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188. Jahrgang
Dienstag, t8. Januar 1938
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Der Ausbau der Mnienverficherubg.
Äon Dr. Erich Schmidt.
Es ist eine gute deutsche Eigenart, nicht in den Tag hineinzuleben, sondern oorzusorgen. Es bedrückt den Deutschen, wenn er nicht vorsorgen kann Gewiß: ein Rentnerideal wie in Frankreich etwa gibt es bei uns nicht. Und das ist gut so. Jeder Deutsche ist stolz darauf, wenn er möglichst lange gesund und arbeitsfähig bleibt. Aber 'trotzdem: Der verantwortliche Familienvater, der auf sich selbst gestellte Einzelne muß damit rechnen, mit zunehmendem Alter einmal nicht mehr den gleichen Arbeitsverdienst zu haben wie in den Jahren bester Manneskrast. Dann aber will der Deutsche nicht von anderen abhängig sein. Er will nach Jahrzehnten der Arbeit nicht auf das Mitgefühl von Familienangehörigen oder auf die Unterstützung von Wohlfahrtseinrichtungen angewiesen sein. Er will deshalb rechtzeitig Vorsorgen.
Wie stark dieser Grundzug unseres deutschen Wesens in unserem Volke verankert ist, das zeigen die ständig steigenden Abschlußziffern der Lebens- versicherungsgesellschaften, die von Monat zu Monat wachsenden Einlageziffern bei unseren Sparkassen und Banken, aber auch nicht zuletzt das Interesse, das alle diese Fragen immer wieder in der breiten Oeffentlichkeit finden. Hierbei muß man es ganz klar Herausstellen: Für die Mehrheit des schaffenden deutschen Volkes ist die gesetzliche Rentenversicherung das Rückgrat der Altersversorgung. Wer überhaupt mit den Problemen der Vorsorge für das Alter sich befassen will, der kann und darf an der Rentenversicherung, also an unserer Invalidenversicherung, an der Angestelltenversicherung und der knapp- schaftlichen Pensionsoersicherung für die Bergleute nicht Vorbeigehen. Denken wir doch nur daran, wie unendlich groß die Besorgnis in den Kreisen der Arbeiter- und Angestelltenschaft wurde, als in den Jahren der höchsten Wirtschaftskrise die Meldungen über die ständigen Unterbilanzen der gesetzlichen Rentenversicherung durch die Presse gingen!
Die nationalsozialistische Regierung hat nach der Machtübernahme diese eine Hauptsorge der Arbeiterschaft sofort erkannt. Sie hat deshalb bereits am 7. Dezember 1933 das Sanierungsgesetz für d i e Rentenversicherung verabschiedet und damit die Sanierung tatkräftig eingeleitet. Kein Flickwerk sollte hierbei geleistet werden. Ganze Arbeit war das Entscheidende. Das aber bedeutete, die soziale Rentenversicherung, die durch Krieg und Inflation zum Umlageoerfahren gekommen war, wieder auf das Anwart schafts- deckungsverfahren zu bringen.
Was das heißt, ist in wenigen Worten gesagt. Während beim Umlageoerfahren die eingehenden Beiträge einfach zur Deckung der laufenden Ausgaben .Verwendung finden und damit jede Erschütterung etwa durch Rückgang der Ziffer der Beitragszahler den Bestand der Rentenversicherung g e- f ähr det, werden beim Anwartschaftsdeckungsverfahren die Beiträge jedes Versicherten dazu verwandt, das für feine späteren Röntenbezüge notwendige Deckungskapital anzusa mm e I n. Beim Anwartschaftsdeckungsoerfahren könnte also plötzlich die Beitragszahlung eingestellt werden, ohne die Leistungen zu gefährden, weil ja dann keine neuen Ansprüche entstehen würden, das Deckungskapital für die bereits gegebenen aber bereits vorhanden wäre. Rur eine auf dem Anwartschaftsdeckungsverfahren — das übrigens ja auch für die Privatversicherung vorgeschrieben ist — aus- gebaute Rentenversicherung kann also von sich sagen, die versprochenen — im Falle der Reichsversicherung die gesetzlichen — Leistungen unter allen Umständen gewähren zu können.
Das Gesetz vom Dezember 1933 sah für die Invaliden- und Angeftelltenversicherung die Rückkehr zum Anwartschaftsdeckungsverfahren durch eine gewisse Aenderung der Rentenberechnung, eine Entziehung zu Unrecht bewilligter Renten, sowie durch eine Beitragsübertragung von der Arbeitslosenversicherung auf die Rentenversicherung vor und außerdem in der Invalidenversicherung durch eine verstärkte Reichshilfe und eine Aufstockung von Lohn- und Beitragsklassen. Mit Ausnahme der Beitragsübertragung wurden sämtliche Maßnahmen sofort'durchgeführt.'Die Beitragsübertragung sollte vorgenommen werden, sobald die Ueberwindung der Arbeitslosigkeit nicht mehr die gesamten Beitragseinnahmen' ter Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung für die Arbeitslosenhilfe — Arbeitslosenunterstützung und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen — notwendig machte.
Jetzt ist' durch das Gesetz über den Ausbau der Rentenversicherung vom 21. Dezember 1937 die 1933 begonnene Sanierung abgeschlossen worden. Aber nicht nur das! Schon der Name des Gesetzes sagt mehr. Die Rentenversicherung ist nicht nur endgültig wieder auf das Anwartschafts- deckungsoerfahren gestellt, sie ist auch ausgebaut worden Die Maßnahmen des Gesetzes vom 21. Dezember 1937 sind deshalb vier ineinandergreifenden Zielsetzungen gewidmet:
1. der endgültigen Sanierung der Rentenversicherung,
2. dem Ausbau der Rentenversicherung nach nationalsozialistischen Grundsätzen,
3. der Entlastung der Bergleute zum Beweis der kameradschaftlichen Anerkennung der Besonderheiten ihres Berufes, und endlich
4. der Schaffung der finanziellen Möglichkeiten für eine Erweiterung der Kinderbeihilfe n an kinderreiche Familien
Diese vier Ziele, die sich ter Gesetzgeber selbst ^stellt hatte, sind durch das Gesetz erreicht. Es
Vertrauensvolle Zusammenarbeit im Dienst des europäischen Friedens.
Fruchtbares Ergebnis der deutsch-jugoslawischen Besprechungen in Berlin.
Berlin, 17. Jan. (DRB.) Der Führer und Reichskanzler empfing heule. 11.30 Uhr, den Herrn jugoslawischen Ministerpräsidenten Stoja- dinowilsch, der vom jugoslawischen Gesandten in Berlin, Linear Markowitsch, begleitet war, zu einer längeren politischen Aussprache, an der auch Ministerpräsident Generaloberst Göring und Reichsminister des Auswärtigen, Freiherr von Reuratch, teilnahmen. Anschließend an diese Besprechung nahm der Führer und Reichs- kanzler die Vorstellung der Begleiter des Herrn jugoslawischen Ministerpräsidenten entgegen und begrüßte sodann die zur Zeit in Berlin weilenden Vertreter der jugoslawischen Presse.
Folgende gemeinsame Verlautbarung über den Berliner Besuch des Ministerpräsidenten wurde ausgegeben.- Mährend seines Aufenthaltes in der Reichshauptstadt hatte der jugoslawische Ministerpräsident und Minister des Auswärtigen, Dr. Stojadinowitfch, mehrfache Unterhaltungen mit dem Reichsminister des Auswärtigen, Freiherrn von Reurath, über alle Fragen, die die beiden Länder gemeinsam betreffen, sowie über Fragen der allgemeinen Politik. Ferner fanden eingehende Unterredungen mit Ministerpräsident Generaloberst Göring sowie mit einer Reihe anderer führender Männer von Staat und Partei statt. Der heutige Empfang durch den Führer und Reichskanzler schloß diese Gespräche ab und bot Gelegenheit zu eingehender vertrauensvoller Aussprache. Diese Gespräche, die in einer Atmosphäre aufrichtiger Freundschaft und vollen Verständnisses für die beiderseitigen politischen Auffassungen geführt wurden, bestätigten erneut, daß zwischen den beiden Ländern die Voraussetzungen für eine dauernde Freundschaft und eine dem Frieden Europas dienende Zusammenarbeit auf al-len Gebieten gegeben sind. Auf beiden Seiten kam der feste Mille zum Ausdruck, diese glückliche Entwicklung der deutsch-jugoslawischen Beziehungen auch in Zukunft in jeder weise zu fördern.
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Der erste und offizielle Teil des Besuches des jugoslawischen Ministerpräsidenten Stojadinowitfch ist abgeschlossen. Unser Gast wird noch einige Tage auf deutschem Boden bleiben und Gelegenheit erhalten, sich mit den ihn interessierenden Dingen vertraut zu machen. Werfen wir einen raschen Blick auf die hinter uns liegenden Tage zurück, dann können wir nur ^.erneut das feststellen, was wir einleitend zu dem Besuch des jugoslawischen Ministerpräsidenten sagten, daß ckämlich diese Reise in ihrem Wesen und ihrer Bedeutung dem voraufgegangenen Besuch des Reichsaußenministers in Belgrad entspricht: sie dient der Festigung des guten Verhältnisses Deutschlands zu Jugoslawien, sie dient der Förderung der beiderseitigen mannigfachen Interessen, sie dient durch die politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit beider Rationen auch dem allgemeinen Frieden Denn man soll die europäische Bedeutung dieses Zusammenwirkens zweier großer Staaten nicht unterschätzen. Wenn sich zwei Völker in ihrem Willen, einig sind, keinerlei Mißverständnisse aufkommen zu lassen, im
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Von rechts: Ministerpräsident Generaloberst Göring, der Führer, Ministerpräsident w Dr. Stojadinowitsch, Reichsaußenminister Frhr. von Neurath und Gesandter
Markowitsch. — (Presse-Jllustrationen-Hoffmann-M.)
Gegenteil alles zu tun, was zur Festigung des Bodens führt, auf dem sich die verschiedenartigen Beziehungen abzuwickeln haben, dann wird damit in dieses verkrampfte Europa eine Bastion der Ruhe und des Ausgleichs hineingestellt. Je mehr Staaten aber den gleichen Weg beschreiten, auf dem sich Deutschland und Jugoslawien befinden, desto rascher stellen sich alle Nationen auf den großen, gemeinsamen Nenner, der das Zeichen des Völkerfriedens trägt. Möge also das deutsch- jugoslawische Vorbild weitere Nachahmung finden, möge die deutsche Politik der gutnachbarlichen Beziehungen nach allen Seiten auch von allen anderen Staaten aufgegriffen werden. D. S.
Gesellschaftliche Veranstaltungen.
Berlin, 17. Ian. (DNB.) Der jugoslawische Gesandte in Berlin und Frau Cincar Markowitsch gaben zu Ehren des königlichjugoslawischen Ministerpräsidenten und Außenministers Dr. Stojadinowitfch und seiner Gattin in den Räumen der Gesandtschaft ein Frühstück, zu dem Ministerpräsident Generaloberst Göring, der Reichsaußenmini st er und Freifrau von Neurath, Reichsminister Dr. Lammers, die Staatssekretäre von Mackensen und Bohle, die Gesandten Freiherr von Weizsäcker, von Bülow- Schwante und von Heeren sowie Oberst Bodenschatz mit ihren Gattinnen, Generalkonsul Neuhausen u. a. m. geladen waren. Montag
nachmittag fand auf der jugoslawischen Gesandtschaft ein Tee-Empfang statt, zu dem zahlreiche führende Persönlichkeiten des geistigen und kulturellen Lebens und namhafte deutsche, jugoslawische und andere ausländische Pressevertreter erschienen waren. Ministerpräsident Stojadino- rv i t s ch unterhielt sich längere Zeit zwanglos mit den zahlreichen Gästen. Zu Ehren des jugoslawischen Ministerpräsidenten fand dann beim Führer und Reichskanzler eine Abendtafel statt, an der außer Exzellenz Stojadinowitfch und seiner Gemahlin die Herren der Begleitung des Ministerpräsidenten und der jugoslawischen Gesandtschaft mit ihren Damen sowie die Reichsminister, Reichsleiter, Vertreter der Wehrmacht, des Staates, der Partei und der deutschen Wirtschaft teilnahmen. StojadinowiischbesuchidieWehrmacht.
Berlin, 17. Ian. (DNB.) Ministerpräsident Dr. Stojadinowitfch wird am Dienstagvorm't- tag der Luftkriegsakademie in Gatow einen Besuch abstatten. Dann begibt sich Dr. Stojadinowitsch nach Jüterbog zum Truppenübungsplatz, wo nach einer Besichtigung der Artillerie ein F r ü h st ü ck im Offiziersfaal der Artillerieschule Jüterbog stattfindet. Um 14.50 Uhr tritt er die Weiterfahrt nach Damm zum Besuch des Jagdgeschwaders Richthofen an. Nach einem Tee-Empfang im Offiziersheixn des Fliegerhorstes Jüterbog fährt Stojadinowitfch um 17 Uhr wieder nach Berlin zurück. Am Abend des gleichen Tages
versteht deshalb jeder, wenn Staatssekretär Dr. Krohn vom Reichs- und preußischen Arbeitsministerium kurz vor Weihnachten das Gesetz vom 21. Dezember als eine soziale Großtat bezeichnete.
Wie im einzelnen die Sanierung und die übrigen Maßnahmen durchgeführt sind, das ist bereits in der Presseverlautbarung bei der Bekanntgabe des Gesetzes gesagt worden. Die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hat von ihren Beitragseinnahmen der sozialen Rentenversicherung vom 1. April dieses Jahres an eine Summe laufend zu überweisen, die etwa 1 v. H. des Lohnes der bei ihr Versicherten entspricht. Die bei der Invalidenversicherung dann noch fehlenden Mittel für die volle Anwartschaftsdeckung übernimmt das Reich und leistet damit eine Garantie für die Höhe der Renten. Bei der knapp- schastlichen Pensionsoersicherung greifen Reichshilfe und Gemeinschaftshilfe der Invaliden- und Angestelltenversicherung sowie eine Neuregelung der Beitragssätze ineinander. Die in den Versicherungsbilanzen bestehenden oersicherungsmathematischen Fehlbeträge von rund 3,8 Milliarden bei der Pensionsversicherung der Bergarbeiter Und von rund 740 Millionen bei der Pensionsoersicherung der Angestellten des Bergbaus werden hierdurch ausgeglichen.
Es ist besonders erfreulich, daß die Sanierung mit einem Ausbau der Rentenversicherung verbunden wurde. Verschiedene Ausbaumaßnahmen sind hier zu nennen. Gegenwärtig sind 20 v. H. aller Arbeiter in der bisherigen höchsten Pflichtbeitragsklasse VIII der Invalidenversicherung versichert. Diese Pflichtbeitragsklasse umfaßt die Wo- chenverdienst" von mehr als 42 Mark. Da in der Invalidenversicherung die Beitragsklassen von je 6, zu 6 Mk. Einkommen abgeftuft sind, waren alle Fach-1
arbeitet mit einem Einkommen von mehr als 48 Mk. in der Woche unterversichert. Am 4. April wird der § 35 des neuen Gesetzes in Kraft treten, durch den die bisherige freiwillige Beitragsklasse IX zur Pflichtbeitragsklasse für die Wochenverdienste von mehr als 48 Mark in der Invalidenversicherung geworden ist.
Don den weiteren Ausbaumaßnahmen seien besonders die den bevölkerungspolitischen Grundsätzen des Nationalsozialismus entsprechenden hervorgehoben. Wie in der Angestelltenoersicherung werden zukünftig auch in der Invalidenversicherung die weiblichen Versicherten bei Heirat eine Beitragsrückerstattung erhalten können in Höhe der eigenen Beitragshälfte' der Versicherten. Waisenrente und Kinderzuschuß sind in der gesamten Rentenversicherung nunmehr bis zum 18. Lebensjahr zahlbar. An Kinderreiche — vom 3. Kind an — ist der Kinderzuschuß für jedes weitere Kind auf 120 Mark jährlich erhöht. Eine Witwe wird in der Invalidenversicherung auch ohne eigene Invalidität und vor Erreichen des 65. Lebensjahres zukünftig Witwenrente erhalten, wenn sie mehr als drei Kinder zu erziehen hat.
Weitere Ausbauvorfchriften entsprechen den Grundsätzen unseres soldatischen Empfindens Die Anwartschaftsfrage ist -für die Zeit des Wehr- und Arbeitsdienstes unter Anrechnung auf die Wartezeit geregelt. Für die Zeiten des Kriegsdienstes während des Weltkrieges werden auch in der Invalidenversicherung den Kriegsteilnehmern Steigerungsbeträge gewährt. Die Ruhensvorschriften werden zugunsten der Kriegsbeschädigten gemildert wie auch allgemein eine Milderung der Ruhensvorschriften erfolgt ist.
Von den Ausbaumaßnahmen müssen noch die
Neuordnung des Anwartschastsrechtes und die Erweiterung der Reichsoersicherung zur deutschen Volksoersicherung erwähnt werden. Jeder Deutsche männlichen oder weiblichen Geschlechts, gleichgültig ob Gefolgschaftsmitglied außerhalb der Versicherungspflichtgrenzen oder wirtschaftlich Selbständiger, kann heute bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres der Rentenversicherung beitreten. Man weiß, wie lebhaft die Frage der Altersversorgung der Selbständigen besonders in den Kreisen von Handel und Handwerk erörtert worden ist. Jetzt ist allen die Möglichkeit gegeben, sich unter den Schutz der Rentenversicherung zu stellen.
Ueber die Entlastung der Bergleute soll hier nur soviel gesagt sein, daß der Bergarbeiter um 6 v. H. des Lohnes und der Bergbauangestellte um 5,4 v. H. des Gehaltes in der Beitragspflicht entlastet worden ist. Praktisch ist dadurch das Lohneinkommen der Bergarbeiterschaft um 60 bis 70 Millionen in der Auszahlung nach Einbehaltung der Abzüge erhöht. <
Für den Ausbau der K i n ö e r b e i b i l f e n an kinderreiche Familien hat die Reichsanstalt arr> bas Sondervermögen des Reichs in den Rechnungsjahren 1938 bis 1941 einen jährlichen Beitrag in Höhe von 1 v. H. für die Beitragsberechnung maßgeblichen Arbeitsentgelts abzuführen. Die ' lieber- fchüsfe, die die Reichsanstalt bei dem jetzigen Beitragssatz infolge der Ueberwindung der Arbeitslosigkeit erzielt, finden also Verwendung für die endgültige Sanierung der Rentenversicherung und für den nationalsozialistischen Grundsatz der Kinderbeihilfen an kinderreiche Familien. Könnte eine bessere Lösung gefunden werden?


