Aus den Gießener Gerichtssä'len.
Amtsgericht Gießen.
Ms Gerichtsberichterstatter ist man an manches gewöhnt. Die Verhandlung gegen den E. S., W. W. und den K. H., sämtlich aus Lich und alle drei knapp über 18 Jahre alt, grenzte aber ans Unglaubliche. Der Vorsitzende bemerkte gleich eingangs, die Angeklagten hätten jeden Tag Prügel verdient. Wie wir bereits im Gieß. Anz. Nr. 261 vom 7. Nov. berichteten, war zu Beginn dieses Monats von drei jungen Burschen (den jetzigen Angeklagten) auf der vielbefahrenen und kurvenreichen Strecke Lich — Steinbach in der Nähe des Albacher Hofes eine Straßensperre angelegt worden. Die drei Täter konnten damals von beherzten Autofahrern verfolgt und im nahegelegenen Walde festgenommen werden.
Die Burschen hatten sich nun, aus der Untersuchungshaft vorgeführt, am Dienstag vor dem Einzelrichter zu verantworten. Die Beweisaufnahme ergab folgendes Bild: Durch Schundliteratur reifte in den Angeklagten der Plan, einen Wildweststreich zu begehen. Am Abend des 2. November nahmen sie auf dem Albacher Hof einen stark gebauten Kastenhandwagen weg. Ganz in der Nähe des Hofes stellten sie vor einer Kurve den Wagen auf die Straße. Sie selbst legten sich in dem angrenzenden Wald auf die Lauer. Es kamen verschiedene Autos, die glatt an dem hinderlichen Wagen vorbeifuhren. Schließlich hielt aber ein Personenkraftwagen an, dessen Fahrer den Wagen die Böschung hinunterwarf. Als der Wagen weiterfuhr, kamen die enttäuschten Burschen aus ihrem Versteck hervor. Sie beluden nun den Handwagen mit Bohnenstangen und stellten das sperrige Hindernis wieder dicht hinter der Kurve auf die Fahrbahn. Kaum hatten sie den Wagen auf die Straße geschoben, da näherte sich auch schon ein Wagen. Es war ein mit Sand beladener Lastwagen eines Unternehmers aus Lich. Wegen der scharfen Kurve bekam der Fahrer die Sperre erst im letzten Moment in seinen Scheinwerfer. Dank seiner Aufmerksamkeit konnte er seinen Wagen noch kurz vor dem Hindernis zum Stehen bringen. Nachdem sich die Fahrer vom Erstaunen erholt hatten, stieg der Beifahrer aus und warf den Handwagen samt Bohnenstangen in den Graben. Dann fuhr das Lastauto weiter. Nun wollten die drei Burschen wieder ihre Sperre aufbauen. Da bekam aber der K. H. Gewissensbisse. Man ließ von dem Vorhaben ab, verabredete sich aber auf den nächsten Abend. Am nächsten Abend waren die drei Taugenichtse mit ihrem Wagen wieder zür Stelle. Kaum hatten sie ihn auf die Straße gestellt, da kam auch schon ein Kraftwagen. Es war das gleiche Sandauto, das bereits am Vorabend gegen die Sperre gerannt wäre, wenn nicht der Fahrer so scharf die Straße beobachtet hätte. Nun waren die drei Angeklagten an die Falschen geraten. Kaum hatte der Fahrer wieder den Handwagen gesehen, da stand auch schon der Wagen. Jetzt sahen der Fahrer und sein Begleiter Gestalten in den nahen Wald flüchten. Sie verfolgten sie und konnten sie festnehmen.
In der Hauptverhandlung versuchten sich die drei Angeklagten in Ausflüchten, mußten aber nach einigen Fragen zugeben, daß sie einmal sehen wollten, wie ein Auto auf „ihre Straßensperre" auffahre. Es stellte sich dabei noch heraus, daß die drei ganz
„wildwestgerecht" ihre Kleider vertauscht hatten, und daß der Angeklagte H. noch eine Schreckschußpistole trug.
Der Staatsanwalt wandte sich in energischen Ausführungen gegen das ruchlose Treiben der Angeklagten und beantragte gegen jeden von ihnen eine Gesamtgefängnisstrafe von sieben Monaten.
Das Gericht verurteilte die Angeklagten E. S. und W.W. wegen Vergehens gegen §321 Abs. 1 StGB.und §2 StGB, in Tateinheit mit grobem Unfug und Ueber- tretung der §§ 41 und 49 der Reichsstraßenverkehrs- ordnung, §§ 47, 74 StGB, zu einer Gesamtgefängnisstrafe von je sechs Monaten. Der Angeklagte K. H. erhielt wegen der gleichen Delikte eine Gesamtgefängnisstrafe von fünf Monaten. •
Die Angeklagten können von Glück sagen, daß sie so glimpflich davongekommen sind. Wie der Vorsitzende hervorhob, wären sie, wenn man ihnen eine räuberische Absicht hätte nachweisen können, unweigerlich mit dem Tode bestraft worden. Sie hätten dann nicht lediglich vor dem Einzelrichter gestanden. (Bekanntlich wird das Errichten von Straßensperren, wenn dies in räuberischer Absicht geschieht, nach einem neuen Gesetz mit dem Tode bestraft.)
Große (Strafkammer Gießen.
In der Strafsache gegen die Eheleute V. aus Friedberg fuhr die Große Strafkammer am Dienstag in der Beweisaufnahme fort. Wie in allen solchen Verfahren, gestaltete sich die Beweisaufnahme sehr schwierig. Das Urteil wird gegen Ende der Woche zu erwarten sein.
VezirkSschöffengericht Gießen.
Am Dienstag hatte sich der K. K. aus Frankfurt a. M. vor dem Bezirksschoffengericht wegen Unterschlagung, Untreue und falscher Anschuldigung zu verantworten. Es ergab sich aber, daß weitere Beweiserhebung erforderlich war. Die Verhandlung wurde deshalb ausgesetzt.
Anschließend'hatte sich das Bezirksschöffengericht mit den Ehefrauen M. Sch. und A. H. aus Okarben zu befassen. Die M. Sch. war wegen Abtreibung und die A. H. wegen Beihilfe zur Abtreibung angeklagt. Die Verhandlung fand unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt. Nach längerer Verhandlung wurden die beiden Frauen in den Nachmittagsstunden mangels ausreichenden Beweises freigesprochen.
Gondergericht in Gießen.
Am Dienstag tagte das Sondergericht im Amtsgericht Butzbach. Die Verhandlung mußte in Butzbach anberaumt werden, da in dem Strafverfahren mehrere Insassen des Zuchthauses Marienschloß in Rockenberg als Zeugen auftreten sollten.
Angeklagt war der Rolf Winter aus Berlin. Obwohl der Angeklagte noch jung an Jahren ist, kann er trotzdem auf eine stattliche Vorstrafenl । e zurückblicken. Winter, der häufig wegen Diebstahls vorbestraft ist, erhielt im Jahre 1935 durch die Große Strafkammer des Landgerichtes Wiesbaden
wegen Diebstahls im Rückfall und verschiedener anderer Delikte eine Gesamtstrafe von drei Jahren Zuchthaus. Seine Strafe büßte der Angeklagte teilmeise im Zuchthaus Marienschloß ab. Hier gab er sich als früherer kommunistischer Jugendführer aus und versuchte sich weiterhin damit interessant zu machen, daß er behauptete, er verbüße wegen eines politischen Deliktes eine Freiheitsstrafe. Der Angeklagte setzte seinem Treiben die Krone auf, als er durch eine ganz unerhörte Aeußerung seinen
Mitgefangenen gegenüber das Ansehen der Reichsregierung schwer schädigte.
In der Hauptverhandlung versuchte der Angeklagte seine Tat abzüstreiten. Er wurde aber durch zahlreiche Zeugen im Sinne der Anklage überführt. Der Angeklagte erhielt wegen Vergehens gegen § 1 des Heimtückegesetzes vom 20. 12. 1934 eine Gefängnisstrafe von einem Jahre und sechs Monaten. Wegen seines hartnäckigen Leugnens wurde ihm die Untersuchungshaft nicht angerechnet.
Wirtschaft.
Rhein-Mainische Börse.
Mittagsbörse: Ueberwiegend etwas erholt.
Frankfurt a. M., 15. Nov. Im Anschluß an die gestrige Abendbörse machte die Erholung der Kurse am Aktienmarkt leichte Fortschritte. Das Kaufinteresse war aber noch klein, so daß sich das Geschäft in engsten Grenzen hielt. Die Unterbrechung des Geschäftsverkehrs durch den morgigen Feiertag mag hierbei mitgewirkt haben. Verkäufe lagen nach dem Abstoppen jüdischer Abgaben kaum noch vor. Im Durchschnitt betrugen die Erholungen 1 bis 2 v. H. Kräftig erhöht waren Aschaffenburger Zellstoff mit 114,25 (110). Von Montanwerten waren Verein. Stahl unter Schwankungen mit 106,75 bis 106,90 bis 106,50 (105,75) etwas belebter, Hoesch zogen auf 115,75 (115) an, dagegen gaben Mannesmann 0,50 v. H. nach auf 109,25. IG. Farben erhöhten sich um 1,75 v. H. auf 147,75. Von Maschinenwerten lagen BMW. 2 v. H- höher mit 146,75, Junghans plus 0,65 v. H. mit 98,90, Daimler unverändert 134,50, ebenso Rheinmetall mit 135. Sonst kamen vorläufig noch Schuckert mit 177,40 (176,25), Westdeutsche Kaufhof mit 103,90 (102,75), Reichsbank mit 191,50 (190,75), andererseits Deutsche Linoleum mit 153,50 (156) zur Notiz.
Am Rentenmarkt herrschte bei fast unveränderten Kursen weiterhin fast Geschäftsstille. Reichsanleihe-Altbesitz unverändert 130,80. Reichsbahn- Vorzugsaktien 0,13 v. H. abbröckelnd auf 125,25. Von Industrie-Obligationen stiegen 6 v. H. IG. Farben um 1,25 v. H- auf 121,25. Am Pfandbriefmarkt bröckelten Liquidationswerte z. T. 0,13 v. H. ab, von Kommunal-Obligationen Nass. Landesbank 99,75 (100). Von Stadtanleihen Darmstadt von 1926 98 (98,25), von 1928 97 (97,50), andererseits Mainzer von 1928 97,75 (97,50). Im Freiverkehr Kommunal-Umschuldung 93,40 (93,35), 4proz. Rentenbank-Ablösung 90,50 (90,65).
In der zweiten Börsenstunde kam das Geschäft nahezu zum Stillstand, und vielfach ließen die Kurse etwa 0,25 bis 0,50 v. H. nach. IG. Farben 147,50 nach 147,75, Hoesch 115,50 nach 115,75, Bemberg 135 nach 135,50, Aschaffenburger Zellstoff 113,75 nach 114,25. Die erst später notierten Werte waren zumeist 1 bis 2 v. H. erholt. Schwächer lagen jedoch Scheideanstalt mit 198 (200), Holzmann mit 146 (148), ferner nach Pause Feldmühle Papier 120 (122,25), Berger Tiefbau 149 (151). Conti Gummi stärker erholt auf 203,50 (199).
Im Freiverkehr nannte man bei ruhigem Geschäft Dingler mit 100 bis 101, Rastatter Waggon mit 49 bis 51, Growag mit 79 bis 81, Elsass. Bad. Wolle mit 89 bis 91, Verein. Fränk. Schuh mit
76,50 bis 78,50 und Ufa mit 85,50. Tagesgeld unverändert 2,25 v. H.
Abendbörse still.
Die Abendbörse lag nahezu geschäftslos. Größtenteils kamen die Kurse ohne Umsatz und fast unverändert zur Notiz. Kleines Geschäft hatten JG- Farben bei unv. 147,50, Verein. Stahl bei uno. 106,50 und Bemberg zu 135,50 (135). Etwas höher lagen Deutsche Erdöl mit 126 (125,50), Metallgesellschaft mit 119 (118,75), AG. für Verkehr mit 120,65 (120,25) und Conti Gummi mit 204,50 (204). An- derseits gaben DDM. 1 v. H. nach auf 175, Junghans bröckelten 0,65 o. H. ab auf 98,25 und je 0,25 v. H. niedriger kamen Mannesmann mit 109 und von Bankaktien Deutsche Bank mit 118,25 zur Notiz. Sonst wurden noch notiert: Rheinstahl 135, MAN. 141,50, Demag 147,50, Scheideanstalt 198, Licht und Kraft 135 (135,65), Moenus 126, Adca 98, Commerzbank 112,50, Dresdner Bank 111,50.
Arankfurler Schlachtviehmarkt.
Frankfurt a. M., 15. Nov. Auftrieb: 401 Kälber (gegen 408 am 8. 11.), 284 (790) Hammel und Schafe, 3040 (2174) Schweine. Notiert wurden je 50 Kilogramm Lebendgewicht in Mark: Kälber a) 62 bis 65 (63 bis 65), b) 56 bis 59 (57 bis 59), c) 45 bis 50 (45 bis 50), d) 35 bis 40 (35 bis 40); Hämmel b2) 46 bis 52 (47 bis 52), c) 40 bis 45 (40 bis 45),- d) 36 (30 bis 38); Schafe a) 38 bis 42 (38 bis 42), b) 33 bis 37 (33 bis 37), c) 18 bis 32 (18 bis 32); Schweine a) 59 (59), bl) 58 (58), b2) 57 (57), c) 53 (53), d) 50 (50); Sauen gl) 58 (58). Marktoerlauf: Kälber und Schweine zugeteilt, Hämmel und Schafe mittelmäßig.
Gießener Schlachtviehmarkt.
Zum Gießener Schlachtviehmarkt (Schlachtvieh- Verteilungsmarkt) cm Dienstag in der Viehversteigerungshalle Rhein-Main in Gießen wurden 6 Ochsen, 6 Bullen, 48 Kühe, 36 Färsen, 128 Kälber, 127 Schweine, 10 Schafe aufgetrieben.
Preise 41 bis 45,5 Pf., Bullen 42,5 bis 43,5, Kühe 12 bis 43,5, Färsen 34 bis 44,5, Kälber 30 bis 65, Schafe 20 bis 45 Pf. je 0,5 kg Lebendgewicht. Für Schweine wurden je kg Lebendgewicht folgende Preise bezahlt: Klasse a (150 kg und mehr) 1,16 RM., bl (135 bis 149,5 kg) 1,14 RM., b2 (120 bis 134,5 kg) 1,12 RM., c (100 bis 119,5 kg) 1,04 RM.. d—f (unter 100 kg) 0,98 RM., gl (fette Specksauen) und i (Altschneider) 1,14 RM., g2 (andere Sauen) und h (Eber) 1,02 RM.
Marktverlauf: Großvieh und Schweine ausverkauft, Kälber und Schafe zugeteilt.
VolkshiliuofisiiäüeoüiNSD.DoienlenhuDö
Im Rahmen der von der Volksbildungsstätte Gießen und dem NSD.-Dozentenbund veranstalteten Vortragsreihe „Wissenschaft im Dienst am Volk“ spricht am Donnerstag, 17. November, um 20.30 Uhr in dem großen Hörsaal der Universität, Ludwig- straße 23, Prof. Dr. Brüggemann über das Thema:
„Die Bedeutung Dermaler Nasenatmung“
Bei einem Eintritt von 10 Pfennig sind alle Volksgenossen zu diesem Vortrag herzlichst eingeladen
7385V
Goethe-Bund / Kaufmännischer Verein
in Verbindung mit dem
Volksbund für das Deutschtum im Ausland, Ortsgr. Gießen Montag, 21. November 1938, abends 8 Uhr, Neue Aula Sudetendeutscbe Dichterslunde
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lesen aus eigenen Werken 7384V Die Mitglieder des Goethe-Bundes und Kanfm. Vereins haben freien Eintritt (G.B. grüner Ausweis, Kontrollabschnitt Nr. 3 - K.V. grüner Ausweis, Kontrollabschnitt Nr. 3). Mitglieder des VDA., Ortsgr. Gieren, wi 60 Pf. Mitglieder der NSDAP., der NS.-Franenschaft, des Landschattsbnndes Volkstum und Heimat erhalten ermäßigte Eintrittskarten zum Preise von 75 Pf. gegen Vorzeigen des Mitgliedsausweises. Nichtmitglieder zu 1.25 RM. bei Challier und an der Abendkasse. Stndentenkarten zu 40 Pf. bei Hausverwalter Becker, Universitätsgebäude. Militär n. Schüler 30 Pf.
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Bekanntmachung.
Nachstehende Anordnung des Herrn Reichsstatthalters in Hessen — Landesregierung — Darmstadt gebe ich hierdurch bekannt und fordere alle im Stadtkreis Gießen wohnhaften Ruhestandsbeamten, soweit sie im Dienst einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes gestanden haben, auf, sich bis spätestens 19. d. M. im Stadthaus Bergstraße, Zimmer 30, zu melden.
Gießen, den 15. November 1938.
Der Oberbürgermeister der Stadt Gießen.
Ritter.
Bekanntmachung.
Zu statistischen Zwecken ist eine Feststellung der in dem Land Hessen vorhandenen Ruhestandsbeamten erforderlich, die mit Ablauf dieses Jahres das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und der Beamten, die nach § 4 des Gesetzes zur Wiederherstellung des .Perufsbeamtentums vom 7. April 1933 behandelt worden sind. Diese Feststellung beschränkt sich auf Ruhestandsbeamte, die früher als a) Beamte des mittleren, gehobenen mittleren und höheren Dienstes, der allgemeinen und inneren Verwaltung, der Polizei und der Gendarmerie, b) Beamte von Gemeinden (Gemeindeverbänden) einschließlich technische Beamte und Lehrer mit Ausnahme der Beamten, die denen des unteren Dienstes gleichzustellen sind, tätig waren.
Ich fordere diese Ruhestandsbeamten auf, sich bei den für ihrön Wohnort zuständigen Behörden sofort zu melden, und zwar
in den Kreisen: bei den Kreisdirektoren,
in den Stadtkreisen: bei den staatlichen Polizeiverwaltungen, soweit es sich um Beamte handelt, die früher im Dienste des Reiches oder der Länder gestanden haben,
bei den Oberbürgermeistern, soweit es sich um frühere Beamte von Gemeinden und Gemeindeverbänden handelt.
Von der Meldepflicht sind die Beamten entbunden, die nach § 3 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 behandelt worden sind.
Die Meldung soll persönlich und lediglich im Krankheitsfall durch Dritte erfolgen. Dabei ist folgende schriftliche Angabe erforderlich: Name, Vorname, Amtsbezeichnung, Geburtsjahr, Familienstand, Wohnort und Straße, Zeitpunkt und Grund der Versetzung in den Ruhestand, letzte Beschäftigungsbehörde, Art der letzten dienstlichen Verwendung, Angabe etwaiger derzeitiger Berufstätigkeit, Wünsche etwaiger Wiederverwendung.
Es ist nicht beabsichtigt, mit dieser Meldung in bestehende Beschäftigungsverhältnisse einzugreifen.
Darmstadt, den 1. November 1938. 7394c
Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung.
__________I. B.: Reiner.________________
Oeffentliche Mahnung.
Am 10. bzw. 15. November 1938 waren fällig:
4. Rate Bürgersteuer 1938.
3. Vorauszahlungsrate der Gewerbesteuer 1938.
7./8. Rate Grundsteuer 1938 (Oktober- und Novemberrate).
Diese Schuldigkeiten werden hierdurch zur umgehenden Zahlung gemahnt, andernfalls muß ein Säumniszuschlag berechnet und die Beitreibung eingeleitet werden. 7387C
Gießen, den 17. November 1938.
Stadtkaffe Gießen.
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Heute Donnerstag:
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Nach dem immer wieder gern gelesenen Roman des Heimatdichters Skowronnek „Die beiden Wildtauben“ entstand ein Film, der die naturverwobene, fesselnde Handlung mit seinen prachtvollen Menschen in lebensnahen Bildern wiedergibt. 7392A Hauptrollen:
Karin Hardt / Leny Marenbacfa PaulWegener / Ivan Petrovich
Paul Richter / Edu Wesener / Eric Ode
BEIPROGRAMM UND UFA-TON-WOCHE
Täglich 4, 6 und 8.30 Uhr. Sonntags 3, 5.30 und 8.30 Uhr.


