Ausgabe 
6.9.1938
 
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durch eigene Arbeiten große Erfahrungen auf dem Gebiet der Filmherstellung, besonders des techni­schen Filmes, des Nachsynchronisierens, der wissen­schaftlichen Kinematographie (Hochfrequenzkinema­tographie) und des Fernsehens, sammeln können. Er wurde außerdem durch zahlreiche Erfindungen bekannt, die in der Praxis verwertet werden.

Dr. Günther Schwarz zum Leiter der filmwirt­schaftlichen und filmrechtlichen Fakultät: er arbeitet seit vielen Jahren praktisch in der Filmwirtschaft sowie in der Reichsfilmkammer und gilt als einer der besten Kenner der wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhänge auf dem Gebiet der nationalen und internationalen Filmwirtschaft.

Zum Geschäftsführer der Deutschen Filmakademie wurde der langjährige Leiter der Außenstelle Süd­westdeutschland der Reichsfilmkammer, Ge­richtsassessor Oskar Schmidt-Halin bestimmt.

Die Lehrtätigkeit der Deutschen Filmakademie beginnt am 1. November, nicht, wie irrtümlich ge­meldet, am 1. Oktober d. I.: die Studien- und Ge­schäftsordnung wird in Kürze bekanntgegeben werden.

Heuer Leiter des Marburger Staatsarchivs.

Der seitherige Leiter des Staatsarchivs in Wies­baden, Staatsarchivdirektor Dr. V a u p e l, ist an Stelle des verstorbenen Staatsarchivdirektors Dr. C. K n e t s ch zum Leiter des Marburger Staats­archivs ernannt worden. Bei seiner Einführung durch Staatsarchiorat Dr. G u t b i e r versicherte der neue Leiter des Staatsarchivs, daß er das Werk im Sinne seines Vorgängers weiterführen werde.

Aus alter Welt.

Trauerfeier für die Besatzung des Gegelschulschiffes Admiral Karpfanger".

In Hamburg hielt die Hamburg-Amerika-Linie den auf See gebliebenen 60 Kameraden des Segel­schulschiffesAdmiral Karpfanger" eine würdige Totenfeier. MU den Angehörigen und Gefolgschastsmitgliedern der Hapag waren viele, ge­kommen, um den fern von der Heimat Gebliebenen die letzte Ehren zu erweisen. Glockengeläute und Orgelklänge leiteten die ergreifende Feier ein. Ober­kirchenrat D r e ch s*l e r sprach von dem tiefen Leid, das mit dem Tode der 60 Seeleute nicht nur die Angehörigen, die deutsche Seefahrt und die Hanse­stadt Hamburg, sondern das ganze deutsche Volk betroffen hat. Mit Sorgfalt und Liebe sei dos Schiff hergestellt gewesen, mit allen Errungenschaften der Technik ausgerüstet, mit bewährten, tüchtigen und zuverlässigen Seeleuten bemannt: dennoch hätten 6.0 brave, treue, deutsche Männer ihr Leben hin­geben müssen, aber auch dieser Tod sei ein Opfer für die Gemeinschaft gewesen. Für die Hamburg- Amerika-Linie übermittelte der Betriebsführer Dr. Hoffmann den Angehörigen die Gefühle inni­ger Anteilnahme und gelobte für die Gefolgschaft, im Geiste der Toten zu arbeiten.

Schwere Gefangenen-Mißhandlungen in USA.

Gefängnisdirektor Mills, fein Stellvertreter, zwei Gefängnisärzte und zehn Wärter des Gefäng­nisses in Holmesburg (Pennsylvanien) wurden ihres Amtes entsetzt und wegen fahrläs­siger Tötung verhaftet. In dem Gefängnis Holmesburg hatten Gefängniswärter, wie bereits

berichtet, einen ganzen Gefängnisblock abgeriegelt und, während bereits eine furchtbare Hitze herrschte, die Dampfheizung angestellt. Dabei waren vier Sträflinge langsam zu Tode geröstet worden und die übrigen auf eine bestialische Weise so lange ge­quält worden, bis sie tobsüchtig wurden. Inzwischen wurde ein Gruppe von 19 überlebenden Gefangenen vernommen, die gleichfalls in dem überheizten Ge­bäude eingeschlossen worden war, weil sie als Pro­test gegen die schlechte Gefängniskost an einem Hun­gerstreik teilgenommen hätte. Die Ueberlebenden sagten aus, daß eine derartige Hitze entstanden sei, daß die Türen der Zellen glühend heiß waren und

nicht angefaßt werden konnten. Auf ihre flehent­lichen Bitten um Wasser und Luft hätten die Wär­ter von draußen als Antwort nur gerufen:Ihr verreckt doch nicht, ihr Schweine!" Infolge der furchtbaren Qualen hätten viele von ihnen Tob­suchtsanfälle bekommen. In Frankfort (Kentucky) wurde gegen den Gefängnisdirektor Hammond des Staatsgefängnisses von Kentucky Klage wegen schwerer Mißhandlung von Gefangenen erhoben. Nach den Aussagen der Gefängnisangestellten hat Hammond in seinem Privakbüro Gefangene so blu­tig geschlagen, daß sie nachher die Blutlachen auf- wischen mußten.

Das Reich sorgt für feine Soldaten

Ein neues Wehrmachtsfürjorge- und Versorgungsgesetz.

Berlin, 5. Sept. (DNB.) Im Reichsgesetzblatt wird das neue Wehrmachtsfürsorge- und Versor­gungsgesetz (WFVG.) bekanntgegeben. Der natw- nalsozialistische Staat sorgt für seine Soldaten, in­dem er die Ueberführung der entlassenen Soldaten in einen anderen Berus sicherstellt oder erleichtert, und er versorgt entlassene Soldaten und Hinter­bliebene verstorbener Soldaten durch Dauerleistun­gen wie Ruhegehalt, Dauerrente, Rente für Ar­beitsoerwendungsunfähige (ADU.-Rente), Witwen- und Waisenbezüge. Die Fürsorge steht also im Vordergründe, den der Soldat dient nicht, umver­sorgt" zu werden, d. h. um sich eineRente" usw. zu sichern. Daher heißt das Gesetz auchWehrmachts­fürsorge- und Versorgungsgesetz".

Das neue Gesetz gibt besonders dem jungen Deut­schen, der sich als Offizier oder als Unteroffizier lange Jahre seines Lebens in den Dienst von Volk und Vaterland stellt, die Sicherheit, daß nach Ab­schluß seiner Dienstzeit in einer Weise für ihn ge­sorgt wird, die nicht nur seine fernere Lebensbahn sichert, sondern den Aufstieg im Staatsdienst in ge­sicherte, verbesserte Und gehobene Lebensstellungen öffnet.

Vier Schwerpunkte zeichnen sich im Gesetz deut­lich ab:

1. Der Grundsatz, daß der Soldat durch die Er­füllung der aktiven Dienstzeit keinen Nachteil erleiden soll.

2. Die Sicherung desBerufssoldaten:

a) des Unteroffiziers durch Ueberführung in den Beamtentzeruf oder durch eine äusreichende hohe Geldabfindung für den Uebergang in einen anderen Beruf:

b) des Offiziers durch Ueberführung jünge­rer Offiziere in den Beamtenberuf oder durch Schaf­fung der Mittel und Wege zum "Uebergang in einen anderen Beruf oder durch Gewährung von Ruhege­halt nach Grundsätzen, wie sie ähnlich für Beamte gelten:

3. die Sorge umW ehrdienstbeschä- digte" durch Heilfürsorge und Arbeitsvermittlung, ferner durch Gewährung einesVersehrtengeldes" bei erheblicher körperlicher Beeinträchtigung und einer Rente bei Arbeitsverwendungsunfähigkeit.

4. Die Sicherung von Hinterbliebe­nen der Soldaten durch eine ähnliche Versorgung, wie sie Beamten-Hinterbliebenen gewährt wird.

Der ehemalige Unteroffizier, der Beamter werden will, wirdMilitäranwärter". DerMilitäranwärter" und seine Familie sind in ihrer Existenz wirtschaftlich genau so gesichert wie

jeder Beamter mit seiner Familie. Bis zur plan­mäßige» Anstellung als Beamter erhält der Militär­anwärter Bezüge, die dem Gehalt der Beamten­laufbahn entsprechen, in die er nach dem Ergebnis der auf einer Fachschule der Wehrmacht abgelegten Prüfung einberufen wird. Die Wehr­machtsfachschulen aber ermöglichen es dem Unter­offizier durch eine erstklassige Ausbildung, in, seinem Charakter, seinen Fähigkeiten und Leistungen ent­sprechende Beamtenstellen aufzurücken.

Die Unteroffiziere, die in das freie E r - werb sieben übergehen oder als Wehrmachts­siedler Neubauernstellen übernehmen oder sich sonst in der Landwirtschaft: insbesondere als Bauern, ansässig machen wollen, erhalten eine Geldabfindung, die ihnen, im Gegensatz zu den bisher gewährten erheblich niederen Abfin­dungen, eine sichere Grundlage für die Zukunft geben wird. Die Abfindung einschl. einer Dienst­belohnung beträgt im Normalfalle 9 200 Mark, zur Uebernahme eines landwirtschaftlichen Betriebes 11 200 Mark, und zur Uebernahme einer Neubau- ernfteüe 13 200 Mark, im Grenzgebiet sogar 16 200 Mark. Die Bedeutung dieser Maßnahmen liegt darin, durch das neue Gesetz die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß sich diejenigen jungen deut­schen Männer, die Lust und Liebe zum Berufs­soldaten in sich tragen, diesen stolzen und männ­lichen Beruf ohne Sorge um ihre wirtschaftliche und berufliche Existenz für die Zeit nach dem Aus­scheiden aus dem aktiven Wehrdienst hingeben können.

Aber auch für seine Offizie^re sorgt der Staat. Unterscheiden sich die Bestimmungen für ältere Offiziere auch nur wenig von den bisher geltenden und von denen, die für Beamte gelten, so bringt das neue Gesetz doch wesentliche Ver­besserungen für jüngere Offiziere, die infolge Dienstunfähigkeit ihren Lebensberuf früh­zeitig aufgeben müssen. Ihnen wird nicht nur der Uebergang in einen neuen Beruf durch wirtschaft­liche Sicherung ihrer Existenz in der Zwischenzeit oder durch Anstellung als Beamter gesichert, son­dern im Falle der Arbeitsoerwendungsunfähigkeit ein Ruhegehalt gewährt.

Das Gesetz bricht grundsätzlich mit der bisherigen Rentenversorgung für Beschädigte. Es gibt nur noch Arbeitsoerwendungsfähigkeit und Arbeit^verwendungsunfähigkeit. Eine Rente erhält künftig' nur der Ärbeitsoerwendungsunfähige. Wer arbeitsfähig ist, wird in einen Arbeits­platz vermittelt, der ihm, unter Berücksichti­

gung seiner Lebensverhältnisse, Kenntnisse und Fähigkeiten, billigerweise zugemutet werden kann. Auch der schwerbeschädigte Soldat soll das Bewußt­sein haben, daß er-Dank der Fürsorge der Wehr- macht und anderer Stellen des Staates sich noch als nützliches Mitglied der Volksgemeinschaft fühlen und seinen Lebensunterhalt selbst verdienen kann. Für jede Wehrdienstbeschädigung aber, bie dauernd oder auf unabsehbare Zeit eine erheb- liche körperliche Beeinträchtigung zur Folge hat, wird ein Dersehrtengeld gewährt, das nach der Schwere der Körperschädigung verschieden hoch ist, zwischen 15 und 20 Mark monatlich schwankt und neben jedem anderen Einkommen, außer De- amten-Diensteinkommen, zu zahlen ist. Der Begriff des jungen, noch arbeitsfähigen Rentenempfängers ist damit verschwunden.

Oie Rentenversicherung für bie Zeit des Wehrmachts- und Arbeitsdienstes.

Berlin, 3. Sept. (DNB.) Der Reichsarbeits­minister Hot die Steigerungsbeträge be­stimmt, die aus der Rentenversicherung (Invaliden-, Angestellten- und Knappschaftlichen Pensionsversiche­rung) für die Zeit des Dien st es inder neuen Wehrmacht und des Reichs- arbeitsdienstes zu gewähren sind. Es sollen einheitlich die Steigerungsbeträge der zweiten Klasse gezahlt werden. Dieselbe Regelung ist für die Arbeiter getroffen worden, die a m W e l t k r i e g teilgen o m men haben und bisher keine Steigerungsbeträge für diese Zeit erhalten haben.

Wetterbericht

Durch die gleichzeitige Verstärkung der Wirbel­tätigkeit im Ostseegebiet und über England bildet sich über Westdeutschland durch das Zusammen­treffen verschiedener Luftströmungen rasch ein aus­gedehntes Regengebiet aus. Im Anschluß an die an­haltenden und ergiebigen Niederschläge wird sich bei überwiegend westlicher Luftzufuhr nach vorüber­gehender Aufheiterung das unbeständige Wetter fortsetzen.

Vorhersage für Mittwoch: Ueoerwie- gend bewölkt und weiterhin zeitweise Regen. Tem­peraturen wenig geändert, westliche Winde.

Vorhersage für Donnerstag: Fort­dauer der unbeständigen und kühlen Witterung.

Lufttemperaturen am 5. September: mittags 16,8 Grad Celsius, abends 11,4 Grad: am 6. September: morgens 10,4 Grad. Maximum 17,2 Grad, Minimum heute nacht 9,6 Grad. Erdtemperaturen in 10 cm Tiefe am 5. September: abends 15,9 Grad: am 6. September: morgens 14,8 Grad. Niederschläge 8,8 mm. Sonnenscheindauer 4,9 Stunden.

Hauptschriftleiter Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter des Hauptschriftleiters: Ernst Blum­schein. Verantwortlich für Politik und für die Bilder: Dr. Fr. W. Lange; für Feuilleton: Dr. Hans Thyriot; für den übrigenTeil: Ernst Blumschein. Anzeigenleiter: Hans Beck. Verantwortlich für den Inhalt der An­zeigen: Theoder Kümmel. D.21. VIII. 38: 8916. Druck und Verlag: Brühlsche Universitätsdruckerei R. Lange, K.-G., sämtlich in Gießen. Monatsbezugspreis RM.- 2,05 einschließlich 25 Pf. Zustellgebühr, mit der Illu­strierten 15 Pf. mehr. Einzelverkaufspreis 10 Pf. und Samstags 15 Pf., mit der Illustrierten 5 Pf. mehr. Zur Zeit ist Preisliste Nr. 4 vom 1. September 1937 gültig.

Gieben (An der Hardt), Mannheim, Magdeburg, den 5. September 1938.

5727D

Es hat Gott dem Allmächtigen gefallen, unsere liebe Mutter, Schwieger' mutter, Großmutter, Urgroßmutter, Schwägerin und Tante

Die Beerdigung findet Mittwoch, den 7. September, nachmittags 2 Uhr, auf dem Neuen Friedhof statt

Die trauernden Hinterbliebenen:

Familie Karl Valentin

Anna Braun, geb. Valentin und Kinder

Familie Hermann Opfermann

Minna Reinhardt, geb. Valentin und Kinder

Otto Valentin und Frau

Familie August Valentin

Heinrich Faust und Frau.

Frau Luise Valentin Wwe.

geb. Niebergall x

nach kurzer Krankheit im 83. Lebensjahre zu sich in die Ewigkeit abzurufen.

+Damenhaft

(Geslchtshaare) u.al.läst.Haarew. nurd.dievvnmir angew.,einz.fick Meth. unt. Gar lmm.m.d.Wurz. schmerzl.emferm

Frau B. Gulden, seit 1935 Fr.W. Henkel Svrecksiund. >etzt Mittwochs.Gießen Am Biegelpfad 32 ^-ßVollhrhiirrfin.

Statt besonderer Anzeige.

Am 4. September entschlief mein lieber Mann, unser guter Vater und Großvater

Generalmajor a. D.

Paul Nücker

im 78. Lebensjahre.

Im Namen der Angehörigen in tiefem Schmerz:

Marie Nücker, geb. Andre.

Heidelberg, September 1938.

------------ 5731D

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Plötzlich und unerwartet entschlief am Samstagabend meine liebe Frau, unsere gute Mutter, Schwiegermutter, Tochter, Schwiegertochter, Schwester, Schwägerin, Tante und Gote

Frau Anna Kling, geb. Hofmann

im Alter von 43 Jahren. In tiefer Trauer :

Familie Karl Kling III., nebst Angehörigen. '!

Wieseck, Alten-Buseck, den 6. September 1938.

Die Beerdigung, findet Mittwoch vf-en 7. September, nach­mittags 4 Uhr vom Trauerhause, Eichelbaum 1, aus statt.

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