durch eigene Arbeiten große Erfahrungen auf dem Gebiet der Filmherstellung, besonders des technischen Filmes, des Nachsynchronisierens, der wissenschaftlichen Kinematographie (Hochfrequenzkinematographie) und des Fernsehens, sammeln können. Er wurde außerdem durch zahlreiche Erfindungen bekannt, die in der Praxis verwertet werden.
Dr. Günther Schwarz zum Leiter der filmwirtschaftlichen und filmrechtlichen Fakultät: er arbeitet seit vielen Jahren praktisch in der Filmwirtschaft sowie in der Reichsfilmkammer und gilt als einer der besten Kenner der wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhänge auf dem Gebiet der nationalen und internationalen Filmwirtschaft.
Zum Geschäftsführer der Deutschen Filmakademie wurde der langjährige Leiter der Außenstelle Südwestdeutschland der Reichsfilmkammer, Gerichtsassessor Oskar Schmidt-Halin bestimmt.
Die Lehrtätigkeit der Deutschen Filmakademie beginnt am 1. November, nicht, wie irrtümlich gemeldet, am 1. Oktober d. I.: die Studien- und Geschäftsordnung wird in Kürze bekanntgegeben werden.
Heuer Leiter des Marburger Staatsarchivs.
Der seitherige Leiter des Staatsarchivs in Wiesbaden, Staatsarchivdirektor Dr. V a u p e l, ist an Stelle des verstorbenen Staatsarchivdirektors Dr. C. K n e t s ch zum Leiter des Marburger Staatsarchivs ernannt worden. Bei seiner Einführung durch Staatsarchiorat Dr. G u t b i e r versicherte der neue Leiter des Staatsarchivs, daß er das Werk im Sinne seines Vorgängers weiterführen werde.
Aus alter Welt.
Trauerfeier für die Besatzung des Gegelschulschiffes „Admiral Karpfanger".
In Hamburg hielt die Hamburg-Amerika-Linie den auf See gebliebenen 60 Kameraden des Segelschulschiffes „Admiral Karpfanger" eine würdige Totenfeier. MU den Angehörigen und Gefolgschastsmitgliedern der Hapag waren viele, gekommen, um den fern von der Heimat Gebliebenen die letzte Ehren zu erweisen. Glockengeläute und Orgelklänge leiteten die ergreifende Feier ein. Oberkirchenrat D r e ch s*l e r sprach von dem tiefen Leid, das mit dem Tode der 60 Seeleute nicht nur die Angehörigen, die deutsche Seefahrt und die Hansestadt Hamburg, sondern das ganze deutsche Volk betroffen hat. Mit Sorgfalt und Liebe sei dos Schiff hergestellt gewesen, mit allen Errungenschaften der Technik ausgerüstet, mit bewährten, tüchtigen und zuverlässigen Seeleuten bemannt: — dennoch hätten 6.0 brave, treue, deutsche Männer ihr Leben hingeben müssen, aber auch dieser Tod sei ein Opfer für die Gemeinschaft gewesen. Für die Hamburg- Amerika-Linie übermittelte der Betriebsführer Dr. Hoffmann den Angehörigen die Gefühle inniger Anteilnahme und gelobte für die Gefolgschaft, im Geiste der Toten zu arbeiten.
Schwere Gefangenen-Mißhandlungen in USA.
Gefängnisdirektor Mills, fein Stellvertreter, zwei Gefängnisärzte und zehn Wärter des Gefängnisses in Holmesburg (Pennsylvanien) wurden ihres Amtes entsetzt und wegen fahrlässiger Tötung verhaftet. In dem Gefängnis Holmesburg hatten Gefängniswärter, wie bereits
berichtet, einen ganzen Gefängnisblock abgeriegelt und, während bereits eine furchtbare Hitze herrschte, die Dampfheizung angestellt. Dabei waren vier Sträflinge langsam zu Tode geröstet worden und die übrigen auf eine bestialische Weise so lange gequält worden, bis sie tobsüchtig wurden. Inzwischen wurde ein Gruppe von 19 überlebenden Gefangenen vernommen, die gleichfalls in dem überheizten Gebäude eingeschlossen worden war, weil sie als Protest gegen die schlechte Gefängniskost an einem Hungerstreik teilgenommen hätte. Die Ueberlebenden sagten aus, daß eine derartige Hitze entstanden sei, daß die Türen der Zellen glühend heiß waren und
nicht angefaßt werden konnten. Auf ihre flehentlichen Bitten um Wasser und Luft hätten die Wärter von draußen als Antwort nur gerufen: „Ihr verreckt doch nicht, ihr Schweine!" Infolge der furchtbaren Qualen hätten viele von ihnen Tobsuchtsanfälle bekommen. — In Frankfort (Kentucky) wurde gegen den Gefängnisdirektor Hammond des Staatsgefängnisses von Kentucky Klage wegen schwerer Mißhandlung von Gefangenen erhoben. Nach den Aussagen der Gefängnisangestellten hat Hammond in seinem Privakbüro Gefangene so blutig geschlagen, daß sie nachher die Blutlachen auf- wischen mußten.
Das Reich sorgt für feine Soldaten
Ein neues Wehrmachtsfürjorge- und Versorgungsgesetz.
Berlin, 5. Sept. (DNB.) Im Reichsgesetzblatt wird das neue Wehrmachtsfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG.) bekanntgegeben. Der natw- nalsozialistische Staat sorgt für seine Soldaten, indem er die Ueberführung der entlassenen Soldaten in einen anderen Berus sicherstellt oder erleichtert, und er versorgt entlassene Soldaten und Hinterbliebene verstorbener Soldaten durch Dauerleistungen wie Ruhegehalt, Dauerrente, Rente für Arbeitsoerwendungsunfähige (ADU.-Rente), Witwen- und Waisenbezüge. Die Fürsorge steht also im Vordergründe, den der Soldat dient nicht, um „versorgt" zu werden, d. h. um sich eine „Rente" usw. zu sichern. Daher heißt das Gesetz auch „Wehrmachtsfürsorge- und Versorgungsgesetz".
Das neue Gesetz gibt besonders dem jungen Deutschen, der sich als Offizier oder als Unteroffizier lange Jahre seines Lebens in den Dienst von Volk und Vaterland stellt, die Sicherheit, daß nach Abschluß seiner Dienstzeit in einer Weise für ihn gesorgt wird, die nicht nur seine fernere Lebensbahn sichert, sondern den Aufstieg im Staatsdienst in gesicherte, verbesserte Und gehobene Lebensstellungen öffnet. •
Vier Schwerpunkte zeichnen sich im Gesetz deutlich ab:
1. Der Grundsatz, daß der Soldat durch die Erfüllung der aktiven Dienstzeit keinen Nachteil erleiden soll.
2. Die Sicherung desBerufssoldaten:
a) des Unteroffiziers durch Ueberführung in den Beamtentzeruf oder durch eine äusreichende hohe Geldabfindung für den Uebergang in einen anderen Beruf:
b) des Offiziers durch Ueberführung jüngerer Offiziere in den Beamtenberuf oder durch Schaffung der Mittel und Wege zum "Uebergang in einen anderen Beruf oder durch Gewährung von Ruhegehalt nach Grundsätzen, wie sie ähnlich für Beamte gelten:
3. die Sorge um „W ehrdienstbeschä- digte" durch Heilfürsorge und Arbeitsvermittlung, ferner durch Gewährung eines „Versehrtengeldes" bei erheblicher körperlicher Beeinträchtigung und einer Rente bei Arbeitsverwendungsunfähigkeit.
4. Die Sicherung von Hinterbliebenen der Soldaten durch eine ähnliche Versorgung, wie sie Beamten-Hinterbliebenen gewährt wird.
Der ehemalige Unteroffizier, der Beamter werden will, wird „Militäranwärter". Der „Militäranwärter" und seine Familie sind in ihrer Existenz wirtschaftlich genau so gesichert wie
jeder Beamter mit seiner Familie. Bis zur planmäßige» Anstellung als Beamter erhält der Militäranwärter Bezüge, die dem Gehalt der Beamtenlaufbahn entsprechen, in die er nach dem Ergebnis der auf einer Fachschule der Wehrmacht abgelegten Prüfung einberufen wird. Die Wehrmachtsfachschulen aber ermöglichen es dem Unteroffizier durch eine erstklassige Ausbildung, in, seinem Charakter, seinen Fähigkeiten und Leistungen entsprechende Beamtenstellen aufzurücken.
Die Unteroffiziere, die in das freie E r - werb sieben übergehen oder als Wehrmachtssiedler Neubauernstellen übernehmen oder sich sonst in der Landwirtschaft: insbesondere als Bauern, ansässig machen wollen, erhalten eine Geldabfindung, die ihnen, im Gegensatz zu den bisher gewährten erheblich niederen Abfindungen, eine sichere Grundlage für die Zukunft geben wird. Die Abfindung einschl. einer Dienstbelohnung beträgt im Normalfalle 9 200 Mark, zur Uebernahme eines landwirtschaftlichen Betriebes 11 200 Mark, und zur Uebernahme einer Neubau- ernfteüe 13 200 Mark, im Grenzgebiet sogar 16 200 Mark. Die Bedeutung dieser Maßnahmen liegt darin, durch das neue Gesetz die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß sich diejenigen jungen deutschen Männer, die Lust und Liebe zum Berufssoldaten in sich tragen, diesen stolzen und männlichen Beruf ohne Sorge um ihre wirtschaftliche und berufliche Existenz für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Wehrdienst hingeben können.
Aber auch für seine Offizie^re sorgt der Staat. Unterscheiden sich die Bestimmungen für ältere Offiziere auch nur wenig von den bisher geltenden und von denen, die für Beamte gelten, so bringt das neue Gesetz doch wesentliche Verbesserungen für jüngere Offiziere, die infolge Dienstunfähigkeit ihren Lebensberuf frühzeitig aufgeben müssen. Ihnen wird nicht nur der Uebergang in einen neuen Beruf durch wirtschaftliche Sicherung ihrer Existenz in der Zwischenzeit oder durch Anstellung als Beamter gesichert, sondern im Falle der Arbeitsoerwendungsunfähigkeit ein Ruhegehalt gewährt.
Das Gesetz bricht grundsätzlich mit der bisherigen Rentenversorgung für Beschädigte. Es gibt nur noch Arbeitsoerwendungsfähigkeit und Arbeit^verwendungsunfähigkeit. Eine Rente erhält künftig' nur der Ärbeitsoerwendungsunfähige. Wer arbeitsfähig ist, wird in einen Arbeitsplatz vermittelt, der ihm, unter Berücksichti
gung seiner Lebensverhältnisse, Kenntnisse und Fähigkeiten, billigerweise zugemutet werden kann. Auch der schwerbeschädigte Soldat soll das Bewußtsein haben, daß er-Dank der Fürsorge der Wehr- macht und anderer Stellen des Staates sich noch als nützliches Mitglied der Volksgemeinschaft fühlen und seinen Lebensunterhalt selbst verdienen kann. Für jede Wehrdienstbeschädigung aber, bie dauernd oder auf unabsehbare Zeit eine erheb- liche körperliche Beeinträchtigung zur Folge hat, wird ein Dersehrtengeld gewährt, das nach der Schwere der Körperschädigung verschieden hoch ist, zwischen 15 und 20 Mark monatlich schwankt und neben jedem anderen Einkommen, außer De- amten-Diensteinkommen, zu zahlen ist. Der Begriff des jungen, noch arbeitsfähigen Rentenempfängers ist damit verschwunden.
Oie Rentenversicherung für bie Zeit des Wehrmachts- und Arbeitsdienstes.
Berlin, 3. Sept. (DNB.) Der Reichsarbeitsminister Hot die Steigerungsbeträge bestimmt, die aus der Rentenversicherung (Invaliden-, Angestellten- und Knappschaftlichen Pensionsversicherung) für die Zeit des Dien st es inder neuen Wehrmacht und des Reichs- arbeitsdienstes zu gewähren sind. Es sollen einheitlich die Steigerungsbeträge der zweiten Klasse gezahlt werden. Dieselbe Regelung ist für die Arbeiter getroffen worden, die a m W e l t k r i e g teilgen o m men haben und bisher keine Steigerungsbeträge für diese Zeit erhalten haben.
Wetterbericht
Durch die gleichzeitige Verstärkung der Wirbeltätigkeit im Ostseegebiet und über England bildet sich über Westdeutschland durch das Zusammentreffen verschiedener Luftströmungen rasch ein ausgedehntes Regengebiet aus. Im Anschluß an die anhaltenden und ergiebigen Niederschläge wird sich bei überwiegend westlicher Luftzufuhr nach vorübergehender Aufheiterung das unbeständige Wetter fortsetzen.
Vorhersage für Mittwoch: Ueoerwie- gend bewölkt und weiterhin zeitweise Regen. Temperaturen wenig geändert, westliche Winde.
Vorhersage für Donnerstag: Fortdauer der unbeständigen und kühlen Witterung.
Lufttemperaturen am 5. September: mittags 16,8 Grad Celsius, abends 11,4 Grad: am 6. September: morgens 10,4 Grad. Maximum 17,2 Grad, Minimum heute nacht 9,6 Grad. — Erdtemperaturen in 10 cm Tiefe am 5. September: abends 15,9 Grad: am 6. September: morgens 14,8 Grad. — Niederschläge 8,8 mm. — Sonnenscheindauer 4,9 Stunden.
Hauptschriftleiter Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter des Hauptschriftleiters: Ernst Blumschein. Verantwortlich für Politik und für die Bilder: Dr. Fr. W. Lange; für Feuilleton: Dr. Hans Thyriot; für den übrigenTeil: Ernst Blumschein. Anzeigenleiter: Hans Beck. Verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Theoder Kümmel. D.21. VIII. 38: 8916. Druck und Verlag: Brühlsche Universitätsdruckerei R. Lange, K.-G., sämtlich in Gießen. Monatsbezugspreis RM.- 2,05 einschließlich 25 Pf. Zustellgebühr, mit der Illustrierten 15 Pf. mehr. Einzelverkaufspreis 10 Pf. und Samstags 15 Pf., mit der Illustrierten 5 Pf. mehr. Zur Zeit ist Preisliste Nr. 4 vom 1. September 1937 gültig.
Gieben (An der Hardt), Mannheim, Magdeburg, den 5. September 1938.
5727D
Es hat Gott dem Allmächtigen gefallen, unsere liebe Mutter, Schwieger' mutter, Großmutter, Urgroßmutter, Schwägerin und Tante
Die Beerdigung findet Mittwoch, den 7. September, nachmittags 2 Uhr, auf dem Neuen Friedhof statt
Die trauernden Hinterbliebenen:
Familie Karl Valentin
Anna Braun, geb. Valentin und Kinder
Familie Hermann Opfermann
Minna Reinhardt, geb. Valentin und Kinder
Otto Valentin und Frau
Familie August Valentin
Heinrich Faust und Frau.
Frau Luise Valentin Wwe.
geb. Niebergall x
nach kurzer Krankheit im 83. Lebensjahre zu sich in die Ewigkeit abzurufen.
+Damenhaft
(Geslchtshaare) u.al.läst.Haarew. nurd.dievvnmir angew.,einz.fick Meth. unt. Gar lmm.m.d.Wurz. schmerzl.emferm
Frau B. Gulden, seit 1935 Fr.W. Henkel Svrecksiund. >etzt Mittwochs.Gießen Am Biegelpfad 32 ^-ßVollhrhiirrfin.
Statt besonderer Anzeige.
Am 4. September entschlief mein lieber Mann, unser guter Vater und Großvater
Generalmajor a. D.
Paul Nücker
im 78. Lebensjahre.
Im Namen der Angehörigen in tiefem Schmerz:
Marie Nücker, geb. Andre.
Heidelberg, September 1938.
—------------ 5731D
Baumpfähle Rosenstäbe Latten Dachpappe Karbolineum
Happel&Co.
Kl.Mühlgasse 4 u.6
Ruf 3925
Plötzlich und unerwartet entschlief am Samstagabend meine liebe Frau, unsere gute Mutter, Schwiegermutter, Tochter, Schwiegertochter, Schwester, Schwägerin, Tante und Gote
Frau Anna Kling, geb. Hofmann
im Alter von 43 Jahren. In tiefer Trauer :
Familie Karl Kling III., nebst Angehörigen. '!
Wieseck, Alten-Buseck, den 6. September 1938.
Die Beerdigung, findet Mittwoch vf-en 7. September, nachmittags 4 Uhr vom Trauerhause, Eichelbaum 1, aus statt.
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