Ausgabe 
20.10.1938
 
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eine große, internationale Regatta durchgeführt werden, an der auch deutsche Mannschaften teil­nehmen sollen. Finnlands Wunsch, einen deutschen Rudertrainer zu erhalten, konnte leider nicht er­

füllt werden, dafür werden aber im nächsten Som­mer zwei finnische Ruderwarte dieRuder-Aka­demie" in Berlin-Grünau besuchen.

tet, daß sie durch ihr Verhalten auf oder außerhalb des Sportplatzes, durch ihre restlose Unterordnung unter die Entscheidungen des Schiedsrichters und ihr ritterliches Spiel beweisen, daß sie nicht nur zu kämpfen verstehen, sondern daß gerade die Er­ziehung durch den Sport zum Geist der jungen Mannschaft sie befähigt, das Ehrenkleid der Deut­schen Jugend mit besonderer Verantwortung zu tra­gen und in Ehren zu halten. Es ist selbstverständ­lich und wird hiermit nochmals ausdrücklich a n g e - ordnet, daß jeder Jugendspieler auf seinem Ver­einstrikot, das der Unterscheidung der Mannschaften wegen beibehalten wird, die HI.-Raute trägt.

Den Mannschaften gehen in den nächsten Tagen die Spielausweise zu. Der Ausweis erhält jedoch erst seine Gültigkeit durch die Unterschrift des zu­ständigen Gefolgschaftsführers. Mannschaften, die am kommenden Sonntag noch nicht im Besitz eines voll­gültigen Ausweises sind, spielen aus ihren HJ.-Aus- weis, der unter allen Umständen vorzulegen ist.

Die Schiedsrichter werden von den Schiedsrichter­obleuten der DRL.-Kreise 8 und 11 gestellt. D« eine allgemeine Festsetzung des Spielbeginnes nicht mög­lich war, muß die Platzmannschaft his s p ä t e st e n s Dienstag vor dem Spiel dem betr. Schieds­richterobmann und der Gästemannschaft den Spielbeginn bekanntgeben. Die Benachrichtigung der Schiedsrichter erfolgt durch die Obmänner.

Die Spiele um die Bannmeisterschaft werden je­weils am 2. und 4. Sonntag im Monat durchgeführt.

Jede Durchführung von Freundschaftsspielen am 1., 3. und 5. Sonntag ist verboten, da diese Sonntage restlos der HI. für ihre Dienstgestaltung zur Ver­fügung stehen. Alle Freundschaftsspiele müssen beim zuständigen Bannsachwart angemeldet werden und unterliegen denselben Bestimmungen wie die Pflicht­spiele, also auch Paßzwang und Kleidungsoorschrift.

Es soll abschließend noch einmal festgestellt wer­den, daß die Spiele um die Bannmeisterschaft von der HI. durchgeführt werden, also disziplinär dem Bannführer bzw. dessen Beauftragten unterstehen. Dies ändert nichts an der Tatsache einer ersprieß- lichen Zusammenarbeit mit dem DRL., von der zu wünschen ist, daß sie, nach vollkommener Klarstel­lung der Verhältnisse, den Spielrunden den Erfolg gibt, der nach dem im Meldeergebnis sich aus­drückenden Willen zu erwarten ist.

Briefkasten der Redaktion.

(Rechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung.)

2l. V. in G. 1. Die Beiträge zur Krankenkasse tragen die Arbeitgeber zu Vs, die Versicherten zu Vs. Die Beiträge zur Invalidenversicherung tragen Ar­beitgeber und Versicherte je zur Hälfte. 2. Bür­gersteuerpflichtig ist jede natürliche Person, die am Stichtag (10. Oktober des dem Steuerjahr vorher­gehenden Jahres) das 18. Lebensjahr vollendet hat und in einer inländischen Gemeinde wohnt.

Spiele um die Vanmneisterschafl in Handball und Fußball.

Die Stelle für Leibeserziehung im Bann 116 gibt dazu bekannt:

Am kommenden Sonntag beginnen die Spiele um die Bannmeisterschaft des Bannes 116 Wetterau in Handball und Fußball. Es haben für diese Runden insgesamt 70 Mannschaften von Vereinen und Ge­folgschaften ihre Meldung abgegeben. Davon entfal­len 54 Mannschaften auf Fußball und 26 Mann­schaften auf Handball. Die Fußballrunde wird in 14, die Handballrunde in 7 Gruppen ausgetragen. Für die Durchführung der Fußballrunde zeichnet der Bannsachwart für Fußball, Walter B o n a r i u s, Gießen, Schwarzlachweg, für die der Handballrunde der stellvertretende Bannsachwart Hans Birken- st o ck, Gießen, Wolkengasse 16, verantwortlich.

Da die Spiele erstmalig in dieser Form durch die Hitler-Jugend durchgeführt werden, ist es im Inter­esse einer reibungslosen Durchführung notwendig,

daß sich alle beteiligten Mannschaften streng an die nachfolgend gegebenen Durchführungsbestimmungen haltet.

An den Spielrunden können sinngemäß nur An­gehörige der HI. teilnehmen, und zwar auch nur solche, die nach dem 1. 9. 20 geboren sind. Es scheiden so­mit für die Spielberechtigung in den Runden alle die Jugendlichen aus, die zwar die Altersbesti-m- mung erfüllen, aber bereits in eine andere Forma­tion überwiesen sind.

Auf ausdrückliche Anordnung des Gebietes hin reisen alle Mannschaften in HI. - Uni­form. Verantwortlich für einwandfreies Auftreten der Mannschaft ist der Spielführer und der Reise­begleiter der Mannschaft. In jedem Fall von Ver­stoß gegen HJ.-gemäßes Verhalten wird dem Spiel­führer die Spielführereigenschaft entzogen oder die Mannschaft gesperrt. Es wird von allen Jgg. erwar­

Ab heute Donnerstag bis einschl. Sonntag, 23. Oktober:

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