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14. Wiedergutmachung.
Oer englische Königsbesuch in Paris
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im Wege l i ch wird.
wolle, ein Ende zu bereiten".
„Petit Journal" nennt das französisch-englische Bündnis eine Wirklichkeit, da es eine Notwendig»
Jahrhunderte unvermeidlich sich einigen sehen. Und es würde uns heute unmöglich sein, an eine Periode zu erinnern, wo unsere Beziehungen noch herzlicher gewesen wären. Einer langen und engen Zusammenarbeit ist es gelungen, zu beweisen, daß wir von dem gleichen Ideal inspiriert sind. Unsere Völker haben die gleiche Anhänglichkeit zu
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Die Trmkspriiche feiern das brilisch-sranzösische Einvernehmen
1. Die Zentralbehörden:
a) von den Ministerien werden jene für Unter» ■ richt, soziale Fürsorge und Gesund- heitswesen aufgelassen, da diese Angelegenheiten vollständig in die Selb st Verwaltung übergehen. Gemeinsame Angelegenheiten und die Aufsichtsrechte des Staates reformieren in eine besondere Abteilung des Innenministeriums oder des Minifterpräsidiüms. Das Ministerium für Unifizierung wäre ebenfalls auszulassen-,
b) in der Kanzlei des Präsidenten der Republik, im Ministerratspräsidium und im Ministerium für Inneres, Justiz, Handel, Ackerbau, öffentliche Arbeiten, Eisenbahnen und Post werden nationale Sektionen mit gleichnationalen Beamten eingerichtet;
c) im Ministerium für nationale Verteidigung, auswärtige Angelegenheiten und Finanzen werden nationale Sektionen nicht errichtet. Im Finanzministerium und Ministerium für auswärtige Angelegenheiten sind jedoch Vorkehrungen zur Vertretung der besonderen Wirtschaftsinter ess en der einzelnen Dolksgebiete einzurichten.
2. Die den Ministerien untergeordneten Verwaltungsbehörden, Aemter und Organe aller Art sind im Sinne dieser Grundsätze und der Grundrechte der Völker und Volksgruppen entsprechend zu reformieren.
B. Die Behörden
- der Selb st Verwaltung:
An der Spitze steht als oberstes Organ der Vor- sitzende und das Direktorium. Die obersten Selbst- verwaltungsämter werden für die einzelnen Verwaltungszweige geschaffen, so z. B. eines für soziale Fürsorge, Wirtschaftsangelegenheiten, Landeskultur usw. In der nationalen Selbstverwaltung werden über den Gemeinden die autonomen B e -
ist. Trotz des Meeresarmes, der uns trennt, haben ' " Länder ihre Geschicke im Verlauf der
Besondere Maßnahmen gesetzlicher und admim- ftrativer Art sind zur Wi e d e r g u t m a ch u n g der der deutschen Volksgruppe zugefügten Schaden, soweit deren Behandlung nicht schon tm Vorstehenden genannt ist, insbesondere aus folgenden Gebieten durchzuführen-. Bodenreform, Universitatsge etze, Minderheitenschulen, Hochschulen, Legionärsgesctze, Bankensanierung u. dgl.
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Verwaltung. Deshalb muß die nationale Gerechtlg. feit schon im Staatsbudgel und tm Staatsrechnungs- beschluß ihren Ausdruck finden. Der Staatsvoran- schlag ist in seinen Ausgaben national zu ql i e dem. Die Gliederung hat gemäß einem Schlüssel zu erfolgen, der zwischen den nationalen Kurien der Nationalversammlung für je eine Schlüsselperiode zu vereinbaren ist. Bei derberem, barunq des Schlüssels für die einzelnen eparten sind die besonderen .jeweiligen Der- h ä l t n i s s e zu berücksichtigen Außerdem .ft die W i e d e r g u t m a ch u n g der der deutstchen Volks- gruppe zugefügten Benachteiligungen durchzufuhren. Solange das Steuersystem nicht reformiert ist, umfaßt. der Staatsvorauschlag auch die sur Die Durchführung der nationalen Selbstverwaltungen erforderlichen Beträge. Diese sind in Gesamtsummen auszuweisen und werden den nationalen Selb st Verwaltungen zur Eigenverwendung überlassen.
13. Durchführung im Dege von Gesehen.
weisen versehener Personen zeigen. — Rings um ben Etoile-Platz erhoben sich ornamentale mit den französischen und englischen Farben geschmückte Pylonen. Berittene Spahis in ihren malerischen Uniformen hielten rings um den Platz Wache. Auf dem halben Wege zum Cancorde-Platz bot der Rond- Point ein" besonders prächtiges Bild. Die Springbrunnen auf diesem Platze waren von Blumen- und Fahnenschmuck umgeben, während mit Spiegelglas verkleidete Pyramiden alle Farben widerspiegelten. Dam Eiffelturm flatterte eine 35 Meter lange Fahne in den englischen Farben, während sich auf den Champs-Elysss goldfarbene Girlanden van Baum zu Baum spannten. Var den Tuilerien waren riesige 15 Metex hohe Gerüste aufgestellt worden, die die Wappen Frankreichs und Englands trugen.
den Rufen: „Vive l’Angleterre!“, „Vive 1* Entente franco-britannique!“.
Auf den Ehamps-Elyf6es waren strenge Maßnahmen zur Ueberwachung eines jeden einzelnen getroffen worden. Die Geschäfte waren geschlossen. «An den Fenstern und auf den Balkonen durfte sich Inur eine beschränkte Anzahl mit besonderen Aus-
10 Die Grundsätze des neuen Sprachenrechles.
A. Im Bereich der Staatsver w a l tu ng und der staatlichen Unternehmen müssen folgende Grundsätze gelten: Der Staat spricht d i e S p r a ch e e i n e r B ü r g e r. Die höheren Behörden sprechen die Sprache der niederen Behörden. (Nachgeordnete Behörden sprechen jede ihre Sprache. Die Sprache der ausschließlich in den Volksgebieten gelegenen Behörden ist die Sprache dieser Volks- gebiete. Die gleichen Grundsätze haben für die staatlichen Unternehmungen, Einrichtungen, öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Verbände und Institute zu gelten. , , ... .
B Die Sprache der Selbstverwaltungsdehorden ist die Sprache i h r e s V o l k e s. Für Minderheiten sind reziproke Minderheltensprachenrechte zu schaffen. Die sonstigen staatlichen Organe^w.e Notare, Zioilingenieure usw. sprechen die Sprache ihrer Volkszugehörigkeit, gegenüber den Behörden und in den amtlichen Erledigungen tm Parteienverkehr die Sprache der Partei. Bezüglich der Hauptstadt Prag sind besondere Bestimmungen zu treffen, um ihr Gemeinsamkeit für alle Völker-und Volksgruppen auch äußerlich zum Ausdruck zu bringen.
11. Vordingliche Sonderfragen.
Entsprechend den aufgestllten Grundsätzen und Forderungen sind u. a. auch folgende Einrichtungen und Anstalten umzubauen: Nationalbank, Lan- desqeldinstitute, Postsparkasse, Getreidegesell,chatt, Hopfengebietskörperschaft, Exportinstitute Sozlal- institute, Standesderufliche Kammern, Statistisches Staatsamt und fttatistifcher Staatsrat, ständige Kommission zur Festsetzung der amtlichen Orts- namen, Tschecho-Slowakisches Preßburo, staatlich beeinflußte Unternehmungen u. dgl.
12. Die Grundsätze der Finanzordnung.
Das Budget des Staates ist das Rückgrat jeder geordneten segensreichen und gerechten
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Der Empfang in Soulogne.
Boulogne für Mer, 19. Juli. (Europapreß.) Das englische Königspaar traf am Dienstagmittag auf der königlichen Yacht „Enchantreß" in Boulogne ur Mer ein. Außenminister Bonnet war mit dem englischen Botschafter, Sir Eric P h i p p s , dem Königspaar zur Begrüßung entgegengefahren. Die königliche Yacht war bis zur Mitte des Kanals von englischen Kriegsschiffen eskortiert worden, die dann von sieben französischen Torpedobooten unter dem Kommando eines Konteradmirals abgelöst wurden. Als die „Enchantreß" sich der französischen Küste näherte, wurde sie von einem in zwei Kiellinien vor Anker liegenden französischen Geschwader mit dem 26 000-Tonnen-Schlacht- schiff „Dunkerque" an der Spitze mit 21 Salutschüssen begrüßt, während die Schiffe gleichzeitig über die Toppen flaggten. Als die königliche Yacht ihren Weg durch hie Hafeneinfahrt nahm, wurde gleichzeitig das hochragende, am Ufer errichtete Denkmal „ Britannia ", das die Erinnerung an die erste Landung englischer Truppen in Frankreich während des Weltkrieges festhält, in Gegenwart des englischen Marschalls Lord Cavon und des französischen Marschalls Petain sowie von 150 Überlebenden des ersten englischen Landungs- korps enthüllt. An Land stellte Außenminister Bonnet dem Königspaar, in dessen Begleitung sich u. a. Außenminister Lord Halifax befindet, die Zivil- und Militärbehörden vor. Ein Chor von Schulkindern sang die englische Königshymne und die Marseillaise. König Georg VI. schritt die Front einer Infanteriekompanie unter den Klängen der Nationalhymnen ab, um sich sodann mit seinem Gefolge zum Bahnhof zu begeben.
Nach dem Eintreffen am Quai d'Orsay stattete das englische Königspaar einen kurzen Besuch beim Präsidenten Lebrun im Elysee-Palast ab, wobei König Georg dem Präsidenten der Republik das Großkreuz des Bath-Ordens überreichte, während Präsident Lebrun seinerseits der Königin Elisabeth das Großkreuz der Ehrenlegion überreichte. Dann wurden am Quai d'Orsay Die ausländischen Botschafter dem König durch den englischen Botschafter in Paris, Sir Eric Phipps, vorgestellt. Der König wechselte mit jedem Diplomaten einige Worte. Um 20 Uhr begann im Elysee-Palast dos vom Präsidenten der Republik zu Ehren der eng» tischen Gäste veranstaltete Festessen, an dem etwa 280 Personen teilnahmen. Im Verlaufe des Essens wurden zwischen Präsident Lebrun und König Georg VI. Trinksprüche gewechselt.
Der Sonderzug des Königspaares ist ganz mit „La France"-Rosen, der Lieblingsblume der Königin, geschmückt und besteht aus blaugestrichenen Luxuswagen, die die Wappen Englands und Frankreichs tragen. Kurz nach 13 Uhr fetzte sich der Zug in Bewegung. Auf der ganzen Strecke sind alle Bahnhöfe seit zwei Stunden für das Publikum gesperrt. Insgesamt sind 5000 Mann für die Ueberwachung der Strecke aufgeboten, die in Abständen von je 50 Meter auf der 250 Kilometer langen Strecke auf gestellt sind.
Die Ankunft in Paris.
Der Sonderzug traf pünktlich um 16.50 Uhr in der festlich geschmückten Empfangshalle des Bahnhofs Bvis-de-Boulogne in Paris ein. 101 Salutschüsse vom Fort Mont Valerien kündigten das Ereignis an. Zwei Kompanien Marinetruppen er» wiesen die militärischen Ehrenbezeigungen. Präsi- dent Lebrun begrüßte König Georg VI., als dieser dem Sonderzug entstieg, während Frau Lebrun die Königin Elisabeth in Empfang nahm. Dann schritt König Georg in großer Admiralsuniform, begleitet von dem französischen Staatspräsidenten Lebrun, der das Großkreuz der Ehrenlegion trug, die Front der Ehrenkompanien ab.
König Georg, der von der dicht gedrängten Menschenmenge begeistert begrüßt wurde, nahm an der Seite des Präsidenten der Republik im ersten Wagen Platz. Motorradfahrer der Polizeipräfektur bildeten auf beiden Seiten des Wagens Spalier. Ihm folgte ein weiterer Wagen, in dem Königin Elisabeth in einem weißen Kleid und weißem strohhut
den demokratischen Grundsätzen, die am besten ihrem natürlichen Genie entsprechen. Und wir inspirieren uns von dem gleichen Glauben an die Wohltaten der individuellen Freiheit. Wir sind - stolz auf diesen politischen Glauben, den wir mit anderen Nationen teilen. Wir legen uns aber wohl Rechenschaft darüber ab, daß dieser Glaube schwere Verantwortungen nach sich zieht. In der Zeit, in der wir gegenroärtig leben, fordert dieser Glaube von uns allen in hohem Grade die noblen und wertvollen Fähigkeiten einer zähen und klugen Kraft. Gleichzeitig hat, wie Sie, Herr Präsident, es gesagt haben, unsere Entente nichts Ausschließliches. Unsere Freundschaft ist gegen keine anbe re Macht gerichtet. Es ist im Gegenteil der heiße Wunsch unserer beiden Regierungen, durch internationale Abkommen eine Lösung zu den politischen Problemen zu finden, die den Frieden in der Welt bedrohen, sowie zu den wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die die menschliche Wohlfahrt hemmen. Die Aktion unserer beiden Re-
reziproke Minderheitenrechte elnzufüh- rcn. Bei der Festsetzung der Volksgrenze ift die Wiedergutmachung der der deutschen Volksgruppe zugefügten Schäden unter Berücksichtigung des Standes van 1918 durchzufuhren 4. Anwendung dieser Prinzipien der Neuordnung
auf Gesetzgebung und Verwaltung.
Die Durchführung dieser Prinzipien erfordert die Aufteilung von Gesetzgebung und Verwaltung auf Organe d e s Staates und Organe der Selbstverwaltung der Völker und Dolks- aruppen. Grundsatz ist, der deutschen Volksgruppe und dem tschechischen Volk das Recht auf eigene Bestimmung seiner völkischen und territorialen Bedürfnisse und Interessen auf der Basis der Gesamtanspruche zu sichern. Daneben ist der selbständige Wirkungskreis der Gemeinden nach dem Stande trer Rechtsordnung 1918 wiederherzustellen. Zu dem Wirkungskreis der nationalen Selbstverwaltung müssen zumindest gehören: der selbständige Wirkungskreis der Gemeinden; die Wohlfahrts-, Ordnungs- und Sicherheitspolizei; die nationalen Kataster; Namensänderung'; das gesamte Erzie- hunqswesen aller Art; das gesamte Kultur- und Bildungswesen; soziale Fürsorge jeder ArH Kinder-, Jugend- und Waisenfürsorge, körperliche Erziehung, Bevölkerungspolitik, Gesundheitswesen, innertttaat- liches Deterinärwesen, humanitäre Anstalten, Krankenhäuser u. ä.; Armenpflege und Altersrenten; Siedlungswesen; die Interessenselbstverwaltung; das Recht zur Errichtung von Pflichtverbanden zwecks Förderung des wirtschaftlichen Lebens emschl. der Aufsicht über das freiwillige wirtschaftliche Afio- ziationswesen; das Recht zur Errichtung sozialer und berufsständischer Pflichtverbände; Gewerbe-, Konfessions- und Lizenz-Angelegenheiten; territoriale Elektrizitätswirtschaft; territoriales Dolksgeld- wesen samt Revision und Aufsicht; die Aufgaben der Landeskultur; Selbstverwaltung der Finanz- quoten für die eigenen Wirkungsbereiche der nationalen Selbstverwaltung; zusätzliches Besteuerungs- recht zwecks Erfüllung der autonomen Wirkungs» freife Recht der Aufnahme non Anleihen zum gleichen 'Zwecke; statistische Erhebungen m eigenem Bereiche der Selbstverwaltungen.
5. Die Teilung der gesetzgebenden Gewalt.
Die Gesetzgebung erfolgt durch:
1. die Nationalversammlung,
schmiedet hatte, konnte sich niemals ver- leugnen lassen, wenn es sich daram handelte, unter den Menschen mehr Wohlstand und in den Herzen mehr Eintracht zu verbreiten. In dem Zustand moralischer Verwirrung, in dem sich die Welt befindet, treten nach große Verpflichtungen an unsere beiden Nationen heran, die dem menschlichen Fortschritt gleichermaßen zugetan sind. Die Aufrechterhaltung des Friedens in der Achtun-g des internationalen Gesetzes verträgt sich nicht mit Zögern gegenüber den Pflichten, die zu erfüllen find, noch mit einem Nachlassen der täglichen An- ftrengung. Das ist ein Ziel, das alle unsere so intim vereinten Gedanken in unerschütterlicher Weise klarstellen müssen. Mehr als je erscheint die vollkommene Entente der beiden Völker fruchtbar auf allen Gebieten, als ein wesentliches Element der Sicherheit und der Eintracht, zum größten Wohle der Zivilisation und des Friedens. Keine Macht könnte übrigens an dieser Tatsache An- stoß nehmen, da sie keine andere Freundschaft a u s s ch l i e ß t. Ich bin überzeugt, daß Ew. Majestät und Ihre Regierung sich, wie ich selbst und die Regierung der Republik, bemühen werden, dieser lebendigen Wirklichkeit eine immer aktivere und segensreichere Wirksamkeit zu verleihen. Diesen aufrichtigen Wunsch spreche ich im Namen Frankreichs aus, und ich erhebe mein Glas zu Ehren Ew. Majestät, Ihrer Majestät, der Königin Mary, der königliches Prinzessinnen und der ganzen königlichen Familie. Ich trinke auf die Größe und das Glück des vereinigten Königreiches und die Gemeinschaft der britischen Nationen."
König Georg
erwiderte in feinem Trinkspruch: Wir sind in Ihrer schönen Stadt in einem Land, das wir kennen. Tief bewegt widmen wir unseren er ft en Besuch i m Ausland seit Beginn unserer Herrschaft Paris, der noblen Stadt dieses befreundeten Landes, mit dem Großbritannien durch fo viele g e - mcinfame Andenken und Opfer verbunden
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zirks - und Landesverwaltungen errichtet. Die Bezirke der nationalen Selbstverwaltung werden geleitet von dem gewählten B e - 3 i r t st) a rf p t m a n n , dem als gewählte Beschluß- und Beratungsorgane die Bezirksvertretung und der Bezirksausschuß zur Seite stehen. Die Länder der nationalen Selbstverwaltung werden geleitet von dem gewählten Landeshauptmann. Als Beratungs- und Beschlußargane stehen ihm die (nationale) Landesvertretung und der (nationale) Landesausschuß zu Seite. Demnach würden z. B. in Böhmen bestehen: die politische La nd e.sb e h ö rd e für ganz Böhmen zur Verwaltung der staatlichen Angelegenheiten. Im Bereich der nationalen Selbstverwaltung: Eine tschechisch-nationale Landesverwal- t u n g für das tschechische Gebiet Böhmens und eine
Präsident Lebrun
erklärte in seinem Trinkspruch: „Hervorgegangen aus einer langen Tradition gegenseitiger Wertschätzung und Achtung, bestätigt durch eine beständige Angleichung der Gedanken und der Leistungen, geheiligt durch die schwersten Erfahrungen, beseelt von einem gleichen Ideal der Freiheit und des Friedens, hat die Freundschaft, die unsere beiden Länder ver- bindet, im Laufe ihrer Entwicklung eine Festigkeit genommen, die nur hervorgehen konnte aus einer gleichen Auffassung van den menschlichen Werten und einer übereinstimmenden Sorge, den verschiedensten Problemen des nationalen und internationalen Lebens in einem weitherzigen Geiste des Verständnisses die Stirn zu bieten. Die englisch-französische Entente hat, durch Ihren Großvater besiegelt, unter der glorreichen Herrschaft Sr. Majestät des Königs Georg V., ihre volle Wirksamkeit während der trüben Periode des großen Krieges entfaltet. In der Folge hat sich ihre Form ä n b e i n können, der die Solidarität, die sie auf den Schlachtfeldern ge-
an der Seite von Frau Lebrun Platz genommen hatte. Eine Schwadron Republikanischer Garde bildete den Abschluß des Wagenzuges. Die Fahrt vom Bahnhof zum Quai d'Orsay führte über die Avenue Fach, den Etoile-Platz, durch den Triumphbogen, die Avenue Champs Elysses, über den Concorde» Platz und die Concordebrücke zum Quai d'Orsay. Längs des ganzen über drei Kilometer langen Weges 'waren weißgestrichene hölzerne Barrieren angebracht worden, hinter denen sich eine nach Hun- derttaufenden zählende Menschenmenge drängte, die bei der Dorbeifahrt in begeisterte Hochrufe aus» brach. 35 000 Soldaten waren für die Absperrung aufgeboten worden. Der Concorde-Platz war von einer Abteilung leichter Kampfwagen abgesperrt. Auf der Avenue Fach hatten sich auf Tribünen 10 000 weißgekleidete Schulkinder aufgestellt, die mit Fähnchen in den beiden Nationalfarben winkten. Aus dem ganzen Wege zum Quai d'Orsay ertönten immer wieder die Begrüßunasrufe der Pariser. Die Rufe: „Vive le roi!" mischten sich mit
Ls s? l'V fcno und y-Ar.
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reichs.
pariser preffeftimmen.
„Es gibt keinen Aermelkanal mehr."
2. die Volksvertretungen.
1. Die Nationalversammlung:
a) Zusammensetzung aus Grund des allgemeinen, direkten und geheimen Wahlrechtes mit Abänderung der Wahlordnung zur Herstellung eines reinen Verhältniswahlrechtes der Völker und Volksgruppen (evtl. Auflassung des Senats);
b) Gliederung': Die Mitglieder gleicher Volkszugehörigkeit bilden nationale Kurien, sie repräsentieren in der gemeinsamen Nationalversammlung die Rechtspersönlichkeiten ihrer Volker und Volksgruppen und vertreten deren Gesamt- anspruch; w ,
c) Zuständigkeit: Die Natlonalversamm- hing ist zuständig zur Beschlußfassung von Gesetzen über alle Angelegenheiten, die nicht der Selbstverwaltung Vorbehalten sind;
d) Geschäftsordnung: Diese ist zur Herstellung der nationalen Gleichberechtigung zu ändern.
6. Die Neuordnung der Vollzugsgewalh
1. Die Regierungs- und Vollzugsgewalt des Staates: a) Präsident der Republik rote bisher; b) die Regierung beftcht wie bisher aus dem Vorsitzenden und den Ministern. Mitglieder der Regierung sind vom Amts wegen auch die Vorsitzenden der Selbstverwaltungen. Sie sind inlolgedessen vom Vertrauen der Nationalversammlung unabhängig.
2. Die Organe zur Ausübung der Vollzugsgeroalt im Bereiche der Selbstverwaltungen. Das oberste Organ jeder Selbstverwaltung besteht aus dem Vorsitzenden der Selbstverwaltung, den Leitern der obersten Selbstverwaltungsämter, die zusammen das Direktorium der Selbstverwaltung bilden.
7. Die Neugliederung der Verwaliung.
A^Staatliche Verwaltung:
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gierungen richtet sich also auf ein gemeinsames Ziel hin, nämlich durch eine wahrhaftige Zusammen- arbeit bas Glück der Völker zu sichern. Ich danke Ihnen sehr, Herr Präsident, daß Sie mir die Gelegenheit geboten haben, die Freundschaftsbande zu unterstreichen, die Frankreich und Großbritannien vereinigen und-trinke auf Ihre Gesundheit, Herr Präsident, auf die Ehre und den Ruhm Frank-
Diese Neuordnung des Staates ist durch ein umfassendes Gesetzgebungswerk, und zwar je nach der Materie durch Dersassungsgesetze oder einfache Gesetze derart zu verankern, daß eine Abander u n g — der Majorisierung unmog-
eutsche nationale Land esverroal- ung für das deutsche Gebiet Böhmens.
8. Die Neugeslallung des Veamlenrechles.
Entsprechend der Teilung der Derwattung wird die Kategorie der autonomen Beamten und Ange- tettten wieder eingeführt. Es gibt somit eine Rang- ste der staatlichen Beamten und Angestellttn, auch der staatlichen Unternehmungen und eine Jtangiilte der autonomen Beamten. Die Beamtenschaft und Angestelltenschaft des Staates wird in der ersten und zweiten Instanz und «n der dritten Instanz dort, wo nationale Abteilungen errichtet werden, mit dem territorialen Wirkung-^-,«; in nationaler Beziehung ul ft im men, fo bafe für Behörden, die im deutschen Gebiet liegen oder für dieses zuständig sind, nur deutsche Beamte verwendet werden dürfen. Beim Personal der staatlichen Unternehmungen ist maßgebend der Amtssprengel bzw. Stattonsbereich. In der z e n t r a l e n D e r w a l- tu n g oder den Einrichtungen des Staates, in denen keine national getrennten Abteilungen errichtet werden, gilt die P ° p o r t l o nah tat unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse. Die Beamtenfragen der S e l b st v e r w a l t u n g s- organijation werden analog den Staatsbeamten geregelt.
9. Organisation der Gerichtsbarkeit.
Die Bezirks- und ^eisgerichtssprengel sind nach den Volksgebieten neu abzugrenzen. Bei den Obergerichten und bei den Obersten Gerichten werden nationale Abteilungen errichtet. Ebenso sind nationale Abteilungen beim Obersten Verwaltungs- und Obersten Gefällsgericht einzurichten. Zur Lösung der Kompetenzstreitigkeiten zwischen Selbstverwaltung und Staatsverwaltung wird ein besonderes Gericht geschaffen. Derfassungsgericht, Wahlgericht und Staatsgericht siitd entsprechend zu reformieren.
Paris, 20. Juli. (DNB. Funkspruch.) Die Pariser Margenpresse weist besonders darauf hin, daß der englische König das Wort Demokratie gebraucht habe, was nicht nur den'wahren Charakter der englischen Monarchie in das rechte Licht fetze, sondern auch die Gleichheit der politischen und sozialen Auffassungen beider Länder in den Vordergrund stelle. Diese Gleichheit habe die beiden Länder schon seit langem dazu geführt, äußeren Problemen gegenüber eine gleichartige Haltung einzunehmen. Niemals sei die fran^öfifch-britische Freundschaft in- tümer begangen. Sie hätten sie teuer bezahlt und satz „Es gibt keinen Aermelkanal meh r". Der Königsbesuch zeige den englischen und den französischen Willen, die Entente nunmehr unerschütterlich zu gestalten. — „Petit Parisien sagt: Seit dem Tage des Sieges nach dem Weltkriege hätten Engländer und Franzosen viele Irrtümer begangen. Sie hätten sie teuer bezahlen und müßten sie auch heute noch teuer bezahlen, hätten aber die Einsicht, nun diese Irrtümer wieder gut- zumachen. Geeminsam begebe man sich wieder auf den Weg, den man niemals hätte verlassen dürfen. Großbritannien und Frankreich wollten keine sterbenden Nationen sein. Das fei die wahre Bedeutung der iEnigkeit zwischen der englischen und der französischen Regierung und ihrer Völker.
ߣon Blum schreibt im sozialdemokratischen „Po- pulaire", die ständige Vergrößerung der deutschen Stärke habe zuerst zum französisch-sowjetrussischen Bündnis, dann zur englisch-französischen Entente geführt. Frankreich falle jetzt die Aufgabe zu, England mit der Soroje't Union zu verbun- den (!). Er fei davon überzeugt, daß die, Annäherung zwischen Paris, Moskau und London genügen mürbe, um „gefürchteten Verwicklungen und Machenschaften, die er nicht besonders kennzeichnen


