eine große, internationale Regatta durchgeführt werden, an der auch deutsche Mannschaften teilnehmen sollen. Finnlands Wunsch, einen deutschen Rudertrainer zu erhalten, konnte leider nicht er
füllt werden, dafür werden aber im nächsten Sommer zwei finnische Ruderwarte die „Ruder-Akademie" in Berlin-Grünau besuchen.
tet, daß sie durch ihr Verhalten auf oder außerhalb des Sportplatzes, durch ihre restlose Unterordnung unter die Entscheidungen des Schiedsrichters und ihr ritterliches Spiel beweisen, daß sie nicht nur zu kämpfen verstehen, sondern daß gerade die Erziehung durch den Sport zum Geist der jungen Mannschaft sie befähigt, das Ehrenkleid der Deutschen Jugend mit besonderer Verantwortung zu tragen und in Ehren zu halten. Es ist selbstverständlich und wird hiermit nochmals ausdrücklich a n g e - ordnet, daß jeder Jugendspieler auf seinem Vereinstrikot, das der Unterscheidung der Mannschaften wegen beibehalten wird, die HI.-Raute trägt.
Den Mannschaften gehen in den nächsten Tagen die Spielausweise zu. Der Ausweis erhält jedoch erst seine Gültigkeit durch die Unterschrift des zuständigen Gefolgschaftsführers. Mannschaften, die am kommenden Sonntag noch nicht im Besitz eines vollgültigen Ausweises sind, spielen aus ihren HJ.-Aus- weis, der unter allen Umständen vorzulegen ist.
Die Schiedsrichter werden von den Schiedsrichterobleuten der DRL.-Kreise 8 und 11 gestellt. D« eine allgemeine Festsetzung des Spielbeginnes nicht möglich war, muß die Platzmannschaft his s p ä t e st e n s Dienstag vor dem Spiel dem betr. Schiedsrichterobmann und der Gästemannschaft den Spielbeginn bekanntgeben. Die Benachrichtigung der Schiedsrichter erfolgt durch die Obmänner.
Die Spiele um die Bannmeisterschaft werden jeweils am 2. und 4. Sonntag im Monat durchgeführt.
Jede Durchführung von Freundschaftsspielen am 1., 3. und 5. Sonntag ist verboten, da diese Sonntage restlos der HI. für ihre Dienstgestaltung zur Verfügung stehen. Alle Freundschaftsspiele müssen beim zuständigen Bannsachwart angemeldet werden und unterliegen denselben Bestimmungen wie die Pflichtspiele, also auch Paßzwang und Kleidungsoorschrift.
Es soll abschließend noch einmal festgestellt werden, daß die Spiele um die Bannmeisterschaft von der HI. durchgeführt werden, also disziplinär dem Bannführer bzw. dessen Beauftragten unterstehen. Dies ändert nichts an der Tatsache einer ersprieß- lichen Zusammenarbeit mit dem DRL., von der zu wünschen ist, daß sie, nach vollkommener Klarstellung der Verhältnisse, den Spielrunden den Erfolg gibt, der nach dem im Meldeergebnis sich ausdrückenden Willen zu erwarten ist.
Briefkasten der Redaktion.
(Rechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung.)
2l. V. in G. 1. Die Beiträge zur Krankenkasse tragen die Arbeitgeber zu Vs, die Versicherten zu Vs. Die Beiträge zur Invalidenversicherung tragen Arbeitgeber und Versicherte je zur Hälfte. — 2. Bürgersteuerpflichtig ist jede natürliche Person, die am Stichtag (10. Oktober des dem Steuerjahr vorhergehenden Jahres) das 18. Lebensjahr vollendet hat und in einer inländischen Gemeinde wohnt.
Spiele um die Vanmneisterschafl in Handball und Fußball.
Die Stelle für Leibeserziehung im Bann 116 gibt dazu bekannt:
Am kommenden Sonntag beginnen die Spiele um die Bannmeisterschaft des Bannes 116 Wetterau in Handball und Fußball. Es haben für diese Runden insgesamt 70 Mannschaften von Vereinen und Gefolgschaften ihre Meldung abgegeben. Davon entfallen 54 Mannschaften auf Fußball und 26 Mannschaften auf Handball. Die Fußballrunde wird in 14, die Handballrunde in 7 Gruppen ausgetragen. Für die Durchführung der Fußballrunde zeichnet der Bannsachwart für Fußball, Walter B o n a r i u s, Gießen, Schwarzlachweg, für die der Handballrunde der stellvertretende Bannsachwart Hans Birken- st o ck, Gießen, Wolkengasse 16, verantwortlich.
Da die Spiele erstmalig in dieser Form durch die Hitler-Jugend durchgeführt werden, ist es im Interesse einer reibungslosen Durchführung notwendig,
daß sich alle beteiligten Mannschaften streng an die nachfolgend gegebenen Durchführungsbestimmungen haltet.
An den Spielrunden können sinngemäß nur Angehörige der HI. teilnehmen, und zwar auch nur solche, die nach dem 1. 9. 20 geboren sind. Es scheiden somit für die Spielberechtigung in den Runden alle die Jugendlichen aus, die zwar die Altersbesti-m- mung erfüllen, aber bereits in eine andere Formation überwiesen sind.
Auf ausdrückliche Anordnung des Gebietes hin reisen alle Mannschaften in HI. - Uniform. Verantwortlich für einwandfreies Auftreten der Mannschaft ist der Spielführer und der Reisebegleiter der Mannschaft. In jedem Fall von Verstoß gegen HJ.-gemäßes Verhalten wird dem Spielführer die Spielführereigenschaft entzogen oder die Mannschaft gesperrt. Es wird von allen Jgg. erwar
Ab heute Donnerstag bis einschl. Sonntag, 23. Oktober:
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