Ausgabe 
20.10.1938
 
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Freund und Helfer des Volkes."

Reichsführer ff würdigt den hohen Ausbildungsstand der italienischen Polizei.

Rom, 19. Oft (DNB.) Zu Ehren der ausländi- schen Aborbnungen, die am 13. Jahrestage der Gründung des italienischen Polizeikorps teilgenom­men haben, gab der Chef der italienischen Polizei eine Abendtafel, an der er besonders Reichsführer ff Himmler alsalten und bewährten Freund Italiens" willkommen hieß.

Im Namen aller ausländischen Abordnungen dankte der Reichsführer ff und hob hervor, wie viel Gemeinsames die Polizeiorganisationen aller Länder verbinde und in wie starkem Maße der Wandel der Zeiten auch auf diesem Gebiet in Erscheinung trete. Der Typ des dickbäuchigen Polizisten, der kein Verständnis für Dolkswohl und für Politik gehabt habe, und vom Volke auch nicht geliebt worden sei, sei verschwunden. Das habe man auch unmittelbar bei der Parade und den Vorfüh­rungen der italienischen Polizei feststellen können, deren reckenhafte Gestalten und vorbildliche Hal­tung Zeuunis vom hohen Stand der Organisation und der Ausbildung des italienischen Polizeikorps ablegten. Die Polizei fei heute etwas ganz anderes als früher. Sie fei mit ganzem 1 Herzen bei ihrer Aufgabe und stehe mitten im Volke, dem sie Freund und Helfer sei.

DjettalrenischeZudengesetzgebunp

Numerus clausus an den Universitäten.

Schächtverbot.

Rom, 19. Okt. (Europapreß.) Eine weitere Aus­wirkung der italienischen Judengesetzgebung ist der nun für das Universitätsjahr 1938/39 für die jüdi­schen Studenten eingeführte Numerus clausus. Juden werden an den italienischen Hochschulen nicht mehr zum Studium zugelassen. Diejenigen in- und ausländischen Juden, die bereits immatrikuliert

sind, können vorläufig ihr Studium bis zu seinem Abschluß fortsetzen. Sie dürfen auch bis dahin in Italien bleiben, soweit sie unter das Ausweisungs­gesetz fallen. Don dieser Vergünstigung sind jüdische Studenten deutscher Staatsangehörigkeit aus­geschlossen. *

Die Regierung hat mit sofortiger Wirkung das Schlachten von Tieren nach jüdischem Ritus (Schäch­ten) verboten. DieGazzetta del Popolo" erinnert daran, daß schon häufig aus der italie- nischen Oeffentlichkeit gegen die barbarischen Schlacht­methoden der Juden protestiert worden sei. Jetzt würden also die Juden, falls sie nicht Vegetarier werden wollten, sich mit demselben Fleisch ernähren müssen wie alle Italiener.

Frankreich wehrt sich

gegen unerwünschte Ausländer.

Paris, 19. Okt. (DNB.) Gleichzeitig mit der Verkündung eines Erlasses, der die Bestimmungen für die Einreise von Ausländern nach Frankreich verschärft, hat die Pariser Polizei Anweisung erhalten, eine umfassende Säube­rungsaktion in allen ausländischen Kreisen der Hauptstadt vorzunehmen. Außerdem wird es allen neu einreisenden Ausländern untersagt sein, sich in Paris an^usiedeln, wenn sie nicht eine besondere Genehmigung vom Innenministe­rium besitzen. Der Aufenthalt in Paris ist nur durchreisenden oder ausländischen Touristen erlaubt. Der Ueberwachungsdienst an den Grenzen ist be­reits seit einigen Wochen wesentlich verschärft. Die Regierung hat ferner beschlossen, den einheimischen Gewerbetreibenden in Zukunft wirksam gegen Konkurrenz durch Ausländer zu schützen.

Englands Han detspolttik sucht neue Wege

L o n d on, 19. Okt. (Europapreß.) Der Präsident der Vereinigung sämtlicher britischen Handelskam­mern, der Unterhausabgeordnete Sir Granville G i b s o n , wies auf den dauernden englischen E x - portrückgana hin. Man könne die Tatsache nicht ableugnen, oaß es an vielen Stellen der Welt für englische Waren infolge ihres hohen Preises aussichtslos sei, mit dem Export anderer Länder zu konkurrieren. Man müsse daher Mittel und Wege suchen, die Preise durch Herabset­zung der Erzeugungskosten herabzu- Drücken, ohne jedoch die Interessen des arbeitenden Volkes dadurch anzutasten. Aber man müsse die un- bequeme Wahrheit erkennen, daß, wenn man den fortschreitenden Ausfuhrrückgang nicht abbremsen könne, auf der anderen Seite die Arbeitslo­sigkeit anwachsen müsse. Wo kein Verkauf stattfinde, gebe es auch keine Löhne und keinen Verdienst.

Das Mitglied des Dollzugs-Ausschusses, Sir Cecil M. Weir, erklärte, das System der geaenwärtigen Ausfuhrbeschränkungen zwischen den Staaten mit HUfe von Quoten und Vergünstigungen sei eineP e st" und müsse so bald rote möglich beseitigt werden. Die Gründe für die Währungs­und Rohstoffschwierigkeiten auf den internationalen Märkten heute seien größtenteils politischer Natur. Die englische Regierung müsse ersucht wer­den, mit den anderen Staaten ein besseres System zu finden.

DieTimes" schreibt, die von dem deutschen Reichswirtschaftsminister Funk in Südost- europa getroffenen Vereinbarungen stellten einen Erfolg auf der ganzen Linie dar. England sehe sich dadurch vor die Aufgabe gestellt, einen Wandel in seinen Methoden der Anbah­nung von Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit anderen Ländern vorzunehmen. DieTimes", die noch kürzlich eine völlig andere Auffassung über die wirt­schaftliche Stellung Deutschlands im südosteuropäischen Raum vertreten hat, unterstreicht nunmehr eindeu­tig, daß die südosteuropäischen Agrarländer zu einer engeren wirtschaftlichen Anlehnung

an Deutschland vorbesttmmt seien, und ver­weist dabei auf die Außenhandelsziffern, die deut­lich zeigten, daß Deutschland ein größerer Ab­nehmer südosteuropäischer Erzeugnisse sei als England, Frankreich und die Vereinigten Staaten zusammengenommen. Nicht nur für Deutsch­land werde diese engere Anlehnung einen Vorteil bedeuten, sondern das erstrebte Verfahren des wechselseitigen Güteraustausches werde in gleichem Maße den Handelspartnern Deutsch­lands zum Vorteil gereichen. Reichswirt- schastsminister Funk habe bei seinen Verhandlungen in Südosteuropa den großen Vorteil gehabt, gleich­zeitig als Bankier, Erzeuger, Verkäufer und Käufer auftreten zu können. Dies fei zweifellos ein Vorteil der autoritären Staaten gegenüber den Demokra­tien, da nicht unzählige Ministerien, Körperschaften und Privatfirmen den Lauf von Verhandlungen er­schweren könnten. Im übrigen hebt das Blatt noch hervor, daß sich ohne Zweifel auch der Lebens­standard der Bevölkerung der mit Deutschland in engere wirtschaftliche Beziehungen tretenden Staaten bessern werde. England müsse hieraus die Lehre ziehen, feine alten traditionellen Methoden einer Ueberprüfung zu unterziehen. Ohne große Ein­bußen zu erleiden, müsse es England möglich sein, mit den zweifellos sehr wirksamen Methoden der autoritären Staaten zu wetteifern.

Seit einiger Zeit ist in London immer wieder das Gerücht aufgetaucht, daß die nun schon seit vielen Monaten geführten amerikanisch-eng­lischen Wirtschaftsbesprechungen auf große Schwierigkeiten gestoßen seien. Das Reuter­büro berichtet nun, es sei sehr gut möglich, daß die langwierigen Verhandlungen sich noch weiter in die Länge ziehen mürben. Englischerseits scheine man insbesondere weitere Zollherabsetzungen für englische Textil-, Leder- und Fertigwaren zu verlangen, während die Amerikaner Sonderzölle für amerikanische Kraitwagen haben wollten, die in An- betracht des britischen Grundsatzes der Meistbeaün- stigungsklausel in allen britischen Handelsverträgen eine schwierig zu erfüllende Forderung sei.

Ausgangssprache gewählt worden. Es beginnt be­reits in Klaffe 3, so daß ihm 6 Schuljahre zufallen. Die hauswirtschaftliche Form der Mädchenoberschule begnügt sich mit Englisch als einziger Fremdsprache, als Erlatz für eine zweite pflegt sie die Fächer des Frauenschaffens. Die sprachliche Form kann neben atn der Oberstufe eine weitere lebende irache, aber auch Latein wählen, jedoch nur eins von beiden als Pflichtfach.

Die Aufbau sch ulen entsprechen im wesent­lichen den Klassen 3 bis 8 der grundständigen Ober­schulen. Natürlich muß bei ihnen der Äoff stark zusammengedrängt werden. Sie sind gedacht für in jeder Beziehung leistungsfähige und wertvolle Jugendliche, sollen aber ihre Hauptverbreitung auf dem Lande finden.

Die diesjährigen Herb st Zeugnisse werden mit anderen Augen zu lesen fein als bisher so­wohl hinsichtlich chres Inhalts wie ihrer Form. Bei den allgemeinen Zensuren, wie Be­tragen, Fleiß usw., die das Zeugnis einleiten, wird hn besonderen Maße der Lehrer für Leibeserziehung Mitwirken, um die von ihm gemachten Beobachtun­gen stärker zur Geltung zu bringen. Don festen Formulierungen wird hier wie bisher abgesehen. Hingegen ist die A b st u f u n g der Leistungen etwas erweitert worden. Die Zensuren 1 und 2 sind im wesentlichen geblieben. Die Sammelnum­mer 3 wird jetzt aufgelöst in 3 Befriedigend (Vollwertige Normalleistunaen ohne Einschränkung) und 4 = Ausreichend (Ausreichende Leistungen, wenn auch nicht ohne Schwächen). Die frühere 4 wird jetzt 5 = Mangelhaft (Nicht ausreichende Lei- ftungen mit der Möglichkeit eines baldigen Aus­gleichs) und die eine Welle abhanden gekommene frühere 5 erscheint wieder als 6 = Ungenügend (Völlig unzureichende Leistungen). Soweit im Herbst Reifeprüfungen stattfinden, erhalten sie zum erstenmal die in Zukunft geltenden Leistungsstufen: Mit Auszeichnung bestanden",Gut bestanden", Befriedigend bestanden",Bestanden",Nicht be­standen". So erscheint das Gewand der höheren Schule wohl überlegt unb zweckmäßig. Es erhält natürlich seinen vollen Wert erst durch ben Inh all, den es umhüllt.

Ergänzungen zum Beamiengeseh.

Eine zweite Durchführungsverordnung.

Berlin, 19. Okt. (DNB.) Im Reichsgesetzblatt wird die Zweite Verordnung zur Durchführung des Deutschen Beamtenaesetzes verkündet. Die Verord­nung regelt den U e b e r t r i 11 eines Beamten von einem Dienstherrn zu einem anderen und von einer Verwaltung zu einer anderen, ferner die Verjährung von Ersatzanfprüchen des Dienstherren gegen den Beamten. Eine Beamtin kann die ihr nach § 64 BGB. zustehende Abfin­dung auch bann erhalten, wenn sie nach ihrem Ausscheiden heiratet, vorausgesetzt, daß die Ehe drei Monate nach der Enllassung geschlossen wird. Der Antrag auf Versetzung in den Ruhestand darf nicht an Bedingungen geknüpft fein und kann nicht einseitig zurückgenommen wer­den. Die an Kindes statt angenommenen Kinder sind für die Zahlung des Waisengeldes den für ehelich erklärten Kindern gleichgestellt. Die geschiedene Ehefrau kann einen Unter­haltsbeitrag nach dem Tode ihres geschiede­nen Ehemannes erhalten, wenn der Verstorbene für überwiegend schuldig erklärt war ober wenn er der Frau im Falle der Scheidung ohne Verschulden beider Ehegatten Unterhalt zu gewähren hatte. Auch bei aufgehobenen ober für nichtig er­klärten Ehen kann nach bem Tode des früheren Ehemannes unter gewissen Voraussetzungen ein Unterhaltsbeitrag gewährt werden. Nach dem Dor­bilde des Sozialoersicherungsgesetzes ist auch die Zurücklegung des Weges dach und von der Dienststelle Dienst im Sinne des § 107 DBG., daher ist ein Unfall auf diesem Wege als Dien ft» Unfall zu behandeln. Die Ruhensoorschriften sind erheblich gemildert worden, so daß Härten bei minderbemittelten Volksgenossen, besonders Wit­wen, mit Wirkung vom 1. Juli 1937 ab beseitigt werden. Die Verlängerung der Alters­grenze von Ehrenbeamten über das 65. Lebensjahr ist erleichtert worden. Es können bis auf weiteres auch Personen zu Ehrenbeamten er­nannt werden, die das 65. Lebensjahr bereits er­reicht haben. Im Falle eines Dienstunfalles haben Ehrenbeamte einen Anspruch auf das Heilver­fahren.

Kein Mißbrauch von Befotdungsmitieln!

Die Verwendung

des staatlichen Pfarrbesoldungsfonds.

Berlin, 19. Okt. (DNB.) Der R e i ch s m i n i ft er für die kirchlichen Angelegen­heiten hat in einem Erlaß an die Finanzabtei­lung bei der Deutschen Evangelischen Kirchenkanzlei in Berlin-Charlottenburg, die Finanzabteilungen bei den kirchlichen Behörden in Preußen, ben Protestantischen Lanbestirchenrat der Pfalz in Speyer, die Herren Erzbischöfe unb Bischöfe in Preußen und im Saarland, Herrn Bischof Kreuzer in Bonn und das Ober» kirchenkollegiurn in Breslau die Verwendung der staatlichen Pfarrbesoldungsfonds klargestellt. Danach dürfen die Mittel der im preußischen Haushalt und im Haushalt für das Saarland zur Pfarrbesoldung und zur Versorgung der Ruhestandspfarrer und Pfarrhinterbliebenen bereitgestellten Foftds nur für solche Personen Verwendung finden, die sich der Fürsorge des Staates würdig erweisen.

Ich habe die Herren Oberpräsidenten, ben Herrn Stabtpräsidenten ber Reichshauptstabt Berlin, die Herren Regierungspräsidenten, den Herrn Polizei- Präsidenten von Berlin und ben Herrn Reichskom­missar für bas Saarland angewiesen, in Zukunft nach eingehender Prüfung des Einzelfalles d i e Sperre ber staatlichen Pfarrbesol- dungsbeihilfen bei denjenigen Personen her» beizuführen, die sich gegen Gesetze unb Anordnungen des Staates vergehen. Die Staatsbehörden werden gegebenenfalls die zu­ständige kirchliche Behörde ersuchen, die Bewilligung von Besoldungsbeihilfen aus dem staatlichen Psarr- besoldungsfonds für die genannten Personen ein» zustellen. Diesem Ersuchen ist sofort zu entsprechen. Den zuständigen Staatsbehörden ist Mitteilung über das Veranlaßte zu machen."

Die durch die Zahlungssperre verfügbar werden- ben Staatsmittel können beim Dorliegen der son­stigen Voraussetzungen zur Bewilligung von Bei­hilfen an andere Kirchenge m e i nden verwendet werden, deren Pfarrbesoldungsbedarf

nicht mit den vorhandenen Mitteln gedeckt werden kann. Durch diesen Erlaß wird bem Mißbrauch der Besolbungsmittel burch solche Personen und Gruppen vorgebeugt, die sich nicht auf ihr inner- kirchliches glaubensmäßiges Gebiet beschränken, sondern gegen staatsrechtliche Grundsätze und die staatliche Rechtsordnung verstoßen.

Seine Teilnahme Görings

an kommenden Veranstaltungen.

Berlin, 19. OH. (DNB.) Zn ber Meldung einer Berliner Zeitung, daß Ministerpräsident Generalfeldmarschav Göring in feiner Eigenschaft als Reichsjägermeister bei der Hubertus- feier der Deutschen Jägers chaft am 6. November auf dem Hainberg eine Rede hatten wird, teilt das Stabsamt des Generatfeldmarschalls mit, daß der Fetdmarschall seine Zusage wegen Arbeitsüberlastung zurückziehen mußte. Generalfeldmarschall Göring muß sich wie er weiter ml ((eilen läß( in den kommenden Monalen gruudsählich die Teilnahme an BeranftaKungen der Partei und des Staates ebenso wie an Tagungen und Gedenkfeiern ver­sagen. da er mit dringenden Aufgaben beschäf­tigt ist. die feine Arbeitskraft vollauf in Anspruch nehmen. Bei dieser Gelegenheit bittet der Fetd- marfchall mit Rücksicht auf seine dienstliche Bean­spruchung erneut, von Eingaben abzu - sehen, die seine Ressorts nicht unmittelbar be­treffen.

Die Reichstagung des NSOStD. in (Nroz.

G r gz, 19. Okt. (DNB) Auf der Reichstagung des NSD.-Studentenbundes vollzog in der Aula der Technischen Hochschule Reichsstudentenführer Dk. Scheel zunächst die Aufnahme ber sudetendeutschen Studenten und beschäftigte sich hierauf mit dem öubrcrpnnjip innerhalb Des ©tubentenbunbes, mit Kameradschaftserziehung, mit der Ordnung des altafabemifertums, der Eingliederung des Stuben» tenwerks der akademischen Fürsorgeeinrichtungen. Den Fachschaften und den Reichsberufswettkämpfen. Der Beantragte des Reichsstudentenführers für Langemarck, Trumpf, teilte mit, daß der Stu-

bentenbunb als Träger des Vermächtnisses ber Hel- den von Langemarck neben der Reichsfeier in Berlin am 11. November d. I. in allen Hochschul- ftäbten Feiern abhalten werbe, in deren Mittelpunkt die Rundfunkübertragung ber Rebe bes Reichs­studentenführers vom Friedhof von Langemarck stehen wird. Anschließend sprachen der Leiter des AmtesPolitische Erziehung" M ä h n e r über dis Kamerabschaftserziehung als Mittelpunkt der stu­dentischen Arbeit und Abteilungsleiter Kracke über ben stubentischen Lanbbienst. Der oberste Partei­richter, Reichsleiter Buch, behandelte die »frage bes Ehrenschutzes unb gab eingehenb Erläute­rungen zu ben Grunbsätzen, bie er auf bem Reichs- Parteitag Großbeutschlanbs zum ersten ersten Male verkündet hatte.

Tagung des Reichsverbandes der deutschen landw rtschastlichen Genoffenschasten.

Unter ber Leitung von Lanbeshauptmann Trau- pel ist der Reichsverband der deutschen Landwirt­schaftlichen Genossenschaften in Wiesbaden zu- jammengetreten, wobei auch gleichzeitig das 50jäh' rige Bestehen ber lanbwirischaftlichen 'Berufsgenos­senschaften gefeiert wird. Die landwirtschaftlichen Be» rufsgenossenschasten sollen, wie Landeshauptmann Traupel unterstrich, das schaffende Landvolk vor dem Eintreten von Unfällen schützen, für die Wiederher- Rettung ber Verletzten sorgen unb die Opfer ber Landarbeit mit ihren Geldleistungen betreuen. Staatssekretär Dr. Krohn würdigte die Leistungen der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, die in ihren Schutz nicht "nur Arbeiter und Angestellte, sondern auch Den landwirtschaftlichen Unternehmer mit seiner Familie einbeziehe. Schon dadurch komme ber starke Gemeinschaftsgebanke innerhalb ber beut« i schen Lanbwirtschaft treffenb zum Ausdruck. Die von Chefpräsident Dr. Schäffer entwickelten Erinne­rungen ergaben ein buntes Bild aus den Anfängen der Entwicklungsgeschichte der Sozialversicherung. Der Vertreter des Reichsnährstandes S ch m ü l» I in g betonte bie engen, sich oftmals überschneiden- den Aufgaben von Reichsnährstand und Berufs- genosienschaft. Für das gute und beiden Teilen wirksame Einvernehmen zwischen landwirtschaft­lichen und gern 'll'hen Berufsgenossenschaften zeug­ten die Ausführungen von Ober-Regierungsrat Dr. Laueterbacher. Der Verbandsoorsitzende, Lan-

besrat Schrader (Kastel), befaßte sich mit ber Entwicklung der landwirtschaftlichen Berufsgenosten» schaften feit ihrer Gründung, dabei von der Er­kenntnis ausgehend, immer aus der Geschickte zu lernen und alle Arbeit dem gesamten Volke zu weihen.

Bekämpfung öffentlicher Notstände.

Notdienstverordnung

des Beauftragten für den Bierjahresplan.

Berlin, 19. Okt. (DNB.) Der Beauftragte für den Vierjahresplan hat als dritte Verordnung zur Sicher st ellungdesKräftebebarfesfür Aufgaben von besonderer ftaatspoli- tischer Bedeutung eine Notdienstverordnung erlassen. Sie bestimmt, daß die Bewohner des Reichsgebietes zur Bekämpfung öffentlicher Not­stände sowie zur Vorbereitung ihrer Bekämpfung für eine begrenzte Zeit zu Notdienst- lei st un gen herangezogen werden können. Nur Ausländer sind in gewissem Umfange befreit. Die Behörden, die solche Notdienstleistungen anfor­dern können, werden vorn Beauftragten für den Vierjahresplan im Benehmen mit dem Reichs- Minister des Innern bestimmt. Die Notdienstleistun­gen kommen vor allem zur Bekämpfung von Katastrophen, z. B. großen Ueberschwemmun- gen, Waldbränden Usw. in Frage, für die die vor­handenen Arbeitskräfte nicht ausreichen. Soweit diese Heranziehung zum Notdienst den allgemeinen Arbeitseinsatz berührt, ist die Einschaltung ber Ar­beitsämter vorgesehen.

Notdienstpflichtige, die in einem Beschäfti - gungsverhältnis stehen, sind aus ihm für die Dauer des Notdienstes zu beurlauben. Die Ver­ordnung unterscheidet im übrigen zwischen kurzfristi­gem und langfristigem Notdienst. Langfristiger Notdienst liegt nur dann vor, wenn er haupt­beruflich erfolgt und entweder länger als drei Tage dauert oder für länger als brei Tage bemessen wird. In allen anderen Fällen liegt kurz­fristiger Notdienst vor; er begründet keinen Arbeitsertrag. Der Notbienstpstichtige hat bei kurz­fristigem Notdienst Anspruch aus das regel­mäßige Arbeitsentgelt und die sonstigen Bezüge bis zu drei Tagen aus seinem bisherigen Beschäftigungsverhältnis.

Die soeben verösfenllichte Notdienstverordnung bringt eine ArtErgänzungderTechnifchen Nothilfe ober, noch klarer ausgebrüdt, einen Zu­satz zu ben Einrichtungen, bie wir zur Bekämpfung von Katastrophen aller Art haben. Ausgelöst wurde die Notdienstverordnung im wesentlichen durch die schweren Ueberschwemmungen in Oberschlesien. Da­mals mußten die Technische Nothilfe, ber Arbeitsbienst, bie SA. unb ff unb viele Bewohner der gefährdeten Dörfer eingesetzt werden. Man sagte sich, daß es zweckmäßiger sei, im Wiederholungsfall über ein Gesetz zu verfügen, das man sofort spielen lassen kann, um die Kräfte mobil zu machen, die den Kata­strophendienst zu ergänzen und zu verstärken hätten. So kam die Notdienstverordnung zustande, die für bas ganze Reich gilt, ein einheitliches Recht auf bem in Frage kommenden Gebiet schafft und den Be­hörden, die mit ber Durchführung staatspolitisch be- beutungsootter Aufgaben betraut sind dazu ge­hört auch ber Kampf gegen einen um sich greifenden Waldbrand, gegen Hochwasser unb sonstige Kata­strophen t-, bie Möglichkeit gibt, sofort Hilfs­kräfte aufzubieten. Es kommt natürlich immer nur ein kleiner, auch örtlich begrenzter Personenkreis in Frage, dazu, wie das aus ber Derorbnung ber- vorgeht, meist nur für Stunben und Tage. Das gemeinsame Jnteresie verlangt aber, daß dieser Not­dienst vorhanden ist und fein Einsatz ohne Zeitverlust oonftatten gehen kann.

Wehrpolitische Probleme der Schweiz.

Zürich, 19. Okt. (Europapreß.) DieNeue Zürcher Zeitung" übt scharfe Kritik an der ihrer Ansicht nach unzulänglichen militärischen Bereit- schäft ber Schweiz. Wohl habe die Schweiz seit einigen Jahren ihre Rüstungen bedeutend verstärkt und über 400 Millionen Franken an außerordent­lichen Krediten zur Verbesserung ihrer Ausrüstung und Bewaffnung angewendet. Die denkwürdigen Septembertage hätten aber den Ernstfall plötzlich in greifbare Nähe gerückt. Daraus müsse die un­erbittliche Konseauenz gezogen werben, daß jetzt unverzüglich nachgeholt werde, was zur vollen Kriegsbereitschaft noch fehle. Schon im kommenden Jahr müßten die Rekrutenschulen auf vier Monate verlängert werden. Besonders den An­forderungen des Felddienstes feien die Truppen zu wenig gewachsen. Die als notwendig erachteten Befestigungen feien nicht in bem ursprünglich vorgesehenen Ausmaß burchgeführt worden. Zwi­schen ben einzelnen Befestigungswerken müßten Me Grenzschutztruppen heute im offenen Gelände Stellung beziehen. Die größte Gefahr liege aber in ber fehlenden T i e f sta f f e l u n g. Hier klaff- ten noch Lücken, die unvorzüglich gefchlossen werden müßten. Auch die Frage des st ä n b i g e n Grenz- schutzes müsse einer neuen unb raschen Prüfung unterzogen werden. Als ein besonders ernstes Kapitel bezeichnet das Blatt die Schutzlosig­keit der schweizerischen Städte und ihrer Be­völkerung gegen Luftangriffe. Mit ©as- masten sei nur bie aktive Armee ausgerüstet, zahl- reiche aktive Wehrmänner hätten noch nie eine Gasmaske getragen. Für bie Zivilbevölkerung fei kaum Vorsorge getroffen. Die Unzulänglichkeit ber aktiven Luftrüstungen sei allzu bekannt. Immer noch ungelöst sei enblich die Frage der Wahl eines Generals im Ernstfall unb bie Organisation der obersten Armeeleitung in Frie- benszeiten.

Neue DRüfTungdouffräfle der Vereinigten Staaten.

Washington, 19. Okt. (Europapreß.) Das Kriegsministerium der Vereinigten Staaten hat neuerdings einen großen Auftrag zur Lieferung von Waffen und Munftion in Hohe von rund neun Millionen Dollar an 40 Privat­firmen vergeben. Für die Lieferung von M a - schinengewehren werden allein zwei Mil­lionen Dollar verwandt. Unter den Bestellungen sind Bomben im Gewicht von 50 Kilogramm bis zu einer Tonne zu erwähnen. Mit diesem Auf­trag sind in einem Zeitraum von sechs Wochen für mehr als 19 Millionen Dollar Heeresaufträge an bie Privatfirmen vergeben worben. Der Kongreß hatte insgesamt 60 Millionen Dollar für Waffen-

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