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Fußball-Ergebnisse der Kreisklassen.

Ettingshausen Hungen 3 : 2.

Am Sonntag trug die 1. Jugendmannschaft ihr letztes Pflichtspiel gegen Hungen aus. Beide Mann­schaften traten in stärkster Aufstellung an. Es ent­wickelte sich ein spannender Kampf, der die Gäste leicht im Vorteil sah. Diese konnten auch durch zwei Tore ihre Ueberlegenheit ausdrücken. Die Platz- Besitzer konnten ein Tor erzielen. Nach dem Wechsel blieben die Platzbesitzer weiter überlegen und schos­sen auch bald den Ausgleich und das Führungstor. Somit blieben die Platzbesitzer mit 3:2 Sieger.

Leihgestern I Steinbach I 5:0.

Die 1. Elf von Leihgestern konnte wieder einen eindrucksvollen Sieg erringen. Steinbach wurde mit 5:0 Toren geschlagen. Die Gäste legten zwar nach Anstoß mächtig los, kamen aber nicht über die Ver­teidigung hinaus. Bald setzte sich das bessere Zu­sammenspiel der Platzbesitzer durch. Arnold brachte seine Mannschaft in Führung. Gegen einen zweiter). Torerfolg, Arnolds wuchtigen Drehschuß,- war der sonst vorzügliche Torhüter Steinbachs machtlos. Leihgestern wurde nun eindeutig überlegen. Ein Bombenschuß, wieder von Arnold und aus dreißig Meter Entfernung, prallte am Torhüter ab, der Nachschuß wurde aber verwandelt. Nach der Pause gingen die Steinbacher noch einmal mächtig ins Zeug, aber die Angriffe wurden alle gestoppt. Die Platzbesitzer waren technisch erheblich überlegen. Das vierte Tor erzielte ebenfalls Arnold, er schied dann aber für kurze Zeit aus, nach Wiedereintritt

stellte er aber durch Kopfstoß das Schlußergebnis her. Den tapferen Gästen blieb selbst das Ehrentor versagt. Leihgestern bestritt das Spiel mit folgender Mannschaft: Dutenhöfer; Velten, Laux II., Wede- mann, Dath, Textor; Martini, Arnold, Krieck, Laux I. und Heß.

Die neu aufgestellte Jugend der Spvgg. empfing die Zweite des VfB.-R. Gießen zum Gesellschafts­spiel und siegte 5:4, nachdem die Gäste bei Halbzeit mit 4:3 in Führung lagen.

1. FE. 1926 Großen-Duseck 1. Tv. Wieseck 9:1.

Die Busecker zeigten sich wieder einmal von der guten Seite. Vor allen Dingen konnte der Sturm gefallen. Beide Mannschaften gingen mächtig aus sich heraus. Aber bald sah man die Ueberlegenheit der Einheimischen hervortreten, die Angriff auf An­griff vor das Gästetor trugen, doch vorerst nichts erreichten, bis eine schöne Kombination des ge­samten Sturmes vor dem Tore landete. Harbach I. brachte die Einheimischen in Führung. Es dauerte nicht lange, da hieß es durch denselben Spieler 2:0. Harbach hatte einen ganz großen Tag; in kurzen Abständen ließ er noch fünf weitere Tore folgen. Aber auch Wieseck kam inzwischen mehr auf, und ein schöner Durchbruch wurde von dem Halblinken mit dem Ehrentor besiegelt. Kaum hatte man An­stoß gemacht, da erwischte Hofmann das Leder, überspielte die Gäste, dann ließ er aus 16 Meter Entfernung einen Prachtschuß ab, der von der Innenkante ins Tor sprang. Kurz darauf konnte Henß den 9. Treffer folgen lassen.

Das Handballspiel in der Halle.

Auszug der wichtigsten Spielregeln.

Die bisher durchgeführten Gießener Hallen-Hand- ball-Turniere haben immer wieder gezeigt, daß weder die teilnehmenden Mannschaften, noch die Zckschauer die einschlägigen Regeln so beherrschen, wie das im Interesse einer reibungslosen Abwick­lung derartiger Turniere von großer Wichtigkeit ist. Wenn sich auch die Spielregeln des Hallen- Handballspiels eng an den Feldhandball anschlie- tzen, so gibt es doch gerade für den Hallensport kennzeichnende Unterschiede.

In der Halle erfährt das Handballspiel seine höchste Steigerung was Laufkönnen, Gewandtheit unb blitzschnelles Erfassen der Spiellage, Ballbe­herrschung der Spieler und Schnelligkeit anbelangt.

Spielfeld und Hallenmannschaft.

Die Spielfeldgröße der Gießener Volkshalle be­trägt 25X40 Meter. Die Ausmaße der Tore sind 2,10 auf 3,60 Meter. Der Torraum öder auch als Wurfkreis bekannt, wird durch einen 6-Meter- Abstand vom Tor geschaffen. Zu dieser Torraum­linie gleichlaufend wird in drei Meter Abstand eine weitere Linie gezogen, die Freiwurslinie, die bei einem Freiwurf auf das Tor von den Angreifern nicht überschritten werden darf. An Stelle des 13 Meter im Feldhandball tritt der 7-Meter-Wurf. Der Anwurfkreis wird durch die beiden Anwurf- linien, die beiderseits von der Mittellinie 3 Me­

ter entfernt find, ersetzt. Zu jeder Mannschaft ge­hören 7 Spieler und drei Auswechselspieler. Aus­wechselspieler ist auf keinen Fall gleichbedeutend mit Ersatzmann! Ein Sieg im Hallcn-Handball ist nicht zuletzt auch ein Erfolg kluger Ablösungstaktik. Allerdings dürfen diese Spieler erst dann einge­stellt werden, wenn die zu ersetzenden Spieler das Feld verlassen haben.

Hinausstellung auf Zeil.

Bei leichteren Vergehen kann der Schiedsrichter auf 2, bei schweren üuf 5 Minuten Zeitausschluß erkennen. Durch diese Handhabe wird sich der Un­parteiische eher zu einer Hinausstellung auf Zeit entschließen, wo ihm früher vielleicht eine endgül­tige Verweisung Dom Spielfelde selbst als zu harte Strafe erschien. Es ist selbstverständlich, daß die betroffene Mannschaft nun auch unvollständig wei­terzuspielen hat.

Werfen und Fangen.

Diese Bestimmungen unterscheiden sich grund­legend von den Regeln des Feldhandballs. Der Ball darf von dem gleichen Spieler zwischen Ball­annahme und -abgabe nur einmal getippt werden. Der Spieler kann also im Höchstfälle nur 6 Schritte mit dem Ball laufen. (Ballannahme drei Lauf­schritte Tippen drei Laufschritte dann nzuß die Abgabe erfolgen.) Ist dis Ballannahme mit

einem Tippen verbunden, dann muß die Weiter­leitung schon innerhalb der nächsten drei Schritte erfolgen. Die drei Sekundenregel gilt selbstverständ­lich auch in der Halle. Die Beschränkung im Hal­ten und Spielen des Balles zwingt zum Mann­schaftsspiel.

Die Bestimmungen über Spielgerät, Verhalten zum Gegner, Torraum, Torwart, Torgewinn und Einwurf sind die gleichen wie beim Feldhandball. Alle von den Spielfeldgrenzen, vom Tor oder Tor­wart abprallende Bälle bleiben im Spiel, d.h. es wird nicht gepfiffen. Der Torwart unterliegt nicht den Bestimmungen über Ecke. Er kann also den Ball in der Abwehr über das eigene Tor befördern.

Freiwurf.

Bei dem Freiwurf gibt es nur in der Nähe tes Tores eine Aenderung. Ist die Stelle bei einem Freiwurf der angreifenden Mannschaft dem Tor­raum näher als drei Meter, so wird der Freiwurf wenigstens drei Meter vom Torraum, also auf der Freiwurflinie ausgeführt. Nur die verteidigende Mannschaft kann an der Torraumlinie Aufstellung nehmen, während sich sämtliche Angreifer hinter der Freiwurflinie befinden müssen.

Der 7-Meker-Wurf.

Der 7-Meter-Wurf bringt hinsichtlich im Verhal­ten zum Gegner eine Verschärfung. Er wird bei groben öder rohen Verstößen aus dem Felde her­aus, gleichgültig, wo das Vergehen geschah, gegen die übertretende Mannschaft verhängt. Bezüglich der Anständigkeit des Spielers bedeutet diese Erweite­rung der Regel eine zu begrüßende Neuerung und hilft mit zur sportlichen Erziehung. Bei einem .7-Meter-Wurf müssen sämtliche Spieler außer dem Torwart und dem Werfer Aufstellung hinter der Freiwurflinie nehmen.

' Abseits!

Beim Hallenhandball gibt es kein Abseits! Auch die Strafecke ist in Fortfall gekommen. An Stelle der Strafecke wird ein Freiwurf drei Meter vom Vorraum (Freiwurflinie), und zwar von der Stelle aus, wo der Fehler begangen wurde, ver­hängt. Beim Einwurf ist zu beachten, daß durch Einwurf wie auch durch Anwurf unmittelbar kein Tor erzielt werden kann. Es erfolgt in einem sol­chen Fall Abwurf aus dem Torraum. Decken sich die Seitenlinien mit der Wand oder der Umsäu­mung der Halle, so bleibt der Ball im Spiel, wenn er die Seitenwand berührt oder von ihr abprallt.

Zabresröcksckau

des Tv. Mendorf (Lahn)

Der Turnverein Allendorf (Lahn) hielt bei Mit­glied Henkelmann seine Jahreshauptversammlung ab, zu deren Beginn der Vereinsführer Alb. Luh zunächst des durch Unfall ums Leben gekommenen Mitglieds Heinrich Volk gedachte. Der Vereins­rechner gab sodann den Kassenbericht bekannt, der bei 582,19 RM. Einnahmen 'unb 456,87 RM. Aus­gaben, sowie bei 14,10 RM. Außenständen einen Bestand von 125,32 RM. auswies. Das Sparkonto verzeichnete 160 RM. Dem Rückblick auf das ver­gangene Vereinsjahr war zu entnehmen, daß der Turnbetrieb reger werden muß. Für die Zukunft soll enge Zusammenarbeit mit SA. und HI. er­strebt werden. Das Wintervergnügen brachte zu­gunsten des WHW. einen erfreulich hohen Ertrag. Der seitherige Vereinsführer wurde einmütig in seinem Amte erneut bestätigt. Rechnungsprüfer wurden die Kameraden Ernst Baumann und.

Friedrich L uh. Abschließend wies der Vereinsfüh'r rer auf das deutsche Turn- und Sportfest 1938 hin. Teilnehmer erhalten einen Zuschuß aus der Veri einskasse.

Kurze Sportiwtizen.

Die U C I, der internationale Radsport-Vgrband,> hat für ihr Wirkungsbereich die gegen die deutschen Sechstagefahrer Kilian, Vopel, Hürtgen und Kors- meier ausgesprochene Bestrafung (ein Jahr Suspen­dierung!) 'aufgehoben, so daß einer Teilnahme der Deutschen am Londoner Sechstagerennen nichts mehr im Wege steht.

Nundfunkprogramm

Donnerstag, 17. März.

6 Uhr: Morgenspruch. Gymnastik. 6.30: Frühkon- zcrt. 7: Nachrichten. 8.10: Gymnastik. 8.30: Froher Klang zur Werkpause. 9.40: Kleine Ratschläge für Küche und Haus. 9.55: Der Formfehler. 10: Schul­funk: Volksliedsingen. Wiederholung des Liederblat­tes 25. 11.40: Volk und Wirtschaft: Warum Fach­arbeitermangel? 12: Mittagskonzert. 13: Nachrichten. 13.15: Mittagskonzert. 14: Nachrichten. 14.10:Wie­ner Blut". 15: Bilderbuch der Woche. 15.30: Reichs- schünke Götz von Berlichingen. 15.45: Allerlei vom Sport der Woche. 16: Unser ewiger Wagner (V). 17: Nachmittagskonzert. Musik aus klässischen Spielopern und -operettey. 18: Zeitgeschehen. 18.30: Der fröh­liche Lautsprecher. (Schallplatten.) 19: Nachrichten. 19.10: Abendkonzert: Landschaftsbilder. 20.10: Klang der Landschaft: Waldeck. Das Bergland zwischen Eder und Diemel. 21: Aus Dublin: Irisch-europäisches Konzert. 22: Nachrichten. 22.30: Volks- und Unter­haltungsmusik. 24 bis 2: Nachtkonzert.

Briefkasten der Redaktion.

(Rechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der 7 Schriftleitung.)

G. in G. Bäume und Sträucher dürfen, soweit fi'e mehr als zwfi Meter hoch sind, nur in einem Abstand von zwei Meter, sofern sie zwei Meter oder weniger als zwei Meter hoch sind, nur iit einem Abstand von einem halben Meter von der Grenze -des Nachbargrundstückes gehalten werden. Der Abstand wird von der Mittelachse des Baumes oder Strauches bis zur Grenzlinie gemessen, und zwar an der Stelle, wo der Baum oder Strauch aus dem Boden heraustritt. Durch Lokalpolizei­verordnung können andere Abstände festgesetzt wer-- den; es kann auch hier bestimmt werden, daß Bäume und Sträucher von mehr als 2 m Höhe in be­stimmten Teilen einer Gemarkung nicht gehalten werden dürfen. Werden Bäume oder Sträucher in einem geringeren als den vorstehend angegebene^ Abständen gehalten, so kann der Nachbar deren Ent­fernung verlangen. Die vorstehenden Vorschriften gelten nicht für Bäume und Sträucher in Gärtest, sofern die Gärten mit einer festen Umfriedigung versehen sind und die Bäume und Sträucher zL einer Zeit angepflanzt werden, zu welcher der Gar­ten nicht an Aecker, Wiesen und Weinberge grenzte. Die gesetzliche Regelung ist erfolgt in § 907 BGB., in Artikel 124 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, in Artikel 85 bis 87 des Gesetzes die Ausführung des BGB. betreffend, und im Gesetz, die Entfernung der Baumpflanzungen von den Grenzen des Nachbars in den Provinzen Starkenburg und Oberlstssen betreffend, vom 23.1. 1861.

Es hat Gott gefallen, unsere liebe Mutter und Großmutter, die

18 März, 14 Uhr, vom Bahnhof aus statt.

1698D

Gießen, den 16. März 1938.

Die Trauerfeier findet heute Mittwoch, den 16. März, nachm. 2 Uhr,

in der Kapelle des Neuen Friedhofs statt

01227

Gießen (Kirchstraße 1), den 16. März 1938.

Die Beerdigung findet in Rodheim an der Bieber am Freitag, dem

Karl Schmidt, Pfarrer Ilse Schmidt, geb. Lohde Heinrich Heymann, Professor und 5 Enkel.

Die trauernden Hinterbliebenen : Geschwister Böhling.

Pfarrerswitwe Karoline Schmidt, geb. Seipel nach einem gesegneten Leben von 78 Jahren in sein Reich abzurufen.

Am 13. März entschlief sanft unser lieber Bruder, Schwager und Onkel

Heinrich Böhling

im 46. Lebensjahre.

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Tagesordnung laut Rundschreiben

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GIESSEN

1683D

brauen fe ' uspfkgrfh

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Betr.: Die Bekämpfung des Frostspanners an Obst- bäumen; hier: die Entfernung der Klebegürtel.

Bekanntmachung.

Ich mache die Obstbaumbesitzer dapauf aufmerksam, daß die an den Stämmen der Obstbäume angebrach­ten Klebegürtel während des Sommers nicht an den Bäumen bleiben dürfen, sondern alsbald abgenom­men und verbrannt werden müssen. Damit bie an den Stämmen unterhalb der Leimringe abgelegten Frostspannereier unschädlich gemacht .werden, sind diese Stammteile mit einer lOprozentigen Obstbaum- karbolineumlösüng zu bestreichen. 1688C

Gießen, den 15. März 1938.

Der Oberbürgermeister. I. V.: Nicolaus.

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Drei Jungen und ein Mädel entdecken ihre Waldheimat

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