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Tierschutz ist vornehmste Pflicht!

Dortragsveranstaltung des Tierschutzvereins.

In die Gebiete des Tierschutzes führte am Samstag­abend auf Einladung des Tierschutzvereins der Direktor der Medizinischen Veterinärklinik, Professor Dr. Jakob, zahlreiche Zuhörer ein. Die Tierärzte hätten das Reichstierschutzgesetz mit Freuden be­grüßt. Schon aus Vernunft müsse die Mißhandlung von Tieren unmöglich sein. An einigen Beispielen erläuterte der Vortragende, wie Unvernunft und Gleichgültigkeit die Ursachen der schlechten Behand­lung und der Schmerzen der Tiere sind. Von der Abstufung dieser Schmerzen von den niederen bis zu den hochentwickelten Tieren führte Prof. Jakob einige Beispiele an; so gab er u. a. zu erkennen, wie das Warmblutpferd gegenüber dem Kaltblut den Peitschenschlag viel schmerzhafter empfindet und dadurch bereits in der Jugend verdorben werden kann.

Eingehend befaßte sich der Vortragende mit den täglichen Vergehen gegen die Bestimmungen Les Reichstierschutzgesetzes, die die Haltung, Pflege und Unterbringung, sowie die Beförderung und Heranziehung von Tieren zur Arbeitsleistung regeln. Dabei zeigte er u. a. die Vernachlässigungen auf, die dem treuen Freund des Menschen, dem Hunde, das Leben erschweren und die zu den leider noch verbreitetsten Verstößen gegen das Gesetz zählen. Außer Roheiten, für die der Hund ein ausgeprägtes Gedächtnis hat, führte der Vortragende die mangel­hafte Unterbringung und Wartung an, die oftmals zu schmerzhaften Krankheiten, u. a. auch zu Rheu­matismus führen. Zur Pflicht des Tierhalters ge­höre auch die rechtzeitige Inanspruchnahme tier­ärztlicher Hilfe.

Sehr aufschlußreich waren ferner Hinweise auf bie Verstöße der Pferdehalter bei der Wartung der

Tiere. Als eine öfter auftretende Krankheit, die dem Pferd starke Schmerzen bereitet, nannte Pro­fessor Jakob die. sog.Feiertagskrankheit", die durch das Stehen der Tiere hervorgerufen und durch aus­reichende Bewegung während der Feiertage ver­hindert werden kann. Dabei trat er der Auffassung entgegen, daß der Hufbeschlag dem Pferde unnötige Schmerzen bereite. Der Hufbeschlag ist eine tier­schützerische Maßnahme zur Verhütung von Lahm­heit, wie überhaupt die Krallenpflege nicht nur bei den großen Tieren, sondern auch bei Katzen, Hühnern und den Singvögeln eine Selbstverständlichkeit sein sollte.

Auch die Vergehen beim Transport der Tiere zeigte der Vortragende auf, und er erhob für die Tiere die Forderung nach gelüfteten Wagen, aus­reichender Bewegungsfreiheit, die das Hinlegen gestattet, öfterer Fütterung und bei Kühen nach mehrmaligem täglichem Melken. Das rasche Fahren, auch beim Schlachtvieh, kennzeichnete der Vor­tragende als eine Roheit, die zudem sinnlos sei, weil dadurch nicht nur ein Gewichtsverlust eintritt, sondern auch die Beschaffenheit des Fleisches stark leidet.

Abschließend befaßte sich der Redner noch mit dem Verbot der Heranziehung von Tieren zu unnötig schweren Arbeiten, wie es bei Pferden, aber auch bei den sog. Sonntagsjägern vorkommt, die ihre Hunde mehr anstrengen, als es die Tiere gewohnt sind.

Vereinsführer Dr. Keller dankte Prof. Dr. Jakob für seine ausgezeichneten Ausführungen. Prof. Dr. Jakob bot den dankbaren Zuhörern anschließend einen Einblick in die Aufgaben und Arbeiten seines Instituts.

Naturschutz im Kreise Gießen.

Von Siudienrat Ernst Holzel, Kreisbeauftragter für Naturschutz.

(Schluß.)

Ueberschreiten solche Gebiete ein bestimmtes Maß, dann bekommen sie alsNaturschutzgebiete" einen besonderen Schutz, sie werden in dasReichs­naturschutzbuch" eingetragen. Die Gründe können verschiedener Art sein. Bei dem Naturschutzgebiet Hangelstein z. B. handelt es sich darum, eine ganz bestimmte natürliche Pflanzengemeinschaft unter Schutz zu stellen. Darunter können neben selte­neren Arten solche sein, die sonstwo und auch hier zu Tausenden und aber Tausenden wachsen. Das spielt keine Rolle. In dieser Gemeinschaft ist jedes Glied geschützt. Ein anderes Mal kann es sich um das Brutgebiet bestimmter Vogelarten handeln (z. B. derKühkopf" bei Erfelden); dazu gehören auch sog. Vogelschutzgehölze, die meist künstlich angelegt sind. Ein als Naturschutzgebiet unbedingt geeignetes Stück Erde liegt vor den Toren der Stadt Gießen. Es handelt sich um das G e l ä n d e d e r a l t e n T a g e- baue des Braun st einbergwerks. Der Kreis der Interessenten daran ist sehr groß. Ein­

mal handelt es sich um ein geologisch hochinteressan­tes Gebiet, von dem ein Teil in einer in Deutsch­land einzig dastehenden Art aufgeschlossen ist. Bo­tanisch finden sich verschiedene seltene, dem Kalk fol­gende Pflanzen. Für den Zoologen sind die zahl­reichen Tümpel eine reiche Quelle der Forschung. Die Vogelwelt ist in der Umgebung von Gießen nirgends an Zahl und Artenreichtum so stark ver­treten wie hier. Für den Forstmann bietet die Er­oberung des entwaldeten Gebietes durch den Wald ein Anschauungsmittel ersten Ranges, wie es nach sachverständigem Urteil weithin seinesgleichen sucht. So kommt es, daß gerade die Universität der Erhaltung dieses Gebietes besonderes Interesse ent­gegenbringt. Darüber hinaus wäre zu bedenken, daß die früher so reichen Erholungsmög­lichkeiten um Gießen (Spaziergänge, Aus­flugsorte) erheblich verloren haben und noch ver­lieren werden. Hierfür einen gewissen Ersatz zu schaffen, bietet sich das Bergwerk geradezu an. Na­turschutzgebiete sollen ja keine verschlossenen Para­

diese sein. Würde man im Gegenteil dieses Gelände durch planmäßig geführte Wege auf­schließen, so könnte man daraus etwas wirk­lich Wertvolles im Sinne des Naturschutzes und der Volksgesundheit leisten.

Schaffung von Naturdenkmälern und Natur­schutzgebieten im gesetzlichen Sinne war ein Weg, den auch früher der Naturschutz schon ging. Neu dagegen ist der Schutz des Landschaftsbildes, und dabei von außerordentlicher Bedeutung. Sein Ziel ist es, eine Landschaft vor verunstaltenden Ein­griffen zu bewahren. Dies könnte gegeben sein, wenn z. B. jemand irgendwo ein wie ein Fremd­körper wirkendes Gebäude aus einem der Gegend fremden Material, in fremdem Baustil, oder in unmöglicher Farbengebung mitten in eine Land­schaft hineinstellen würde. Beispiele solcher Bau­weise sind nicht schwer zu finden. Es muß daher jetzt jeder Bauantrag, der ein Baugelände außer­halb des Ortsbebauungsplanes betrifft, dem Kreisbeauftragten für Naturschutz zur gutachtlichen Aeußerung vorgelegt werden. Erhalten werden sollen auf dem Wege des Landschaftsschutzes Hecken, bewachsene Raine, schöne Baumgruppen, Alleen, Parke u. ä., weil sie entweder die Landschaft schmücken oder der Singvogelwelt oder der Niederjagd dienen. Gerade dieser Teil der Arbeit ist zur Zeit der vor­dringlichste, denn hier ist entsetzlich gesündigt worden. So kommt es, daß einmal jede Planung in der freien Landschaft zunächst der Naturschutz­behörde vorgelegt werden muß, die dadurch z. B. jetzt auch an den Feldbereinigungen teilnimmt.

Zum anderen werden alle Landschaftsteile, die schön und schützenswert sind, in eineLandschafts­schutzkarte" eingetragen. Alles, was als zu schützend darin verzeichnet ist, darf ohne Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde nicht verändert werden. Die Aufnahmen für diese Karte finden zur Zeit statt; sie verzögerten sich vor allem dadurch, daß wegen des Lahntales die Zusammenarbeit mit den preußischen Behörden sichergestellt werden mußte und daß ferner der Landschaftsschutz beiderseits der Reichsautobahn einer besonderen Beachtung be­darf. Es ist hocherfreulich, festzustellen, mit welchem Verständnis gerade beim Bau der Reichsauto­bahnen das Landschaftsbild gepflegt wird, so daß der Benutzer auch den Genuß einer schönen Landschaft auf beiden Seiten der Bahn hat.

Schließlich muß noch der neu hinzugekommene Teil,die Laubacher Ecke", hineingenommen werden. Mancherlei Vorarbeiten liegen dort vor, und jeder der neuen Orte bringt einNaturdenk­mal" mit, seien es nun die 16 Linden von Gonters­kirchen, dieKlenze-Kastanien" in Laubach, die Steinbruchsbuche" in Wetterfeld u. a. m. Aber gerade die Oberläufe von Wetter, Horloff usw. stellen zum Teil so schöne Talbilder dar, daß auch hier der Landschaftsschutz ihre Erhaltung sicherstellen wird.

Wann die grundlegenden Arbeiten aber einmal endgültig abgeschlossen sein werden, das hängt vor allem noch von einer anderen Frage ab: der Mit­arbeit. Naturschutz soll Herzenssache des Volkes sein. Darum ist jeder zur Mitarbeit berufen; ob er dazu von Amts wegen sich verpflichtet fühlen muß, oder als ungebundener Naturfreund handelt, ist gleichgültig. Niemand kann die Schönheiten und Eigenarten einer Landschaft besser erkennen und erleben als der, welcher sie im Sommer und im

Winter immer wieder erlebt. Stelle er sich fefn Heimatdorf einmal vor ohne die Kopfweiden und Pappeln am Mühlbach, ohne den Wacholder- hang, ohne die Schwarzdornhecke am alten Stein­bruch, ohne die alte Linde, die Generationen kommen und gehen sah, ohne den Gesang der Vögel, ohne den murmelnden Back, auf dessen Gesträuch der Eisvogel nach Beute späht und in dessen Gestein die Forelle lauert, wie tot und nüchtern würde es sein! Und dann weiß er auch, worauf es uns in den Naturschutzbehörden ankommt, die wir uns meist diese Dinge selbst suchen müssen. Nicht in allen Gemeinden ist es so. Einzelne sind mustergültig in der Vorarbeit, andere aufgeschlossen für jede An­regung, wieder andere noch stark anregungsbedürftig. Ein dankbares Feld der Arbeit öffnet sich hier den Ortsringleitern vonVolkstum und Heimat", zu der sie durch den Landschaftsleiter, Ministerialrat Ringshausen, besonders verpflichtet wurden. Ne­ben rühmlichen Ausnahmen ist hier noch vieles zu tun, sowohl bei der Mitarbeit,-als auch bei der Er­ziehung der Großen und Kleinen im Dorfe.

Ein besonderes Verdienst könnten sich die Männer von der grünen Farbe erwerben, wenn sie sich der Baumdenkmalfrage annehmen würden. Was bei Liebe zur Sache geschehen kann, zeigt die alte Eiche an der Straße von Rödgen nach Annerod. In der gleichen Gemarkung aber drohte ein anderer Gedenkbaum zu verkommen, weil er nicht genügend freigestellt war. Ebenso war dieGnauth-Eiche" im Hangelstein nur für Kenner noch zu finden. Die Anregung zur Freistellung im nötigen Ausmaß fiel sofort auf guten Boden. So kann der Forstmann als Kenner der Bäume und ihrer Eigenart auch sonst als Berater wirken. Ich erinnere an die un­bedingt nötige Pflege der Vogelschutzgehölze. Vergessen wir aber auch nie, daß die Baumdenk­mäler, die wir pflegen und schützen, vergänglich sind wie wir selbst. Darum soll eine Ersatzbeschaffung nicht vergessen werden, die ohne großes Aufheben, sich oft im Walde wird durchführen lassen, zugleich ein lebendes Erinnerungsmal an den Hütxr des Waldes selbst, wenn dieser schon längst in den ewigen Jagdgründen weidwerkt. Es entstehen natürlich auch durch das Pflanzen von Erinnerungsbäumen (Hitler-, Hindenburg- usw. -Linden) Ersatzbäume. Aber auch da sollte man vorher den Fachmann fragen. Ich traf solche Bäume an, die so eng gepflanzt waren, daß sie nach wenigen Jahren schon einander erwürgen werden, oder jedenfalls niemals zu wirklichen, schönen Gedenkbäumen werden.

Diese Ausführungen und kurzen Hinweise sind nicht berufen, ein abschließendes Bild zu geben. Sie können nur andeuten, worum es geht und wo die Arbeit zur Zeit steht, und sie können nur bitten, daß jeder an seinem Teil mithelfe an dem großen Ziel der Erhaltung unserer Heimat­landschaft, wie wir sie lieben. Je mehr mich meine Wege im Dienste des Naturschutzes in alle Teile des Kreises führen, um so mehr empfinde ich immer, daß es fich schon lohnt, für feine Landschaft sich einzusetzen!

/-T-Ttr-y Die größte Demonstration Groß- //////y\\\\\ Deutschlands für den

W Sozialismus der Tat ist das W i n 1 e r h i l f s w e r k.

im Alter von 72 Jahren.

Lang-Göns, Leihgestern, den 15. November 1938.

Die Beerdigung findet Donnerstag, den 17. November, nachm. 1.30 Uhr statt.

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Nach langem, schwerem, mit grober Geduld ertragenem Leiden verschied am 15. November 1938 unsere liebe Mutter, Schwiegermutter, Großmutter, Urgroßmutter, Schwägerin und Tante

Die trauernden Hinterbliebenen i Familie Karl Velten IL Familie Willi Rompf Familie Georg Weller Familie Kurt Wentzel.

Frau Katharine Wentzel

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Danksagung.

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei dem Hin­scheiden unserer lieben Entschlafenen sagen wir allen, insbesondere Herrn Dekan Sattler, für die trostreichen Worte am Grabe, sowie der hiesigen Krankenpflegerin für ihre liebevolle Pflege herzlichen JDank.

Familie Karl Schneider IV.

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Wieseck, den 15. November 1938.

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