Nacht der klaren Sterne". Musik, Lieder und Worte an die deutsche Weihe-Nacht. 19.45: Glocken unserer Heimat läuten die Christnacht ein. Vom Bodensee über den Schwarzwald zum Rhein bis Koblenz und Andernach, zur Mosel bis Trier, von Hessen über Kurhessen bis Kassel werden Glocken großer und kleiner Städte, robben Glocken kleiner Dörfer im ganzen Sendebezirk erklingen. Die Sendung wird von Musik, Gesang und gesprochenem Wort umrahmt. Den Ausklang gibt das Gesamtgeläute dreier großer Frankfurter Kirchen. Reichssendung: Ansprache des Stellvertreters des Führers, Reichsminister Rudolf Heß. 21.20: Festliches Konzert. 22.20: „An die Einsamen". Von Hermann Stehr. 22.30: Frohe Spende für den Gabentisch. 24 bis 3: Nachtkonzert. Weihnachtsglocken unserer Heimat grüßen euch, Deutsche im Ausland!
Wetterbericht
Nach den verbreiteten Schneefällen am Donnerstag ist im allgemeinen in Deutschland eine neue Frostoerschärfung eingetreten, die besonders starke Ausmaße in den westlichen und südlichen Teilen des Reiches annahm. Hier wurden in der Nacht zum Freitag vielerorts Tiefwerte zwischen minus 15 und minus 25 Grad erreicht. Auch für die Folge bleiben kräftigere Fröste und die Neigung zu Schneefällen erhalten.
Vorhersage für Samstag: Wolkig dis bedeckt, erneut zunehmende Neigung zu Schneefällen, kräftiger Frost, auffrischende Winde aus meist östlichen Richtungen.
Vorhersage für Sonntag: Fortdauer des Frostwetters mit Neigung zu Schneefällen.
Der Straßenwetterdienst.
Infolge der Wetterlage weitere Ausdehnung der Glatteisbildung. Straßen find oder werden gestreut. In der Ostmark bzw. Kärnten liegt bis zu 40 cm Neuschnee. Wegen starker Schneeverwehungen wurden der Plöckenpaß und der Loiblpaß gesperrt. Sonstige Reichsstraßen in den Gebirgslagen von Mittel-, Süd- und Südwestdeutschland haben eine Schneedecke unter 15 cm auf Glatteis. Wo erforderlich, wird geräumt und gestreut. Es ist mit Vorsicht zu fahren. Spaten und Schneeketten sind mitzunehmen. Verkehr sonst überall unbehindert.
Hauptschriftleiter Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter des Hauptschriftleiters: Ernst Blum« schein. Verantwortlich für Politik und für die Bilder: Dr. Fr. W. Lange; für Feuilleton: Dr. Hans Thyriot; für den übrigenTeil:ErnftBlumschein. Anzeigenleiter: Hans Beck. Verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Theodor Kümmel. D. A. XI. 38: 10718. Druck und Verlag: Brühlsche Universitätsdruckerei R.Lange, K.-G., sämtlich in Gießen. Monatsbezugspreis RM.> 2,05 einschließlich 25 Pf. Zustellgebühr, mit der Illustrierten 15 Pf. mehr. Einzeloerkaufspreis 10 Pf. und Samstags 15 Pf., mit der Illustrierten 5 Pf. mehr. Zur Zeit ist Preisliste Nr. 4 vom 1. September 1937 gültig.
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