Tierschutz ist vornehmste Pflicht!
Dortragsveranstaltung des Tierschutzvereins.
In die Gebiete des Tierschutzes führte am Samstagabend auf Einladung des Tierschutzvereins der Direktor der Medizinischen Veterinärklinik, Professor Dr. Jakob, zahlreiche Zuhörer ein. Die Tierärzte hätten das Reichstierschutzgesetz mit Freuden begrüßt. Schon aus Vernunft müsse die Mißhandlung von Tieren unmöglich sein. An einigen Beispielen erläuterte der Vortragende, wie Unvernunft und Gleichgültigkeit die Ursachen der schlechten Behandlung und der Schmerzen der Tiere sind. Von der Abstufung dieser Schmerzen von den niederen bis zu den hochentwickelten Tieren führte Prof. Jakob einige Beispiele an; so gab er u. a. zu erkennen, wie das Warmblutpferd gegenüber dem Kaltblut den Peitschenschlag viel schmerzhafter empfindet und dadurch bereits in der Jugend verdorben werden kann.
Eingehend befaßte sich der Vortragende mit den täglichen Vergehen gegen die Bestimmungen Les Reichstierschutzgesetzes, die die Haltung, Pflege und Unterbringung, sowie die Beförderung und Heranziehung von Tieren zur Arbeitsleistung regeln. Dabei zeigte er u. a. die Vernachlässigungen auf, die dem treuen Freund des Menschen, dem Hunde, das Leben erschweren und die zu den leider noch verbreitetsten Verstößen gegen das Gesetz zählen. Außer Roheiten, für die der Hund ein ausgeprägtes Gedächtnis hat, führte der Vortragende die mangelhafte Unterbringung und Wartung an, die oftmals zu schmerzhaften Krankheiten, u. a. auch zu Rheumatismus führen. Zur Pflicht des Tierhalters gehöre auch die rechtzeitige Inanspruchnahme tierärztlicher Hilfe.
Sehr aufschlußreich waren ferner Hinweise auf bie Verstöße der Pferdehalter bei der Wartung der
Tiere. Als eine öfter auftretende Krankheit, die dem Pferd starke Schmerzen bereitet, nannte Professor Jakob die. sog. „Feiertagskrankheit", die durch das Stehen der Tiere hervorgerufen und durch ausreichende Bewegung während der Feiertage verhindert werden kann. Dabei trat er der Auffassung entgegen, daß der Hufbeschlag dem Pferde unnötige Schmerzen bereite. Der Hufbeschlag ist eine tierschützerische Maßnahme zur Verhütung von Lahmheit, wie überhaupt die Krallenpflege nicht nur bei den großen Tieren, sondern auch bei Katzen, Hühnern und den Singvögeln eine Selbstverständlichkeit sein sollte.
Auch die Vergehen beim Transport der Tiere zeigte der Vortragende auf, und er erhob für die Tiere die Forderung nach gelüfteten Wagen, ausreichender Bewegungsfreiheit, die das Hinlegen gestattet, öfterer Fütterung und bei Kühen nach mehrmaligem täglichem Melken. Das rasche Fahren, auch beim Schlachtvieh, kennzeichnete der Vortragende als eine Roheit, die zudem sinnlos sei, weil dadurch nicht nur ein Gewichtsverlust eintritt, sondern auch die Beschaffenheit des Fleisches stark leidet.
Abschließend befaßte sich der Redner noch mit dem Verbot der Heranziehung von Tieren zu unnötig schweren Arbeiten, wie es bei Pferden, aber auch bei den sog. Sonntagsjägern vorkommt, die ihre Hunde mehr anstrengen, als es die Tiere gewohnt sind.
Vereinsführer Dr. Keller dankte Prof. Dr. Jakob für seine ausgezeichneten Ausführungen. Prof. Dr. Jakob bot den dankbaren Zuhörern anschließend einen Einblick in die Aufgaben und Arbeiten seines Instituts.
Naturschutz im Kreise Gießen.
Von Siudienrat Ernst Holzel, Kreisbeauftragter für Naturschutz.
(Schluß.)
Ueberschreiten solche Gebiete ein bestimmtes Maß, dann bekommen sie als „Naturschutzgebiete" einen besonderen Schutz, sie werden in das „Reichsnaturschutzbuch" eingetragen. Die Gründe können verschiedener Art sein. Bei dem Naturschutzgebiet Hangelstein z. B. handelt es sich darum, eine ganz bestimmte natürliche Pflanzengemeinschaft unter Schutz zu stellen. Darunter können neben selteneren Arten solche sein, die sonstwo und auch hier zu Tausenden und aber Tausenden wachsen. Das spielt keine Rolle. In dieser Gemeinschaft ist jedes Glied geschützt. Ein anderes Mal kann es sich um das Brutgebiet bestimmter Vogelarten handeln (z. B. der „Kühkopf" bei Erfelden); dazu gehören auch sog. Vogelschutzgehölze, die meist künstlich angelegt sind. Ein als Naturschutzgebiet unbedingt geeignetes Stück Erde liegt vor den Toren der Stadt Gießen. Es handelt sich um das G e l ä n d e d e r a l t e n T a g e- baue des Braun st einbergwerks. Der Kreis der Interessenten daran ist sehr groß. Ein
mal handelt es sich um ein geologisch hochinteressantes Gebiet, von dem ein Teil in einer in Deutschland einzig dastehenden Art aufgeschlossen ist. Botanisch finden sich verschiedene seltene, dem Kalk folgende Pflanzen. Für den Zoologen sind die zahlreichen Tümpel eine reiche Quelle der Forschung. Die Vogelwelt ist in der Umgebung von Gießen nirgends an Zahl und Artenreichtum so stark vertreten wie hier. Für den Forstmann bietet die Eroberung des entwaldeten Gebietes durch den Wald ein Anschauungsmittel ersten Ranges, wie es nach sachverständigem Urteil weithin seinesgleichen sucht. So kommt es, daß gerade die Universität der Erhaltung dieses Gebietes besonderes Interesse entgegenbringt. Darüber hinaus wäre zu bedenken, daß die früher so reichen Erholungsmöglichkeiten um Gießen (Spaziergänge, Ausflugsorte) erheblich verloren haben und noch verlieren werden. Hierfür einen gewissen Ersatz zu schaffen, bietet sich das Bergwerk geradezu an. Naturschutzgebiete sollen ja keine verschlossenen Para
diese sein. Würde man im Gegenteil dieses Gelände durch planmäßig geführte Wege aufschließen, so könnte man daraus etwas wirklich Wertvolles im Sinne des Naturschutzes und der Volksgesundheit leisten.
Schaffung von Naturdenkmälern und Naturschutzgebieten im gesetzlichen Sinne war ein Weg, den auch früher der Naturschutz schon ging. Neu dagegen ist der Schutz des Landschaftsbildes, und dabei von außerordentlicher Bedeutung. Sein Ziel ist es, eine Landschaft vor verunstaltenden Eingriffen zu bewahren. Dies könnte gegeben sein, wenn z. B. jemand irgendwo ein wie ein Fremdkörper wirkendes Gebäude aus einem der Gegend fremden Material, in fremdem Baustil, oder in unmöglicher Farbengebung mitten in eine Landschaft hineinstellen würde. Beispiele solcher Bauweise sind nicht schwer zu finden. Es muß daher jetzt jeder Bauantrag, der ein Baugelände außerhalb des Ortsbebauungsplanes betrifft, dem Kreisbeauftragten für Naturschutz zur gutachtlichen Aeußerung vorgelegt werden. Erhalten werden sollen auf dem Wege des Landschaftsschutzes Hecken, bewachsene Raine, schöne Baumgruppen, Alleen, Parke u. ä., weil sie entweder die Landschaft schmücken oder der Singvogelwelt oder der Niederjagd dienen. Gerade dieser Teil der Arbeit ist zur Zeit der vordringlichste, denn hier ist entsetzlich gesündigt worden. So kommt es, daß einmal jede Planung in der freien Landschaft zunächst der Naturschutzbehörde vorgelegt werden muß, die dadurch z. B. jetzt auch an den Feldbereinigungen teilnimmt.
Zum anderen werden alle Landschaftsteile, die schön und schützenswert sind, in eine „Landschaftsschutzkarte" eingetragen. Alles, was als zu schützend darin verzeichnet ist, darf ohne Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde nicht verändert werden. Die Aufnahmen für diese Karte finden zur Zeit statt; sie verzögerten sich vor allem dadurch, daß wegen des Lahntales die Zusammenarbeit mit den preußischen Behörden sichergestellt werden mußte und daß ferner der Landschaftsschutz beiderseits der Reichsautobahn einer besonderen Beachtung bedarf. Es ist hocherfreulich, festzustellen, mit welchem Verständnis gerade beim Bau der Reichsautobahnen das Landschaftsbild gepflegt wird, so daß der Benutzer auch den Genuß einer schönen Landschaft auf beiden Seiten der Bahn hat.
Schließlich muß noch der neu hinzugekommene Teil, „die Laubacher Ecke", hineingenommen werden. Mancherlei Vorarbeiten liegen dort vor, und jeder der neuen Orte bringt ein „Naturdenkmal" mit, seien es nun die 16 Linden von Gonterskirchen, die „Klenze-Kastanien" in Laubach, die „Steinbruchsbuche" in Wetterfeld u. a. m. Aber gerade die Oberläufe von Wetter, Horloff usw. stellen zum Teil so schöne Talbilder dar, daß auch hier der Landschaftsschutz ihre Erhaltung sicherstellen wird.
Wann die grundlegenden Arbeiten aber einmal endgültig abgeschlossen sein werden, das hängt vor allem noch von einer anderen Frage ab: der Mitarbeit. Naturschutz soll Herzenssache des Volkes sein. Darum ist jeder zur Mitarbeit berufen; ob er dazu von Amts wegen sich verpflichtet fühlen muß, oder als ungebundener Naturfreund handelt, ist gleichgültig. Niemand kann die Schönheiten und Eigenarten einer Landschaft besser erkennen und erleben als der, welcher sie im Sommer und im
Winter immer wieder erlebt. Stelle er sich fefn Heimatdorf einmal vor ohne die Kopfweiden und Pappeln am Mühlbach, ohne den Wacholder- hang, ohne die Schwarzdornhecke am alten Steinbruch, ohne die alte Linde, die Generationen kommen und gehen sah, ohne den Gesang der Vögel, ohne den murmelnden Back, auf dessen Gesträuch der Eisvogel nach Beute späht und in dessen Gestein die Forelle lauert, wie tot und nüchtern würde es sein! Und dann weiß er auch, worauf es uns in den Naturschutzbehörden ankommt, die wir uns meist diese Dinge selbst suchen müssen. Nicht in allen Gemeinden ist es so. Einzelne sind mustergültig in der Vorarbeit, andere aufgeschlossen für jede Anregung, wieder andere noch stark anregungsbedürftig. Ein dankbares Feld der Arbeit öffnet sich hier den Ortsringleitern von „Volkstum und Heimat", zu der sie durch den Landschaftsleiter, Ministerialrat Ringshausen, besonders verpflichtet wurden. Neben rühmlichen Ausnahmen ist hier noch vieles zu tun, sowohl bei der Mitarbeit,-als auch bei der Erziehung der Großen und Kleinen im Dorfe.
Ein besonderes Verdienst könnten sich die Männer von der grünen Farbe erwerben, wenn sie sich der Baumdenkmalfrage annehmen würden. Was bei Liebe zur Sache geschehen kann, zeigt die alte Eiche an der Straße von Rödgen nach Annerod. In der gleichen Gemarkung aber drohte ein anderer Gedenkbaum zu verkommen, weil er nicht genügend freigestellt war. Ebenso war die „Gnauth-Eiche" im Hangelstein nur für Kenner noch zu finden. Die Anregung zur Freistellung im nötigen Ausmaß fiel sofort auf guten Boden. So kann der Forstmann als Kenner der Bäume und ihrer Eigenart auch sonst als Berater wirken. Ich erinnere an die unbedingt nötige Pflege der Vogelschutzgehölze. Vergessen wir aber auch nie, daß die Baumdenkmäler, die wir pflegen und schützen, vergänglich sind wie wir selbst. Darum soll eine Ersatzbeschaffung nicht vergessen werden, die ohne großes Aufheben, sich oft im Walde wird durchführen lassen, zugleich ein lebendes Erinnerungsmal an den Hütxr des Waldes selbst, wenn dieser schon längst in den ewigen Jagdgründen weidwerkt. Es entstehen natürlich auch durch das Pflanzen von Erinnerungsbäumen (Hitler-, Hindenburg- usw. -Linden) Ersatzbäume. Aber auch da sollte man vorher den Fachmann fragen. Ich traf solche Bäume an, die so eng gepflanzt waren, daß sie nach wenigen Jahren schon einander erwürgen werden, oder jedenfalls niemals zu wirklichen, schönen Gedenkbäumen werden.
Diese Ausführungen und kurzen Hinweise sind nicht berufen, ein abschließendes Bild zu geben. Sie können nur andeuten, worum es geht und wo die Arbeit zur Zeit steht, und sie können nur bitten, daß jeder an seinem Teil mithelfe an dem großen Ziel der Erhaltung unserer Heimatlandschaft, wie wir sie lieben. Je mehr mich meine Wege im Dienste des Naturschutzes in alle Teile des Kreises führen, um so mehr empfinde ich immer, daß es fich schon lohnt, für feine Landschaft sich einzusetzen! •
/-T-Ttr-y Die größte Demonstration Groß- //////y\\\\\ Deutschlands für den
W Sozialismus der Tat ist das W i n 1 e r h i l f s w e r k.
im Alter von 72 Jahren.
Lang-Göns, Leihgestern, den 15. November 1938.
Die Beerdigung findet Donnerstag, den 17. November, nachm. 1.30 Uhr statt.
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Die trauernden Hinterbliebenen i Familie Karl Velten IL Familie Willi Rompf Familie Georg Weller Familie Kurt Wentzel.
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