ßungsvol! Erfüllung und öffnet weit die bunte Bühne des Maskenfestes, deren Bretter einen Traum lang eine andere Welt, einen neuen Stern bedeuten. Vielleicht ist sogar das, was man spielt und zu sein scheint, das eigentliche wahre Wesen, und man schätzt sich glücklich in der Vermummung, die einem den Mut gab, einmal frei und unbehindert dem wagelustigen Herzen kein Verlangen zu versagen. Manches Mädchen jongliert mit ihm, spielt „Wer hascht den Ball?" mit seinem kleinen Herzen, daß es bald da, bald dort wie eine rote Rose über dem Getümmel aufblüht, und ist doch froh, wenn es das heiße, pochende Ding wieder in seinen Händen hält. Einen Partner möchte das Mädchen ja schon, um mit ihm im beglückenden Wechselball „Herz schenken und Herz fragen" zu spielen. Aber da heißt es auf der Hut sein. Schnell haben flinkere Hände, als die eigenen, erhascht, was einem anderen zugedacht war, und am Ende muß man einem eigenen Herzen nachlaufen.
Der Zauber der Maskerade verwandelt die Menschen, als wären sie alle Lebenskünstler. Dabei sind es doch nur die, die sich ihre frohe Laune und ihr unbeschwertes Lachen ungetrübt auch in die Stunden nach der Demaskierung hinüberzuretten vermögen. B- P.
Dornoiizen.
Tageskalender für Mittwoch.
Stadttheater, 19.30 bis 22 Uhr: „Parkstraße 13". — Gloria-Palast (Seltersweg): „Wie einst im Mai". — Lichtspielhaus (Bahnhofstraße): „Brillanten". — Oberhessische Gesellschaft für Natur- und Heilkunde: 20.15 Uhr im Hörsaal des Hauptgebäudes der Veterinär-Kliniken, Filmvorführung und Vortrag Profesior Stondfuß „Seefische als Nahrungsmittel". — Haus- und Grundbesitzer-Verein Gießen: 20.15 Uhr „Zum Burghof" (früher Caf6 Ebel) Jahres-Hauptversammlung, Vortrag Dr. Koch (Frankfurt a. M.) und Dr. Gaus (Darmstadt). — Oberhessischer Kunstoerein: 17 bis 18 Uhr Ausstellung im Turmhaus am Brand.
Sladttheater Gießen.
Heute, 19.30 Uhr, findet eine Wiederholung des mit großem Erfolg erstaufgeführten svannenden Kriminalstückes „Parkstraße 13" von Axel Ivers statt. Spielleitung Hans Geißler. Die Vorstellung findet als 21. Vorstellung der Mittwoch-Miete statt. Ende 22 Uhr.
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NSG. „Kraft durch Freude", Kreis Gießen.
Theatervorstellung.
Samstag, den 26. Februar 1938, Beginn 20 Uhr. KdF.-Miete, Gruppe I (10. Vorstellung),
„Lady Windermeres Fächer".
Lomödle in 4 Akten von Oskar wilde.
Eintrittskarten zu —,90 und 1,— RM. sind in der Verkaufsstelle Leltersweg 60 und bei den Be- triebswarten erhältlich.
Am 28. Februar 1938 fahren Omnibusse zum Rosenmontagszug nach Mainz. Fahrpreis beträgt 4,40 RM. Anmeldungen Seltersweg 60. 11520
NSDAP., Ortsgruppe Siehen-Nord.
Am Donnerstag, 24. Februar, finden um 20.30 Uhr folgende Zellenabende statt:
Zelle 5, 7, 8 im Restaurant „Frankfurter Hof", Lindengasse.
Sämtliche Parteigenossen, Parteianwärter und Mitglieder der DAF., NSD. und NS.-Frauenschaft innerhalb der Zellenbereiche haben an diesen Abenden teilzunehmen und sich pünktlich in ihrem zuständigen Lokal einzufinden.
6iflep3ußenh/ Zungbann 116.
Fähnlein 24/116.
Donnerstag, 24. Februar, Führerdienst des Fähnleins 24 um 18 Uhr in Wiefeck. Karten 1:100000 mitbringen.
Aus den Gießener Gsrichissäien
Schwurgericht Gießen.
Am zweiten Tage der laufenden Schwurgerichtsperiode hatten sich der Karl W i ck aus Köppern und der Hermann Preis aus Rodheim v. d. H. wegen Meineids zu verantworten. Der Angeklagte Wick, der gelähmt ist und gewöhnlich von dem Mitangeklagten Preis gefahren wird, war längere Zeit als Berater eines Landwirts in Köppern tätig und verkehrte täglich in desien Haushalt. Da der Landwirt im Jahre 1934 in finanzielle Schwierigkeiten geriet, wandte er sich an seinen in Westfalen lebenden Bruder mit der Bitte um Unterstützung. Dieser traf auch alsbald in Köppern ein, wo et sich eben- falls ankaufte. Er wollte dort ein landwirttchaft- liches Unternehmen errichten, dessen Durchführung jedoch mittlerweile aescheitert ist. Seine erste Tätigkeit bestand darin, dem Bruder aus dem Gröbsten herauszuhelfen und die dringendsten Verbindlichkeiten abzudecken. Er schaffte u. a. mehrere Stück Vieh an, und zwar 1 Schwein, 1 Fahrkuh, 1 Rind und 1 Kalb, welches angebunden werden sollte. Diese wurden in dem Stall des in Köppern ansässigen Bruders untergestellt. Es kam jedoch bald zu Differenzen zwischen den Brüdern, so daß der aus Westfalen Zugereiste das Vieh.aus dem Stalle seines Bruders herausholte und verkaufte. Nunmehr strengte der andere, auf den Rat des Angeklagten Wick, einen Prozeß auf Herausgabe des Viehes bzw. Schadenersatz an. Der Prozeß lief zunächst am Amtsgericht Friedberg, wurde aber bald an das Landgericht in Gießen verwiesen. Der Kläger stützte seine Klage in erster Linie auf die Behauptung, daß der beklagte Bruder das Vieh ihm geschenkt habe, nicht, wie dieser behauptete, lediglich bei ihm unterstellte. Diese Darstellung wurde von beiden Angeklagten, die in dem Prozeß als Zeuge auftraten, sowohl in Friedberg, als auch in Gießen beschworen. Weiterhin machten die beiden Angeklagten damals unter ihrem Eid Angaben über die Reihenfolge der Anschaffungen des Viehes. Es war vor dem Prozeß zwischen den beiden Brüdern mehrfach zu Auseinandersetzungen gekommen, in deren Verlauf der Angeklagte Wick zu dem Kläger gesagt haben soll: „Wenn ich einen derartigen Bruder hätte, schlüge ich ihm mit der Art den Schädel ein." Diese Vorgänge kamen in dem Prozeß ebenfalls zur Sprache, wurden jedoch von dem Angeklagten W i ck unter Eid bestritten. Der aus Westfalen zugezogene Bruder bekundete dagegen ebenfalls unter Eid, daß er das Vieh nicht geschenkt, sondern nur untergestellt habe, und beschwor überhaupt in den entscheidenden Punkten das Gegenteil von dem, was die beiden Angeklagten beschworen haben. Das Gericht gab, da gewiße Momente hierfür sprachen, dieser Darstellung den Vorzug, so daß die Klage abgewiesen wurde.
Diese Vorgänge führten zur Einleitung des jetzt anhängigen Meineidsoerjahrens. Gegenstand der Anklage bildeten allerdings nur die Behauptung über die Reihenfolge der verschiedenen Anschaffungen, sowie die dem Angeklagten Wick zur Last gelegte Aeußerung „er würde einem derartigen Bruder den Schädel einschlagen". In der gestrigen Hauptverhandlung bestritt der Angeklagte Wick, der im übrigen ein alter Bekannter des Gerichts ist und zur Zeit wegen Verleitung zum Meineid in einer anderen Sache eine Zuchthausstrafe von zwei Jahren und 10 Monaten verbüßt, die ihm zur Last gelegten Verfehlungen. Er hielt voll und ganz seine damals vor Gericht beschworene Aussage aufrecht. Der Angeklagte Preis behauptete ebenfalls, in dem Prozeß die Wahrheit gesagt zu haben. Die beiden Angeklagten gaben allerdings die Möglichkeit zu, daß ihnen in der zeitlichen Aufeinanderfolge der Anschaffungen ein Irrtum unterlaufen sein könne, hielten dies jedoch für nicht wahrscheinlich. In diesem Zusammenhang muß gesagt werden, daß die einzige Frage, auf die es in dem damaligen Prozeß ankam, die war, ob die Tiere geschenkt seien oder nicht. Daher konzentrierten sich die Aussagen in erster Linie auf diesen Punkt, während die anderen Bekundungen, die für die Kernfrage des Prozesses ohne Bedeutung waren, nur am Rand« mitspielten, und ihnen daher auch von dem Gericht keine erhebliche Bedeutung zugemessen wuxde. Die weitere Behauptung des Angeklagten W i ck ging dahin, daß
dis Aeußerung vom „Schädeleinschlagen", sofern sie überhaupt gefallen sei, erst viel später, und zwar nach dem Termin, gefallen sein könne.
Zur Klärung dieser recht verwickelten Vorgänge waren viele Zeugen aufgeboten, so daß die Beweisaufnahme den ganzen Verhandlungstag bis in die späten Abendstunden in Anspruch nahm. Die beiden feindlichen Brüder hielten ihre gegenteiligen Darstellungen auch gestern wieder aufrecht, während die übrigen Zeugen Über die Frage des Zeitpunktes der Viehkäufe teils für, teils gegen die Angetlag- ten aussagten. Gegen Schluß der Beweisaufnahme beschloß das Gericht, den Bruder aus Westfalen erneut zu beeidigen. Daraufhin beschwor dieser seine Aussage, die in sämtlichen Punkten gegen die Angeklagten lautete. Nunmehr stellte der Verteidiger erneut Beweisanträge, die für die Glaubwürdigkeit dieses Zeugen von erheblicher Bedeutung waren. Nach längerer Beratung gab das Gericht diesen Anträgen statt und vertagte gegen 22 Uhr die Verhandlung auf Freitagnachmittag.
Schöffengericht Gießen.
Gestern hatte sich der A. Sch. aus Betzdorf wegen schweren Diebstahls, einfachen Diebstahls, Diebstahlversuchs und Betrugs vor dem Schöffengericht zu verantworten. Der Angeklagte, der erst 21 3afjre alt ist, war im Sommer bis Herbst vorigen Jahres an der Reichsautobahn in der Butzbacher Gegend beschäfttgt. Dort erbrach er einen Wandschrank, in dem em Arbeitskamerad Tabakwaren, die er an die Belegschaft Weiterverkäufen wollte, pusbewahrte und stahl einen Posten Zigaretten im Werte von 8 Mark. Kurze Zeit daraus sah er in Bad-Nauheim eine Opel-Limousine stehen, deren Fenster offenstand. Bei näherem Zusehen entdeckte er in dem Wagen eine Lederjacke, die ihm so sehr zusagte, daß er sie mitnahm. Weiterhin stteg er in Griedel durch ein offen- stehendes Fenster in die Wohnung feiner früheren Wirtsleute ein, um dort Geld zu fteblen. Da er aber nichts vorfand, kehrte er unverrichteter Dinge wieder um. Bei einem weiteren Einbruch in der Kantine feiner Arbeitsstelle hatte er mehr Erfolg. Hier fielen ihm Wurst, Brot, wiederum verschiedene Rauchwaren sowie etwas Bargeld in die Hände. Schließlich kehrte er noch bei einem Gastwirt in Griedel em, bestellte ein frugales Essen nebst einigen Hellen, obwohl er genau wußte, daß fein Geld zur Bezahlung der Zeche nicht ausreichte. Dem Wirt versprach er, am anderen Tage den Rest zu bezahlen, ließ sich jedoch nicht mehr blicken. Der Angeklagte war in vollem Umfange geständig und bereute seine Taten augenscheinlich sehr. Mit Rücksicht hierauf, sowie auf seine Jugendlichkeit und bie- yerige Unbestraftheit erhielt er mildernde Umstände HUgebilligt. Das Urteil lautete auf insgesamt fünf Monate Gefängnis.
Die nächste Anklage gegen die E. R. aus Langenhain lautete auf Diebstahl, schwere Urkundenfälschung und Betrug. Die Angeklagte kam im Dezember voriaen Jahres abends in Langenhain an dem Anwesen eines Bauern vorbei, vor Dem bereits die Milchkannen, die zur Abholung durch die Molkerei am kommenden Morgen bestimmt waren, standen. Auf dem Deckel der einen Kanne lag ein Zettel des betreffenden Bauern, auf dem dieser seinen Bedarf an Butter für den kommenden Tag bestellte. Die Angeklagte entwendete diese Karte, änderte die Zahl von V» Kilo in IVt Kilo ab, fügte noch eine Bestellung auf Käse hinzu und holte sich bei der Molkerei die entsprechenden Waren ab, die ihr ausgehändigt wurden. Obwohl die Angeklagte im Vorverfahren die Täterschaft bestritten hatte, legte sie in der gestrigen Hauptverhandlung ein Geständnis ab. Sie behauptete zu ihrer Entschuldigung, sie habe an diesem Tage 5 Mark verloren. Da ihr Vater in diesem Punkt sehr streng sei und sie dessen Zorn gefürchtet habe, haoe sie mit dieser Manipulation den Verlust decken wollen. Mit Rücksicht auf ihr Geständnis sowie auf die Geringfügigkeit des erschwindelten Vermögensoorteils — es sind dies rund 3 Mark — billigte das Gericht ihr in weitestem Maße mildernde Umstände zu und verurteilte sie zu zwei Wochen Gefängnis und 9 Mark Geldstrafe.
Kleine Strafkammer Gießen.
Der E. H. aus Gießen war vom ^Amtsgericht Gießen wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt zu zwei Wochen Gefängnis und dreißig Mark Geldstrafe verurteilt worden. Auf feine Berufung hin kam die Sache vor dis Kleine Strafkammer. Der Angeklagte kam im Sommer v. I. nachts mit feinem Bruder über den Kreuzplatz, wo sie einige Bekannte trafen, mit denen sie sich eine Zeitlang unterhielten. Dabei ftiefe der Angeklagte einen lauten Jodler aus, der geeignet war, die Nachtruhe der Anwohner zu stören. Wegen dieses Vorfalls wollte ein Polizeibeamter die Personalien des Angeklagten feftftellen, die dieser nach einigem Zögern in sehr schnoddriger Form herunterrasselte. Da er die Auskunft auf die Frage nach dem Beruf verweigerte, forderte der Schutzmann ihn aus, mit auf die Wache zu kommen. Der Angeklagte widersetzte sich dieser Aufforderung, so daß es zwischen beiden zu Tätlichkeiten kam, die ein derartiges Ausmaß annahmen, daß der Beamte sich veranlafet sah, mit dem flachen Seltengewehr dem Angeklagten einen Schlag zu versetzen. Daraufhin war es erst möglich, den Angeklagten mit Hilfe anderer Zivilisten zur Wache zu schleppen, wo er f sich weiter ungehörig benahm. Der Angeklagte behauptete auch jetzt, ebenso wie schon in der ersten Instanz, der Beamte habe ihn zuerst angegriffen. Die eidliche Vernehmung des Polizeibeamten eraab jedoch das Gegent^fi, so dafe die Kammer die Berufung zurückwies.
Der Kraftwagenführer H. G. aus Dutenhofen war im Dezember v. I. wegen fahrlässiger Körperverletzung vom Amtsgericht Giefeen zu einer Gefängnisstrafe von sechs Wochen und 20 Mark Geldstrafe verurteilt worden. Gegen
auch AIumj
ZWIH
ausgiebig — sparsam — billig
dieses Urteil legte er Berufung ein, die jetzt vor der Kleinen Strafkammer veryandelt wurde. Der Angeklagte war im Sommer v. I. mit seinem Lastwagen auf einem Lagerplatz in der Nähe des Windhofs bei Heuchelheim und schickte sich gerade an, von dort auf die Straße Rodheim—Gießen herauszufahren, um nach rechts in Richtung Gießen abzubiegen. Im gleichen Augenblick kam ein mit zwei Personen besetztes Motorrad aus Richtung Rolcheim. Der Motorradfahrer suchte an dem etwa auf halber Höhe des Fahrdamms sich befindlichen Wagen des Angeklagten vorbeizukommen. Dabei ft reifte er den Wagen noch so stark, daß er zu Fall kam und infolge dieses Unfalls ein Dein verlor. Der Soziusfahrer wurde gleichfalls erheblich verletzt. Das Gericht erster Instanz sah das Verschulden des Angeklagten vor allen Dingen darin, dafe er, obwohl die Ausfahrt ziemlich unübersichtlich war, sich nicht durch eine zweite Person vergewissert habe, ob die Straße frei fei, sondern, allerdings in langsamem Tempo, bis mitten auf die Straße fuhr. In der Berufungsverhandlung behauptete der Angeklagte zur Begründung feiner Berufung, dafe der Verletzte, wenn nicht allein, so doch in überwiegendem Maße an dem Zusammenstoß Schuld trage. Der Verletzte fei mit einer derartigen Geschwindigkeit gefahren, daß er seinem Fahrzeug nicht habe ausweichen können, obwohl ihm noch die halbe Strafeenseite zur Verfügung gestanden hätte. Im übrigen sei dem Verletzten, der diese Strecke täglich fahre, genau bekannt gewesen, daß an der fraglichen Stelle, wie auch etwas weiter am Windhof, Autoausfahrten feien, daß weiterhin ein Stück dahinter die Straße von Heuchelheim einmünde, so daß er feine Geschwindigkeit erheblich hätte mindern müssen. Außerdem befindet sich 5 Meter hinter der Unfallstelle ein Warnungszeichen, das nach Auffasiung des Angeklagten den Verletzten zur größeren Vorsicht hätte veranlassen sollen. Es fei in
Blink darmoperation im Südpolareis.
Von Admiral Richard E. Byrd.
Der bekannte Polarforscher und Flieger Admiral Byrd ist mit den Vorbereitungen für seine dritte Südpolarerpedition beschäftigt, die er im nächsten Jahre antreten will. Als Expeditionsguartier wird wieder die von Byrd errichtete südlichste „Stadt" der Erde, „Kleinamerika", benutzt werden. Don „Kleinamerika" werden bann Expeditionen in die geheimnisvollen Gebiete des ewigen Eises aufbrechen. Dafe selbst so umfassend ausgerüstete Unternehmungen wie die des Admirals Byrd, der zu feiner zweiten mit 115 Mann, 2 Schiffen, 4 Flugzeugen, 5 Raupenschleppern und 153 Hunden auszog, den mannigfachsten Gefahren und Abenteuern ausgesetzt sind, zeigt die anschauliche Schilderung, die Byrd selbst unter dem Titel „Mit Flugzeug, Schlitten und Schlepper" bei F. A. Brockhaus in Leipüg veröffentlicht hat. Nicht nur von außen her drohen die Gefahren, wie der folgende Bericht Byrds über eine Blinddarmoperation, die unter sehr erschwerenden Umständen in der Eishütte vorgenommen werden mußte, zeigt.
In der Nacht des 14. März entwickelte sich eine Lage, die alles andere in den Hintergrund drängte. Ich hatte mich nach dem Abendbrot in meine Hütte zurückgezogen. Sterrett klopfte an. Er meldete mit besorgter Miene, daß Pelter sehr krank sei. Petter lag schon seit einigen Tagen mit „Bauchweh" zu Bett, wollte aber kein Aufhebens davon machen. Außerdem schien er wenig Vertrauen in die ärztliche Kunst zu setzen. Schließlich hörte Sterrett durch Blackburn davon und sprach wie zufällig bei Pelter vor.
"Was ist es?" fragte ich. „Höchstwahrscheinlich Blinddarm, wenn ich es auch noch nicht ganz sicher behaupten kann", antwortete Sterrett.
Wir ließen Dr. Potaka rufen, der Petter sofort untersuchte. Sterrett hatte Recht; es war eine schwere Wurmentzündung. Vor einem Eingriff mit dem Messer könne man sich aber noch etwas beobachtend verhalten. Um Vzll Uhr ging es Pelter indes wieder so schlecht, daß sich Potaka zum rettenden Schnitt entschloß. Mit Mühe wurde Pelter aus seinem Gebäude in die hellere Funkstube geschafft. Zunächst mußte man aber die ärztlichen Gerät
schaften finden. Der Krankenhauskoffer lag noch unausgepackt in der Vorhalle. Andere Sachen befanden sich sogar draußen unter metertiefen Schneewehen.
Der Doktor wühlte in den Sachen, als seine Hoch- drucklamve ausging. Er füllte sie aus einer in der Nähe stehenden Benzintrommel. Die Glut des Glüh- mantels aber war wohl nicht ganz erloschen, denn es gab einen Puff, eine Rauchsäule und einen Feuerstrom gegen Potakas Gesicht. Erschrocken liefe er die Lampe fallen. Brennendes Benzin bildete eine Lache um Den Gepäckhaufen, in dem sich die Messerkiste befand. Tinglof und von der Wall, die den Aufschrei gehört hatten, rannten herbei und handelten sehr geistesgegenwärtig. Im Schlafzeug — denn fast alle Menschen waren schon zu Bett gegangen — bemühten sie sich eilig um Feuerlöscher und Gasmasken. Zunächst konnten sie nicht oben hinaus, weil die Lukendeckel der Ausstiege angeboren waren. Potaka und ein Dutzend anderer Leute waren abgeschnitten. Rauch füllte den Saal. Damas schloß die Tür, um den Zugwind zu unter» brechen.
Ich trat gerade aus meiner Kammer, als ich Tinglof vorbeihetzen sah. „Großer Gott, was nun?" dachte ich.
Eine Rauchsäule beantwortete die Frage. Feuer und Blinddarmentzündung sind ungefähr die peinlichsten Dinge, die einem im Poleis zustoßen können. Hier kamen sie gleich brüderlich vereint, und das Feuer trachtete nach Vernichtung des rettenden Werkzeuges. Da wartete ein Kranker auf den Operationstisch. Dank schleunigem Zugriff wurde der Brand unterdrückt. Von der Wall, ein Gespenst im flatternden Gewand mit Gasmaske, tauchte noch rechtzeitig in die Tiefe und zog den angekohlten Koffer aus dem brennenden Gepäckstapel.
Aber auch Dann konnte Potaka noch nichts unternehmen, weil die keimfreien Nähfäden fehlten. In der sechsten Kiste entdeckte man sie endlich. Dann kam Die Tischsrage. Woher nehmen? Jemand erinnerte sich eines Tisches, Den Tinglof für wissenschaftliche Zwecke zimmerte. Die Platte fehlte noch, aber man konnte ja Tragbahren querüber legen. Wo sind die Tragbahren? Man hole Corey, Den einzigen, Der weife, wo alles ist. Corey wußte es. Im Apothekerstapel unter einem Meter Schnee. Man grub sie eilig aus und taute sie über Dem Küchenherde auf. Nun noch Licht! Woher Licht? Dyer erinnerte sich Der Tausendwattlampe, Die Dem Belastungsausgleich im Stromnetz Diente. Er zog schnell eine Deckenleitung und hängte Die Lampe über dem Tisch auf.
Wenn aber Die Stromer inmitten Des Eingriffes
streiken? Balley versprach, drei Maschinen gleichzeitig laufen zu lassen, dauernd babei zu stehen und auf eine andere umzrrschalten, sobaür eine zu spucken begann. Wie soll das Zimmer warmgehalten werben? In der mit Aether geschwängerten Luft Darf kein offenes Feuer brennen. Draußen hat es 29 unter Null. Der Raum wird schnell kalt werden, nachdem das Feuer gelöscht wurde. Man verstopfe alle Ritzen und die Luftlöcher. Man unterhalte ein tüchtiges Feuer, bis die Zimmerwärme auf plus 30 gestiegen ist. Dann schnell hinaus mit Glut und Asche.
Endlich war alles so weit, und fünf Minuten nach Mitternacht konnte der Aetherrausch eingeleitet werden. Ich werde das Bild nicht so leicht vergessen: der schmale Raum mit den Schiffsbetten, die schneeverwehten Oberlichter mit Dem Abglanz des ersten Südlichtes, Dann Potaka, Sterrett und Perkins in weißen Kitteln, Kappen und Handschuhen. Glitzernde Messer, Scheren, Zangen und Klemmen lagen bereit nebst Glasröhren mit Kat- gut. Die Waschbecken waren zehnfach geschrubbt worden, bis sie glänzten. Sie standen auf einer kleinen Orgel.
Sterrett träufelte Aether auf Die Tüllmaske. Pelter zählte, bis Die Stimme bei siebenundzwanzig erstarb. Doch Der Seemann in ihm rang sich noch einmal durch: „Machen fe keene Witze, Doktor, ich kann schon zählen. Werde Sie schon wissen lassen, wann ich es nid) kann." Dann verhielt er sich still' Potaka schnitt, während Sterrett Aether tropfte und den Puls überwachte. Dr. Perkins reichte Die Teile Des Bestecks, Die Potaka verlangte. Der arbeitete ruhig und sicher, was in Der Enge Des Raumes nicht geraDe leicht war. Einmal fiel er beinahe über Den Ofen, Der hinter ihm stand. Der Eingriff zog sich in Die Länge, Denn es fehlten Die geübten Hilfsärzte unb Schwestern, die jede Handreichung kennen. Am Schluß zitterten wir alle vor Kälte, Denn die Wärme hatte stetig abaenommen. Nun konnte man Das Feuer wieder in Gang bringen. Petter wurde ins Bett gelegt.
Am folgenden Tage herrschte trübes Wetter und zunehmende Kälte. Pelter fühlte sich schwach, aber Potaka war mit Dem Erfolg zufrieden. Der Wurm war 17 Zentimeter lang und böse vereitert...
Hochschulnachrichten.
Der ao. Professor Dr. Rudolf Reinhardt wurde zum Ordinarius für Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Arbeitsrecht an Der Universität Königsberg ernannt.
Ein merkwürdiger Kund.
Daß man es bereits um 800 v. Ehr. verstanden hat, regelrechte Amputationen vorzunehmen, beweist ein wichtiger neuer Fund, Der in einer schachtartigen Höhle bei Rückersdorf gemacht worden ist. Unter Den zahlreichen menschlichen Skelettresten, die in Den tiefen Schichten Der Höhle enthalten waren, befand sich auch das untere Ende eines menschlichen Oberarmknochens, Der in unglaublicher Weise verunstaltet war, wie zuerst angenommen wurde, durch Attersgicht. Das untere Dberarmgelent war durch zwei saubere, ganz glatte Sägeschnitte, Die aber nicht genau aufeinandertrafen, abgetrennt worden. Die verunstalteten Knochen wurden Professor Dr. Grüß zur Untersuchung übersandt, Der über Das Ergebnis in Der Frankfurter Wochenschrift „Die Umschau" berichtet. Er legte Die Stücke Dem besten Kenner verunstalteter Knochen vor, Professor H. Virchow, unD dieser erkannte, daß Der Knochen Durch Vereiterung zerfressen worDen mar. Die auch auf Die Elle übergegriffen hatte; Die Speiche war verloren gegangen. Auf Den verunstalteten Knochen hatte sich im Laufe Der Zeit eine Dünne Kalkschicht abgesetzt. Die oberhalb Der Sägeschnitte abgeschabt und unter Dem Mikroskop untersucht wurde. Nach Fortlösung Des Kalkes blieben Leinfasern unb Stärkekörnchen aus Weizenmehl zurück. Auf Grund des Befundes nimmt Profesior Grüß folgenden Vorgang an: Ein germanischer Krieger trug im Kampfe am Oberarm eine Wunde Davon, Die man mit Scharpie aus Leinfasern und Weizenmehl verband, um Die Wundsäfte aufzusaugen. Da aber solches Verbandszeug nicht steril war, trat Eiterung ein, Die schließlich auf Die Knochen Übergriff, und so entschloß man sich, Das Oberarmende abzusägen, eine Operation, die eine außerordentliche Standhaftigkeit Des Patienten erforderte. Es müssen in jener Zeit sehr scharfkantige Werkzeuge im Gebrauch gewesen sein, wie Die ganz glatt verlaufenen Sägeschnitte zeigen.
Wenn hier Die Folge Der BehanDlung eine Eiterung war, so zeigt ein anderer Fund aus viel früherer Zeit, daß man im Norden bereits eine antiseptische Wundbehandlung anzuwenden verstand. Bei Bornhöved in Schleswig-Holstein wurde eine runde Bronzedose von 12 Zentimeter Durchmesser aus der Bronzezeit um 1500 v. Ehr. gefunden, deren Jnhatt bei genauer Analyse neben Weizenstärkemehl als Hauptmenge Blütenstäubchen, Glie- Derhärchen und Blattreste von der Beinheilpflanze, Die einen antiseptisch wirkenden Giftstoff enthält, aufwies. __
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