mittelbar ins Freie führen, sind Lichtschleusen oder Vorhänge vor den Türen notwendig.
Für die Jnnenbeleuchtung von Fahrzeugen aller Art sind sinngemäß die gleichen Derdunkelungsmatz- nahmen zu treffen.
Sicherheitsmaßnahmen und Verantwortlichkeit.
Diejenigen Beleuchtungsanlagen und Lichtquellen, für die keine Derdunkelungsmaßnahmen getroffen werden, sind so außer Betrieb zu setzen, daß jede Betätigung durch Unberufene und jede versehentliche Betätigung verhindert wird.
Verantwortlich für die Durchführung der Der- dunkelungsmaßnahmen sind innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches im Werkluftschutz die Betriebsfüh- rder und Werkluftschutzleiter, im erweiterten Selbstschutz die Behördenleiter, Betriebsführer und Betriebsluftschutzleiter, im Selbstschutz die Hauseigentümer, Pächter, Mieter und Luftschutzwarte. Für die Verdunklung auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sind die für die Verkehrssicherheit sorgenden Dienststellen, für Fahrzeuge die Fahrzeughalter und Fahrzeugführer, im übrigen jeder Verkehrsteilnehmer verantwortlich.
Während der Derdunklungsübungen werden allabendlich die Derdunkelungsmaßnahmen geprüft und Mängel gegebenenfalls der Polizei gemeldet, der die Ueberwachung der Maßnahmen obliegt.
Der Zweck der Verdunkelungsübungen kann nur erreicht rüerden, wenn die ganze Bevölkerung einschließlich aller öffentlichen und privaten Betriebe die notwendigen Vorkehrungen mit größter Sorgfalt durchführt und während der Hebungen vorbildliche Derdunkelungsdisziplin walten läßt.
Mädel aus dem Zrauenhilfsdienst in der Arbeit der NSV.
NSG. Für alle Mädel, die sich zum Frauenhilfsdienst für Wohlfahrts, und Krankenpflege gemeldet haben, ergaben sich viele Möglichkeiten des Einsatzes in der praktischen Arbeit der NS.-Volkswohlfahrt. Die Angehörigen des Frauenhilfsdienstes können in den Dienststellen und Einrichtungen zur Entlastung der pflegerischen, fürsorgerischen und sozialpädagogischen Fachkräfte eingesetzt werden. Der Einsatz der Mädel, der auf zwei Jahre vorgesehen ist, kann erfolgen in den Gemeindestationen, in denen eine Hilfeleistung bei der Tätigkeit der Gemeindeschwester in Frage kommt, weiterhin in Kinüertagestät- ten, einschließlich Erntekindergärten, in Erholungsheimen für Mütter und Kinder, in Krankenhäusern, in denen NS - oder Reichsbundschwestern mit der Pflege beauftragt sind, sofern nicht durch die Schwe- sternorganisation Schwesternvorschülerinnen hier tätig sind, und schließlich in allen anderen Dienststellen der NS.-Volkswohlfahrt, sofern die Mädel durch bereits vorhandene Vorkenntnisse eine tatsächliche Entlastung der Fachkräfte bedeuten.
Die NSV. als Träger der Arbeit gewährt den in NSV.-Einrichtungen tätigen Frauenhilfsdienst- mädeln frei Wohnung, sofern die Mädel nicht wie bisher im Elternhaus oder bei Angehörigen wohnen können, außerdem freie Verpflegung, ein Taschengeld und einen im ersten Jahr fünfzehntägigen und im zweiten Jahr achtzehntägigen Urlaub. Ebenso werden die Beiträge zur Krankenversicherung von der NSV. bezahlt. Die bei den Dienststellen der NSV. beschäftigten Hilfsdienstmädel werden ohne weiteres durch die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Krankenpflege bei Unfällen erfaßt. DieBerechnungderTrennungsbeihilfe.
NSG. Wird ein Arbeiter auf Grund der Richtlinien zur Förderung der Arbeitsaufnahme für einen auswärtigen Arbeitseinsatz herangezogen, so wird die Trennungsbeihilfe nach den Unterstützungssätzen der Lohnklasse V gewährt. Wenn allerdings der Hausgemeinschaft noch Einkünfte zufließen, etwa durch den eigenen Erwerb der Ehefrau oder eines anderen Familienmitgliedes, so wird die Trennungsbeihilfe um den Betrag dieser Einkünfte insoweit gekürzt, als diese nach den Bestimmungen des Arbeitslosengesetzes überhaupt anrechnungsfähig sind. Nun machen die Bestimmungen über die Arbeitslosenunterstützung hinsichtlich der Hilfsbe-
dürftigkeit einen Unterschied zwischen dem Einkommen des Hauptunterstützungsempfängers selbst und dem Einkomrben seiner Familienangehörigen. Wahrend das erstere noch Abzug der gesetzlichen Lasten voll angerechnet wird, bleibt bei dem Einkommen der Angehörigen ein bestimmter Teil, bei Ehefrauen wöchentlich bis zu 15 Mark anrechnungsfrei. Bei einzelnen Arbeitsämtern sind Zweifel entstanden, ob die Ehefrau eines solcher Weise auswärts Beschäftigten als Hauptunterstützungsempfanger, oder nur als Angehöriger eines solchen zu gelten hat, d. h. ob das Einkommen der Ehefrau auf die Trennungsbeihilfe voll anzurechnen ist, oder nur mit dem Teil, der die Freigrenze übersteigt.
Der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hat sich in einem Rund erlasse für die letztere Auffassung entschieden und die Arbeitsämter entsprechend angewiesen. Zugleich macht der Erlaß noch darauf aufmerksam, daß Arbeitslosenunterstützungen, die an im Haushalt des auswärts Beschäftigten lebende Angehörige gewährt werden, auf die Trennungsbeihilfe ebenfalls anzurechnen sind. Für derartige Angehörige wird aber auch kein Familienzuschlog zur Trennungbeihilfe gewährt. Die Trennungsbeihilfe hat also keinen Einfluß auf die einem solchen Familienangehörigen gewährte Arbeitslosenunterstützung.
* * 8 2- Jahre alt. Am heutigen^Mittwoch, 14. September, kann Frau Charlotte Schäfer, Walltorstraße 30 wohnhaft, in körperlicher und aei- ftiqer Frische ihren 82. Geburtstag begehen. Der Jubilarin, die an allen Ereignissen unserer Zeit noch regen Anteil nimmt, auch unseren herzttchen Glückwunsch.
* *72 Jahre alt. Heute kann der Spenglermeister Christian Arnold, Asterweg 48 wohnhaft, in Frische und Gesundheit seinen 72. Geburts- tag feiern. Der Jubilar ist noch in seinem Beruf tätig. Unfern herzlichen Glückwunsch.
** Schulkinder in Tracht besuchen Gießen. Gestern weilten etwa 20 Schulkinder aus Vockenrod (Kreis Alsfeld), die sich auf einem größeren Schulausflug befanden, in unserer Stadt zu Gast. Die Gruppe der Schulkinder fiel deshalb sehr auf, weil die Mädchen durchweg in leuclstend bunte Tracht gekleidet waren. Die Kinder sahen reizend aus und fanden die allgemeine Bewunderung all derer, die der Gruppe begegneten.
* * V o n einem Auto angefahren. Am gestrigen Dienstag gegen 10 Uhr ereignete sich an der Ecke Kirchenplatz^Kaplaneigasse ein Verkehrsunfall. Dort wurde ein hiesiger Handwerksmeister, der auf seinem Fahrrad fuhr, von einem Auto angefahren. Dabei wurde der Radler so erheblich verletzt, daß er nach der Chirurgischen Klinik verbracht werden mußte.
Aus den Gießener Gerichtssälen.
Anerkennung des Urteils.
Der im Wilderer-Prozeß Odenweller wegen fortgesetzter gewerbsmäßiger Hehlerei und schwerer mittelbarer Falschbeurkunoung zu 1 Jahr und 10 Monaten Zuchthaus, sowie 5 Jahren Ehrverlust verurteilte Angeklagte Lauer, der sofort nach der Urteilsverkündung verhaftet wurde, hat nunmehr das Urteil anerkannt.
Vezirksschöffengencht Gießen.
Ein Opfer seiner Spiel- und Wettleidenschaft wurde der H. S. aus Emmerich, zuletzt in Friedberg wohnhaft. Seit Jahren ist der Angeklagte, der sonst keinen ungünstigen Eindruck macht, dieser üblen Sucht verfallen. In bunter Reihenfolge gewann und verlor er. Oesters waren seine alten Eltern gezwungen gewesen, für ihren Sohn Spielschulden zu bezahlen.
Vor einiger Zeit erhielt der Angeklagte eine Anstellung in Friedberg, wo man von seiner Spiel- leidenschast nichts wußte. Hier hatte er Gehälter auszuzahlen. An einem Samstag im Juli arbeitete er mit den anderen Angestellten bis in die späten Abendstunden hinein. Er wurde mit seinen Arbeiten nicht ganz fertig und hatte noch einen Geldbetrag in Höhe von 1280 Mark in Händen. Da er das Gsld nicht verschließen konnte, nahm er es mit nach Haufe. Am Sonntagnachmittag arbeitete er wieder mit seinen Arbeitskameraden. Auch dabei lieferte er das Geld nicht ab. Später fiel ihm ein, daß er auf einem Frankfurter Wettbüro eine Wette abgeschlossen hatte. Er fuhr deshalb nach Frankfurt, und er mußte auf dem Wettbüro feststellen, daß er verloren hatte. Er wollte seinen Verlust aus- gleichen und setzte auf verschiedene Pferderennen, die an diesem Tage gelaufen wurden. Er hatte an eigenem Gelbe 40 Mark bei sich. Als diese nicht ausreichten, griff er die 1280 Mark an, die ihn nichts angingen. Schließlich hatte er an diesem Nachmittag 120 Mark verpulvert. Da er nicht wußte, wie er das Geld ersetzen konnte, war nun seine Not groß. Da sah er im Frankfurter Bahnhof das Schild des v-Zuges nach Baden-Baden. Er hielt dies für einen Wink des Schicksals und fuhr nach Baden-Baden. Dort spielte er zuerst im Kübus- faal des Kasinos. Ohne die Spielregeln zu kennen, spielte er darauflos, immer von dem Bestreben getrieben, seinem Betrieb die volle Summe zurück- zahlen zu können. Der Verlust wurde aber immer größer. Er übernachtete in Baden-Baden und spielte am nächsten Tage im Roulettesaal, Aber auch da verlor er mehr, als er gewann. Er blieb noch eine Nacht. Am nächsten Tage verlor er alles und stand nun mittellos da. Die Spielbank lieh ihm das Geld
für ein Telephongespräch nach Friedberg, wo er mit seiner Braut sprach. Seine Braut schickte ihm sofort das Reisegeld. In Friedberg angekommen, legte er vor der Polizei sofort ein umfassendes Geständnis ab.
Auch in der gestrigen Hauptverhandlung vor dem Bezirksschöffengericht war der Angeklagte im vollen Umfange geständig. Der Staatsanwalt beantragte gegen ihn wegen Unterschlagung eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten. Das Gericht verurteilte ihn antragsgemäß. Im Hinblick auf fein Geständnis rechnete es ihm die volle Unter- suchungshast in Höhe von einem Monat und zehn Tagen an.
Der Angeklagte legte hinsichtlich der Strafhöhe Berufung ein.
Große Strafkammer Gießen.
Wegen Sittlichkeitsverbrechen hatten sich der Andreas Fey aus Vilbel und drei weitere Angeklagte gestern vor der Großen Strafkammer zu verantworten. Der Angeklagte Fey, ein bereits vorbestrafter Jugendverderber, erhielt wegen Verbrechens und Vergehens gegen §§ 176 I. Ziff. 3, 175 StGB, eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren und drei Monaten. Der Angeklagte H. erhielt wegen Vergehens gegen § 175 StGB, eine Gefängnisstrafe von drei Monaten. Ein weiterer Angeklagter.mußte mangels Beweises freigesprochen werden. Das Verfahren gegen eiben vierten Angeklagten, der entschuldigt fehlte, wurde abgetrennt. Die Verhandlung fand unter Ausschluß der Oeffent- lichkeit statt.
Weiter wurde die Berufung des F. R. aus Butzbach, der wegen Gebrauchmachens einer verfälschten öffentlichen Urkunde und Vergehens gegen das Krafts ahrzeug gesetz zu einer Gefängnisstrafe von neun Monaten verurteilt worden war, verhandelt. Der Anklage lag folgender Tatbestand zugrunde:
Der Angeklagte befaß im Jahre 1936 einen Opelwagen, den er Ende d. I. als Schlachtauto nach Frankfurt o. M. verkaufte. Um die gleiche Zeit kaufte der Angeklagte von dem Zeugen I. einen gebrauchten Wagen, der jedoch schon eine Zeitlang abgemeldet war. An diesem Wagen befestigte er das alte Nummernschild des verkauften Wagens und unternahm mehrere Fahrten.
In der gestrigen Berufungsverhandlung bestritt der Angeklagte jede Schuld. Seine Einlassung ging dahin, er habe sich nach einer Anfrage beim Kreisamt für berechtigt gehalten, das alte Nummernschild an dem gekauften Wagen anzubringen, lediglich, um damit von dem Kaufort nach HaNse bzw. zur Zulassung zu fahren. Auch habe er den Wagen noch
am gleichen Tage beim Kreis amt Friedberg Wtt Zulassung anmelden wollen. Er sei deswegen in Friedberg gewesen und habe sich Anmeldeformulare gekauft. Es sei jedoch schon zu spät gewesen, so daß er nicht mehr habe antcmmen können. Dann habe er den Wagen nur noch einmal gefahren, und zwar habe er wieder nach Friedberg zur Zulassung fahren wollen. Unterwegs sei der Wagen liegen geblieben und habe abgeschleppt werden müssen. Zu Hause sei er repariert worden. Außer diesen habe er lediglich noch eine Fahrt' nach Frankfurt, jedoch auf Anordnung und in Begleitung eines Pollzerbeamten. unternommen.
Die Darstellung des Angeklagten wurde durch die Beweisaufnahme widerlegt. Es konnte einwandfrei festgestellt werden, daß der Angeklagte den Wagen zu verschiedenen größeren Fahrten, darunter sogar zu einer Fahrt nach Düsseldorf, benutzt hatte. Ueber- dies ist der Angeklagte von einem bei ihm beschäftigten Zeugen mehrere Male darauf aufmerksam gemacht worden, daß er den Wagen ohne Zulassung nicht fahren dürfe. Bei dieser Sachlage hatte das Gericht feine Veranlassung, das Urteil des Vorderrichters abzuändem, und es wies die Berufung als unbegründet zurück.
Ohne Erfolg blieb auch die Berufung des W. Sch. aus Gießen, der vom Schöffengericht wegen Betrugs und Urkundenfälschung unter Zubilligung mildernder Umstände zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden war. Der Angeklagte war im Marburger Bezirk als Vertreter einer Herdplatte Nfirma in Hildesheim tätig und unterstand als solcher einem Generalvertreter, der in Gießen feinen Sitz hat. Der Angeklagte hatte seine auf. genommenen Bestellungen an diesen weiterzüleiten. Dieser gab sie an die Firma weiter, worauf Liefe, rung und Auszahlung der Provision erfolgte. Im Januar d. I. hatte der Angeklagte in Marburg mehrere Interessenten aufgesucht, jedoch keinen Auftrag erhalten. Dies hinderte ihn nicht, die Bestellzettel mit dem Namen dieser Leute zu fälschen und einzusenden. Daraufhin wurde ihm die Pro- v'ision von dem Generalvertreter ausgezahlt. Als der Generalvertreter die angeblich bestellten Platten den „Kunden" aushändigen wollte, kamen die be. trügerischen Manipulationen des Angeklagten ans Licht.
In der gestrigen Hauptoerhandlung gab der Angeklagte zu, die Unterschriften gefälscht zu haben. Er behauptete jedoch, dies sei auf Anweisung des Generalvertreters erfolgt zu dem Zwecke, sich auf diese Weise in Gießen einen größeren Poften Platten auf Lager legen zu können, weil die Lieferung von der Zentrale sehr schleppend vonstatten gegangen sei. Aus diesem Grunde habe er den Generalvertreter auch gebeten, vorläufig, bis zum Verkauf der Platten von der Zahlung der Provision Abstand zu nehmen. Er habe auch keine Provision dafür erhalten.
Die Darstellung des Angeklagten wurde jedoch von dem damaligen Generalvertreter widerlegt. Die Kammer hielt die Schuld des Angeklagten für er- wiesen und wies die Berufung ebenfalls zurück.
Amtsgericht Gießen.
Der Gastwirt L. aus Gießen hatte wegen lieber- tretung des Gaststättengesetzes einen Strafbefehl erhalten, gegen den er Einspruch einlegte. Er besann sich aber dann doch eines anderen und erschien nicht zu der gestern vor dem Einzelrichter anberaumten Hauptverhandlung. Es blieb demgemäß bei dem Strafbefehl.
Enteneier müssen gekennzeichnet sein.
LPD. Frankfurt a. M., 13. Sept. Der Verkauf von Enteneiern in Ladengeschäften ist an gewisse Vorschriften gebunden. Ein Geschäftsmann erhielt vom Amtsgericht eine Geldstrafe, weil er gegen diese Bestimmung gefehlt hatte. Er hatte es unterlassen, an dem Behältnis, in dem die Enten- eier sich befanden, einen Hinweis anzubringen, wie Enteneier vor dem Gebrauch zu behandeln sind. Außerdem verstieß er gegen die Stempelvorschrift. Enteneier müssen eine deutliche, unverwischbare Aufschrift „Enteneier" tragen.
DerRannvomgrauenLastwagen
Erzählung von K. N Neubert.
Ein schwerer Lastwagen mit Anhänger rollte über die Landstraße. „Güterfernverkehr" war auf dem Firmenschild an der Seite zu lesen. Am Steuer saß ein noch junger Mann. Ein nachdenklicher Zug war in seinem Gesicht, das von Wind und Wetter gebräunt war. Jetzt würde bald das einsame Gehöft auftauchen, wo Otto, sein Beifahrer, eine Mädchen hatte. Heute war Otto nicht mit. (£in anderer saß neben Franz. Otto war heute nicht zum Dienst erschienen. Man brauchte nicht zu halten beim Gehöft.
Als sie mal mit einer Panne vor dem Gehöft liegen geblieben waren, hatte Otto das Mädchen kennengelernt. Otto war immer der glücklichere bei den Mädchen gewesen. Franz hatte ihm neidlos in Mecklenburg die Lina und in Schlesien die Hanne gegönnt, nur bei der Trude war es ihm nahe gegangen, denn die gefiel ihm selber. Aber er hatte nie davon gesprochen. Stumm hatte er dagesessen, wenn sie auf der Rückfahrt am Abend hinter dem Gehöft hielten und Otto ins Birkenwäldchen hin- überlief, wo das Mädchen wartete.
Ob er nicht doch hielt? Trude würde vielleicht den Lastwagen sehen und sich wundern, daß er heute vorbeifuhr. Das Birkenwäldchen war schon zu sehen. Er fuhr langsamer. Drüben auf dem Feld stand das Mädchen und winkte. Er hielt an. Als sie den Lastwagen auf der Landstraße halten sah, kam sie schnell herbeigelaufen. Wie hübsch sie aus- sah! Der Wind hatte ihr blondes Haar zerzaust, ihre Wangen hatten eine frische Farbe, unter dem Dirndlkleid wölbte sich ihre junge, feste Brust. Aber das Aufleuchten, das Franz manchmal in ihren Augen gesehen hatte, wenn Otto neben ihm saß, vermißte er diesmal. Ihr Blick fragte nach Otto: „Er ist krank!" sagte er, und sie war erschrocken. Wie gern sie Otto haben mußte! Er spürte wieder leine hoffnungslose Zuneigung für sie. „Nur keine Angst, Fräulein", meinte er, unsicher lächelnd, vielleicht fährt er dos nächstemal schon wieder mit."
Der Lastwagen setzte sich in Bewegung. Das Mädchen lief plötzlich neben ihm her. „Wann kommen Sie zurück?" rief sie. „Heute abend!" antwortete Franz.
„Warten Sie auf mich am Birkenwäldchen."
Es war schon spät am Abend, als Franz auf der Rückfahrt ein paar hundert Meter hinter dem Gehöft den Lastwagen anhielt. „Wart hier!" sagte er zum Beifahrer und sprang vom Sitz. Langsam ging er
in die Dämmerung hineiy. Ein Vogel rief im Gehölz. Es roch nach Wald und Erde. Hier war Otto immer gegangen, fiel ihm ein. Da sah er das Mädchen. Sie kam rasch den Weg heran. „Geben Sie ihm dies!" sagte sie, noch ein wenig außer Atem vom Laufen, und drückte ihm ein Päckchen in die Hand. „Es ist nur eine kleine Liebesgabe", flüsterte sie.
„Ich werde es ihm geben!" Seine Stimme klang heiser.' Sie dankte ihm und huschte davon. Und er kam mit schwerem Schritt zum Lastwagen zurück, wo der Beifahrer eine gutmütig-dumme Bemerkung machte, weil es so schnell gegangen war. „Quatsch nicht. Das ist Ottos Mädel. Verstanden?"
Franz war fassungslos, als er am nächsten Tag hörte, daß Otto gestorben sei. Eine Blutvergiftung war zu spät erkannt worden. Nie mehr würde Otto mit ihm fahren? Nie mehr auf nächtlicher Fahrt die letzte Zigarette mit ihm teilen? Nie mehr auch — fiel ihm ein, und es würgte ihn im Halse — vor dem Gehöft am Bitkenwäldchen halten und zu Trude gehen?
Das Mädchen wußte noch nichts. Vielleicht sah sie in diesen Tagen manchmal von ihrer Arbeit im Felde oder im Haus auf und blickte auf die Landstraße, ob nicht der große, graue Lastwagen vorbeikam?
Eines Mittags hielt er vor dem Gehöft. Er hatte das Mädchen nicht auf dem Feld entdecken können. Nun ging er in das Haus. Neben der Landwirtschaft betrieb der Besitzer des Gehöftes auch einen kleinen Ausschank. Franz ließ sich ein Bier geben und plauderte mit der Frau, die es ihm gebracht hatte. Er war schon unruhig. „Wo ist denn das Mädchen, das hier —, ich meine die Trude?"
Die Frau blickte ihn rasch und wie prüfend an. „Meine Nichte? Die ist mit dem Rad fort." Franz erhob sich. „Wollen Sie was von ihr?" fragte die Frau. — „Sagen Sie ihr, daß jemand da war."
Die Frau folgte ihm zur Tür. „Wer?" wollte sie wissen.
„Der Mann vom grauen Lastwagen!" rief Franz und sprang die Stufen herab.
Am selben Abend, auf der Rückfahrt, hielt er an der alten Stelle. Das Mädchen war schon da. „Wie geht es ihm?" fragte sie angstvoll. Er holte das Päckchen aus seiner Tasche hervor. Sie erschrak.
„Ich konnte es ihm nicht mehr geben", sagte er.
Sie griff nach seinem Arm. „Was ist denn ...?" rief sie leise und mit einer Stimme, die ihn zittern machte.
Schonend, wie er es eben vermochte, sprach er von Ottos Tod. Sie schien zu wanken, er stützte sie.
und langsam ließ sie sich zu Boden, hockte im Wiesenrain und meinte.
„Hören Sie mich doch!" fing er wieder an., Er setzte sich zu ihr. „Ich weiß, Sie haben ihp sehr geliebt, aber — Sie sind auch jetzt nicht allein."
Sie trocknete die Tränen, sah ihn mit einem seltsamen Ausdruck an und sagte: „Nein, ich bin nicht allein. Ich werde ein Kind von ihm haben."
Wie erstarrt hockte er neben ihr Alles, was er ihr hatte sagen wollen, verschloß sich in ihm. „Er wollte mich doch heiraten", sprach sie leise weiter. „Oder denken Sie, daß ich es jetzt nur so sage. Oder daß er ...?" Und als wäre sie selher erschrocken über solchen Gedanken, der das Andenken des Toten verdunkelte, rief sie: „Nein, nein, niemand kann das denken".
„Was werden Sie jetzt tun?" fragte er nach einer Weile. „Ich weiß es nicht, will auch gar nicht daran denken. Sie sehen ja, wie rasch man sterben kann." Sie erhob sich nun. „Gute Nacht!" sagte sie und gab ihm die Hand, die kalt war.
Er rang nach Worten. Dann sagte er nur: „Aber Sie werden nichts lliwernünftiges tun?"
Sie lächelte, und er konnte dies Lächeln lange nicht vergessen. „Nein, nichts — Unvernünftiges!" Und sie ging ein wenig schwankend, und er sah ihr nach, als wollte er ihr jeden Augenblick nachstürzen, dann drehte er sich aufatmend um und rannte zum Lastwagen zurück.
Ohne Aufenthalt fuhr er bas nächstemal am Gehöft vorbei. Als er nach Wochen wieder einmal diese Tour hatte, sah er das Mädchen auf der Wiese beim Heumachen. Sie winkte nicht, er hielt nicht an. Sie schien aber den grauen Lastwagen erkannt zu haben. Regungslos sah sie ihm nach ...
Die Monate vergingen. An einem Regentag, der die Landstraße glitschig machte, hatte er einen Unfall und mußte ins Krankenhaus. Hier dachte er oft an das Mädchen. Als er nach langer Zeit wieder an beim Gehöft vorbeifuhr, war schon Frühling. Er fuhr langsam und blickte sich um. Ob es ein Junge -war, mußte er benfen. Er hielt vor dem Ge- Höft an, wie er es sich im Krankenhaus vorgenommen hatte, und trat in die Gaststube. Die ^rau kam aus der Küche und sprach mit ihm. Und plötzlich erschien auch das Mädchen. Vielleicht hatte seine Stimme sie herbeigelockt.
Die Frau fuhr das Mädchen unwirsch an, und Trude verschwand wieder. Sie sah etwas schmal aus und blaß. Ihr Blick war schüchtern zu Franz ge« fonftmcn. „So, so", dachte er und ärgerte sich. Die Frau sollte mit Trude anders reden. Als er wieder draußen war, huschte das Mädchen aus dem Tor
bogen. Er eilte ihr nach. Sie standen am Zaun. „Wie gehts denn? Mädel ober Junge?"
Sie nickte. „Ein Junge!" Er machte eine Kopfbewegung zum Haus hin: „Haben Sie es jetzt schwer hier?"
„Nein", flüsterte sie, „ich bin zufrieden." Vor der Tür erschien die Frau, und das Mädchen gmg rasch in den Hof zurück.
„Auf Wiedersehen! rief er. Die Frau sollte es hören. Sie blickte ihn mürrisch an. Er schwang sich fröhlich auf den Lastwagen.
Von nun an hielt Franz den Wagen an, wenn er sie auf dem Felde erblickte, und sie kam rasch heran- gelaufen. Der Wind hatte ihr blondes Haar zerzaust, und ihre Wangen waren schon wieder gerötet. Leuchteten ihre Augen nicht, wenn er vor ihr stand? Einmal hatte sie den Kinderwagen bei sich. Er stieg vom Sitz und beugte sich über den Kleinen. „Das ist also der kleine Mann!" sagte er. Sie lächelte verlegen. Das Kind patschte mit den Händchen in das Männergesicht. Als er sich aufrichtete und das Mädchen anblickte, war auch er verlegen. „Ich muß Ihnen etwas sagen", fing er an. „Schon damals wollte ich ..., aber ..." Wie sie ihn ansah, konnte er nicht weiter. ,,Heute abend", stotterte er' los, „werden Sie an jeher Stelle sein?"
Es war ihr wohl nicht recht. „Was wollen Sie mir denn sagen?" fragte sie. — „Daß ich Sie gern hab', schon lange."
Sie stand mit tiefgeröteten Wangen da, nach Worten suchend. Ein Gespann fuhr gerade vorüber. Plötzlich griff sie nach dem Kinderwagen wie nach einem Halt und ging davon. „Heute abend!" rief er ihr nach. Sie war ganz verwirrt.
Aber abends kam sie doch ins Birkenwälochen. Und Franz konnte weitersprechen. Jetzt ging es besser. Sie waren allein, und es war schon dunkel. — „Und das Kind!" seufste sie.
„Er mar mein bester Freund. Wenn wir heiraten, soll sein Kind es nicht schlechter haben als —" Aber das sprach er nicht aus. Er lächelte und hörte ruhig das leise Weinen des Mädchens. Es war ein Wei« nen, in dem das Glück sich erst begreifen.mußte.
Lochschulnachrichten.
Dr. phil. Wilhelm Finsterwalder von der' Universität Frankfurt a:M., der dort feit 1932 die historischen Hilfswissenschaften in Vorlesungen und Hebungen vertrat, erhielt die Dienstbe-zeichnung nb. ao. Professor. Finsterwalders Veröffentlichungen betreffen in der Hauptsache Geschichte des Mittel« alters, besonders Kirchengeschichte.


