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untersagt:
das Betreten der Fahrbahn, der Böschungen, der
Rand- und Mittelstreifen,
Gehen und Radfahren auf der Fahrbahn, Beschädigen der Pflanzungen,
Herabwerfen von Gegenständen von den Brücken auf die Fahrbahn,
Oeffnen und die Beseitigung von Abschran- kungen,
Betreten von Baugerüsten, Gleisanlagen und Baugruben,
Beschädigen von Baugerüsten, Einfriedigungen, von Verbots- und Warnungstafeln, Ingangsetzen von Baumaschinen, Aufzügen, Feldbahnen, unbefugte Entnahme von Mutterboden, Sand, Kies, Steinen,
Photographieren auf den Baustellen ohne vorherige Genehmigung der Obersten Bau
leitung.
Umfangreiche in der letzten Zeit festgestellte Verstöße geben erneut Veranlassung, auf die genaue Beachtung der Verbote hinzuweisen, damit Unglücksfälle und Schäden an Material vermieden werden. Die zuständigen Polizei- und lieber» wachungsbediensteten — letztere durch grüne Ann-
Neichsautobahn — Betreten verboten!
Maßnahmen zum Schutze der Neichsautobahnen.
Fall der Nichtbeachtung der Verbote unnachsichtlich anzuzeigen. Durch Gesetz und eine Polizeiverordnung des Regierungspräsidenten in Kassel vom 30. Mai 1938 wird für jede festgestellte Uebertretung ein Zwangsgeld bis zu 15 0 R M. und für den Fall der Nichtbertrei- bung eine Zwangshaft bis zu zwei
Wochen auferlegt.
Heuer Anschluß an die Reichsautobahn
zwischen Zeppelinhalle und Bahnhof Flughafen Rhein-Main.
Am Kilometer 2,3 der Reichsautobahnstrecke Fra.nkfurt — Darmstadt wurde jetzt mit dem Bau einer neuen Anschlußstelle für den Luftschiffhafen an die Reichsautobahn begonnen. Zugleich wird dieser Zubringer mit der am Bahnhof Flughafen Rhein-Main vorbeigehenden Straße verbunden. Um die beiden Anschlüsse und die Verbindung der Luftschiffhallen mit dem Bahnhof Flughafen Rhein-Main herzustellen, ist auch der Bau einer Brücke über die Autobahn erforderlich. Die Leergerüste für den Uebergang stehen bereits. Sowohl von den Luftschifshallen nach der Autobahn, wie von der Autobahn zum Bahnhof Flughafen Rhein-Main müssen neue Straßenstücke hergestellt werden. Die Arbeiten sollen so gefördert werden, daß die beiden Rampen bis zum Herbst d. I. betriebsfertig sind.
Aus den Gießener Gerichtssälen
Lpd. So erfreulich das Interesse weiter Volks-1 binde mit der Aufschrift „Reichsautobahnen", beson- kreise an den Straßen unseres Führers ist, so liegt ders kenntlich gemacht — haben Anweisung, j e d e n immer wieder Veranlassung vor, darauf hinzuweisen, daß Verbote bestehen, die von den Volksgenossen bei der Besichtigung der Reichsautobahnen unbedingt beachtet werden müssen. Insbesondere ist
Schwurgericht Gießen.
Gestern hatten sich die H. R. und der R. O. aus Bad-Nauheim wegen Kindestötung und versuchter Abtreibung bzw. versuchter Abtreibung und Erpressung zu verantworten. Die Verhandlung, die teilweise unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfand, entrollte ein recht trübes Bild. Die Angeklagte unterhält schon seit mehreren Jahren mit einem verheirateten Mann aus Nidda intime Beziehungen, die nicht ohne Folgen blieben.
Nach der Darstellung der Angeklagten R. soll der Mitangeklagte O. während der Schwangerschaft wiederholt unerlaubte Eingriffe vorgenommen haben, die jedoch erfolglos blieben. Auf alle Fälle steht fest, daß die Angeklagte im November v. I. ein Kind zur Welt brachte, das in oder alsbald nach der Geburt, verstarb. Die Angeklagte behauptete, daß das Kind nicht gelebt habe oder zum mindesten nicht lebensfähig gewesen sei, während der Sachverständige zu dem Ergebnis kam, daß das Kind mit großer Wahrscheinlichkeit gelebt habe. Weiterhin ging ihre Einlassung dahin, daß sie nicht die Kraft besessen habe, sich um das Kind zu kümmern. Nachdem der Tod eingetreten war, versteckte die Angeklagte ihr Kind in der Schublade eines Schrankes, wo es längere Zeit liegen blieb. Dadurch, daß der Mitangeklagte O., der ihr bei einem kurz darauf vorgenommenen Umzug behilflich war, sich zufällig an der Schublade etwas zu schaffen machte, wurde die Leiche des Kindes entdeckt. Die Darstellung der Angeklagten geht nun dahin, daß der Mitangeklagte O. aus seiner Mitwisserschaft finanzielle Vorteile für sich herausschlagen wollte. So sei er mit dem Ansinnen an sie herangetreten, sie solle ihm eine größere Summe für ein Siedlungshaus aushändigen und außerdem noch 50 Mark, da er in augenblicklicher Geldverlegenheit gewesen sei.
Der Angeklagte O. bestritt sämtliche ihm zur Last gelegten Verfehlungen und gab lediglich zu, die 50 Mark, jedoch nur als Darlehen erhalten zu haben. Im übrigen belastete er die Angeklagte aufs schwerste. Da unmittelbare Zeugen der Vorgänge zwischen den beiden Angeklagten nicht vorhanden waren und insbesondere der Liebhaber der Angeklagten R., der vielleicht einiges Licht in die wider
spruchsvollen Aussagen hätte bringen können, die Aussage verweigerte, gestaltete sich die Beweisaufnahme sehr schwierig und nahm den ganzen Verhandlungstag in Anspruch.
Schöffengericht Gießen.
Unter der Anklage der schweren Urkundenfälschung hatte sich gestern der K. F. aus Gießen vor dem Schöffengericht zu verantworten. Der Angeklagte, der als Vertreter eine Bezirksfahrkarte der Reichsbahn benutzte, wollte am 14. März d. I. eine Geschäftsreise nach Hersfeld unternehmen. Da er nicht im Besitz der nötigen Mittel war, änderte er auf einer am 6. März bereits ob gelaufenen Fahrkarte die Monate Februar/März in März/April ab und trat mit dieser gefälschten Karte seine Reise an. Er wurde jedoch im Zuge von dem Revifions- beamten erwischt. In der gestrigen Hauptoerhandlung war der Angeklagte restlos geständig und behauptete, aus wirtschaftlicher Not gehandelt zu haben. Mt Rücksicht auf die Geringfügigkeit des Schadens, der im übrigen ersetzt ist, und sein sofortiges Geständnis billigte ihm das Gericht mildernde Umstände zu und erkannte auf die gesetzliche Mindeststrase von drei Monaten Gefängnis.
Amtsgericht Gießen.
Der I. K. aus Worms hatte durch Strafbefehl des hiesigen Amtsgerichts wegen Betrugs eine Gefängnisstrafe von fünf Wochen erhalten. Auf seinen Einspruch hin kam die Sache nunmehr zur Hauptoerhandlung. Der Angeklagte hatte im November 1936 bei einer hiesigen Firma eine Lichtmaschine im Werte von 150 RM. für sein Motorrad bestellt. Dabei gab er an, er bekomme von feiner Firma monatlich 150 RM. für derartige Ausgaben aur Verfügung gestellt, so daß bei der Verkäuferin der Eindruck entstand, daß diese die Maschine bezahle. Da eine Auskunft über die Wormser Firma günstig lautete, wurde dem Angeklagten die Maschine gegen eine Anzahlung von 30 RM. auf Ziel geliefert. Es stellte sich nunmehr heraus, daß der Angeklagte zwar monatlich 150 RM. von seiner Firma erhielt, die er jedoch zur Bezahlung von Fuhrlöhnen und sonstiger laufender Unkosten der Firma zu verwen
den hatte. Auf keinen Fall durste er dieses Geld zu privaten Anschaffungen verwenden. Da der Angeklagte von seinen eigenen Mitteln die Maschine nicht bezahlen konnte, mußte chn die Gießener Lieferfirma ausklagen und schließlich ihre Maschine wiederholen. Der Angeklagte bestritt, bei der Verkäuferin den Eindruck hervorgerufen zu haben, als ob sein Arbeitgeber in Wirklichkeit die Maschine bezahlen werde. Er wurde jedoch durch die Beweisaufnahme eindeutig überführt. Das Gericht hielt eine Einsatzstrafe von einem Monat für angemessen, die mit einer bereits in einem anderen Verfahren erkannten Strafe von sechs Monaten Gefängnis zu einer Gesarntstrafe von sechs Monaten und einer Woche zusammengezogen wurde.
Die Zwiebeln zu teuer verkauft.
Lpd. 5ß o r m s a. Rh., 4. Juli. Die Polizeidir-k- Hon hat gegen verschiedene Obst- und Gemüsehändler wegen Preisüberschreitungen Ordnungsstrafen in Höhe von 500, 300, 100 und 20 Mark verhärmt. Die Händler hatten die Verdienstspanne für Sperse- zwiebeln erheblich überschritten und dadurch die Verbraucher geschädigt. Die Höhe der Strafen ist bedingt durch das volksschädigende Verhalten der Händler. — Weiter wurde eine Händlerin wegen Zuwiderhandlung gegen das bestehende Derkoppe- lunasverbot in eine Ordnungsstrafe genommen. Sie hatte auf dem Wochenmarkt die Abgabe von Karotten davon abhängig gemacht, daß die Käufer gleichzeitig andere Waren abnehmen sollten.
Schach-Ecke.
Bearbeitet von K. Helling.
Verwertung einesEntwicklungsvorsPrungs.
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Die abgebildete Stellung kam in einer Partie vor zwischen Hymmen (Weiß) und von Zabinsky (Schwarz) bei einem Wettkampf Westfalen — Niederrhein.
Obwohl Weiß auf die Rochade verzichtet hat, stehen seine Figuren bedeutend besser entwickelt als die schwarzen. Um den Sd7 ziehen zu können, müßte Schwarz zuvor noch einen Zug mit dem La5 ausführen. Wie nutzt Weiß die hierdurch gewonnene Zeit am besten aus, um einen scharfen Angriff einzuleiten?
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Türme im Gefecht. a b e d e f g h
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In einem holländischen Turnier kam es zwischen Ros (Weiß) und Schmitz (Schwarz) zur nebenstehenden Stellung.
Schwarz hatte zuletzt H7—H5 gezogen, in der Hoffnung, hierdurch den gegnerischen Angriff in der H-Linie unwirksam zu machen. Wie setzt Weiß nun am stärksten fort?
Lösung der Schachaufgabe
„Verwertung eines Entwicklungsvorsprungs-.
Weiß (Hymmen): Kfl, De2, Tal, Thl, Ld3, Lg5, Se4, Sf3, Ba3, b2, f2, g2, H4 (13). Schwarz (von
Zabinsky): KH8, De7, Ta8, Tf8, La5, Lc8, Sd7, Sf6, Ba7, b7, e5, g7, H7 (13). Weih gewinnt.
1. H4—H5! (Damit räumt Weiß das Feld H4 für einen Springer.) 1. ..., La5—c7. (Um den Sd7 beweglich zu machen. Andere Züge bringen Schwarz nicht weiter, auf H7—H6 folgt gleichfalls 2. Sf3—-H4.) 2. Sf3—H4. (Der Springer will sich auf g6 opfern, um den weißen H-Bauern schlagen zu lassen und so den Thl zur Geltung zu bringen.) 2. . . ., De7—s7. (Sonst ist das „Familienschach" durch SH4—g6 sofort tödlich. Auf 2. ..., KH8—g8 würde 3. ßb3—c4+ den König wieder in die Ecke zurückzwingen.) 3. SH4 —g6+, KH8—g8. 4. Ld3—c4. (Weih braucht sich nicht mit Qualitätsgewinn zu begnügen.) 4. ..., Ss6—d5. 5. Lc4Xd5, Df7Xd5. 6. (5g6—e7+. mit Eroberung der schwarzen Same.
Lösung
der Schachaufgabe „Türme im Gefecht".
Weiß (Ros): Kgl, Df4, Tf6, TH3, Ld3, Ba2, 62, e3, e5, g4, H2 (11). Schwarz (Schmitz): Kg7, Dd7, Tc8, Tf8, Le6, Ba5, b6, d5, d4, f7, g6, H5 (12). Weiß gewinnt.
1. TH3XH5! (Mit der Drohung Df4—f)6+.) 1. .. Tf8—H8. (Wird der Turm geschlagen, so folgt 2. Ds4 —g5+ nebst 3. Tf6—H6 matt.) 2. Ts6Xg64-! (Ein zweites Turmopfer! Das Feld f6 wird für die weiße Dame geräumt.) 2...., f7Xg6. (Oder 2. ..., Kg7—f8. 3. TH5XH8-1- und 4. Df4—f6 matt.) 3. Df4—f6-ft, Kg7—g8. 4. TH5XH8 matt.
Ole Narrenkappe.
Der Pudding.
Es war gegen Kriegsende an der Westfront. Die Kompanie war zum Ausruhen zurückgezogen worden, und ein besonders gutes Essen wurde aus- gegeben. Es gab sogar einen Pudding. Erwartungsvoll stand die Schlange der Essenholer vor dem Teller, auf dem der Pudding thronte. Der Küchenbulle machte sich mit Messer und Gabel ans Verteilen. Vergeblich. Kein Stück ließ sich absäbeln.
„Scheint mächtig hart!"
„Habt wohl aus Versehen ’ne Kanonenkugel ge? kocht..."
„Js wohl der Fußball, den die gefangenen Tom- mies mitbrachten?"
Die ungeduldigen Bemerkungen wurden immet; lauter.
„Mensch, woher hast im denn das Mehl zu dem Pudding genommen?" rief schließlich der Austeiler wütend zum Koch hinüber.
„Aus dem Wagen Nummer 4!" kam die Antwort.
„Na, dann ist der Pudding mit Portland-Zement gemacht worden ..."
Der berühmte Gast.
Werner Siemens, der berühmte Erfinder, war eines Tages bei einem bekannten Börsen- manne in Berlin zum Essen eingeladen. Bei dieser Gelegenheit sollte er einmal in die Lage kommen, seine elektrischen Kenntnisse auch im gewöhnlichen Leben zu verwerten. Als der erste Gang vorbei war, wandte sich nämlich die Frau seines Gastgebers mit den Worten an ihn: „Ach, Herr Siemens, (Eue sind ja ein so großer Elektriker, wollen Sie bitte mal auf den Klingelknopf drücken?"
Das Rückporto und der Zuchteber.
Von Peter Barnm.
Nachdruck verboten.
Die deutsche Sprache ist eine hochmütige und widerspenstige Dame. Sie zu beherrschen ist eine der schwierigsten Aufgaben, die das Leben zu stellen hat. Ein Jahrzehnt voller Sorgfalt kann durch eine einzige Redensart entwertet werden.
Eine Redensart ist etwas anderes, als ein fa$on de parier, obgleich im Wörterbuch steht, daß es dasselbe wäre. Fagon de parier besagt soviel wie, daß man etwas so und so sagen könne. Aber ganz ebenso gut kann man es auch anders sagen. Die Redensart dagegen legt einen Sachverhalt unter einem ganz bestimmten Aspekt fest, wobei auf eine geheimnisvolle Weise alle übrigen Aspekte verschwinden. Um wie manchen davon ist es geradezu schade, und es wäre ein Verdienst, hinter den Redensarten das wieder hervorzuziehen, was dahinter steckt.
Jedermann kennt den eingefleischten Junggesellen. Obwohl derselbe gemeinhin als hager imagimert wird, verdeckt er uns doch vollständig das Bild der eingefleischten Jungfrau. Es müßte sonderbar sein, wenn da nicht eine List im Spiele wäre, obgleich bei einer eingefleischten Jungfrau weder List noch Spiele in Frage kommen, sondern nur seriöser Ernst, ein Pleonasmus, der es in sich hat. Auch hört man niemals etwas von dem Kater, der um den heißen Brei geht, obgleich doch — ganz unter uns — die, die das heiße Eisen nicht anfassen wollen, weit häufiger Kater als Katzen sind. Der Chronist nämlich möchte nunmehr einen Stoßschrei von sich geben, welcher, wie der geneigte Leser ohne weiteres sieht,- die zwar notwendige, aber bislang noch nicht erfundene Ergänzung des Stoßseufzers ist.
Dieser Stoßschrei trifft die bekannte Redensart: „Rückporto erlaube ich mir beizulegen". Kann man sich das erlauben? Wenn mir jemand, den ich gar nicht kenne, einen Brief schreibt, auf den er Antwort haben will, und er erlaubt sich, Rückporto beizulegen, so erlaubt er sich etwas, was ich mir nie erlauben würde. Mit dieser Redensart nämlich sagt er vieles noch einmal.
Er sagt zunächst, daß er sein eigenes Schreiben für wichtig halte. Das ist in jedem Falle bare Arroganz. Er sagt ferner, daß er dem Empfänger des Schreibens nicht zutraue, daß er ohne weiteres ant
worten werde. Das heißt, er bringt eine kränkende Meinung zum Ausdruck gegenüber jemandem, den er gar nicht kennt. Er schickte einem einen Barbetrag von zwölf Pfennigen und läßt einem keine andere Wahl, als eine arrogante und kränkende Anfrage zu beantworten oder eine Unterschlagung von zwölf Pfennigen zu begehen. Und schließlich deutet er mit seinem Rückporto noch die Möglichkeit an, daß man keine zwei Sechser mehr besäße, einen Brief zu frankieren.
„Rückporto erlaube ich mir beizulegen" ist also kerne Redensart, sondern eine Redensunart.
Der geneigte Leser, der mir bis dahin in allen Punkten recht gegeben hat, wird nunmehr die Frage erheben, was man denn da tun soll.
Nun, wenn man schreibfaul ist, dann schreibt man eben nicht und den Umschlag mit dem Rückporto wirft man vor Zeugen in den Papierkorb. Das ist wegen der Gerichtsverhandlung über die Unterschlagung notwendig. Es ist dabei wichtig, daß einem das Wegwerfen des Umschlages keinerlei Vergnügen bereitet. Denn man darf aus den zwölf Pfennigen keine Werte für sich herausschlagen, nicht einmal Gemütswerte, damit der Staatsanwalt die Möglichkeit hat, sich die Unerheblichkeit des Gegenstandes zu rekurrieren. Aus dem gleichen Grunde ist es auch nicht angängig, das Rückporto den Armen zu stiften. Denn dadurch schafft man sich ein moralisches Plus, das den Tatbestand der Unterschlagung, den man ja gerade vermeiden will, erst schafft.
Am sichersten ist es, beim Wegwerfen des Rückportos vor Zeugen sich zu ärgern. Das schafft gegen den Rückportobeileger einen Regreßanspruch, der, wenn man von Neurosen ein bißchen etwas versteht, in die Tausende gehen kann.
Das ist eine Möglichkeit. Eine andere, daß man den freigemachten Umschlag leer in den Kasten wirit, wobei man sich der alterprobten Redensart „Ich bin so frei" mit Nutzen bedienen kann. Dabei freilich läuft man Gefahr, daß jener, der sich schon einmal erlaubt hat, sich nunmehr erlaubt, einen für einen kompletten Trottel zu halten. Das kann man ihm erlauben. Man erlebt bann zuweilen das Vergnügen, daß man einen zweiten Freiumschlag ins Haus bekommt, und den kann man bann zum Nutzen der Post wiederum leer einwerfen, woraufhin gewöhnlich nichts mehr erfolgt. Sollte hingegen auf einen nichtbeantworteten Brief nach einiger Zeit eine zweite Anfrage kommen, so nimmt man beide Umschläge, tut sie in einen dritten und erlaubt sich die Sendung „eingeschrieben" zurückzusenden.
Auf eine dritte Anfrage kOmnst als Antwort nur eine Beleidigungsklage in Frage. Aber das kommt höchstens zwei- oder dreimal im Jahre vor.
Endlich hat man noch die Möglichkeit, sich nicht als Person, sondern als Institution zu empfinden. In diesem Falle ist man unkränkbar und legt die Sache zu den Akten. Der Chronist als Institution, nachdem er seinen Stoßschrei ausgestoßen, kommt nunmehr endlich dazu, Dem Leser oas mitzuteilen, was er in dieser Woche aus dem Strom der Zeit für ihn herausgefischt hat. Daß leine Zeile mehr frei ist, um über diesen Fang noch etwas zu sagen, hat nichts auf sich. Die Sache spricht für sich selber.
Die „Greifswalder Zeitung" berichtet aus dem Kreise Grimmen: „Der Zuchteber ,Goethe^ oes Bauern Jantzen aus Siemersdorf wurde bei der letzten amtlichen Körung mit dem ersten Preis ausgezeichnet. Nach Ansicht der Körkommission ist ,Goethe* der beste veredelte Landschweineber im Kreise Grimmen".
Kühe und Fahrtenhosen.
Endlich lagen mir im Stroh. Es war ein Kuh- stall, in dem wir schlafen wollten. Schön warm war es >hier. Das letzte Stück unseres Marsches hatte uns schwer zu schaffen gemacht. Zuletzt marschierten wir auf einem Deich, und als wir versuchten, nach dem rechts von uns liegenden Dorf hinzu kommen, fanden wir keinen Weg. Es wurde immer dunkler. Mr kletterten über Zäune und Hecken und sprangen über Gräben. Die Dorfhunde wurden von uns aufgesckreckt und heulten in den Abend. Nun lagen wir hier. Ein Dauer gab uns Quartier im Kuhstall. Vorher schüttete er noch Stroh in der Mitte des Stalles auf. Die Kühe glotzten uns von links und rechts an, als wir uns im Schein der Taschenlampe zum Schlafen fertigmachten. Geweckt wurden wir durch klappernde Melkeimer. Anton stand zuerst auf, wie immer. Er begann sich anzuziehen. Weit kam er nicht Damit. Nachdem er ein paarmal alle vorhandenen Leitern, Kisten und Tröge nach irgend etwas ab gesucht hatte, was wir teilnahmslos und verschlafen verfolgten, begann er schimpfend das Stroh zu durchwühlen. „Wo ist bloß meine Hose?" preßte er endlich heraus und meckerte sonst noch verschiedenes; wir sollten besser auf Die Sachen aufpassen und nicht immer alles durcheinanderbringen. Außerdem wäre es für uns jetzt Zeit, auch aufzustehen. Da fiel sein Blick auf Die unschuldig dreinblickenden, schmatzenden Kühe. Er schaute sie lange sinnend an, und sie chn. Wir wurden interessierter. Er ging langsam auf die Kühe zu, die unserer Sachenablage am nächsten standen. „Meine Hose", murmelte er, und beugte sich über Den Futtertrog. Mt einem Male schrie er auf: „Da liegt sie!" Fluchend und noch
ganz außer sich holte er eine Harke und fischte feine Hose heraus. Wir brüllten und wälzten uns, als wir sie sahen. Wehmütig sah sich Anton sein Bekleidungsstück an. Endlich standen auch wir auf und suchten unsere Kleidungsstücke zusammen. Mr fehlten immer noch meine Strümpfe. Rosetta fand seine Hosenttäger nicht. Emil vermißte fein Koppel. Wir wurden plötzlich ernst, sahen uns an und machten Front zu den Kühen. Da sah ich meinen Strumpf zwischen ihnen liegen, fast unkennttich, so hatte er die Farbe gewechselt. Mt Harke und Stöcken wühlten wir nach den anderen Dingen. Sie erblickten alle noch einmal das Licht! Aber wie sahen sie aus. Junge, Junge! Jetzt grinste Anton. Am Brunnen versuchten wir, die Sachen wieder sauber zu kriegen. Gutgemeinte Ratschläge gab es nun. Man solle Bekleidungsstücke nie dicht neben Kühe legen, einmal hätten sie eine lange Zunge, zum anderen Langeweile.
Wir bekamen alles einigermaßen sauber. Bloß das Lederzeug sah toll aus, so richtig zermahlen und zerkaut. Rosetta riß nachher, als wir wieder unterwegs waren, auch sein „Brustgescbirr", und gleichen verschiedenen Stellen; das kam so plötzlich, daß er die Hose nicht mehr festhalten konnte ünÄ im Hemd auf der Landstraße stand. Kb.
Zeitschriften.
— Ein junges Mädchen bestieg in Wien einen Dampfer und fuhr dem Schwarzen Meer entgegen« Auf dieser Fahrt erlebte es die „östtiche Donaumelodie", die im JE-He ft der „neuen linie" (Verlag Otto Beyer, Leipzig) als interessantes und packendes Landschaftsmotiv erklingt. Allen Reise- luftigen, Die den Melodien der Flüsse lauschen wollen, gibt ein zweiter Aufsatz „Zu Schiff durch Deutschland" praktische Anleitungen. Durch die Luft in eigenem Sportflugzeug zu reifen, ist noch immer ein Luxus, und so mögen als Ersatz die „Luftaufnahmen Berliner Sportklubs" dienen, die der Photograph der „neuen linie" aus dem Flugzeug Heinz Rühmanns von einem Flug über Berlin mitbrachte. — Zu den bleibenden Reiseerlebnissen gehören vor allem die Museumsbesuche in fremden Städten. Die wertvollsten Ankäufe von zwölf bekannten Museen werden in vielen Bildern mit zum Teil farbigen Reproduktionen gezeigt. Die Einweihung der Hermann-Göring-Schule für Malerei in Kronenburg (Eifel) rückt einen Bildbericht von dieser Schule in den Mittelpunkt des -allgemeinen Interesses. Friedrich Luft plaudert über die Kunst im Heim und malt „Pan an die Wand".


