Aus den Gießener Gerichtssä'len.
Machtübernahme schloß er sich der Partei an, er siedelte b>inn nach Gießen über, wo er bet der Ausstellung der Marine-SA. in deren Reihen eintrat und trotz seines Alters auch heute noch als SA.« Mann Dienst tut.
** Die Wohnungsbauten am Leimen- k a itt c r ro e g , bei denen es sich um 46 Einfarni- lien-Gruppenhäuser handelt, sind jetzt im Rohbau fcrtigaestellt. Die Wohnungen sind für solche Volksgenossen bestimmt, die hohe Mietausgaben nicht zu tragen vermögen. Die Häuser haben hübsche Vor- gärtchen erhalten, die mit Staketzäunen gegen die Straße abgeschlossen sind. Die ganze Anlage macht einen freundlichen Eindruck.
** Neubau „Glas-Kontor". Einen umfangreichen Neu- und Erweiterungsbau hat die Firma „Glas-Kontor" in der Lahnstraße im unmittelbaren Anschluß an ihre bisherigen Gebäudeteile errichten lassen. Der r\eue Gebäudekomplex
Der Führerschein des Kraftfahrers
Ra. fit fein klireafchild.
Verkehrsstrafen find häßliche /lecken darauf.
(Wohnhaus, Büro, Lager und Werkstatt) zeigt sich mit seiner der Lahn zugewandten Frontseite sehr repräsentabel und gibt der Sttaße den Charakter der Vollständigkeit. Auch von der gegenüberliegenden Lahnseite her wirkt der Neubau sehr vorteilhaft.
** Zur Richtigstellung. Die musikalische Leitung der Uraufführung des Schwankes „Die Gans" von Steguweit am Sonntag hatte, wie man uns nachttäglich mitteilt, Hartmut Eberle. Die unzutreffende Namensnennung in unserem Bericht ist auf einen versehentlich nicht eingezogenen Aushang im Theater zurückzufuhren.
NSG. Meldepflicht für Heil» und Gewürzpflanzen. Auf Grund der Anordnung Nr. 112 der Hauptvereinigung der Deutschen Gartenbauwirtschaft vom 27. April 1937 ist der Anbau von Heil- und Gewürzpflanzen meldepflichtig, wenn di^ angebaute Fläche 10 Ar übersteigt. Da die Hauptoereinigung der Deutschen Gartenbauwirtschaft einen Gesamtüberblick über den derzeitigen Anbau in Heil- und Gewürzpflanzen dringend benötigt, werden sämtliche in Frage kommenden Erzeuger aufgefordert, bis spätestens den 25. Januar dem Gartenbauwirtschaftsverband Hessen-Nassau, Frankfurt a. M., Arndtstraße 28, zu melden, welche Flächen mit Heil- und Gewürzpflanzen 1938 genutzt werden. Die Flächenangabe erfolgt der Einheitlichkeit halber in Ar (— 100 Quadratmeter). Es ist erforderlich, daß die Erzeuger hierbei ihre genaue Postanschrift angeben.
Rundfunkprogramm
Donnerstag, 20. Januax.
6 Uhr: Morgenspruch, Gymnastik. 6.30: Frühkonzert. In der Pause, 7: Nachrichten. 8.10: Gymnastik. 8.30: Nur Koblenz-Trier: Nachrichten. 10: Schulfunk. Volksliedsingen. Wiederholung des Liederblattes 21. 10.30: Ein froher Morgengruß aus der Westmark. 11.40: Hausfrau hör zu! 11.50: Was. ist uns die Ramifafer? 12: Mittagskonzert. 13: Nachrichten. 13.15: Mittagskonzert (Fortsetzung). 14: Nachrichten •— Offene Stellen — Nachrichten aus dem Senhe- bezirk. 14.10: Ein frohes Lied — ein heiter Wort! 15: Die braune Schwester. 15.15: Für unsere Kinder. Heute sprechen die kleinen Preisrätseldichter zu uns. 15.45: Allerlei vom Sport der Woche. 16: Zeitgenössische Unterhaltungsmusik. Einlage: Lustige Geschichten von der Eifel. 18: Zeitgeschehen. 19: Nachrichten. 19.10: Bunte Bühne in Spießerhausen. Heitere Szenen. 20.45: Wilhelm Schäfer. Eine Hörfolge zum 70. Geburtstag des Dichters. 21.15: Seele des Menschen, wie gleichst du dem Wasser. Chor- und Orchestermusik nach Dichtungen von Goethe. 22: Nachrichten. 22.15: Nachrichten aus dem Sendebezirk, Sportbericht. 22.20: Aus Washington: Worüber man in Amerika spricht. 22.30: Volks- und Unterhaltungsmusik. 24 bis 1: Nachtkonzert.
Große Strafkammer Gießen.
Unter der Anklage des Betruges, des Urkunden- verbrechens im Amt, der Untreue und Unterschlagung stand gestern der 44 Jahre alte Reichsbahn- assistent F. B. aus Gießen vor der Großen Strafkammer. Der Angeklagte hatte vor dem Kriege in Gießen im Geschäft seines Vaters gelernt. Er meldete sich 1913 freiwillia zum Militär und kam als akttver Soldat 1914 sofort an die Front. Schon in den ersten Kriegstagen verlor er ein Auge und kam dann nach feiner Heilung nach Gießen zurück. Hier bekleidete er verschiedene Stellungen bei der Post, beim Lebensmittelamt und im Gefangenenlager.
Im Jahre 1919 wurde er als Kriegsbeschädigter von der Reichsbahn übernommen und alsbald an» gestellt. Er zeigte sich in diesem Berufe zunächst äußerst gewissenhaft und erwarb sich dadurch das Vertrauen seiner Vorgesetzten. Er rückte im Laufe der Jahre zum Reichsbahnassistenten auf und wurde als solcher beim Reichsbahnverkehrsamt Gießen mit der Bearbeitung der Anträge auf Fahrgeld-Rückerstattung beschäftigt. Er versah diesen Posten vollkommen selbständig. Dies- ging bis zum Sommer 1935 gut. Der Angeklagte, der sich 1927, wie viele andere Kriegsbeschädigte, vom Versor- gungsamt hatte abfinden lassen, begann im Jahre 1928 mit dem Bau eines eigenen Wohnhauses, das ihn rund 24 000 Mark kostete. Mit der ihm vom Versorgungsamt ausgezahlten Summe konnte er kaum den Bauplatz und ein paar Anfangsarbeiten bestreiten, so daß er gezwungen war, zwei Hypotheken aufzunehmen. Das Haus ist heute noch mit rund 19 000 Mark belastet. Durch die im Jahre 1931 erfolgte Notverordnung wurde das Gehalt des Angeklagten von fast 300 Mark auf rund 200 Mark reduziert, so daß es ihm nicht mehr möglich war, seinen laufenden Verpflichtungen nachzukommen. Deshalb stellte der Angeklagte mehrfach Unter- stützungsanttäge bei der Bahn sowie auch beim Versorgungsamt, die teils genehmigt, meistens jedoch abgelehnt wurden.
Da der Angeklagte nunmehr fürchtete, fein Haus nicht mehr halten zu können, und auch tatsächlich die Zwangsversteigerung wegen Zinsrückstände bereits betrieben wurde, kam er im Jahre 1935 auf den Einfall, sich an den ihm dienstlich anvertrauten Geldern unrechtmäßig zu bereichern. In feiner dienstlichen Stellung oblag es dem Angeklagten, die Anträge auf Rückvergütung nichtbenutzter Fahrkarten zu bearbeiten. Diese wurden nach Stellung des Anttages in das sogenannte Rückerstattungsverzeichnis eingetragen. Der Angeklagte errechnete darauf den zurückzuerstattenden Betrag und wies die zur Auszahlung kommenden Beträge an. Nach Abschluß des Verfahrens erhielt der Angeklagte die Vorgänge wieder zurück. Dort wurden sie abgelegt, sodann noch zwei Jahre aufbewahrt und dann als Altpapier abgegeben.
Der Angeklagte bediente sich nunmehr folgender Methoden: Er entnahm aus den bereits erledigten Anträgen Fahrkarten sowie sonstige Unterlagen der gestellten Rückerstattungsanträge heraus, fälschte die Nummer in dem Verzeichnis sowie die Daten auf der Fahrkarte, verfah sie mit den entsprechenden fingierten Anträgen, was er leicht konnte, weil er im Besitz der erforderlichen Formulare war, und ließ sie erneut über den Dienstweg laufen. Als Erstattungsberechttgte trug er seine Gläubiger sowie Verwandte ein, denen das Geld von der Bahn überwiesen wurde. Er ging aber vorher jeweils zu den Betteffenden und schwindelte diesen vor, es werde demnächst ein Betrag von der Reichsbahn Gießen überwiesen werden, den diese für ihn in Empfang nehmen sollten. Er gab dabei an, es handele sich um Ausfallsentschädigungen und sonstige Auslagen, von deren Auszahlung seine Frau nichts zu wissen brauche. Auf diese Weise konnte er einen Teil feiner Verbindlichkeiten abdecken.
Als ihin dieses Manöver ein paarmal geglückt war, wurde der Angeklagte noch dreister. Er fälschte nunmehr Inkassovollmachten gar nicht existierender Personen auf sich, ging damit zur Stationskasse und erklärte dem Kassenbeamten, die Erstattungsberechtigten seien dienstlich unabkömmlich und hätten ihn ermächttgt. das Geld für sie in Empfang zu nehmen. Er nahm das Geld an sich, quittierte sodann mit den entsprechenden Namen und verwandte das Geld ebenfalls für sich. Auf diese Weise ergaunerte sich der Angeklagte auf Kosten der Reichsbahn rund 800 Mark. Da er dieses Manöver in der Folgezeit oft wiederholte, erregte er den Verdacht des Stationskassierers, so daß dieser ihn eines Tages in ferne Wohnung bestellte und ihm feine Verfehlungen auf den Kopf zusagte. Der Angeklagte gab damals für rund 100 Mark Veruntreuungen zu und ersetzte diese Sumem alsbald. Fünf weitere Karten, die er zu dieser Zeit in „Bearbeitung" hatte, vernichtete er, wobei er allerdings nicht bedachte, daß er sich hierdurch eines neuen Vergehens, und zwar desjenigen der Urkundenvernichtung im Amte, schuldig machte. Nach der Entdeckung im Mai 1936 ließ sich der Angeklagte bei der Reichsbahn keine Unregelmäßigkeiten mehr zuschulden kommen. Mit Rücksicht auf seine mißliche finanzielle Lage wurde seitens seines Vorgesetzten von einer strafrechtlichen Verfolgung der Angelegenheit zunächst abgesehen.
Da feine Gläubiger jedoch weiter drängten, sah er sich nach einer anderen Gelegenheit um, auf unrechtmäßige Art sich Geld zu verschaffen, und er fand diese in feiner Tätigkeit als Geschäftsführer des VfB.-Reichsbahn Gießen. Als solcher war der Angeklagte zeichnungsberechtigt und verfügte selbständig neben der Hauptkasse über einen gewissen Fonds zur Begleichung der laufenden, in feiner Tätigkeit entstehenden Unkosten. Der Angeklagte führte 285 Mark, die er auftragsgemäß als Miete für Benutzung eine Kegelbahn bezahlen sollte, nicht ab, sondern ließ sie in seine Tasche wandern. Außerdem führte. er den Ueberschuß eines Maskenballs in Höhe von rund 200 Mark nicht an die Hauptkasse ab, sondern verwandte diesen Betrag ebenfalls für persönliche Zwecke. Ebenso leitete er zwei Monats- beitragseingänge, die ihm von dem Unterkassierer ausgehändigt worden waren, nicht ihrem Bestimmungsort zu, sondern verwandte auch dieses Geld für sich. Ja, er scheute sich nicht, einen Betrag, der einem Mitglied des Vereins als Unfallbeihilfe von der „Deutschen Sporthilfe" bewilligt worden war. dem betreffenden Sportler vorzuenthalten und in seine Tasche zu stecken. Aus diese Weise schädigte der Angeklagte den Verein um etwas über 700 Mk.
In der gestrigen Hauptverhandlung war der Angeklagte in allen Punkten restlos geständig. Als Entschuldigungsgrund führte er seine mißliche finanzielle Lage an und behauptete, er habe schließlich nicht mehr ein noch aus gewußt und sich in seiner Verzweiflung an diesen Geldern vergriffen. Bezüglich der zum Schaden des VfB.-Reichsbahn veruntreuten Gelder bemerkte der Angeklagte, habe er sich mit Rücksicht auf feine umfangreiche Tätigkeit für berechtigt gehalten, einen gewissen Betrag als persönliche Vergütung einzubehalten. Er habe gehofft, daß ihm dies auch nachträglich von der Generalversammlung genehmigt werden würde, er mußte allerdings selbst zugeben, daß eine Genehmigung über einen derartig hohen Betrag unter keinen Umständen in Frage kam.
Schon in der Voruntersuchung hatten sich einige Zweifel über die volle Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten ergeben, die das Gericht zur Einholung eines ärztlichen Gutachtens veranlaßten. In diesem Gutachten wurde der Angeklagte allerdings als voll verantwortlich bezeichnet. In der Hauptverhandlung tauchten neue Gesichtspunkte in dieser Richtung auf, die die Möglichkeit nahelegten, daß unter Umständen eine erblich bedingte verminderte Zurechnungsfähigkeit in Frage käme. Festgestellt wurde jedenfalls, daß der Angeklagte mehrfach wegen
Nervenkrankheiten in ärztlicher Behandlung und zeitweise dienstunfähig gewesen ist. Der als Zeuge und Sachverständiger vernommene ehemalige Bahn- arzt gab ebenfalls die Möglichkeit einer gewissen Minderung der Verantwortlichkeit zu. Mit Rücksicht hierauf stellte der Verteidiger den Antrag, ein Obergutachten eines Psychiaters einzuholen, der aber nach längerer Beratung vom Gericht abgelehnt wurde.
Der Vertreter der Anklagebehörde legte m seinen Ausführungen dar, daß der Angeklagte durch seine groben Vertrauensbrüche eine exemplarische Strafe verdient habe, berücksichtigte jedoch anderseits seine schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse, die ihn, einen bisher vollkommen unbestraften Menschen, auf die Bahn des Verbrechens getrieben haben, und beantragte wegen fortgesetzten Betrugs in Tateinheit mit schwerer Urkundenfälschung und Urkundenver- nichtung im Amte, sowie einer weiteren selbständigen Ürkundenvernichtung im Amte im Falle der Reichsbahn, sodann wegen vierfacher Untreue in Tateinheit mit Unterschlagung im Falle VfB.- Reichsbahn, eine Gesamtstrafe von e i n exm Jahr sechs Monaten Zuchthaus, sowie eine Geldstrafe, die er in das Ermessen des Gerichtes stellte. .
Der Verteidiger ging in rein rechtlicher Hinsicht mit dem Vertreter der Anklagebehörde einig, mit der Ausnahme, daß er auch im Falle des VfB -R. eine fortgesetzte Handlung annahm. Er bat das Gericht noch einmal, die Frage der verminderten Zurechnungsfähigkeit zu prüfen, da nur unter diesen Umständen' eine Umwandlung der Zuchthausstrafe in eine Gefängnisstrafe möglich ist.
Nach längerer Beratung kam das Gericht, entgegen dem Gutachten des Sachverständigen, zu dem Ergebnis, daß mit Rücksicht auf die zutage getretenen Umstände der Angeklagte zwar nicht als absolut vermindert zurechnungsfähig anzusprechen fei, dennoch einen Fall darstelle, der sehr hart an der Grenze, jedoch schon in der Sphäre einer gewissen verminderten Unzurechnungsfähigkeit liege. Nur diesem Umstand konnte es der Angeklagte verdanken, daß er vor dem Zuchthaus bewahrt blieb. Das Urteil lautete auf eine Gefängnisstrafe von einem Jahr zwei Monaten und 230 RM. Geldstrafe. Diese, sowie sechs Monate der Freiheitsstrafe gelten durch die Untersuchungshaft als verbüßt. Der Angeklagte nahm das Urteil sofort an.
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Weiter hatte sich der Karl Kundinger aus Heldenbergen wegen Blutschande zu verantworten. Dem Angeklagten, der schon erheblich vorbestraft ist, wurde zur Last gelegt, sich an seinen zwei Töchtern vergangen zu haben.^ Die Hauptverhand- lung, die unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt« sand, ergab einwandfrei die Schuld des Angeklagten, der sich bei seinen gemeinen Handlungen nicht gescheut hatte, bei seinen eigenen Kindern Gewalt anzuwenden. Die Kammer hielt mit Rücksicht auf die außerordentliche Schwere der Tat und sein gesamtes Vorleben eine ganz exemplarische Strafe' für angebracht und verurteilte den Angeklagten wegen Notzucht in Tateinheit mit Blutschande sowie Beleidigung in drei Fällen zu einer Gesamt- strafe von zwei Jahren und neun M o - naten Zuchthaus. Drei Monate der Untersuchungshaft wurden dem Angeklagten mit Rücksicht auf sein Geständnis angerechnet. Darüber hinaus wurden ihm die Bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von zehn Jahren aberkannt.
Amtsgericht Gießen.
Der E. W. aus Frankfurt a. M. hatte sich, wie schon berichtet,.vor dem Amtsgericht Gießen wegen Körperverletzung und Führerflucht zu verantworten. Der Angeklagte war am 3. September 1937 mit seinem Auto von Rodheim gekommen und wollte in Gießen die Lahnbrücke überqueren. Dabei mußte er einen vorschriftsmäßig rechts fahrenden Rad- fahrer überholen. Nach Ansicht des Angeklagten fuhr dieser aber zu weit links, so daß sich der Angeklagte bemüßigt fühlte, ihm in drastischer Form
MamMm-Komödie
Vornan von Horst Biernath.
34 Fortsetzung. (Nachdruck verboten.)
„Ich spreche von einem Gleichnis, mein Junge", erwiderte der alte Herr sanft. „Und der fragt auch nicht nach Papa und Mama und Tante Dorothe, sondern der verliebt und verlobt und verheiratet sich nach seinem Geschmack. Und das ist der einzige Nutzen, den Sie aus der Geschichte nach Hause tragen: das Mädel zu heiraten, das Ihnen gefällt, und nicht das, von dem Ihre Eltern meinen, daß Sie es unter Umständen heiraten könnten..."
„Ich heirate nicht mehr!" sagte Humphrey störrisch.
„Das hab' ich nach der Geschichte mit dem Clown auch gesagt..."
„Sie haben ja auch nicht geheiratet, Onkel Paul!"
„Aber ich hab' es mehrmals versucht!" sagte der Alte dumpf. „Daß /s mir nicht gelungen ist, gehört auf ein anderes Blatt."
Der Steward lief ihnen mit dem Gong entgegen und bat zum Lunch.
„Kommen Sie, Humphrey!" befahl der Kapitän und zog Humphrey trotz seines Sträubens und feiner Versicherung, er verspüre auch nicht den geringsten Appetit, mit sich fort zum Speisesaal. „Es nützt Ihnen auch nichts, wenn Sie hungern."
„Verraten Sie mir auch noch, wie Sie sich Ihres Zartgefühls entledigt haben!" bat Humphrey und ließ sich schließlich zur Tafel zerren ...
„Fehlt Ihnen was, Timperly?" zischelte der kleine Olesson, neben den er zu sitzen kam. „Sie sehen furchtbar mies aus." Er hatte sich seit der Diamantengeschichte einen argwöhnischen Blick und einen merkwürdigen Flüsterton zugelegt.
„Ich habe es im Magen", antwortete Humphrey kurz.
„Da kenn' ich ein ausgezeichnetes Mittel: einen doppelten Angoftura, einen großen Kurfürsten und beides mit einem Glas Wermut vermischt. Na, ich sage Ihnen--!"
„Kopfschmerzen habe ich auch", bemerkte Humphrey abweisend.
„Dann ist es sicherlich die Cholera, und Sie gehen besser zum Arzt!" knurrte Olefson verstimmt.
Humphrey stocherte unlustig in seinem Geflügelreis herum Der Reis war zwar locker und mürbe und ganz nach feinem Geschmack, die Hühnerschnitzel zart und lecker. Aber wäre es nicht geradezu schamlos gewesen, jetzt mit Genuß zu essen? Mußte er vor Zanten nicht als gefräßig und gefühlsroh erscheinen? Zwar — im Grunde hatte Zanten recht. Der Schiffbruch dieser Liebe war feine eigene Schuld. Die Schuld feiner Schüchternheit, seines
Zögerns, seiner Unentschlossenheit und Mutlosigkeit. Es war so klar und einfach wie das kleine Einmaleins. Aber so ist das nun mal: Der Unterschied zwischen dem Einmaleins in der Schule und den kleinen Rechenaufgaben des Lebens liegt darin, daß man ihre Ergebnisse erst bann für wahr und vollgültig anerkennt, wenn man sie am eigenen Leibe erfahren hat ...
„Für ’nen Magenkranken entwickeln Sie aber einen ganz hübschen Appetit", stellte Olefson grinsend fest, als Humphrey sich gedankenverloren zum zweitenmal auflegen ließ. „Jedenfalls schmeckt es Ihnen besser als der Lenox und ihren Trabanten."
Oh, die Diva sah wirklich stark angegriffen aus. Und Herrn Tuppers Gesichtsfarbe spielte geradezu ins Grünliche. Der Platz des Herrn Scrub war sogar leer. Und auch der sonst so unverwüstliche Konsul Barrett kämpfte mit feiner Portion.
„Die haben, gestern abend nämlich ein neues Spielchen erfunden", erläuterte Olefson, „eine hervorragende Gelegenheit für einen Zungenakrobaten, die Getränkekosten zu sparen. Jeder sagt einen schwierigen Satz oder ein Wort her, das die andern reihum blitzschnell fehlerfrei nachsprechen müssen. Stottern kostet eine Runde. Und der Doktor hat sie mit seinen Aufgaben furchtbar hereingelegt. Oder versuchen Sie doch mal, ob Sie's fertigkriegen, in einem Atemzug dreimal hintereinander ,Meß- wechsel Wachsmaske' zu sagen, ja?"
„Wie war das?" fragte Humphrey, dessen Teilnahme für die Dinge dieser Welt bei zunehmender Sättigung wieder erwachte.
„Dreimal hintereinander Meßwechsel ÄZachs- maske' ..."
„Meßwechsel Wachsmaske — Wesmechsel Was- machfte ..."
„Armer Timperly! Sie hätten gestern abend Ihres Herrn Vaters kleines Häuschen verspielt!" bedauerte Olefson mitleidig: „Uebrigens hat meine Meinung vom schwachen Geschlecht einen gründlichen Stoß abgekriegt. Es war erstaunlich, was die Lenox in sich hineingeschüttet hat. Ob die Damen beim Film alle so schrecklich saufen?"
„Vielleicht gewöhnen sie sich's mit der Zeit an" meinte Humphrey, „wegen der Hitze in den Ateliers. Wir hatten mal eine Köchin, die trank drei Schotten unter den Tisch."
Während dieses Erfahrungsaustausches erhob die Lenox sich von der Tafel und verließ den Speise- saal.^Es schien ihr nicht gut zu gehen ... Da aber bie Stewarbs gerabe ben zweiten Gang auftrugen, würbe bas Verfchwinben ber Diva kaum bemerkt.
Wenige Minuten später jeboch gab es braußen einen solchen Morbskrach, baß.alles auffnrang unb ZU ben Türen stürzte. Eine Bratenschüssel fiel klir- renb zu Boden. Ein besonders umsichtiger und entschlossener Mann, dessen Persönlichkeit in der allgemeinen Verwirrung nicht festzustellen war, riß für alle Fälle den Handfeuerlöscher von der Wand und
benutzte ihn zunächst als Ramme, um sich den Weg zur Tür zu erkämpfen.
An den Ausgängen herrschte ein panikartiges Gedränge. Den Fahrgästen aber, denen es gelungen war, sich aus den verkeilten Blöcken herauszuquetschen, bot sich ein höchst merkwürdiger Anblick.
Die als verständig und ruhig bekannten Herren Ferguson unb Hooten versuchten mit roher Faustgewalt, bie Filmschauspielerin Lee Lenox in ben Kabinengang zurückzuzerren, währenb bie Diva sich mit Hänben, Füßen, Zähnen, Fingernägeln unb Hilferufen gegen biefcs Vorhaben ber beiben sträubte. x
Die Verblüffung unb Verwirrung ,ber Augenzeugen war so groß, baß zunächst ßiemanb auf den Gedanken kam, der Diva zu Hilfe zu eilen und sie aus dem rohen Griff der Unholde zu befreien. Außerdem standen auch die Männer, die den Befreiungsversuch mit einiger Aussicht auf Erfolg hätten unternehmen können, wie etwa Olefson. Humphrey und drei Händler, zu weit hinten und mitten im fürchterlichsten Gedränge.
Reverend Smith, der mit dem ersten Schub aus den Gang hinausgedrückt worden war, rief zwar: „Vorwärts, ihr Männer!" behinderte aber gleichzeitig die Nachfolgenden, indem er — noch mit ber Serviette vor ber Brust, als käme er gerabesroegs vom Rasieren — am ganzen Leibe zitternb unb mit ausgebreiteten Armen ben Gang verstellte und nach rückwärts drängte, um nicht als erster den Gegenstoß aufzufangen oder etwa zwischen die Feuer zu geraten.
Der Anblick eines so zahlreichen Publikums indessen befeuerte die Kräfte der Diva und lähmte ihre Peiniger. Unter verdoppelter Lautstärke ihrer Notsignale gelang es der Lenox, sich mit einem gewaltigen Ruck vom Zugriff der beiden Wüstlinge zu lösen, und, der heftigen Zugbewegung folgend, stürzte sie mit einigem Schwung dem Reverend un=. mittelbar an bie Brust.
Der ehrwürbige Herr preßte sie, vor Empörung wortlos, schützönb an seine Rippen.
Ein Zwischenruf in abgrundtiefem Baß, daß „so etwas" am hellen Tage und in unmittelbarer Nähe des Speisesaals denn doch der Gipfel der Frechheit darstelle, veranlaßte die Diva endlich zu der Erklärung, von einem Angriff auf ihre Tugend fei keine Rede, sondern sie habe die beiden Kerle in ihrer Kabine beim Durchstöbern ihres Gepäcks betroffen!
Sonderbarerweise flammte die Empörung der Fahrgäste nach dieser Darstellung erst allgemein unb besonbers heftig auf.
In biefem Augenblick gelang es Zanten, burch- zubrechen. Er pfiff bie beiben Detektive, bie vor ben brohenb anrücfenben Fahrgästen Schritt für Schritt zurückwichen, hart an: Ob sie völlig verrückt geworben seien? Und wie, in drei Teufels Namen, sie dazu kämen, einer Dame gegenüber handgreif- . lieh zu werden?"
Ferguson verteidigte sich wütend: Er habe nur bie Absicht gehabt, ber Dame die Geschichte in aller Ruhe zu erklären, aber bas bumme Frauenzimmer habe wie am Spieß geschrien unb sei nicht in Güte bazu zu bewegen gewesen, ben Munb zu halten und zuzuhören.
Der Reverend mußte die Diva zurückhalten, die sich für die unerhörten Beleidigungen auf der Stelle Genugtuung verschaffen wollte.
Im Hintergrund reckte Konsul Barrett seine Faust über die Köpfe und erklärte laut, die Dame stünde unter feinem Schutz! Unb wenn Kapitän Zanten nicht Mittel unb Wege fände, eine zarte Frau vor den Angriffen eines Rohlings zu schützen, bann würde er diese Mittel und Wege finden!
Leider verschlimmerte Hooten die Lage dadurch, daß er dem Konsul zurief: Da habe er sich was Rechtes zum Schützen ausgesucht —!
Der kleine, dicke Konsul drängte ungestüm nach vorn, um den Beleidiger zu ohrfeigen. An diesem Vorhaben hinderte ihn nur der Umstand, daß er zu umfänglich war, um sich durch die von drei Leuten verkeilte Tür hindurchzwängen zu können.
Dafür fand Herr Tupper jetzt die Sprache wieder und fragte die beiden Unholde drohenden Tones, ob sie überhaupt wüßten, wen sie vor sich hätten.
Es war, als ob Ferguson auf dieses Stichwort nur gewartet hatte. „Plustern Sie sich bloß nicht so mit Ihrer Filmdiva auf!" höhnte er. „Vor acht Tagen war sie nämlich noch Bardame im ,Blauen Krokodil' in Port Elizabeth. Und da flog sie — nicht zum erstenmal in ihrem Leben — 'raus, weil sie auf zehn Pfund grundsätzlich nur für eins herausgibt
„William —!" ertönte messerscharf die Stimme der Frau Reverend. Und die ausgebreiteten Arme des Geistlichen fielen herab, als habe er bei einer Freiübung den Befehl zur Grundstellung bekommen.
Im Hintergrund gab es einen kurzen, deutlich vernehmbaren Knall. Er rührte nicht von einem Reoolverschuß her, sondern war ein Geräusch, das ber Zweite Offizier Olefson burch einen Schlag mit ber flachen Hanb vor bie Stirn verursachte. „Das .Fleißige Lieschen'!" stammelte er atemlos unb beglückt, als sei ihm enblich bie Lösung eines Rätsels eingefallen, bas ihm schlaflose Nächte bereitet habe.
„Jawohl!" rief Hooten. „Sie habens erfaßt! Das .Fleißige Lieschen'! Und bamit Sie auch wissen, wie fleißig bas .Fleißige Lieschen' gewesen ist, will ich Ihnen noch verraten, wieviel ber alte Snybers von ber Wohltätigkeitsveranstaltung abbekommen hat: nämlich fünf Pfunb!"
In ber peinlichen Stille, bi? biefen bebeutfamen Enthüllungen folgte, richtete sich Fräulein Lee Lettox auf, zupfte sich bie Locken zurecht, strich sich bas Kleid glatt, stemmte die Hände in die Hüften, zeigte dem Publikum ben Rücken unb sagte laut unb verächtlich über bie Schulter hinweg ein einziges Wort: „Jbioten!", drehte sich um unb ver-
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Kreisleiter Gori heraus, bah es eine sein mühte, Verblut unb besten Vertraue baß dieses dem nei fingen möge wie feint fer Gelegenheit aud) n len als Drisgruppenm bantte.
Kreisbauernführer ö Wunsch nach einer aui fammenarbe'ü zwischen schaß, insbesondere au ttchis, zum Segen be
Rach Worten bes vberamtsrichter ®ri Armbrlister im j gestellten des Amtso Dienstaufsichtsrichter I


