Ausgabe 
22.10.1938
 
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Alle Gießener Soldaten heimgekehrt

Aus den Gießener Gerichtssälen

Gießen, Untertun

zugänglich sein. Die m Romrod gesammelten beson­ders wertvollen Bauernmöbel nieoerdeutscher Her­kunft sind den Sammlungen im Schloßmuseum in Darmstadt und im Jagdschloß Kranichstein einver­leibt worden. Auch sie sind der Oeffentlich' ;t zu­gänglich, was v"n allen Freunden bäuerlicher Hand­werkskunst begrüßt werden dürste.

sich ganz besonders Deshalb sehr schwierig, weil durch die erheblichen Verspätungen alle vorher und sorgfältig getroffenen Dispositionen über den Haufen geworfen wurden. Da gegenwärtig ein außer­ordentlich gesteigerter Personen- wie ar£ Güter­verkehr den Rangierbahnhof belastet, war Der äußerste Einsatz notwendig. Eine weitere Erschwe­rung für Die leitenDen Dienststellen ergab sich durch die außerordentlich zahlreichen telephonischen An­rufe nicht nur durch Die militärischen Dienststellen, sondern auch durch Privatpersonen.

Die Arbeit Der Beamten, Angestellten und Ar­beiter Des Bahnhofs verdient alle Anerkennung.

Dank des Gtandortältesten

an die Gießener.

Der StanDorlalkeste, Generalleutnanl Oßwald, spricht auf diesem Dege der Bevölkerung der Stadt Gießen seinen wärmsten Dank aus für den herzlichen Empfang der Truppen des Standortes Gießen bei ihrer Heimkehr aus dem durch ihren militärischen Einmarsch befreiten fudetendeutschen Gebiet.

Beide Teile find strafbar!

Bei einem Verstoß gegen Die Preisoorschriften ist nicht nur der Verkäufer strafbar, sondern ebenso auch der Käufer. Manchmal wird es zwar nicht leicht sei, die Persönlichkeit Des Käufers festzustellen, Da diese wohl oft unbekannt ist. In diesem Falle trifft Den Verkäufer allein Die Ordnungsstrafe. Ist aber Die Persönlichkeit Des Raufers bekannt, so hat er für Das Vergehen Die gleiche Ordnungsstrafe wie der Verkäufer zu erwarten. Strafbar' macht sich auch jeder, der einen gegenüber den Preisvor­schriften erhöhten Preis für eine Ware oder eine Leistung fordert, sich versprechen läßt oder an- nimmt. Ebenso strafbar macht sich jeder, Der einen solchen erhöhten Preis anbietet, verspricht oder ge­wahrt. Es ergibt sich also die nachstehende Schluß­folgerung: Verkäufer und Käufer sind bei den preis- gebundenen Waren an die behördliche Preisfest­setzung gebunden. Auch angebliche Unkenntnis von Preisgrenzen schützt nicht vor Der Bestrafung. Eine Derartige Ausrede kann nicht anertant werden, da über alle preisgebundenen Waren durch oie Preis­verzeichnisse und Preisschilder genügend Aufschluß gegeben ist. Daher hat das Kreisamt Gießen bei Den bisher verhängten Ordnungsstrafen nicht nur Den Verkäufer, sondern auch Die Käufer, in einem Falle bei einem Mietvertrag auch Den Mieter be­straft.

Um seine Tätigkeit bei der Preisüberwachung im­mer auf eine breite Grundlage zu stellen, legt Das

rufenen Stellen gegeben ist.

Die Ergebnisse der jüngsten Preiskontrollen.

Bei den eingangs erwähnten jüngsten Preis­kontrollen konnte erfreulicherweise festgestellt wer­den, daß die Höchstpreisvorschriften fast durchweg die gebührende Beachtung finden. Zuwiderhandlun­gen gegen diese Vorschriften wurden in geringem Umfange festgestellt bei Dem Verkauf von Hackfleisch, Malzkaffee und Mineralwasser. In manchen Fällen von Verstößen konnte man sich des Eindrucks nicht erwehren, daß Geschäftsleute gelegentlich noch eine durchaus unbegründete Abneigung gegen die Pfen- ntgrechnung haben, denn sie waren bemüht, die Preise nach oben abzurunden.

In einem Orte ergab sich die eigenartige Tatsache daß sämtliche Metzger die preisgebundenen billigeren Wurstsorten (Leber- und Blutwurst) von guter Be­schaffenheit zum Preise von RM. 0,70 je 500 Gramm nicht führten. Auf Vorhalt hörten die revidierenden Beamten, diese Wurstsorten, Die in diesem Orte früher auch hergestellt und verkauft wurden, wür­den heute von der Bevölkerung nicht mehr gekauft. Demgegenüber war festzustellen, daß in allen übri­gen Gemeinden des Kreises, auch in der Stadt Gie­ßen, diese preisqebundenen billigeren Wurstsorten in guter Beschaffenheit hergestellt und gern gekauft werden. Rach den klaren Tatsachen liegt kein Grund vor. Der die Annahme rechtfertigen würde, daß Die Einwohnerschaft jenes einen Ortes finanziell derart gutgeftetlt ober im Geschmack verwöhnt wäre, daß sie eine solche billigere Blut- und Leberwurst nicht kaufen würde. Daher hat Das Kreisamt Gießen in allen diesen Fällen in jener Gemeinde Ordnungs­strafen verhängt, weil nicht geduldet werden kann, daß die für bie Volksernährung befonbers wichtigen billigeren Wurstsorten non einzelnen Metzgern nicht geführt werben. Diese Ordnungsstrafen waren aber nicht befonbers hoch, weil bie in diesem Falle von Den beteiligten Metzgern zu höherem Preise ver­kaufte Blut- und Leberwurst meist auch in der Qua­lität hochwertiger war.

In erstaunlich hohem Ausmaß wurde festgestellt, daß in vielen kontrollierten Geschäften Preisver­zeichnisse und Preisschilder fehlten. In einer Reihe von Fällen mußten auch hierfür Ordnungsstrafen verhängt werden. In einigen Fällen konnte man es mit Rücksicht auf die ganz besonderen Verhältnisse des Einzelfalls l e tz t m a l i g bei einer gebühren­pflichtigen Verwarnung belassen. In Zukunft wird es aber keinerlei gebührenpflichtige Verwarnungen 1 mehr geben, sondern in allen Fällen werden Ord-

nungsstpasen verhängt, weil endlich erreicht werden muß, daß in jeder Hinsicht von den Geschäftsleuten den Vorschriften entsprechend verfahren wirb.

Ein besonders schwerer Verstoß gc,;cn die gesetz­lichen Vorschriften mußte von Den kontrollierenden Beamten in einem anderen Orte behandelt werden. Dort hatte ein Metzger unter gröblicher Verletzung der Vorschriften über Die Fleischbeschau ein Schwein schwarzgeschlachtet, dieses Tier auch nicht zur Schlacht­steuer angemelbet. Ferner hatte er in gleicher Weise eine Ziege schwarzgeschlachtet und Deren Fleifch in bie Wurst verarbeitet. Es lag also ein Fall doppel­ter Schwarzschlachtung unD Hinterziehung der Schlachtsteuer vor, ferner handelte es sich insofern um eine Preisüberschreitung, als Die Wurst, Die die­ser Metzger als vollwertige Ware zum entsprechend höheren Preis verkaufte, in Wirklichkeit keine diesem Preis entsprechende Qualität aufwies. Deshalb mußte gegen diesen Metzger mit Nachdruck vorge­gangen werden. Er wurde bis zum Abschluß Der ersten Ermittlungen zwecks Verhütung von Ver- dunkelungsmanövern zunächst in Polizeigewahrsam genommen. Nachdem Der Sachverhalt in ausreichen­der Weise festgestellt war, wurde Der Mann wieder auf freien Fuß gesetzt. Nun sind gegen ihn mehrere Verfahren bei den Gerichts-, Steuer- und Verwal­tungsbehörden, sowie bei dem Diehwirbschaftsver- band anhängig, so daß er einen gehörigen Denk­zettel erwarten kann.

Schlußfolgerung.

Aus den vorstehenden Darlegungen kann jeder Volksgenosse Die Uebevzeugung gewinnen, daß von den für Die Preisüberwachung zuständigen Behör­den fortlaufend alles getan wird, was zum Schutze Der Bevölkerung hinsichtlich der Preise und Der Qualität Der Waren, Darüber hinaus auch zur ein­wandfreien Durchführung des Dierjahresplanes un­bedingt erforderlich ist. B.

Neue Schätze im Gießener Museum.

LPD. Die bisher im Jagdschloß Romrod in Ober­hessen aufgestellten, vom früheren Großherzog Ernst Ludwig von Hessen gesammelten hessischen Bauern- Truhen und -Schränke werden nach dem Uebergang des Jagdschlosses Romrod an den hessischen Staat auf Anordnung von Prinz Ludwig von Hessen in verschiedenen Museen Oberhessens, vor allem in ft finden Md Der Öffentlichkeit in Romrod gesammelten beson- nmöbel nlebi

Mit dem gestrigen Tage konnte Der Rücktrans­port unserer Soldaten sowohl Der Infanterie, wie auch Der Artillerie abgeschlossen werben, Gestern ge­gen 13 Uhr kam die 9. Batterie unserer Artillerie- Abteilung an und in Den AbenDstunden, gegen 22.30 Uhr, traf abschließend bie Pferbestaffel Der Division in Gießen ein. Mittags gegen 14 Uhr passierte Der Zug, Der Die restlichen Mannschaften Der 116er brachte, unseren Bahnhof Gießen unb fuhr nach Lich weiter, um bort auszulaben. Gegen 7 Uhr trafen bann Diese Mannschaften nach langem Marsch an Der Bergkaserne ein.

Aeußersler Einsatz im Bahnhof Gießen war notwendig!

Der Rücktransport Der Truppen unserer hAigen Garnison hat an Die Leitung Des Gießener Bahn- Hofs, an Fahrbienflleiter, an bie Leiter Des Ran- gieroerkehrs und an Die vielen Arbeiter, Die nn Dienste Des Rangierbahnhofs stehen, außerorbenlllche Anforderungen gestellt. Die normale Dienstzeit fast eines jeden Beteiligten wurde bei weitem überschritt ten, denn ohne diesen zeitlichen Mehraufwand hatte bie Arbeit nicht geleistet werden können.

Die Arbeit für Leitung unb Personal gestaltete

gen hatte Der Angeklagte kurz nach Der fraglichen Unterhaltung dasselbe darüber erzählt, was er später in Friedberg auf seinen Eid genommen hatte.

Der Angeklagte bestreitet entschieden, sich einer Eidesverletzung schuldig gemacht zu haben.

Das Gericht gab in den Abendstunden Den De- weisanträgen des Verteidigers statt und ordnete die Ladung zweier weiterer Zeugen an. Insbeson­dere wird ein jüdischer Handelsmann als Zeuge ge­hört werden und seine Geschäftsbücher vorzuleaen haben, ob eine Der Belastungszeuginnen mit ihm in Den letzten Jahren nach in geschäftlichen Be­ziehungen stand. Diese Beweiserhebung ist für die Glaubwürdigkeit dieser Zeugin, die geschäftliche Ver­bindungen energisch in Abrede stellte, von großer Bedeutung. Die Sitzung wird nächsten Dienstag fortgesetzt werden,

Amtsgericht Gietzen.

Der P. R. aus Gießen ist bereits 15mal wegen Ruhestörung bestraft. Kürzlich kam er wieder zwei­mal betrunken nach Hause, wo er nicht gerade freundlich empfangen wurde. Dabei verübte Der Angeklagte einmal auf Der Straße, Das zweitemal in feiner Wohnung einen solchen Lärm, daß die ganze Nachbarschaft aus dem Schlafe geschreckt wurde. Trotzdem der Angeklagte versprach, keinen Alkohol mehr zu trinken und in Zukunft keinen ruhestörenden Lärm mehr zu verursachen, Der» urteilte ihn das Gericht dennoch wegen seiner zwei­maligen Ruhestörung zu Der gesetzlichen Höchststrafe von je 6 Wochen Haft.

Am 20. Juni fuhr Der Angeklagte E. K. aus Gladenbach mit seinem Personenkraftwagen auf Der Straße StaufenbergLollar in südlicher Richtung. Dor ihr fuhren ein weiterer Personenwagen unD ein gelähmter junger Mann mit seinem Selbst­fahrer, ihm entgegen kamen, sich streng rechts yaltenD, zwei Radfahrer. Der Personenwagen über­holte den Selbstfahrer gerade in dem Augenblick, als die beiden Radfahrer auf gleicher Höhe waren. Trotzdem versuchte der Angeklagte, gleichfalls noch den Personenkraftwagen zu überholen. Er kam ha­bet sehr weit auf die linke Straßenseite. Als er merkte. Daß er Den Personenwagen nicht überholen konnte, bremste er stark ab. Sein Wagen geriet dabei etwas ins Schleudern und warf einen der Radfahrer um, dessen Rad zertrümmert wurde. Der Radfahrer erlitt einige Verletzungen. Der An­geklagte erhielt wegen Uebertretung der Reichs- straßenverkehrsardnuna und fahrlässiger Körperver­letzung gemäß § 230 I unD II StGB, eine Geld- strafe v 0 n 110 Mark.

Kreisamt Gießen Gewicht darauf, daß es sich bei der Erfüllung dieser Aufgaben in engster Gemein­schaft mit der gleichgerichteten Tätigkeit Der zustän­digen Stellen von Partei und Wirtschaft befinDet, so daß immer ein geschlossenes Vorgehen Der be«

Schwurgericht Gießen.

In Der gestrigen Sitzung Des Schwurgerichts hatte sich Der Kaspar H e ß aus Weckesheim wegen Meineides zu verantworten. Bereits während des Krieges wurde Der Angeklagte straffällig. 1919 hei­ratete er, Damals noch reichlich jung, unD zog nach Weckesheim. In Der Folgezeit kam er noch mehrere Male mit Dem Gesetz in Konflikt. Seit 1929 führte sich Der Angeklagte mit einer Ausnahme annehm­bar. Als Der Gemeindefeldschütz von Weckesheim wegen feines Alters sein Amt nieberlegte, wurde Der Angeklagte fein Nachfolger. Man hatte damals im Gemeinderat einige Bedenken gegen ihn gehabt. Da aber Die dem Gemeinderat bekannten Straf­taten in die Zeit kurz nach hem Kriege fielen unb man annahm, daß Der Angeklagte sich zwischenzeit­lich gebessert hätte, verpflichtete man ihn schließlich doch als Feldschützen. Diesen Posten füllte her An­geklagte ordentlich aus. Die zahlreichen Zeugen, die über Die Persönlichkeit des Angeklagten ver­nommen wurden, konnten eigentlich nichts Ungün­stiges gegen ihn aussagen. Was vorgebracht wurde, richtete sich eigentlich mehr gegen die Familie des Angeklagten, als gegen diesen selbst. Der Gemeinde­rechner stellte dem Angeklagten sogar ein gutes Zeugnis aus. Er habe ihn öfters mit bedeutenden Geldsummen nach Friedberg geschickt, der Ange­klagte habe immer ordnungsgemäß nach seinen Weisungen die Gelder dort eingezahlt.

Die Anklage wirft Heß vor, in einer Privatklage­sache vor dem Amtsgericht Friedberg am 9. Novem­ber 1937 einen Meineid geleistet zu haben. Die Kin­der des damaligen Privatklägers hatten Falläpfel geiefen. Er hörte dies von der Prioatbeklagten in seiner Eigenschaft als Feldschütz. Er sagte nun vor dem Amtsgericht Friedberg unter seinem Eid aus, hie Privatbeklagte, Frau Sch., habe-ihm in Gegen­wart anderer Frauen gesagt: Der Schä. (Prioat- kläger) habe im vorigen Jahre den ganzen Keller voller Aepsel gehabt unb nur zum Schein ein Bäumchen gekauft. Es müsse einmal Haussuchung gemacht werben, Die Prioatbeklaate Sch. bestreitet auch heute energisch, eine solche Aeußerung getan zu haben. Sie habe sich wesentlich anbers ausge­drückt. Auch die anderen Zeuginnen, die damals zugegen waren, wollen nichts von der durch den Angeklagten beeideten Aeußerung gehört haben. Es wurde anderseits aber auch ein anberer Zeuge gehört, mit Dem Der Angeklagte kurze Zeit nach Der damaligen Unterredung gesprochen hatte. Diesem Zeugen hatte Der Angeklagte von Der Unterhaltung erzählt. Insbesondere hatte er ihm die angebliche Aeußerung der Zeugin Sch. mitgeteilt. Diesem Zeu-

schlägigen Waren und Warenumsätze vor sich. Don Zeit zu Zeit nimmt bas Kreisamt Gießen als Polizeiaufsichtsbebörbe gemeinsam mit her Gen­darmerie ebenfalls Preiskontrollen vor, um sich von her genauen Beachtung der einschlägigen Vor- schriften zu überzeugen bzw. um die unterstellten Gendarmeriebeamten bei biesex Gelegenheit über ihre schwierige Aufgabe genau aufzuklären und Mißverständnisse zu beseitigen.

Als Beispiel dafür, auf was bei her Kon­trolle alles zu achten ist, fei der Kontrollbesuch in einer Metzgerei angeführt. Hier haben die Beamten auf folaende Dinge zu achten: 1. ob bie Preis- Verzeichnisse für Frischfleisch unb Gefrier­fleisch im Verkaufsraum unb im Schaufenster richtig angebracht sinb; 2. ob bas Preisverzeichnis für die einzelnen Wurstsorten vorhanden ist; 3. ob in dem Schaufenster und auf dem Ladentisch an den aus­gestellten Wurstsorten, Wurstkonseroen usw. die Preis s ch i l d e r vorhanden und richtig angebracht sinb; 4. ob bie in dem Metzgereibetrieb geforderten Fleisch- und Wurstpreise den bestehenden Höchst­preisvorschriften entsprechen; 5. ob die preisge- bunbenen billigeren Wurstsorten in. hinreichenber Menge unb in guter Beschaffenheit in dem Ge­schäft geführt werben; 6. ob her Preis für bessere Wurstsorten nicht über bem vorgeschriebenen Höchst­preis von 2 Mark je 500 Gramm liegt; 7. ob die Wurst nur nach dem beim Verkauf festgestellten Gewicht abgegeben wird (Abgabe nach Stuck ist unzulässig); 8. ob Die Derbienstspanne bes Metzgers oder Einzelhändlers bei nicht selbst hergestellter, sondern von anderer Seite bezogener Wurst unter 25 o. H. liegt.

In Derart vielseitiger Art müssen hie Beamten in den Geschäften auf die genaue Beachtung der verschiedensten Vorschriften ihr Augenmerk richten.

Die Dehanblung von Beanstandungen.

Bei ganz geringfügigen Zuwiderhandlungen, z. B. beim vorübergehenden Fehlen eines Preisverzeich­nisses ober eines Preisschildes, beläßt es Die Be- hörbe zunächst bei einer münblichen Verwarnung, sofern nicht her Einbruck entsteht, Daß bei Der Unter­lassung ober bei dem Vergehen von dem Geschäfts­mann bewußt gehandelt worden ist. Seither wurde in den meisten Fällen dieser Weg mit Erfolg be­schritten. Die Vorschriften über Preisverzeichnisse und Preisschilder bestehen nun aber schon seit meh­reren Jahren, so daß ohne weiteres angenommen werden muß, daß jedem Geschäftsmann diese Vor­schriften genau bekannt sind. Deshalb trifft bie Be­hörde künftig auch schärfere Maßnahmen, wenn sie das Fehlen dieser Verzeichnisse bzw. Schilder in den Geschäften feststellt. In gleicher Weise wird künftig auch bei Preisüberschreitungen, ober bei Kuppe­lungsgeschäften vorgegangen werben. Soweit im Einzelfalle eine münbliche Verwarnung nicht aus­reicht, wird von her (Benbormerie Der Sachverhalt mit bem Ergebnis her Vernehmung bes Beschuldig­ten dem Kreisamt zur weiteren Behandlung zu- gcleitet.

Seit 15. Mai 1937 hat Das Kreisamt Gießen (Die gleiche Befugnis hat für Die StaDt Gießen die Po­lizeibirektion) die Befugnis, bei Zuwiderhandlungen gegen bie Vorschriften Der Preisüberwachung und her Warenbeschaffenheit Ordnungsstrafen für jeden einzelnen Fall bis zur höchsten Strafgrenze von RM. 500. feftzufetzen. In einigen schwereren Aus­nahmefällen steht die Strafbefugnis bei solchen Zu­widerhandlungen lediglich dem Reichsstatthalter in Hessen Landesregierung, Stelle für die Preis­bildung zu, wobei Ordnungsstrafen in unbegrenz­ter Höhe verhängt werden können.

Im Verlaufe Des letzten Jahres war Das Kreis- amt Gießen gezwungen, in 60 Fällen von Dieser Strafbefugnis Gebrauch zu machen, wobei es sich um Ordnungsstrafen von RM. 2, bis zu RM. 300, handelte. Die meisten Ordnungsstrafen wur­den verhängt wegen Verstöße gegen die Höchstpreis­vorschriften für Eier, Butter, Wurst, Ferkel- und Sclilachtlchweinpreise, (Betreibe-, Stroh- und Hafer­preise, Mietpreise, Mineralwasserpreise; im übrigen handelte es sich um Zuwiberhcmblungen gegen Die Porschriften über bie Preisschilder.

Gegen sämtliche Entscheidungen Des Kreisamts besteht die Möglichkeit Der Beschwerde an Den Reichsstatthalter Landesregierung, Stelle für die Preisbildung seitens des Betroffenen. Bisher wurde aber nur in einem geringen Teil der Fälle von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, ein Be­weis dafür, daß bie Betroffenen sich ihrer Ver­fehlung bewußt waren unb bie Berechtigung her vom Kreisamt verhängten Ordnungsstrafen aner' kannten.

Welche Behörde ist für das Verfahren zuständig?

Nehmen wir wieder, ein Beispiel. Auf dem Wochenmarkt in Gießen verlauft ein Erzeuger oder Händler aus dem Landkreis Gießen Lebens­mittel. Gibt er eine bestimmte Ware, z. B. Eier, nur bann ab, wenn her Käufer sich gezwungener­maßen bazu versteht, zwecks Erlangung her be­gehrten Ware auch andere Waren zu kaufen, so liegt ein Koppelunasgeschäft vor. Der Verkäufer unterliegt bei her Verhängung her Ordnungsstrafe nicht etwa her Zuständigkeit der Polizeidirektion Gießen, sondern bie Ordnungsstrafe wirb vom Kreisamt Gießen verhängt, weil nicht her Tat o r t, fonbern immer nur der Wohnsitz der betreffen- den Person für die Verhängung her Ordnungs­strafe maßgebend ist. Interessant ist in diesem Zu­sammenhänge die Tatsache, daß ein Teil der vom Kreisamt Gießen bisher verhängten Ordnungs­strafen wegen Verstöße auf den Märkten in (Bie- feen, Wetzlar und Frankfurt a. M. veranlaßt wurde.

Sornofixen.

Spielplan des Sladklhcakers Gießen vom 23. bis 30. Oktober.

Am Sonntag, 23. Oft., findet die Erstaufführung vonWiener Blut", Operette in drei Akten von Johann Strauß, statt. Musikalische Leitung Joa­chim Popelka; Spielleitung Gert Buchheim; Tänze Thea Maaß; Bühnenbild Karl Löffler. Die Vor- stellung findet außer Miete statt. Anfang 19 Uhr, Ende 22 Uhr.

Montag,. 24. Oft., Anfang 19.30, Ende 22.15 Uhr, Theaterring der Hitler-Jugend, 1. Vorstellung: Flachsmann als Erzieher", Komödie von O. Ernst, Spielleitung Dr. Hannes Razum. Die Plätze müssen bis 19.30 Uhr eingenommen werden, da um 19.30 Uhr bie Eröffnungsansprache bes Reichsjugendfüh, rers von her Reichstheatertagung her HI. in Ham­burg übertragen wirb.

Dienstag, 25. Oft., Anfang 20, EnDe gegen 23 Uhr. ErstaufführungDantons Tob". Drama von Georg Büchner, Spielleitung Dr. Hannes Razum. Dienstag-Miete, 4. Vorstellung.

Mittwoch, 26. Oft., Anfang 19.30, Enbe 22.30 Uhr.Wiener Blut", Operette m brei Akten von

Sclwlwenie

Johann Strauß. Mus. Leitung Joachim Popelka; Spielleitung Gert Buchheim. Mittwoch-Miete, 5. Vor­stellung.

Freitag, 28. Oft., Anfang 20 Uhr, Ende 22.30 Uhr. ErstaufführungFibetto", Oper oom Ludwig van Beethoven, Mus. Leitung Paul Walker; Spiel­leitung Hermann Schultze-Griesheim. Freitag-Miete, 5. Vorstellung.

Samstag, 29. Oft., Anfang 20 Uhr, Ende 22.45 Uhr.Ein Sommernachtstraum" von Shakespeare. Spielleitung Hermann Schultze-Griesheim; Mus. Leitung Paul Walter. Die Vorstellung findet gleich­zeitig für ben KDF.-Feierabenhring, 2. Vorstellung, tatt.

Sonntag, 30. Oft, Anfang 11.30, Ende 12.30 Uhr. 3. Morgenveranstaltunq in Verbindung mit her Hitler-Jugend und der NS.-GemeinschaftKraft durch Freude",Rufe und Lieder Sudetendeutscher", Hans Christoph Kaergel lieft aus eigenen Werken. Anfang 19 Uhr, Ende 22 Uhr:Wiener Blut", Operette von Johann Strauß. Außer Miete!

Nakurheilverein Gießen.

Der Naturheilverein Gießen veranstaltet am kom­menden Montagabend im Katholischen Dereinshaus einen öffentlichen Vortrag. Dr. med. Müller (So- bernheim) spricht über das ThemaKampf ben chro­nischen Krankheiten".

Oie Verlosung von Auslosungsrechten

Am 20. Oktober hat die Verlosung von Aus- losungsrechten der Ablösungsanleihe her Stadt Gießen stattgefunden. Das Ergebnis dieser Ver­losung wird heute bekanntgegeben. Die Auszahlung der ausgelosten Stücke erfolgt am 2. Januar 1939.

Zwei Zuchthäusler entflohen.

Der vor einigen Tagen bei her Außenarbeit gegen Abend entflohene (Strafgefangene Uhl, der im Zuchthaus Marienschloß zur Strafverbüßung unter- gebracht war, ist mittlerweile wieder ergriffen worden.

Am gestrigen Freitagabend sind wiederum bei Außenarbeiten in her Nähe von Ostheim zwei Zuchthausgefangene dieser Anstalt ent­flohen. Bei den jetzigen Ausreißern handelt es sich um ben 33 Jahre alten Alois Busemann aus Witten (Ruhr) unb ben 23 Jahre alten Bernhard Driskes aus Anrath. Die Bevölkerung wird ge­beten, bei Den Nachforschungen nach diesen Flücht­lingen mitzuhelfen.

Gießener Dochenmarktpreise.

* Gießen, 22. Oft. Auf dem heutigen Wochen­markt kosteten: Deutsche feine Molkereibutter, % kg 1,52 Mark, Markenbutter 1,55 bis 1,60 Mark, Matte 20 bis 25 Pf., Käse, das Stück 4 bis 9, Eier, deutsche, Klasse S 13, Klasse A 12%, Klasse B 12, Klasse C 11%, Klasse D 10%, ausländische Kühlhauseier 12%, Wirsing, % kg 8 bis 9 Pf., 50 kg 5 bis 7 Mark, Weißkraut, % kg 3 bis 6 Pf., 50 kg 3 bis 5 Mark, Rotkraut, % kg 7 bis 8 Pf., 50 kg 5 bis 7 Mark, gelbe Rüben unb Karotten, % kg 7 bis 9 Pf., rote Rüben 10, Spinat 15 bis 20, Nomifchkohl 8 bis 10, Unterkohlrabi 6 bis 8, Rosenkohl 15 bis 25, Feldsalat, Vio 8 bis 10, Tomaten, % kg 20 bis 25, Zwiebeln 10 bis 12, Meerrettich 35 bis 60, Schwarzwurzeln 35 bis 40, Kürbis 8 bis 9, Pilze 50, Kartoffeln, % kg 4 Pf., 5 kg 40 Pf., 50 kg 3,15 bis 3,45 Mark, Aepsel, % kg 30 bis 45 Pf., Birnen 20 bis 40 Pf., junge Hähne 1 bis 1,20 Mark, Suppenhühner 90 Pf. bis 1,05 Mark, Gänse 1,10 Mark, Enten 1,20 Mark, Tauben, das Stück 50 bis 60 Pf., Nüsse, % kg 50, Blumenkohl, das Stück 10 bis 60, Salat 5 bis 8, Endivien 5 bis 12, Einmachgurken 1 bis 5, Ober- kohlrabi 5 bis 10, Lauch 5 bis 10, Sellerie 10 bis 35, Rettich 5 bis 20, Radieschen, das Bündel 8 bis 12 Pf.

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** Eine Achtzigjährige. Am kommenden Montag, 24. Oktober, kann Frau Marie Becker, geb. Wagner (aus Großen-Buseck), wohnhaft in Gie­ßen, Wolfstraße 30, in geistiger unb körperlicher Frische ihren 80. Geburtstag feiern. Die hochbetagte Frau verlor Im Weltkrieg einen Sohn, der beim Jnf.-Regt. 22 diente. Der Reichskriegsopferführer SA.-Gruppenführer Oberlindober übermittelt der Jubilarin zum Geburtstag feine Glückwünsche und eine Ehrengabe. Seit 50 Jahren ist bie hoch­betagte Frau Bezieherin des Gießener Anzeigers. Auch wir beglückwünschen herzlich!

** Stadttheater-Miete. Die Einlösung der Zweiten Rate der Stammiete hat am Dienstag, 25., Mittwoch, 26., und Donnerstag, 27. Oktober, zu er­folgen.

** Eröffnung Des Volksbildunqs- werks in Gießen. Durch Die NSG.Kraft durch Freude" wird am Dienstaa. 25. Oktober, in Der Aula der Universität das beutMie Dolksbildunas- werk in Gießen eröffnet. Bruno Brehm lieft aus eigenen Werken.

Spreckstttndcn Der '"eonktion.

11 30 hts (2 30 Uhr, 16 bis 17 Uhr. Samskagnach« mittag geschlossen.