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Montag, si.Zuli 1958

Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Oberhessen)

die in

Das Erlöschen der Familienfideikommisse

, von

allen Teilen des Landes eintre enDen mcewun^n . y u i * < ; 2

vermindert anfrlten.. 3n fi a if a würbe, auf «men mann »«ä> hat Rangsdorf und

Sonntag kam es in Jenin zu einem

lenderjam^- zweierjunge*

Schnitt III der Verordnung sieht neben dem ir chtungsdarl?hen auch Einrichtung s z u - ÜH f e vor an Landarbeiter und an ländliche niiwerker. die nach dem 31. Dezember 1933 ge- lc et haben, wenn mindestens einer der beiden -gotten in den letzten fünf Jahren ununterbro-

i als Landarbeiter oder als ländlicher j)anb=

Berlin, 9. Juli. (DNB.) Das Gesetz über das i Erlöschen der Familienfideikommisse i und sonstiger gebundener Vermögen vom 6. Juli 1938 (RGBl. I Nr. 107 vom 8. Juli) bedeutet einen wichtigen Schritt vorwärts auf dem durch das Reichserbhofgesetz gekennzeichneten Wege national- , ozialistischer Agrarpolitik. Ziel dieser Politik ist die Erhaltung und Neubildung eines gesunden, selbst- verantwortlch wirtschaftenden Bauerntums, das die beste Gewähr für die Gesunderhaltung von Volk und Staat bietet. Auf dem Wege zur Erreichung dieses Zieles konnte auch nicht Haltgemacht werden vor jenen bodenrechtlichen Bindungen, die, in einer vergangenen Zeit wurzelnd, nicht so sehr dem Wohle der Dolksgesamcheit als vielmehr dem Glanz und der wirtschaftlichen Sicherstellung einzelner Fami­lien zu dienen bestimmt waren. Freilich hatte schon Artikel 155 der Weimarer Verfassung die Aufhebung jener Bindungen vorgesehen, doch waren auf Grund der hier gegebenen programmatischen Vorschrift nur wenige Länderregierungen zu einer sofortigen Auflösung der Fideikommisse und der onstigen gebundenen Vermögen, (Lehen, Stamm­güter, Hausvermögen und bergt) geschritten. In den meisten Ländern, insbesondere in Preußen, hatte man sich damit begnügt, den allmählichen Wegfall sideikommissarischer und ähnlicher Der- mögensbirrdungen vorzuschreiben, so daß am 1. Ja­nuar 1938 im Altreich 910 gebundene Vermögen mit einem Grundbesitz von rund 1500 Hektar noch nicht der endgültigen Auflösung zugeführt waren.

Das Gesetz vom 6. Juli 1938 beseitigt außerhalb des Reichserbhofgesetzes stehende Bindungen, indem es für den 1. Januar 1939 das Erlöschen der noch bestehenden Fideikommisse und sonstiger gebundener Vermögen anordnet. Die bisher gebundenen Ver- , mögen werden freies Eigentum in der Hand ihrer Besitzer, die auch nicht zu Gunsten des nächsten , Folgers nach Art eines Vorerben in der Verfügung : über das Vermögen beschränkt bleiben. Sie dürfen auch nicht m anderer Gestalt durch Bildung von Waldgütern oder Land-, Wein- und Deichgütern mit landesgesetzlichem Anerbenrecht aufrechterhalten wer-

Reichsbahn der Geltungsbereich der Netz- k arte für die ganze Reichsbahn (alle Netze) auf die von der Deutschen Reichsbahn in Oesterreich be­triebenen Bahnlinien ausgedehnt. An der Erweite­rung nehmen auch die vorher gelösten Kar­ten teil, die über den 14. Juli hinaus gelten. Den Netzkarten für die ganze Reichsbahn wird em Einlegeblatt beigegeben, das alles Nähere über die Benutzungsmöglichkeiten enthält. Durch die Ein­beziehung der Strecken in Oesterreich erweitert sich der Geltungsbereich der Netzkarte um rund 6000 Kilo­meter. Trotzdem wird der Preis der Netzkarte nicht erhöht.

den. Die Güter dieser Art werden aufgehoben, wo­durch auch bei ihnen die außerhalb des Reichserbhof­gesetzes stehenden bodenrechtlichen Bindungen be­seitigt werden.

Jerusalem, 10. Juli. (Europapreß.) Während die ausgedehnten militärischen Maßnahmen Der Mandatsverwaltung, verbunden mit der Verhän­gung des Belagerungszustandes, in den Unruhe- qebieten sich vorläufig als Damm gegen neue grö­ßere Terroakte erwiesen haben, zeigen die aus allen Teilen des Landes eintreffenden Meldungen

zwischen englischen Truppen und arabischen Natio­nalisten; letztere konnten jedoch in der Dunkelheit entkommen. Weiter wurde eine englische Militär­patrouille auf der Straße NablusJenin beschossen. In der Nähe von Haifa wurde ein Lastkraft­wagen mit jüdischen Polizisten unter Feuer genom­men; hierbei wurde ein Polizist schwer verwundet. Mehrere Feuerüberfälle auf arabische Dörfer und jüdische Siedlungen werden außerdem gemeldet. Die verhafteten Mitglieder der Neuzionistischen Vereinigung, insgesamt etwa hundert, sind in das Internierungslager bei Acre überführt worden.

Mit dem Erlöschen der Fideikommisse erlöschen auch alle Anwartschafts- und Anfall­rechte. Die Anwärter und Anfall-Berechtigten haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Entschädi­gung. Nur in besonderen Fällen kann ihnen zur Vermeidung unbilliger Härten von dem Fideikom- mißgericht eine solche Entschädigung zugesprochen werden. Auch Versorgungs- und Abfindungsan­sprüche der Angehörigen des Besitzers kommen nicht zur Entstehung, jedoch werden Ansprüche dieser Art, die bereits vor dem Erlöschen entstanden sind, aufrechterhalten.

Um eine japanisch-britische Verständigung.

Tokio, 9. Juli. (DNB.)Tokio Nishi Nishi" meldete, Außenminister U g a k i habe dem britischen Botschafter in Tokio, C r a i g i e , vorgeschlagen, eine Verständigung der beiden Länder auf der Basis einer Anerkennung der britischen Inter­essen in China herbeizuführen. Auf den Bericht Craigies hin habe der englische Außenminister wissen lassen, daß England den Vorschlag begrüße, aber auch erwarte, daß Japan die britischen Interessen prak­tisch wahre. Im Verlaufe mehrerer Aussprachen mit Craigie habe der Außenminister unmißverständ­lich erklärt, daß eine einseitige Stellung­nahme Englands im Chinakonflikt und die Unterstützung Tschiangkaischeks die Anbahnung beste- rer Beziehungen erschwere. Japan erwarte also auch ein Entgegenkommen Englands. Hierzu habe Halifax noch nicht Stellung genommen.

Das Espadgn-Gebirge im Brenn­punkt der Kämpfe.

Stiftungen, die aus Anlaß der Fideikom- imißauflöfung bisher errichtet worden sind, müssen ihren land- ober forstwirtschaftlichen Grundbesitz bis zum 1. Januar 1941 veräußern, um ihn wieder der Bewirtschaftung durch selbstverantwortliche Bauern unb Landwirte zuzuführen. Hiervon können jedoch Ausnahmen bewilligt werden, wenn die Stiftung besondere Kulturwerte (z. B. kulturhistorische Bau­werke) ober gemeinnützige Einrichtungen zu erhalten hat. Auch zur Sicherung van Ansprüchen aus Ar- beits- unb Dienstverhältnissen können künftig noch Stiftungen errichtet werden, wobei jeboch jede Zu­weisung von lanb- ober forstwirtschaftlichen Grund­stücken der Genehmigung bedarf. Für eine gewisse Übergangszeit gestattet das Gesetz ferner, von be­stimmten Erfordernissen für die Zulassung einer Be­sitzung als Erbhof Ausnahmen zu machen, o- weit "dies zur Sicherung bedeutsamer kultureller Werte erforderlich ist ober wenn besonders hervor­ragende Verbienste um^ den nationalsozialistischen Staat vorliegen.

Um bie orbnungsmäßige Bewirtschaftung der Fideikommißwälder sicherzustellen sieht bas Gesetz die Bildung unter staatlicher Aufsicht stehender S ch lltz f o r st e n vor. Eine andere Form der Waldsicherung ist nicht mehr zugelassen.

träge zu stellen sind.

Ausdehnung der Reichsbahn-Netzkarte auf Oesterreich.

Berlin, 9. Juli. (DNB.) Am 15. Juli wirb im Zuge ber Angleichung der Personentarife der vor­mals österreichischen Bundesbahnen an die Tarife ber

Prags Taktik in der Aationatttätenfrage Sotten die nicht-tschechischen Volksgruppen vor vollendete Tatsachen, gestellt werden?

Reue Ehestands- und Eintichiungsdarlehen für die Landbevölkerung.

ihr tätig zu sein beabsichtigt. Der Einrichtungs- hiiß beträgt 400 RM., wenn beide Ehegatten btm lebten fünf Jahren ununterbrochen als Land­

lasten. .

Die tschechische Presse vom Sonntag zeigt ganz deutlich, daß sich die Haltung in ber Nationalitäten­frage auf tschechischer Seite immer ablehnen­der gestaltet. Das linksgerichteteCeske Slovo , das gute Beziehungen zur Prager Burg unterhalt, schreibt, bei allem, was unternommen werde, han­dele es sich darum,die st a a t l i ch e E i n h e 11 und die Unabhängigkeit des de mokr at^ jchen Regimes" zu erhalten. Das Blatt stellt

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M 1 au*f die einmaligen unb laufenden Kinderbei-

'ie-1 gewährt. t _.r .

.....................

Berlin, 10. Juli. (DNB.) Der Zielstrecken- Segelflugwettbewerb des NSFK. brachte am Sonn­tag dank günstiger Wetterlage gute Erfolge. Als erster Teilnehmer traf Flugkapitän Hanna R eit > ch lauf dem Flugplatz Breslau-Gundau em. 3njöran benburg startete Wagner von ber NSFK.- 1 Gruppe 6 unb in Rangsborf die Wettbewerbsteil- I nehmer Beck von ber NSFK.-Gruppe 15, Kurt «Schmibt von ber NSFK.-Gruppe 16, Wiese - 'höfer (DDL.), H o f m a n n ^n^r^N^FK,-

Prag, 10. Juli. (DNB.) In der vergangenen i Woche sinb in den Beratungen über bie Neuordnung i der Nationalitätenfrage in ber Tschecho-Slowakei . keinerlei irgendwie greifbare Fortschritte- erzielt worden. Der Sechserausschuß, eineExpertenkom­mission" der sechs tschecho-slowakischen Regierungs­parteien, befaßte sich unter dem Vorsitz des Senats- präjibenten Dr. Soukup mit den im Sprachengesetz beantragten Aenderungen, die in Form einer Ge- setzesnovelle dem Abgeordnetenhaus als Bestandteil der Lösung ber nationalpolitischen Fragen vorgelegt werben sollen. Dieses Gesetz bedarf zu seiner An­nahme in beiben Häusern ber Nationalversammlung einer Dreioiertel-Mehrheit. Die Regie­rungskoalition verfügt über 161 Stimmen ohne bie nationale Vereinigung. Zur Annahme bes Spra­chengesetzes müßten aber mindestens 181 Stimmen dafür abgegeben werden. Wird die Regierungs­mehrheit außer von der nationalen Vereinigung entweder van den Kommunisten oder der äußersten Rechten unterstützt, so konnte ein solches Gesetz auch ohne Zustimmung ber Su- betendeutschen Partei ober ber übrigen nicht koa­lierten Volksgruppen burchgebracht werben.

Eine amtliche Melbung besagt, daß ber Minister- präfibent zu Beginn ber Woche bireft m 11 h e m ,Sechserausschuß" in Fühlu n g treten wirb unb die Regierung über Nationalitätenfragen auch mit weiteren Vertretungen b e r Opposition verhandeln wirb, b. h. also mit der Stribrny-Liga (rechts gerichtet), der äußersten Rech­ten und den Kommunisten. Aus tschechischen Presse geht weiter hervor, daß die Absicht besteht, das Parlament etwa um den 20. Juli einzu- berufen unb ihm bte Entwürfe ber Regierung zur Regelung vorzulegen. In ber tschechischen Presst auffallenderweise überhaupt Nicht bie Rebe bavon, daß vorher ein Einvernehmen mit den Volksgruppen über bie Regelung hergestellt wirb. Dies würbe aber im Wiberspruch ZU der Mel­dung vom 4. Juni stehen, in der es heißt, die Schlußredaktion des Natlonalitatenstatuts bleibe selbstnerständlich weiter offen, um es a l l en Ra­tio n a l i t ä t e n g r u p p e n z u e rmogl tchen, ihren Standpunkt einzunehmen, bevor der endgül­tige Tert in den Gesetzentwurf emgeoaut roirö ber von ber Regierung bem Parlament vorgelegt : wirb. So entsteht ber Einbruck, daß ^ Regierung : bie Volksgruppen nur im ersten Stabium hat anhören wollen, um bann ohne ihre wel tere Beteiligung einfach mit ben tschechischen ' Stimmen im Parlament die Gesetze beschließen zu

die wibersinnige Behauptung auf, baß die Anträge ber Subetenbeutschen Partei, die doch gerade der Herstellung einer wahren Demokratie dienen sollen, gegen d i e demokratische Ordnung gerichtet seien. In dieser Frage müsse, so sagt das Blatt weiter, die Koalition ihre Mei­nung ganz unversöhnlich zum Ausdruck bringen. Ein Kompromiß sei unmöglich.

Die tschechisch-nationaleNarodny Politika meint, die Minderheitenfrage werde in den nächsten 14 Tagen entschieden werden. E r st jetzt werde die Lage e r n ft. Die Regierungsmehrheit trete in das Schlußstadium der Verhandlungen mit dem ein­mütigen Willen,nichts zuzulassen, was bte unan­tastbaren Staatsinteressen gefährben konnte'.

Die rechtsgerichteteNarobny Listi" versteigt sich zu ber Auffassung, daß bie Erfüllung ber Forderun­gen ber SDP. in ber Praxis bedeuten wurde, daß ein Staat im Staate" gebildet werden würde unb baß ber beutsche Bürger mit den tsche­chischen Staatsmännern überhaupt nicht mehr in Berührung kommen müßte. Die Forberungen ber Slowaken, Polen unb Karpatho-Ukrainer seien , nicht bescheibener" als bie ber SDP. Wegen biessr Fragen könnten sich bie Verhanblungen mit ben Minberheiten zerschlagen. Das Blatt schließt:Wenn bie Verhandlungen mit ber SDP. zu keiner Eini­gung führen, bleibt ber Regierung bie Möglichkeit, entroeber sich auf das Parlament zu berufen ober sich direkt an bas Volk zu roenben."

Die linksgerichteteLidove Noviny", beren gute Beziehungen zum Prager Außenministerium be­kannt sind, will einige Anbeutungen über ben In­halt bes Nationalitätenstatuts machen können und schreibt, bie Regelung ber Nationalitätenfrage um­fasse formal drei Gruppen: 1. bas Sprach eng e- s e tz als Verfassungsgesetz, 2. bas National!- tätenftatut, 3. bie Aenberung ber Organisa­tion ber öffentlichen Verwaltung. Der wichtigste Teil» so behauptet das Blatt, sei bas Ein­dringen bes Grundsatzes des n a t i o n a l e n Ver­hältnisses in bie öffentlichen Dienste, in bie Selbstverwaltung der Gebiete unb Interessen bes Schulwesens unb ber Kultur, ber öffentlichen sozia­len Fürsorge unb bes öffentlichen Subventians- roefens.

Unverminderte (Spannung in Palästina

Salamanca, 11. Juli. (DNB. Funkspruch.) Wie ber nationalspanische Heeresbericht melbet, be­setzten nationale Truppen nach einem Durchbruch burch die doppelte feindliche Verteidigungslinie d i e Höhen von Puntal an der Castellon-Front. 437 Gefangene fielen ihnen in bie Hände. Die Kolonne General Garcia Valinos setzte ihren Dor- marsch nach Uebecroinbung bes feinblichen Wider- ftanbes an ben Abhängen des Espadan- Gebirges fort, wo sich in diesen Tagen die Hauptkämpfe abfpielen, da die Roten dieses Ge­birge als Hauptverteibigungsstellung vor Sagunt betrachten. Obgleich die Roten starke Befestigungen angelegt haben, müssen sie sich vor der Ueberlegenheit der nationalen technischen Waffen zurückziehen. General Garcia Valino verfolgt seiner­seits die Taktik, unter Vermeidung eines direkten Angriffes die einzelnen roten Stellungen zu um­gehen unb einzukreisen. Die nationalspanische Luft­waffe bombardierte eine Kriegsmaterialfabrik in San Andres bei Barcelona sowie Fabriken in Barcelona selbst, ferner den Bahnhof und Fabriken in Sagunt. Auch verschiedene Fabriken unb Bahn­höfe der Provinz Valencia würben mit Bomben

ben Wirtschaftsjahren 1937/38 bis 1940/41 herge­stellt werden, im Wirtschaftsjahr ber Herstellung voll abziehen können. Nähere Auskunft ertei­len bie Finanz ämter, bei benen auch die An-

UtlUUl'U. .... V

J lstchnitt V schließlich sieht vor, baß duchsuhrende ! in!-- und Forstwirte Aufwendungen für den B a u

)) Reichsmark roirö für jebe ro e i t e r en infff Jahre ununterbrochener Tätigkeit vis Arbeiter ober als länblicher Hanbwerker ge- chX. Die Gewährung des Einrichtungszuschusies st micht voraus, baß ber Antragsteller beburfng I. Uls ßanbarbeiter ober als ländlicher Handwer- - eiten auch Personen, die in lanb- oder sorst- vypwr" Mchaftlichen Betrieben ober im ländlichen Hand- r/lfly&^iKrlöbetrieb von Verwandten aufsteigender Linie JWfKÄiixiegenö beschäftigt sind. Der Einrichtungs- k d^Aptuß wird in bar ausgezahlt. Er ist nicht ruck- 1 ri'e9eflS Mo ar und weder übertragbar noch pfandbar. ktuSilef Jjtanitt IV der Verordnung bestimmt, daß eine .lach Arbeitsdienst oder Milltar- s^ülienft verursachte Unterbrechung der Gefeit in ber Lanb- ober Forstwirtschaft ober als lötiidjer Handwerker außer Betracht bleibt, 'l fcino vorübergehende Unterbrechungen infolge ilkheit ober Erwerbslosigkeit. Einrichtungsdar- > unb Einrichtungszuschüsse werben ohne Ruck-

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jie Beitrage Sur ________

^^^mäkrend zwei rf r tätig gemeßen ist unb erklärt, baß er auch ute an w (a|e»en, $ als Landarbeiter ober als lanblicher Hanb- be! 6ln 8 bi5 12 * :tr tätig zu sein beabsichtigt. Der Einrichtungs-

meiteren N huß betrügt 400 RM., wenn b e i b e Ehegatten ilb einer wL:en(egun^ bm letzten fünf Jahren ununterbrochen ms Land- Idlauf ^LifrQqapi* 1^11 »Her ober als länblicher Hanbwerker tätig ge- >rDUe Kalbere»; ie-, sinb, unb 200 RM., wenn nur einer ber Qc9en bl^n öirt^a^ bn Ehegatten in ben letzten fünf Jahren and- und V^ruch' verbrochen als ßanbarbeiter: ober als lanb» Darmstadt hanbwerker tätig gewesen ist. Em

^Versicherung o $ er er Einrichtungszuschuß von 400 ober %orläuf1^ H Reichsmark roirö für j e b e m e 11 e r e n

belegt.

Aus aller Wett.

Einweihung der wiederhergestellten Kathedrale in Zleims.

Reims, 10. Juli. (Europapreß.) Die Ein- roeihung der im Kriege schwer beschädigten unb nach zwanzig Jähren wieberhergestellten Käthe- brale von Reims erhielt durch die Anwesen­heit des P r ä s i d e n t e n d e rR e p u b l i k, hoher Vertreter der französischen Behörden und zahlreicher ausländischer Diplomaten einen besonderen Rahmen. Dem Präsidenten gaben auf seinem Weg zu der Pontifikalmesse, die durch den päpstlichen ßegaten, Kardinal-Erzbischof Suharö, gelesen wurde, moto­risierte Truppen unb Dragoner bis zum Eingang der Kathedrale das Geleit.

Schluß ber Internationalen hanbwerksausstellung.

Am Sonntag hat die große internationale Hand­werksausstellung in den Hallen am Funkturm ihre Pforten geschlossen. Die unendliche Mühe, die sich die ßeiter des deutschen Handwerks beim Zusam­mentragen der schönsten Handwerksarbeiten aus aller Welt und die 27 beteiligten ausländischen Staaten gegeben haben, ist reich belohnt worden: 1 032 000 Besucher haben die große Schau besucht. Der Millionste, ein ßeipziger, konnte um bie Mittagsstunbe als Sonbergabe ber Ausstellungs­leitung eine schöne hanbwerklich gefertigte Tisch­lampe in Empfang nehmen.

Reichsbeste im Reichsleistungsschreiben - auf der Schreibmaschine.

Von ben runb 60 000 Teilnehmern bes Reichs- leiftungsfdjreibens 1938 auf der Schreibmaschine, bas gemeinsam von der Deutschen Arbeitsfront unb ber Deutschen Stenographenschaft im ganzen Reich durchgeführt wurde, konnten sich 2 7 G a u b eJt e für den Reichsentscheid qualifizieren. Der Endwettbewerb wurde unter ßeitung des Reichs- bundesführers ber Deutschen Stenographenschaft, Max Baier, unb unter Mitwirkung eines aus berufenen Fachleuten zusammengesetzten Schieds­gerichtes am Sonntag im Haus ber beutf ch e n Kurzschrift in Bayreuth ausgetragen. Am Wettbewerb um bie drei besten Plätze beteiligten sich 23 Maschinenschreiber aus bem Reiche. Reichsbeste würbe Martha I a n b a (Auer- 1 bcich i. V.) mit einer Gesamtleistung von 25,26 Punk­ten (Übertragung eines eigenen Stenogramms mit 7,55 Reinanschlägen in ber Sekunde, zweimal 30 Minuten Abschreiben einer Druckvorlage mit 7,71 : Reinanschlägen). Ihr folgt dicht aus Ilse B e n ck (Berlin) mit 7,71 bzw. 7,05 Reinanschlagen Den : dritten Platz belegte ßisbeth F i s ch m a n n (Chem- : nitz) mit 7,05 bzw. 7,56 Reinanschlagen. Der - Ehrenpreis der Reichsbesten ist eine KdF.-Reise nach ' Italien oder eine Schreibmaschine ober ein Bucher- schrank.

Der Zlelstrecken Segelflug des RSFK.

/ . Morfin Q Juli (DNB.) Der Beauftragte für von ß a n d a r b eit er w 0 h n U n g e n,

Ofeff»r$rnne,« $i=riäf)re5plan, eene^fetomarf^aU G ö - t-

h° jufammcn mit d°m Re.chsm.mst-r der f kJ 5001 der u Mmzen und dem Reichsminister für Ernährung i Uen «andwtttschast eineVerordnung zur For - I

rab er Sa n b b t» 8111 r u n 8- erlassen. > L^Massefr-tär Reinhardt sührte d^;n v°r der nnchner Nord?i^z-!ess etwa folgendes aus: Die Emahrungs- e nferes Volkes gebietet, daß j e d e weitere ten f^^roein;^ t a n b e r u n g vom ßand in bie Stabt 9 be,r uit rbleibt, unb daß alle Volksgenossen und Ctitbt Ilif^enoHinnen, die in land- oder forstwirtschaft- Qu.n. cuec Arbeit aufgewachsen sind, i n dieser A r -

Ausgedehntenit verbleiben. Die Arbeitsbedingungen für

2 DOn kühleren Sei in der Stadt sind im,allgemeinen günstiger

en überflutet 'ji Le Arbeitsbedingungen für Arbeit auf bem t Zwitter komm, cüb! Dafür wird durch bie Verorönung e i n Ä bei weiter ;gleich geschaffen.

In 8orm nrJc' 'te Abschnitt I ber Verorönung über Eh e - M f ib s b a r l e j) e n für bie ßanbbevölkerung ist 'kn?tag.. M..M ^gehörigen ber ßanbbevölkerung die Moglich- nielsack ludm^l tsgeben, von der Tilgung bes Ehestandsbar- ' üen, befreit zu werben, und auf biese Weife mittaqs 17 Lhestanbsbarlehen in ein Ehestan b s - LQtn 11-mnllfiti enk umgewandelt zu erhalten. Die Til- ' Grad, Minimi.m ^gibeträge eines Ehestandsdarlehens werden An- Peraturen in in morgen ber ßanbbevölkerung auf Antrag zins - 8rab; am 1i wtis i e ft u n b e t, wenn mindestens einer der Ehe- vor ber Eheschließung minbeftens fünf 3777^---^Oiij- e ununterbrochen in ber Lanb -

Wilhelm ßmjve For st wirtschaft ober als l a n d - Mftleiters; Ernst $ti(6 i r Hanbwerker tätig gewesen ist Mitik und für die AMd nindestens einer der Ehegatten auch nach lüeton: Dr. Hans Du.'r 5 h e s ch l i u n g in der ßand- ober gorft» ^ange)-,fürdenüb->KstHaft ober als länblicher Hanbwerker tätig ist. nzeigenleiter: fianU» lmge einer ber beiden Ehegatten m der ßand- nlt derÄyzeiaen- 7li,^er Forstwirtschaft ober als länblicher Handwerker *035. Druck und NMq «bleibt, kommt eine Tilgung in keinem ^aUe ferei R. Lanae rt «tracht. Weisen die Ehegatten zehnJayre lksbezuqspreis V^ch Erhalt des Ehestandsdarlehens nach, daß einer bühr.mitderAustriE vnen während der zehn^ Jahre ununterbrochen -preis 10 Pf und ßand- oder Forstwirtschaft oder als ländlicher ustrierten 5 Pf meüihnln)erter tätig gewesen ist, fo nnrb das Ehe- 4nnm1 Zinsdarlehen erlassen. Tritt vor Ablauf von zehn m 1. September yk,^lan nach ber Verheiratung der Fall ein, daß _ 1 i e r der beiden Ehegatten mehr in der ßand-

^Forstwirtschaft oder als ländlicher Handwerker Äg ist, ist das Ehestandsdarlehen vom folgern M Ronat ab mit 1 v. H. monatlich und, so lange iM li:e Ehefrau in einem Arbeitsverhältnis bestü­ck, nit 3 v. H. monatlich 3 u tilgen.

Di Abschnitt II der Verordnung betrifft Ein - , ich u n g s d a r l e h e n für die Landbevölkerung. Wiich kann Angehörigen der ßandbevölkerung, ach dem 30. Juni 1938 geheiratet haben, MkhNlUMwr dem Ehestandsdarlehen auf An- ivVnm llnW''m ein Einrichtungsdarlehen gewahrt werden, mindestens einer der beiden Ehegatten IN letzten fünf Jahren vor der Verhei- -cchmn ununterbrochen in ber ßand- ober Forst- riirttjaft ober als länblicher Hanbwerker tätig ge- 'olfei ist unb weiterhin tätig zu fein beabsichtigt. Einrichtungsbarlehen beträgt 800 RM., wenn If C e Ehegatten in ben letzten fünf Jayren un- Mlerorochen in ber ßanb- ober Forstwirtschaft ober , tlfe Lnblicher Hanbwerker tätig gewesen sind, und M RM., wenn nur auf einen diese Doraus- hk-oq zutrifft. Das Einrichtungsdarlehen ist un- süstMslich, wird in bar gewährt und kann auch für Itjk-ie Zwecke als für die Einrichtung eines Haus- -MnL°s verwendet werden, so z. B. für die An­rufung von Werkzeugen, Geräten unb Maschl- MuZie im Beruf bes ßanb- oder Forstwirts ober kfe'iänblid)en Hanbwerkers vorkommen, für die («oaffüng von Vieh, die Einrichtung einer Sied- Miillle u ä Die Einrichtungdarlehensschuld v e r- VBiribert sich: a) wenn beide Ehegatten nack jillr heschließung in der ßand- ober Forstwirtichast Iwfculs ländliche Handwerker ununterbrochen tätig .tonen sind, nach Ablauf von zehn Jahren um V .lijc RM. unb nach Ablauf eines jeben weiteren .Ai 5 um je 100 RM.; b) wenn nur einer m p «anb- ober Forstwirtschaft ober als ländlicher bAifcoDeder ununterbrochen tätig gewesen ist, nach Eaif VON zehn Jahren um 250 RM., und nach ilonf eines jeden weiteren Jahres um je 30 RM.

1 dm beide Ehegatten ihre Tätigkeit in der Land- dem I ltsFoisttwirtschast ober als ländlicher Hanbwerker 7. - iio ist ber Rest bes Einrichtungsbarlehens ab Äl i folgenden Monat mit 3 v. H. monatlich zu

Giessen