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Internationale Kriegshetzer am Pranger.

Bundesrat Motta geißelt

das verderbliche Treiben bolschewistischer Brunnenvergifter in der Schweiz.

Lern, 14. Dez. (DNB.) Bundespräsident Sau« mann und Bundesrat Motta goto rm Ratio- nalrat Erklärungen Nb, die sowohl eine scharfe Zurechtweisung gewisser Schweizer Kreise bleu­ten, die sich in wilder Gerüchtemacher ei überbieten, als auch eine klare Anprangerung bolschewistischer und deutschfeindlicher Brunnerwergifter darstellen. Der Bundesrat versicherte, die Schweiz wolle chre Ideale hochhalten, ohne daß die guten Be­ziehungen zum Auslands gestört werden. Die wilde Gerüchtemacherei sei eine große Gefahr für das Land. Der Bundesrat fei entschlossen, Len Gerüchten mit aller Entschiedenheit entgegenzutreten. Der neue Bundesratsveschluß zur geistigen Landesverteidi­gung sehe auch eine Bestrafung derjenigen vor, die durch wissentlich verbreitete Falschmeldungen die innere und äußere Sicherheit des Landes ge­fährden.

Bundesrat Motta, der Leiter des polttifchen Departements, kam sodann auf die Verleum­dungen gegenüber dem deutschen Geschäftsträger m Bern, Freiherrn von Bibra, zu sprechen. Diese Verleumdungen, so erklärte er, sind ein typischer Fall von Lügen zu politischen Zwecken. Sie gäben das passende Beispiel zu folgender abenteuerlicher Nachricht, die in der Schweiz herumgeboten worden sei:In mehreren deutschen Bahnhöfen, so hieß es, hätten zahlreiche Personen mit eigenen Augen Plakate gesehen, die oerLindeten, daß zwei Millionen Deutsch-Schwei­zer eine baldige Befreiung erhoffen."Diese Mel­dung", so erklärte Motta,ist eine Schandtat. Sie ist durch den Moskauer Radiosender verbreitet worden, sie trug also das Zeichen der Dritten Internationale und des Bolschewismus. Was di« Verleumdungen gegenüber Herrn von Bibra betrifft, so gingen diese zuerst vom ,News Chromcle^ aus. Ich habe mich nach der Einstellung dieser Zeitung erkundigt. Man hat mir geant­wortet, daß sie in gewisser Hinsicht noch weiter links stehe als das offizielle Organ der Labour Party, der »Daily Herold'. Das genannte Blatt, fuhr der Bundesrat fort, habe in sensationeller Aufmachung bekanntgegeben, daß Herr von Bibra von maßgeblicher reichsdeutscher Stelle den Befehl erhalten habe, dahin tätig zu sein, die Auftei­lung der Schweiz vorzubereiten. Die deutsche Schweiz werde zu Deutschland geschlagen werden, der Tessin zu Italien und die Westschweiz zu Frankreich. Diese von der sozialdemokratisch en und kommunistischen Presse sofort verbreitete Meldung hatte ein zähes Leben. Doch siehe, vor ganz weni­gen Tagen eilte noch eine andere wohl-bekannte Zeitung, das »Oeuvre^ in Paris, zur Unter­stützung herbei. Eine Journalistin, die ich aus Ehr­furcht vor ihrem Geschlecht nicht nennen möchte, die ich aber gut kenne, wiederholte die be­reits von der englischen Zeitung veröffentlichte Nachricht und betonte, daß Herr von Bibra neulich der Titel eines Svnderkommisars für den Anschluß der Schweiz beigegeben wurde. Es handelt sich hier um einen charakteristischen Fall dessen, was die deutsche Sprache mit Brunnenvergiftung bezeichnet. Ich wollte sagte Motta dann darüber ins Reine kommen. Ich babe alle meine Beamten gefragt, die regelmäßige Beziehungen mit

Herrn von Bibra unterhalten. Ihr Urteil lautet einstimmig: Herr von Bibra war stets angenehm und korrekt uns gegenüber, verständnisvoll, er fjat uns oft geholfen, schwierige Fälle einer Lösung entgegenzufuhren.' Ich halte es für die Pflicht eines Ehrenmannes, mit aller Schärfe zu protestieren gegen die falsche Nachricht, die gegen einen Diplomaten gerichtet worden ist, der einer bei uns akkredierten Gesandtschaft angehört. Doch_ was halten Sie, meine Herren, von den Ausländern, die unter dem Vorwand, uns Über die uns bedrohenden Gefahren aufklären zu wollen, uns um jeden Preis mit zweien unserer Nach- barn verfeinden wollen? Jene Leute können sich nicht zufrieden geben, bis sie Europa und vi-elleicht die ganze Welt in den Abgrund eines allgemeinen Krieges stürzen sehen" Motta for­derte von der Schweizer Presse Objektivität und freiwillige DiszipLin im Interesse des Landes. Der Bundesrat schloß:Ich bin betroffen, meine Her­ren, ob der Besorgtheit, die sich gewisser Gegenden unseres Landes bemächtigt hat. Diese Besorgnis ist nicht gerechtfertigt. Eine nervöse und ängstliche Haltung geziemt uns Schweizern nicht."

Wahl des Bundespräsidenten in der Schweiz.

Bern, 14. Dez. (DNB.) Am Donnerstag hat di-e vereinigte Bundesversammlung, wie alljährlich, in der zweiten Woche ihrer Dezemberberatungen den Bundespräsidenten für das Jahr 1939 und. fernen Vizepräsidenten zu wählen. Nach dem traditionellen Turnus wird der jetzige Vizepräsi­dent des Bundesrates, Etter, der Leiter des Innendepartements, nunmehr die höchste Würde des Landes einnehmen, nachdem für das Jahr 1938 Bundesrat Baumann, der Leiter des Justiz- und Polizeidepartements, diese inne hatte. Als Vizepräsident ist Bundesrat Pilet- G o a z, der Leiter des Poft- und Eifenbahn- departements, vorgesehen, der der Freisinnigen Demokratischen Partei anqehört Gleichzeitig mit diesen Wahlen findet die Ersatzwahl für den aus* scheuenden Bundesrat Meyer, den Leiter des FinanzdepartemeMs, statt.

Tliederländisch-Lndien

wehrt fich gegen jüdische Gauner.

Amsterdam, 14. Dez. (DNB.) Das niederlän­disch-indische Blatt ,Lava-Bode" wendet sich sehr entschieden gegen d i e Zulassung vonjüdi- schen Emigranten nach wederlandisch-Indien. Auch für landwirtschaftliche Siedler dürfe keine Ausnahme gemacht werden, denn es fei mit Sicherheit anzunehmen, daß diese Juden, wenn es ihnen in den ihnen zugewiesenen Gebieten nicht mehr gefalle, in d i e Städte abwanderten. Ein Zustrom von Juden in Niederländisch-Indien bringe bei den hinlänglich bekannten jüdischen Geschäfts­methoden bald einen Teil des Außenhandels Nieder- ländflch-Jndiens in jüdische Häickie, wonach zahlreiche Holländer aus ihren Stellungen gedrängt werden würden. In der Nachkriegszeit hätten die Mischen

Aerzte, die aus der Tschecho-Slowakei und aus Oesterreich zugewandert seien, durch ihr typisch jüdi­sches Gebaren die holländischen Aerzte schwer ge­schädigt. Jüdische Juweliere hätten in Surabaja durch chre Agenten die leichtgläubigen Eingeborenen zum Kauf von allerlei unnützem Tand auf Abzah­lung überredet: dann seien diese Eingeborenen, da sie Die jüdischen Zahlungsbedingungen nicht hätten erfüllen können, gerichtlich verfolgt worden und in wirtschaftliche Not geraten. Gerade im Hin­blick auf das Wohl der Eingeborenen und der Indo- Europäer, die den jüdischen Geschäftsmechoden in chrer Leichtgläubigkeit in keiner Weise gewachsen seien, müsse jeder Zuzug von Juden verhindert werden.

Nas Urteil im Gkoblin-Prozeß

Die Plewitzkaja

zu zwanzig Jahren Zwangsarbeit verurteilt.

Paris, 14. Dez. (Europapreß.) Nach neun- tägiger Verhandlungsdauer fällte das Pariser Ge­schworenengericht das Urteil im Skoblin-Prozeß. Frau Skoblin, bekannt unter dem Namen Plewitz- kaja, wurde zu zwanzig Jahren Zwangs­arbeit und zu weiteren zehn Jahren Aufenthaltsverweigerung in Frankreich verurteilt. Die Geschworenen hatten auf alle ihnen vorgelegten Fragen nach der Schuld der Angeklagten mit3a" geantwortet und damit die Plewitzkaja als schuldig erkannt. Zugleich billigten die Geschwo­renen aber der Angeklagten mildernde Umstände zu. Schließlich verkündete das Gericht, nachdem es sich zur Urteilsberatung zurückgezogen hatte, das oben erwähnte Urteil.

Es waren zum Teil recht schwierige Fragen ge­wesen, über die sich die Geschworenen hatten ent­scheiden müssen, z. T. darüber, ob der General Miller gefangen gehalten worden sei, ob die Plewitzkaja hierbei Hilfe leistete, ob gegen General Miller Gewalttaten begangen worden feien oder ob man dem weißrussischen General eine Falle ge­stellt habe, wobei die Angeklagte mitschuldig fein könnte u. a. m. Das Strafmaß richtete sich danach, für welche Taten die Angeklagte als schuldig be­funden wurde. Das H ö ch st m a ß hätte auf lebenslängliche Zwangsarbeit lauten können, doch konnte auf diese Strafe nicht erkannt werden, weil die Geschworenen für mildernde Um- stände eingetreten waren. Die Veweisanträge der Verteidiger der Plewitzkaja waren von den Geschworenen als nicht stichhaltig verworfen wor­den. Besonders beeindruckt zeigte sich das Gericht von der wüMgen Haltung, die die Gattin des von der GPU. verschleppten und ermordeten weiß- russischen Generals Miller während des Prozeß­verlaufs eingenommen hatte.

Bretonische Separatisten vor Gericht.

Paris, 15. Dez. (DNB.) Am Mittwoch hat vor dem Strafgericht in R e n n e s ein interessanter Pro­zeß feinen Anfang genommen. Angeklagt sind der Direktor der National bretonischen Par­tei, Fran^oi^ Debeauvais, und der Chefredakteur der bretonischen AutonomistenzeitungBreiz-Ato", Oliver Mordel, weil sie durch Maueranschläge und Zeitungsartikel es unternommen hätten, die Unver­sehrtheit des französischen Nationalterritoriums zu beeinträchtigen. Beide Angeklagte hatten geschrieben.

daß die Bretagne ihre volle Blüte und Entwicklung nur dann erreichen könne, wenn sie von Frank­reich getrennt und eine unabhängige Republik und souveräner Staat werden würde. Der Präsident des Gerichtes betonte die schwerwie­gende Bedeutung dieser Angriffe in einem Augen­blick, wo Frankreich eine ernste Krise sowohl in seiner Wirtschaft wie auch in seinen Finanzen durchmache. In einem derartigen Augenblick könne Frankreich von seinen Staatsangehörigen keine Ungezogenheiten" vertragen. Der Präsident fragte daraufhin die Angeklagten, ob sie etwas zu ihrer Verteidigung zu sagen hätten. Debeauvais so­wie Mordet benutzten diese Gelegenheit, um ihv Programm und ihre Forderungen in längeren Aus­führungen darzulegen. Sie schlossen mit der For­derung, Frankreich müsse den Bretonen das bemili ligen, was es in den Friedensverträgen mit aus­ländischen Staaten bewilligt habe, nämlich das Recht auf die eigene Sprache und das Völkerrecht.

Der Staatsanwalt bezog sich auf die Notverord­nungen und besonders auf das Dekret vom 28. Mai 1938, das eine Beeinträchtigung des französischen Nationalgebietes unter Strafe ftellt, und forderte vom Gericht äußerste Strenge. Das Gericht wird am Samstag das Urteil fällen.

Aegypten

fetzt den Hüstnngsplan herab.

Kairo, 14. Dez. (Europapreß.) Erhebliche Ein­schränkungen gegenüber dem bisherigen Plan sieht der neue ägyptische Fünfjahres -- Rüstungsplan vor, der in der Dienstagfitzung des Nationalen Verteidigungsrats Aegyptens unter Vorsitz des ägyptischen Ministerpräsidenten Mo­hammed Mahmud Pascha angenommen mürbe. An Stelle der ursprünglich geplanten Auf­rüstung der Luftwaffe auf tausend.Flugzeuge sollen nach dem neuen Fünfjahresplan" nur 500 Flugzeuge unter einem Kostenaufwand von sechs Millionen ägypt. Pfund angefchafft werden. Außer­dem ist die Einrichtung einer Waffenfabrik, einer Munitionsfabrik und einer Fabrik für Flugzeug-Karosserien mit einem Ge- famtkostenaufwand von 700 000 ägypt. Pfund vor­gesehen.

Die Effektivstärke des Heeres soll nach dem Fünfjahresplan 50 000 Mann betragen und nicht, wie ursprünglich vorgesehen war, 100 000 Mann. Die Re serve soll sich auf 60 000 Mann belaufen. Dementsprechend sind die Gejamtkosten des auf fünf Jahre verteilten Rüstungsplans, die ursprünglich mit 46 Millionen ägypt. Pfund angesetzt waren, auf 20 Millionen Pfund vermindert worden. Der Funffahres-Rüstungsplan wurde mit dem Vor­behalt angenommen, daß seine Finanzierung aus Haushaltsmitteln möglich sei.

Das neue

jugoslawische Parlament.

Belgrad, 15. Dez. (Europapreß.) Am Mitt­wochabend wurde die Verteilung der Mandate in der neuen Skupsastina bekanntgegeben. Die Regie­rungspartei erhält danach 304, die Liste Ma­tschet 68 Mandate. Unter den Abgeordneten der neuen Skupschtina befindet sich auch der frühere Mi­nisterpräsident General Schiwkowitsch, wäh- rend sein Verbündeter und Parteigenosse, der frühere

4Vlo auslosbare Gchatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1938, Vierte Folge,

rückzahlbar zum Nennwert fn den Jahren 19531958

Zeichnungsangebot

Zur Fortführung der von der Reichsregierung übernommenen Aufgaben begibt das Deutsche Reich

RM. 1500 000000,- 41/2% auslosbare Schatzanweisungen von 1938, Vierte Folge.

Die Schatzanweisungen lauten über RM. 100, 500, 1000, 5000, 10000 und 20000.

Sie sind vom 1. November 1938 ab mit 4%% jährlich verzinslich. Die Zinsen werden halbjährlich am 2. Mai und 1. November j. I. gezahlt, erstmalig am 2. Mai 1939.

Die Schatzanweisungen dieser Folge werden in sechs annähernd gleich große Gruppen eingeteilt. Je eine dieser Gruppen wird zur Rückzahlung zum 1. November der Jahre 1953 bis 1958 ausgelost werden. Die Rückzahlung erfolgt zum Nennwert. Die Auslosungen finden in dem vor dem Rückzahlungstag endenden Vierteljahr statt. Die jeweils ausgeloste Gruppe wird im Deutschen Reichsanzeiger bekänntgemacht. Die Kündigung aller Schatzanweisungen dieser Folge oder von Teilen der Schatzanweisungen dieser Folge zu einem früheren Zeitpunkt, jedoch nicht vor dem 1. November 1943, bleibt Vorbehalten.

Den Zeichnern wird zur Wahl gestellt,

entweder die Ausfertigung der gezeichneten Stücke

oder deren Einlegung in ein Sammeldepot bei einer Wertpapiersammelbank

oder die Eintragung in das Reichsschuldbuch zu beantragen.

Die neuen Schatzanweisungen des Deutschen Reichs sind gemäß § 1807 BGB. mündelsicher.

Sie können nach Erscheinen im Lombardverkehr der Reichsbank beliehen werden und sind auch im Lombardverkehr bei der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) als Deckung zugelassen.

Die Einführung der 4%% Reichsschatzanweisungen von 1938, Vierte Folge, an den deutschen Börsen wird alsbald nach ihrem Erscheinen veranlaßt werden.

Die vorstehend bezeichneten

RM. 1500000000,- 471 % auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1938, Vierte Folge,

werden hiermit im Auftrage des Reichs durch das unterzeichnete Konsortium zur öffentlichen Zeichnung unter den nachfolgenden Bedingungen aufgelegt

geichnungsbedingungen

1. Der Zeichnungspreis beträgt

98%%

unter Verrechnung von Stückzinsen (siehe Ziffer 4). Die Börsenumsatzsteuer trägt der Zeichner.

2. Zeichnungen werden in der Zeit

vom 28. November 1938 bis 9. Januar 1939

bei den in der Anlage zu diesem Angebot genannten Banken, Bankfirmen und deren deutschen Zweigniederlassungen während der üblichen Geschäftsstunden entgegen- genommen.

Pie Zeichnung kann auch durch Vermittlung aller übrigen Bauten, Bankiers, Sparkassen, Äiwkasseu und Kreditgenossenschaften bei den Zeichnungsstetten vor- genommen werden.

Früherer Schluß des ZeichnungsgeschSfts bleibt Vorbehalten.

3. Die Zutellung erfolgt baldmöglichst nach Ablauf der Zeichnungsfrist und bleibt dem Ermessen der Zeichnungsstellen überlassen. Anmeldungen auf bestimmte Stücke können insoweit berücksichtigt werden, als dies mit dem Interesse der übrigen Abnehmer ver- trägltch erscheint. Ein Anspruch auf Zuteilung kann aus etwa vorzeitig eingezahlten Beträgen nur hergeleitet werden, soweit durch die Zeichnungsstellen die Berücksich­tigung der gezeichneten Beträge fest zugesagt worden ist.

4. Die Bezahlung der zugeteilten Schatzanweisungen hat spätestens

mit

und

Die Zeichner erhalten zunächst nichtübertragbare Kassenauittungen, gegen deren Rückgabe später die Stücke durch die Zeichnungsstellen ausgegeben werden.

zuzüglich 4 %% Stück­zinsen vom 1. 11. 1938 (einschl.) bis zum

40% in der Zeit bis zum 17. 1. 1939

20% 27. 1. 1939

20% 13. 2. 1939

restl. 20% 25. 2. 1939

und restl. 20% 25. 2. 1939 Zahlungstage

bei derjenigen Stelle, welche die Zeichnungen entgegengenommen hat, zu erfolgen. Teilzahlungen und Vollzahlung vor diesen Terminen sind zulässig; von den Zeich nungsstellen fest zugesagte Beträge können auch schon vom ersten Zeichnungstage ab beglichen werden. Bei Teilzahlungen werden im allgemeinen nur durch 100 teilbare Nennbeträge abgerechnet. Die Zahlung braucht er ft geleistet zu werden, wenn die Summe der fällig gewordenen Tellbeträge wenigstens einen Nennbetrag von RM. 100, ergibt. Auf Wunsch der Zeichner werden jedoch auch geringere Nennbeträge als RM. 100, abgerechnet werden.

5. Die Lieferung der 4y2% Reichsschatzanweisungen von 1938, Vierte Folge, erfolgt baldmöglichst.

Im November 1938.

Berlin, Bochum, Braunschweig, Bremen, Breslau, Chemnitz, Dresden, Düsseldorf, Essen, Frankfurt (Main), Halle (Saale), Hamburg, Karlsruhe (Baden), Köln, Leipzig, München, Oldenburg i. O., Schwerin (Meckl.), Stuttgart, Weimar, Wien.

Reichsbank.

Bank der Deutschen Arbeit A.G.

Commerz- und Privat-Bank Aktiengesellschaft.

Deutsche Bank.

Deutsche Landesbankenzentrale Aktiengesellschaft.

Dresdner Bank.

Reichs-Kredit-Gesellschaft Aktiengesellschaft.

Braunschweigische Staatsbank (Lechhausanstalt).

Eichborn & Co. E. Heimann.

Sächsische Staatsbank. C. G. Tri..kaus.

Deutsche Effecten- und Wechsel-Bank.

B. Metzler seel. Sohn & Co.

Vereinsbank in Hamburg.

Preußische Staatsbank (S e e h a n d l u n g).

Berliner Handels-Gesellschaft.

Delbrück Schickler L Co.

Deutsche Girozentrale Deutsche Kommunalbank.

Deutsche Zentralgenossenschaftskasse.

Hardy & Co.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Westfalenbank Aktiengesellschaft. Norddeutsche Kreditbank Aktiengesellschaft.

Bayet L Heinze. SächsischeBank.

Burkhardt L Co. Gebrüder Bethmann.

Frankfurter Bank.

Hallescher Bankverein von Kulisch, Kaempf & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien.

M. M. Warburg & Co. Kommanditgesellschaft.

Westholsteinische Bank, Altona.

Badische Bank. Pferdmenges & Co. I. H. Stein.

Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt. Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank.

Bayerische Staatsbank. Bayerische Bereinsbank.

Merck, Finck & Co. Seiler & Co.

Oldenburgische Landesbank A.-G.

8190 V

Mecklenburgische Depositen- und Wechselbank. Württembergische Bank.

Thüringische Staatsbank. LknMsch^

Oesterreichische Creditanstalt Wiener Bankverein.